194. und 195. Vergleichende Prüfung

Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften

Die 194. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2016: Sonderstatusstädte“ und die 195. Vergleichende Prüfung „Aufgabenverteilung/Finanzströme zwischen Sonderstatusstädten und Kragenkreisen“ richten sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
In die 194. Prüfung werden folgende Körperschaften einbezogen: Stadt Bad Homburg, Stadt Fulda, Stadt Hanau, Stadt Gießen, Stadt Marburg, Stadt Rüsselsheim und Stadt Wetzlar (Sonderstatusstädte). In die 195. Prüfung werden ergänzend die sieben Landkreise der sieben Sonderstatusstädte (sog. Kragenkreise) einbezogen. Es sind dies die Landkreise: Landkreis Fulda, Landkreis Gießen, Landkreis Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis und Landkreis Marburg-Biedenkopf. Prüfungszeitraum sind jeweils die Jahre 2011 bis 2015.
a) Der Auftragnehmer wird für die sieben Sonderstatusstädte (Bad Homburg, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim, Wetzlar) im Rahmen der 194. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2016: Sonderstatusstädte“ Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Der Auftragnehmer wird diese Körperschaften nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit prüfen. Dabei wird er für die Körperschaften Potenziale zur Haushaltskonsolidierung ermitteln und diese den (Gesamt-)Haushalten gegenüberstellen. Der Auftragnehmer wird die aktuelle finanzielle Ausgangslage der Körperschaften bewerten, die Ursachen für die Haushaltssituationen ableiten und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen der Haushalt verbessert und ein ausgeglichener Haushalt erreicht bzw. fortgeschrieben werden kann. Diese Zielsetzung erfolgt unter besonderer Beachtung des dauerhaften Substanzerhalts. Der Auftragnehmer wird zudem die im Prüfungszeitraum auf-gestellten Bilanzen und Jahresabschlüsse auf Klarheit, Übersichtlichkeit und Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Inventur prüfen. Ferner wird der Aufstellungsprozess für die noch ausstehenden Jahresabschlüsse und den kommunalen Gesamtabschluss beurteilt. Weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Prüfungshandbuch, das mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zugeleitet wird.
Die Prüfung orientiert sich an vorangegangenen „Haushaltsstrukturprüfungen“.
b) Der Auftragnehmer wird im Rahmen der 195. Vergleichenden Prüfung die sieben Kragenkreise (Landkreise Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis und Marburg-Biedenkopf) hinsichtlich der Aufgabenverteilung und der Finanzströme zwischen ihnen und den sieben Sonderstatusstädten untersuchen. Dabei wird er die Situation der Sonderstatusstädte hinsichtlich der Höhe einer angemessenen Ermäßigung der Kreisumlage untersuchen. Der Auftragnehmer wird – soweit möglich – im Rahmen der 195. Vergleichenden Prüfung auf die Daten und Sachverhalte der 194. Vergleichenden Prüfung zurückgreifen. Hierbei wird er wie folgt vorgehen:
Stufe 1: Abbildung der monetären Beziehungen
Der Auftragnehmer hat vor dem Hintergrund der den Sonderstatus begründenden Aufgaben (Aufgabenkatalog) die monetären Beziehungen zwischen Sonderstatusstädten und ihren Landkreisen abzubilden. Dabei wird er die unterschiedlichen Auffassungen zu dem Aufgabenkatalog der Sonderstatusstädte und der Landkreise darstellen. Er wird insbesondere abbilden:
Gesetzliche Vorgaben
— nach dem Lahn-Dill-Gesetz
— nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG), sowohl vor als auch nach der Reform zum 1. Januar 2016
— nach weiteren Rechtsquellen wie ÖPNV-Gesetz oder Jugendhilfe (nicht im Lahn-Dill-Gesetz benannt)
Faktisches Verwaltungshandeln
— Aufgabenkatalog aus Sicht der Sonderstatusstädte
— Aufgabenkatalog aus Sicht der Landkreise
Formen und Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Sonderstatusstädten und ihren Landkreisen wie gesetzlicher Auftrag, öffentlich-rechtlicher Vertrag, gemeinsame Vermerke, einfache Absprachen
Hierfür wird der Auftragnehmer eine Matrix in folgenden Schritten entwickeln:
Schritt I: Abbildung der Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben und dem faktischen Verwaltungshandeln, aus der die unterschiedlichen Auffassungen der Körperschaften über den Sonderstatus erkennbar sind.
Schritt II: Zuordnung der Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben jeder Körperschaft zu den in Schritt I festgestellten Aufgaben. Dabei ist zu zeigen, in welchem monetär bemessenen Umfang Übereinstimmung zwischen den Körperschaften besteht. Datenquellen sind die Jahresabschlüsse - ersatzweise deren amtsinterne Entwürfe - im Prüfungszeitraum, unabhängig, ob die Jahresabschlüsse geprüft wurden. Sofern die Erträge/Einnahmen und Auf-wendungen/Ausgaben anhand der genannten Quellen nicht festgestellt werden können, wird der Auftragnehmer qualifizierte Schätzungen unter Nennung der Schätzmethoden und der Anknüpfungstatsachen abgeben. Dabei ist auch festzustellen, ob die Schätzwerte von den Körperschaften akzeptiert werden. Sofern die Einnahmen und Ausgaben anhand dieser Schätzungen nicht ermittelbar sind, wird der Auftragnehmer das Fehlen, die mangelnde Belastbarkeit oder die Unvergleichbarkeit dieser Daten feststellen. Der Auftragnehmer wird darlegen, ob das Fehlen, die mangelnde Belastbarkeit oder die Unvergleichbarkeit dieser Daten auch auf den Kontenrahmen nach der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu-rückzuführen ist.
Schritt III: Zuordnung von referenzierten Einnahmen und referenzierten Ausgaben jeder Körperschaft zu den in Schritt I festgestellten Aufgaben. Hierzu sind die unterschiedlichen Wirtschaftlichkeiten zu bestimmen und auf deren Grundlage Referenzwerte zu entwickeln. Der Auftragnehmer kann die Aufgaben nach der Matrix unter Berücksichtigung der streiti-gen und unstreitigen Aufgaben wie folgt kategorisieren:
— mit den höchsten Einnahmen und Ausgaben, die 80 Prozent des Gesamtumfangs der Aufgaben ausmachen,
— mit den nächsthöheren Einnahmen und Ausgaben, die 16 Prozent des Gesamtumfangs der Aufgaben ausmachen,
—die verbleibenden Einnahmen und Ausgaben.
Für die erste Kategorie wird der Auftragnehmer für jede Aufgabe Referenzwerte entwickeln. Für die zweite Kategorie wird er für die Hälfte der Aufgaben und für die dritte Kategorie wird er für eine Aufgabe Referenzwerte entwickeln.
— Aufgabenüberschneidungen und Schnittstellenprobleme mit Kosten der Zusammenarbeit. Diese Kosten werden jeweils Sonderstatusstadt und ihr Landkreis für sich und wechselseitig auf der Grundlage von Vollzeitstellen schätzen.
Stufe 2: Systemwechsel im Finanzausgleich
Auf Grundlage der Feststellungen wird untersucht, ob der tatsächlichen Situation der Sonderstatusstädte sachgerecht und effizient Rechnung getragen wird. Es sind gegebenenfalls Wege und Elemente einer sachgerechteren und effizienteren Lösung aufzuzeigen. Die erforderlichen Maß-nahmen für eine Weiterentwicklung des FAG sind darzulegen. Deren Chancen und Risiken sind zu benennen. Es bliebe sicherzustellen, dass eine neue Lösung stabil ist und zu belastbaren Ergebnissen führt.
Stufe 3: Systemkonforme Weiterentwicklung des Finanzausgleichs
Nachstehende Thesen zum Finanzausgleich als politisches Verhandlungsergebnis sind zu unter-suchen:
— These 1: Beibehaltung des reformierten Systems des Finanzausgleichs - Bildet die Matrix einen erheblichen Teil der tatsächlichen monetären Beziehungen zwischen den Körperschaften ab, kann das reformierte System auch künftig gelten.
— These 2: Fortentwicklung des reformierten Systems des Finanzausgleichs – Bildet die Matrix keinen erheblichen Teil der tatsächlichen monetären Beziehungen zwischen den Körperschaften ab, ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten innerhalb der Systematik des FAG zur Berücksichtigung der Bedeutung des Sonderstatus bestehen.
These 2 ist unabhängig von These 1 auch deshalb zu untersuchen, weil die Fortentwicklung die Dynamik des Aufgabenkatalogs sowie einen Dissens zwischen den Körperschaften zu berücksichtigen hat.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-07 Auftragsbekanntmachung
2015-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
Pilotprüfung bei zwei Körperschaften (eine Sonderstatusstadt und ein Landkreis) und Vergleichende Prüfung bei 14 Körperschaften (sieben Sonderstatusstädte und sieben Landkreise).764 705
Gesamtwert des Auftrags: 764 705 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Postanschrift: Dolivostraße 17
Postleitzahl: 64293
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.rechnungshof-hessen.de (kein Zugang für elektronische Dokumente) 🌏
E-Mail: uepkk@rechnungshof.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151381253 / 6151381258 📞
Fax: +49 6151381255 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 091-164037
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF). — Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 194. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2016: Sonderstatusstädte“ und die 195. Vergleichende Prüfung „Aufgabenverteilung/Finanzströme zwischen Sonderstatusstädten und Kragenkreisen“ - Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt. — Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird. — Es wird darauf hingewiesen, dass bei Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert wird. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Nettoauftragssumme, die insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird, nach § 18 Abs. 1 HVTG vereinbart. Bindefrist des Angebots: 31.01.2016 — Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben. — Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017 — Weitergehende Ausschreibungsunterlagen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht versandt. nachr. HAD-Ref. : 4577/52 nachr. V-Nr/AKZ: K80.15.02 K80.15.03.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die 194. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2016: Sonderstatusstädte“ und die 195. Vergleichende Prüfung „Aufgabenverteilung/Finanzströme zwischen Sonderstatusstädten und Kragenkreisen“ richten sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
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In die 194. Prüfung werden folgende Körperschaften einbezogen: Stadt Bad Homburg, Stadt Fulda, Stadt Hanau, Stadt Gießen, Stadt Marburg, Stadt Rüsselsheim und Stadt Wetzlar (Sonderstatusstädte). In die 195. Prüfung werden ergänzend die sieben Landkreise der sieben Sonderstatusstädte (sog. Kragenkreise) einbezogen. Es sind dies die Landkreise: Landkreis Fulda, Landkreis Gießen, Landkreis Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis und Landkreis Marburg-Biedenkopf. Prüfungszeitraum sind jeweils die Jahre 2011 bis 2015.
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a) Der Auftragnehmer wird für die sieben Sonderstatusstädte (Bad Homburg, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim, Wetzlar) im Rahmen der 194. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2016: Sonderstatusstädte“ Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Der Auftragnehmer wird diese Körperschaften nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit prüfen. Dabei wird er für die Körperschaften Potenziale zur Haushaltskonsolidierung ermitteln und diese den (Gesamt-)Haushalten gegenüberstellen. Der Auftragnehmer wird die aktuelle finanzielle Ausgangslage der Körperschaften bewerten, die Ursachen für die Haushaltssituationen ableiten und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen der Haushalt verbessert und ein ausgeglichener Haushalt erreicht bzw. fortgeschrieben werden kann. Diese Zielsetzung erfolgt unter besonderer Beachtung des dauerhaften Substanzerhalts. Der Auftragnehmer wird zudem die im Prüfungszeitraum auf-gestellten Bilanzen und Jahresabschlüsse auf Klarheit, Übersichtlichkeit und Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Inventur prüfen. Ferner wird der Aufstellungsprozess für die noch ausstehenden Jahresabschlüsse und den kommunalen Gesamtabschluss beurteilt. Weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Prüfungshandbuch, das mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zugeleitet wird.
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Die Prüfung orientiert sich an vorangegangenen „Haushaltsstrukturprüfungen“.
b) Der Auftragnehmer wird im Rahmen der 195. Vergleichenden Prüfung die sieben Kragenkreise (Landkreise Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis und Marburg-Biedenkopf) hinsichtlich der Aufgabenverteilung und der Finanzströme zwischen ihnen und den sieben Sonderstatusstädten untersuchen. Dabei wird er die Situation der Sonderstatusstädte hinsichtlich der Höhe einer angemessenen Ermäßigung der Kreisumlage untersuchen. Der Auftragnehmer wird – soweit möglich – im Rahmen der 195. Vergleichenden Prüfung auf die Daten und Sachverhalte der 194. Vergleichenden Prüfung zurückgreifen. Hierbei wird er wie folgt vorgehen:
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Stufe 1: Abbildung der monetären Beziehungen
Der Auftragnehmer hat vor dem Hintergrund der den Sonderstatus begründenden Aufgaben (Aufgabenkatalog) die monetären Beziehungen zwischen Sonderstatusstädten und ihren Landkreisen abzubilden. Dabei wird er die unterschiedlichen Auffassungen zu dem Aufgabenkatalog der Sonderstatusstädte und der Landkreise darstellen. Er wird insbesondere abbilden:
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Gesetzliche Vorgaben
— nach dem Lahn-Dill-Gesetz
— nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG), sowohl vor als auch nach der Reform zum 1. Januar 2016
— nach weiteren Rechtsquellen wie ÖPNV-Gesetz oder Jugendhilfe (nicht im Lahn-Dill-Gesetz benannt)
Faktisches Verwaltungshandeln
— Aufgabenkatalog aus Sicht der Sonderstatusstädte
— Aufgabenkatalog aus Sicht der Landkreise
Formen und Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Sonderstatusstädten und ihren Landkreisen wie gesetzlicher Auftrag, öffentlich-rechtlicher Vertrag, gemeinsame Vermerke, einfache Absprachen
Hierfür wird der Auftragnehmer eine Matrix in folgenden Schritten entwickeln:
Schritt I: Abbildung der Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben und dem faktischen Verwaltungshandeln, aus der die unterschiedlichen Auffassungen der Körperschaften über den Sonderstatus erkennbar sind.
Schritt II: Zuordnung der Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben jeder Körperschaft zu den in Schritt I festgestellten Aufgaben. Dabei ist zu zeigen, in welchem monetär bemessenen Umfang Übereinstimmung zwischen den Körperschaften besteht. Datenquellen sind die Jahresabschlüsse - ersatzweise deren amtsinterne Entwürfe - im Prüfungszeitraum, unabhängig, ob die Jahresabschlüsse geprüft wurden. Sofern die Erträge/Einnahmen und Auf-wendungen/Ausgaben anhand der genannten Quellen nicht festgestellt werden können, wird der Auftragnehmer qualifizierte Schätzungen unter Nennung der Schätzmethoden und der Anknüpfungstatsachen abgeben. Dabei ist auch festzustellen, ob die Schätzwerte von den Körperschaften akzeptiert werden. Sofern die Einnahmen und Ausgaben anhand dieser Schätzungen nicht ermittelbar sind, wird der Auftragnehmer das Fehlen, die mangelnde Belastbarkeit oder die Unvergleichbarkeit dieser Daten feststellen. Der Auftragnehmer wird darlegen, ob das Fehlen, die mangelnde Belastbarkeit oder die Unvergleichbarkeit dieser Daten auch auf den Kontenrahmen nach der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu-rückzuführen ist.
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Schritt III: Zuordnung von referenzierten Einnahmen und referenzierten Ausgaben jeder Körperschaft zu den in Schritt I festgestellten Aufgaben. Hierzu sind die unterschiedlichen Wirtschaftlichkeiten zu bestimmen und auf deren Grundlage Referenzwerte zu entwickeln. Der Auftragnehmer kann die Aufgaben nach der Matrix unter Berücksichtigung der streiti-gen und unstreitigen Aufgaben wie folgt kategorisieren:
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— mit den höchsten Einnahmen und Ausgaben, die 80 Prozent des Gesamtumfangs der Aufgaben ausmachen,
— mit den nächsthöheren Einnahmen und Ausgaben, die 16 Prozent des Gesamtumfangs der Aufgaben ausmachen,
—die verbleibenden Einnahmen und Ausgaben.
Für die erste Kategorie wird der Auftragnehmer für jede Aufgabe Referenzwerte entwickeln. Für die zweite Kategorie wird er für die Hälfte der Aufgaben und für die dritte Kategorie wird er für eine Aufgabe Referenzwerte entwickeln.
— Aufgabenüberschneidungen und Schnittstellenprobleme mit Kosten der Zusammenarbeit. Diese Kosten werden jeweils Sonderstatusstadt und ihr Landkreis für sich und wechselseitig auf der Grundlage von Vollzeitstellen schätzen.
Stufe 2: Systemwechsel im Finanzausgleich
Auf Grundlage der Feststellungen wird untersucht, ob der tatsächlichen Situation der Sonderstatusstädte sachgerecht und effizient Rechnung getragen wird. Es sind gegebenenfalls Wege und Elemente einer sachgerechteren und effizienteren Lösung aufzuzeigen. Die erforderlichen Maß-nahmen für eine Weiterentwicklung des FAG sind darzulegen. Deren Chancen und Risiken sind zu benennen. Es bliebe sicherzustellen, dass eine neue Lösung stabil ist und zu belastbaren Ergebnissen führt.
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Stufe 3: Systemkonforme Weiterentwicklung des Finanzausgleichs
Nachstehende Thesen zum Finanzausgleich als politisches Verhandlungsergebnis sind zu unter-suchen:
— These 1: Beibehaltung des reformierten Systems des Finanzausgleichs - Bildet die Matrix einen erheblichen Teil der tatsächlichen monetären Beziehungen zwischen den Körperschaften ab, kann das reformierte System auch künftig gelten.
— These 2: Fortentwicklung des reformierten Systems des Finanzausgleichs – Bildet die Matrix keinen erheblichen Teil der tatsächlichen monetären Beziehungen zwischen den Körperschaften ab, ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten innerhalb der Systematik des FAG zur Berücksichtigung der Bedeutung des Sonderstatus bestehen.
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These 2 ist unabhängig von These 1 auch deshalb zu untersuchen, weil die Fortentwicklung die Dynamik des Aufgabenkatalogs sowie einen Dissens zwischen den Körperschaften zu berücksichtigen hat.
Menge oder Umfang:
Pilotprüfung bei zwei Körperschaften (eine Sonderstatusstadt und ein Landkreis) und Vergleichende Prüfung bei 14 Körperschaften (sieben Sonderstatusstädte und sieben Landkreise).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird in den Stufen Pilotprüfung (zwei Körperschaften) und Vergleichende Prüfung (alle Körperschaften einschließlich der Pilotkörperschaften) bearbeitet. Nach Abschluss der Pilotprüfung hat der Auftraggeber eine Optionsfrist von 3 Monaten, um vom Auftragnehmer die Erfüllung der Vergleichenden Prüfung zu verlangen.
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Referenznummer: K80.15.02 K80.15.03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dolivostraße 17, 64293 Darmstadt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Angaben und Formalitäten nach Ziffern III.2.1) bis einschließlich III.2.3) sind innerhalb der Frist nach Ziffer IV.3.4) schriftlich vorzulegen. Bei Angaben und Formalitäten Dritter reichen unbeglaubigte Kopien. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Das Recht des Auftraggebers zum Ausschluss eines Bewerbers bleibt unberührt.
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Um die Vollständigkeit der geforderten Angaben und Formalitäten sicherzustellen, bietet sich an, für jede Angabe und jede Formalität ein separates Blatt anzulegen.
Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.
— Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 1).
— Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 2)
— Namen und berufliche Qualifikation aller Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (§ 4 Abs. 3 VOF)
— Nachweis der Berufszulassung oder Studiennachweise sowie Nachweis der beruflichen Befähigung (Lebensläufe) und Angabe über Verfügbarkeit für die Zeit der Leistungserbringung für (vgl. §§ 5 Abs. 5 lit. a) und lit. c) VOF): (Bewertungsfaktor 3)
— Gesamtverantwortliche Person,
— Projektleitung,
— Stellvertretende Projektleitung,
— Verantwortliche Person für das Qualitätsmanagement,
— Eigenerklärung zur jährlichen mittleren Zahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF) (Bewertungsfaktor 1)
— Eigenerklärung, dass keine Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF und keine/oder welche Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 lit. a) bis d) VOF vorliegen
— Erklärung zur Unbefangenheit (mit Angabe der eventuellen vertraglichen Beziehungen mit den geprüften Körperschaften – siehe Ziffer II.1.5 - in den letzten 5 (Prüfungszeitraum) Jahren).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 3.900.000 EUR [Haftungssumme der Pilotprüfung] (siehe oben, Ziffer III.1.1), zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 7.800.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1)
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oder
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 3.900.000 EUR [Haftungssumme der Pilotprüfung] (siehe oben, Ziffer III.1.1) durch aktuellen Versicherungsschein, zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 7.800.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1) (vgl. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF), sofern die Summe für den Optionsfall durch den aktuellen Versicherungsschein nicht bereits abgedeckt ist
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— Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (vgl. § 5 Abs. 4 lit. c) VOF) (Bewertungsfaktor 2)
— Referenzliste mit wesentlichen erbrachten Leistungen in den letzten drei Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. b) VOF) mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2):
— Auftraggeber
— Dienstleistungen
— Leistungszeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (vgl. § 5Abs. 5 lit. f) VOF) (Bewertungsfaktor 3).
— verbindliche Telefaxnummer für das Verhandlungsverfahren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bei Vertragsschluss muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 900 000 EUR für Vermögensschäden nachgewiesen werden. Nach Ausübung der Option ist sie auf 7 800 000 EUR aufzustocken.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftrag wird zu einem Pauschalpreis von 910 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 260 000 EUR, Zahlung in zwei Raten, auf die Vergleichende Prüfung 520 000 EUR, Zahlung in vier Raten und auf die Gesamtberichte (Schlussrechnung) 130 000 EUR.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind und das für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags als bevollmächtigter Vertreter handelnde Mitglied bezeichnet ist,
— erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Nachweise und der Angaben nach Ziffer III.2 in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenem Bewertungsfaktor.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-07-15 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas (40)
2. Prüfungsorganisation (30)
3. Prüfungsqualität (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herren Meyer/Burth
Internetadresse: www.rechnungshof-hessen.de (kein Zugang für elektronische Dokumente) 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: K80.15.02 K80.15.03
Zusätzliche Informationen
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF).
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 194. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2016: Sonderstatusstädte“ und die 195. Vergleichende Prüfung „Aufgabenverteilung/Finanzströme zwischen Sonderstatusstädten und Kragenkreisen“ - Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt.
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— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
— Es wird darauf hingewiesen, dass bei Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert wird. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Nettoauftragssumme, die insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird, nach § 18 Abs. 1 HVTG vereinbart. Bindefrist des Angebots: 31.01.2016
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— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017
— Weitergehende Ausschreibungsunterlagen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht versandt.
nachr. HAD-Ref. : 4577/52
nachr. V-Nr/AKZ: K80.15.02 K80.15.03.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die Vorschriften der Abschnitte II. und III. des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab § 107 GWB hingewiesen.
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Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 091-164037 (2015-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 764 705 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 6151381-253/258 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 240-435926
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 091-164037
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF). — Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 194. Vergleichende Prüfung ‚Haushaltsstruktur 2016: Sonderstatusstädte‘ und die 195. Vergleichende Prüfung ‚Aufgabenverteilung/Finanzströme zwischen Sonderstatusstädten und Kragenkreisen‘ – Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt. — Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird. — Es wird darauf hingewiesen, dass bei Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert wird. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Nettoauftragssumme, die insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird, nach § 18 Abs. 1 HVTG vereinbart. Bindefrist des Angebots: 31.1.2016 — Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben. — Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017. — Weitergehende Ausschreibungsunterlagen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht versandt. Nachr. HAD-Ref.: 4577/63; nachr. V-Nr/AKZ: K80.15.02 K80.15.03.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-04 📅
Name: P&P Treuhand GmbH
Postanschrift: Löhergasse 1
Postort: Idstein
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
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Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Quelle: OJS 2015/S 240-435926 (2015-12-08)