196. Vergleichende Prüfung "Gesundheitswesen - Kliniken II"

Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften

Die 196. Vergleichende Prüfung „Gesundheitswesen – Kliniken II“ gliedert sich in die „Kontrollprüfung“ und „Hauptprüfung“:
a) „Kontrollprüfung“: In der „Kontrollprüfung“ werden sechs kommunale Körperschaften – jeweils mit ihren Kliniken – vergleichend geprüft: Stadt Darmstadt, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Fulda, Stadt Kassel, Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis. Hierbei werden vom Auftragnehmer aufbauend auf den Ergebnissen aus der 168. Vergleichenden Prüfung „Gesundheitswesen – Kliniken“ insbesondere die Entwicklungen der Sachverhalte in den genannten Prüffeldern analysiert und die Feststellungen fortgeschrieben. Ferner hat der Auftragnehmer festzustellen, wie die Behandlung der Schlussberichte zur 168. Vergleichenden Prüfung „Gesundheitswesen - Kliniken“ in den Organen der Körperschaften stattgefunden hat.
Die örtlichen Erhebungen der „Kontrollprüfung“ sollen im Januar 2016 beginnen und spätestens Ende Februar 2016 abgeschlossen werden. Über die Ergebnisse der „Kontrollprüfung“ ist eine Berichterstattung an die geprüften Körperschaften zu fertigen, die folgende Berichte für die sechs Körperschaften umfasst: die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen, die Prüfungsfeststellungen und die Schlussberichte. Die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung fließen ein in einen separaten Ergebnisbericht, der im Frühjahr 2017 veröffentlicht wird.
b) „Hauptprüfung“: In der „Hauptprüfung“ werden neben den Körperschaften aus der „Kontrollprüfung“ weitere sieben kommunale Körperschaften – jeweils mit ihren Kliniken – vergleichend geprüft: der Landkreis Darmstadt-Dieburg, der Landkreis Groß-Gerau, der Main-Kinzig-Kreis, der Landkreis Waldeck-Frankenberg, die Stadt Hanau, die Stadt Korbach sowie die Stadt Rüsselsheim.
In der „Hauptprüfung“ wird aufbauend auf den Ergebnissen der „Kontrollprüfung“ zunächst die Organisation der Beteiligungsverwaltung und des -managements der kommunalen Körperschaften in Bezug auf die Kliniken untersucht. Anschließend hat der Auftragnehmer die Kliniken zu analysieren hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage und Risiken, Controlling, Personal, Prozesse und Organisation sowie der Wirtschaftlichkeit ausgewählter Klinikbereiche und Wirtschaftseinheiten. Zusätzlich werden das Anlagevermögen – mit einem Schwerpunkt auf das bauliche Anlagevermögen – sowie das klinische Leistungsgeschehen und die Krankenhaushygiene analysiert und bewertet. Weiterhin sind Aussagen zum regionalen Krankenhausumfeld zu treffen.
Die örtlichen Erhebungen der „Hauptprüfung“ sollen im August 2016 beginnen und spätestens Mitte Oktober 2016 abgeschlossen werden. Dabei sind in einer Nacherhebungsphase die aufgenommenen Daten und Sachverhalte aus der „Kontrollprüfung“ zu aktualisieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet für alle 13 Körperschaften der Vergleichenden Prüfung aus den Feststellungen für die „Hauptprüfung“ – ergänzt um die aktualisierten Feststellungen für die „Kontrollprüfung“ – folgende Berichte zu fertigen: die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen, die Prüfungsfeststellungen und die Schlussberichte. Die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung fließen ein in den Gesamtbericht, der im Herbst 2017 veröffentlicht wird.
Alle örtlichen Erhebungen finden zum einen bei den genannten kommunalen Trägern der Kliniken und zum anderen bei den Kliniken selbst statt. Nach der „Kontrollprüfung“ steht dem Auftraggeber eine erste Option zu, vom Auftragnehmer die Erfüllung der vergleichenden „Hauptprüfung“ bei allen einbezogenen 13 Körperschaften zu verlangen, die sich ihrerseits in eine Pilotprüfung mit einer zweiten Option und der vergleichenden Prüfung unterteilt (vgl. II.2.2).
Einzelheiten ergeben sich auch aus dem Merkblatt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-27.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-27 Auftragsbekanntmachung
2015-08-21 Ergänzende Angaben