Die 196. Vergleichende Prüfung „Gesundheitswesen – Kliniken II“ gliedert sich in die „Kontrollprüfung“ und „Hauptprüfung“: a) „Kontrollprüfung“: In der „Kontrollprüfung“ werden sechs kommunale Körperschaften – jeweils mit ihren Kliniken – vergleichend geprüft: Stadt Darmstadt, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Fulda, Stadt Kassel, Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis. Hierbei werden vom Auftragnehmer aufbauend auf den Ergebnissen aus der 168. Vergleichenden Prüfung „Gesundheitswesen – Kliniken“ insbesondere die Entwicklungen der Sachverhalte in den genannten Prüffeldern analysiert und die Feststellungen fortgeschrieben. Ferner hat der Auftragnehmer festzustellen, wie die Behandlung der Schlussberichte zur 168. Vergleichenden Prüfung „Gesundheitswesen - Kliniken“ in den Organen der Körperschaften stattgefunden hat. Die örtlichen Erhebungen der „Kontrollprüfung“ sollen im Januar 2016 beginnen und spätestens Ende Februar 2016 abgeschlossen werden. Über die Ergebnisse der „Kontrollprüfung“ ist eine Berichterstattung an die geprüften Körperschaften zu fertigen, die folgende Berichte für die sechs Körperschaften umfasst: die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen, die Prüfungsfeststellungen und die Schlussberichte. Die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung fließen ein in einen separaten Ergebnisbericht, der im Frühjahr 2017 veröffentlicht wird. b) „Hauptprüfung“: In der „Hauptprüfung“ werden neben den Körperschaften aus der „Kontrollprüfung“ weitere sieben kommunale Körperschaften – jeweils mit ihren Kliniken – vergleichend geprüft: der Landkreis Darmstadt-Dieburg, der Landkreis Groß-Gerau, der Main-Kinzig-Kreis, der Landkreis Waldeck-Frankenberg, die Stadt Hanau, die Stadt Korbach sowie die Stadt Rüsselsheim. In der „Hauptprüfung“ wird aufbauend auf den Ergebnissen der „Kontrollprüfung“ zunächst die Organisation der Beteiligungsverwaltung und des -managements der kommunalen Körperschaften in Bezug auf die Kliniken untersucht. Anschließend hat der Auftragnehmer die Kliniken zu analysieren hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage und Risiken, Controlling, Personal, Prozesse und Organisation sowie der Wirtschaftlichkeit ausgewählter Klinikbereiche und Wirtschaftseinheiten. Zusätzlich werden das Anlagevermögen – mit einem Schwerpunkt auf das bauliche Anlagevermögen – sowie das klinische Leistungsgeschehen und die Krankenhaushygiene analysiert und bewertet. Weiterhin sind Aussagen zum regionalen Krankenhausumfeld zu treffen. Die örtlichen Erhebungen der „Hauptprüfung“ sollen im August 2016 beginnen und spätestens Mitte Oktober 2016 abgeschlossen werden. Dabei sind in einer Nacherhebungsphase die aufgenommenen Daten und Sachverhalte aus der „Kontrollprüfung“ zu aktualisieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet für alle 13 Körperschaften der Vergleichenden Prüfung aus den Feststellungen für die „Hauptprüfung“ – ergänzt um die aktualisierten Feststellungen für die „Kontrollprüfung“ – folgende Berichte zu fertigen: die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen, die Prüfungsfeststellungen und die Schlussberichte. Die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung fließen ein in den Gesamtbericht, der im Herbst 2017 veröffentlicht wird. Alle örtlichen Erhebungen finden zum einen bei den genannten kommunalen Trägern der Kliniken und zum anderen bei den Kliniken selbst statt. Nach der „Kontrollprüfung“ steht dem Auftraggeber eine erste Option zu, vom Auftragnehmer die Erfüllung der vergleichenden „Hauptprüfung“ bei allen einbezogenen 13 Körperschaften zu verlangen, die sich ihrerseits in eine Pilotprüfung mit einer zweiten Option und der vergleichenden Prüfung unterteilt (vgl. II.2.2). Einzelheiten ergeben sich auch aus dem Merkblatt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-27.
Auftragsbekanntmachung (2015-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
Vergleichende Prüfung bei 13 Körperschaften. Im Abschnitt „Kontrollprüfung“ werden 6 Körperschaften untersucht. Hinzu kommen in der „Hauptprüfung“ weitere 7 Körperschaften. Die vergleichende „Hauptprüfung“ beginnt zunächst mit einer Pilotprüfung bei 2 Körperschaften.588 235
Vergleichende Prüfung bei 13 Körperschaften. Im Abschnitt „Kontrollprüfung“ werden 6 Körperschaften untersucht. Hinzu kommen in der „Hauptprüfung“ weitere 7 Körperschaften. Die vergleichende „Hauptprüfung“ beginnt zunächst mit einer Pilotprüfung bei 2 Körperschaften.588 235
Gesamtwert des Auftrags: 588 235 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Postanschrift: Dolivostraße 17
Postleitzahl: 64293
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.rechnungshof-hessen.de🌏
E-Mail: uepkk@rechnungshof.hessen.de📧
Telefon: +49 6151381113 / 6151381252📞
Fax: +49 6151381255 📠
VI.3) Sonstige Informationen (falls zutreffend)
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF).
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 196.Vergleichende Prüfung 'Gesundheitswesen – Kliniken II' – Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt.
— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
— Bindefrist des Angebots: 31.01.2016
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017
Weitere Ausschreibungsunterlagen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht versandt.
nachr. HAD-Ref. : 4577/49
nachr. V-Nr/AKZ: K.80.15.04.
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF).
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 196.Vergleichende Prüfung 'Gesundheitswesen – Kliniken II' – Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt.
— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
— Bindefrist des Angebots: 31.01.2016
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017
Weitere Ausschreibungsunterlagen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht versandt.
nachr. HAD-Ref. : 4577/49
nachr. V-Nr/AKZ: K.80.15.04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die 196. Vergleichende Prüfung „Gesundheitswesen – Kliniken II“ gliedert sich in die „Kontrollprüfung“ und „Hauptprüfung“:
a) „Kontrollprüfung“: In der „Kontrollprüfung“ werden sechs kommunale Körperschaften – jeweils mit ihren Kliniken – vergleichend geprüft: Stadt Darmstadt, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Fulda, Stadt Kassel, Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis. Hierbei werden vom Auftragnehmer aufbauend auf den Ergebnissen aus der 168. Vergleichenden Prüfung „Gesundheitswesen – Kliniken“ insbesondere die Entwicklungen der Sachverhalte in den genannten Prüffeldern analysiert und die Feststellungen fortgeschrieben. Ferner hat der Auftragnehmer festzustellen, wie die Behandlung der Schlussberichte zur 168. Vergleichenden Prüfung „Gesundheitswesen - Kliniken“ in den Organen der Körperschaften stattgefunden hat.
a) „Kontrollprüfung“: In der „Kontrollprüfung“ werden sechs kommunale Körperschaften – jeweils mit ihren Kliniken – vergleichend geprüft: Stadt Darmstadt, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Fulda, Stadt Kassel, Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis. Hierbei werden vom Auftragnehmer aufbauend auf den Ergebnissen aus der 168. Vergleichenden Prüfung „Gesundheitswesen – Kliniken“ insbesondere die Entwicklungen der Sachverhalte in den genannten Prüffeldern analysiert und die Feststellungen fortgeschrieben. Ferner hat der Auftragnehmer festzustellen, wie die Behandlung der Schlussberichte zur 168. Vergleichenden Prüfung „Gesundheitswesen - Kliniken“ in den Organen der Körperschaften stattgefunden hat.
Die örtlichen Erhebungen der „Kontrollprüfung“ sollen im Januar 2016 beginnen und spätestens Ende Februar 2016 abgeschlossen werden. Über die Ergebnisse der „Kontrollprüfung“ ist eine Berichterstattung an die geprüften Körperschaften zu fertigen, die folgende Berichte für die sechs Körperschaften umfasst: die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen, die Prüfungsfeststellungen und die Schlussberichte. Die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung fließen ein in einen separaten Ergebnisbericht, der im Frühjahr 2017 veröffentlicht wird.
Die örtlichen Erhebungen der „Kontrollprüfung“ sollen im Januar 2016 beginnen und spätestens Ende Februar 2016 abgeschlossen werden. Über die Ergebnisse der „Kontrollprüfung“ ist eine Berichterstattung an die geprüften Körperschaften zu fertigen, die folgende Berichte für die sechs Körperschaften umfasst: die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen, die Prüfungsfeststellungen und die Schlussberichte. Die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung fließen ein in einen separaten Ergebnisbericht, der im Frühjahr 2017 veröffentlicht wird.
b) „Hauptprüfung“: In der „Hauptprüfung“ werden neben den Körperschaften aus der „Kontrollprüfung“ weitere sieben kommunale Körperschaften – jeweils mit ihren Kliniken – vergleichend geprüft: der Landkreis Darmstadt-Dieburg, der Landkreis Groß-Gerau, der Main-Kinzig-Kreis, der Landkreis Waldeck-Frankenberg, die Stadt Hanau, die Stadt Korbach sowie die Stadt Rüsselsheim.
b) „Hauptprüfung“: In der „Hauptprüfung“ werden neben den Körperschaften aus der „Kontrollprüfung“ weitere sieben kommunale Körperschaften – jeweils mit ihren Kliniken – vergleichend geprüft: der Landkreis Darmstadt-Dieburg, der Landkreis Groß-Gerau, der Main-Kinzig-Kreis, der Landkreis Waldeck-Frankenberg, die Stadt Hanau, die Stadt Korbach sowie die Stadt Rüsselsheim.
In der „Hauptprüfung“ wird aufbauend auf den Ergebnissen der „Kontrollprüfung“ zunächst die Organisation der Beteiligungsverwaltung und des -managements der kommunalen Körperschaften in Bezug auf die Kliniken untersucht. Anschließend hat der Auftragnehmer die Kliniken zu analysieren hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage und Risiken, Controlling, Personal, Prozesse und Organisation sowie der Wirtschaftlichkeit ausgewählter Klinikbereiche und Wirtschaftseinheiten. Zusätzlich werden das Anlagevermögen – mit einem Schwerpunkt auf das bauliche Anlagevermögen – sowie das klinische Leistungsgeschehen und die Krankenhaushygiene analysiert und bewertet. Weiterhin sind Aussagen zum regionalen Krankenhausumfeld zu treffen.
In der „Hauptprüfung“ wird aufbauend auf den Ergebnissen der „Kontrollprüfung“ zunächst die Organisation der Beteiligungsverwaltung und des -managements der kommunalen Körperschaften in Bezug auf die Kliniken untersucht. Anschließend hat der Auftragnehmer die Kliniken zu analysieren hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage und Risiken, Controlling, Personal, Prozesse und Organisation sowie der Wirtschaftlichkeit ausgewählter Klinikbereiche und Wirtschaftseinheiten. Zusätzlich werden das Anlagevermögen – mit einem Schwerpunkt auf das bauliche Anlagevermögen – sowie das klinische Leistungsgeschehen und die Krankenhaushygiene analysiert und bewertet. Weiterhin sind Aussagen zum regionalen Krankenhausumfeld zu treffen.
Die örtlichen Erhebungen der „Hauptprüfung“ sollen im August 2016 beginnen und spätestens Mitte Oktober 2016 abgeschlossen werden. Dabei sind in einer Nacherhebungsphase die aufgenommenen Daten und Sachverhalte aus der „Kontrollprüfung“ zu aktualisieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet für alle 13 Körperschaften der Vergleichenden Prüfung aus den Feststellungen für die „Hauptprüfung“ – ergänzt um die aktualisierten Feststellungen für die „Kontrollprüfung“ – folgende Berichte zu fertigen: die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen, die Prüfungsfeststellungen und die Schlussberichte. Die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung fließen ein in den Gesamtbericht, der im Herbst 2017 veröffentlicht wird.
Die örtlichen Erhebungen der „Hauptprüfung“ sollen im August 2016 beginnen und spätestens Mitte Oktober 2016 abgeschlossen werden. Dabei sind in einer Nacherhebungsphase die aufgenommenen Daten und Sachverhalte aus der „Kontrollprüfung“ zu aktualisieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet für alle 13 Körperschaften der Vergleichenden Prüfung aus den Feststellungen für die „Hauptprüfung“ – ergänzt um die aktualisierten Feststellungen für die „Kontrollprüfung“ – folgende Berichte zu fertigen: die Vorläufigen Prüfungsfeststellungen, die Prüfungsfeststellungen und die Schlussberichte. Die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung fließen ein in den Gesamtbericht, der im Herbst 2017 veröffentlicht wird.
Alle örtlichen Erhebungen finden zum einen bei den genannten kommunalen Trägern der Kliniken und zum anderen bei den Kliniken selbst statt. Nach der „Kontrollprüfung“ steht dem Auftraggeber eine erste Option zu, vom Auftragnehmer die Erfüllung der vergleichenden „Hauptprüfung“ bei allen einbezogenen 13 Körperschaften zu verlangen, die sich ihrerseits in eine Pilotprüfung mit einer zweiten Option und der vergleichenden Prüfung unterteilt (vgl. II.2.2).
Alle örtlichen Erhebungen finden zum einen bei den genannten kommunalen Trägern der Kliniken und zum anderen bei den Kliniken selbst statt. Nach der „Kontrollprüfung“ steht dem Auftraggeber eine erste Option zu, vom Auftragnehmer die Erfüllung der vergleichenden „Hauptprüfung“ bei allen einbezogenen 13 Körperschaften zu verlangen, die sich ihrerseits in eine Pilotprüfung mit einer zweiten Option und der vergleichenden Prüfung unterteilt (vgl. II.2.2).
Einzelheiten ergeben sich auch aus dem Merkblatt.
Menge oder Umfang:
Vergleichende Prüfung bei 13 Körperschaften. Im Abschnitt „Kontrollprüfung“ werden 6 Körperschaften untersucht. Hinzu kommen in der „Hauptprüfung“ weitere 7 Körperschaften. Die vergleichende „Hauptprüfung“ beginnt zunächst mit einer Pilotprüfung bei 2 Körperschaften.
Vergleichende Prüfung bei 13 Körperschaften. Im Abschnitt „Kontrollprüfung“ werden 6 Körperschaften untersucht. Hinzu kommen in der „Hauptprüfung“ weitere 7 Körperschaften. Die vergleichende „Hauptprüfung“ beginnt zunächst mit einer Pilotprüfung bei 2 Körperschaften.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag gliedert sich in die „Kontrollprüfung“ und die „Hauptprüfung“. Der Auftraggeber kann mit einer Frist von voraussichtlich zwei Monaten vom Auftragnehmer die Erfüllung der „Hauptprüfung“ verlangen (erste Option). In der „Hauptprüfung“ kann der Auftraggeber nach der Pilotprüfung bei 2 Körperschaften innerhalb einer Frist von voraussichtlich einer Woche die Erfüllung der vergleichenden Prüfung bei allen 13 Körperschaften verlangen (zweite Option).
Der Auftrag gliedert sich in die „Kontrollprüfung“ und die „Hauptprüfung“. Der Auftraggeber kann mit einer Frist von voraussichtlich zwei Monaten vom Auftragnehmer die Erfüllung der „Hauptprüfung“ verlangen (erste Option). In der „Hauptprüfung“ kann der Auftraggeber nach der Pilotprüfung bei 2 Körperschaften innerhalb einer Frist von voraussichtlich einer Woche die Erfüllung der vergleichenden Prüfung bei allen 13 Körperschaften verlangen (zweite Option).
Referenznummer: K.80.15.04
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dolivostraße 17, 64293 Darmstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Die geforderten Angaben und Formalitäten nach Ziffern III.2.1) bis einschließlich III.2.3) sind innerhalb der Frist nach Ziffer IV.3.4) schriftlich vorzulegen. Bei Angaben und Formalitäten Dritter reichen unbeglaubigte Kopien. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Das Recht des Auftraggebers zum Ausschluss eines Bewerbers bleibt unberührt.
Die geforderten Angaben und Formalitäten nach Ziffern III.2.1) bis einschließlich III.2.3) sind innerhalb der Frist nach Ziffer IV.3.4) schriftlich vorzulegen. Bei Angaben und Formalitäten Dritter reichen unbeglaubigte Kopien. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Das Recht des Auftraggebers zum Ausschluss eines Bewerbers bleibt unberührt.
Um die Vollständigkeit der geforderten Angaben und Formalitäten sicherzustellen, bietet sich an, für jede Angabe und jede Formalität ein separates Blatt anzulegen.
Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.
— Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 1).
— Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 2)
— Namen und berufliche Qualifikation aller Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (§ 4 Abs. 3 VOF)
— Nachweis der Berufszulassung oder Studiennachweise sowie Nachweis der beruflichen Befähigung (Lebensläufe) und Angabe über Verfügbarkeit für die Zeit der Leistungserbringung für (vgl. §§ 5 Abs. 5 lit. a) und lit. c) VOF): (Bewertungsfaktor 3)
- Gesamtverantwortliche Person,
- Projektleitung,
- Stellvertretende Projektleitung,
- Verantwortliche Person für das Qualitätsmanagement,
— Eigenerklärung zur jährlichen mittleren Zahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF) (Bewertungsfaktor 1)
— Eigenerklärung, dass keine Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF und keine/oder welche Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 lit. a) bis d) VOF vorliegen
— Erklärung zur Unbefangenheit (mit Angabe der eventuellen vertraglichen Beziehungen mit den geprüften Körperschaften – siehe Ziffer II.1.5 – in den letzten vier Jahren).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
— Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 3.000.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1), zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der ersten Optionsausübung in Höhe von 6.000.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 3.000.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1), zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der ersten Optionsausübung in Höhe von 6.000.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1)
oder
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 3.000.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1) durch aktuellen Versicherungsschein, zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 6.000.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1) (vgl. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF), sofern die Summe für den Optionsfall durch den aktuellen Versicherungsschein nicht bereits abgedeckt ist
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 3.000.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1) durch aktuellen Versicherungsschein, zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 6.000.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1) (vgl. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF), sofern die Summe für den Optionsfall durch den aktuellen Versicherungsschein nicht bereits abgedeckt ist
— Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (vgl. § 5 Abs. 4 lit. c) VOF) (Bewertungsfaktor 2)
— Referenzliste mit wesentlichen erbrachten Leistungen in den letzten drei Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. b) VOF) mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2):
- Auftraggeber
- Dienstleistungen
- Leistungszeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs
zulässig.
- Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (vgl. § 5 Abs. 5 lit. f) VOF) (Bewertungsfaktor 3).
- verbindliche Telefaxnummer für das Verhandlungsverfahren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bei Vertragsschluss muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 000 000 EUR für Vermögensschäden nachgewiesen werden. Nach Ausübung der ersten Option nach Ziffer II.2.2. ist sie auf 6 000 000 EUR aufzustocken.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftrag wird zu einem Pauschalpreis von 700 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Der Pauschalpreis entfällt auf die „Kontrollprüfung“ mit 200 000 EUR (Zahlung in fünf Raten) und auf die „Hauptprüfung“ mit 410 000 EUR (Zahlung in sechs Raten, mit der Maßgabe, dass 130 000 EUR auf die Pilotprüfung und 280 000 EUR auf die vergleichende Prüfung entfallen). Für den Gesamtbericht werden 90 000 EUR vergütet (Schlussrechnung).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftrag wird zu einem Pauschalpreis von 700 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Der Pauschalpreis entfällt auf die „Kontrollprüfung“ mit 200 000 EUR (Zahlung in fünf Raten) und auf die „Hauptprüfung“ mit 410 000 EUR (Zahlung in sechs Raten, mit der Maßgabe, dass 130 000 EUR auf die Pilotprüfung und 280 000 EUR auf die vergleichende Prüfung entfallen). Für den Gesamtbericht werden 90 000 EUR vergütet (Schlussrechnung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die hierzu erforderlichen Angaben sind in dem Teilnahmeantrag anzugeben.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Nachweise und der Angaben nach Ziffer III.2 in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenem Bewertungsfaktor.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-05-18 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas (40)
2. Prüfungsorganisation (30)
3. Prüfungsqualität (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau MinR'in Geis, Herrn FR Becker
Internetadresse: www.rechnungshof-hessen.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-08-31 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: K.80.15.04
Zusätzliche Informationen
VI.3) Sonstige Informationen (falls zutreffend)
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF).
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 196.Vergleichende Prüfung 'Gesundheitswesen – Kliniken II' – Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt.
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 196.Vergleichende Prüfung 'Gesundheitswesen – Kliniken II' – Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt.
— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
— Bindefrist des Angebots: 31.01.2016
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017
Weitere Ausschreibungsunterlagen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht versandt.
nachr. HAD-Ref. : 4577/49
nachr. V-Nr/AKZ: K.80.15.04.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 064-113051 (2015-03-27)
Ergänzende Angaben (2015-08-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben