196. Vergleichende Prüfung „Kommunaler Wohnungsbau“

Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften

Die 196. Vergleichende Prüfung „Kommunaler Wohnungsbau“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
In der 196. Vergleichenden Prüfung „Kommunaler Wohnungsbau“ wird zunächst die Organisation der Beteiligungsverwaltung und des -managements der kommunalen Körperschaften in Bezug auf die Betätigung bei den Aufgabenträgern untersucht. Anschließend hat der Auftragnehmer die jeweiligen Aufgabenträger hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage und Risiken, Controlling, Personal, Prozesse und Organisation sowie insbesondere der Wirtschaftlichkeit zu analysieren. Hierbei sind mindestens das bauliche Anlagevermögen sowie die bauliche Tätigkeit jeweils unter den besonderen Anforderungen an den „sozialen“ Wohnungsbau zu analysieren. Neben dem Bau und Betrieb der Wohnungen sind insbesondere auch die strategische Ausrichtung und damit verbundene Chancen und Risiken künftiger Entwicklungen zu untersuchen.
Ausgehend von einer Analyse der Wohnungssituation innerhalb der zu prüfenden Kommune sind weiterhin Aussagen zum regionalen Wohnungsmarkt zu treffen. Neben Aussagen zur Zukunftsfähigkeit der bestehenden Organisation unter Berücksichtigung der kurz-, mittel- und langfristigen Bedeutung der Wohnungsbauunternehmen nicht zuletzt für den Haushalt der Städte, ist die Aufbau- und Ablauforganisation auf Sparpotenziale und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung zu untersuchen. Aktuelle Einflüsse und Konzepte, wie die geplante Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe in Hessen, der Kauf von Belegungsrechten, die anstehende Einführung einer „Mietpreisbremse“ auch in Hessen oder die Auswirkungen des Flüchtlingszustroms sind hinreichend zu würdigen.
Der Auftragnehmer wird zudem unter besonderer Berücksichtigung der Finanzbeziehungen mit den Aufgabenträgern im Zusammenhang mit den ordentlichen Ergebnissen Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Dabei soll auf den Erkenntnissen der jeweils letzten Haushaltsstrukturprüfung aufgebaut werden. Weiterhin wird er die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt.
10 vergleichend zu prüfende Städte: Bad Nauheim, Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Hattersheim am Main, Hofheim am Taunus, Idstein, Rüsselsheim und Wiesbaden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-08.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-08 Auftragsbekanntmachung
2016-11-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge