Die 196. Vergleichende Prüfung „Kommunaler Wohnungsbau“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708). In der 196. Vergleichenden Prüfung „Kommunaler Wohnungsbau“ wird zunächst die Organisation der Beteiligungsverwaltung und des -managements der kommunalen Körperschaften in Bezug auf die Betätigung bei den Aufgabenträgern untersucht. Anschließend hat der Auftragnehmer die jeweiligen Aufgabenträger hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage und Risiken, Controlling, Personal, Prozesse und Organisation sowie insbesondere der Wirtschaftlichkeit zu analysieren. Hierbei sind mindestens das bauliche Anlagevermögen sowie die bauliche Tätigkeit jeweils unter den besonderen Anforderungen an den „sozialen“ Wohnungsbau zu analysieren. Neben dem Bau und Betrieb der Wohnungen sind insbesondere auch die strategische Ausrichtung und damit verbundene Chancen und Risiken künftiger Entwicklungen zu untersuchen. Ausgehend von einer Analyse der Wohnungssituation innerhalb der zu prüfenden Kommune sind weiterhin Aussagen zum regionalen Wohnungsmarkt zu treffen. Neben Aussagen zur Zukunftsfähigkeit der bestehenden Organisation unter Berücksichtigung der kurz-, mittel- und langfristigen Bedeutung der Wohnungsbauunternehmen nicht zuletzt für den Haushalt der Städte, ist die Aufbau- und Ablauforganisation auf Sparpotenziale und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung zu untersuchen. Aktuelle Einflüsse und Konzepte, wie die geplante Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe in Hessen, der Kauf von Belegungsrechten, die anstehende Einführung einer „Mietpreisbremse“ auch in Hessen oder die Auswirkungen des Flüchtlingszustroms sind hinreichend zu würdigen. Der Auftragnehmer wird zudem unter besonderer Berücksichtigung der Finanzbeziehungen mit den Aufgabenträgern im Zusammenhang mit den ordentlichen Ergebnissen Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Dabei soll auf den Erkenntnissen der jeweils letzten Haushaltsstrukturprüfung aufgebaut werden. Weiterhin wird er die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt. 10 vergleichend zu prüfende Städte: Bad Nauheim, Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Hattersheim am Main, Hofheim am Taunus, Idstein, Rüsselsheim und Wiesbaden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
Pilotprüfung bei zwei Körperschaften (voraussichtlich Frankfurt am Main und Gießen) und Vergleichende Prüfung bei zehn Körperschaften.529 411,76
Gesamtwert des Auftrags: 529 411,76 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Postanschrift: Dolivostraße 17
Postleitzahl: 64293
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.rechnungshof-hessen.de (kein Zugang für elektronische Dokumente) 🌏
E-Mail: uepkk@rechnungshof.hessen.de📧
Telefon: +49 6151381-256/252📞
Fax: +49 6151381255 📠
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF).
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 196. Vergleichende Prüfung ‚Kommunaler Wohnungsbau‘ – Nicht öffnen“ einzureichen.
§ 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt.
— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
— Es wird darauf hingewiesen, dass bei Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert wird. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Nettoauftragssumme, die insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird, nach § 18 Abs. 1 HVTG vereinbart.
— Bindefrist des Angebots: 31.7.2016.
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017.
— Weitergehende Ausschreibungsunterlagen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht versandt.
Nachr. HAD-Ref.: 4577/60.
Nachr. V-Nr/AKZ: K.80.15.11.
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF).
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 196. Vergleichende Prüfung ‚Kommunaler Wohnungsbau‘ – Nicht öffnen“ einzureichen.
§ 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt.
— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
— Es wird darauf hingewiesen, dass bei Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert wird. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Nettoauftragssumme, die insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird, nach § 18 Abs. 1 HVTG vereinbart.
— Bindefrist des Angebots: 31.7.2016.
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017.
— Weitergehende Ausschreibungsunterlagen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht versandt.
Nachr. HAD-Ref.: 4577/60.
Nachr. V-Nr/AKZ: K.80.15.11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die 196. Vergleichende Prüfung „Kommunaler Wohnungsbau“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
In der 196. Vergleichenden Prüfung „Kommunaler Wohnungsbau“ wird zunächst die Organisation der Beteiligungsverwaltung und des -managements der kommunalen Körperschaften in Bezug auf die Betätigung bei den Aufgabenträgern untersucht. Anschließend hat der Auftragnehmer die jeweiligen Aufgabenträger hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage und Risiken, Controlling, Personal, Prozesse und Organisation sowie insbesondere der Wirtschaftlichkeit zu analysieren. Hierbei sind mindestens das bauliche Anlagevermögen sowie die bauliche Tätigkeit jeweils unter den besonderen Anforderungen an den „sozialen“ Wohnungsbau zu analysieren. Neben dem Bau und Betrieb der Wohnungen sind insbesondere auch die strategische Ausrichtung und damit verbundene Chancen und Risiken künftiger Entwicklungen zu untersuchen.
In der 196. Vergleichenden Prüfung „Kommunaler Wohnungsbau“ wird zunächst die Organisation der Beteiligungsverwaltung und des -managements der kommunalen Körperschaften in Bezug auf die Betätigung bei den Aufgabenträgern untersucht. Anschließend hat der Auftragnehmer die jeweiligen Aufgabenträger hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Lage und Risiken, Controlling, Personal, Prozesse und Organisation sowie insbesondere der Wirtschaftlichkeit zu analysieren. Hierbei sind mindestens das bauliche Anlagevermögen sowie die bauliche Tätigkeit jeweils unter den besonderen Anforderungen an den „sozialen“ Wohnungsbau zu analysieren. Neben dem Bau und Betrieb der Wohnungen sind insbesondere auch die strategische Ausrichtung und damit verbundene Chancen und Risiken künftiger Entwicklungen zu untersuchen.
Ausgehend von einer Analyse der Wohnungssituation innerhalb der zu prüfenden Kommune sind weiterhin Aussagen zum regionalen Wohnungsmarkt zu treffen. Neben Aussagen zur Zukunftsfähigkeit der bestehenden Organisation unter Berücksichtigung der kurz-, mittel- und langfristigen Bedeutung der Wohnungsbauunternehmen nicht zuletzt für den Haushalt der Städte, ist die Aufbau- und Ablauforganisation auf Sparpotenziale und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung zu untersuchen. Aktuelle Einflüsse und Konzepte, wie die geplante Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe in Hessen, der Kauf von Belegungsrechten, die anstehende Einführung einer „Mietpreisbremse“ auch in Hessen oder die Auswirkungen des Flüchtlingszustroms sind hinreichend zu würdigen.
Ausgehend von einer Analyse der Wohnungssituation innerhalb der zu prüfenden Kommune sind weiterhin Aussagen zum regionalen Wohnungsmarkt zu treffen. Neben Aussagen zur Zukunftsfähigkeit der bestehenden Organisation unter Berücksichtigung der kurz-, mittel- und langfristigen Bedeutung der Wohnungsbauunternehmen nicht zuletzt für den Haushalt der Städte, ist die Aufbau- und Ablauforganisation auf Sparpotenziale und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung zu untersuchen. Aktuelle Einflüsse und Konzepte, wie die geplante Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe in Hessen, der Kauf von Belegungsrechten, die anstehende Einführung einer „Mietpreisbremse“ auch in Hessen oder die Auswirkungen des Flüchtlingszustroms sind hinreichend zu würdigen.
Der Auftragnehmer wird zudem unter besonderer Berücksichtigung der Finanzbeziehungen mit den Aufgabenträgern im Zusammenhang mit den ordentlichen Ergebnissen Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Dabei soll auf den Erkenntnissen der jeweils letzten Haushaltsstrukturprüfung aufgebaut werden. Weiterhin wird er die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt.
Der Auftragnehmer wird zudem unter besonderer Berücksichtigung der Finanzbeziehungen mit den Aufgabenträgern im Zusammenhang mit den ordentlichen Ergebnissen Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Dabei soll auf den Erkenntnissen der jeweils letzten Haushaltsstrukturprüfung aufgebaut werden. Weiterhin wird er die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt.
10 vergleichend zu prüfende Städte: Bad Nauheim, Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Hattersheim am Main, Hofheim am Taunus, Idstein, Rüsselsheim und Wiesbaden.
Menge oder Umfang:
Pilotprüfung bei zwei Körperschaften (voraussichtlich Frankfurt am Main und Gießen) und Vergleichende Prüfung bei zehn Körperschaften.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird in den Stufen Pilotprüfung (2 Körperschaften) und Vergleichende Prüfung (alle Körperschaften einschließlich der Pilotkörperschaften) bearbeitet. Nach Abschluss der Pilotprüfung hat der Auftraggeber eine Optionsfrist von 3 Monaten, um vom Auftragnehmer die Erfüllung der Vergleichenden Prüfung zu verlangen.
Der Auftrag wird in den Stufen Pilotprüfung (2 Körperschaften) und Vergleichende Prüfung (alle Körperschaften einschließlich der Pilotkörperschaften) bearbeitet. Nach Abschluss der Pilotprüfung hat der Auftraggeber eine Optionsfrist von 3 Monaten, um vom Auftragnehmer die Erfüllung der Vergleichenden Prüfung zu verlangen.
Referenznummer: K.80.15.11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dolivostraße 17, 64293 Darmstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Angaben und Formalitäten nach Ziffern III.2.1) bis einschließlich III.2.3) sind innerhalb der Frist nach Ziffer IV.3.4) schriftlich vorzulegen. Bei Angaben und Formalitäten Dritter reichen unbeglaubigte Kopien. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Das Recht des Auftraggebers zum Ausschluss eines Bewerbers bleibt unberührt.
Die geforderten Angaben und Formalitäten nach Ziffern III.2.1) bis einschließlich III.2.3) sind innerhalb der Frist nach Ziffer IV.3.4) schriftlich vorzulegen. Bei Angaben und Formalitäten Dritter reichen unbeglaubigte Kopien. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Das Recht des Auftraggebers zum Ausschluss eines Bewerbers bleibt unberührt.
Um die Vollständigkeit der geforderten Angaben und Formalitäten sicherzustellen, bietet sich an, für jede Angabe und jede Formalität ein separates Blatt anzulegen.
Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.
— Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 1);
— Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 2);
— Namen und berufliche Qualifikation aller Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (§ 4 Abs. 3 VOF);
— Nachweis der Berufszulassung oder Studiennachweise sowie Nachweis der beruflichen Befähigung (Lebensläufe) und Angabe über Verfügbarkeit für die Zeit der Leistungserbringung für (vgl. §§ 5 Abs. 5 lit. a) und lit. c) VOF): (Bewertungsfaktor 3):
• Gesamtverantwortliche Person,
• Projektleitung,
• Stellvertretende Projektleitung,
• Verantwortliche Person für das Qualitätsmanagement;
— Eigenerklärung zur jährlichen mittleren Zahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF) (Bewertungsfaktor 1);
— Eigenerklärung, dass keine Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF und keine/oder welche Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 lit. a) bis d) VOF vorliegen;
— Erklärung zur Unbefangenheit (mit Angabe der eventuellen vertraglichen Beziehungen mit den geprüften Körperschaften – siehe Ziffer II.1.5) – in den letzten 5 Jahren).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 2 700 000 EUR [Haftungssumme der Pilotprüfung] (siehe oben, Ziffer III.1.1), zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 5 400 000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1))
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 2 700 000 EUR [Haftungssumme der Pilotprüfung] (siehe oben, Ziffer III.1.1), zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 5 400 000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1))
oder
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 2 700 000 EUR [Haftungssumme der Pilotprüfung] (siehe oben, Ziffer III.1.1)) durch aktuellen Versicherungsschein, zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 5 400 000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1)) (vgl. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF), sofern die Summe für den Optionsfall durch den aktuellen Versicherungsschein nicht bereits abgedeckt ist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 2 700 000 EUR [Haftungssumme der Pilotprüfung] (siehe oben, Ziffer III.1.1)) durch aktuellen Versicherungsschein, zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 5 400 000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1)) (vgl. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF), sofern die Summe für den Optionsfall durch den aktuellen Versicherungsschein nicht bereits abgedeckt ist;
— Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (vgl. § 5 Abs. 4 lit. c) VOF) (Bewertungsfaktor 2);
— Referenzliste mit wesentlichen erbrachten Leistungen in den letzten drei Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. b) VOF) mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2):
• Auftraggeber,
• Dienstleistungen,
• Leistungszeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (vgl. § 5 Abs. 5 lit. f) VOF) (Bewertungsfaktor 3).
— verbindliche Telefaxnummer für das Verhandlungsverfahren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bei Vertragsschluss muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 700 000 EUR für Vermögensschäden nachgewiesen werden. Nach Ausübung der Option ist sie auf 5 400 000 EUR aufzustocken.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftrag wird zu einem Pauschalpreis von 630 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 180 000 EUR, Zahlung in 2 Raten, auf die Vergleichende Prüfung 360 000 EUR, Zahlung in vier Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 90 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftrag wird zu einem Pauschalpreis von 630 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 180 000 EUR, Zahlung in 2 Raten, auf die Vergleichende Prüfung 360 000 EUR, Zahlung in vier Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 90 000 EUR.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind und das für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags als bevollmächtigter Vertreter handelnde Mitglied bezeichnet ist,
— erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Nachweise und der Angaben nach Ziffer III.2) in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenem Bewertungsfaktor.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-01-26 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas (40)
2. Prüfungsorganisation (30)
3. Prüfungsqualität (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Geis/Herrn Becker
Internetadresse: www.rechnungshof-hessen.de (kein Zugang für elektronische Dokumente) 🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-25 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: K.80.15.11
Zusätzliche Informationen
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF).
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 196. Vergleichende Prüfung ‚Kommunaler Wohnungsbau‘ – Nicht öffnen“ einzureichen.
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 196. Vergleichende Prüfung ‚Kommunaler Wohnungsbau‘ – Nicht öffnen“ einzureichen.
§ 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt.
— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
— Es wird darauf hingewiesen, dass bei Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert wird. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Nettoauftragssumme, die insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird, nach § 18 Abs. 1 HVTG vereinbart.
— Es wird darauf hingewiesen, dass bei Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert wird. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Nettoauftragssumme, die insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird, nach § 18 Abs. 1 HVTG vereinbart.
— Bindefrist des Angebots: 31.7.2016.
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017.
— Weitergehende Ausschreibungsunterlagen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht versandt.
Nachr. HAD-Ref.: 4577/60.
Nachr. V-Nr/AKZ: K.80.15.11.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die Vorschriften der Abschnitte II. und III. des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab § 107 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die Vorschriften der Abschnitte II. und III. des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab § 107 GWB hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 198-359591 (2015-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Auftragsbekanntmachung vom 13.10.2015.
Gesamtwert des Auftrags: 630 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen🏙️
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-01 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Finanzkontrolle, Überörtliche Prüfung
Kontakt
Kontaktperson: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt)
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 6151-125816 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2016/S 212-386322 (2016-11-01)