197. Vergleichende Prüfung „Bauhöfe III“

Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften

Die 197. Vergleichende Prüfung „Bauhöfe III“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
Die 197. Vergleichende Prüfung „Bauhöfe III“ verfolgt das Ziel, die Aufgaben, Produkte, und Prozesse des kommunalen Bauhofs darzustellen und zu analysieren. Es ist dabei auch zu untersuchen, ob der Bauhof kostengünstiger arbeitet, wenn einzelne Tätigkeiten des Bauhofs extern vergeben werden oder vergeben wurden („make or buy“). Neben den beiden in die Prüfung einbezogenen Zweckverbänden sind weitere bestehende Kooperationsformen im Bereich des Bauhofs der zu prüfenden Gemeinden zu analysieren. Da es sich bei den ausgewählten Körperschaften überwiegend um Kommunen mit einer Einwohnerzahl von weniger als 10 000 Personen handelt, sind die Möglichkeiten zur Interkommunalen Zusammenarbeit als ein Schwerpunkt der Prüfung zu analysieren und gegebenenfalls neue Formen der Kooperation aufzuzeigen.
Geprüft wird weiterhin, ob und wie die Verwaltung Kosten und Leistungen des Bauhofs intern verrechnet. Werden Aufgaben für Dritte übernommen, ist zu prüfen, ob diese kostendeckend erfüllt werden. Ebenfalls ermittelt werden soll die Nutzungsintensität; hier ist der Ressourceneinsatz je Produkt- oder Leistungseinheit aufzuzeigen. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind als wesentliche Kennzahlen die Kosten je Produkteinheit und der Kostendeckungsgrad darzustellen.
Weitere mindestens zu untersuchende Fragestellungen und Sachverhalte sind:
— Angemessenheit der technischen und baulichen Infrastruktur zur Erbringung qualitativ guter Leistungen, inkl. Untersuchung des Fuhrparks,
— Untersuchung des Beschaffungswesens (Material und Fahrzeuge), Beachtung der Vergabebestimmungen und Dokumentation der Ausschreibungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hinsichtlich Kauf- oder Leasingentscheidungen bzw. anderer Finanzierungsmodelle,
— Personalausstattung des Bauhofs.
Der Auftragnehmer wird zudem Feststellungen zur Haushaltslage treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen (insbesondere Internes Kontrollsystem) untersuchen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt.
20 vergleichend zu prüfende Körperschaften: Zweckverband Kommunaler Bauhof Lahntal, Wetter, Cölbe in Lahntal, Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) in Bensheim, Hasselroth, Oberweser, Beerfelden, Biebertal, Borken, Ehringshausen, Eppstein, Flieden, Fuldabrück, Glashütten, Hünstetten, Rosbach v. d. Höhe, Schöffengrund, Steinau a. d. Straße, Waldeck, Wehretal Weilmünster, Wettenberg.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-14.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-14 Auftragsbekanntmachung
2015-12-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge