Die 197. Vergleichende Prüfung „Bauhöfe III“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708). Die 197. Vergleichende Prüfung „Bauhöfe III“ verfolgt das Ziel, die Aufgaben, Produkte, und Prozesse des kommunalen Bauhofs darzustellen und zu analysieren. Es ist dabei auch zu untersuchen, ob der Bauhof kostengünstiger arbeitet, wenn einzelne Tätigkeiten des Bauhofs extern vergeben werden oder vergeben wurden („make or buy“). Neben den beiden in die Prüfung einbezogenen Zweckverbänden sind weitere bestehende Kooperationsformen im Bereich des Bauhofs der zu prüfenden Gemeinden zu analysieren. Da es sich bei den ausgewählten Körperschaften überwiegend um Kommunen mit einer Einwohnerzahl von weniger als 10 000 Personen handelt, sind die Möglichkeiten zur Interkommunalen Zusammenarbeit als ein Schwerpunkt der Prüfung zu analysieren und gegebenenfalls neue Formen der Kooperation aufzuzeigen. Geprüft wird weiterhin, ob und wie die Verwaltung Kosten und Leistungen des Bauhofs intern verrechnet. Werden Aufgaben für Dritte übernommen, ist zu prüfen, ob diese kostendeckend erfüllt werden. Ebenfalls ermittelt werden soll die Nutzungsintensität; hier ist der Ressourceneinsatz je Produkt- oder Leistungseinheit aufzuzeigen. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind als wesentliche Kennzahlen die Kosten je Produkteinheit und der Kostendeckungsgrad darzustellen. Weitere mindestens zu untersuchende Fragestellungen und Sachverhalte sind: — Angemessenheit der technischen und baulichen Infrastruktur zur Erbringung qualitativ guter Leistungen, inkl. Untersuchung des Fuhrparks, — Untersuchung des Beschaffungswesens (Material und Fahrzeuge), Beachtung der Vergabebestimmungen und Dokumentation der Ausschreibungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hinsichtlich Kauf- oder Leasingentscheidungen bzw. anderer Finanzierungsmodelle, — Personalausstattung des Bauhofs. Der Auftragnehmer wird zudem Feststellungen zur Haushaltslage treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen (insbesondere Internes Kontrollsystem) untersuchen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt. 20 vergleichend zu prüfende Körperschaften: Zweckverband Kommunaler Bauhof Lahntal, Wetter, Cölbe in Lahntal, Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) in Bensheim, Hasselroth, Oberweser, Beerfelden, Biebertal, Borken, Ehringshausen, Eppstein, Flieden, Fuldabrück, Glashütten, Hünstetten, Rosbach v. d. Höhe, Schöffengrund, Steinau a. d. Straße, Waldeck, Wehretal Weilmünster, Wettenberg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
Pilotprüfung bei 2 Körperschaften und Vergleichende Prüfung bei 20 Körperschaften.323 529
Gesamtwert des Auftrags: 323 529 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Postanschrift: Dolivostraße 17
Postleitzahl: 64293
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.rechnungshof-hessen.de🌏
E-Mail: uepkk@rechnungshof.hessen.de📧
Telefon: +49 6151381252📞
Fax: +49 6151381255 📠
VI.3) Sonstige Informationen (falls zutreffend):
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF).
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 197. Vergleichende Prüfung „Bauhöfe III' – Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt.
— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
— Bindefrist des Angebots: 31.1.2016.
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017.
— Weitergehende Unterlagen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht versandt.
nachr. HAD-Ref. : 4577/50.
nachr. V-Nr/AKZ: K.80.15.05.
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF).
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 197. Vergleichende Prüfung „Bauhöfe III' – Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt.
— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
— Bindefrist des Angebots: 31.1.2016.
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017.
— Weitergehende Unterlagen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht versandt.
nachr. HAD-Ref. : 4577/50.
nachr. V-Nr/AKZ: K.80.15.05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die 197. Vergleichende Prüfung „Bauhöfe III“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
Die 197. Vergleichende Prüfung „Bauhöfe III“ verfolgt das Ziel, die Aufgaben, Produkte, und Prozesse des kommunalen Bauhofs darzustellen und zu analysieren. Es ist dabei auch zu untersuchen, ob der Bauhof kostengünstiger arbeitet, wenn einzelne Tätigkeiten des Bauhofs extern vergeben werden oder vergeben wurden („make or buy“). Neben den beiden in die Prüfung einbezogenen Zweckverbänden sind weitere bestehende Kooperationsformen im Bereich des Bauhofs der zu prüfenden Gemeinden zu analysieren. Da es sich bei den ausgewählten Körperschaften überwiegend um Kommunen mit einer Einwohnerzahl von weniger als 10 000 Personen handelt, sind die Möglichkeiten zur Interkommunalen Zusammenarbeit als ein Schwerpunkt der Prüfung zu analysieren und gegebenenfalls neue Formen der Kooperation aufzuzeigen.
Die 197. Vergleichende Prüfung „Bauhöfe III“ verfolgt das Ziel, die Aufgaben, Produkte, und Prozesse des kommunalen Bauhofs darzustellen und zu analysieren. Es ist dabei auch zu untersuchen, ob der Bauhof kostengünstiger arbeitet, wenn einzelne Tätigkeiten des Bauhofs extern vergeben werden oder vergeben wurden („make or buy“). Neben den beiden in die Prüfung einbezogenen Zweckverbänden sind weitere bestehende Kooperationsformen im Bereich des Bauhofs der zu prüfenden Gemeinden zu analysieren. Da es sich bei den ausgewählten Körperschaften überwiegend um Kommunen mit einer Einwohnerzahl von weniger als 10 000 Personen handelt, sind die Möglichkeiten zur Interkommunalen Zusammenarbeit als ein Schwerpunkt der Prüfung zu analysieren und gegebenenfalls neue Formen der Kooperation aufzuzeigen.
Geprüft wird weiterhin, ob und wie die Verwaltung Kosten und Leistungen des Bauhofs intern verrechnet. Werden Aufgaben für Dritte übernommen, ist zu prüfen, ob diese kostendeckend erfüllt werden. Ebenfalls ermittelt werden soll die Nutzungsintensität; hier ist der Ressourceneinsatz je Produkt- oder Leistungseinheit aufzuzeigen. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind als wesentliche Kennzahlen die Kosten je Produkteinheit und der Kostendeckungsgrad darzustellen.
Geprüft wird weiterhin, ob und wie die Verwaltung Kosten und Leistungen des Bauhofs intern verrechnet. Werden Aufgaben für Dritte übernommen, ist zu prüfen, ob diese kostendeckend erfüllt werden. Ebenfalls ermittelt werden soll die Nutzungsintensität; hier ist der Ressourceneinsatz je Produkt- oder Leistungseinheit aufzuzeigen. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind als wesentliche Kennzahlen die Kosten je Produkteinheit und der Kostendeckungsgrad darzustellen.
Weitere mindestens zu untersuchende Fragestellungen und Sachverhalte sind:
— Angemessenheit der technischen und baulichen Infrastruktur zur Erbringung qualitativ guter Leistungen, inkl. Untersuchung des Fuhrparks,
— Untersuchung des Beschaffungswesens (Material und Fahrzeuge), Beachtung der Vergabebestimmungen und Dokumentation der Ausschreibungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hinsichtlich Kauf- oder Leasingentscheidungen bzw. anderer Finanzierungsmodelle,
— Untersuchung des Beschaffungswesens (Material und Fahrzeuge), Beachtung der Vergabebestimmungen und Dokumentation der Ausschreibungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hinsichtlich Kauf- oder Leasingentscheidungen bzw. anderer Finanzierungsmodelle,
— Personalausstattung des Bauhofs.
Der Auftragnehmer wird zudem Feststellungen zur Haushaltslage treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen (insbesondere Internes Kontrollsystem) untersuchen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt.
Der Auftragnehmer wird zudem Feststellungen zur Haushaltslage treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen (insbesondere Internes Kontrollsystem) untersuchen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt.
20 vergleichend zu prüfende Körperschaften: Zweckverband Kommunaler Bauhof Lahntal, Wetter, Cölbe in Lahntal, Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) in Bensheim, Hasselroth, Oberweser, Beerfelden, Biebertal, Borken, Ehringshausen, Eppstein, Flieden, Fuldabrück, Glashütten, Hünstetten, Rosbach v. d. Höhe, Schöffengrund, Steinau a. d. Straße, Waldeck, Wehretal Weilmünster, Wettenberg.
20 vergleichend zu prüfende Körperschaften: Zweckverband Kommunaler Bauhof Lahntal, Wetter, Cölbe in Lahntal, Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) in Bensheim, Hasselroth, Oberweser, Beerfelden, Biebertal, Borken, Ehringshausen, Eppstein, Flieden, Fuldabrück, Glashütten, Hünstetten, Rosbach v. d. Höhe, Schöffengrund, Steinau a. d. Straße, Waldeck, Wehretal Weilmünster, Wettenberg.
Menge oder Umfang:
Pilotprüfung bei 2 Körperschaften und Vergleichende Prüfung bei 20 Körperschaften.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird in den Stufen Pilotprüfung (2 Körperschaften) und Vergleichende Prüfung (alle Körperschaften einschließlich der Pilotkörperschaften) bearbeitet. Nach Abschluss der Pilotprüfung hat der Auftraggeber eine Optionsfrist von 3 Monaten, um vom Auftragnehmer die Erfüllung der Vergleichenden Prüfung zu verlangen.
Der Auftrag wird in den Stufen Pilotprüfung (2 Körperschaften) und Vergleichende Prüfung (alle Körperschaften einschließlich der Pilotkörperschaften) bearbeitet. Nach Abschluss der Pilotprüfung hat der Auftraggeber eine Optionsfrist von 3 Monaten, um vom Auftragnehmer die Erfüllung der Vergleichenden Prüfung zu verlangen.
Referenznummer: K.80.15.05
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dolivostraße 17, 64293 Darmstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Die geforderten Angaben und Formalitäten nach Ziffern III.2.1) bis einschließlich III.2.3) sind innerhalb der Frist nach Ziffer IV.3.4) schriftlich vorzulegen. Bei Angaben und Formalitäten Dritter reichen unbeglaubigte Kopien. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Das Recht des Auftraggebers zum Ausschluss eines Bewerbers bleibt unberührt.
Die geforderten Angaben und Formalitäten nach Ziffern III.2.1) bis einschließlich III.2.3) sind innerhalb der Frist nach Ziffer IV.3.4) schriftlich vorzulegen. Bei Angaben und Formalitäten Dritter reichen unbeglaubigte Kopien. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Das Recht des Auftraggebers zum Ausschluss eines Bewerbers bleibt unberührt.
Um die Vollständigkeit der geforderten Angaben und Formalitäten sicherzustellen, bietet sich an, für jede Angabe und jede Formalität ein separates Blatt anzulegen.
Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.
— Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 1).
— Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 2).
— Namen und berufliche Qualifikation aller Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (§ 4 Abs. 3 VOF).
— Nachweis der Berufszulassung oder Studiennachweise sowie Nachweis der beruflichen Befähigung (Lebensläufe) und Angabe über Verfügbarkeit für die Zeit der Leistungserbringung für (vgl. §§ 5 Abs. 5 lit. a) und lit. c) VOF): (Bewertungsfaktor 3).
— Gesamtverantwortliche Person,
— Projektleitung,
— Stellvertretende Projektleitung,
— Verantwortliche Person für das Qualitätsmanagement,
— Eigenerklärung zur jährlichen mittleren Zahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF) (Bewertungsfaktor 1).
— Eigenerklärung, dass keine Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF und keine/oder welche Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 lit. a) bis d) VOF vorliegen.
— Erklärung zur Unbefangenheit (mit Angabe der eventuellen vertraglichen Beziehungen mit den geprüften Körperschaften – siehe Ziffer II.1.5 - in den letzten 4 Jahren).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
— Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 1.700.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1)), zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 3 300 000 (siehe oben, Ziffer III.1.1))
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 1.700.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1)), zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 3 300 000 (siehe oben, Ziffer III.1.1))
oder:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 1 700 000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1)) durch aktuellen Versicherungsschein, zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 3 300 000 (siehe oben, Ziffer III.1.1)) (vgl. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF), sofern die Summe für den Optionsfall durch den aktuellen Versicherungsschein nicht bereits abgedeckt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 1 700 000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1)) durch aktuellen Versicherungsschein, zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 3 300 000 (siehe oben, Ziffer III.1.1)) (vgl. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF), sofern die Summe für den Optionsfall durch den aktuellen Versicherungsschein nicht bereits abgedeckt ist.
— Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (vgl. § 5 Abs. 4 lit. c) VOF) (Bewertungsfaktor 2);
— Referenzliste mit wesentlichen erbrachten Leistungen in den letzten drei Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. b) VOF) mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2):
— Auftraggeber;
— Dienstleistungen;
— Leistungszeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
— Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (vgl. § 5 Abs. 5 lit. f) VOF) (Bewertungsfaktor 3).
— verbindliche Telefaxnummer für das Verhandlungsverfahren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bei Vertragsschluss muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 700 000 EUR für Vermögensschäden nachgewiesen werden. Nach Ausübung der Option ist sie auf 3 300 000 EUR aufzustocken.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftrag wird zu einem Pauschalpreis von 385 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 110 000 EUR, Zahlung in zwei Raten, auf die Vergleichende Prüfung 220 000 EUR, Zahlung in vier Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 55 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftrag wird zu einem Pauschalpreis von 385 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 110 000 EUR, Zahlung in zwei Raten, auf die Vergleichende Prüfung 220 000 EUR, Zahlung in vier Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 55 000 EUR.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die hierzu erforderlichen Angaben sind in dem Teilnahmeantrag anzugeben.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Nachweise und der Angaben nach Ziffer III.2) in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenem Bewertungsfaktor.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-06-16 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas (40)
2. Prüfungsorganisation (30)
3. Prüfungsqualität (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn FR Becker
Internetadresse: www.rechnungshof-hessen.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-11-30 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: K.80.15.05
Zusätzliche Informationen
VI.3) Sonstige Informationen (falls zutreffend):
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF).
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 197. Vergleichende Prüfung „Bauhöfe III' – Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt.
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 197. Vergleichende Prüfung „Bauhöfe III' – Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt.
— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
— Bindefrist des Angebots: 31.1.2016.
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017.
— Weitergehende Unterlagen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht versandt.
nachr. HAD-Ref. : 4577/50.
nachr. V-Nr/AKZ: K.80.15.05.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die Vorschriften der Abschnitte II. und III. des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab § 107 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die Vorschriften der Abschnitte II. und III. des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab § 107 GWB hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt)
Quelle: OJS 2015/S 076-134257 (2015-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 323 529 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF).
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 197. Vergleichende Prüfung ‚Bauhöfe III‘ – Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt.
— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
— Bindefrist des Angebots: 31.1.2016.
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017.
— Weitergehende Unterlagen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht versandt.
Nachr. HAD-Ref.: 4577/64;
nachr. V-Nr/AKZ: K.80.15.05.
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF).
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 197. Vergleichende Prüfung ‚Bauhöfe III‘ – Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt.
— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
— Bindefrist des Angebots: 31.1.2016.
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017.
— Weitergehende Unterlagen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht versandt.
Nachr. HAD-Ref.: 4577/64;
nachr. V-Nr/AKZ: K.80.15.05.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-26 📅
Name: BSL Managementberatung GmbH
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
Postort: Köln
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland 🇩🇪
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die Vorschriften der Abschnitte II.) und III.) des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab § 107 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die Vorschriften der Abschnitte II.) und III.) des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab § 107 GWB hingewiesen.