198. Vergleichende Prüfung "Kurorte"
Die 198. Vergleichende Prüfung „Kurorte“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
Der Auftragnehmer wird die Leistungen der Kommunen im Bereich Kur sowie der mit der Kur zusammenhängenden Wirtschafts- und Tourismusförderung im Kontext ihrer Bedeutung für die Haushaltsstabilität nebst möglichen Ergebnisverbesserungspotentialen feststellen. Additiv wird die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersucht.
Geprüft wird weiterhin, wie die Verwaltung Erträge und Aufwendungen im Bereich Kur sowie der mit der Kur zusammenhängenden Wirtschafts- und Tourismusförderung in der Ergebnisrechnung verbucht. Werden Aufgaben durch Dritte und aus dem Kernhaushalt ausgelagerte Organisationseinheiten wahrgenommen, ist zu prüfen, welche Wirkungen sich hieraus für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune ergeben und wie die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Ebenfalls ermittelt werden soll die Nutzungsintensität der einzelnen Kurleistungen; hier sind das Ressourcenaufkommen und der Ressourcenverbrauch je Produkt- oder Leistungseinheit aufzuzeigen. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind als wesentliche Kennzahlen die Kosten je Produkteinheit und der Kostendeckungsgrad darzustellen.
Weitere mindestens zu untersuchende Fragestellungen und Sachverhalte sind:
— Entwicklungen der Zuweisungen für Heilkurorte nach dem Finanzausgleichsgesetz,
— Berücksichtigung der freiwilligen Leistungen im Bereich des Kurbetriebes im Rahmen von Anträgen zum Landesausgleichsstock,
— Darstellung von speziellen Landesförderungen für den Bereich Kur und damit zusammenhängende Aktivitäten in den Bereichen Wirtschafts- und Tourismusförderung,
— Entwicklungen zum Personaleinsatz im Bereich Kur,
— Feststellungen zur Steuerkraft und deren Beeinflussung durch den Kurbetrieb,
— Feststellungen zur Erhebung von Kurbeiträgen nach § 13 Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
15 vergleichend zu prüfende Körperschaften: Bad Hersfeld, Bad Soden am Taunus, Bad Wildungen, Bad Camberg, Bad Soden-Salmünster, Bad König, Bad Orb, Bad Endbach, Neukirchen, Schlangenbad, Bad Emstal, Willingen, Gersfeld, Lindenfels und Grasellenbach.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-04-28
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Auftragsbekanntmachung
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2015-12-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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