198. Vergleichende Prüfung "Kurorte"

Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften

Die 198. Vergleichende Prüfung „Kurorte“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
Der Auftragnehmer wird die Leistungen der Kommunen im Bereich Kur sowie der mit der Kur zusammenhängenden Wirtschafts- und Tourismusförderung im Kontext ihrer Bedeutung für die Haushaltsstabilität nebst möglichen Ergebnisverbesserungspotentialen feststellen. Additiv wird die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersucht.
Geprüft wird weiterhin, wie die Verwaltung Erträge und Aufwendungen im Bereich Kur sowie der mit der Kur zusammenhängenden Wirtschafts- und Tourismusförderung in der Ergebnisrechnung verbucht. Werden Aufgaben durch Dritte und aus dem Kernhaushalt ausgelagerte Organisationseinheiten wahrgenommen, ist zu prüfen, welche Wirkungen sich hieraus für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune ergeben und wie die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Ebenfalls ermittelt werden soll die Nutzungsintensität der einzelnen Kurleistungen; hier sind das Ressourcenaufkommen und der Ressourcenverbrauch je Produkt- oder Leistungseinheit aufzuzeigen. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind als wesentliche Kennzahlen die Kosten je Produkteinheit und der Kostendeckungsgrad darzustellen.
Weitere mindestens zu untersuchende Fragestellungen und Sachverhalte sind:
— Entwicklungen der Zuweisungen für Heilkurorte nach dem Finanzausgleichsgesetz,
— Berücksichtigung der freiwilligen Leistungen im Bereich des Kurbetriebes im Rahmen von Anträgen zum Landesausgleichsstock,
— Darstellung von speziellen Landesförderungen für den Bereich Kur und damit zusammenhängende Aktivitäten in den Bereichen Wirtschafts- und Tourismusförderung,
— Entwicklungen zum Personaleinsatz im Bereich Kur,
— Feststellungen zur Steuerkraft und deren Beeinflussung durch den Kurbetrieb,
— Feststellungen zur Erhebung von Kurbeiträgen nach § 13 Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
15 vergleichend zu prüfende Körperschaften: Bad Hersfeld, Bad Soden am Taunus, Bad Wildungen, Bad Camberg, Bad Soden-Salmünster, Bad König, Bad Orb, Bad Endbach, Neukirchen, Schlangenbad, Bad Emstal, Willingen, Gersfeld, Lindenfels und Grasellenbach.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-28 Auftragsbekanntmachung
2015-12-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
Pilotprüfung bei 2 Körperschaften und Vergleichende Prüfung bei 15 Körperschaften.235 294
Gesamtwert des Auftrags: 235 294 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Postanschrift: Dolivostraße 17
Postleitzahl: 64293
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.rechnungshof-hessen.de 🌏
E-Mail: uepkk@rechnungshof.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151381257 📞
Fax: +49 6151381255 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-28 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 085-152656
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF). — Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 198. Vergleichende Prüfung 'Kurorte' - Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt. — Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird. — Es wird darauf hingewiesen, dass bei Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert wird. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Nettoauftragssumme, die insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird, nach § 18 Abs. 1 HVTG vereinbart. — Bindefrist des Angebots: 31.01.2016 — Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben. — Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017 Nachr. HAD-Ref.: 4577/51. Nachr. V-Nr/AKZ: K.80.15.06.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die 198. Vergleichende Prüfung „Kurorte“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
Der Auftragnehmer wird die Leistungen der Kommunen im Bereich Kur sowie der mit der Kur zusammenhängenden Wirtschafts- und Tourismusförderung im Kontext ihrer Bedeutung für die Haushaltsstabilität nebst möglichen Ergebnisverbesserungspotentialen feststellen. Additiv wird die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersucht.
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Geprüft wird weiterhin, wie die Verwaltung Erträge und Aufwendungen im Bereich Kur sowie der mit der Kur zusammenhängenden Wirtschafts- und Tourismusförderung in der Ergebnisrechnung verbucht. Werden Aufgaben durch Dritte und aus dem Kernhaushalt ausgelagerte Organisationseinheiten wahrgenommen, ist zu prüfen, welche Wirkungen sich hieraus für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune ergeben und wie die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Ebenfalls ermittelt werden soll die Nutzungsintensität der einzelnen Kurleistungen; hier sind das Ressourcenaufkommen und der Ressourcenverbrauch je Produkt- oder Leistungseinheit aufzuzeigen. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind als wesentliche Kennzahlen die Kosten je Produkteinheit und der Kostendeckungsgrad darzustellen.
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Weitere mindestens zu untersuchende Fragestellungen und Sachverhalte sind:
— Entwicklungen der Zuweisungen für Heilkurorte nach dem Finanzausgleichsgesetz,
— Berücksichtigung der freiwilligen Leistungen im Bereich des Kurbetriebes im Rahmen von Anträgen zum Landesausgleichsstock,
— Darstellung von speziellen Landesförderungen für den Bereich Kur und damit zusammenhängende Aktivitäten in den Bereichen Wirtschafts- und Tourismusförderung,
— Entwicklungen zum Personaleinsatz im Bereich Kur,
— Feststellungen zur Steuerkraft und deren Beeinflussung durch den Kurbetrieb,
— Feststellungen zur Erhebung von Kurbeiträgen nach § 13 Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
15 vergleichend zu prüfende Körperschaften: Bad Hersfeld, Bad Soden am Taunus, Bad Wildungen, Bad Camberg, Bad Soden-Salmünster, Bad König, Bad Orb, Bad Endbach, Neukirchen, Schlangenbad, Bad Emstal, Willingen, Gersfeld, Lindenfels und Grasellenbach.
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Menge oder Umfang:
Pilotprüfung bei 2 Körperschaften und Vergleichende Prüfung bei 15 Körperschaften.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird in den Stufen Pilotprüfung (2 Körperschaften) und Vergleichende Prüfung (alle Körperschaften einschließlich der Pilotkörperschaften) bearbeitet. Nach Abschluss der Pilotprüfung hat der Auftraggeber eine Optionsfrist von 3 Monaten, um vom Auftragnehmer die Erfüllung der Vergleichenden Prüfung zu verlangen.
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Referenznummer: K.80.15.06
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dolivostraße 17, 64293 Darmstadt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Angaben und Formalitäten nach Ziffern III.2.1) bis einschließlich III.2.3) sind innerhalb der Frist nach Ziffer IV.3.4) schriftlich vorzulegen. Bei Angaben und Formalitäten Dritter reichen unbeglaubigte Kopien. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Das Recht des Auftraggebers zum Ausschluss eines Bewerbers bleibt unberührt.
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Um die Vollständigkeit der geforderten Angaben und Formalitäten sicherzustellen, bietet sich an, für jede Angabe und jede Formalität ein separates Blatt anzulegen.
Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.
— Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 1).
— Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 2)
— Namen und berufliche Qualifikation aller Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (§ 4 Abs. 3 VOF)
— Nachweis der Berufszulassung oder Studiennachweise sowie Nachweis der beruflichen Befähigung (Lebensläufe) und Angabe über Verfügbarkeit für die Zeit der Leistungserbringung für (vgl. §§ 5 Abs. 5 lit. a) und lit. c) VOF): (Bewertungsfaktor 3)
— Gesamtverantwortliche Person,
— Projektleitung,
— Stellvertretende Projektleitung,
— Verantwortliche Person für das Qualitätsmanagement,
— Eigenerklärung zur jährlichen mittleren Zahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF) (Bewertungsfaktor 1)
— Eigenerklärung, dass keine Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF und keine/oder welche Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 lit. a) bis d) VOF vorliegen
— Erklärung zur Unbefangenheit (mit Angabe der eventuellen vertraglichen Beziehungen mit den geprüften Körperschaften – siehe Ziffer II.1.5 - in den letzten 4 Jahren).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 1.200.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1), zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 2.400.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1)
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oder
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 1.200.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1) durch aktuellen Versicherungsschein, zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 2.400.000 EUR (siehe oben, Ziffer III.1.1) (vgl. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF), sofern die Summe für den Optionsfall durch den aktuellen Versicherungsschein nicht bereits abgedeckt ist
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— Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (vgl. § 5 Abs. 4 lit. c) VOF) (Bewertungsfaktor 2)
— Referenzliste mit wesentlichen erbrachten Leistungen in den letzten drei Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. b) VOF) mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2):
— Auftraggeber
— Dienstleistungen
— Leistungszeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs
zulässig.
— Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (vgl. § 5 Abs. 5 lit. f) VOF) (Bewertungsfaktor 3).
— verbindliche Telefaxnummer für das Verhandlungsverfahren
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bei Vertragsschluss muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.200.000 EUR für Vermögensschäden nachgewiesen werden. Nach Ausübung der Option ist sie auf 2.400.000 EUR aufzustocken.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftrag wird zu einem Pauschalpreis von 280.000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 80.000 EUR, Zahlung in zwei Raten, auf die Vergleichende Prüfung 160.000 EUR, Zahlung in vier Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 40.000 EUR.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind und das für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags als bevollmächtigter Vertreter handelnde Mitglied bezeichnet ist,
— erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Nachweise und der Angaben nach Ziffer III.2 in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenem Bewertungsfaktor.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-06-23 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas (40)
2. Prüfungsorganisation (30)
3. Prüfungsqualität (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dr. Gnädinger
Internetadresse: www.rechnungshof-hessen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-11-30 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: K.80.15.06
Zusätzliche Informationen
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF).
— Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 198. Vergleichende Prüfung 'Kurorte' - Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt.
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— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird.
— Es wird darauf hingewiesen, dass bei Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert wird. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Nettoauftragssumme, die insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird, nach § 18 Abs. 1 HVTG vereinbart.
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— Bindefrist des Angebots: 31.01.2016
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017
Nachr. HAD-Ref.: 4577/51.
Nachr. V-Nr/AKZ: K.80.15.06.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die Vorschriften der Abschnitte II. und III. des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab § 107 GWB hingewiesen.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 085-152656 (2015-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 235 294 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 246-448173
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 085-152656
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
— Informationen werden auf dem Postweg, mittels Telefax oder direkt übermittelt (§ 8 Abs. 1 VOF). — Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 198. Vergleichende Prüfung ‚Kurorte‘ – Nicht öffnen“ einzureichen. § 8 Abs. 4 VOF bleibt unberührt. — Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird. — Es wird darauf hingewiesen, dass bei Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert wird. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Nettoauftragssumme, die insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird, nach § 18 Abs. 1 HVTG vereinbart. — Bindefrist des Angebots: 31.1.2016; — Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben; — Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2016 und 2017. Nachr. HAD-Ref.: 4577/65. Nachr. V-Nr/AKZ: K.80.15.06.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-05 📅
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: The Squaire/Am Flughafen
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 246-448173 (2015-12-16)