199. Vergleichende Prüfung "Hessentag"
Die 199. Vergleichende Prüfung „Hessentag“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
Der Auftragnehmer wird die Planung, Vorbereitung und Durchführung des jeweiligen Hessentages untersuchen und nach den Maßstäben der Rechtmäßigkeit, Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit auch in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Körperschaft analysieren und vergleichend bewerten sowie Empfehlungen abgeben.
Darüber hinaus sind die zur Durchführung der Hessentage veranlassten Investitionsprojekte zu betrachten, dabei soll u.a. auch eine Aussage über deren Nachhaltigkeit getroffen werden.
Der Auftragnehmer wird zudem Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und eine Nachschau früherer Prüfungen vornehmen.
Vergleichend zu prüfend sind die Hessentagsstädte der Jahre 2010 bis 2015: Bensheim, Hofgeismar, Kassel, Oberursel (Taunus), Stadtallendorf und Wetzlar.
Der Prüfungszeitraum ist abhängig vom jeweiligen Hessentag. Betrachtet werden sollen jeweils zwei Jahre vor bis zwei Jahre nach der Durchführung des Hessentages.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-05-13
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Auftragsbekanntmachung
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2016-01-11
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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