2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz

DB Netz AG (Bukr 16)

VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz.
Neubau von 2 eingleisigen Streckentunneln zwischen dem Tunnelportal westlich der Donnersbergerbrücke und dem Hp Marienhof (ausschließlich). Herstellung der Tunnelröhren im Rohbau mit Teilen der Ausbaugewerke wie Kabelleerrohrsystem, Löschwasserleitung, Entwässerungsanlagen und diversen Schlosserarbeiten, jedoch ohne Eisenbahntechnische Ausrüstung. Lage der Tunnelröhren zunächst weitgehend im Bereich des Gleisfeldes (Westportal bis Hauptbahnhof), danach in Innenstadtlage (Hauptbahnhof bis Marienhof); Tunnel sind vorwiegend mit Tunnelvortriebsmaschinen in einer Tiefe von bis zu 42 m zu erstellen.
Die Herstellung der beiden eingleisigen Tunnelröhren mit Kreisquerschnitt (Durchmesser ca. 8 m) erfolgt mittels zweier Tunnelvortriebsmaschinen auf einer Länge von insgesamt 2 x 3.026 m. Die TVMs sind durch die zuvor erstellten Bahnsteigröhren am Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz durchzuziehen.
Im Westen anschließend an die TVM-Röhren Neubau von 2 eingleisigen Rechteck-Tunnelröhren (z. T. als zweizelliger Querschnitt) in offener Bauweise innerhalb des Gleisfeldes mit einer Länge von rd. 195 m. Daran weiter anschließend Neubau eines Trogabschnittes mit 63 m Länge mit einer Tiefenlage der Bauwerkssohle von 6 bis 9 m.
Im bergmännisch zu erstellenden Tunnelabschnitt zudem Neubau von vier Rettungsschächten mit Rettungsstollen zum Anschluss an die Fahrtunnel. Von den vier Notausgängen mit Anbindung an die beiden Streckentunnel, bestehend aus Schachtbauwerk und Stollen, befinden sich drei Notausgänge in seitlicher Lage zum Gleisfeld mit über weite Bereiche unterhalb des Gleisvorfeldes zu erstellenden Stollen.
Ein Notausgang liegt im innerstädtischen Bereich.
Die Schachterstellung erfolgt im Schutz von Schlitzwand- bzw. Bohrpfahlverbauten, mit einer Tiefe der Schachtsohlen zwischen 14 und 44 m. Die Rettungsstollen sind in Spritzbetonbauweise unter Druckluft in Verbindung mit Grundwasserentspannungsmaßnahmen zu erstellen. Die Anschlüsse zu den Fahrtunneln erfolgen im Schutze von Vereisungsmaßnahmen.
Der Hp Marienhof ist nicht Bestandteil des gegenständlichen Verfahrens.
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz) mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen (Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke. Baumaßnahmen im oder im unmittelbaren Umfeld des bereits zuvor im Bereich des Baufeldes zurückgebauten Empfangsgebäudes.
Hochwertige architektonische Gestaltung der öffentlichen Bereiche.
Tiefenlage der 210 m langen Bahnsteige ca. 41 m unter Gelände.
Herstellung des Zentralen Aufgangs (ca. 60 x 39 m) in Schlitzwand-Deckelbauweise im Grundwasser Baugrubensohle ca. 47 m unter GOK).
Auftriebssicherung mittels Zugpfählen.
Herstellung des Startschachtes S1 am Bahnhofplatz (ca. 17 x 40 m) in Schlitzwand-Deckelbauweise im Grundwasser (Baugrubensohle ca. 47 m unter GOK).
Herstellung des Startschachtes S2 Bayerstraße (ca. 17 m Durchmesser) in Schlitzwandbauweise im Grundwasser (Baugrubensohle ca. 28 m unter GOK).
Herstellung der Startbaugrube Schützenstraße (37 x 12 m) mit Bohrpfahlwandverbau, Baugrubensohle ca. 19 m unter GOK.
Herstellung eines Bahnsteigtunnels als 3-schiffiger Bahnsteig-Gewölbequerschnitt außerhalb des Zentralen Aufganges und des Startschachtes S1 in bergmännischer Spritzbetonbauweise unter Druckluft auf insgesamt ca. 110 m Länge mit Unterfahrung von Gebäuden.
Herstellung von 2 einzelnen Bahnsteigröhren im Bereich der Unterquerung eines bestehenden U-Bahnbauwerkes (U1/U2) auf einer Länge von ca. 45 m, in bergmännischer Spritzbetonbauweise.
Ausführung von Hebungsinjektionen zur Minimierung der Setzungen am Bestand.
Herstellung von Rettungs-, Verbindungs- und Schrägstollen in bergmännischer Spritzbetonbauweise unter Druckluft, z. T. mit vorauseilenden Sondermaßnahmen (Vereisung, Bodeninjektionen, etc.).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-28 Auftragsbekanntmachung
2015-09-04 Ergänzende Angaben
2019-04-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-08-09 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2019-09-12 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2019-09-12 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2019-10-22 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2019-10-22 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2019-10-28 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2019-11-28 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-01-13 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-03-31 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-07-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-07-29 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-07-29 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-07-29 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-07-29 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-08-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-08-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-08-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-08-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-08-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-08-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-08-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-08-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-08-21 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-09-28 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-11-25 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-11-25 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-11-25 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-11-25 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-11-25 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-11-25 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-11-25 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-11-25 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-11-25 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-11-25 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-11-27 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-11-27 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-12-01 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-12-01 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-12-01 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-12-01 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-12-01 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-12-09 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-12-09 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-12-09 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-12-18 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-12-18 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-12-18 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-01-11 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-01-19 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-01-29 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-01-29 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-03-02 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-03-02 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-03-24 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-03-25 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-04-12 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-04-16 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-01 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-01 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-06 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-06 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-07 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-09 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-20 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-26 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-26 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-27 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-07-30 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-08-23 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-08-23 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-08-23 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-08-23 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-10-07 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-10-20 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-10-20 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-10-26 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-11-10 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-02-08 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-05-31 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-05-31 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-05-31 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-05-31 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-05-31 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-05-31 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-05-31 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-06-22 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-06-22 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-06-22 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-06-22 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-07-18 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-07-19 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-07-19 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-08-30 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-08-30 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-08-30 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-08-30 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-08-30 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-08-30 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-08-31 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-09-06 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-10-06 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-01-10 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-01-10 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-06-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-06-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-06-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-06-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-06-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-06-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-06-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-06-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-06-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-06-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-06-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-06-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-07-26 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-07-26 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2024-05-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-05-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-06-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-07-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-07-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-09-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-09-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-09-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-09-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-09-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-12-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-01-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-03-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-03-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-03-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-05-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-06-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-06-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-06-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-07-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-07-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-07-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-07-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-07-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-09-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-12-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-12-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-12-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-12-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-12-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-06-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Eisenbahntunnels
Menge oder Umfang:
Hauptmassen Tunnel West mit Trogbauwerk:ca. 15 000 m2 Schlitzwand, ca. 2 700 m Pfahlbohrung für Primärstützen, ca. 1 000 m2 Bohlträgerverbau rückverankert, ca. 180 000 m3 Aushub, ca. 75 000 m3 Tunnelausbruch, ca. 35 000 m2 Spritzbetonsicherung im Tunnel mit Ankerung und z. T. Rohrschirmsicherung, ca. 90 000 m3 Stahlbeton, z. T. in Sichtbetonqualität, ca. 25 000 m3 Füllbeton, ca. 30 000 m2 Abdichtung.Hauptmassen Station Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz:ca. 21 000 m2 Schlitzwand, ca. 7 000 m2 Bohrpfahlwand, ca. 170 000 m3 Aushub, ca. 100 000 m3 Tunnelausbruch, ca. 131 000 m2 Spritzbetonsicherung, ca. 80 000 m3 Stahlbeton z. T. in Sichtbetonqualität, ca. 22 000 m3 Füllbeton, ca. 35 000 m2 Abdichtung, ca. 2 600 m Rohrschirm DN 600, ca. 13 000 m Zugpfähle.Siehe ergänzend auch Kapitel II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Eisenbahntunnels 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: daniel.geisse@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 89130872585 📞
Fax: +49 89130872858 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-28 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 169-308824
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Alle unter III.1.4); III.2.1) bis III.2.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Abgabe der Teilnahmeanträge ist nur auf Basis der „Projektinformation inkl. Formblätter“ zulässig. Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden in elektronischer Form zum Download im Bieterportal der DB AG zur Verfügung gestellt (Registrierung kostenlos unter der Internetadresse https://bieterportal.noncd.db.de) oder können alternativ per Mail angefordert werden bei: daniel.geisse@deutschebahn.com Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich die analoge Anwendung von SektVO § 19 Absatz 3 auch für Teilnahmeanträge vor.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz.
Neubau von 2 eingleisigen Streckentunneln zwischen dem Tunnelportal westlich der Donnersbergerbrücke und dem Hp Marienhof (ausschließlich). Herstellung der Tunnelröhren im Rohbau mit Teilen der Ausbaugewerke wie Kabelleerrohrsystem, Löschwasserleitung, Entwässerungsanlagen und diversen Schlosserarbeiten, jedoch ohne Eisenbahntechnische Ausrüstung. Lage der Tunnelröhren zunächst weitgehend im Bereich des Gleisfeldes (Westportal bis Hauptbahnhof), danach in Innenstadtlage (Hauptbahnhof bis Marienhof); Tunnel sind vorwiegend mit Tunnelvortriebsmaschinen in einer Tiefe von bis zu 42 m zu erstellen.
Mehr anzeigen
Die Herstellung der beiden eingleisigen Tunnelröhren mit Kreisquerschnitt (Durchmesser ca. 8 m) erfolgt mittels zweier Tunnelvortriebsmaschinen auf einer Länge von insgesamt 2 x 3.026 m. Die TVMs sind durch die zuvor erstellten Bahnsteigröhren am Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz durchzuziehen.
Mehr anzeigen
Im Westen anschließend an die TVM-Röhren Neubau von 2 eingleisigen Rechteck-Tunnelröhren (z. T. als zweizelliger Querschnitt) in offener Bauweise innerhalb des Gleisfeldes mit einer Länge von rd. 195 m. Daran weiter anschließend Neubau eines Trogabschnittes mit 63 m Länge mit einer Tiefenlage der Bauwerkssohle von 6 bis 9 m.
Mehr anzeigen
Im bergmännisch zu erstellenden Tunnelabschnitt zudem Neubau von vier Rettungsschächten mit Rettungsstollen zum Anschluss an die Fahrtunnel. Von den vier Notausgängen mit Anbindung an die beiden Streckentunnel, bestehend aus Schachtbauwerk und Stollen, befinden sich drei Notausgänge in seitlicher Lage zum Gleisfeld mit über weite Bereiche unterhalb des Gleisvorfeldes zu erstellenden Stollen.
Mehr anzeigen
Ein Notausgang liegt im innerstädtischen Bereich.
Die Schachterstellung erfolgt im Schutz von Schlitzwand- bzw. Bohrpfahlverbauten, mit einer Tiefe der Schachtsohlen zwischen 14 und 44 m. Die Rettungsstollen sind in Spritzbetonbauweise unter Druckluft in Verbindung mit Grundwasserentspannungsmaßnahmen zu erstellen. Die Anschlüsse zu den Fahrtunneln erfolgen im Schutze von Vereisungsmaßnahmen.
Mehr anzeigen
Der Hp Marienhof ist nicht Bestandteil des gegenständlichen Verfahrens.
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz) mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen (Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke. Baumaßnahmen im oder im unmittelbaren Umfeld des bereits zuvor im Bereich des Baufeldes zurückgebauten Empfangsgebäudes.
Mehr anzeigen
Hochwertige architektonische Gestaltung der öffentlichen Bereiche.
Tiefenlage der 210 m langen Bahnsteige ca. 41 m unter Gelände.
Herstellung des Zentralen Aufgangs (ca. 60 x 39 m) in Schlitzwand-Deckelbauweise im Grundwasser Baugrubensohle ca. 47 m unter GOK).
Auftriebssicherung mittels Zugpfählen.
Herstellung des Startschachtes S1 am Bahnhofplatz (ca. 17 x 40 m) in Schlitzwand-Deckelbauweise im Grundwasser (Baugrubensohle ca. 47 m unter GOK).
Herstellung des Startschachtes S2 Bayerstraße (ca. 17 m Durchmesser) in Schlitzwandbauweise im Grundwasser (Baugrubensohle ca. 28 m unter GOK).
Herstellung der Startbaugrube Schützenstraße (37 x 12 m) mit Bohrpfahlwandverbau, Baugrubensohle ca. 19 m unter GOK.
Herstellung eines Bahnsteigtunnels als 3-schiffiger Bahnsteig-Gewölbequerschnitt außerhalb des Zentralen Aufganges und des Startschachtes S1 in bergmännischer Spritzbetonbauweise unter Druckluft auf insgesamt ca. 110 m Länge mit Unterfahrung von Gebäuden.
Mehr anzeigen
Herstellung von 2 einzelnen Bahnsteigröhren im Bereich der Unterquerung eines bestehenden U-Bahnbauwerkes (U1/U2) auf einer Länge von ca. 45 m, in bergmännischer Spritzbetonbauweise.
Ausführung von Hebungsinjektionen zur Minimierung der Setzungen am Bestand.
Herstellung von Rettungs-, Verbindungs- und Schrägstollen in bergmännischer Spritzbetonbauweise unter Druckluft, z. T. mit vorauseilenden Sondermaßnahmen (Vereisung, Bodeninjektionen, etc.).
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Hauptmassen Tunnel West mit Trogbauwerk:
ca. 15 000 m
Hauptmassen Station Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz:
ca. 21 000 m
Siehe ergänzend auch Kapitel II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Referenznummer: 14TEI10205
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 80335 München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärungen, die von jedem Bewerber bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch von jedem Benannten Nachunternehmer und Verbundenen Unternehmen einzeln abzugeben sind:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen, insbesondere Beteiligungen/sonstige Interessenverflechtungen.
— Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von SektVO § 21 Absatz 1 und 2 vorliegen.
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer bzw. das Register einer vergleichbaren Institution seines Sitzes oder Wohnsitzes.
— Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft/vergleichbaren Institution seines Sitzes oder Wohnsitzes. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Mehr anzeigen
— Erklärung über Verbundenheit mit vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne von § 18 AktG/verwandtschaftlich oder wirtschaftliche Abhängigkeit).
— Erklärung Verhaltenskodex/-richtlinie für Geschäftspartner.
— Erklärungen zu gesetzlichen Verpflichtungen.
— Erklärung zu Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner).
— Eigenerklärungen:
(a) von der DB wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen,
(b) schwere Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO),
(c) Eintragungen im Gewerbezentralregister bzw. anhängige Verfahren die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen können,
(d) ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes des Unternehmens und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen,
(e) Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen (a bis e) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Mehr anzeigen
— Erklärungen zur Integritätsklausel der DB AG: (1.1) Vermeidung von Korruption, Vermeidung schwerer Verfehlungen, 1.2) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Abrede, 1.3) Vertragsstrafen bei schwerer Verfehlung, 1.4) Folgen schwerer Verfehlung, 1.5) Kooperation des Bewerbers mit dem AG bei der Abwehr von schweren Verfehlungen und der Aufklärung von Verdachtsfällen, 1.6) Zustimmung zur regelmäßigen Überprüfung von Daten nach den jeweils aktuellen Sanktionslisten auf Basis der Anti-Terror-Verordnungen und sonstigen nationalen und internationalen Embargo- und Handelskontrollvorschriften, 1.7) Ausschluss von Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren auf Grund Beteiligung an unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung).
Mehr anzeigen
Allgemeine Unternehmensdarstellung:
I. Eine formlose allgemeine Unternehmensdarstellung (Darstellung des Unternehmens insgesamt und in einzelnen Tätigkeitsbereichen. Die Darstellung gibt die Beteiligungsverhältnisse an diesem Unternehmen und die Beteiligungen des Unternehmens vollständig wieder. Dabei sind jeweils die Beteiligungsverhältnisse in Prozent anzugeben).
Mehr anzeigen
II. Eine vollständige Liste aller verbundenen Unternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen die von jedem vom Bewerber bzw. jeder Bewerbergemeinschaft gesamthaft abzugeben sind:
— Erklärung über Gesamtumsatz:
Erklärung über den jährlichen durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre von mindestens 250 000 000 EUR. Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz. Bewerbergemeinschaften werden gesamthaft bewertet.
— Erklärung über Umsatz der erbrachten vergleichbaren Leistungen in den einzelnen Gewerken:
Erklärung über den jährlichen durchschnittlichen Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen in den einzelnen Gewerken. Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz. Es wird je Gewerk jeweils nur das oder die für die Leistungserbringung des Gewerkes vorgesehene Unternehmen gewertet (es werden auch als Nachunternehmer verpflichtete Unternehmen gewertet):
Mehr anzeigen
a) Gewerk Spezialtiefbau (Schlitzwände): mehr als 25 000 000 EUR;
b) Gewerk Bergmännischer Tunnelbau: mehr als 20 000 000 EUR;
c) Gewerk Primärstützen, Bohrpfähle, Primärpfähle: mehr als 18 000 000 EUR;
d) Gewerk Bergmännische Tunnel, Schildvortrieb: mehr als 100 000 000 EUR;
— Erklärung über die vorgesehene Struktur der Baustellenorganisation inklusive der Benennung des für die Leitung und Aufsicht der Gesamtmaßnahme und der wesentlichen Fachgewerke (gemäß T7.1 bis T7.9) vorgesehene technische Personal mit Angabe der beruflichen Qualifikation und Erfahrung inkl. Lebenslauf und Sprachkenntnis;
Mehr anzeigen
Erklärungen, die von jedem Bewerber bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch von jedem Benannten Nachunternehmer und Verbundenen Unternehmen einzeln abzugeben sind:
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Erklärung über Umsatz gewerkespezifisch in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
a) Gewerk Spezialtiefbau (Schlitzwände);
b) Gewerk Bergmännischer Tunnelbau;
c) Gewerk Primärstützen, Bohrpfähle, Primärpfähle;
d) Gewerk Bergmännische Tunnel, Schildvortrieb.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Konzern-(Jahresabschlüsse) der letzten 3 Jahre nachzufordern.
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Die Angaben dienen zur Information. Es gibt keine formale Mindestanforderung.
— Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausstattung. Anzahl der eigenen Baugeräte einschließlich Bedienpersonal. Die Angaben dienen zur Information. Es gibt keine formale Mindestanforderung.
Mehr anzeigen
Sobald sich Änderungen ergeben oder drohen, die die gemachten Angaben, vorgelegten Unterlagen oder abgegebenen Erklärungen gemäß Kapitel III.2.2) dieser Bekanntmachung betreffen, sind der Vergabestelle des Auftraggebers unverzüglich, erforderlichenfalls vorab per Telefon oder Telefax, Mitteilung zu machen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärungen zu Referenz zu den nachfolgenden Gewerken für Maßnahmen, die in den letzten 10 Jahren ausgeführt wurden und die folgende Anstriche (a), b), c), etc.) enthalten, sind von dem Unternehmen, das die Referenz in das Verfahren einbringt unter Verwendung der Formblätter T7.1 und T7.2 sowie T7.4 bis T7.9 abzugeben (Bewerber/Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als auch Benannte Nachunternehmer, Verbundene Unternehmen):
Mehr anzeigen
— T7.1 Tiefe Baugruben, Schlitzwände:
a) Baugrubentiefe größer/gleich 30 m (gemessen von Oberkante Bodenplatte bis Oberkante anstehendes Gelände nach Voraushub) mittels eines erschütterungsarmen Verfahrens,
b) Umfang der Baugrube größer 150 m (gemessen in Schlitzwandachse),
c) Schlitzwandstärke größer/gleich 1,50 m (im Mittel),
d) Hydrogeologische Verhältnisse: gespanntes Grundwasser in tieferliegenden Schichten, e) Geologische Verhältnisse: halbfeste bis feste oder verfestigte Böden / Fels, f) Verankerung der Baugrubensohle gegen Auftrieb:
— T7.2 Wasserhaltung:
a) Herstellung von Brunnen mit einer Tiefe von größer/gleich 80 m mit nachfolgender Aufweitung,
b) Mindestens eine Stockwerksabdichtung,
c) Betreiben einer Wasserhaltung (Raster ca. 15 m) in vergleichbarer Größenordnung in tertiären Sanden bzw. vergleichbaren Böden inklusive Überwachung des Absenkerfolgs;
— T7.4 Injektionsarbeiten:
a) Geologische Verhältnisse: halbfeste bis feste oder verfestigte Böden/Fels;
b) Hebungsinjektionen zum Setzungsausgleich unter Gebäuden;
c) Düsenstrahlverfahren mit Lanzenlängen von größer/gleich 20 m;
— T7.5 Primärstützen, Bohrpfähle, Primärpfähle:
a) Durchmesser: größer/gleich 1,50 m,
b) bei einer Baugrubentief größer/gleich 30 m (gemessen von Oberkante Bodenplatte bis Oberkante anstehendes Gelände nach Voraushub) im Grundwasser;
— T7.6 Bergmännische Tunnel, maschineller Schildvortrieb (I):
a) Tunnelneubauten im bergmännischen Tunnelbau (geschlossene Bauweise) mit einem Ausbruchdurchmesser von größer/gleich 7 m,
b) flüssigkeitsgestützte Ortsbrust,
c) Stützdruck größer 4 bar,
d) Geologische Verhältnisse: halbfeste bis feste oder verfestigte Böden/Fels;
— T7.7 Bergmännische Tunnel, maschineller Schildvortrieb (II):
a) Anschluss Rettungsstollen an Haupttunnelröhren im Schutze einer Vereisung,
b) Einfahrten- und Anfahrten aus tiefen Baugruben im Schutze von Grundwasserabsenkungen,
c) Geologische Verhältnisse: halbfeste bis feste oder verfestigte Böden/Fels;
— T7.8 Separierung von überwiegend tonigen Böden:
a) Verwendungen von Hydrozyklonen sowie Zentrifugen bzw. Filterkammerpressen in feinkörnigen Böden (Korngrößenanteil ≤ 0,063 mm größer 40 %)
— T7.9 Sicherungsmaßnahmen:
a) Verpresspfähle, Herstellung in beengten Verhältnisse aus dem Tunnel, zur Verfügung stehende Höhe maximal 4,5 m, Tiefe mindestens 15 m,
b) Rohrschirm, Durchmesser mindestens 60 cm, Länge mindestens 30 m;
Erklärungen zu Referenz zu dem nachfolgenden Gewerk für Maßnahmen, die in den letzten 10 Jahren oder älter ausgeführt wurden und die folgenden Anstriche (a), b), c), etc.) enthalten, sind von dem Unternehmen, das die Referenz in das Verfahren einbringt unter Verwendung des Formblattes T7.3 abzugeben (Bewerber/Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als auch Benannte Nachunternehmer, Verbundene Unternehmen):
Mehr anzeigen
— T7.3 Bergmännische Tunnel, Ausbruch im Bereich der Bahnsteige (Spritzbetonbauweise):
a) Ausbruchquerschnitt größer/gleich 100 m
b) Geologische Verhältnisse: halbfeste bis feste oder verfestigte Böden/Fels,
c) Ausbruchkubatur größer/gleich 10 000 m
d) Druckluftvortrieb im innerstädtischen Bereich in Kombination mit Grundwasserabsenkungsmaßnahmen.
Erklärungen, die von jedem Bewerber bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch von jedem Benannten Nachunternehmer und Verbundenen Unternehmen einzeln abzugeben sind unter Verwendung von Formblatt T7.10:
— T7.10: Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme;
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Kapitel III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekannmachung.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Finanzen/Controlling, Beschaffung Infrastruktur, Region Süd, Richelstraße 3, 80634 München
Geisse, Daniel
Name: Deutsche Bahn AG
Postanschrift: Richelstraße 3
Postort: München
Postleitzahl: 80634
Kontaktperson: Vorstandsressort Finanzen/Controlling, Beschaffung Infrastruktur, Region Süd
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-07-02 📅
Datum des Endes: 2025-12-12 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 169-308824 (2015-08-28)
Ergänzende Angaben (2015-09-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 174-317242
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 169-308824
ABl. S-Ausgabe: 174
Quelle: OJS 2015/S 174-317242 (2015-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015/S 169-308824
Kurze Beschreibung:
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Tunnelvortriebsmaschinen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com 🌏
E-Mail: daniel.geisse@deutschebahn.com 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 067-158087
ABl. S-Ausgabe: 67

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau von 2 eingleisigen Streckentunneln zwischen dem Tunnelportal westlich der Donnersbergerbrücke und dem Hp Marienhof (ausschließlich).
Im bergmännisch zu erstellenden Tunnelabschnitt zudem Neubau von 4 Rettungsschächten mit Rettungsstollen zum Anschluss an die Fahrtunnel.
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz) mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen (Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-30 📅
Name: Arge 2. S-Bahn Stammstrecke München Tunnel Hauptbahnhof
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Max Bögl Stiftung & Co. KG
Wayss & Freytag Ingenierbau AG
BAUER Spezialtiefbau GmbH
Postort: Schrobenhausen
Land: Neuburg-Schrobenhausen 🏙️
Name: Ed. Züblin AG
Postort: Stuttgart
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Daniel Geisse, Richelstraße 3, 80634 München
Internetadresse: www.deutschebahn.com 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 067-158087 (2019-04-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 067-158087
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen 📦

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-14 📅
Datum des Beginns: 2018-12-03 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 156-384543
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 067-158087
ABl. S-Ausgabe: 156

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
Kurze Beschreibung:
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz)mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen(Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen,Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke.
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Name: Bauer Spezialtiefbau GmbH

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Richelstraße 3, 80634 München, Daniel Geisse, FS.EI-S-B
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
Quelle: OJS 2019/S 156-384543 (2019-08-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 179-435230
ABl. S-Ausgabe: 179

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz)mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen(Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 179-435230 (2019-09-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 179-435231

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz) mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen(Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 179-435231 (2019-09-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-10-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 207-503776
ABl. S-Ausgabe: 207
Quelle: OJS 2019/S 207-503776 (2019-10-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-10-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 207-503800
Quelle: OJS 2019/S 207-503800 (2019-10-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 209-509450
ABl. S-Ausgabe: 209
Quelle: OJS 2019/S 209-509450 (2019-10-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 233-570784
ABl. S-Ausgabe: 233

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz) mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen (Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 233-570784 (2019-11-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 010-018811
ABl. S-Ausgabe: 10

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz)mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen (Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 010-018811 (2020-01-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 066-156761
ABl. S-Ausgabe: 66
Quelle: OJS 2020/S 066-156761 (2020-03-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: peter.trept@deutschebahn.com 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 135-331745
ABl. S-Ausgabe: 135

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz)mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen(Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen,Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 135-331745 (2020-07-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 146-358578
ABl. S-Ausgabe: 146

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz)mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen (Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen,Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 146-358578 (2020-07-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 146-358580
Quelle: OJS 2020/S 146-358580 (2020-07-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 148-362421
ABl. S-Ausgabe: 148
Quelle: OJS 2020/S 148-362421 (2020-07-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 148-362427
Quelle: OJS 2020/S 148-362427 (2020-07-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-389487
ABl. S-Ausgabe: 160
Quelle: OJS 2020/S 160-389487 (2020-08-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-389489
Quelle: OJS 2020/S 160-389489 (2020-08-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-389490
Quelle: OJS 2020/S 160-389490 (2020-08-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-389493

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz.
Quelle: OJS 2020/S 160-389493 (2020-08-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-389496
Quelle: OJS 2020/S 160-389496 (2020-08-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-389497
Quelle: OJS 2020/S 160-389497 (2020-08-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-389498

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz)mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen(Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 160-389498 (2020-08-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-389499
Quelle: OJS 2020/S 160-389499 (2020-08-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 165-399999
ABl. S-Ausgabe: 165
Quelle: OJS 2020/S 165-399999 (2020-08-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 192-460921
ABl. S-Ausgabe: 192
Quelle: OJS 2020/S 192-460921 (2020-09-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 233-574413
Quelle: OJS 2020/S 233-574413 (2020-11-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 233-574427
Quelle: OJS 2020/S 233-574427 (2020-11-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 233-574432
Quelle: OJS 2020/S 233-574432 (2020-11-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 233-574448

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz) mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen (Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischen ebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 233-574448 (2020-11-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 233-574450
Quelle: OJS 2020/S 233-574450 (2020-11-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 233-574451
Quelle: OJS 2020/S 233-574451 (2020-11-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 233-574452
Quelle: OJS 2020/S 233-574452 (2020-11-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 233-574453
Quelle: OJS 2020/S 233-574453 (2020-11-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 233-574454
Quelle: OJS 2020/S 233-574454 (2020-11-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 233-574455
Quelle: OJS 2020/S 233-574455 (2020-11-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 235-579401
ABl. S-Ausgabe: 235
Quelle: OJS 2020/S 235-579401 (2020-11-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 235-579402
Quelle: OJS 2020/S 235-579402 (2020-11-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-582506
ABl. S-Ausgabe: 237

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz) mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen (Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen,Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 237-582506 (2020-12-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-582507
Quelle: OJS 2020/S 237-582507 (2020-12-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-582508

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz)mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen (Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen,Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 237-582508 (2020-12-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-582509
Quelle: OJS 2020/S 237-582509 (2020-12-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-582511
Quelle: OJS 2020/S 237-582511 (2020-12-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 243-600843
ABl. S-Ausgabe: 243
Quelle: OJS 2020/S 243-600843 (2020-12-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 243-600845
Quelle: OJS 2020/S 243-600845 (2020-12-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 243-600847
Quelle: OJS 2020/S 243-600847 (2020-12-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 250-623423
ABl. S-Ausgabe: 250
Quelle: OJS 2020/S 250-623423 (2020-12-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 250-623424
Quelle: OJS 2020/S 250-623424 (2020-12-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 250-623425
Quelle: OJS 2020/S 250-623425 (2020-12-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 010-016298

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz)mit 2 Gleisen und getrennten Ein- Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen(Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 010-016298 (2021-01-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-030404
ABl. S-Ausgabe: 15
Quelle: OJS 2021/S 015-030404 (2021-01-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 023-054566
ABl. S-Ausgabe: 23
Quelle: OJS 2021/S 023-054566 (2021-01-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 023-054582
Quelle: OJS 2021/S 023-054582 (2021-01-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 045-109954
ABl. S-Ausgabe: 45
Quelle: OJS 2021/S 045-109954 (2021-03-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 045-109956
Quelle: OJS 2021/S 045-109956 (2021-03-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 061-153801
ABl. S-Ausgabe: 61
Quelle: OJS 2021/S 061-153801 (2021-03-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 062-156486
ABl. S-Ausgabe: 62
Quelle: OJS 2021/S 062-156486 (2021-03-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 074-185824
ABl. S-Ausgabe: 74
Quelle: OJS 2021/S 074-185824 (2021-04-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 077-196345
ABl. S-Ausgabe: 77
Quelle: OJS 2021/S 077-196345 (2021-04-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 128-338740
ABl. S-Ausgabe: 128

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz)mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen (Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen,T echnikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 128-338740 (2021-07-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 128-338746
Quelle: OJS 2021/S 128-338746 (2021-07-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 131-345231
ABl. S-Ausgabe: 131
Quelle: OJS 2021/S 131-345231 (2021-07-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 131-345233
Quelle: OJS 2021/S 131-345233 (2021-07-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 132-350030
ABl. S-Ausgabe: 132
Quelle: OJS 2021/S 132-350030 (2021-07-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 134-355544
ABl. S-Ausgabe: 134
Quelle: OJS 2021/S 134-355544 (2021-07-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 137-364054
ABl. S-Ausgabe: 137
Quelle: OJS 2021/S 137-364054 (2021-07-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-372306
ABl. S-Ausgabe: 141
Quelle: OJS 2021/S 141-372306 (2021-07-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-385228
Quelle: OJS 2021/S 146-385228 (2021-07-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-385238
Quelle: OJS 2021/S 146-385238 (2021-07-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-385291
Quelle: OJS 2021/S 146-385291 (2021-07-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 149-395810
ABl. S-Ausgabe: 149
Quelle: OJS 2021/S 149-395810 (2021-07-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Frankfurt Main

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 166-432780
ABl. S-Ausgabe: 166
Quelle: OJS 2021/S 166-432780 (2021-08-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 166-432785
Quelle: OJS 2021/S 166-432785 (2021-08-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 166-432787
Quelle: OJS 2021/S 166-432787 (2021-08-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 166-432789
Quelle: OJS 2021/S 166-432789 (2021-08-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 198-515563
ABl. S-Ausgabe: 198
Quelle: OJS 2021/S 198-515563 (2021-10-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 207-540711
Quelle: OJS 2021/S 207-540711 (2021-10-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 207-540714
Quelle: OJS 2021/S 207-540714 (2021-10-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 211-550125
ABl. S-Ausgabe: 211
Quelle: OJS 2021/S 211-550125 (2021-10-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 221-581512
ABl. S-Ausgabe: 221
Quelle: OJS 2021/S 221-581512 (2021-11-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 030-073807
ABl. S-Ausgabe: 30
Quelle: OJS 2022/S 030-073807 (2022-02-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295953
ABl. S-Ausgabe: 107
Quelle: OJS 2022/S 107-295953 (2022-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295954
Quelle: OJS 2022/S 107-295954 (2022-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295988
Quelle: OJS 2022/S 107-295988 (2022-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295993
Quelle: OJS 2022/S 107-295993 (2022-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295997
Quelle: OJS 2022/S 107-295997 (2022-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295998
Quelle: OJS 2022/S 107-295998 (2022-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-295999
Quelle: OJS 2022/S 107-295999 (2022-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 121-343244
ABl. S-Ausgabe: 121
Quelle: OJS 2022/S 121-343244 (2022-06-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 121-343245
Quelle: OJS 2022/S 121-343245 (2022-06-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 121-343251
Quelle: OJS 2022/S 121-343251 (2022-06-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 121-343260
Quelle: OJS 2022/S 121-343260 (2022-06-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 140-396881
ABl. S-Ausgabe: 140
Quelle: OJS 2022/S 140-396881 (2022-07-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 140-396982
Quelle: OJS 2022/S 140-396982 (2022-07-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 140-396993
Quelle: OJS 2022/S 140-396993 (2022-07-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 169-475927
Quelle: OJS 2022/S 169-475927 (2022-08-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 169-475939
Quelle: OJS 2022/S 169-475939 (2022-08-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 169-475940
Quelle: OJS 2022/S 169-475940 (2022-08-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 169-475942
Quelle: OJS 2022/S 169-475942 (2022-08-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 169-475944
Quelle: OJS 2022/S 169-475944 (2022-08-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 169-475982
Quelle: OJS 2022/S 169-475982 (2022-08-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 170-480901
ABl. S-Ausgabe: 170
Quelle: OJS 2022/S 170-480901 (2022-08-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 174-489609
Quelle: OJS 2022/S 174-489609 (2022-09-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 196-555012
ABl. S-Ausgabe: 196
Quelle: OJS 2022/S 196-555012 (2022-10-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 010-020930
Quelle: OJS 2023/S 010-020930 (2023-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 010-022082
Quelle: OJS 2023/S 010-022082 (2023-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 109-340534
ABl. S-Ausgabe: 109
Quelle: OJS 2023/S 109-340534 (2023-06-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 109-340538
Quelle: OJS 2023/S 109-340538 (2023-06-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 109-340552
Quelle: OJS 2023/S 109-340552 (2023-06-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 109-340553
Quelle: OJS 2023/S 109-340553 (2023-06-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 109-340564
Quelle: OJS 2023/S 109-340564 (2023-06-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 109-340568
Quelle: OJS 2023/S 109-340568 (2023-06-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 109-340575
Quelle: OJS 2023/S 109-340575 (2023-06-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 109-340584
Quelle: OJS 2023/S 109-340584 (2023-06-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 109-340594
Quelle: OJS 2023/S 109-340594 (2023-06-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 109-340606
Quelle: OJS 2023/S 109-340606 (2023-06-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 109-340611
Quelle: OJS 2023/S 109-340611 (2023-06-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 109-340619
Quelle: OJS 2023/S 109-340619 (2023-06-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 145-462205
ABl. S-Ausgabe: 145
Quelle: OJS 2023/S 145-462205 (2023-07-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 676582091.35 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 145-464293
Quelle: OJS 2023/S 145-464293 (2023-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp HauptbahnhofBahnhofplatz
Referenznummer: 14TEI10205
Kurze Beschreibung:
VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz. Neubau von 2 eingleisigen Streckentunneln zwischen dem Tunnelportal westlich der Donnersbergerbrücke unddem Hp Marienhof (ausschließlich). Im bergmännisch zu erstellenden Tunnelabschnitt zudem Neubau von 4 Rettungsschächten mit Rettungsstollenzum Anschluss an die Fahrtunnel. Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz)mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen(Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen,Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Eisenbahntunnels 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 14TEI10205
Art des Vertrags: Bauleistung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 14TEI10205 Arge 2. S-Bahn Stammstrecke München Tunnel Hauptbahnhof
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-30 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 14TEI10205
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beinträchtigen.
Mehr anzeigen
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beinträchtigen.
Mehr anzeigen
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Arge 2. S-Bahn Stammstrecke München Tunnel Hauptbahnhof

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG
Nationale Registrierungsnummer: XXXX
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: hector.h.redondo@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 89 1308 72418 📞
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: XX
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +4922894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2S.2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-17+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ233 Die Arbeiten stehen in untrennbarem Zusammenhang mit den bereits ausgeführten Leistungen und zeitgleich laufenden Tätigkeiten am RS3. Eine Betrachtung der Einflüsse der Baustelle sowie der bisher geplanten Arbeiten und die Möglichkeiten der Eintaktung in die parallelen Tätigkeiten lässt sich durch einen neuen Auftragnehmer nicht darstellen. Der Bau des Rettungsschachts mit dazugehörigem Verbindungsstollen wäre gemäß Ausschreibungsplanung unmittelbar vor der Durchfahrt der Tunnelbohrmaschine vorgesehen gewesen. Im Zuge des aktuellen Bauablaufs und der Optimierungen aufgrund der Abhängigkeiten mit dem Hbf wurde der Druckluftvortrieb vorgezogen. Die im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung erzielten Lösungen können zu erheblichen Einsparung aufgrund des Verzichts der dauerhaften Wasserhaltung zwischen Fertigstellung der konventionellen Tunnelbautätigkeiten und der Ankunft der Tunnelbohrmaschine des ERS führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ233 Die aktuelle Ausführungsplanung, basierend auf der vorgegebenen Ausschreibungsplanung für die Sohle des oberen Schachts des RS3 sieht vor, dass diese temporäre Sohle nicht auftriebssicher ausgeführt wird. Um die Auftriebssicherheit zu gewährleisten ist bis zum Einbau der Innenschale bzw. Endausbau des Schachtes eine Wasserhaltung der umliegenden Brunnen vorgesehen. Der Schachtausbau soll nach aktueller Planung erst nach Durchfahrt des ERS (Erkundungs- und Rettungsstollen) erfolgen. Ziel der vorgesehenen Machbarkeitsstudie ist, dass im Zeitraum zwischen Ende Druckluftvortrieb (Stollen + Einfahrkaverne) und Durchfahrt ERS auf eine dauerhafte Wasserhaltung verzichtet werden kann. Folgendes Vorgehen soll die Machbarkeitsstudie umfassen: - Darstellung der möglichen Optimierungen (dickere Sohle, schneller Einbau Innenschale, Ringbalken etc.) - Prüfung der Umsetzung einer Optimierung im Rahmen des Innenschaleneinbaus (SKK/ Verbindungsstollen / Oberer Schacht) - Betrachtung der Einflüsse auf die aktuelle Terminschiene (Einfluss auf bisher geplante bzw. begonnene Ausführungen)
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 096-291878 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
Kurze Beschreibung:
VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz. Neubau von 2 eingleisigen Streckentunneln zwischen dem Tunnelportal westlich der Donnersbergerbrücke und dem Hp Marienhof (ausschließlich). Im bergmännisch zu erstellenden Tunnelabschnitt zudem Neubau von 4 Rettungsschächten mit Rettungsstollen zum Anschluss an die Fahrtunnel. Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz) mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen (Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-21+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ212 Die erforderlichen Leistungen stehen in untrennbarem ausführungstechnischen Bezug zu den bereits beauftragten Suchschürfen bzw. Arbeiten auf den Baufeld VE30.1 der ATH, die in der Nähe von bestandskabeln stattfinden sollen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation und würde im Bauablauf zu Störungen führen. Folge wären Ablaufstörungen in der Gesamtabwicklung des Bauvertrages mit nicht absehbaren Mehrkosten
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ212 Um erdverlegte Kabel vor Beschädigung durch Bauarbeiten im Rahmen des Projekts 2. S-Bahn Stammstrecke noch besser zu schützen, wurde seitens der Gesamtprojektleitung ein neues Kabelmerkblatt sowie, in Ergänzung zur RIL 892.9122A01, weitere Vorgaben herausgegeben, die zukünftig einzuhalten sind
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 097-294571 (2024-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-17)
Objekt
Beschreibung
Stadt: München

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ223 Die Leistung muss im Arbeitsbereich der ATH erbracht und auf die BE der ATH angepasst werden. Zudem muss die Betriebsbereitschaft des Lüfters über die gesamte Rohbauzeit überprüft werden. Dies kann nur durch das Personal vor Ort durchgeführt werden.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ223 Die BG Bau fordert, im Bereich des Rauchabzugstor der U1/U2 einen Lüfter zu installieren, der im Brandfall, den durch das Rauchabzugstor aus dem Sperrengeschoß der U1/U2 in die Ebene E-1 eintretenden Rauch, aus dem Baufeld gezielt ableitet, um eine unkontrollierte Verteilung des Rauchs zu verhindern.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 097-295098 (2024-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ276 Das Messkonzept steht in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang zu den Bodenverbesserungsmaßnahmen im Anfahrbereich. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherrschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ276 Aufgrund der Ausführung des ERS wird im Anfahrbereich der maschinellen Vortriebe zusätzlich zum Verkittungskörper zwischen den Achsen der Verkehrstunnelröhren ein DSV-Köper hergestellt. Im Zuge der Planung dieser Maßnahme ergab sich die Notwendigkeit eines UiG/ZiE-Verfahrens. Im Rahmen der Abstimmung der UiG-Unterlagen wurde seitens der UiG-Stelle die Forderung nach einem redundanten Messkonzept gemäß Rill 883.8xxx gestellt. Die Planung Installation, Vorhaltung und das Betreiben dieses Messkonzeptes während der DSV-Arbeiten ist durchzuführen
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 097-295208 (2024-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ253 Die Arbeiten im BA10 führten dazu, dass ein Bagger ein Quertragwerk heruntergerissen hat. Dieses Ereignis führte dazu, dass der Hauptbahnhof München vom Großteil der Züge nicht mehr angefahren werden konnte. Ziel der Anlagenverantwortliche Stelle ist es, durch die neue Weisung derartige Vorfälle zu unterbinden. Die Planung sowie Vergabe erfolgte durch die damals vorliegenden Vorgaben. Durch eine Änderung der Vorgaben durch die Anlagenverantwortliche Stelle erfolgte ein unvorhersehbarer unplanmäßiger Eingriff eines Dritten in den Bauvertrag. Erst das Ereignis in Laim führte zu einer Änderung, die in dieser Form nicht stattgefunden hätte.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ253 Diese sind: Einsatz von nicht schienengebundenen Baggern: 1. alle Gleise betrieblich zu sperren, deren Oberleitung mechanisch mit dem Oberleitungsteil verbunden ist, das sich in Reichweite des Baggers befindet und 2. eine zweite Person zur Beobachtung der Baggerarbeiten abzustellen, die mit geeigneten Mitteln den Baggerbediener bei Bedarf warnt. Beziehungsweise sind vor Einsatz von eingegleisten Zweiwegebaggern verpflichtend 1. vor Beginn der Arbeiten die Einschaltung und die Funktionskontrolle der technischen Hubbegrenzung und 2. jegliche Funktionsstörungen oder Änderung der Hubbegrenzung während der Arbeiten durch den Baggerbediener und den Technischen Berechtigten schriftlich zu dokumentieren. Im Falle der vorübergehenden Abwesenheit des Technischen Berechtigten kann dieser eine weitere geeignete Person am Ort der Baustelle beauftragen, die zuvor genannte schriftliche Dokumentation für ihn zu übernehmen, muss sich darüber im direkten Anschluss aber fernmündlich in Kenntnis setzen lassen. Bei Ausfall beziehungsweise Abschaltung der Hubbegrenzung gelten für den eingegleisten Zweiwegebagger die gleichen Einschränkungen wie bei einem nicht schienengebundenen Bagger.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 097-295327 (2024-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ7232 Der AN ist mit den Setzungsberechnungen beauftragt und diese Berechnungen sind weitgehend fortgeschritten. Die hiermit angeordnete zusätzliche Berechnungen) baut auf die o.g. Untersuchungen des AN. Ein Wechsel des AN würde eine eigenständige (neue) Durchführung der Setzungsberechnung und ggf. auch der Substanzrecherche bedürfen und somit würde eine doppelter Aufwand entstehen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ7232 Zusätzliche analytische Setzungsberechnung ist notwendig um mögliche Optimierungen der Bodenverbesserung im Anfahrbereich der Tunnelbohrmaschinen zu ermöglichen.Die Berechnungen dienen der Abstimmung der Optimierungen.
Quelle: OJS 2024/S 097-295592 (2024-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp HauptbahnhofBahnhofplatz
Kurze Beschreibung:
VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz. Neubau von 2 eingleisigen Streckentunneln zwischen dem Tunnelportal westlich der Donnersbergerbrücke und dem Hp Marienhof (ausschließlich). Im bergmännisch zu erstellenden Tunnelabschnitt zudem Neubau von 4 Rettungsschächten mit Rettungsstollen zum Anschluss an die Fahrtunnel. Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz) mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen (Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ131 Die Arbeiten stehen in untrennbarem Zusammenhang zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang zu den bereits für die technische Bearbeitung beauftragten Bodenverbesserungsmaßnahmen im Anfahrbereich. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ131 Um das Risiko im Anfahrbereich von unvermeidlichen Setzungen, Ausbläsern oder eines Verbruchs, welches zu Betriebsstörungen führen kann, zu minimieren, sollen umfangreiche Bodenverbesserungsinjektionen durchgeführt werden. Dafür sind vorab Sparten- und Kampfmittelsondierungen im Bereich des ESTW Donnerbergerbrücke erforderlich, auch um die dortige Einstichplanung planen zu können.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 097-297356 (2024-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ7310 Die Grundlage der Änderungen wurde in der Anpassung des Sicherheitskonzept der 2. Stammstrecke festgelegt. Durch die Einführung eines Erkundungs- und Rettungsstollens (ERS) als dritte Röhre wurden auch Anpassungen am Rettungsschacht notwendig. Hier flüchten im Ereignisfall die Passagiere über den Erkundungs- und Rettungsstollen in den Rettungsstollen des Schachts 3, weswegen die Zugänge integriert und der Stollen entsprechend angepasst werden musste. Nachdem die neue Planung des RS3 an die bestehende Planung integriert wurde, sowie die Ausführung zahlreiche Schnittstellen mit den bereits ausgeführten bzw. noch in Zukunft geplanten Bauwerken besteht ist eine Vergabe der Leistung an einen neuen AN sowohl wirtschaftlich sowie technisch nicht zielführend.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ7310 2019 wurden die Planungen und die Auführung für den Rettungsschacht 3 gestoppt und zu einem späteren Zeitpunkt mit entsprechenden Änderungen fortgesetzt. Aufgrund der fehlenden Finanzierungsfreigabe und fehlendem Planrecht wurden bisher alle Maßnahmen für einen Vortriebsstart angewiesen, die möglich waren (Materialisierung der BE, Disponierung Personal). Mittlerweile liegt sowohl das Planrecht als auch die Finanzierungsfreigabe vor, weshalb mit dieser Anordnung die Ausführung angewiesen wird.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 097-297530 (2024-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
Beschreibung
Interne Kennung: 158087-2019
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 14TEI10205
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon  Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen  berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen  Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
Mehr anzeigen
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon  Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen  berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen  Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
Mehr anzeigen
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arge 2. S-Bahn Stammstrecke München Tunnel Hauptbahnhof
Nationale Registrierungsnummer: 23518806742
Postleitzahl: 81379
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@wf-ib.de 📧
Telefon: +49 89 544 217 0 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
E-Mail: daniel.geisse@deutschebahn.de 📧
Telefon: +49 89130872585 📞

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 52123
Telefon: +49 22894990 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-30+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 273 - Die erforderlichen Leistungen stehen in untrennbarem ausführungstechnischen Bezug zu dem bereits im Gleisfeld geplanten Geomonitoring für die Überwachung der Tunnelvortriebsarbeiten im Bereich des künftigen Rettungsstollen des RS3. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation und vom Bauablauf nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherrschbaren Schnittstellen führen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Verzögerungen im Bauablauf // LÄ 272 - Die erforderlichen Leistungen stehen in untrennbarem ausführungstechnischen Bezug zu dem bereits im Gleisfeld geplanten Geomonitoring für die Überwachung der Tunnelvortriebsarbeiten im Bereich des künftigen Rettungsstollen des RS3. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation und vom Bauablauf nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherrschbaren Schnittstellen führen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Verzögerungen im Bauablau // LÄ 279 - Vor Beginn der Grundwasserabsenkung muss der MW-Kanal 900/ 600 im Transittunnel im UG des Hauptbahnhofs München beweisgesichert werden, um mögliche Schadstellen feststellen zu können. Um die Beweissicherung durchführen zu können muss der Kanal zunächst gespült werden. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. // LÄ 184 - Als Vorabmaßnahme für den Abbruch der Quergänge Nord und Süd und der Vierung im Zuge des Abbruchs der Westlichen Erweiterung ist die Medienfreiheit der anliegenden Bauteile herzustellen. Dies bedarf die Umverlegung bzw. den Rückbau einiger Leitungen und eines Tachymeters Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. // LÄ 198 - Die Leistung muss in enger Abstimmung mit den Ausschalarbeiten erfolgen und im Zuge des Abbaus der Rüstung mehrmals umgebaut werden. Ein weiterer AN ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich. // LÄ 190 - Die BE ist Teil der Leistung des AN und kann nicht von anderen AN rückgebaut werden. // LÄ 195 Die Leistung muss in enger Abstimmung mit den Ausschalarbeiten erfolgen und im Zuge des Abbaus der Rüstung mehrmals umgebaut werden. Ein weiterer AN ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich. // LÄ 177 - Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den anderen Arbeiten im Baufeld. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen // LÄ 186 - Als Vorabmaßnahme für den Abbruch der Quergänge Nord und Süd und der Vierung im Zuge des Abbruchs der Westlichen Erweiterung ist die Medienfreiheit der anliegenden Bauteile herzustellen. Dies bedarf die Umverlegung des Brandmeldekabels. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung // LÄ 222 - Die erforderlichen Leistungen zur messtechnischen Ausstattung und Überwachung der vier Brunnen im QBS mit Ausbau im Aquifer TII stehen in unmittelbarem ausführungstechnischen Bezug zum fachgerechten Betrieb der im Bauvertrag verankerten Wasserhaltungsanlage am Hp HBF. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation und Betriebsverantwortlichkeiten nicht möglich.// LÄ 179 - Im Zuge der Herstellung der GW-Ableitung DN300 Stim Transittunnel des UG des Hbf Münchenist ein Angriffsweg der Feuerwehr mit einer Mindestbreite von 1,00m zu gewährleisten.Da diese in der ursprünglichen Planung nicht gegeben war, wurde eine Anpassung der Planung und damit einhergehend eineUmverlegung der Leitungen und die Herstellung eines Podestes als Übertritt notwendig. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren.Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten der Herstellungder Leitungsverlegung im Tranittunnel des UG Hbf München. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistungwürde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. // LÄ 199 - Die erforderlichen Leistungen zur detaillierten Zustandsfeststellung der bereits hergestellten 7 Schluckbrunnen stehen in unmittelbarem ausführungstechnischen Bezug zum fachgerechten Betrieb der im Bauvertrag verankerten Versickerungsanlage im Richelpark. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation und Betriebsverantwortlichkeiten nicht möglich. verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Lä 273 - Im April 2024 beginnt mit den Tunnelvortriebsarbeiten unter Druckluft eine neue und wichtige Bauphase zur Erstellung des Rettungsstollens am RS3. Einhergehend mit der technischen Bearbeitung ERS erfolgte eine Änderung der Geomtrie der Stollenvortriebe am RS3. Durch die geänderte Geometrie des Verbindungsstollens und der Schachtkopfkaverne besteht die Gefahr größerer Setzungen. Um durch die Setzungen ggfs. auftretende Schäden dokumenteieren zu können wird das Überwerfungsbauwerk vorsichtshalber beweisgesichert. // Lä 272 - Im April 2024 beginnt mit den Tunnelvortriebsarbeiten unter Druckluft eine neue und wichtige Bauphase zur Erstellung des Rettungsstollens am RS3. Die Schachtarbeiten und unmittelbar an der Oberfläche stattfindenden Maßnahmen sind beendet. Diese Zwischenbeweissicherung des Gebäudes in der Erika-Mann-Str. 17 dient zur Festellung des Zustandes gem. Baubeschreibung, und zur Erfüllung des Bauerlaubnisvertrages mit dem Eigentümer. Es gibt für die betreffenden Gebäude keine spezifische LV-Positionen, es ist eine LV-Bedarfsposition mit qm Angabe vorhanden, die aber in diesem Fall zu erhöhten Mehrmengen führt // LÄ 279 - Spülen und beweissicherung MW-Kanal im Transittunne // LÄ 184 - Rückbau Tachymeter und Leitungen WE // LÄ 198 - Es ist in Abstimmung mit dem AG-seitig installierten betontechnologischen Gutachter eine Betonrezeptur zu entwickeln, die baubetrieblich und technisch die Anbindungskonzeption des Zentralen Aufgangs an die U1/U2 berücksichtigt. Konkret sind höhrere Frühfestigkeiten nachzuweisen und infolge der Mächtigkeit der herzustellednen Bauteile ergänzende ausführungsbegleitende Untersuchungen azustellen.// LÄ 190 -Aufgrund eines Hindernisses bei der Horizontalbohrung wurden die Arbeiten abbgebrochen und die Planungen überprüft. Die Bohrung kann erst neu gestartet werden, wenn die neue Planung vorliegt. In der Zwischenzeit ist die BE abzubauen // LÄ 195- Die BG Bau fordert, im Bereich des Rauchabzugstor der U1/U2 einen Lüfter zu installieren, der im Brandfall, den durch das Rauchabzugstor aus dem Sperrengeschoß der U1/U2 in die Ebene E-1 eintretenden Rauch, aus dem Baufeld gezielt ableitet, um eine unkontrollierte Verteilung des Rauchs zu verhindern. // LÄ 177 - Um eine Verschmutzung der Sichtbetonflächen zu verhindern, sind die Stahlsteifen zu beschichten. Ohne diese Beschichtung würde sich an der Oberfläche der Stahlsteifen Rost bilden und das daran herabflließende Wasser würde zu Rostflecken auf den Stahlbetonflächen führen. Um diese Roststellen zu vermeiden, ist eine Beschichtung der Stahlsteifen notwendig. // LÄ 186 - Leerrohr für Brandmeldekabel südl. Ladehof // LÄ 222 - Im Zuge der Baumaßnahme 2. S-Bahn Stammstrecke ist gemäß PFA 1 für Realisierung der tiefen Stationsbaugrube Hp HBF eine baubegleitende Grundwasserabsenkung/-Entspannung erforderlich, um den Wasserdruck auf den wasserdichten Baugrubenverbau (Schlitzwandkasten) auf das erforderliche Maß zu reduzieren. Um die Funktionsfähigkeit der Wasserhaltunsanlage an der Baugrube Zentraler Aufgang (ZA) für den Regelbetrieb zu testen, wurde ein Probebetrieb durchgeführt, bei dem die statisch erforderlichen Absenkziele (ASZ) in den hergestellten Grundwassermessstellen (GWM) an der Schlitzwandbaugrube nachgewiesen wurden. Im Zuge der Pumpphase im Aquifer TII wurden z.T. unerwartete Reaktionen an einzelnen Förderbrunnen beobachtet, die jetzt nach Abschluss des Probebetriebs detailliert untersucht werden müssen. Hierfür werden die auffällig gewordenen Brunnen durch Einzelpumpversuche untersucht und gleichzeitig die Reaktion im Aquifer TII in Hinblick auf ordnungsgemäßen hydraulischen Anschluss gemessen. Hierfür wird die bereits für den Probebetrieb installierte Messtechnik in Brunnen und GWM verwendet. In Ergänzung zu der bereits installierten Messtechnik ist eine zusätzliche temporäre Aussattung von bereits vorab hergestellten Brunnen mit Ausbau im TII im Bereich des Querbahnsteigs (QBS) erforderlich und zielführend, um zum einen alle vorhandenen Messstellen mit Ausbau im TII im Bereich des Hp HBF während der Einzelpumpversuche überwachen zu können und zum anderen im gleichen zuge herauszufinden, ob die erst in einer späteren Bauphase zum Einsatz kommenden Brunnen am QBS den erforderlichen hydraulischen Anschluss an den AquiferTII besitzen. Zur Realisierung der oben beschriebenen Thematik, müssen die vier Brunnen im QBS mit Ausbau im Aquifer TII mit der erforderlichen Messtechnik (Datenlogger) ausgestattet und in das vorhandene Datenmanagementsystem (AQASYS) implementiert werden. Die Grundwasserstandsmessungen mittels Datenlogger müssen automatisch im Minutentakt erfolgen und per Funk mit zwei stündigem Übertragungsintervall an das Datenmanagementsystem gesendet werden. Die messtechnische Ausstattung und Überwachung der vier Brunnen im QBS ist für ca. 5 Wochen erforderlich. // LÄ 179 - Kamerabefahrung zur Zustandsfeststellung der Brunnen am Qbs // LÄ 199 - Im Zuge der Baumaßnahme 2. S-Bahn Stammstrecke ist gemäß PFA 1 für die Bauwasserhaltung am Hp Hbf eine Versickerungsanlage herzustellen, in der die geförderten Grundwässer aus der Bauwasserhaltung in den quartären Grundwasserleiter zurück geführt werden. Die Versickerungsanlage wird in der Grünfläche des Richelparks mit 6 Schluckbrunnen und einem zusätzlichen Redundanzbrunnen errichtet. Die bisherige Planung beinhaltet nur die Herstellung der Versickerungsanlage mit 7 Schluckbrunnen, sowie 4 Grundwassermessstellen. Zur detaillierten Zustandsfeststellung der 7 Schluckbrunnen vor deren Inbetriebnahme muss eine Kamerabefahrung inkl. Video und Dokumentation erfolgen, um den Ausgangszustand fest zu halten. Basierend auf dieser Dokumentation können begleitend zum Betrieb der Verickerungsanlage weitere Zustandsfeststellungen erfolgen, um frühzeitig Brunnenalterungsprozesse feststellen und bewerten zu können.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 104-319161 (2024-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-28)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
„Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon  Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen  berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen  Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
Mehr anzeigen
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
„Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon  Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen  berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen  Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-29+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 270 - Die TBM-Vortriebe unterqueren nach dem Hbf innerstädische Gebäude, wo bislang eine Neubebauung vor Vortriebsbeginn vorgesehen war. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen des Bauherrn SIGNA sehen wir uns gezwungen eine grundsätzliche Neubewertung der Lastsituation vorzunehmen, da die bisherigen Annahmen zum Bauablauf bezüglich Neubau Hertie (Erstellung Rohbau Gebäude vor Unterfahrung mit TBM) durch die bevorstehende Insolvenz der SIGNA-Gruppe nicht mehr realistisch erscheinen. // LÄ 289 - Neue Erkenntnisse zum Baugrund im Zuge der Ausführung erfordern ein angepasstes Wasserhaltungskonzept. // LÄ 302 - Eine erkennbare Ursache für die Alterierung des Brunnens ist nicht ersichtlich, da vergleichbare Brunnen kein derartiges Erscheinungsbild aufweisen. Zur Aufrechterhaltung der technischen Funktionsfähigkeit des Förderbrunnens ist eine Reinigung erforderlich. Bei Unterlassung der Reinigung können die Brunnen das notwendige Absenkziel für den bergmännischen Vortrieb am RS3 nicht mehr erreichen, wodurch eine Fertigstellung des Rettungsschacht 3 gefährdet ist. // LÄ 288 - Eine erkennbare Ursache für die Alterierung der beiden Brunnen ist nicht ersichtlich, da vergleichbare Brunnen kein derartiges Erscheinungsbild aufweisen. Zur Aufrechterhaltung der technischen Funktionsfähigkeit der ausgeführten Förderbrunnen ist eine Reinigung erforderlich. Bei Unterlassung der Reinigung können die Brunnen das notwendige Absenkziel für den bergmännischen Vortrieb am RS3 nicht mehr erreichen, wodurch eine Fertigstellung des Rettungsschacht 3 gefährdet ist // LÄ 128 - Auf vorhanden Bestandsplänen sind für den vorliegenden Bereich keine Bauteile im Boden eingezeichnet. Die Gesamtmaßnahme wird durch die Kampfmittelsondierungen nicht verändert. // LÄ 234 - Der Ersatzkühlbrunnen im Richelpark (Zusage aus der Planfeststellung) wurde im Jahr 2022 hergestellt, jedoch erbringt er nicht die erforderliche Leistung. Die Untersuchung der Umstände konnte keine eindeutige Ursache ermitteln, vergleichbare Brunnen im Umfeld erbringen die erforderliche Leistung. Nach Abwägung aller möglichen Optionen ist es am wirtschaftlichsten, zu versuchen die erforderliche Leistung im Ersatzkühlbrunnen durch Maßnahmen zur Brunnenentwicklung herzustellen. Diese wurden unter Hinzuziehung von Sachverständigen festgelegt. // LÄ 169 - Die Alterungserscheinungen der Schluckbrunnen traten erst nach Herstellung auf. Geologisch gab es keine Hinweise, dass die Leistungsabnahme der Schluckbrunnen infolge Alterungserscheinungen in so kurzer Zeit erfolgt. Die Arbeiten stehen in untrennbarem Zusammenhang mit den bereits ausgeführten Leistungen zur Wasserhaltung, da auch ein direkter Anschluss an die bestehende Anlage erforderlich ist // LÄ 189 - Die Schluckbrunnen am RS 3 zeigen nach einem Jahr Betriebszeit bereits eine stark verminderte Leistungsfähigkeit aufgrund chemischer Alterationsprozesse. Um die ordnungsgemäße Versickerung der geförderten Wässer gemäß Planfeststellung zu gewährleisten, ist es erforderlich die Brunnen zu regenerieren. // LÄ 203 - Durch die Einführung der Ril 8883.8xxx im Jahr 2019 haben sich neue Bedingungen für den Bauvertrag von 2018 ergeben, welche bindend sind, jedoch mit Vertragsabschluss nicht zu erwarten waren. //
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ 270 - Neubewertung der Lastsituation für Tübbingplanung bei Unterquerung Hertie-Gebäude mit TBM Vortrieben // LÄ 289 - Zur Vermeidung von Kollisionen mit dem ERS am östlichen Injektionsschacht (ÖIS) wurden die Bohrpfähle entsprechend kürzer als am westlichen Injektionsschacht ausgeführt. In Kombination mit den im Zuge der Ausführung gewonnenen Erkenntnissen zum Baugrund ergab sich das Erfordernis, die Variante zur Wasserhaltung mit 6 Überlaufbrunnen zu überarbeiten. Stattdessen soll eine geschlossene Wasserhaltung unter Einbeziehung des bereits hergestellten Innenbrunnen 2S-3/BI-1 ausgeführt werden. Zusätzlich ist noch die Errichtung von 3 weiteren Brunnen vorgesehen. // LÄ 302 - Bei einem im Jahr 2020 hergestellten Brunnen des Rettungsschacht 3 wurden Alterationserscheinungen festgestellt. Um eine voll Funktionsfähigkeit vor Vortriebsbeginn wieder herzustellen, ist eine mechanische Reinigung des Brunnens BBI6 erforderlich // LÄ 288 - Bei den im Jahr 2019 hergestellten Brunnen des Rettungsschacht 3 wurde an zwei Brunnen Alterationserscheinungen festgestellt.Um eine voll Funktionsfähigkeit vor Vortriebsbeginn wieder herzustellen, ist eine mechanische Reinigung der Brunnen anzusetzen. // LÄ 128 - In der Nachtschicht vom 24.5./25.5.2022 bei der Bohrung des Ankers Nr. 320204-1 ein Hindernis angetroffen wurde, wodurch diese Ankerbohrung gemäß Kampfmittelräumkonzept vom Räumstellenleiter unterbrochen wurde und die Bohrung wieder verfüllt wurde. Mithilfe eines Suchschürfs soll diesem Hindernis nachgegangen werden, um die Bohrung des Ankers fortzusetzten. Der suchschürf (ca. 2,0 m x 2,0 m; 1,0 -1,5m tief) soll im Beisein von einem Bauüberwacher Bahn duchgeführt werden // LÄ 234 - Brunnenentwicklung Ersatzkühlbrunnen Richelpark // LÄ 169 - Die bereits hergestellten Schluckbrunnen zeigen Alterungserscheinungen und sind in ihrer Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigt. Die Ursachenforschung deutet auf ein geogenes Problem in Kombination mit dem Strippturm der aufgrund LHKW-Belastung im geförderten Wasser notwendig ist, hin. Aufgrund der zeitlichen Abhängigkeiten (Beginn WH für Schachtaushub im Januar 2023 - keine Regeneration bei laufendem Betrieb) ist eine zeitnahe Regeneration nicht möglich, ferner ist der Regenerationserfolg fraglich. Die zusätzlichen Schluckbrunnen waren in der AP planerisch als Reserve vorgesehen und können relativ schnell hergestellt und angeschlossen werden. Dadurch kann die Funktionsfähigkeit der WH kurzfristig sichergestellt werden, was weitere Folgekosten (Einleitgebühren) und Bauverzögerungen minimiert // LÄ 189 - Regeneration von unvorhersehbar zugesetzten Schluckbrunnen mit chemischen und mechanischen Reinigungsverfahren. Die zusätzlich erforderlichen Maßnahmen beinhalten neben der Reinigungsverfahren die zwingend notwendigen Begleitarbeiten (Leitungsumbau, Schaffung von Baufreiheit etc.). Ebenfalls umfasst die notwendige Leistung die Dokumentation vor und nach Ausführung mit jeweils einer Kamerabefahrung und jeweils einem Schluckversuch inklusive abschließendem Kurzbericht. // LÄ 203 - Im Zuge der neuen RiL 883.8xxx (Einführungszeitraum 2019) sind für Baumaßnahmen an und unter Gleisanlagen erhöhte Überwachungsmaßnahmen gefordert. Diese beinhalten eine redundante Überwachung der Gleisanlagen, sowei eine Messpunktverdichtung auf jeder 5. Schwelle mit einem der Streckengeschwindigkeit und Taktfrequenz angepassten Messreihe. //
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 104-320018 (2024-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-31)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49 (0)69 7929-0 📞

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
: +492284990 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-03+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 218 - Der Ersatzkühlbrunnen im Richelpark (Zusage aus der Planfeststellung) wurde im Jahr 2022 hergestellt, jedoch erbringt er nicht die erforderliche Leistung. Um weitere Maßnahmen (Regeneration, Neubau) zielgerichtet und faktenbasiert festlegen zu können, ist eine Zustandserfassung mittels Kamerabefahrung erforderlich. Die Arbeiten stehen in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit den bereits hergestellten Analgen und der laufenden Ausführung. // LÄ-205 Der Ersatzkühlbrunnen im Richelpark wurde im Jahr 2022 hersgestellt, jedoch erbringt er nicht die erforderliche Leistung. Derzeit läuft die Ursachenforschung, um weitere Maßnahmen (Regeneration, Neubau) festlegen zu können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, während der in diesem Bereich laufenden Pumpversuche die Grundwasserstände im Brunnen zu erfassen, welche Rückschlüsse auf die hydraulische Anbindung ermöglichen. Die Arbeiten stehen in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit den bereits hergestellten Analgen und der laufenden Ausführung // LÄ 249 - Die Stützkeile sind durch den Anbau an die U1/U2 notwendig und ursprünglich als normale Böschungen vorgesehen. Die Abdeckung der Böschungen resultiert aus der Prüfanmerkung im Prüfbericht “E11903-HBf-123 Phasenpläne Decke ü E-3 bis 6 RevRU” vom 24.04.2023 von EDR (Prüfsachverständige der SWM), in der eine Absicherung, gegen Abtrocknen und Abrutschen gefordert wird. // LÄ 180 - Die Arbeiten stehen in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang zu bereits installierten Kompionenten der Wasserhaltung. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 206 - Für den Aufbau der Konstruktion zum Schutz der Grundwasserableitung VE 30.7 Phase 2 im südl. Ladehof werden Betonblocksteine benötigt. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. // LÄ 209 - Es besteht die Möglichkeit, dass die Abbrucharbeiten der Quergänge und Vierung durch die Fa. Zech Bau parallel zu den Aushubarbeiten unter dem Deckel am ZA stattfinden werden. Im Zuge der Abbrucharbeiten würde auf der Fläche über Ebene -1 ein Schutzstreifen errichtet werden, in dem während der Abbrucharbeiten keine Arbeiten stattfinden können. Die Nutzung der Schutterbox 2 wäre während der Abbrucharbeiten nicht möglich. Um die Logistik für den Abtransport des Aushubs in diesem Fall aufrecht erhalten zu können wird eine weitere Schutterbox benötigt. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LA 218 - Kamerabefahrung Ersatzkühlbrunnen Richelpark // LÄ 205 - Erfassung der Grundwasserstände und derern Aufzeichnung im Ersatzkühlbrunnen während der im Umfeld stattfindenden Pump- Schluckversuche // LÄ 249 - gemäß der Prüfanmerkung im Prüfbericht “E11903-HBf-123 Phasenpläne Decke ü E-3 bis 6 RevRU” vom 24.04.2023 von EDR (Prüfsachverständige der SWM) sind die Böschungen der Stützkeile im Anbaubereich der U-Bahnstation der U1/U2 am Hauptbahnhof in den Sanden gegen Abtrocknen und Abrutschen zu sichern. Dazu muss das untere Drittel des Böschungskeils mit Folie abgedeckt werden.// LÄ 180 - Zur Minimierung potentieller Risiken wurde im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt, die Pegel zur Beobachtung des Grund-wasseraufstaus südlich der Baugrube OBW in einem größeren Durchmesser (DN175 statt DN50-80) auszubauen, um bei Bedarf den südlichen Grundwasseraufstau durch Überpumpen begrenzen zu können. // LÄ 206 - Stellung Betonblockstein // LÄ 209 - Schutterbox 3
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 106-326702 (2024-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-05)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49 069 7929-0 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
E-Mail: daniel.geisse@deutschbahn.com 📧

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-06+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 308 - Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag des gegenwärtigen AN ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Terminplanänderungen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ308 - Zur Sicherstellung der Setzungsunempfindlichkeit und der Tragfähigkeit des Bodens wird gemäß Vorgabe des tunnelbautechnischen Sachverständigen, des Sachverständigen für Injektionen und des Prüfsachverständigen und in Einklang mit der erteilten UiG/ZiE neben einer Niederdruckinjektion auch eine mittig liegende Bodenverbesserung mittels Hochdruckinjektion erstellt
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 110-337531 (2024-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-13+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 296 - Die Toranlage am Ladehof Nord wurde vom BauAN geliefert und wird von diesem derzeit auch betrieben. Die Schließanlage ist in das Zugangssystem des Baufelds des BauAN integriert. Der Abbau, die Einlagerung des Schnelllauftor und Wiedereinrichtung dieser muss technisch in einer Hand verblieben. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherrschbaren Schnittstellen führen mit nicht absehbaren Mehrkosten
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ 296 - Für den Umbau und die Verlegung des Tor 3 müssen die Fundamente und auch der Stahlrahmen neu beplant werden, da die neue Einbausituation keine Rückverankerung am First bietet. Das bestehende Tor wird abgebaut und die wieder zu verwendbaren Element werden eingelagert. Die übrigen Elemente sollen dann entsorgt werden. Der neue Stahlrahmen soll vorgefertigt werden. Nach dem das Ostgebäude Nord abgerissen ist, können die neuen Fundamente, der Stahlrahmen und das Schnelllauftor errichtet werden und in Betrieb genommen werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 114-350970 (2024-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-13)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-14+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 300 - Durch nicht vorhersehbare zeitliche Verschiebungen in den Bauabläufen der VE30.2 sowie VE30.4c überlagern sich die Bedarfe der Baustelleneinrichtungsflächen. Aus baulogistischen Gründen ist es unumgänglich, dass die BE-Fläche zwischen Rampe Tor 3 und Ostgebäude Nord für die Entkernungs- und Sanierungsarbeiten sowie den Abbruch temporär an die Fa. ZECH Bau übergeben wird. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text: LÄ 300 - BE-Fläche Rampe Tor 3/ Ostgebäude Nord
Quelle: OJS 2024/S 115-353736 (2024-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 275 - Die erforderlichen Leistungen stehen in ausführungstechnischen Bezug zum Bauablauf der Bauarbeiten im Bereich VE30.1. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der räumlichen Situation und vom Bauablauf nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen und einer Bauzeitverzögerung führen mit nicht absehbaren Mehrkosten // LÄ 280 - Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den anderen Arbeiten im Baufeld. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht be-herrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwäg-baren Schwierigkeiten bei der Koordination in den bereits eng getakteten Bauablauf der Hauptvertragsleistung, Dies würde dann zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung aller Arbeiten und somit auch zu erheblichen Mehrkosten der Hauptvertragsleistung führen // LÄ 191 - Minimierung des terminlichen und baubetrieblichen Risikos des Horizontalstollenvortriebs und des "Tiefen Schachts" aufgrund der Errichtung der Brunnen von ober Tage. Die Abteufung der Brunnen aus der Schachtkopfkaverne birgt das Risio, dass es zu einer Verzögerung im Bauablauf kommt, da die Brunnen erst mit Errichtung der Kaverne hergestellt werden können. Dadurch besteht das Risiko, dass bei einem nicht erreichen der Absenkziele, weitere Brunnen errichtet werden müssen, wodurch es zu einer Verzögerung bei der Abteufung des "Tiefen Schachts" kommt. Durch die Herstellung der Brunnen von ober Tage im Vorgriff des Stollenvortriebs besteht eine Chance der größeren Reaktionszeit
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ 275 - Im Zuge der BE-Umbauarbeiten für den RS3 Druckluftvortrieb müssen die Aufenthaltscontainer für Sicherungspersonal (Sipo, Sakra) umgestellt werden. Hierzu wurde eine geeignete Fläche in Abstimmung mit DB/BÜW und ATH südöstlich der Behelfsbrücke OH5 bestimmt. // LÄ 280 - Abdichtung Innenschale und Bodenplatte (FBVS und Injektionsschläuche // LÄ 191 - Erstellung der, ursprünglich von unter Tage geplanten Brunnen BTI10 und BTI11, von ober Tag aus dem 4pv-Gleis, sowie einer Mehrfachgrundwassermessstelle zur Überwachung der Absenkziele während der Herstellung des "Tiefen Schachts".
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 116-355749 (2024-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-18+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 228 - Der AN ist vertraglich verpflichtet, die Nachweisführung für den offenen Schlitz der Schlitzwandherstellung zu leisten. Er konnte bei Angebotslegung davon ausgehen, diese Nachweisführung für die Schlitzwand der Westlichen Erweiterung ohne Berücksichtigung einer parallel laufenden Wasserhaltung am Zentralen Aufgang zu leisten. Infolge von Ablaufstörungen -aus dem Abbruch resultierend- wird diese Parallelität zum Ausführungszeitraum aber gegeben sein. Dies resultiert in einer Erschwernis der Nachweisführung. .
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text: LÄ 228 - Nachweisführung offener Schlitz WE unter geänderten Planungsbedingungen
Quelle: OJS 2024/S 117-360303 (2024-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-18)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-19+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 303 - Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der räumlichen Situation und vom Bauablauf nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen und einer Bauzeitverzögerung führen mit nicht absehbaren Mehrkosten. Ein Messung der Gleislage ist frühestens ein Jahr vor Beginn der Druckluftvortriebe sinnvoll. Die hieraus ergebenen Gleislagefehler sind nicht kalkulierbar. Eine Herstellung der Gleislage ist jedoch Notwendig um belastbare Schwellenwerte zur Überwachung des Druckluftvortriebs heranzuziehen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ 303 - Im Zuge der Beweissicherung der Gleise im Einwirkbereich des geplanten Druckluftvortriebs am RS3 wurden in einigen Gleisen partielle Gleislagefehler gemessen. Um durch das Gleismonitoringsystem die angesetzen Schwellenwerte vollwertig heranzuziehen und zu bewerten, müssen die Gleise entsprechend ihrere Soll-Lage bzw., falls hier keine Werte vorliegen, der inneren Geometrie gestopft werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 118-361153 (2024-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-24)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-25+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 304 - Im Zuge der Probeinjektionen wird ein zusätzlicher Brunnen benötigt. Die Herstellung, Ausrüstung und Überwachung stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 164 - Im Zuge des Abbruchs des südlichen Ladehofs müsenn zwei Bestandsgrundwassermessstellen rückgebaut werden. Die betreffenden Grundwassermessstellen wurden nicht durch den AN hergestellt. Das Verpressen der beiden Grundwassermessstellen stellt daher eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 215 - Der Umfang der vorlegten Beweissicherungsdokumentation muss in Art und Weise der Darstellung erweitert werden. Die Aufarbeitung und graphische Umsetzung der Dokumenation stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 266 - Zur Überwachung der Pressen sind 1-D Wegaufnehmer im Fugenspalt der folgenden Decken erforderlich. Die Installation der Messgeber stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.// LÄ 291 - Die Anbindung an die U1/U2 erfordert einen erhöhten Messaufwand und damit verbundene zusätzliche Anforderungen und Aufgaben für und an den AN. Diese stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 281 -Aufgrund von Schlitzwandarbeiten müssen Messgeber des geotechnischen Monitorings temporär entfernt werden. Die De- und Remontage stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 282 - Im Zuge der angepassten Pumpeneinbautiefen aufgrund der Erkenntnisse aus dem Probebetrieb muss an einigen Brunnen vor Einbau der Pumpen zu deren Schutz eine Sumpfrohrreinigung durchgeführt werden. Diese stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 196 - Art Umfang der Messtechnik in den Überlaufbrunnen der U1/U2 muss erweitert werden. Die Ergänzung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ 304 - Probeinjektionen – zusätzlicher Brunnen // LÄ 164 - Anordnung Nr.7189 Verpressen GWM 2S-5/15 und 2S-5/26 // LÄ 215 - Anordnung Nr.7239 Nachbesserungen Beweissicherungsdokumentation U1/U // LÄ 266 - Geotechnisches Monitoring ZA – weitere 1D-Wegaufnehmer im Fugenspalt // LÄ 291 - Geomonitoring – Umsetzung des Risikomanagements U1/U2 // LÄ 281 - Geomonitoring U1/U2 – De- und Reinstallation Messgebern // LÄ 282 - WH ZA - Sumpfrohrreinigung // LÄ 196 - Anordnung Nr.7220 Ergänzung Messtechnik Überlaufbrunnen U1/U2
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 144-446680 (2024-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-25)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-26+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 167 - Im Zuge des Probebetrieb der Wasserhaltung am ZA soll im Bauwerk der U4/U5 ein geotechnisches Monitoring in Form von Tachymeter- und Schlauchwaagenmessungen installiert werden.Die Installation der geotechnischen Messgeber stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 315 - Im Zuge der Herstellung der Primärstützen ist auf Grundlage einer Prüfanmerkung des bautechnischen Prüfers eine Moosgummischicht erforderlich. Deren Einbau stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 210 - Diese zusätzliche Leistung ist aus einer Auflage des Gebäudeeigentümers im Verhandlungsverfahren der PÄ03/PFA1 entstanden. Die Leistung muß abgestimmt zur Rohrleitungsmontage durch die Fa. ATH in den selben Sperrpausen erfolgen. Ausführung parallel auf beengtem Raum. Die Leistung beinhaltet nicht nur die Montage, sondern ebenfalls die bedarfszeitliche Wartung (über die Gewährleistungzeiträume nach VOB und BGB hinaus) sowie Rückbau und ggf. Fassadensanierung. Die zusätzliche Leistung ist zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // 216 - Zur Zustands- und Qualitätskontrolle soll an allen Brunnen am Zentralen Aufgang nach Abschluss des Probebetriebs Kamerabefahrungen durchgeführt werden. Diese stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 261 - Die erforderlichen Leistungen sind durch die zu implementierenden direkten Datenschnittstellen zwischen dem SFTP Server // LÄ 306 - Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der baulichen Systemmontage nicht möglich. der Firma AQUASOIL als Sachverständiger und dem vom AN Bau betriebenen GW-Datenmanagementsystem technisch nicht entkoppelbar, weshalb die erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag nicht getrennt werden können. Dies lassen auch die Betriebsverantwortlichkeiten nicht zu.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ 167 - Anordnung Nr.7192 WH ZA Probebetrie // LÄ 315 - Vorsehen einer Moosgummieinlage bei Einbau der Primärstützen // LÄ 210 - Anordnung 7234, Lichtschachtabdeckungen Arnulfstraße 9 // 216 - Anordnung Nr.7240 Kamerabefahrung zur Zustandsfeststellung der Brunnen am ZA nach Abschluss des Probebetriebs // LÄ 261 - Im Zuge der Baumaßnahme 2. S-Bahn Stammstrecke werden im PFA 1 und PFA 2 mehrere baubegleitende Grundwasserabsekungs/-Entspannungsmaßnahmen zur Realisierung der unterirdischen Bauwerke und der tiefen Station Hp HBF erforderlich. Vorauseilend, baubegleitend und nachlaufend erfolgt durch den AN Bau ein Grundwassermonitoring mittels Datenlogger in einer Vielzahl an projekteigenen Grundwassermesstellen (GWM), die eine automatische Erfassung der Grundwasserstände ermöglichen. In Ergänzung erfolgen wöchentlich händische Messungen in ausgewählten GWM Dritter, in die keine Datenlogger eingebaut werden durften. Der ordnungsgemäße Betrieb der unterschiedlichen geschlossenen und offenen Wasserhaltungen wird über eine zentrale Warnanlage überwacht und gesteuert. Die dafür erforderliche Datenerfassung der GW-Stände erfolgt über automatische Messsonden in GWMs, Förderbrunnen und Sickerbrunnen. Weitere für den WH-Betrieb relevante Messdaten werden über den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme bis zur Fertigstellung der vertraglichen Leistungen zuverlässig und überwiegend automatisch erfasst, dokumentiert und archiviert. Die Erfassung, Dokumentation und Archivierung der Messdaten aus dem GW-Monitoring und dem Betrieb der geschlossenenund offenen Wasserhaltungen mit zentraler Warnanlage, erfolgt über die vom AN Bau betriebene GW-Datenmanagementplatform AQASYS. Der AN Bau muss die erfassten Messdaten aus den unterschiedlichen gewerksbezogenen Datenmanagementsystemen in einer zentralen Datenbank erfassen und dem AG und dessen Sachverständigen zur Verfügung stellen. Im Zuge der projektübergreifenden Tätigkeit des Sachverständigen für Grundwasser und Bauwasserhaltung (AQUASOIL), werden automatische Datenübertragungsschnittstellen aus den GW-Datenmanagementsystem AQASYS an den SFTP Server der Firma AQUASOIL benötigt, da die Betriebsdaten zur Steuerung und Überwachung der WH-Anlagen nur über das System AQASYS bezogen werden können und somit diese Daten nicht über das zentrale Datenmanagementsystem verfügbar sind. Es sind Schnittstellen zur Überführung des Messwertarchivs, sowie zur baubegleitenden Übertragung von Betriebsdaten der laufenden WH-Anlage (Steuereinheiten, Fernwirktechnik, Brunnenförderraten, Durchflussmengen, Überwachungsparameter der Wasseraufbereitungsanlage etc.) zu schaffen. Neben der Schnittstellenimplementierung mit vorauseilendem Abstimmungsbedarf, ist auch der Unterhalt mit Systempflege und Weiterentwicklung bis zumVertagsende erforderlich. Auch eine Erweiterung der Schnittstellen um zusätzliche in das Grundwassermonitoring zu integrierende GW-Messstellen ist im Zuge des Baufortschritts erforderlich. .// LÄ 306 - Mit dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 22.11.22 zur Planänderung 3 (PÄ3) des PFA1 müssen zur Minimierung von Schall und Erschütterungen (gemäß A.5.12 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)) zusätzliche Schalldämmmatten zwischen den Rohrlagern und den Rohrleitungen installiert werden, da diese über ein Stahlkonsolensystem direkt an der Fassade des Gebäudes Arnulfstraße 9/11 befestigt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 145-451394 (2024-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-20)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-21+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 298 - Die erforderlichen Leistungen sind durch die zu implementierenden direkten Datenschnittstellen zwischen dem Server des Datenmanagementsystems der für den AN ausführenden Firma Intermetric und dem System des AG technisch nicht entkoppelbar, weshalb die erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag nicht getrennt werden können. Dies lassen auch die Betriebsverantwortlichkeiten nicht zu // LÄ 254 - Um eine zeitlich und koordinativ einfache Durchführung und Abrechnung der Tauglichkeitsuntersuchungen zu gewährleisten werden die Kosten der Tauglichkeitsuntersuchungen über den AN an die ausführenden Druckluftarztpraxis vorgestreckt. Diese Kosten werden wie Gebühren an den AG weitergegeben
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ 298 - Die erforderlichen Leistungen sind durch die zu implementierenden direkten Datenschnittstellen zwischen dem Server des Datenmanagementsystems der für den AN ausführenden Firma Intermetric und dem System des AG technisch nicht entkoppelbar, weshalb die erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag nicht getrennt werden können. Dies lassen auch die Betriebsverantwortlichkeiten nicht zu // LÄ 254 - Die Kosten der Tauglichkeitsuntersuchungen der DB Netz Mitarbeiter wurden vertraglich im Bauvertrag nicht festgelegt. Der Bauvertrag regelt nur die Verantwortlichkeit der Vorsorgeuntersuchungen für die Branddirektion und des AN. Die hierbei getroffene Abrechnungsregelung wird im Rahmen der Anordnung ebenfalls vereinfacht
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 163-505660 (2024-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-11)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-12+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 312 - Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag des gegenwärtigen AN ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Terminplanänderungen führen. Des Weiteren stehen die Arbeiten in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit den bereits hergestellten Anlagen und der laufenden und zukünftigen Ausführung // LÄ 243 -Der Brunnen 2S-5/BBA25-II soll entsandet werden um seine Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Die Maßnahmen dazu stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen..
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ 312 - Um die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter der BÜW während der im Durchlaufbetrieb 7 Tagen die Wochen laufenden Vortriebsarbeiten am RS3 unter Druckluft mit den Vorgaben der Druckluftverordnung zu verbessern und die optimale Gewährleistung der Aufgaben der BÜW sicherzustellen, wird für die BÜW auf dem BAufeld RS3 ein Aufenthaltscontainer benötig // LÄ 243 -Anordnung Nr.7269 WH ZA Brunnenentwicklung durch Entsanden – 2S-5/BBA25-I
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 178-548474 (2024-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-13+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 310 -Im Rahmen der SOFO zum Austausch von 470 Schwellen im 4.pv Gleis ab dem 27.04.2024 erfolgten in der Nachtschicht 06./07.05.24 maschinelle Stopfarbeiten im 4pv-Gleis mit einer USM. Dabei wurde der direkt nördlich ans Gleis angrenzende Brunnenschacht vom Brunnen BTA10 verschoben, wodurch der Schachtdeckel angehoben wurde und Schotter in den Schacht und das Brunnenrohr eingedrungen ist. Die im Brunnen befindliche Pumpe wurde dabei verklemmt und kann ohne die Gefahr unkontrollierter Beschädigungen nicht mehr entfernt werden. Der Brunnen ist somit nicht funktionell für den Tunnelvortrieb am RS3 nutzbar und es muss ein Ersatzbrunnen hergestellt werden.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Aufgrund einer Beschädigung eines Brunnens für die Wasserhaltung beim Tunnelvortrieb am RS3 muss ein Ersatzbrunnen hergestellt werden
Quelle: OJS 2024/S 179-551448 (2024-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-19)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-19+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7348Die Anpassungen sind notwendig, da die Schlitzwand der U1/U2 teilweise stark von der Planlage abweicht. Um die tatsächliche Abweichung bewerten zu können, muss die Schlitzwand Vermessungstechnisch aufgenommen werden. Abhängig von der tatsächlichen Abweichung kann in einzelnen Bereichen das Überprofli der Schlitzwand abgestemmt werden. Bei zu großen Abweichungen muss die Anschlussbewehrung in den Decken angepasst werden, um weiterhin die erforderliche Betondeckung einhalten zu können
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
ANO 7348 Überprofil Schlitzwand U1/U2. Die Bestandsschlitzwand der U1/U2 weicht von der Planlage ab. Um die tatsächliche Lage der Bestandsschlitzwand zu erhalten, ist diese nach dem Aushub aufzumessen. Basierend auf diesen Ergebnissen, muss entweder das Überprofil der U1/U2 Schlitzwand abgestemmt, oder die Anschlusbewehrung verschoben werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 184-566301 (2024-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-23)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-24+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO7264 Der AN ist mit den technischen Bearbeitung der Bodenverbesserung beauftragt und hat daher bereits Einstichplanungnen durchgeführt. Die Überarbeitung setzt auf der bisherigen Plnaung auf und optimiert diese. Ein Wechsel des AN würde eine eigenständige (neue) Durchführung der Einstichplnaung bedürfen und somit würde eine doppelter Aufwand entstehen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
ANO7264 Überarbeitung der Einstichplanung um Optimierungen der Bodenverbesserung im Anfahrbereich der Tunnelbohrmaschinen zu ermöglichen.Die Berechnungen dienen der Abstimmung der Optimierungen.
Quelle: OJS 2024/S 187-576006 (2024-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-26)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-27+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 326 - Für den Abbruch des Verbindungsbau Nord sind vorbereitende Maßnahmen durch die ATH auszuführen. Dazu gehört sowohl die Verlegung der Löschwasserübergabestelle und Druckerhöhungsanlage in ZA, Ebene -1 sowie die Umverlegung der Löschwasserleitung, der Abbau und die Einlagerung des Tores 3 inkl. aller dazugehörigen Komponenten und der später stattfindende Wiedereinbau ebendieses Tores in die Lärmschutzwand Nordost und der temporäre Rückbau und Wiederaufbau der Betonleitung im Abbruchbereich des Verbindungsbaus Nord. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. // LÄ 22 - Die Einzelpumpversuche am ZA sollen ergänzende Erkenntnisse zum Probebetrieb am ZA liefern. Die Durchführung der Einzelpumpversuche stellen daher eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen..
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ 326 - Verlegung Löschwasserleitung bauzeitlich // LÄ 22 - Anordnung Nr.7250 Einzelpumpversuche ZA – Aquifer TI
Quelle: OJS 2024/S 189-581562 (2024-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-01)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-02+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ316 Für die Herstellung des Anschlusses U1/U2 wird eine temporäre Grundwasserabsenkung im TII erforderlich. Die Installation von niveau- (/frequenz-) gesteuerten Unterwasserpumpen in den Brunnen 2S-5/BBA101-II, 2S-5/BBA102-II, 2S-5/BBA105-II, und 2S-5/BBA6-II, die Installation von niveau- (/frequenz-) gesteuerten Unterwasserpumpen in den Grund-wassermessstellen 2S-5/PBA104-II und 2S-5/PBA106-II und die Echtzeitdatenübertragung und -abruf über die Grundwasserdatenplattform AQASYS von Datenloggern (Datensammlern) in den Brunnen 2S-5/BBA101-II, 2S-5/BBA102-II, 2S-5/BBA105-II und 2S-5/BBA6-II sowie den Grundwassermessstellen 2S-5/PBA103-II, 2S-5/PBA104-II, 2S-5/PBA106-II, 2S-5/PBA5-Q/I/II/IV und 2S-5/PBA6-Q/I/II/IV, stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.. // LÄ262 Zur Überwachung der Pressen sind 1-D Wegaufnehmer im Fugenspalt der Decke über Ebene-2 erforderlich. Die Installation der Messgeber stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen..
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ316 Unterwasserpumpen zur Grundwasserabsenkung/ Herstellung des Anschluss U1/U2 // LÄ262 Geotechnisches Monitoring ZA – 1D-Wegaufnehmer Fugenspalt Decke über Ebene -2
Quelle: OJS 2024/S 192-591490 (2024-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-04)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-07+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ327 Bei der Kampfmittelsondierung für die DSV-NDV Injektionen im Anfahrbereich wurden Anomalien angetroffen, die vom Fachgutachter als potentiell bombenblindgängerverdächtig eingestuft wurden und deshalb mittels Öffnung überprüft werden müssen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ327 Öffnung von Kampfmittelverdachtspunkten entlang der Gleise der 1.SBSS durch Schürfe im Instandhaltungskorridor der 1.SBSS.
Quelle: OJS 2024/S 195-602038 (2024-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-09)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-10+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 324 - Die technische Umsetzung steht in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit Arbeiten der Bodenverbesserung im Bereich der OH5. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Terminplanänderungen führen.// LÄ 211 - Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug zur den bereits durchgeführten Kampfmittelsondierungen. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde den Bedarf von zusäztlichen Sperrpausen mit entsprechendem Eingriff in den Bahnverkehr bedeuten. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation und der Ausführung während der schon genehmigten Sperrpausen nicht möglich und würde im Bauablauf zu Störungen führen. Folge wären Ablaufstörungen in der Gesamtabwicklung des Bauvertrages mit nicht absehbaren Mehrkosten. // LÄ 122 - Durch die vorliegende Leistung soll der Eingriff in die Baum- bzw. Wurzelschutzzone so gering wie möglich gehalten werden. Mittels Verbau kann auf eine geböschte Baugrube verzichtet werden, wodurch der Flächenbedarf für den Eingriff in den Boden auf das Allernötigste minimiert wird. Die Lage der Wurzeln wurde im 2. Quartal 2022 mithilfe einer Wurzelsondierung festgestellt. Zudem steht die erforderliche Leistung in untrennbarem ausführungstechnischem Bezug zu der bereits hergestellten Brunnenbohrung sowie zur, im Hauptvertrag beauftragten, technischen Bearbeitung. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung ist nicht möglich. Folge wären Ablaufstörungen in der Gesamtabwicklung des Bauvertrages mit nicht absehbaren Mehrkosten // LÄ 214 - Die erforderlichen Leistungen stehen in untrennbarem ausführungstechnischen Bezug zum bereits übergebenen Baufeld an die ATH und die dort beauftragten Leistungen durch die ATH. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde im Bauablauf zu Störungen führen. Folge wären Ablaufstörungen in der Gesamtabwicklung des Bauvertrages mit nicht absehbaren Mehrkosten.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ 324 - Im Rahmen der Ausführungsplanung der Bodenverbesserungsarbeiten im Bereich der OH5 ergaben sich veränderte Randbedingungen hinsichtlich des Platzangebotes, welche vereinfachte Bauabfolgen ermöglichen. Um diese zu realiseren muss zeitweise die Baustraße im Bereich der OH5 temporär verlegt werden. // LÄ 211 - Im Rahmen von Kampfmittelsondierungen wurden auf der BE-West südlich sowie nördlich der Reifenwaschanlage verschiedene Verdachtsbereiche detektiert, die durch einen baubegleitenden Aushub inkl. kampfmitteltechnischer Begleitung durch eine Fachfirma nachsondiert werden müssen. Da sich die Verdachtspunkte südlich der Reifenwaschanlage in der Nähe von Bahnanalgen, (insbesondere der 1. S-Bahn Stammstrecke sowie eines OLA-Mast, Kabeltrogs sowie LST-Signals) befinden, sollen diese Arbeiten während dem IH-Korridor am 27.5.2023 und/oder 28.5.2023 durchgeführt werden. // LÄ 122 - Während der Baumaßnahme 2. S-Bahn Stammstrecke soll für die beiden bestehenden Kühlbrunnen ein redundanter Ersatzkühlbrunnen hergestellt werden. Zu diesem Ersatzkühlrbunnen gehört auch eine Brunnenstube, die innerhalb einer Baugrube hergestellt wird. Um den Eingriff in die Baum- bzw. Wurzelsschutzzone so gering wie möglich zu halten, soll in diesen Bereichen anstelle einer geböschten Baugrube ein Verbau eingebracht werden // LÄ 214 - Da die Tiefbauarbeiten am WIS bis zum Schachtaushub ruhen werden, soll ein Teil des Baufeldes wieder temporär der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um insbesondere Personen mit eingeschränkter Mobilität, eine einfachere und schnellere Zuwegung von und zu den Aufzügen zu ermöglichen. Dafür ist der vorhandene Bauzaune so umzustellen, dass ein Fußgängerweg freibleibt, bei dem zwei Rollstühle problemlos aneinander vorbeikommen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 199-614822 (2024-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 7263 -Aufgrund von neuen geotechnischen Erkenntnissen im Bereich des Rettungsschacht 3 wurde eine Vorhaltung der Druckluft auf 1,5 bar Überdruck empfohlen. Daher bedarf es einer Anpassung im Bereich der Konzeption der Druckluftanlage // LÄ ANO7263/246 - Aufgrund der aktuellen Planung im Bereich der späteren Bahnsteigvortriebe bedarf es einer Änderung der Tübbingplanung der VTR. Die Änderung ermöglicht einen zügigeren und damit sicherern bergmännischen Vortrieb unterhalb des Gleishallendachs des Hbf. München.// LÄ 203 - Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufrundd der Schnittstellensituation und der Ausführung während der schon genehmigten Sperrpausne nicht möglich und würde im Bauablauf zu Störungen führen, wobei folglich mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden kan, zumal der NU der ATH bereits für Stopfarbeiten während dem IH-Korridor bereits vorhalten wird. // LÄ 150 -Auf vorhanden Bestandsplänen sind für die vorliegenden Bereich keine Bauteile im Boden eingezeichnet. Die Gesamtmaßnahme wird durch die Kampfmittelsondierungen nicht verändert. // LÄ 123 -Bei der Explosion hat es sich um ein unvorhersehbares Ereignis. Die Gesamtmaßnahme wird durch die Kampfmittelsondierungen nicht verändert.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ 7263 - Auf Basis der aktuellen geotechnischen Untersuchungen im Bereich des Rettungsschachts 3 wurde seitens des tunnelbautechnischen Beraters eine Erhöhung der Druckluft in der Vorhaltung von ursprünglich 0,7 bar Überdruck auf 1,5 bar Überdruck empfohlen..// LÄ ANO7263/246 -Auf Basis der aktuellen Planung im Bereich der späteren Bahnsteigbereiche wird eine Abschlagslänge von ca. 1m vorgesehen. Daher empfiehlt sich eine Anpassung der rückzubauenden Tübbingringen auf das vorgesehene Abschlagsmaß.// LÄ 203 - Der Vortrieb des Rettungsschacht 3, der nächstes Jahr starten soll, wird unterhalb verschiedener Gleise stattfinden. Unter den betroffenen Gleisen befindet sich u.a. die 1. S-Bahn Stammstrecke. Um den aktuellen Zustand der Gleislagen zu ermitteln und bei Bedarf vor Vortriebbeginn noch Instandsetzungsmaßnahmen einzutakten, sollen deshalb die Sperrpausen während des IH-Korridors im Mai 2023 genutzt werden, die Gleislage eines Teils der betroffenen Gleise zu messen. // LÄ 150 - Bei Bohrlochsondierung im Bereich der Baustraße auf der OH5 wurden verschiedene kampfmittelverdächtige Hindernisse in einer Tiefe von ca. 2 bis 3 m dedektiert, denen durch ein Öffnen der Baustraße bzw. durch Suchschürfe weiter nachgegangen werden muss. Im Anschluss soll die Baustraße in einen verkehrstüchtigen und -sicheren Zustand übergeben werden. Aufgetroffene Hindernisse sind ggf. zu entfernen und zu löse // LÄ 123 - Bevor Tiefbauarbeiten starten können, müssen Kamptmittelsondierungen durchgefürht werden. Am 1.12.2021 kam es auf dem Baufeld West zur Detonation einer Fliegerbombe aus dem 2. Weltkrieg. Aufgrund dieses Ereignisses werden aus sicherheitsaspekten und rein vorsorglich erneute Kampfmittelsondierungen zur Überprüfung der Kampfmittelfreiheit druchgeführt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 201-621779 (2024-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-18+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 294 - Beim Freilegen der U1/2 Schlitzwand sind Korrosionsflecken sichtbar geworden, die zur Begutachtung der Schäden an der Bewehrung freigelegt werden müssen. Zudem ist für das Anbetonieren, die Bestandswand zu reinigen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Verzögerungen dieser Leistung wirken sich direkt auf die Betonage der Decke ü E-2 aus. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text: IVorbereitung Schlitzwand U1/U2
Quelle: OJS 2024/S 204-632958 (2024-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-18)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-21+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ323 - Für den Abbruch des Ostgebäude Nord muss die Lärmschutzwand durch die Fa. ZECH Bau erweitert und der bereits bestehende Teil der Lärmschutzwand der ATH für den Lückenschluss angepasst werden. Für den Umbau benötigt Fa. ZECH Bau aus baulogistischen Gründen einen Teil der BE-Fläche östl. des Ostgebäude Nord sowie die Möglichkeit Zu- und Abfahrt über Tor 4 für ein entsprechendes Hebegerät. Zu diesem Zweck muss die ATH der Fa. ZECH Bau temporär einen Teil Ihrer BE-Fläche abtreten. Diese muss zuvor beräumt werden Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text: Verlegung Löschwasserleitung bauzeitlich
Quelle: OJS 2024/S 205-635553 (2024-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-22+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ 321 - Die technische Bearbeitung steht in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit der übrigen Bearbeitung der Querschläge, des ERS und der Verkehrstunnelröhren Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Terminplanänderungen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ 321 - Im Rahmen des Planungsprozesses der technischen Bearbeitung der Querschlagserstellung mit Vereisung ergaben sich auf Basis der Voruntersuchungen der Arge statische Grenzsiutationen bei der Dimensionierung der Stahlbetontübbinge. In Abstimmung mit den vom AG beauftragten Speziallisten konnten Lösungen entwickelt werden, die eine gesicherte technische Machbarkeit der Herstellung der Querschlagstübbinge mit Stahlbeton sicherstellen. Desweiteren wurde in Abstimmung mit dem TSV auf Basis der vorhandenen Baugrunderkenntnisse festgelegt, dass die Querschlagstübbinge und die Öffnung der Querschläge sowohl mit Vereisungsschirm als auch ohne berechnet werden müssen, da eine Vereisung auf Basis der bisherigen Baugrunderkenntnisse nicht in jedem Fall geboten scheint. Eine exakte Festlegung ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 206-639696 (2024-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Bauleistung

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: 089 780250 📞

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-19+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
7179 Zur Überwachung der maximal zulässigen Grundwassererhöhung durch den Betrieb der geplanten Versickerungsanlage im Richelpark müssen vier Aufschlussbohrungen durchgeführt werden, deren Herstellung mit ANO 7134 angeordnet und mit ANO 7165 ergänzt wurde. Das Laden, der Transport und die Entsorgung des Bohrguts erfolgen über den AN. Dies soll bei der Abrechnung der Herstellung der GWM gem. ANO 7134 bzw. 7165 berücksichtigt werden. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten der Herstellung der Grundwassermessstellen. Eine Trennung zu den mit den ANO 7134 bzw. 7165 angeordneten Leistungen würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. // 7245 Art und Umfang der messtechnischen Auswertung des geotechnischen Monitorings am Zentralen Aufgang muss erweitert werden. Die Ergänzung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.. // 7251 Der Gruppenpumpversuch soll ergänzende Erkenntnisse zum Probebetrieb am ZA liefern. Die Ergänzung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.. // 7351 Der AN ist bereits mit der Herstellung des gesamten WE Bereichs beauftrag. Auch ist der BauAN mit der Herstellung und Einbringung in den Baugrund der Primärstützen beauftragt. Es ist daher nicht möglich die Herstellung und Lieferung einiger Primärstützen mit geänderten Längen und zusätzliche Verteilerbalken, von denen aus dem Bauvertrag beauftragten Stahlbauelementen getrennt zu vergeben, da es sich um einheitliche Bauelemente handelt. Auch sind nachhaltige Schwierigkeiten und Störungen im Bauablauf in der Koordination der Anlieferung, Zwischenlagerung und Abnahme von den Stahlelementen von unterschiedlichen Bezugsquellen und dadurch nicht absehbare Mehrkosten auch seitens des BauAN zu erwarten. Und vor allem der Einbau der geänderten Primärstützen durch einen weiteren BauAN ergeben unüberwindbare Schnittstellen in der Ausführung, der Qualitätssicherung und dann der Gewährleistung mit nachfolgenden Baugewerken.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
7179 Abfuhr und Entsorgung Bohrgut GWM // Anordnung Nr.7245 Geotechnisches Monitoring ZA - Auswertung Differenzverformungen // Anordnung Nr.7251 Gruppenpumpversuch "LAB Brunnen" // 7351 Im Zuge von Optimierungen im Bauablauf zur Verkürzung der Gesamtbauzeiten wurde die Herstellung der Decke über E-1 vorgezogen um dann als Logistikebene für die weitere Herstellung der uPva Hp Hauptbahnhof anstatt der Ebene über E-2 zu dienen. Da die Decke über E-1 in der WE nur eine Stärke von 30 cm aufweist, müssen in der Ebene E-1 bereits endgültige Stützen und Wände sowie zusätzliche temporäre Stahlstützen eingebaut werden um die Verkehrslasten aus dem Baubetrieb aufzunehmen und dann in die Decke über E-2 einzuleiten. Jedoch auch die Decke über E-2 mit 1,5 m Stärke kann nicht alle Lasten in die darunterliegenden Primärstützen verteilen. Daher müssen einige Primärstützen entgegen der ursprünglichen Planung gekürzt werden um zwischen der Unterseite der Decke über E-2 und Primärstützen Lastverteilerbalken einzuschieben. Die geänderte Leistung ist die gekürzte Herstellung der Primärstützen, das Einbringen der gekürzten Primärstützen (Jungfer anpassen) und das Herstellen und Einbringen der Lastverteilerbalken. Nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten an der uPva den Ausbau und Entsorgung dieser temporären Stahlbauelemente.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 247-781286 (2024-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-02)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB InfraGO AG

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-03+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ7179 Die erste Horizontaldrainagebohrung (West) musste aufgrundeines technischen Defekts abgebrochen und aufgegeben werden. Aufgrund Empfehlung der Geotechnischen Baubegleitung wurde entschieden, diese Bohrung erst nach Abschluss der weiteren Bohrungen zu verfüllen, um über diese weitere Erkenntnise erhalten zu können. Der Abbruch der Bohrung war nicht vorhersebar. Die gegenständlichen Abdichtungsarbeiten sind als Folge des nicht vorhersebaren Abbruchs zu sehen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: LÄ7179 Abdichtung verlorene Bohrung
Quelle: OJS 2025/S 002-002076 (2025-01-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-08)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-09+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ7171 Zur Zustands- und Qualitätskontrolle der Brunnenbauarbeiten soll an allen Brunnen am Zentralen Aufgang Kamerabefahrungen durchgeführt werden. Diese stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.. // LÄ7291 Fünf Brunnen im AquiferTII sollen entsandet werden um deren Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Die Maßnahmen dazu stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.. // LÄ7225 Art und Umfang der messtechnischen Auswertung des geotechnischen Monitorings im Bestandsbauwerk U1/U2 muss im Zuge des Aushubs der Baugrube ZA erweitert werden. Die Ergänzung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.. // LÄ7229 Gegenüber dem Probebetrieb der WH ZA ist eine Anpassung der Pump- und Messtechnik für den Regelbetrieb der WH ZA erforderlich. Die Dimensionierung wurde an neue Erkenntnisse angepasst. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.. // LÄ7303 Die Vorgehensweise zur Brunnenentwicklung wurde anhand neuer Erkenntnisse konkretisiert. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.. // LÄ7362 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Monitoringvorwissen, das nur aus der Erbringung der vorausgehenden Leistungen gewonnen werden kann, eine einheitliche Ausführung und technische Konsistenz der Messungen der Probeinjektionen und damit ein belastbares und verwendbares Ergebnis sichergestellt werden kann. Aufgrund der technischen Komplexität der Probeninjektionen in diesem Bereich mit einer Vielzahl von Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Bestandteilen des Monitorings, ist eine Ausführung ohne Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. EIn aussagekräftiges Geomonitoring ist für die Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich. Ein Wechsel des AN für die Ausführung dieser angeordneten Anpassungen fürs Monitoring der Probeinjektionen wird erheblichen Schwierigkeiten – ganzheitliche Einarbeitung der bestehenden Leistungen und fehlendes Vorwissen aus den bereits erfolgten Bauausführungen – verursachen. Im Folgenden wird die Ausführung durch einen anderen AN zu nicht vertretbaren Verlängerungen der Ausführungszeiten, zusätzlichen Komplikationen bei der Organization der Zugänge zum geschlossenen Baufeld, anschließend Störungen bei der Leistungserbringung unterschiedlicher AN und schlussendlich zu erheblichen Mehraufwendungen wegen der notwendigen Einarbeitungszeiten ins Monitoringkonzept führen. Darüber hinaus würde es bei Trennung der Leistungen mit Sicherheit dazu kommen, dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen zur Anpassung der Menge der Messprismen und Festpunkte übernimmt und die Leistung damit nicht verwertbar ist, da er das Monitoring der Probeinjektionen nicht selbst gestaltet hat, die Beweggründe für einzelne Monitoringergebnisse nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem bisherigen AN nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebniss sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
LÄ7171 Anordnung Nr.7171 Kamerabefahrung zur Zustandsfeststellung der Brunnen am ZA // LÄ7291 WH ZA Brunnenentwicklung durch Entsanden – 5 TII Brunnen // LÄ7225 Anordnung Nr.7225 Geotechnisches Monitoring U1/U2, Auswertung Differenzverformung // LÄ7229 Dimensionierung Pump- und Messtechnik für Regelbetrieb // LÄ7303 WH ZA Brunnenentwicklungsversuche –TII Brunnenb // LÄ7362 Das geotechnische Monitoring zu den Probeinjektionen aufgrund der tatsächlichen angetroffenen geotechnischen Rahmenbedingungen erweitert und angepasst werden. Diese zusätzlichen Leistungen zur Installation der Messprismen und Festpunkte ist kurzfristig zu erbringen, damit das gesamte Monitoring der Probeinjektionen aussagekräftige Ergebnisse liefert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 006-011283 (2025-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-15+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ7361 Momentan ist die Löschwasserleitung an das Ostgebäude Nord gedübelt. Aus baulogistischen Gründen muss diese für den Abbruch des Gebäudes zunächst außerhalb der Lärmschutzwand verlegt werden, um den Schutz der Leitung während des Abbruchs sichererstellen zu können. Nach dem Abbruch des Ostgebäude Nord und der danach stattfindenen Fertigstellung der Lärmschutzwand wird die Leitung in ihre Finale Lage innerhalb des Baufeldes gebracht. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. // LÄ7363 Aufgrund von Erkenntnissen aus dem Probefeld Injektionen ergeben sich bei den Bohr- und Injektionsarbeiten unter der U17U2 zusätzliche Mengen und andere bauliche Abläufe, sowie zusätzliche Erfordernisse an das geotechnische Monitoring und Steuerungssoftware gegenüber den vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Datenlage wird dadurch deutlich verbessert. Diese stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen..
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
LÄ7361 Verlegung Löschwasserleitung bauzeitlich // LÄ7363 Bohr- und Injektionsarbeiten unter der U1/U2
Quelle: OJS 2025/S 010-027502 (2025-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-15)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-16+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ7147 Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.. // LÄ7153 Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.. // LÄ7156 Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.. // LÄ7282 Zur Verifizierung des Festpunktfelds sind regelmäßige Nivellements erforderlich. Der Radius des Nivellements soll für 10 Messungen deutlich vergrößert werden. Die 10 Messungen auf zwei Achsen stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.. // LÄ7358 Die bisherigen im Rahmen des Probefeld hergestellten Auflockerungsbohrungen sind nicht ausreichend bzw. müssen für die weiteren Probeinjektionen angepasst werden. Es sollen drei zusätzliche Auflockerungsbohrungen hergestellt werden.Diese stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen..
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
LÄ7147 Zur Herstellung der Decke über E-2 sowie der Wand in der Ebene-1 müssen die Vorwüchse der Bestandsschlitzwand U1/U2 entfernt werden. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. // LÄ7153 IDie wöchentlichen händischen Messungen des Brunnens E1 und der Grundwassermessstelle P1 sind nicht ausreichend für die Beobachtung und Bewertung der Grundwasserstände im Bereich Schacht S1B. Zur Verdichtung der Datenbasis sollen Grundwassersonden mit Datenloggern eingesetzt werden. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. // LÄ7156 Im Zuge der Aushubarbeiten müssen überschnittene Bohrpfähle schonend freigelegt und teilweise abgebrochen werden. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. // LÄ 7282: Oberflächennivellement – Verifizierung Festpunktfeld Hbf // LÄ7358 Probeinjektionen – zusätzliche Auflockerungsbohrungen
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 011-032451 (2025-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-17)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-20+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ7154 Im Zuge der Arbeiten zur Herstellung des Unterfluranschlusses für den Brunnen 2S-5/BBA32-IV wurden unbekannte alte Betonfundamente angetroffen. Für die Herstellung der Brunnenstube sowie den Unterfluranschluss an die Ringleitung ist ein Abbruch des größerender der beiden angetroffenen Bestandskörper erforderlich. Durch die zusätzliche Maßnahme ändert sich die Bauaufgabe nicht. Primär ist die Leistung erforderlich, um ein unerwartetes Hindernis zu entfernen, die Arbeiten fortsetzen zu können und die Bauaufgabe zu erfüllen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text: LÄ7154 Unterflur-Anschluss 2S-5/BBA54-IV – Entfernen eines alten Betonfundaments
Quelle: OJS 2025/S 013-039003 (2025-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-29)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-30+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
7343 Nach Herstellung des, als Ersatz für den ausgefallenen Brunnen 2S-4/BTA10 ausgeführten, Brunnens 2S-4/BTA9-II und Abschluss der Klarpumparbeiten zeigt sich, dass der Brunnen eine unerwartet geringe Ergiebigkeit von ca. 0,7m³/h aufweist. Durch die geringe Ergiebigkeit, welche mutmaßlich auf eine schlechte hydraulische Anbindung an den Aquifer zurückzuführen ist, kann der Brunnen 2S-4/BTA9-II keinen signifikanten Beitrag zur geplanten Grundwasserabsenkung für den Aushub im Bereich des tiefen Schachtes am RS3 leisten. Zur Verbesserung der Ergiebigkeit bzw. hydraulischen Anbindung des Brunnens an den Aquifer müssen Brunnenentwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
7343 Zusätzliche Brunnenentwicklungsmaßnahmen zur Verbesserung der hydraulischen Anbindung eines Brunnens, der für die Grundwasserhaltung des Tunnelvortriebes am RS3 wichtig ist.
Quelle: OJS 2025/S 021-063707 (2025-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 14TEI10205 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp HauptbahnhofBahnhofplatz
Beschreibung
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp HauptbahnhofBahnhofplatz

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-31+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ7339 Die Anschlusslamellen und Primärstützen für den späteren Anschluss sind zwingend vor den Brunnenanlagen der WE herzustellen. Grundsätzlich sieht der Stand der Technik im Spezialtiefbau vor, dass zunächst die Schlitzwände und Primärpfähle in den Boden eingebracht werden, im Anschluss werden die Brunnen zur Grundwasserhaltung gebohrt, das Grundwasser abgesenkt und danach der Erdaushub vorgenommen. Eine Beibehaltung der bislang beauftragten bzw. zu erwartenden Baureihenfolge bringt das Risiko mit sich, dass die dann bestehende Grundwasserhaltung – die in Betreib befindlichen Brunnen – durch mechanische Einwirkung (Verdrängung) beschädigt bzw. Vollständig zerstört werden. Das würde in weiterer Folge die Baumaßnahmen an der westlichen Erweiterung und die Baumaßnahmen um den Tunnelbau zum Stillstand bringen (Grundwasserabsenkung außer Betrieb). // LÄ7290 Die Tachymeter- und Schlauchwaaagenmessungen im Bauwerk U4/U5 sollen bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit weitergeführt werden. Die Maßnahmen dazu stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.. // LÄ7368 Die kontinuierlichen Messungen am Schluckbrunnen 2S-3/SB72-Q zeigen Auffälligkeiten. Die Auffälligkeiten müssen überprüft werden. Es soll eine Kamerabefahrung durchgeführt werden, um den Zustand des Brunnens festzustellen und ggfs. weitere Maßnahmen ableiten zu können. Die Kamerabefahrung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.. // LÄ7238 Der Umfang des erforderlichen Nivellements von Festpunkten für den Probebetrieb der Wasserhaltung am zentralen Aufgang überschreitet den bisherigen Umfang an Festpunkten. Für den Probebetrieb soll ein Nivellement von zusätzlichen Festpunkten in zwei Achsen ergänzt werden. Die Messungen stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen..
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
LÄ7339 Zusätzliche Schlitzwandlamellen als „Anschlusslamellen“ der Westlichen Erweiterung in Richtung Norden und Süden inklusive Primärstützen. Aktuell ist die ATH (VE30 ) für die Ausführung des Schlitzwandkastens WE (westliche Erweiterung) beauftragt. An diesen Schlitzwandkasten wird in einem späteren Schritt der Schlitzwandkasten der U9 angeschlossen. // LÄ7290 Fortführung Geotechnisches Monitoring U4/U5 // LÄ7368 Kamerabefahrung SB72 // LÄ.7238 Oberflächennivellement Probebetrieb WH ZA
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 022-067823 (2025-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-05)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-06+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ7054 Es kam zu unvorhergesehenen Potentialerhöhungen im Aquifer TII im Bereich der Anbindung U1/U2. Um schädliche Beinflussungen auf Bestandsgebäude auszuschließen, sind zusätzliche Inklinometer erforderlich. Die Installation von zusätzlichen Inklinometern in der Bahnsteigebene U1/U2 verdichtet das Überwachungsraster der Bestandsschlitzwand U1/U2 und dient der Verbesserund des geotechnischen Monitorings hinsichtlich möglicher auftretender Verformungen. Dies ist Voraussetzung zur Fortführung der geplanten DSV Maßnahmen ohne schädliche Einflüsse auf das Bestandsbauwerk U1/U2. Durch die zusätzliche Maßnahme ändert sich die Bauaufgabe nicht. Primär ist die Leistung erforderlich, um die Bauaufgabe zu erfüllen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text: LÄ7054 Geotechnisches Monitoring U1/U2 Bahnsteigebene, zusätzliche Inklinometer
Quelle: OJS 2025/S 026-082485 (2025-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-17+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ7364 Die Vortriebe der drei Tunnelröhren erfordern eine Vielzahl von Einrichtungen auf beengten BE-Flächen im Bereich der Startbaugrube und der Baugrube der Station Hbf. Diese Flächen stehen vertraglich dem AN-Bau der VE30 zur Verfügung und werden vollständig genutzt, Teile der Flächen können daher nicht für einen weiteren AN abgezweigt werden, der aber solche Flächen zwingend benötigen würde. Es stehen auch keine Ersatzflächen in der benötigten räumlichen Nähe zur Verfügung. Sollten dennoch Teile dieser Flächen noch einem weiteren AN-Bau zur Verfügung gestellt werden müssen, wären hier Störungen, Behinderungen und Verzögerungen im Leistungsablauf zu erwarten mit entsprechenden gravierenden Auswirkungen auf den Terminplan und IBN-Termin zu erwarten. Ein Wechsel des Auftragnehmers für die ERS-Lösung kann daher nicht erfolgen. Die technische Bearbeitung und vor allem die Arbeitsvorbereitung für die Bestellung der TBM und der Peripherie können nur durch den gleichen AN erfolgen, der die TBM und Peripherie dann später bestellt. Demzufolge kann die Ausführung der Leistungen für die ERS-Lösung lediglich durch den bestehenden AN-Bau erfolgen. Aus den genannten Gründen verfügt der bisherige AN-Bau für die erforderlichen Leistungen auch über ein Alleinstellungsmerkmal (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) SektVO), und der Auftraggeber durfte daher der Ansicht sein, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann (§ 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Selbst wenn die Leistung durch einen Dritten erbracht würde, so würde dies in Summe führt dies zu einer unsicheren und erheblich erschwerten Lage für den AG hinsichtlich der Beseitigung von Mängeln bzw. das Einfordern von Mängelansprüchen nach der Abnahme der Leistungen während der Gewährleistungsfrist führen. Mitunter könnte dies auch zu einem Fehlen von Gewährleistung für verschiedene Bauwerksteile führen, da mehrere Auftragnehmer nicht für miteinander zusammenhängende Bauteile und wegen dieser Zusammenhänge auch nicht für die von ihnen jeweils verantworteten Bauteile haften und im Wege der Gewährleistung einstehen würden. Diese Themen würden auch erhebliche Kosten bei Gewährleistungsschäden nach sich ziehen. Unter dem oben beschriebenen Szenario wäre zudem die Inbetriebnahme des Projekts fraglich, da für die Bauwerke unterschiedliche bzw. eingeschränkte Gewährleistung seitens des AN-Baus vorliegen würde. // LÄ7367 Zur Sicherstellung des weiteren Baufortschritts am Münchener Hauptbahnhof ist eine Übergabe von Baustelleneinrichtungsflächen an nachfolgende Auftragnehmer unumgänglich. Für den Abbruch des Randbau Nord inkl. des Neubaus des bauzeitlichen Zugangs zur 1. S-Bahn-Stammstrecke wird die Räumung des Baustelleneinrichtungsfläche in der Arnulfstraße notwendig. Hierfür muss die Betonmischanlage, die sich momentan auf dieser Fläche befindet, versetzt werden auf die nordöstliche Baustelleneinrichtungsfläche am ZA. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. //
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
LÄ7364 Die Arbeitsvorbereitung für die TBM ERS mit Peripherie und Option für Bestellung und Vortrieb ist als Teil der und notwendige Vorbereitung für die Umstellung auf ein geändertes Rettungskonzept für den Westabschnitt der 2. SBSS, mit einer Kombination aus einem bereits vorgesehenen Rettungsschacht(RS) , welcher in der geometrischen Gestaltung angepasst wird, und einem mittig zwischen den Verkehrstunnelröhren (VKT) angeordneten, nicht befahrbaren Erkundungs- und Rettungsstollen (ERS) erforderlich. Mehrere Verbindungsbauwerke (oder Querschläge, kurz QS) ermöglichen den Übergang von den beiden Fahrröhren in den ERS. Dieser ist somit als sicherer Bereich definiert und abgegrenzt. Die Selbst- und Fremdrettung erfolgt im weiteren Verlauf über den verbleibenden RS, welcher an den ERS anschließt , sowie über das Ausgangsbauwerk West am Tunnelportal oder über die Mündungen des ERS in die unterirdischen Personenverkehrsanalagen (uPVa) Hauptbahnhof und Marienhof (MHBP, MHF). Die restlichen, ursprünglich vorgesehenen, Rettungsschächte (RS 2, RS 4, RS 5) entfallen. Für den Tunnelvortrieb ist die Arbeitsvorbereitung erforderlich, die Bestellung der TBM ist eine weitere erforderliche Maßnahme hierfür, die als Option bereits jetzt angeordnet wird. Die Umstellung auf ein geändertes Rettungskonzept ist erforderlich, da die bisherige Lösung mit Rettungsschächten (RS) nicht umsetzbar ist, da insbesondere die durch den Baugrund gegebenen Anforderungen an die Wasserhaltung einen höheren Platzbedarf erfordern, eine schwerwiegende gegenseitige Beeinflussung und Abhängigkeit zum Bahnbetrieb zu erwarten ist und in mehreren Bereichen, vor allem an den RS 4 und 5, aufgrund der dort fehlenden und nicht herstellbaren BE-Flächen die Lösung nicht realisierbar ist. Verschärft wird der Sachverhalt der zu kleinen BE-Fläche, dass mit in Kraft treten der aktuellen EBA-Tunnelrichtlinie ab Januar 2025 der Durchmesser der Rettungsschächte 4 und 5 vergrößert werden müsste zu Lasten der zur Verfügung stehenden BE-Fläche. Damit ist die RS-Lösung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit einer Vielzahl von Risiken gekoppelt und in mehreren Bereichen der Rettungsschächte 4 und 5 bereits wegen der fehlenden BE-Flächen nicht realisierbar. Die Umsetzbarkeit der RS-Lösung ist daher nach heutigem Kenntnisstand nicht gegeben. Die Lösung mittels ERS ist umsetzbar, während Varianten zur RS-Lösung ebenfalls nicht umsetzbar sind. Daher ist die ERS-Lösung erforderlich, um das Bausoll zu erfüllen. Für den Bau des ERS ist vorweg der Arbeitsvorbereitungs- und der Einkaufsprozess für die Tunnelbohrmaschine des ERS und die dazugehörigen Peripherieanlagen notwendig, im Anschluss die Beschaffung und im Anschluss der Vortrieb des ERS, da das Leistungssoll nach dem geänderten Rettungskonzept ohne diese Leistungen nicht erbracht werden kann. // LÄ7367 Vorbereitende Maßnahmen für das Versetzen der Betonmischanlage
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 033-104834 (2025-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-24+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄ7376 Nach Hinweisen des AN, wurde die Situation, gemeinsam mit dem Gutachter Herrn Prof. Freimann ausführlich betrachtet. Hierbei wurde, in den Schlitzwandfugen aufsteigendes Wasser, als mögliches Risiko erkannt. Daraufhin, wurden verschiedene Möglichkeiten zur Abdichtung dieser Schwachstelle besprochen. Abschließend wurde von Herrn Prof. Freimann empfohlen, diese Variante, mit zusätzlichen Schläuchen in den Schlitzwandfugen auszuführen, um das Risiko von Schadstellen, durch Wasserteintritt zu reduzieren. Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Schlitzwände und insbesonderen in der fachtechnischen Ausführung des Abdichtungskonzepts der Schlitzwände mit Injektionsschläuchen ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen und statischen Faktore dieses Großprojekts nicht berücksichtigen kann und die Leistung mangelhaft ausgeführt ist, was zu beträchtlichen Sanierungskosten führen würde. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen bei einem weiteren AN verloren.Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den vertraglichen Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisiation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Hierzu wird in Wechsel des AN für den Einbau der zusätzlichen Injektionsschläuche in den Schlitzwandfugen erheblichen Mehraufwand allen Parteien – ganzheitliche Einarbeitung der bereits ausgeführten der Arbeiten in Bezug auf die Herstellung der Schlizwände sowie deren Abdicktungskonzep – verursachen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und die Leistung damit nicht förmlich abgenommen werden kann, da er die anderen Injektionsschläuche selbst nicht einbaut hat, das beteits ausgeführte Abdichtungskonzept der Schlitzwände nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu eweils Rücksprache mit dem bisherigen AN der die Schlitzwände ausführt nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
LÄ7376 (Die Decke ü.E-5 ist im Anschlussberech an die U1/U2 direkt auf die OK der abgebrochenen Schlitzwand aufgelegt und mit dieser kraftschlüssig verbunden. Zwischen U1/U2 und der Schlitzwand ZA ist die Unterseite durch das FBVS abgedichtet. Auf der Innenseite verläuft das FBVS vertikal zwischen Schlitzwand und Innenschale. Dadurch entsteht auf der Oberseite der abgebrochenen Schlitzwand eine Lücke, in der das FBVS aufgrund statischer Vorgaben, nicht durchgezogen werden kann. Die Anschlüsse werden horizontal an der Außen und Innenseite der Schlitzwand planmäßig mit einem Injektionsschlauch abgedichtet). Aus technischen Gründen werden in den Schlitzwandfugen zusätzliche Injektionsschläuche eingebaut. Hierzu ist an den Fugen ein Keil von ca. 10cm Tiefe freizustemmen, ein Injektionsschlauch zu verlegen und der Keil anschließend mit schwindarmen Vergussmörtel auszufüllen. Dabei sind immer zwei Fugen in einem Ring zusammenzufassen, wobei die Stecke im Bereich der Fuge verpressbar und die Verbindung zwischen den zwei Fugen, bzw. zur Verwahrdose mit nicht ver-pressbarem Gewebeschlauch auszuführen ist. Diese Leistung ist erforderlich zu erbringen, weil das Aufsteigen von Wasser durch die Schlitzwandfugen verhindert werden muss.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 038-122526 (2025-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-28)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-03+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7379 Da der Pressenspalt inzwischen soweit vergrößert ist, dass der maximale Zylinderhub der Pressen erreicht ist, kann bei diesen Pressen keine weitere Nachstellung des Pressendrucks erfolgen. Daher müssen Lastverteilerplatten vorgehalten werden, um diese bei der nächsten Nachstellung der Pressendrücke einbauen zu können und dadurch wieder den erforderlichen Druck aufbringen zu können. Das Einsetzen der Lastverteilerplatten ist notwendig, da die Bauteilverformungen die bei der Planung angesetzten Werte überschreiten und daher der maximale Pressenhub teilweise überschritten wird. Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen bei einem weiteren AN verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den vertraglichen Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO 7379 Für die Pressen im Anschluss U1/U2 müssen Lastverteilerplatten vorgehalten werden, um im Fall einer weiteren notwendigen Nachstellung der Pressen, diese einbauen zu können und damit den vorgegebenen Druck einhalten zu können.
Quelle: OJS 2025/S 043-138148 (2025-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 14TEI10205 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp HauptbahnhofBahnhofplatz
Beschreibung
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp HauptbahnhofBahnhofplatz

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-19+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7366 Die technische Bearbeitung und spätere Ausführung des Betons mit PP-Fasern steht in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit der Ausführung des Rohbaus am RS 3. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherrschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Terminplanänderungen führen. ANO 7261 Der Temperatursensor soll das geotechnische Monitoring der Baugrube ZA ergänzenden. Die Installation und Implementierung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. ANO 7372 'Es wird das FBVS ausgeführt. Die Arbeitsfugen zwischen den einzelnen Bauabschnitten der Bodenplatten der Schicht 1 sind in Folge mit Muffenstößen für alle Bewehrungslagen auszuführen. Die Ausführung mit Muffenstößen stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. ANO 7371 Im Zuge der Injektionen unter der U1/U2 und der Unterfahrung der U1/U2 muss das Geomonitoring und die besonderen baulichen Herausforderungen angepasst werden. Dazu muss ein Messkonzept erarbeitet werden. 'Das Geomonitoring der U1/U2 ist für die Erfüllung der Bauaufgabe zwingend erforderlich. Die technische Bearbeitung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. ANO 7369 Im Zuge der Injektionen unter der U1/U2 muss die Permanentwasserhaltung der U1/U2 überwacht werden. Dazu muss u.A. ein Messkonzept erarbeitet werden. 'Die Überwachung der Permanentwasserhaltung ist zur Durchführung der Injektionen und somit für die Erfüllung der Bauaufgabe zwingend erforderlich. Die technische Bearbeitung zur Überwachung der Permanentwasserhaltung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TPA-0000
Neuer Wert
Text:
ANO 7366 Die Auflage aus dem 6. Planänderungsbeschluss im Planfeststellungsabschnitt des EBA zur feuerbeständigen Ausführung der Notausgänge wird nach Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen bei Verwendung der ETK (Einheitstemperaturkurve) durch Berücksichtigung entsprechender Randbedingungen und der konstruktiven Verwendung von PP-Fasern erfüllt. Daher sind entsprechende Nachweise und die Verwendung von PP-Fasern in der Technischen Bearbeitung und Ausführung durchzuführen. ANO 7261 Anordnung Nr.7261 Geotechnisches Monitoring ZA, hier: Temperatursensor PS 116. ANO 7372 Muffenstöße in der Bodenplatte ANO 7371 Technische Bearbeitung Geomonitoring U1/U2 ANO 7369 Technische Bearbeitung zur Überwachung der Permanentwasserhaltung U1/U2
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 055-178040 (2025-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-20)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-21+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7373 Der Messzeitraum für das geotechnische Monitoring, hier der Messzeitraum für die Horizontalinklinometer und die Steuerungssoftware müssen verlängert werden. Das geotechnische Monitoring ist für die Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich. Die Verlängerung des Messzeitraums stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. ANO 7374 'Die Schächte S3., S4 und 1201 wurden bisher nicht messtechnisch überwacht. 'Die Schächte S3, S4 und 1201 sollen mit batteriebetriebenen Datenloggern ausgestattet und kontinuierlich gemessen werden. ''Die Grundwassermessungen in den Schächten stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. ANO 7375 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen und eine einheitliche Ausführung - da von diesem AN ähnliche Befahrung, siehe ANO7368, vorzunehmen ist und das Umverteilen der zu versickernden Wässer mit ausreichend zeitlichem Vorlauf auf andere Schlickbrunnen erfordert- eine richtige und rechtgerechte Beurteilung der Ergebnisse der Befahrungen in den Schluckbrunnen sichergestellt werden kann. Aufgrund der technischen Komplexität der Ausführung der Leistungen im Bereich der Schluckbrunnen und deren erwartete und nicht erwartete Auswirkungen ist eine Trennung der Ausführung der Befahrungen ohne eine Schnittstelle an dieser Stelle unumgänglich. Grund hierfür ist insbesondere die Komplexität des geotechnischen Messkonzepts mit einer Vielzahl von Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen vorhersehbaren und nicht vorhersehbaren Maßnahmen, die eine umfassende Kenntnis aller übrigen Ergebnisse und deren dynamische Einbeziehung in den Zustandsfeststellungen der Schluckbrunnen erfordert. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen mit einer Trennung des AN verloren. Dazu stehen die erforderlichen Leistungen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu anderen hauptvertraglichen Leistungen dieses AN im Bereich der Schluckbrunnen. Die Ausführung der Befahrung in den Schluckbrunnen wird mit einem anderen AN erhebliche Schwierigkeiten- ganzheitliche Einarbeitung des Messkonzepts und fehlendes Vorwissen aus den bereits erfolgten Ergebnissen- verursachen. Im Folgenden wird die Ausführung durch einen anderen AN zu nicht zu vertretbaren Verzögerung beim Erhalt der Ergebnisse des festgestellten Zustands der entsprechenden Schluckbrunnen und anschließend in der Ausführung der darauffolgenden Maßnahmen, falls diese erforderliche sind, und schlussendlich zu erheblichen Mehraufwendungen wegen den notwendigen Einarbeitungszeiten in Bezug auf die bereits vorgenommen Befahrungen und eventuell den mangelhaften oder nicht zu beurteilenden Ergebnissen gegenüber den bereits erbrachten Befahrungen führen. Darüber hinaus würde es bei Trennung der Leistungen mit Sicherheit dazu kommen, dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und die Ergebnisse dieser Leistung damit nicht verwertbar ist, da er die bisherige Zustandsfestellung und Messungen der Schluckbrunnen nicht selbst vorgenommen hat, die Beweggründe für einzelne Messmaßnahmen nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem bisherigen AN nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären. ANO 7377 Für eine Änderung des Rettungskonzeptes wurde vom Bauherrn eine entsprechende Planänderung eingereicht, die u.a. eine geänderte geometrische Ausführung des RS3, die einen Anschluss des RS3 an einen möglichen Rettungsstollen zwischen den Verkehrstunnelröhren ermöglicht, beinhaltet. Am 22.12.2023 wurde vom Eisenbahnbundesamt der Planfeststellungsbeschluss über die 6. Planänderung erlassen. Diese Planänderung beinhaltet die oben angesprochene geänderte geometrische Ausführung der Untertageanteile des Rettungsschacht 3.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO 7373 Messzeitraum Horizontalinklinometer und Steuerungssoftware ANO 7374 Einbau zusätzlicher Datenlogger ANO 7375 In den Schluckbrunnen 2S-3/SB73-Q und 2S-3/SB77-Q ist kurzfristig eine Kamerabefahrung mit einer Schwerkopfkamera durchzuführen; Leistung die im Hauptvertrag nicht enthalten ist. Diese Leistung stellt eine erforderliche Leistung dar, weil in den kontinuierlichen Messungen in den Schluckbrunnen Auffälligkeiten gezeigt sind, die aus technischen und geotechnischen Gründen überprüft werden müssen. In diesem Sinne soll der Zustand des Brunnens festgestellt werden und ggf. werden weitere erforderliche Maßnahmen abgeleitet. ANO 7377 Der Vortrieb des Rettungsschachts 3 wurde mit AO Nr. 7310 angeordnet und ist in Ausführung. Nach Abschluss des Vortriebs ist die Innenschale auszuführen. Deren Beplanung und Ausführung Teil dieser Anordnung ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 057-184228 (2025-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-24)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-25+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7378 Während der Vortriebsarbeiten kam es zu einem unerwarteten, unvorhersehbarem erhöhten Wasserzutritt. Zur Behebung dieser Situation sind zusätzliche Leistungen (4 Brunnen, 1 GWM) über dem bestehenden Wasserhaltungskonzept hinaus notwendig.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
ANO 7378 Erweiterung des bestehenden Wasserhaltungskonzepts zur Erstellung des unteren Schachts des Rettungsschachts 3 aufgrund eines unerwarteten unvorhersehbaren Wasserzutritts. Die zusätzliche Leistung umfasst die Erstellung von 4 weiteren Brunnen sowie einer Grundwassermessstelle aus der Schachtkopfkaverne heraus gemäß abgestimmten Wasserhaltungskonzept.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 059-190330 (2025-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-09)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-10+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7380 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten im Bereich U1/U2 im Rahmen der Injektionsarbeiten ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen Faktoren nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten und die Injektionsarbeiten mangelhaft ausgeführt sind, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Injektionsarbeiten im Bereich U1/U2. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Hierzu wird in Wechsel des AN für die Überwachung der Permanententwässerung in der U1/U2 erheblichem Mehraufwand allen Parteien – ganzheitliche Einarbeitung der bereits ausgeführten der Arbeiten in Bezug auf die Herstellung der Injektionsarbeiten sowie des Permanententwässerungarbeiten – verursachen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Messungen nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen zu den Injektionsarbeiten und zur Permanententwässerung nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die Injektionsarbeiten ausführt nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO 7380 In Anlehnung an die ANO 7369 vom 16.01.2025 zur Technischen Bearbeitung, umfasst die ANO7380 die entsprechende Materialisierung und Installation der Messtechnik zur Überwachung der Permanententwasserung in der U1/U2. Im Zuge der Injektionen unter der U1/U2 muss die Permanentwasserhaltung der U1/U2 überwacht werden. Dazu muss u.A. ein Messkonzept erarbeitet werden. Die Überwachung der Permanentwasserhaltung ist zur Durchführung der Injektionenen und somit für die Erfüllung der Bauaufgabe zwingend erforderlich, weil diese eine technische Grundlage für die fachtechnische Ausführung der Permanententwasserung und Injektionsarbeiten darstellt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 071-233205 (2025-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-22+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7381 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten im Bereich U1/U2 im Rahmen der Injektionsarbeiten ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen Faktoren nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten und die Injektionsarbeiten mangelhaft ausgeführt sind, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Bohrungen und Injektionsarbeiten im Bereich U1/U2. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Hierzu wird in Wechsel des AN für die Geomonitoring in der U1/U2 erheblichem Mehraufwand allen Parteien – ganzheitliche Einarbeitung der bereits ausgeführten der Arbeiten in Bezug auf die Ausführung der Injektionsarbeiten sowie der Bohrungen– verursachen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Messungen nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen zu den Injektionsarbeiten und zur Bohrungen nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die Bohr- und Injektionsarbeiten ausführt nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO 7381 In Anlehnung an die ANO 7371 vom 21.01.2025 zur Technischen Bearbeitung und unter Berücksichtigung der LV-Pos 01.14.0051 und 01.14.0052 und BB Teil B, umfasst die ANO7381 die Erweiterung des hauptvertraglichen geotechtnischen Monitorings des Bauwerks U1/U2 sowie deren entsprechende Materialisierung und Installation im Hinblick auf Injektionen und Unterfahrung. Im Zuge der Injektionen unter der U1/U2 und der Unterfahrung der U1/U2 muss das Geomonitoring aus die besonderen baulichen Herausforderungen angepasst werden. Dazu muss ein Messkonzept erarbeitet werden. Das Geomonitoring der U1/U2 ist für die Erfüllung der Bauaufgabe zwingend erforderlich, weil diese für die fachtechnische Ausführung der geplanten Bohrungen und Injektionen unter der U1 und U2 zur Überwachung der Verformungen benötigt ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 079-261632 (2025-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-12)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: xxxx
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-12+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
328: Für den Abbruch des Verbindungsbau Nord sind vorbereitende Maßnahmen durch die ATH auszuführen. Um die gem. Abbruchkonzept vorgegebenen Schutzmaßnahmen für den Abbruch des Verbindungsbau Nord ausführen zu können ist ein temporärer Rückbau und Wederaufbau der Stahlträger, die sich unter der Betonleitung nördl. des Verbindungsbaus befinden, unumgänglich. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Haupwertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. 329: Zur Uberwachung der Probeinjektionen ist ein zusätzlicher Horizontalinklinometer erforderlich. Die Installation des Inklinometers stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.. 360: Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen insbesondere zur Schluckbrunnen und der vorgenommenen Befahrungen in den Schluckbrunnen-, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vo Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Wasserhaltung und insbesonderen in der Leistungen im Bereich der Versickerungsanlage ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen und statischen Faktore dieses Großprojekts nicht berücksichtigen kann und die Leistung mangelhaft ausgeführt ist, was zu Mehrkosten führen würde. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen bei einem weiteren AN verloren-Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den vertraglichen Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Haupwertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisiation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Hierzu wird in Wechsel des AN für den Einbau der zusätzlichen Injektionsschläuche in den Schlitzwandfugen erheblichen Mehraufwand allen Parteien — ganzheitliche Einarbeitung der bereits ausgeführten der Arbeiten in Bezug auf die Wasserhaltung sowie deren Leistungen in den Schluckbrunnen— verursachen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt, da er die schon ausgeführten Leistungen der Schluckbrunnen nicht erbracht hat, die Befahrungen und die daraus erhaltenen Ergebnisse nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem bisherigen AN der die Leistungen in den Schluckbrunnen ausführt nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären. 363: Zur Sicherstellung des weiteren Baufortschritts am Münchener Hauptbahnhof (NEG-Süd), ist die Freimachung des Baufeldes südlich des Zentralen Aufgangs bis spätestens Juni 2027 unumgänglich. Für den Umzug bzw. Umbau der sich dort befindlichen Anlagen inkl. aller dazugehörigen Anlagenteile ist eine technische Bearbeitung notwendig, die hiermit angeordnet wird. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Haupwertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
328: Rückbau und Wederaufbau Unterbau Betonleitung ZA 329: Probeinjektionen — zusätzlicher Horizontalinklinometer H06 360: in Folge der Ergebnisse der Kamerabefahrungen (vgl. unsere Anordnungen Nr. 7368 vom 15.01.2025 und Nr. 7375 vom 03.02.2025) muss die Regeneration der Schluckbrunnen 2S-3/SB72-Q, 2S-3/SB73-Q und 2S-3/SB77-Q mittels mechanischen Verfahrens kurzfristig ausgeführt werden. Die Regeneration dieser Schluckbrunnen ist erforderlich, weil die ordnungsgemäße Versickerung der geförderten Wässer gemäß Planfeststellung gewährleistet werden muss. 363: Vorbereitende Maßnahmen für das Versetzen der Betonmischanlage
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 091-302466 (2025-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 200 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-22+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
366 Die Arbeiten stehen in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit den bereits hergestellten Anlagen und der laufenden Ausführung. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Terminplanänderungen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
366 Im Zuge des Neubau der unterirdischen Station (uPVA) Hp HBF wurde aufgrund der innerstädtischen Lage zwischen dem in Betrieb befindlichen Münchner Hauptbahnhof mit dem empfindlichen und denkmalgeschützten Gleishallendach, sowie den unterirdischen Bestandsbauwerken der 1. S-Bahn Stammstrecke, der U-Bahn U4/U5 und U1/U2 ein umfangreiches und redundantes Geomonitoring-System errichtet. Ebenfalls wurde für die erste Teilbaugrube "Zentraler Aufgang" (ZA) der uPVA Hp HBF ein zwingend notwendiges umfangreiches Wasserhaltungssystem aufgebaut, welches im Zuge des Baufortschritts um eine weitere Teilbaugrube "Westliche Erweiterung" (WE) und einen bergmännischen Tunnelvortrieb unterhalb der Gleishalle erweitert wird. Der ordnungsgemäße Betrieb des Geomonitorings und der geschlossenen Wasserhaltung werden über zentrale Warnanlagen überwacht und gesteuert. Die dafür erforderliche Datenerfassung der Sensoren werden über den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme zuverlässig und überwiegend automatisch erfasst, dokumentiert und archiviert. Dies erfolgt über die vom AN Bau betriebene Datenmanagementplatform iGM.NET. Im Zuge des Gesamtprojekts wird AG-seits eine Bauabschnittsübergreifende Datenmangementplattform aufgebaut, um mit der automatischen Datenübertragungsschnittstelle einheitlich über alle Baulose übergreifend und unabhängig von den einzelnen Auftragnehmern in den Baulosen die Daten mit den Fachexperten im Auftrag des AG die Daten auswerten und archivieren zu können.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 099-333035 (2025-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 30 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 200 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
364 Während der Vortriebsarbeiten am unteren Schacht des RS3 kam es zu einem unerwarteten, unvorhersehbarem erhöhten Wasserzutritt. Um dem Wasserzutritt zu begegnen wurde die Druckluft phasenweise bis auf 1 ,4 bar erhöht. Dadurch, dass eine weitere Drucklufterhöhung bei weiteren unverhersehbaren Ereignissen nicht auszuschließen ist, ist zu prüfen ob die Druckluftanlage auf 1 ,8bar erweitert werden kann.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
364 Prüfung zur Erweiterung der Kapazität der bestehenden Druckluftanlage für den Vortrieb am Rettungsschachts 3 aufgrund der aktuell hohen Druckstufe (1 ,35bar) und der Risikominimierung zur Beherrschung weiterer unvorhersehbaren Wasserzutritten. Die zusätzliche Leistung umfasst die Prüfung zur Erweiterung der Schleusenanlage, welche die Bearbeitung der Statik Schleusenklappe, die TÜV-Prüfung Statik Schleusenklappe, den Kalibrierung/Einbau des Ablassventils und die TÜV Abnahme beinhaltet.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 100-337819 (2025-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 30 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 50 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-04+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7365 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen und eine einheitliche Bearbeitung eine technische Konsistenz der Beweissicherungsdokumentation zur Grundwasserinfiltration im Bereich der Kühlbrunnen sichergestellt werden kann. Aufgrund der technischen Komplexität der Bauwasserhaltungsmaßnahmen und deren erwartete und nicht erwartete Auswirkungen ist eine Ausführung der Beweissicherung der Kühlbrunnenanlage und die entsprechende Erstellung der Dokumentation ohne eine Schnittstelle an der Inbetriebnahme der Dükeranlage unumgänglich. Grund hierfür ist insbesondere die Komplexität des Wasserhaltungskonzepts mit einer Vielzahl von Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Bauwasserhaltungsmaßnahmen, die die übliche und im Regelfall handhabbare Abgrenzung zwischen den Beweissicherungsmaßnahmen hier im Einzelfall ausschließt, da die Verfolgung und die Feststellung möglicher Auswirkungen der Grundwasserinfiltrationen eine umfassende Kenntnis aller übrigen Ergebnisse und deren dynamische Einbeziehung in die Dokumentation erfordert. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass bei unzureichender hydrologischen Beweissicherung zu den Grundwasserinfiltrationen im Bereich Kühlbrunnen Gefahren für die Leistungsfähigkeit der nahelegenden Bestandsförderbrunnen drohen und daher eine bestmögliche Dokumentation der Beweissicherung aus geologischen und technischen Gründen unabdingbar ist. Die Leistungserbringung von einem anderen AN für die Beweissicherung der Kühlbrunnenanlage nach Inbetriebnahme der Dükeranlage wird erhebliche Schwierigkeiten- ganzheitliche Einarbeitung der bisherigen Beweissicherung bis zur Inbetriebnahme der Dükeranlage und fehlendes Vorwissen aus den bereits erfolgten Ergebnissen- verursachen. Im Folgenden wird die Bearbeitung durch einen anderen AN zu nicht zu vertretbaren Verlängerungen der Bearbeitungszeiten der Dokumentation und anschließend der Ausführung der folgenden Bauleistungen und schlussendlich zu erheblichen Mehraufwendungen wegen der notwendigen Einarbeitungszeiten und dem Mangel an erforderlichen Vorkenntnisse der erbrachten Beweissicherung führen. Darüber hinaus würde es bei Trennung der Leistungen mit Sicherheit dazu kommen, dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und die Leistung damit nicht verwertbar ist, da er die bisherige Beweissicherung und deren Dokumentation nicht selbst erstellt hat, die Beweggründe für einzelne Bauwasserhaltungsmaßnahmen nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem bisherigen AN nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO 7365 Mit dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 22.11.22 zur Planänderung 3 (PÄ3) des PFA1 wurde Bau und Betrieb der Versickerungsanlage im Richelpark für die Bauwasserhaltungsmaßnahmen am Hp HBF genehmigt. Es ist während des Betriebs allerdings sicher zu stellen, dass die Grundwasserinfiltration (Grundwasserwiederversickerung) mit künstlicher Grundwasseraufhöhung keine negativen Auswirkungen auf die naheliegende Bestandsbebauung inkl. Bestandsbrunnenanlage (Kühlbrunnenanlage zur thermischen Grundwassernutzung) hat. Um betriebsbegleitend sicher zu stellen, dass die Grundwasserinfiltration sich nicht negativ auf die Leistungsfähigkeit der nahegelegenen Bestandsförderbrunnen auswirkt, soll in einem monatlichen Turnus bis zum Ende Grundwasserinfiltration eine hydrologische Beweissicherung durchgeführt werden. Dabei ist der Parameteumfang pH Wert und Temperatur des Entnahmewassers und Bestimmung der Entnahmemengen, Grundwasserstand im Brunnen und Wasserstandsmessungen in benachbarten Grundwassermessstellen zu erheben und zu dokumentieren.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 106-358998 (2025-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 30 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-06+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7388 Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug zu den bereits angeordneten Vertragsleistungen und sind im Rahmen der Arbeitsvorbereitung unerlässlich, weil die gesamte Baulogistik innerhalb der sich in Betrieb befindlichen Gleishalle abgestimmt werden muss. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen auf Grund des integralen Bauverfahrens führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung durch einen weiteren AN zu nicht absehbaren Risiken und Mehrkosten in Folge eventueller Gewährleistungsansprüche führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO 7388 Zur Bauausführung der Ertüchtigung der Gleishallendachfundamente und damit zur Kompensation der Setzungen und Verformungen des Gleishallendach in Achse C3 bis C8 mittels Pressen, wurde bereits eine Anordnung Nr. 7352 am 01.10.2024 erteilt. Zur entsprechenden Arbeitsvorbereitung die o.g. Maßnahme ist eine Prüfung und Anpassung Bauablaufplanvarianten sowie die entsprechende BE-Planung erforderlich.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 108-367784 (2025-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 30 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-13+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7360 Der Gesamtcharakter des Auftrages verändert sich nicht, da grundsätzlich, eine Zusatzleistung um Schäden zu vermeiden in einer Gegebenheit, die der AN nicht verursacht hat und im Rahmen des Sorgfaltspflicht des AG nicht vorhergesehen werden konnte, zu einer bereits erbrachten Bauleistung im gleichen Projekt mit räumlichem, technischem und funktionalem Bezug zu den bereits an den AN beauftragten Bauleistungen, gefordert ist.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
ANO 7360 Für den Anschluss an die U1/U2 wurde eine Bohrpfahlwand hergestellt, die mit DSV- Säulen an die bestehende Schlitzwand angedichtet wurde. Der Bohrpfahlanschluss wurde fachtechnisch und vertraglich seitens des AN dicht hergestellt. Durch die Verformungen im Zuge des Aushubs und des damit verbundenen Ausgleich des Drucks, durch die Pressen im Anbaubereich, kam es zu einer Undichtigkeit ab der Ebene E-3. Der Wasserzutritt zwischen den Bohrpfählen war aus statischer Sicht nicht vorhersehbar.und muss kurzfristig behoben werden, damit es, bei dauerhaften Wassereintritt, zu einer Überlastung Absetzbecken der offenen Wasserhaltung, bzw. zur Ansammlung von Wasser, welches die weiteren Arbeiten behindert, nicht kommt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 113-387194 (2025-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 30 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-18+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7340 Um für den AG eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu erhalten, soll der BauAN die beiden entwickelten Ausführungsvarianten (Basisvariante: erhöhte Bewehrung zur Rissbreitenbegrenzung vs. Optimierte Variante: FBVS) der Wasserundurchlässigen Betonkonstruktion des unterirdischen Baukörpers de 2.SBSS München am Hp HBf auf die Machbarkeit und den Zeitbedarf auswerten. Hier geht es in erster Linie um eine Gegenüberstellung für die Herstellung der Bewehrungskörbe und das Einbringen und Verdichten des Betons. Der zusätzliche Aufwand zur Montage des FBVS kann unabhängig davon ermittelt werden.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO 7340 Es handelt sich hier um einen Vergleich von Bauleistungen aus dem Hauptvertrag mit dem BauAN – Herstellen von Bewehrungskörben und das Einbringen von Beton – mit verschiedenen Randbedingungen. Diese zu vergleichenden Bauleistungen sollen auch von diesem BauAN umgesetzt werden. Daher kann nur der BauAN dafür eine belastbare Einschätzung erstellen und somit können diese hier angeordneten Leistungen durch keinen anderen AN erbracht werden. Für die Erbringung der hier angeordneten Leistung – Vergleich von Bauleistungen mit verschiedenen Randbedingungen – durch einen anderen AN ist nur mit einem unabsehbaren Aufwand mögliche. Das gesamte Vorwissen aus den bereits bestehenden und praktizieren Bauprozessen sind für Dritten völlig unbekannt und würden einen detaillierten Einblick und Einarbeitung in die Abläufe des beauftragten BauAN benötigen, die auch nicht so zugänglich sind. Dadurch ergeben sich unüberwindbare Schwierigkeiten zur Erlangung der benötigten Informationen zur Erbringung der Leistung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 116-396090 (2025-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 14TEI10205 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 40 000 EUR 💰
Beschreibung
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-10+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Beweissicherung steht im untrennbaren, zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit den bereits durchgeführten Maßnahmen, der Beweissicherung für die Verkehrstunnelröhren und den geplanten Vortriebsarbeiten. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherrschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Terminplanänderungen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
AO7395: FFür den TBM-Vortrieb zur Erstellung des Erkundungs- und Rettungsstollens wird, genauso wie bei den bauvertraglich geregelten TBMs der beiden neuen Stammstreckenröhren eine Beweissicherung des Gleisvorfelds notwendig. Im Rahmen der Beweissicherung wird die Gleislage der Bestandsgleise vor und nach der TBM-Fahrt vermessen, um etwaige Verformungen, die durch den Vortrieb auftreten könnten, erkennen und beheben zu können. Die Anordnung umfasst lediglich den Bereich für den ERS-Vortrieb. Die Beweissicherung der beiden weiteren TBMs ist bereits bauvertraglich geregelt. Zur Sicherstellung der Durchführbarkeit des Tunnelvortriebs ERS im Gleisbereich ist vorlaufend diese Beweissicherung der Gleise des Gleisvorfeldes im Bereich München Hauptbahnhof notwendig.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 131-455054 (2025-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 40 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-11+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Schluckbrunnen am RS 3 zeigen bereits nach relativ kurzer Betriebszeit während des Tunnelvortriebesbereits eine stark verminderte Leistungsfähigkeit aufgrund chemischer Alterationsprozesse, deren Ursache bislang ungeklärt ist. Um die ordnungsgemäße Versickerung der geförderten Wässer gemäß Planfeststellung zu gewährleisten, ist es erforderlich die bis zu 4 Brunnen zu regenerieren.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
AO7400: Regeneration von unvorhersehbar zugesetzten Schluckbrunnen mit chemischen und mechanischen Reinigungsverfahren. Ebenfalls umfasst die notwendige Leistung die Dokumentation vor und nach Ausführung mit jeweils einer Kamerabefahrung und jeweils einem Schluckversuch inklusive abschließendem Kurzbericht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 132-457256 (2025-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-14)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-14+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug zu den bereits angeordneten Vertragsleistungen und sind im Rahmen der Arbeitsvorbereitung unerlässlich, weil die gesamte Baulogistik innerhalb der sich in Betrieb befindlichen Gleishalle abgestimmt werden muss. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen auf Grund des integralen Bauverfahrens führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung durch einen weiteren AN zu nicht absehbaren Risiken und Mehrkosten in Folge eventueller Gewährleistungsansprüche führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO7396: Zur Bauausführung der Ertüchtigung der Gleishallendachfundamente und damit zur Kompensation der Setzungen und Verformungen des Gleishallendach in Achse C3 bis C8 mittels Pressen, wurde bereits eine Anordnung Nr. 7352 am 01.10.2024 erteilt. Zur entsprechenden Prüfung der geplanten Pfahlbohrungen ist die Arbeitsvorbereitung und Ausführung von Probepfahlbohrungen erforderlich.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 133-460834 (2025-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 200 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da die Lokalitäten wo die Wasserproben zu entnehmen sind, nur in engen Zeitfenstern und parallel zu den Wartungsarbeiten der an der Permanentwasserhaltung installierten Messtechnik des AN Bau (ANO 7380) möglich sind. Diese Arbeiten müssen im Schutze aufwendiger Sicherungsmaßnahmen in nächtlichen Zugsperrpausen im Gleisbereich und unterhalb des Bahnsteigbereichs der U1/U2 erfolgen. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Injektionsarbeiten im Bereich U1/U2. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu Abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisation der Zugänge zum geschlossenen Stationsbauwerk U1/U2 der SWM und den notwendigen Sicherungsmaßnahmen führen. Außerdem besteht die Gefahr, dass durch einen anderen AN die sehr empfindliche Messtechnik des Bau AN zur Überwachung der Permanentwasserhaltung beschädigt werden könnte, was im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Injektionsarbeiten führen würde. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO7401: In Ergänzung zur ANO 7380 vom 18.02.2025 ist neben der bereits angeordneten Überwachung der Permanentwasserhaltung mittels Messtechnik noch ein kontinuierliches hydrochemisches Monitoring in Form von monatlichen Laboranalysen der Wässer aus der Permanentwasserhaltung erforderlich. Im Zuge der Injektionen unter der U1/U2 können durch die eingesetzten Materialien ggf. Veränderungen im Grundwasserchemismus auftreten. Nur anhand von hydrochemischen Wasseranalysen vor Beginn, während der Ausführung und nach Fertigstellung der Bohr- und Injektionsarbeiten kann ausführungsbegleitend festgestellt werden, ob die Injektionsmaßnahmen negative Auswirkungen auf die Permanentwasserhaltung haben. Dieses hydrochemische Monitoring dient auch der Beweissicherung mit einer abgeschätzten Laufzeit von einem Jahr.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 133-461665 (2025-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 200 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-30+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die erforderlichen Leistungen stehen in untrennbarem ausführungstechnischen Bezug zu dem bereits im Gleisfeld installierten Geomonitoring für die Überwachung der Brunnenbohrarbeiten im Bereich des künftigen Rettungsschachtes 3 und zum Bauablauf am RS3. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen mit nicht absehbaren Mehrkosten.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO6959: Während des Versuchsbetriebes für die Grundwasserhaltung am RS 3 ist ein Geomonitoring der Messpunkte am Gleis durchzuführen Für das Geomonitoring sind die schon bestehenden Messpunkte des Monitorings für die Bohrarbeiten heranzuziehen. Das Monitoring der Messpunkte im Gleis ist mit dem Monitoring der Gebäudemesspunkte zu verbinden. Während und nach dem Versuchsbetriebes ist monatlich ein Nivellement entlang des Gleisfeldes durchzuführen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 146-505936 (2025-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 10 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-01+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist mit der Setzungsermittlung sowie mit der Substanzrecherche beauftragt und diese Untersuchungen sind weitgehend fortgeschritten. Die hiermit angeordnete zusätzliche Betrachtung (Differenzierung zw. Mulden- und Sattellage) baut auf die o.g. Untersuchungen des AN. Ein Wechsel des AN würde eine eigenständige (neue) Durchführung der Setzungsberechnung und ggf. auch der Substanzrecherche bedürfen und somit würde eine doppelte Aufwand entstehen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO7209: In Abstimmung mit den Tunnelsachverständigen ist bei der Substanzrecherche eine Unterscheidung zwischen Gebäuden in Mulden- und in Sattellage technisch sinvoll, da die Sattellage eine ungünstigere Situation bei der Bewertung darstellt.
Quelle: OJS 2025/S 147-508186 (2025-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 10 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-04+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Als Vorabmaßnahme für den Abbruch der Quergänge Nord und Süd und der Vierung im Zuge des Abbruchs der Westlichen Erweiterung musste die Medienfreiheit der anliegenden Bauteile hergestellt werden. Infolgedessen wurde der Rückbau des Tachymeters an der Bestandswand West inkl. aller Leitungen angeordnet. Um die Verformungen der Bestandwand weiterhin kontrollieren zu können müssen händische Messungen ausgeführt werden. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: ANO7215: Verformungsmessung Bestandswand West
Quelle: OJS 2025/S 148-513021 (2025-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 40 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-08+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
420 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da parallel der ungestörte Betrieb der gesamten bauzeitlichen Wasserhaltungsanlage (WH-Anlage) gewährleistet werden muss. Nur das fundierte Projekt- und Anlagenwissen, kann eine parallele Durchführung der angeordneten Leistungen während des Regelbetriebs der WH-Anlage gewährleisten. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Wasserhaltung ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen, statischen und anlagentechnischen Faktore dieses Großprojekts nicht berücksichtigen kann und die Leistung mangelhaft ausgeführt wird, was zu nicht abschätzbaren Mehrkosten führen würde. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen bei einem weiteren AN verloren.Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den vertraglichen Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisiation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
420 im Laufe des Julis ist eine Verminderung der Pumpenleistung und damit einhergehend auch ein Anstieg des Brunnenniveaus im Förderbrunnen 2S-5/BBA2-II der Wasserhaltungsanlage am ZA zu beobachten. Trotz aktuell maximal möglicher Pumpenförderleistung kann der Zielwert in diesem Brunnen nicht mehr eingehalten werden, weshalb kurzfristig eine Brunnenregeneration mittels mechanischer Verfahren ausgeführt werden muss, da sonst der sichere Betrieb der bauzeitlichen Wasserhaltung am ZA gefährdet ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 172-587814 (2025-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-10+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten im Bereich U1/U2 im Rahmen der Bohrarbeiten ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten und die Injektionsarbeiten mangelhaft ausgeführt sind, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würdeMit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Bohrarbeiten. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dass der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO7410: Für den Bauerfolg der Injektionen und die dazugehörigen Inklinometer ist nur eine sehr geringe Bohrlochabweichung tolerierbar. Die zu einem früheren Zeitpunkt hergestellten, vorgesehenen Aussparungskörper dienen als "Führung" und sind teilweise "verkippt", sodass die geforderte Bohrlochabweichung nicht mehr realsiert werden kann. Deshalb werden neue Kernbohrungen angesetzt, mit der die Abweichungstoleranz eingehalten werden kann. Der erforderliche Umfang der nun auszuführenden Kernbohrungen überschreitet das vertraglich vereinbarte Leistungssoll. Die Kernbohrungen sind erforderlich, um die Bohrlochabweichung während der Bohrarbeiten auf ein technisches Minimum zu beschränken. Andernfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass u.A. die Ostschlitzwand U1/U2 bei den Bohrarbeiten getroffen wird. Der dazu erforderliche Umfang wurde gegenüber dem vertraglichen Soll erweitert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 174-593090 (2025-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 40 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 000 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO7191: Der Probebetrieb der Wasserhaltung am ZA soll in Form von aquiferbezogenen Gruppenpumpversuchen durchgeführt werden. Die Durchführung der Gruppenpumpversuche stellen daher eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // ANO7226: Art und Umfang der Messtechnik zum geotechnischen Monitoring in der Gleishalle muss ersetzt bzw. erweitert werden. Die Ergänzung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // ANO7270: Die Tachymeter- und Schlauchwagenmessungen im Bauwerk U4/U5 sollen weitergeführt werden. Die Maßnahmen dazu stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // ANO7319: Die Datenerhebung muß zur einheitlichen Steuerung und Bewertung in eine gesamtheitliche Datenplattform einfließen. Diese wird gem. Vertrag von ATH betrieben. Eine Vergabe an einen Dritten würde neue technische Schnittstellen bedingen. Diese sind aber aufgrund des sensiblen Tragwerks der Gleishalle und der daraus resultierenden kurzen Reaktionswege und -zeiten bei Verformungen unbedingt zu vermeiden. // ANO7391: Es ist nicht mögl, diese zusätzl. Leistungen m einem anderen AN erbringen z lassen, da nur d ein fundiertes Projektvorwissen, eine mangelfr Auswertung der Daten vorgenommen werden kann. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfr. alle geotechn. Faktore nicht berücksichtigen kann u f Folge eine mangelh Ausfüh Injektionsarbeiten hat, was zu beträchtl. Mehrkosten führen würde. M einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte d einheitliche Durchführung und Betreuung verloren. Die erforderl Leistungen stehen im untrennbaren zeitl. und ausführungstechn. Bezug z den Bohrungen U1/U2. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dass der neue AN keinerlei Haftung u Gewährleistung f übernimmt u damit die Messungen des Geomonitorings nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen z den Injektionsarbeiten u zur Bohrungen nicht beurteilen kann u möglicherweise in einzeln. Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache m dem AN der die Bohrarbeiten ausführt nehmen, so würde dies zu erhebl. Zusatzkosten führen. // ANO7392: Es ist nicht mögl, diese zusätzl. Leistungen m einem anderen AN erbringen z lassen, da nur d ein fundiertes Projektvorwissen, eine mangelfr Auswertung der Daten vorgenommen werden kann. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfr. alle geotechn. Faktore nicht berücksichtigen kann u f Folge eine mangelh Ausfüh Injektionsarbeiten hat, was zu beträchtl. Mehrkosten führen würde. M einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte d einheitliche Durchführung und Betreuung verloren. Die erforderl Leistungen stehen im untrennbaren zeitl. und ausführungstechn. Bezug z den Bohrungen U1/U2. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dass der neue AN keinerlei Haftung u Gewährleistung f übernimmt u damit die Zwischenmessungen nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen z den Injektionsarbeiten u zur Bohrungen nicht beurteilen kann u möglicherweise in einzeln. Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache m dem AN der die Bohrarbeiten ausführt nehmen, so würde dies zu erhebl. Zusatzkosten führen. // ANO7398: Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räuml., zeitl. und ausführungstechn. in der WE. Eine Trennung zu den bereits beauftragten Leistungen würde zu abwicklungs- und bautechnolog. nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko, dass der neue AN keinerlei Haftung u Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Messungen nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen zu allen Bauleistungen im Bereich WE sowie die Einflüsse der Bauleistungen des ZA und der WH nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die Bauleistungen oder die übrigen Geomonitoring Leistungen ausführt nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
ANO7191: Anordnung Nr.7191 WH ZA Probebetrieb // ANO7226: Anordnung Nr.7226 Geotechnisches Monitoring Gleishalle, Ergänzung Messtechnik // ANO7270: Anordnung Nr.7270 Geotechnisches Monitoring U4/U5, hier: Verlängerung Messzeitraum // ANO7319: Die Vielzahl der Beanspruchungen an die Gleishalle, auch und insbesondere aus außervertraglichen Umständen (Wasserhaltung, Teilabbrüche Randbebauung, usw.) bedingen eine intensive und einheitliche messtechnische Überwachung der Tragwerksverformungen. Die nötigen Messwerte müssen generiert und dem zuständigen Tragwerksplaner zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Die Dauer dieser Leistung ist mit 10-15 Jahren zu veranschlagen. // ANO7391: in Anlehnung an die LV Position 03.06.0021 -Verpressen von Brunnen DN 150- die beiden Überlaufbrunnen ÜBr5 und ÜBr13 mit Ton-Zementsuspension drucklos zu verpressen. Ein Rückbau der Unterflurausbauten ist nicht erforderlich. Diese Leistung ist erforderlich weil gem. Prüfauflage und nach Rücksprache mit SWM das Verpressen der beiden ÜBr vor Beginn der ersten Bohrarbeiten unter der U1/U2 erforderlich ist und nach Einbau der Messtechnik (Permanent-WH + mindestens Schlauchwaagen) erfolgen muss. // ANO7392: Die gegenstädische Änderungsanordnung umfasst zwei Zwischenmessungen während den Bohrarbeiten zur Herstellung der Bohrungen (Horizontalinklinometer und Injektionsbohrungen) unter der U1/U2. Die zulässige Bohrlochabweichung ist gering, da sonst hier Bohrhindernisse angetroffen werden könnten. Hier sind die Zwischenmessungen erforderlich, weil überprüft werden muss, dass es zu keinen unzulässigen Bohrabweichungen kommt und/oder Hindernisse angetroffen werden. // ANO7398: Zur Ausführung der Bauleistung im Bereich der Westlichen Erweiterung umfasst die gegenständliche ANO7398 die Erweiterung des hauptvertraglichen geotechnischen Monitorings in dem o.g. Bereich gegenüber dem vertraglichen Bausoll. Im Rahmen der auszuführenden Leistungen im Bereich der Westlichen Erweiterung muss der Geomonitoring aus besonderen geologischen sowie technischen Gründen für diesen Bereich erweitert werden. Hierzu ist mit dieser Erweiterung des Geomonitoring die technische Bearbeitung, die Materialisierung, die entsprechende Installation und die Durchführung der Messungen und Implementierung in der Datenmanagementplattform enthalten. In diesem Sinne ist diese Erweiterung des Geomonitorings für die Westliche Erweiterung erforderlich und unabdingbar, weil diese für die fachtechnische und mangelfreie Ausführung der beauftragten Bauleistungen der Westlichen Erweiterung zur Feststellung der möglichen Verformungen benötigt ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 174-594558 (2025-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 120 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Schluckbrunnen am RS 3 zeigen bereits nach relativ kurzer Betriebszeit während des Tunnelvortriebes bereits eine stark verminderte Leistungsfähigkeit aufgrund chemischer Alterationsprozesse, deren Ursache bislang ungeklärt ist. Um die ordnungsgemäße Versickerung der geförderten Wässer gemäß Planfeststellung zu gewährleisten, ist es erforderlich die Brunnen zu regenerieren.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
ANO7370: Regeneration von unvorhersehbar zugesetzten Schluckbrunnen mit chemischen und mechanischen Reinigungsverfahren. Ebenfalls umfasst die notwendige Leistung die Dokumentation vor und nach Ausführung mit jeweils einer Kamerabefahrung und jeweils einem Schluckversuch inklusive abschließendem Kurzbericht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 177-605395 (2025-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 25 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-16+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Es ist nicht mögl, diese zusätzl Leistugn m einm andern AN erbringn zu lassen. Nur aus den bereits ausgeführtn Arbeiten eine mangelfreie Arbeit, insbesonderen im Bezug auf die Erbringung von Leistungen die urheberrechtlich geschützt (Kust) sind, ausgeführt werdn kann. Aufgrund der kritischn Komplexität in der Ausführng der künstl Arbeiten im Bau ist eine Bauleistngserbringng ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. M einer Trennng des AN gehen Synergieeffekte d einheitliche Leistsdurchführng und Leistungsbetreng verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren zeitl u ausführungstechn Bezug zur Pixel Wand im Canyon . Eine Trennung z bereits angeordenten Leist würde z abwicklungs- und bautechnolog nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. B Trennung der Leistung m Sicherheit dazu kommen, dass der neue AN keinerlei Haftung u Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
ANO7399: Mit der ANO 7333 “Sichtbeton Musterwand” vom 13.05.2024 wurde die ATH beauftragt eine der endgültigen Innenwände in der Ebene -3 vorzuziehen und in Sichtbeton, gestockten Flächen, Kabelkanäle und Öffnungen für die LED Pixel als Bemusterung für die Canyon Wand herzustellen. Für die Bemusterung der Beleuchtungselemente der zu bauenden Pixel Wand im Canyon des Zentralen Aufgangs soll der AN alle dafür notwendigen Komponenten um jeweils 8 Leuchten in 2 Varianten (zwei verschiedene Hersteller), also ins gesamt 16 Leuchten, inklusive Verkabelung Steuerungselement zu liefern und fachgerecht zu montieren und in Betrieb zu nehmen. Dies ist notwendig zur Festlegung welcher Leuchtentyp in der Canyon Wand (ca. 4000 Leuchten) verbaut von Dritten werden soll. Die gegenständlichen angeordneten Leistungen sind daher erforderlich, weil die ,,Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) die Einhaltung des ,,Kust am Bau“ bestimmt. Die ,,Verbindliche Vorgaben zu Kunst am Bau (A 3.7 #2)“ legen fest, unter Punkt 3, dass diese Anforderung auf Kunst für Neubauten wie für Bauaufgaben im Bestand, unabhängig vom Umfang der Maßnahme gilt, und unter Punkt 4, dass bei Bauwerkskosten über 100 Mio. Euro ein Anteil von 0,5% für Kunst am Bau zu beachten ist. Zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs der VE30 unter Berücksichtigung von den Vorgaben des RBBau sind die mit ANO 7399 angeordneten Leistungen unumgänglich.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 178-605909 (2025-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 7 500 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-17+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die technische Bearbeitung steht in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten am RS 3. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherrschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Terminplanänderungen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
ANO7359: Während der Tunnelvortriebsarbeiten unter Druckluft am RS3 hat sich gezeigt, dass die Wasserhaltung teilweise unplausible Werte liefert. Aufgrund der aufgebrachten Druckluft, die auch in den GWMs und Brunnen wirkt, liefern die Sonden aufgrund des "sprudelns" sowie der Abweichung des Drucks in den jeweiligen Messstellen im Vergleich zum Normaldruck, andere Werte zum Stand der Wasseroberfläche. Dies hat zur Folge, dass die Wasserabsenkung teilweise tiefer als notwendig ausgeführt wird und sich entsprechend unnötige Kosten generieren. Die zusätzlichen Sonden messen den Luftdruck in den Messstellen und können somit einen genaueren Stand der Wasseroberfläche im Überwachungssystem darstellen
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 179-609422 (2025-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 500 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-18+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
174: Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den anderen Arbeiten im Baufeld. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Auch steht der zusätzliche Aufwand der Koordination im Bauablauf und Baustelleneinrichtung bei einem Wechsel des AN in keinem Verhältnis zu der sonst zusätzlichen Mehrleistung des beauftragen BauAN.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
174: Um den fachgerechten Abdichtungsanschluss zum Bestandsbau des U-Bahnhofs der Linie UI/U2 am Haltepunkt Hauptbahnhof zu gewährleisten wird eine Klemmfugenband an die Bestandsdecke des UI/U2 angebracht. Die Deckenvertiefung des ehemaligen Fernkältekanals liegt unterhalb der horizontalen Klemmlinie und der Einkornbeton der Verfüllung bietet keine entsprechende Rückverankerung. Daher soll bündig mit der Außenkante des Bestandsbaus der UI/U2 im Bereich eine kleine Vorsatzwand, die ein den Bestand eingedübelt und mit einer Drainage versehen, eingebracht werden, um auch in erster Linie eine Rückverankerung für das Klemmfugenband zu bieten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 180-614067 (2025-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 500 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-19+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
194: Der Abbruch erfolgt, durch die ATH, die das Probebauteil hergestellt hat. Eine Trennung des Abbruchs ist nicht möglich, da die Frischbetonverbundfolie (AG) mit dem Beton des Probebauteis (AN) verbunden ist.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
194: Im Rahmen des Probebauteils, wurde auch Frischbetonverbundfolien eingebaut, um Erkenntnisse für einen möglichen Einbau in der Station zu erhalten. Diese, durch den AG montierte Folie, ist mit dem durch den AN hergestellten Bauteil fest verbunden. Im Vertrag ist nur der Abbruch und die Entsorgung, des durch den AN hergestellten Probebauteils enthalten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 181-616432 (2025-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-23)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-23+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Arbeiten stehen in untrennbarem Zusammenhang zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang zu den bereits für die technische Bearbeitung beauftragten Bodenverbesserungsmaßnahmen im Anfahrbereich. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherrschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten führen
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA138: Nördlich des Anfahrbereich befinden sich die Feuerwehrzufahrt, ein ESTW-Gebäude sowie zugehörige Kabel und ein Abstellgleis. Diese Anlagen sind z.T. für den Bahnbetrieb sehr wichtig. Um das Risiko im Anfahrbereich von unvermeidlichen Setzungen, Ausbläsern oder eines Verbruchs, welches zu Betriebsstörungen führen kann, zu minimieren, sollen umfangreiche Bodenverbesserungsinjektionen durchgeführt werden. Dafür sind vorab Sparten- und Kampfmittelsondierungen im Bereich zwischen der Baufeldgrenze Nord und dem Bereich nördlich der Feuerwehrzufahrt
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 183-624305 (2025-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 10 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die technische Bearbeitung steht in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten am RS 3. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherrschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Terminplanänderungen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
ANO7345: Der Bau des Rettungsschachts 3 mit dazugehörigem Verbindungsstollen wäre gemäß Ausschreibungsplanung unmittelbar vor der Durchfahrt der Tunnelbohrmaschine als ein Vorgang mit Innenausbau vorgesehen gewesen. Aufgrund der Schnittstelle des Rettungsschacht 3 zum Erkundungs- und Rettungsstollen kann der Bau nur in Teilabschnitten erfolgen und der finale Ausbau erst nach Öffnung des RS3 zum ERS durchgeführt werden. Dies bedingt aufgrund der Tatsache, dass die temporäre Sohle des oberen Schachtes nicht auftriebssicher ist eine durchgehende Wasserhaltung. Daher wurde der Arge mit Anordnung 7252 die Durchführung einer Machbarkeitsstudie angeordnet, sodass auf die Wasserhaltung nach Ende Druckluftvortrieb verzichtet werden kann. Die Arge hat dazu eine Machbarkeitsstudie mit zwei Varianten vorgelegt. Auf Basis dieser Machbarkeitsstudie soll die vorhandene temporäre Sohle des oberen Schachtes so ertüchtigt werden, dass die Auftriebssicherheit ohne Grundwasserabsenkung und ohne Druckluftbeaufschlagung gewährleistet ist
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 183-624778 (2025-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 7 500 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 000 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die erforderlichen Leistungen stehen in ausführungstechnischen Bezug zur Planung und Herstellung der Sauberkeitsschicht als Vorbereitungsmaßnahmen für die geplante Winkelstützwand auf dem Baufeld West und befinden sich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der räumlichen Situation und vom Bauablauf nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherrschbaren Schnittstellen und einer Bauzeitverzögerung führen mit nicht absehbaren Mehrkosten. Der Einschub der Winkelstützwand sowie ihre Vorbereitungsmaßnahmen stehen im engen Zusammenhang und sind von anderweitigen Bautätigkeiten, die in den bereits angemeldeten Sperrpausen im Q1 2021 durchzuführen sind, abhängig.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
MKA29: Im Rahmen der Ausführungsplanung der BE-Fläche wurde auf eventuellen Kollisionen mit Sparten von Dritten und / oder der DB geprüft. In diesem Zusammenhang ergab sich eine Kollision mit der von der Arge geplanten Winkelstützwand sowie das künftige Trogbauwerk und der vorhandenen Kabeltrog für eine LST-Kabeltrasse auf ca. Bau-Km 103,2 bis 103,3. Das Verlegen des Kabeltrogs war für das Instandhaltungskorridor der S-Bahn-München geplant, aufgrund von zusätzlichen erforderlichen Auflagen seitens des Anlagenverantwortlicher musste das Verlegen des Kabeltrog und seiner Kabeltrasse kurzfristig abgesagt und auf Sperrpausen im März 21 verschoben werden. Die vorbereitenden Arbeiten (u.a. Sauberkeitssicht) für den Einschub der Winkelstützwand müssen aufgrund der abgesagten Kabeltiefbauarbeiten angepasst werden und somit ergibt sich den Bedarf einer Anordnung für eine bauzeitliche Sicherung des vorhandenen LST-Kabeltroges zum Schutz vor Abrutschen im Bereich der geplanten Winkelstützwand.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 183-625539 (2025-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 7 500 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-25+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
308 Aus baulogistischen Gründen muss das Vordach des Ostgebäude Nord abgebrochen werden bevor die Lärmschutzwand für den Abbruch ebendieses Gebäudes erfolgen kann. Momentan verläuft die Löschwasserleitung der ATH auf diesem Vordach zum Baufeld. Diese ist bauzeitlich an das Gebäude zu dübeln. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
308 Verlegung Löschwasserleitung bauzeitlich
Quelle: OJS 2025/S 185-631177 (2025-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-26)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-26+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7352 Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Vertragsleistungen, welche die Setzungen / Verformungen der Gleishallendachfundamente und des aufgehenden Bestandstragwerks verursachen. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen auf Grund des integralen Bauverfahrens führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung durch einen weiteren AN zu nicht absehbaren Risiken und Mehrkosten in Folge eventueller Gewährleistungsansprüche führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TPA-0000
Neuer Wert
Text:
ANO 7352 Zur Kompensation der durch die Tunnelvortriebe verursachten Setzungen / Verformungen der Gleishallendachfundamente des Gleishallendachtragwerks ist anstatt der Hebungsinjektionen die Ertüchtigung der Fundamente des Gleishallendach in den Achsen C3 bis C8 für einen Setzungsausgleich mittels Pressen erforderlich.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 186-634087 (2025-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-29)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-29+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7256 Zur Erfassung der Gleislage in kurzen zeitlichen Einheiten ist eine Erhöhung der Messgeber in Form von tachymetrischen Messprismen, sowie ein weiteres zusätzliches Messsystem als geforderte Redundanz (2-Achs-Inklinometer) in selber Anzahl. Für die sensiblen Bereiche wie das Auffahren des Horizontalstollens aus dem Startschacht, die Unterfahrung des Überwerfungsbauwerks, sowie der Ausbruch der Schachtkopfkaverne werden zudem Schlauchwaagen für die Erfassung der Absolutverformung der Oberfläche installiert. Durch die Einführung der Ril 883.8xxx im Jahr 2019 haben sich neue Bedingungen für den Bauvertrag von 2018 ergeben, welche bindend sind, jedoch mit Vertragsabschluss nicht zu erwarten waren.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
ANO 7256 Im Zuge der neuen RiL 883.8xxx (Einführungszeitraum 2019) sind für Baumaßnahmen an und unter Gleisanlagen erhöhte Überwachungsmaßnahmen gefordert. Diese beinhalten eine redundante Überwachung der Gleislage, sowie eine Messpunktverdichtung auf jeder 5 Schwelle mit einem der Streckengeschwindigkeit und Taktfrequenz angepassten Messreihe. Im Zuge der vorangegangenen Anordnung 7227 wird mit der vorliegenden Anordnung die Materialisierung der Messsysteme und deren Komponenten zur Überwachung der Gleislage angeordnet.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 187-636516 (2025-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 10 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-02+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren ausführungstechnischen Bezug der bereits angeordneten Technischen Bearbeitung des ERS. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich, bzw. würde die Technische Bearbeitung stören.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
A7221: Abweichend von der RIL 853 soll als Verbindemittel in der Tübbingringfuge des ERS keine Schrägverschraubung sondern Steckdübel in der weiteren Technischen Bearbeitung des ERS berücksichtigt werden, da bei einer Schrägverschraubung systembedingt die Bewertung im Randbereich an der Innenseite nicht regelmäßig angeordnet werden kann oder dort örtlich geschnitten werden müsste, wodurch die Dauerhaftigkeit durch ggf. auftretende Risse oder Abplatzungen beeinträchtigt sein kann.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 191-651655 (2025-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-02)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die ATH ist Betreiber der Anlage; deren Nachunternehmer ROWA ist der Anlagenbauer. Eine Prüfung der Machbarkeit muss durch den Anlagenbauer selbst erfolgen, weil dieser als einziger alle technischen Details kennt. Eine Prüfung durch Dritte ist somit ausgeschlossen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen wäre nur mit erheblichen Schwierigkeiten bzw. schwer beherrschbaren Schnittstellen möglich. Da der Anlagenteil in sich bereits besteht und es sich hier um eine Änderung im bestehenden System handelt. Dies wäre auch mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
ANO 7223: Beim Verladen des Tunnelausbruchs muss eine Probenahme zur Abfalldeklaration erfolgen. Mangels Platz auf der BE-West kann keine klassische Haufwerksbeprobung stattfinden, weshalb eine Probenahme aus dem "fließenden Stoffstrom" erfolgen muss. Aus arbeitssicherheitstechnischen und aus wirtschaftlichen Gründen kann dies nur maschinell bzw. durch eine automatische Vorrichtung erfolgen. Zur Installation des automatischen Probenehmers ist vorab eine Prüfung der Machbarkeit (Position, Statik, etc.) erforderlich.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 191-653290 (2025-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 7 500 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 000 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund von unerwarteter Sandführung in einem Brunnen (BTA13) des TI-Aquifers und der einhergehenden Gefahr von Bodenentzug und plötzlichen Setzungen muss dieser zeitnah ertüchtigt bzw. saniert werden. Die Einsatzfähigkeit des Brunnens ist aufgrund des aktuell laufenden Tunnelvortriebs unter Druckluft essentiell und ein Ausfall kann nur temporär überbrückt werden.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
MKA311: Aufgrund eines Fehlbetriebs (Sandführung) eines Brunnens für die Wasserhaltung beim Tunnelvortrieb am RS3 muss dieser ertüchtigt werden um eine weitere Sandführung und einen entsprechenden Bodenaustrag ausschließen zu können.
Quelle: OJS 2025/S 191-653418 (2025-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-06)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-06+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
7404 Das Geomonitoring für die TBM ERS westlich des Hauptbahhofes und für die Messquerschnitte und Querschnitte auf der Gesamtstrecke ist als Teil der und notwendigen begleitenden Arbeiten für die Umstellung auf ein geändertes Rettungskonzept für den Westabschnitt der 2. SBSS, mit einer Kombination aus einem bereits vorgesehenen Rettungsschacht(RS) , welcher in der geometrischen Gestaltung angepasst wird, und einem mittig zwischen den Verkehrstunnelröhren (VKT) angeordneten, nicht befahrbaren Erkundungs- und Rettungsstollen (ERS) erforderlich. Mehrere Verbindungsbauwerke (oder Querschläge, kurz QS) ermöglichen den Übergang von den beiden Fahrröhren in den ERS. Dieser ist somit als sicherer Bereich definiert und abgegrenzt. Die Selbst- und Fremdrettung erfolgt im weiteren Verlauf über den verbleibenden RS, welcher an den ERS anschließt , sowie über das Ausgangsbauwerk West am Tunnelportal oder über die Mündungen des ERS in die unterirdischen Personenverkehrsanalagen (uPVa) Hauptbahnhof und Marienhof (MHBP, MHF). Die restlichen, ursprünglich vorgesehenen, Rettungsschächte (RS 2, RS 4, RS 5) entfallen. 7405 Das Geomonitoring für die TBM ERS östlich des Hauptbahhofes bis zum Marienhof ist als Teil der und notwendigen begleitenden Arbeiten für die Umstellung auf ein geändertes Rettungskonzept für den Westabschnitt der 2. SBSS, mit einer Kombination aus einem bereits vorgesehenen Rettungsschacht(RS) , welcher in der geometrischen Gestaltung angepasst wird, und einem mittig zwischen den Verkehrstunnelröhren (VKT) angeordneten, nicht befahrbaren Erkundungs- und Rettungsstollen (ERS) erforderlich. Mehrere Verbindungsbauwerke (oder Querschläge, kurz QS) ermöglichen den Übergang von den beiden Fahrröhren in den ERS. Dieser ist somit als sicherer Bereich definiert und abgegrenzt. Die Selbst- und Fremdrettung erfolgt im weiteren Verlauf über den verbleibenden RS, welcher an den ERS anschließt , sowie über das Ausgangsbauwerk West am Tunnelportal oder über die Mündungen des ERS in die unterirdischen Personenverkehrsanalagen (uPVa) Hauptbahnhof und Marienhof (MHBP, MHF). Die restlichen, ursprünglich vorgesehenen, Rettungsschächte (RS 2, RS 4, RS 5) entfallen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
7404 Für den Tunnelvortrieb ist die Arbeitsvorbereitung, Einrichtung und Durchführung eines entsprechendem Geomonitoring notwendig. Diese Anordnung umfasst das Geomonitoring des ERS bis zum Hauptbahnhof inklusive Haupt- und Messquerschnitte. Das Geomonitoring der Innenstadt wird gesondert angeordnet (AO7405) Im Gleisbereich ist zusätzlich die neue Rill 883.xxx zu beachten. m Jahr 2019 wurde die Ril 883.8xxx zur Erfassung der Gleislage für Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe oder unter dem Gleis eingeführt. Die hier beschriebenen Maßnahmen und Vorkehrungen konnten jedoch im 2018 abgeschlossenen Bauvertrag nicht berücksichtig werden und müssen dementsprechend nachgezogen und nachbeauftragt werden. 7405 Für den Tunnelvortrieb ist die Arbeitsvorbereitung, Einrichtung und Durchführung eines entsprechendem Geomonitoring notwendig. Diese Anordnung umfasst das Geomonitoring des ERS bis zum Hauptbahnhof inklusive Haupt- und Messquerschnitte. Das Geomonitoring des Bereiches westlich des Hauptbahnhofes wird gesondert angeordnet (AO7404).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 192-654177 (2025-10-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 7 500 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 000 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Arbeiten stehen in untrennbarem Zusammenhang zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang zu den beauftragten Bodenverbesserungsmaßnahmen im Anfahrdichtblock. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherrschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
MKA125: Im Anfahrbereich, östlich des sogenannten Anfahrdichtblockes befindet sich die sogenannte Kabelquerung Q26. Es handelt sich um die Querung von zahlreichen Leitungen der DB (50 Hz, TK, LST), ohne die der Betrieb des Münchner Hauptbahnhofs nicht möglich ist. Im Zuge der technischen Bearbeitung unter Berücksichtigung der Hinweise zu Vorgaben im geotechnischen Bericht wurde festgestellt, dass die Unterfahrung dieser Kabelquerung ohne vorab hergestellten Bodenverbesserungsinjektionskörper im Quartär mit Risiko infolge von unvermeidlichen Setzungen, Ausbläsern oder eines Verbruchs verbunden ist, was zu einer Beschädigung der Kabelquerung bzw. zu unerheblichen Störungen des Bahnbetriebs führen kann. Die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses an der Kabelquerung infolge der genannten Setzungen oder infolge eines Ausbläsers oder Verbruchs, ausgelöst durch vorhandene, nicht verkittete Rollkieslagen im Bereich der Ortsbrust und oberhalb, kann aufgrund der Unwägbarkeiten des Baugrundes nicht allein durch Maßnahmen im Rahmen der Steuerung der Schildfahrt der TVM auf ein vertretbares, sehr geringes Maß abgemindert werden. Diese Bedenken wurden vom Tunnelbausachverständigen bestätigt. Um die Kabelquerung vor dem laufenden Baubetrieb einschl. TVM-Unterfahrung zu schützen, wird in dem betreffenden Bereich auf eine Länge von 15m, beginnen ab Ende Anfahrdichtblock ein Bodenverbesserungsinjektionskörper hergestellt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 192-655168 (2025-10-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 10 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-09+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7404 Die Schluckbrunnen am RS 3 zeigen bereits nach relativ kurzer Betriebszeit während des Tunnelvortriebesbereits eine stark verminderte Leistungsfähigkeit aufgrund chemischer Alterationsprozesse, deren Ursache bislang ungeklärt ist. Um die ordnungsgemäße Versickerung der geförderten Wässer gemäß Planfeststellung zu gewährleisten, ist es erforderlich die bis zu 4 Brunnen zu regenerieren (Anordnung 7400). Da auch die 3 weiteren Brunnen vermindert leistungsfähig sind und neben dem Abschluss des RS3 auch perspektifisch eine Einleitung des Bauwassers aus Richtung Hauptbahnhof sinnvoll ist, wird mit der Präzisierung das Reinigen der weiteren 3 Brunnen festgelegt.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
ANO 7404 Regeneration von unvorhersehbar zugesetzten Schluckbrunnen mit chemischen und mechanischen Reinigungsverfahren. Ebenfalls umfasst die notwendige Leistung die Dokumentation vor und nach Ausführung mit jeweils einer Kamerabefahrung und jeweils einem Schluckversuch inklusive abschließendem Kurzbericht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 195-667068 (2025-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 7 500 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-13+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Für die Entfluchtung des Nordgebäudes ist es erforderlich im Bereich der Expressguthalle einen aufgeständerten Fluchtweg aufzustellen. Dieser Fluchtweg soll in Form eines überdachten Gerüsts ausgeführt werden. Bis zum 07.01.2026 wird der für die Aufstellung des Gerüsts erforderliche Restabbruch am Gebäude abgeschlossen sein. Im Anschluss daran soll das Gerüst aufgestellt werden. Der Fluchtweg wird spätestens ab Ende Februar benötigt. Aus brandschutztechnischen Gründen ist es zudem erforderlich, dass Ende Februar ebenfalls die Wanddurchbrüche im EG (Maßnahme 3.1 und 3.2) durch die ATH hergestellt werden. Für den Aufbau des Gerüst, sowie für die Erstellung der Durchbrüche ist eine technische Bearbeitung notwendig, die hiermit angeordnet wird. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text: ANO7419: Entfluchtung Nordgebäude - Gerüst im Bereich der Expressguthalle
Quelle: OJS 2025/S 198-676474 (2025-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-27)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-27+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7267 Bauablaufbedingt müssen die Obertagemessquerschnitte ersetzt werden. Die Messgeber sollen das geotechnische Monitoring der U1/U2 innerhalb der Baugrube ZA ergänzen. Die Installation und Implementierung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. ANO 7384 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwisseninsbesondere zur Förderbrunnen und der vorgenommenen Befahrungen in den Förderbrunnen-, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeitenunter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischenKomplexität in der Ausführung der Wasserhaltung und insbesonderen in der Leistungen im Bereich der Brunnen ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig allegeotechnischen und statischen Faktore dieses Großprojekts nichtberücksichtigen kann und die Leistung mangelhaft ausgeführt ist, was zu Mehrkosten führen würde. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen bei einem weiteren AN verloren.Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den vertraglichen Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisiation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Hierzu wird in Wechsel des AN zur Kamerabefahrung in den erheblichen Mehraufwand allen Parteien – ganzheitliche Einarbeitung der bereits ausgeführten der Arbeiten in Bezug auf die Wasserhaltung sowie deren Leistungen in den Förderbrunnen– verursachen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt, da er die schon ausgeführten Leistungen der Förderbrunnen nicht erbracht hat, die Befahrungen und die daraus erhaltenen Ergebnisse nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem bisherigen AN der dieLeistungen in den Förderbrunnen ausführt nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären. ANO 7385 Es besteht die Gefahr des Antreffens eines Bohrhindernisses beim Herstellen der Inklinometer. Ein Einkürzen der bislang auf 46 m dimensionierten Inklinometerketten (vgl. ANO 7381) ist nicht möglich. Für die erste Bauphase der nördlichen Bohrungen sollen deshalb zusätzlich 4 Stück verkürzte Inklinometerketten materialisiert und vor Ort vorgehalten werden.Diese Leistung stellt eine erforderliche Leistung dar, weil das Bauwerk und der Untergrund unter dem Bauwerk U1/U2 aus geotechnischen Gründen kontinuierlich während den Injektionsarbeiten überwacht werden müssen. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. ANO 7390 Es ist nicht mögl, diese zusätzl. Leistungen m einem anderen AN erbringen z lassen, da nur d ein fundiertes Projektvorwissen, eine mangelfr Auswertung der Daten vorgenommen werden kann. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfr. alle geotechn. Faktore nicht berücksichtigen kann u f Folge eine mangelh Ausfüh Injektionsarbeiten hat, was zu beträchtl. Mehrkosten führen würde. M einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte d einheitliche Durchführung und Betreuung verloren. Die erforderl Leistungen stehen im untrennbaren zeitl. und ausführungstechn. Bezug z den Bohrungen und Injektionsarbeiten U1/U2. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dass der neue AN keinerlei Haftung u Gewährleistung f übernimmt u damit die Visualisierung nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen z den Injektionsarbeiten u zur Bohrungen nicht beurteilen kann u möglicherweise in einzeln. Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache m dem AN der die Bohr- u Injektionsarbeiten ausführt nehmen, so würde dies zu erhebl. Zusatzkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TPA-0000
Neuer Wert
Text:
ANO 7267 Anordnung Nr. 7267 Geotechnisches Monitoring, hier: Ersatz Obertage-Messpunkte U1/U2 ANO 7384 In den Brunnen 2S-5/BBA1-II, 2S-5/BBA2-II, 2S-5/BBA3-II und 2S 5/BBA6-II ist kurzfristig eine Kamerabefahrung mit einer Schwerkopfkamera und ein Schluckversuch durchzuführen. Die Maßnahmen stellen eine erforderliche zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist, weil in den kontinuierlichen Messungen in den Brunnen Auffälligkeiten aufgetreten sind, die aus geotechnischen Gründen überprüft werden müssen. In diesem Sinne soll der Zustand des Brunnens festgestellt werden und ggf. werden weitere erforderliche Maßnahmen abgeleitet. ANO 7385 4 St. Kurze HorizontalinklinometerI ANO 7390 Erweiterung der Detailvisualisierung und Filteroptionen des vom AN gewählten Steuerungs- und Datenmanagementsystems im Rahmen der Injektionen unter der U1/U2. Die Inbetriebnahme der voll funktionsfähigen zusätzlichen Konfigurationen sowie die Schulung der handelnden Personen ist bis vor Beginn der Arbeiten sicherzustellen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 207-710413 (2025-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 7 500 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-28+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
318 Mit Einführungsschreiben vom 02.07.2024 hat das EBA die Überabeitung der Richtlinie "Anforderungen des Sicherheitskonzeptes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln" mit Stand vom 01.07.2024 bekannt gegeben. Die Richtlinie ersetzt die Fassung vom 01.07.2008 und wird zum 01.01.2025 im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahnbundesamtes eingeführt. Die Änderungen betreffen Themen der Sicherheit wie Treppenbreite, Handlauf etc. Für noch nicht gebaute Bauwerke ist aufgrund Sicherheitsbelange die vorhandene Planung entsprechend auf Gültigkeit auch unter Beachtung der überarbeiteten Richtlinie zu überprüfen und die technische Bearbeitung ist entsprechend anzupassen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
318 Die technische Bearbeitung des RS3 und des Ausstiegsbauwerks West ist zu unterbrechen und dann gegebenenfalls zu überarbeiten.
Quelle: OJS 2025/S 208-715286 (2025-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 7 500 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-31+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
305 Bei Gleiskontrollen von Seiten Betrieb wurden Schäden an den Schwellen im 4pv-Gleis festgestellt, die einen sofortigen Austausch dieser Schwellen oder eine Gleissperrung notwendig gemacht haben. Da in diesem Gleis für die Vortriebsarbeiten am RS3 schon diverses Messmonitoring verbaut war z.B. 2-Achs-Inklinometer auf den Schwellen und Tachymeterpunkte musste kurzfristig ein temporärer Rückbau während der Gleissanierungsarbeiten bei denen die Schwellen ausgetauscht werden angeordnet werden.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
305 Aufgrund eines kurzfristig notwendigen Schwellentausches der Betonschwellen im 4pv--Gleis durch den Betrieb müssen Teile des Geomonitorings (2-Achs-Inklinometer auf Schwellen und Tachymeterpunkte) temporär rückgebaut und wiedereingebaut werden.
Quelle: OJS 2025/S 211-725583 (2025-10-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 7 500 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 50 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-06+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7393 Es ist nicht mögl, diese zusätzl. Leistungen m einem anderen AN erbringen z lassen, da nur d ein fundiertes Projektvorwissen, eine mangelfr Auswertung der Daten vorgenommen werden kann. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfr. alle geotechn. Faktore nicht berücksichtigen kann u f Folge eine mangelh Ausfüh Injektionsarbeiten hat, was zu beträchtl. Mehrkosten führen würde. M einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte d einheitliche Durchführung und Betreuung verloren. Die erforderl Leistungen stehen im untrennbaren zeitl. und ausführungstechn. Bezug z den Bohrungen und Injektionsarbeiten U1/U2. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dass der neue AN keinerlei Haftung u Gewährleistung f übernimmt u damit die Vermessungen Gleislage Hbf nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen z den Gleislagevermmesungen der Verformungen wegen WH-Betrieb nicht beurteilen kann u möglicherweise in einzeln. Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache m dem AN der die Ausführung gem. ANO 7327 ausführt nehmen, so würde dies zu erhebl. Zusatzkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
ANO 7393 Ergänzung an ANO7327 vom 05.04.2024 -Vermessung Gleislagen im Hbf-. Händische Gleisaufnahme (= 2 Mann + Tachymeter + Gleislatte) über ca. 200m Länge der Gleishalle - von Prellbock bis zum Ende des Gleishallendachs - je Gleis (16 Stück - Gleis 11 bis 26) und Aufnahme der Bahnsteigkante im Abstand von 5 m inkl. anschließender Auswertung der Inneren Gleisgeometrie gem. RIL 883.3400. Ggfs. lokal erforderliche kürzere Abstände (0,5 m) werden in Abstimmung mit der Bauüberwachung/ dem AG im Zuge eines Ortstermins festgelegt. Der Detailierungsgrad ist erforderlich, weil eine umfassende und einheitliche Datengrundlage zu einem definierten Stichtag generiert werden muss. Der dazu erforderliche Umfang wurde gegenüber dem vertraglichen Soll erweitert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 215-741343 (2025-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 7 500 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 200 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-07+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7057 Im Rahmen der geplanten DSV Arbeiten zur Herstellung des Anschlusses U1/U2 wurde am 18.05.2021 eine Verformung im Bestandsbauwerk U1/U2 festgestellt. Die Überschreitung der Verformungsmesswerte erfolgte in der Bahnsteigebene U1/U2 im direkten Bereich der DSV-Arbeiten. Die Verformungen in der Bestandsschlitzwand U1/U2 lassen sich hauptsächlich auf eine Potentialerhöhung im Aquifer TII zurückführen. Die Herstellung der Zusatzbrunnen 2S-5/BBA102-II und 2S-5/BBA105-II sowie der zusätzlichen Grundwassermessstellen 2S-5/PBA103-II und 2S-5/PBA104-II dient der Entspannung des Aquifers TII, um die geplanten DSV Maßnahmen ohne weitere schädliche Einflüsse auf das Bestandsbauwerk U1/U2 fortsetzen zu können. . Durch die zusätzliche Maßnahme ändert sich die Bauaufgabe nicht. Primär ist die Leistung erforderlich, um ein möglichen entstandenen Schadens festzustellen, beheben und weiter arbeiten zu können und die Bauaufgabe zu erfüllen
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
ANO 7057 Zusatzbrunnen 2S-5/BBA102-II, 2S-5/BBA105-II, zusätzliche Grundwassermessstellen 2S-5/PBA103-II, 2S-5/PBA104-I.
Quelle: OJS 2025/S 216-745098 (2025-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 7 500 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 50 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-10+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7053 Im Rahmen der geplanten DSV Arbeiten zur Herstellung des Anschlusses U1/U2 wurde am 18.05.2021 eine Verformung im Bestandsbauwerk U1/U2 festgestellt. Die Überschreitung der Verformungsmesswerte erfolgte in der Bahnsteigebene U1/U2 im direkten Bereich der DSV-Arbeiten. Die Verformungen in der Bestandsschlitzwand U1/U2 lassen sich hauptsächlich auf eine Potentialerhöhung im Aquifer TII zurückführen. Die Herstellung des Zusatzbrunnens 2S-5/BBA101-II dient der Entspannung des Aquifers TII, um die geplanten DSV Maßnahmen ohne weitere schädliche Einflüsse auf das Bestandsbauwerk U1/U2 fortsetzen zu können. Mit der Änderung des Ausbaudurchmessers des Zusatzbrunnens 2S-5/BBA101-II (vgl. Anordnung Nr. 7051) wird der geplante Brunnen 2S-5/BBA5-II überflüssig und kann entfallen (2S-5/BBA101-II übernimmt die Funktion des Brunnens 2S-5/BBA5-II.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
ANO 7053 Entfall 2S-5/BBA5-II/ Ausbaudurchmesser 2S-5/BBA101-I
Quelle: OJS 2025/S 217-745796 (2025-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 100 000 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
331: Das Verpressen ist notwendig, da das FBVS im Anschlussbereich mittels eines horizontalen WT-Tapes hinterlaufsicher und durchdringungsfrei fixiert werden muss. Für die Applikation des WT-Tapes, muss der Untergrund trocken sein. Dafür müssen die feuchten Fugen, mit PUR verpresst werden
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
331: Gemäß Vertrag sind bei den Schlitzwänden Undichtigkeiten von 1l/s pro 1000m² Verbaufläche zulässig. Für die Befestigung des Frischbetonverbundsystem (FBVS) im Deckenanschlussbereich, muss der Untergrund trocken sein. Daher müssen die feuchten Fugen verpresst werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 217-748012 (2025-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 000 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-12+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
232: Im Werkvertrag (Abschluß im Jahr 2018) wurde der Aushubtransport vom Baufeld ZA per LKW zur Verladeanlage an der OH5 und von dort per Güterzug an das Zwischenlager Strassergelände festgelegt. Der Bedarf für den Transport von geogenem Material tritt ab September 2023 erstmalig auf. Aufgrund der erheblich gestiegenen Frachtgebühren für den Bahntransport seit 2018 stellt sich im Jahr 2023 und fortfolgend der Transport ausschließlich auf LKW als die deutlich wirtschaftlichere Option dar.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text: 232: Aushubtransport vom Hp HBF(ZA) bis zum Strassergelände per LKW
Quelle: OJS 2025/S 219-753536 (2025-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 7 500 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 800 000 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7412 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten im Bereich U1/U2 im Rahmen der Bohrarbeiten ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten und die Injektionsarbeiten mangelhaft ausgeführt sind, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Bohr- und Injektionsarbeiten. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Hierzu wird ein Wechsel des AN für diese Leistungen im Bereich U1/U2 zu den Injektionen erheblichen Mehraufwand allen Parteien – ganzheitliche Einarbeitung der bereits ausgeführten der Arbeiten in Bezug auf die Ausführung im Bereich U1/U2 verursachen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Leistungen gem. §12 VOB/B nicht abgenommen sein kann, da er alle Maßnahmen zu den Bohrarbeiten Im Bereich U1/U2 nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die Injektionsarbeiten in diesem Bereich ausführt nehmen, und ggfs. würde die Leistung nicht mangelfrei ausgeführt sein, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-0000
Neuer Wert
Text:
ANO 7412 Im Zusammenhang mit den Bohr- und Injektionsarbeiten in der Ebene E-5 ist in Anlehnung an die (uVE30.2) LV-Pos. 09.01.9500, 09.01.9600 und 09.01.9700 die Bohrarbeiten aus technischer Sicht durch 2 Geräte auszuführen. Bei den Bohrarbeiten zu den Probeinjektionen hat sich gezeigt, dass der Bohrfortschritt für die erforderliche Bohrgenauigkeit aufgrund der angetroffenen Geologie sehr langsam ist. Gleichzeitig muss das Bohrwerkzeug aus Sicherheitsgründen auf die worst case Geologie dimensioniert werden und kann nicht an die angetroffene Geologie angepasst werden. DIes hätte eine Verringerung des Sicherheitsniveau zur Folge.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 219-753569 (2025-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 50 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-13+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7053 Im Rahmen der geplanten DSV Arbeiten zur Herstellung des Anschlusses U1/U2 wurde am 18.05.2021 eine Verformung im Bestandsbauwerk U1/U2 festgestellt. Die Überschreitung der Verformungsmesswerte erfolgte in der Bahnsteigebene U1/U2 im direkten Bereich der DSV-Arbeiten. Die Verformungen in der Bestandsschlitzwand U1/U2 lassen sich hauptsächlich auf eine Potentialerhöhung im Aquifer TII zurückführen. Die Herstellung des Zusatzbrunnens 2S-5/BBA101-II dient der Entspannung des Aquifers TII, um die geplanten DSV Maßnahmen ohne weitere schädliche Einflüsse auf das Bestandsbauwerk U1/U2 fortsetzen zu können. Mit der Änderung des Ausbaudurchmessers des Zusatzbrunnens 2S-5/BBA101-II (vgl. Anordnung Nr. 7051) wird der geplante Brunnen 2S-5/BBA5-II überflüssig und kann entfallen (2S-5/BBA101-II übernimmt die Funktion des Brunnens 2S-5/BBA5-II).
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
ANO 7053 Entfall 2S-5/BBA5-II/ Ausbaudurchmesser 2S-5/BBA101-I
Quelle: OJS 2025/S 220-757724 (2025-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 50 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-14+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
ANO 7051 Im Rahmen der geplanten DSV Arbeiten zur Herstellung des Anschlusses U1/U2 wurde am 18.05.2021 eine Verformung im Bestandsbauwerk U1/U2 festgestellt. Die Überschreitung der Verformungsmesswerte erfolgte in der Bahnsteigebene U1/U2 im direkten Bereich der DSV-Arbeiten. Die Verformungen in der Bestandsschlitzwand U1/U2 lassen sich hauptsächlich auf eine Potentialerhöhung im Aquifer TII zurückführen. Die Herstellung des Zusatzbrunnens 2S-5/BBA101-II dient der Entspannung des Aquifers TII, um die geplanten DSV Maßnahmen ohne weitere schädliche Einflüsse auf das Bestandsbauwerk U1/U2 fortsetzen zu können. Durch die zusätzliche Maßnahme ändert sich die Bauaufgabe nicht. Primär ist die Leistung erforderlich, um ein möglichen entstandenen Schadens festzustellen, beheben und weiter arbeiten zu können und die Bauaufgabe zu erfüllen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
ANO 7051 Zusatzbrunnen 2S-5/BBA101-II
Quelle: OJS 2025/S 221-759352 (2025-11-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 000 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-17+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄA 093 Der AN ist bereits mit der Herstellung des gesamten ZA Bereichs beauftrag. Die Änderung des Bauablaufs verändert nicht die endgültig beauftragte Bauleistung. Jedoch ergeben sich hierdurch veränderte Anforderungen an die Baulogistik, die jedoch nicht vom sonstigen Bauablauf getrennt werden können. Da der Bauablauf bereits einer strikten Taktung folgt und durch Abbindezeiten und Aushubarbeiten immer wieder von abhängigen Vorgängen eng mit einander verzahnte Bauabfolgen bedingt, werden sich sehr erhebliche Störungen im Bauablauf ergeben bei der Koordinierung mit einem zweiten AN im Baufeld.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
LÄA 093 Realisierung der vorgezogenen Herstellung der Decke über E-
Quelle: OJS 2025/S 222-763122 (2025-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-18+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
27 Die erforderlichen Leistungen stehen im ausführungstechnischen und räumlichen Bezug zur Planung und Herstellung des Schachtbauwerkes und befinden sich im Baufeld für die Herstellung des Schachtbauwerkes bzw. an der Grenze dazu in sehr beengten Platzverhältnissen zw. Schacht und Gleisen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der räumlichen Situation und vom Bauablauf nicht möglich und würde bei der Ausführung zu einem Stillstand der Bohrpfahlarbeiten mit daraus resultierenden Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
27 Die bei der Spartensuche und Kampfmittelerkundung im 2020 gefundene Rohrwasserleitung in der Achse der Bohrpfahlwand im Bereich des Schachtbauwerkes nördlich des vorhandenen Kabeltroges, die den Spartenplänen nicht zu entnehmen war, muss geortet und auf Funktion getestet werden. Nach der Ortung ist festzustellen, ob die Leitung umgelegt werden muss oder außer Betrieb genommen werden kann. Die Leitung soll auch auf Funktion geprüft werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 223-766639 (2025-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 30 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-20+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
157 Die erforderlichen Leistungen zur technischen Bearbeitung des Betriebskonzepts der Versickerungsanlage, stehen in untrennbarem ausführungstechnischen Bezug zu der sich bereits in Herstellung befindlichen Versickerungsanlage. Die Herstellung der Grundwasserableitung und Versickerungsanlage sowie deren Betrieb sind Bestandteil des Hauptvertrags. Die Erarbeitung eines Betriebskonzepts für die Versickerungsanlage, welches die nahegelegenen unterirdischen Gebäudeteile (unter Berücksichtigung kritischer Grundwasserstandsaufhöhungen) überwacht und darauf entsprechend die Beschickung der Anlage steuert, sowie alle erhobenen Messdaten erfasst und speichert, ist eine wichtige Ergänzung der Hauptvertragsleistungen. Diese können aufgrund der komplexen Zusammenhgänge nicht von den Haupvertragsleistungen getrennt werden. Die Technische Bearbeitung des erforderlichen Betriebskonzept durch eine anderen Auftragnehmer, würde eine Bauzeitverzögerung durch eine umfangreiche EInarbeitung in die vorhandenen Planungen mit sich bringen, sowie zu enormen Problematiken mit Schnittstellen und Betriebsverantwortlichkeiten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
157 Im Zuge der Baumaßnahme 2. S-Bahn Stammstrecke ist gemäß PFA 1 für die Bauwasserhaltung am Hp Hbf eine Versickerungsanlage herzustellen, in der die geförderten Grundwässer aus der Bauwasserhaltung in den quartären Grundwasserleiter zurück geführt werden. Die Versickerungsanlage wird in der Grünfläche des Richelparks mit 6 Schluckbrunnen und einem zusätzlichen Redundanzbrunnen errichtet. Die bisherige Planung beinhaltet nur die Herstellung der Versickerungsanlage mit 7 Schluckbrunnen, sowie 4 Grundwassermessstellen. Bisher war nur die technische Bearbeitung zur Herstellung der Versickerungsanlage in der Planung vorgesehen. In der näheren Umgebung der Versickerungsanlage befinden sich mehrere unterirdische Bauwerke (Kellerabschnitte der BZ Richelpark, Posttunnel), die eine strenge Überwachung der Grundwasserstände (welche durch den Betrieb der Versickerungsanlage künstlich aufgehöht werden) benötigen. Diese Überwachung muss zwingend gekoppelt mit dem Betrieb der Versickerungsanlage erfolgen. Das komplexe Zusammenspiel zwischen Beschickung der Schluckbrunnen und lokal gebäudekrittisch werdenden Grundwasserstandsaufhöhungen, benötigt die Erarbeitung eines umfassenden Betriebskonzepts, welches einen sicheren Betrieb der Versickerungsanlage unter Berücksitigung der gegebenen Randbedingungen, messtechnisch erforderlicher Überwachung, darauf abgestimmte Steuerung der Anlage und Speicherung der erhobenen Daten gewährleistet.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 225-773203 (2025-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6 500 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-21+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
163 Im Zuge der Arbeiten im UG des Hbf gem. Plan-Nr. 20_5_BBCHx_203_804_XX_PWH_203_d müssen Wanddurchbrüche mit den Bezeichnungen "WDB 1" und "WDB 2" ausgeführt werden. Da es sich hierbei um Wände mit brandschutztechnischer Anforderung handelt, muss für den Zeitraum der Herstellung der Durchbrüche bis zur Erstellung einer brandschutztechnischen Stellungnahme zu dem Bauzustand für die arbeitsfreien Zeiten eine Brandwache eingesetzt werden Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
163 Brandwache Hbf.
Quelle: OJS 2025/S 226-778370 (2025-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 75 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-24+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
154 Die Leistung der bewehrten und längeren Bohrpfähle sowie der Sohlplatte und der Kopfbalken stehen in untrennbarem Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten des Verbaus des westlichen Injektionsschachtes. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
154 Im Zuge der Ausführungsplanung wurden die Planungsgrundlagen für den Verbau des westlichen Injektionsschachts mit dem geotechnischen Sachverständigen abgestimmt. Gem. Stellungnahme des Sachverständigen wird darauf hingewiesen, dass es keine Einschränkungen hinsichtlich der Tiefe der Bohrpfahlumschließung gibt, so dass aus geotechnischer Sicht zur Herstellung eines wasserdichten Schachts eine ausreichend tiefe Einbindung der Pfähle in den unterhalb der Baugrubensohle prognostizierten Stauer möglich ist. Demzufolge kann auf eine innenliegende Bauwasserhaltung für die auf Höhe der Baugrubensohle anstehenden Sande verzichtet werden. Die Ausführung der 'Bohrpfahlwand des westlichen Injektionsschachts erfolgt mit überschnittenden sowohl unbewehrten (Primärpfähle) als auch bewehrten (Sekundärpfähle) Pfählen mit einer Länge von 22,5 Metern und einem Durchmesser von 62 cm ohne Steckträgerverbau, dafür mit Kopfbalken entsprechend der geprüften und freigegebenen Statik. Ausbildung der Sohle aus einer 20 cm starken, bewehrten Sauberkeitsschicht mit einer darunterliegenden 30 cm dircken Filterschicht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 227-780488 (2025-11-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-25+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
148 Zur Überwachung der maximal zulässigen Grundwasserstandserhöhung durch den Betrieb der geplanten Versickerungsanlage im Richelpark sind vier Grundwassermessstellen erforderlich. Die Randbedingungen zur Herstellung werden präzisiert. Diese Präzisierungen stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich sind. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
148 Herstellung von 4 Grundwassermessstellen - Ergänzung Ergänzung zur Anordnung Nr.7134
Quelle: OJS 2025/S 228-784772 (2025-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 60 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-26+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
147 Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
147 Als zusätzliche Schutzmaßnahme ist im Zuge der Brunnenausstattung eine Ausstattung der Pumpen mit sog. Kühlmänteln erforderlich. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.
Quelle: OJS 2025/S 230-791709 (2025-11-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 500 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-28+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
LÄA 40 Der AN wurde bereits mit der Herstellung des gesamten ZA Bereichs beauftrag. Der Anbindungsbau ist eine integrierte Erweiterung dieser Baumaßnahme und kann technisch und vom Bauablauf her nicht getrennt werden. Da der Bauablauf einer strikten Taktung folgt und durch Abbindzeiten und Aushubarbeiten immer wieder von abhängigen Vorgängen eng mit einander verzahnte Bauabfolgen bedingt, werden sich sehr erhebliche Störungen im Bauablauf ergeben bei der Koordinierung mit einem zweiten AN im Baufeld.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
LÄA 40 Herstellung des Anbindungsbau an den B-Bahnhof der U1/U2.
Quelle: OJS 2025/S 232-797130 (2025-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 50 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-03+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
332 Zur zusätzlichen Kalibrierung der Bohrkampagne der Probeinjektionen ist eine zusätzliche Probebohrung inkl. Monitoring an der GOK mit automatischer Messerfassung erforderlich. Die Installation des dieser Bohrung inkl. Monitoring stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
332 Probeinjektionen – zusätzlicher Horizontalinklinometer H06
Quelle: OJS 2025/S 234-806183 (2025-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 20 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-08+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
428 Vor der Absenkung für die Aushubzustände A5 und A6 wird eine Testabsenkung durchgeführt.Im Zuge der Testabsenkung wird mit der bereits eingebauten Pump- und Messtechnik ein damit erreichbare maximale Entspannung der Aquifere TII, TIV und TV erreicht. Das Ziel ist die Feststellung von Redudanzen für den Regelbetrieb und das Sicherstellen der fehlerfreien Funktion der Wasserhaltungsanlage. Das Sicherheitsniveau für den Regelbetrieb der Wasserhaltungsanlage ZA wird damit erhöht und zur Erfüllung der BAuaufgabe erforderlich Die Maßnahme stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist, weil vor Beginn der letzten Aushubphase sichergestellt werden muss, dass die Waserhaltungsanlage mit einem ausreichendem Sicherheitszuschlag funktioniert. Ggf. werden weitere erforderliche Maßnahmen abgeleitet. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
428 Testabsenkung A5/A6
Quelle: OJS 2025/S 237-815354 (2025-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 20 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-10+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
427 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da parallel der ungestörte Betrieb der gesamten bauzeitlichen Wasserhaltungsanlage (WH-Anlage) gewährleistet werden muss. Nur das fundierte Projekt- und Anlagenwissen, kann eine parallele Durchführung der angeordneten Leistungen während des Regelbetriebs der WH-Anlage gewährleisten. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Wasserhaltung ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen, statischen und anlagentechnischen Faktore dieses Großprojekts nicht berücksichtigen kann und die Leistung mangelhaft ausgeführt wird, was zu nicht abschätzbaren Mehrkosten führen würde. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen bei einem weiteren AN verloren.Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den vertraglichen Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisiation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit diese gem. §12 VOB/B nicht abgenommen sein können, da er alle Maßnahmen zur Wasserhaltung nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mitdem AN der Leistungen in den Förderbrunnen zur Wasserhaltung in diesem Bereich ausführt nehmen, und ggfs. würde die Leistung nicht mangelfrei ausgeführt sein, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
427 Eine Pumpe mit Einschaltautomatik stellt sicher, dass die Pumpe im Brunnen E1 anspringt wenn ein definitierter Grenzwert (hier: Wasserstand in der Grundwassermessstelle P1) überschritten wird. Der Brunnen ist schwer zugänglich und durch die Automatisierung bleibt die Einschaltung der Pumpe bei Erreichen des Grenzwerts zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Diese Leistungserbringung ist somit erforderlich, um den vereinbarten Werkerfolg im Rahmen der Wasserhaltung erfüllen zu können.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 239-821965 (2025-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 20 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-15+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
426 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten im Bereich U1/U2 im Rahmen der Bohrarbeiten ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten und die Injektionsarbeiten mangelhaft ausgeführt sind, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Bohr- und Injektionsarbeiten. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Hierzu wird ein Wechsel des AN für diese Leistungen im Bereich U1/U2 zu den Probeinjektionen erheblichen Mehraufwand allen Parteien – ganzheitliche Einarbeitung der bereits ausgeführten der Arbeiten in Bezug auf die Ausführung im Bereich U1/U2 verursachen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Leistungen gem. §12 VOB/B nicht abgenommen sein kann, da er alle Maßnahmen zu den Bohrarbeiten Im Bereich U1/U2 nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die Injektionsarbeiten in diesem Bereich ausführt nehmen, und ggfs. würde die Leistung nicht mangelfrei ausgeführt sein, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
426 Der Mengenaufschlag der verpressten Mantelmischung wird von 10% auf 30% erhöht. Damit wird sichergestellt, dass es zu keinen Umläufigkeiten aufgrund "zu dünner Suspension" und oder durch nicht ausreichende Suspensionsdichte kommt. Das Sicherheitsniveau wird dadurch erhöht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 242-835079 (2025-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-16+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
132 Der sich im nordöstlichen Eck des Baufeldes ZA befindliche Trafo muss im Zuge des Rückbaus des Ostgebäudes aus logistischen Gründen versetzt werden. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
132 Vorgezogener Abbruch Ostbau am ZA – Umsetzen Trafo.
Quelle: OJS 2025/S 243-840537 (2025-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-17+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
133 Der Schalungsüberstand der Decke über Ebene E-1, BA 1-3, westl. der Achse 19 muss aus baulogistischen Gründen für den Abbruch der Westlichen Erweiterung vorzeitig rückgebaut werden. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
133 Vorzeitiger Rückbau des Schalungsüberstandes Decke über Ebene E-1, Achse 19, BA 1-3
Quelle: OJS 2025/S 244-841436 (2025-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-05+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
449 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten im Bereich U4/U5 ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten mangelhaft ausgeführt sind, und nicht-erwartete Verformungen nicht feststellen könnte, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten im Bereich U4/U5. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisiation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Hierzu wird in Wechsel des AN für die Verlängerung des geotechnischen Monitoring U4/U5 erheblichem Mehraufwand allen Parteien – ganzheitliche Einarbeitung der bereits ausgeführten der Arbeiten in Bezug auf das Geomonitoring der ANO7290 – verursachen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Messungen nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen im Bereich U4/U5 nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die Leistungen der geotechnischen Monitoring gem. ANO 7290 ausführt nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
449 Im Zuge des Probebetriebs durch ANO 7290 vom 20.11.2023 wurde erstmals ein geotechnisches Monitoring in der U4/U5 installiert. Die geotechnischen Messsysteme dienen der Überwachung des Bauwerks U4/U5. Der Messzeitraum soll mit der vorliegenden Anordnung 7435 verlängert werden, um die U4/U5 kontinuierlich weiter überwachen zu können. Diese Leistung ist erforderlich, da die Messungen hier der Verifikation dienen, dass keine Verformungen am BauwerkU4/U5 auftreten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 003-004523 (2026-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-06+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
359 Durch den Einbau eines Radarsensors soll der Flurabstand der Grundwasseroberfläche direkt gemessen werden, unabhängig von den Druckluftverhältnissen im Baugrund. Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Bemessung sichergestellt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten im Bereich RS3 ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle Faktore zur Wasserhaltung nicht berücksichtigen kann und diese Bemessung mangelhaft ausgeführt wäre, was zu beträchtlichen Mehrkosten wegen nicht fachtechnischer Wasserhatung führen würde. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisiation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Hierzu wird in Wechsel des AN für den Einbau eines Radarsensors am RS3 erheblichem Mehraufwand allen Parteien – ganzheitliche Einarbeitung der bereits ausgeführten der Arbeiten in Bezug auf die Herstellung des RS3 sowie des Wasserhaltungskonzepts – verursachen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Messungen des Radarsonsors nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen zur Ausführung der Herstellung des RS3 und zur Wasserhaltung nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die bisherigen Leistungen zur Wasserhaltung ausführt nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
359 Derzeit erfolgt die Messung des Flurabstandes der Grundwasseroberfläche mittels druckbasierten Sonden im Grundwasser. Durch die Druckluft im Vortrieb werden die abgedichteten Grundwassermessstellen beeinflusst und müssen immer händisch mittels Lichtlot nachkalibriert werden um Beeinflussung durch díe Druckluft aus dem Vortrieb herauszurechnen. Der Ersatz eines bestehenden Sensors für Wasserdruck in einem Pegel durch einen Radarsensor ist erforderlich, weil dies Verfahren einen Flurabstand der Grundwasseroberfläche ohne Beeinflussung durch den Druckluftvortrieb zu messen ermöglicht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 004-006415 (2026-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 30 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-07+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
439 Die Arbeiten stehen in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit den bisherigen vom AN durchgeführten Maßnahmen auf der BE West. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten, Terminplanänderungen sowie dem Risiko der fehlenden Haftungs- und Gewährleistungsübernahme führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
439 Im Bereich der BE West ist im Anfahrbereich der TBM für den Endzustand die Errichtung eines Versickerungsbeckens (bei ca. km103,52) mit den Abmessungen von ca. 7m x 20m geplant. Aufgrund der Realisierung des ERS wurden in diesem Bereich zusätzlich zur ohnehin geplanten Niederdruckinjektion DSV-Arbeiten als Bodenverbesserungsmaßnahmen ausgeführt, um die Stabilität der eng beieinander liegenden Tunnelröhren zu gewährleisten. Die Oberfläche der Bodenverbesserungsmaßnahmen liegt planmäßig mehrere Meter unterhalb der Sohle des geplanten Beckens. Dennoch kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass die ursprünglich vorhandene hohe Durchlässigkeit der quartären Kiese durch die bisherigen Baumaßnehmen beeinträchtigt wurde. Um zu überprüfen, ob die nun vorliegende Durchlässigkeit des Bodens ausreichend für die Errichtung des Versickerungsbeckens sit oder ob Umplanung erforderlich werden, sind zusätzliche Versickerungsversuche in diesem Bereich notwendig.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 005-009156 (2026-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 500 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-08+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
448 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten zur Wasserhaltung im Bereich ZA und WE ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten mangelhaft ausgeführt sind, und Wasser eintreten könnte, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Aushub- und Rohbauarbeiten im Bereich ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisiation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Hierzu wird in Wechsel des AN für die Ausführung von TV Brunnen südlich und nördlich der Baugrube ZA erheblichem Mehraufwand allen Parteien – ganzheitliche Einarbeitung der bereits ausgeführten der Arbeiten in Bezug auf das Wasserhaltungskonzept sowie Aushub- und Rohbauarbeiten der Baugrube des ZA – verursachen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Messungen nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen zur Wasserhaltung nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die Leistungen zur Wasserhaltung und Herstellung von Brunnen im Bereich ZA ausführt nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
448 Um die Herstellung der Bodenplatte in den Baugruben ZA und WE -aus techn. Gründen- mit möglichst wenigen Aussparungen zu ermöglichen, ist erforderlich 2 TV Brunnen außerhalb der Baugrube hergestellt werden, weil die Betonage der Bodenplatte somit ohne Aussparungen für TV Brunnen hergestellt weden kann, und diese vorher zurückgebaut werden können. Die Herstellung der Bodenplatte mit Außenbrunnen als mit Innenbrunnen ist daher aus Sicherheits-, Qualitäts-, und monetären Gründen unerlässig.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 006-014129 (2026-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 60 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-09+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
385 Aufgrund der aktuellen Situation am RS3 ist es nicht möglich den Wasserzutritt über die geplante Wasserhaltung ausreichend abzuleiten. Die Injektionsmaßnahmen sollen den weiteren Zustrom eingrenzen um den Vortrieb abschließen zu können.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
385 Die Anordnung weist den AN an, zur Beherrschung des Wasserzutritts die Injektionsmaßnahmen zur Vergütung des tertiären Sands fortzusetzen.
Quelle: OJS 2026/S 007-015100 (2026-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 500 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-12+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
309 Aufgrund eines detektierten Verdachspunkts sind weitere Arbeiten notwendig. Im Falle eines bestätigten Blindgängers bei Öffnung des Verdachtspunkts muss unter Umständen (je nach Zünderart) die sofortige Entschärfung/Sprengung eingeleitet werden. Hierfür sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die hiermit angeordnet werden. Die notwendigen Maßnahmen konnten erst vor Ort unter Einbindung der Fachfima und Feuerwehr entschieden werden und sind in dem notwendigen Umfang nicht planbar.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
309 Aufgrund eines erhärteten Verdachtpunkts im Rahmen der Kampfmittelerkundung muss im Bereich der geplanten Injektionsarbeiten dieser Bereich geöffnet werden. Hierfür sind vorbereitende Maßnamen notwendig.
Quelle: OJS 2026/S 008-019476 (2026-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 40 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-13+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
417 Mit Einführung der DAUB Richtlinie "Empfehlungen für den Entwurf, die Herstellung und den Einbau von Tübbingringen" im Jahr 2024 wurde die Verwendung von Stahlfaser Tübbingen erstmals "normativ" gewürdigt. Die Technologie bieten vorallem unter den Nachhaltigkeitsaspekten große Vorteile, da insbesondere der zu verbauende Bewehrungsgehalt deutlich sinkt und dadurch die CO2 Emmision stark reduziert wird. Um von den oben genannten Vorteilen profitieren soll der Einsatz von Stahlfaserbewehrten Tübbingen im Bereich der späteren Bahnsteigvortriebe genauer untersucht werden.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
417 Dank der Einführung der DAUB Richtlinie "Empfehlungen für den Entwurf, die Herstellung und den Einbau von Tübbingringen" im Jahr 2024 besteht nun die Möglichkeit sich eingehender mit der Thematik Stahlfasertübbinge in Deutschland zu beschäftigen. Diese Technologie bietet vor allem in Hinblick auf die Nachhaltigkeit wesentliche Vorteile.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 009-026091 (2026-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-15+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
384 Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
384 Eine Kamerabefahrung im Brunnen 2S-5/BBA32-IV ist erforderlich, um die verbliebene Auflandung im Brunnen 2S-5/BBA32-IV zu erkunden und zu entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, oder ob der Pumpeneinbau wie geplant erfolgen kann. Die Kamerabefahrung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 011-031227 (2026-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-19+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
457 Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
457 Ein Dritter AN soll Abbruchmaßnahmen im Baufeld durchführen. Dazu müssen vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden, z.B. Böschungs- und Absturzsicherungen. Dies ist erforderlich, um die Schnittstelle zwischen den beiden ANs somit die Verantwortlichkeiten zwischen den beiden ANs zu definieren und die Sicherheit der durchzuführenden Maßnahmen sicherzustellen. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 013-042207 (2026-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-20+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
380 Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
380 Bei einer Zustandsfeststellung wurde eine Auflandung im Brunnen 2S-5/BBA32-IV festgestellt. Die Auflandung muss entfernt werden, weil sonst die Pumpe nicht in ihrer angedachten Endteife eingebaut werden kann. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 014-042762 (2026-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-21+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
464 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten zum Geomonitoring ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle statischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten mangelhaft ausgeführt sind, und nicht-erwartete Verformungen nicht feststellen könnte, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten der Geomonitoring im Bereich der Gleishalle. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten zum Geomonitoring ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten mangelhaft ausgeführt sind, und nicht-erwartete Verformungen nicht feststellen könnte, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten im Bereich Gleishalle. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
464 Ein Geotechnisches Monitoring war im Zuge der Probeinjektionen erforderlich und wurde als zusätzliche Leistung zu den (Probe-) Injektionen angeordnet. Der Messzeitraum und die Verfügbarkeit für die Steuerungssoftware der Probeinjektionen müssen verlängert werden, weil das geotechnische Monitoring für die Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Die Verlängerung des Messzeitraums stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 015-047304 (2026-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-22+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
463 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten zum Geomonitoring ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle statischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten mangelhaft ausgeführt sind, und nicht-erwartete Verformungen nicht feststellen könnte, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten der Geomonitoring im Bereich der Gleishalle. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten zum Geomonitoring ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten mangelhaft ausgeführt sind, und nicht-erwartete Verformungen nicht feststellen könnte, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten im Bereich Gleishalle. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
463 Während der Bauphase der Schutzwand an Achse E werden die bestehenden Prismen verdeckt. Es sollen neue, zusätzliche Messspiegel an den Stützen der Achse E angebracht werden, weil das kontinuierliche Monitoring der Stützen an der Achse E weiterhin sichergestellt werden muss. Wenn die ursprünglich installierten Prismen (oft als Messspiegel bezeichnet) verdeckt sind und kein kontinuierliches Monitoring mehr ermöglichen, müssen aus technischer Sicht neue Messspiegel angebracht werden, um sicherzustellen, dass die geodätische Überwachung fortgesetzt werden kann, was unumgänlich für die Erfüllung des vereinbarten Werkerfolgs ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 016-050540 (2026-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 200 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-23+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
455 Die Beweissicherung steht im untrennbaren,zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit den bereits durchgeführten Maßnahmen, der Beweissicherung für die Verkehrstunnelröhren und den geplanten Vortriebsarbeiten. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Terminplanänderungen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
455 Für den TBM-Vortrieb zur Erstellung des Erkundungs- und Rettungsstollens wird, genauso wie bei den bauvertraglich geregelten TBMs der beiden neuen Stammstreckenröhren eine Beweissicherung der Bauwerke, Sparten, Individualverkehr sowie der Anlagen der DB und Ubahnanlagen notwendig. Im Rahmen der Beweissicherung werden die Bauwerke vor und nach der TBM-Fahrt beweisgesichert, um etwaige Verformungen, die durch den Vortrieb auftreten könnten, erkennen und beheben zu können. Die Anordnung umfasst lediglich den Bereich für den ERS-Vortrieb. Die Beweissicherung der beiden weiteren TBMs ist bereits bauvertraglich geregelt. Zur Sicherstellung der Durchführbarkeit des Tunnelvortriebs ERS in der Auswirkungsbereich der ERS ist vorlaufend diese Beweissicherung der Bauwerke im Auswirkungsbereich notwendig.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 017-057028 (2026-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-26+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
461 Aus wasserrechtlichen Gründen muss die angetroffende Grundwassermessstelle zurückgebaut werden. Durch die zusätzliche Maßnahme ändert sich die Bauaufgabe nicht. Primär ist die Leistung erforderlich, um den Schutz des Grundwassers sicherzustellen, die Arbeiten fortsetzen zu können und die Bauaufgabe zu erfüllen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
461 Im Zuge der Vorbereitung der Spezialtiefbauarbeiten für die Westliche Erweiterung wurde eine unbekannte Grundwassermessstelle angetroffen. Die Grundwassermessstelle muss rückgebaut werden um den Schutz des verfilterten Aquifers innerhalb der Grundwassermessstelle sicherzustellen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 018-059857 (2026-01-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 50 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-29+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
446 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da die fünf o.g. zusätzlichen GWM in das laufenden GW-Monitoring inkludiert werden müssen und damit Bestandteil des Systems der bauzeitlichen Wasserhaltungsanlage (WH-Anlage) vom AN Bau weren. Die von der eigens verbauten Messtechnik erhobenen Messdaten müssen in das Datenmanagementsystem des AN Bau implementiert und im Anschluss von dort über eine sichere automatische Datenschnittstelle an das Datenmanagementsystem des SVGW übergeben werden. Das für diesen komplexen Sachverhalt erfoderliche Projekt- und Anlagenwissen, sowie Systemzugänge können durch keinen externen Dritten erbracht werden. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den vertraglichen Arbeiten an der uPVA Hp HBF. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisiation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld und geschützen Datenmanagemensystem des ANBau und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Systemabhägigkeit nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Messungen des Grundwassers nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen im Bereich des Upva des Hbf zur Wasserhaltung nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die Leistungen der Grundwassermesstellen ausführt nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
446 Zur Erweiterung des laufenden GW-Monitoring der uPVA Hp HBF, konnten fünf weitere Bestandsgrundwassermessstellen (NHB 02-2015-Q/I, NHB 02-2015-SZ(II), NHB 10-2015-Q/I, U9-N-O-BK-DB-N1 u. U9-U-O-BK-DB-S2) im Bereich des Münchner HBF ausfindig gemacht werden. Diese fünf GWMs sind in Aquiferen ausgebaut, die eine wertvolle Ergänzung des bereits betriebenen Messstellennetzes darstellen. Die fünf Bestands-GWM müssen vom ANBau in Obhut genommen, mit Messtechnik ausgestattet und ins GW-Datenmanagementsystem AQASYS, sowie ins zentralen Datenmanagementsystem iGM.net integriert werden. Darüber hinaus ist auch die automatische Datenschnittstelle zum Sachverständigen für Grundwasser (SVGW), welcher durch die Firma AQUASOIL bedient wird, einzurichten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 022-073484 (2026-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-03+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
451 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten zum Geomonitoring ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle statischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten mangelhaft ausgeführt sind, und nicht-erwartete Verformungen nicht feststellen könnte, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten der Geomonitoring im Bereich der Gleishalle. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten zum Geomonitoring ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten mangelhaft ausgeführt sind, und nicht-erwartete Verformungen nicht feststellen könnte, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten im Bereich Gleishalle. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
451 Während der Bauphase der Schutzwand an Achse A werden die bestehenden Prismen verdeckt. Es sollen neue, zusätzliche Messspiegel an den Stützen der Achse A angebracht werden, weil das kontinuierliche Monitoring der Stützen an der Achse A weiterhin sichergestellt werden muss. Wenn die ursprünglich installierten Prismen (oft als Messspiegel bezeichnet) verdeckt sind und kein kontinuierliches Monitoring mehr ermöglichen, müssen aus technischer Sicht neue Messspiegel angebracht werden, um sicherzustellen, dass die geodätische Überwachung fortgesetzt werden kann, was unumgänlich für die Erfüllung des vereinbarten Werkerfolgs ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 024-080234 (2026-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 100 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-05+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
462 Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
462 Die kontinuierlichen Messungen der 5 betriebenen Schluckbrunnen zeigen Auffälligkeiten. Nach zahlreichen Beobachtungen zeigt der Zustand der Brunnen, dass weitere Maßnahmen, hier eine mechanische Brunnenregeneration erforderlich sind. Die Funktionsfähigkeit der Schluckbrunnen ist eingeschränkt. Die Funktionsfähigkeit der Schluckbrunnen ist zur Erfüllung der Bauaufgabe zwingend technisch erforderlich und muss daher wiederhergestellt werden. Die Regeneration dieser Schluckbrunnen ist erforderlich, weil die ordnungsgemäße Versickerung der geförderten Wässer gemäß Planfeststellung gewährleistet werden muss.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 026-087758 (2026-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7 000 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-09+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
445 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen durch einen anderen AN erbringen zu lassen, da die beschädigte Bestands- GWM 2S-5/24 im laufenden GW-Monitoring inkludiert ist und damit Bestandteil des Systems der bauzeitlichen Wasserhaltungsanlage (WH-Anlage) vom AN Bau ist. Die o.g. Bestands-GWM ist in Obhut des AN Bau und mit dessen Messtechnik ausgestattet. Die erhobenen Messdaten müssen in das Datenmanagementsystem des AN Bau implementiert werden. Das für diesen komplexen Sachverhalt erfoderliche Projekt- und Anlagenwissen, sowie Systemzugänge können durch keinen externen Dritten erbracht werden. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den vertraglichen Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisiation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld und geschützen Datenmanagemensystem des ANBau und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Systemabhägigkeit nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
445 Am 25.07.2025 wurde durch die AWH/ATH festgestellt und der DB mitgeteilt, dass die im laufenden GW-Monitoring der WH ZA inkludierte Bestands-GWVI 2S-5/24 (mit Ausbau im Aquifer T V, verortet innerhalb des zukünftigen Baufelds IRE) durch Materialeintrag unbekannten Ursprungs beschädigt wurde. Bei der an diesem Tag durchgeführten Kontrolle wurde ein mit Wasser gefüllter Brunnenschacht, sowie eine Auflandung im Pegelrohr mit 4m Wassersäule darüber und feststeckender Niveausonde festgestellt. Eine gemeinsame Zustandsfeststellung mit der BUW (inkl. Feldaufmaß) erfolgte am 28.07.25. Aufgrund der bisher in diesem Bereich gelaufenen Abbrucharbeiten der Firma Zech, wurden die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen zeitlich aufgeschoben. Sobald nun die Zugänglichkeit gegeben ist, soll das Wasser aus dem Brunnenschacht abgepumpt und mittels Wasserdruckspülung versucht werden die Auflandung aus dem Pegelrohr zu entfernen, um die verbaute Niveausonde zu bergen. Im Anschluss ist die Messtechnik auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und ggf. auszutauschen. Sollten die Instandsetzungsmaßnahmenerfolgreich sein, ist ein Auffülltest zur Funktionsprüfung gem. LfW durchzuführen, die Messtechnik wieder einzubauen und die Messdaten wieder ins GW-Monitoring zu übernehmen..
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 091-324878 (2026-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 500 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-13+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
465 Das Einbringen von GFK-Bewehrung in sonst aus Betonstahl hergestellten Lamellen steht im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den anderen Arbeiten im Baufeld zur Schlitzwandlamellen. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Auch sind nachhaltige Schwierigkeiten in der Koordination der Anlieferung, Zwischenlagerung und Abnahme und dadurch nicht absehbare Mehrkosten auch seitens des BauAN unabwendbar.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
465 An der West-Seite des Schlitzwandkasten der Westlichen Erweiterung sollen nun einige Schlitzwandlamellen im Bereich der Durchörterung der Tunnelvortriebsmaschinen durch die Schlitzwand teilweise mit Glasfaser-Kunststoff (GFK)-Bewehrung ausgerüstet werden. Die Bewehrungskörbe werden in 4 Teilen auf die Baustelle geliefert und dann vor Ort mechanisch zusammengefügt um dann die Bewehrungskörbe von ca 55 m Gesamtlänge als Ganzes vor der Betonage in die Bodenöffnung abzulassen. Für die Lamellen mit GFK-Bewehrung wird einer der vier Teilkörbe eben aus GFK-Bewehrung angeliefert und in den Gesamtbewehrungskorb eingefügt. Das Einheben und Betonieren erfolgt dann so wie mit den übrigen Bewehrungskörbe ganz aus Betonstahl.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 093-332806 (2026-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-18+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
437 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten in der E-5 im Rahmen der Bohr-und Injektionsarbeiten ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten und die Bohr-Injektionsarbeiten mangelhaft ausgeführt sind, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Bohr- und Injektionsarbeiten in der E-5. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisiation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Hierzu wird in Wechsel des AN für die Kontrolle der Messsonden im Bereich der Bohr- und Injektionsarbeiten erheblichem Mehraufwand allen Parteien – ganzheitliche Einarbeitung der bereits ausgeführten der Arbeiten in Bezug auf die Herstellung der Bohr- und Injektionsarbeiten – verursachen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Messungen nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen zu den Bohr- und Injektionsarbeiten nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die Bohr- und Injektionsarbeiten ausführt nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
437 Im Zusammenhang mit den Bohr- und Injektionsarbeiten in der Ebene E-5 sind die Kontrolle der verwendeten Messsonde durchzuführen. Die Messungen der Bohrlochabweichungen können in situ nicht redundant mit einem anderen Messsystem überprüft werden. Da hohe Anforderungen an die Messtechnik gelten, wird das Messsystem in einem Versuchsaufbau hinsichtlich der Messgenauigkeit und zum Ausschluß von systematischen Messfehlern getestet. Die hohe Messgenauigkeit ist für die Erfüllung der Bauaufgabe zwingend erforderlich.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 095-342439 (2026-05-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 30 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-19+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
436 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten im Bereich U1/U2 im Rahmen der Injektionsarbeiten ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten und die Injektionsarbeiten mangelhaft ausgeführt sind, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Injektionsarbeiten im Bereich U1/U2. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisiation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Hierzu wird in Wechsel des AN für die Überwachung der Permanententwasserung in der U1/U2 erheblichem Mehraufwand allen Parteien – ganzheitliche Einarbeitung der bereits ausgeführten der Arbeiten in Bezug auf die Herstellung der Injektionsarbeiten sowie des Permanentenwasserungsarbeiten – verursachen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Messungen nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen zu den Injektionsarbeiten und zur Permanententwasserung nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die Injektionsarbeiten ausführt nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
436 In Anlehnung an die ANO 7369 vom 16.01.2025 zur Technischen Bearbeitung umfasst die ANO7380 die entsprechende Materialisierung und Installation der Messtechnik zur Überwachung der Permanententwasserung in der U1/U2. Im Zuge der Injektionen unter der U1/U2 muss die Permanentwasserhaltung der U1/U2 überwacht werden. Die Überwachung der Permanentwasserhaltung ist zur Durchführung der Injektionenen und somit für die Erfüllung der Bauaufgabe zwingend erforderlich, weil diese eine technische Grundlage für die fachtechnische Ausführung der Injektionsarbeiten darstellt. In Ergänzung zur Anordnung Nr. 7380 vom 18.02.2025 ist durch gegenständliche ANO 7424 die Messdauer zur Überwachung der Permanentwasserhaltung in der U1/U2 inkl. monatlicher Wartung bis zum 31.07.2026 zu verlängern. Der Umfang der Messtechnik zur Überwachung der Permanentwasserhaltung geht über die in LV, BB und TVB beschriebenene Vertragsleitung hinaus. Die Messungen sind erforderlich, weil ein Eintrag von Suspension in die Permanentwasserhaltung der U1/U2 zu vermeiden ist und sind deshalb zur erfolgreichen Durchführung der Injektionenen und somit für die Erfüllung der Bauaufgabe zwingend erforderlich. Der Messzeitraums muss verlängert werden, weil die angetroffene Schwankungsbreite der gemessenen Parameter über einen längeren Zeitraum beobachtet und bewertet werden muss um eine schädliche Beeinflussung auf das Bauwerk U1/U2 ausschließen zu können.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 096-345559 (2026-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 200 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-20+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
435 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten der Wasserhaltung im Bereich der ZA ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten und die Wasserhaltung mangelhaft ausgeführt sind, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zur Wasserhaltung. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Hierzu wird ein Wechsel des AN für diese Leistungen im Bereich Zentral Aufgang zur Wasserhaltung erheblichen Mehraufwand allen Parteien – ganzheitliche Einarbeitung der bereits ausgeführten der Arbeiten in Bezug auf die Ausführung im Zentral Aufgang verursachen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Leistungen gem. §12 VOB/B nicht abgenommen sein kann, da er alle Maßnahmen zur Wasserhaltung im Bereich Zentral Aufgang nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die Injektionsarbeiten in diesem Bereich ausführt nehmen, und ggfs. würde die Leistung nicht mangelfrei ausgeführt sein, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
435 Zur Absenkung für den Aushubzustand A5/A6 (Hilfssteifenebene und Ebene -6) werden nicht alle Brunnen benötigt. Aus Sicherheitsgründen soll eine ausreichend große Redundanz durch den AN sichergestellt werden. Dazu werden alle Brunnen mit Pump- und Messtechnik ausgestattet und die derzeit nicht benötigten Brunnen in den Stand-By Zustand versetzt. Das Sicherheitsniveau für die Aushubarbeiten in der Hilfssteifenebene und der Ebene -6 wird dadurch erhöht. Dies Sicherheitsniveau ist daher erforderlich, um den vereinbarten Werkerfolg sicherzustellen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 097-349910 (2026-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 200 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-21+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
434 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten im Bereich U1/U2 im Rahmen der Bohrarbeiten ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten und die Injektionsarbeiten mangelhaft ausgeführt sind, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Bohr- und Injektionsarbeiten. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Hierzu wird ein Wechsel des AN für diese Leistungen im Bereich U1/U2 zu den Injektionen erheblichen Mehraufwand allen Parteien – ganzheitliche Einarbeitung der bereits ausgeführten der Arbeiten in Bezug auf die Ausführung im Bereich U1/U2 verursachen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dasss der neue AN keinerlei Haftung und Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Leistungen gem. §12 VOB/B nicht abgenommen sein kann, da er alle Maßnahmen zu den Bohrarbeiten Im Bereich U1/U2 nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die Injektionsarbeiten in diesem Bereich ausführt nehmen, und ggfs. würde die Leistung nicht mangelfrei ausgeführt sein, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
434 In Anlehnung an die (uVE30.2) Positionen 09.25.10 bis 09.25.1200 die Bohr und Injektionsarbeiten ergänzend wie folgt auszuführen: Die Herstellung der Injektionen erfolgt in mehreren Phasen mit Unterbrechungen für Aus- und Bewertungen sowie für Herstellung von Teilbereichen. Reihenfolge und Verpressmengen werden nach Beurteilung der Messergebnisse bzw. Injektionsverläufe festgelegt. Bei den Bohrarbeiten zu den Probeinjektionen hat sich gezeigt, dass einige technische Spezifikationen erforderlich sind. Die Vorgehensweise für die Bohr- und Injektionsarbeiten muss gegenüber der Leistungsbeschreibung aufgrund der neuen Erkenntnisse aus dem Probefeld erweitert werden, um den Bauerfolg sicherzustellen, z.B. die jetzt zusätzliche Aufzeichnung der Bohrparameter und das phasenweise Injizieren, das einen Mehraufwand gegenüber dem ursprünglich vertragliche vereinbarten Bausoll darstellt. Die zusätzlichen Maßnahmen sind zur Verbesserung der Überwachung des Baugrund unter der U1/U2 erforderlich.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 098-352594 (2026-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-26+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
466 Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten zum Geomonitoring ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle statischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten mangelhaft ausgeführt sind, und nicht-erwartete Verformungen nicht feststellen könnte, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten der Geomonitoring im Bereich der Gleishalle. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da nur durch ein fundiertes Projektvorwissen, das nur aus den bereits ausgeführten Arbeiten unter Berücksichtigung von nicht dokumentierter Faktoren und technischen Entscheidungen vor Ort gewonnen werden kann, eine mangelfreie Arbeit ausgeführt werden kann. Aufgrund der kritischen Komplexität in der Ausführung der Arbeiten zum Geomonitoring ist eine Bauleistungserbringung ohne eine Schnittstelle an diesem Punkt unumgänglich. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfristig alle geotechnischen Faktore nicht berücksichtigen kann und diese Arbeiten mangelhaft ausgeführt sind, und nicht-erwartete Verformungen nicht feststellen könnte, was zu beträchtlichen Mehrkosten führen würde. Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten im Bereich Gleishalle. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
466 Mit Anordnung 7434 wurde die Herstellung von zwei TV Brunnen außerhalb der Baugrube ZA angeordnet.Mit Anordnung 7441 wurde die Anordnung konkretisiert. Die Bohrarbeiten finden unter sehr beengten Verhältnissen statt. Im Zuge der Ausführung ist es erforderlich, dass eine Rampe umgebaut bzw. wiederhergestellt wird.Die Rampe stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 100-360847 (2026-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 150 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-27+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
473 Eine Herstellung gem. Ausführungsplanung, die größtenteils die Ringraumverfüllung mit Kies ab OK Primärstütze bis Herstellebene vorsieht, würde potentiell zu einer hydraulischen Verbindung mit allen durchörterten Grundwasserleitern verursachen. Dies ist zum einen wasserrechtlich nicht zulässig, zum anderen birgt es die große Gefahr der unkontrollierbaren Wasserzutritte aus dem obersten freien Grundwasserhorizont Q/TI in den von der WH ZA abgesenkten Aquifer TII. Die einzige technische Lösung ist den Ringraum aller Primärstützen (ab OK Primärpfahl bis mindestens UK Aquifer Q/TI (ca. 505mNN) wasserdicht (z.B. mit Ringspaltmörtel) zu verfüllen. Die Ringraumverfüllung muss kraftschlüssig an das Gebirge angebunden werden, um Wasserwegsamkeiten (hydraulische Verbindungen) zwischen den Aquiferen auszuschließen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
473 Hydraulisch wirklsame Verfüllung Primärstützen.
Quelle: OJS 2026/S 101-363876 (2026-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-01+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
476 Aus baulogistischen Gründen muss die Bohrung der Brunnen und einer Grundwassermessstelle südl. der Westlichen Erweiterung vorgezogen werden. Da die Ausführung der Bohrungen aus geologischer Sicht erst nach Herstellung der Schlitzwände möglich ist, muss die Herstellreihenfolge der Schlitzwände dahingehend optimiert werden.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
476 Vorziehen Brunnenbohrungen Süd - techn. Bearbeitung.
Quelle: OJS 2026/S 104-376487 (2026-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-02+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
4677 In der Decke über Ebene E-6 befindet sich in den östlichen Bauabschnitten in der Pressennische ein Deckenspalt mit 15cm. Um bei Wartungsarbeiten an den Pressen oder ggf. starkem Abfall des Pressendrucks ein Herabfallen von Gegenständen bzw. der Lastverteilerplatten zu verhindern, muss dieser Spalt abgedeckt werden. Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen mit einem anderen AN erbringen zu lassen, da die erforderlichen Leistungen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den vertraglichen Arbeiten am ZA stehen. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Die Beauftragung der Arbeiten an einen anderen AN wird unweigerlich zu unabwägbaren Komplikationen bei der Organisiation der Zugänge zum geschlossenen Baufeld des BauAN und dann im gleichen Zuge zu beträchtlichen Störungen bei der Ausführung der Arbeiten führen. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen bei einem weiteren AN verloren.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
4677 Abdeckung Pressennische Decke ü. E-6
Quelle: OJS 2026/S 105-378708 (2026-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 35 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-08+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
490 Gemäß der Überarbeitung des Kampfmittelerkundungs- und Räumkonzepts müssen die Sondierungsbohrungen mit einer Länge bis zu 5,71 m statt bis zu 5,00 m ausgeführt werden, um die Freimessung bis auf eine Tiefe von 515,00mNN gewährleisten zu können.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
490 Geänderte Tiefe der Kampfmittelsondierungsbohrungen am Bahnsteig 18/19.
Quelle: OJS 2026/S 109-393195 (2026-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-09+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
491 Die Toranlage am Ladehof Nord wird vom BauAN betrieben. Die Schließanlage ist in das Zugangssystem des Baufelds des BauAN integriert. Der Abbau, die Einlagerung des Schnelllauftor und Wiedereinrichtung dieser muss technisch in einer Hand verblieben. Zusätzlich bzw. konkretisierend zu der Festlegung in der ursprünglichen Anordnung muss der Lückenschluss der Lärmschutzwand ausgeführt werden. Bis zum Zeitpunkt des Einbaus sind die Lärmschutzpaneele fachgerecht zwischenzulagern. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherrschbaren Schnittstellen führen mit nicht absehbaren Mehrkosten.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
491 Anordnung Nr. 7466: Konkretisierung zu ANO 7323 - Lückenschluss LSW Tor 3.
Quelle: OJS 2026/S 111-400360 (2026-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-11+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
246 AO 7272 Im Werkvertrag (Abschluß im Jahr 2018) ist das Betreiben einer Außenwasserhaltung ab Aushubbeginn der Ebene -2 vorgesehen. Im Zuge der Planungskonkretisierungen konnte nachgewiesen werden, daß ein unreduzierter Grundwasserstand für den Aushub E-2 keine statisch nachteiligen Auswirkungen auf die Schlitzwandbox zeigt. Die Grundwasserabsenkungen sind somit erst für die Phase E-3 notwendig..
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
246 AO 7272 Verzicht auf Außenwasserhaltung bei Aushub E -2.
Quelle: OJS 2026/S 113-408198 (2026-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 676582091.35 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15 000 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
258 Zur Verifizierung der prognostizierten Druckfestigkeit sind einaxiale Druckversuche an Bohrkernproben aus den DSV Probesäulen erforderlich. Dafür sind Bohrkerne zu entnehmen. Diese stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
258 Anordnung Nr. 7283: DSV Probesäulen ZA – Bohrkernentnahmen
Quelle: OJS 2026/S 114-412772 (2026-06-15)