VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof. Übersicht: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen. Hochwertige architektonische Gestaltung der öffentlichen Bereiche. Tiefenlage der 210 m langen Bahnsteige ca. 40 m unter Gelände. Bauzeit ca. 2017-2025. Hauptmaßnahmen und Abmessungen: Herstellung des Zentralen Zugangsbauwerks (ca. 60 x 50 m) in Schlitzwand- Deckelbauweise im Grundwasser (Baugrubensohle ca. 43 m unter GOK). Herstellung des 3-schiffigen Bahnsteig-Gewölbe außerhalb des zentralen Zugangsbauwerks in bergmännischer Spritzbetonbauweise unter Druckluft auf insgesamt ca. 150 m Länge mit Unterfahrung von Gebäuden und bestehenden U-Bahn-Röhren. Ausführung von Hebungsinjektionen zur Minimierung der Setzungen am Bestand. Herstellung von 2 Treppenschächten in Schlitzwandbauweise. Herstellung von 1 Treppenschacht in Bohrpfahlwandbauweise. Herstellung von Rettungs-, Verbindungs- und Schrägstollen in bergmännischer Spritzbetonbauweise unter Druckluft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Hauptmassen Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof:ca. 20 000 m2 Schlitzwand;ca. 1 400 m2 Bohrpfahlwand;ca. 2 300 m Pfahlbohrung für Primärstützen;ca. 750 m2 Bohlträgerverbau rückverankert;ca. 180 000 m3 Aushub;ca. 72 000 m3 Tunnelausbruch;ca. 35 000 m2 Spritzbetonsicherung im Tunnel mit z. T. Rohrschirmsicherung;ca. 90 000 m3 Stahlbeton, z. T. in Sichtbetonqualität 65800;ca. 18 000 m3 Füllbeton;ca. 25 000 m2 Abdichtung.Siehe ergänzend auch Kapitel II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: daniel.geisse@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 89130872585📞
Fax: +49 89130872858 📠
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Alle unter III.1.4); III.2.1) bis III.2.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Abgabe der Teilnahmeanträge ist nur auf Basis der „Projektinformation inkl. Formblätter“ zulässig. Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden in elektronischer Form zum Download im Bieterportal der DB AG zur Verfügung gestellt (Registrierung kostenlos unter der Internetadresse https://bieterportal.noncd.db.de) oder können alternativ per Mail angefordert werden bei: daniel.geisse@deutschebahn.com. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich die analoge Anwendung von SektVO § 19 Absatz 3 auch für Teilnahmeanträge vor.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Alle unter III.1.4); III.2.1) bis III.2.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Abgabe der Teilnahmeanträge ist nur auf Basis der „Projektinformation inkl. Formblätter“ zulässig. Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden in elektronischer Form zum Download im Bieterportal der DB AG zur Verfügung gestellt (Registrierung kostenlos unter der Internetadresse https://bieterportal.noncd.db.de) oder können alternativ per Mail angefordert werden bei: daniel.geisse@deutschebahn.com. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich die analoge Anwendung von SektVO § 19 Absatz 3 auch für Teilnahmeanträge vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof.
Übersicht:
Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen.
Hochwertige architektonische Gestaltung der öffentlichen Bereiche.
Tiefenlage der 210 m langen Bahnsteige ca. 40 m unter Gelände.
Bauzeit ca. 2017-2025.
Hauptmaßnahmen und Abmessungen:
Herstellung des Zentralen Zugangsbauwerks (ca. 60 x 50 m) in Schlitzwand- Deckelbauweise im Grundwasser (Baugrubensohle ca. 43 m unter GOK).
Herstellung des 3-schiffigen Bahnsteig-Gewölbe außerhalb des zentralen Zugangsbauwerks in bergmännischer Spritzbetonbauweise unter Druckluft auf insgesamt ca. 150 m Länge mit Unterfahrung von Gebäuden und bestehenden U-Bahn-Röhren.
Ausführung von Hebungsinjektionen zur Minimierung der Setzungen am Bestand.
Herstellung von 2 Treppenschächten in Schlitzwandbauweise.
Herstellung von 1 Treppenschacht in Bohrpfahlwandbauweise.
Herstellung von Rettungs-, Verbindungs- und Schrägstollen in bergmännischer Spritzbetonbauweise unter Druckluft.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Hauptmassen Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof:
ca. 20 000 m
ca. 1 400 m
ca. 2 300 m Pfahlbohrung für Primärstützen;
ca. 750 m
ca. 180 000 m
ca. 72 000 m
ca. 35 000 m
ca. 90 000 m
ca. 18 000 m
ca. 25 000 m
Siehe ergänzend auch Kapitel II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Referenznummer: 14TEI09888
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 80335 München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärungen, die von jedem Bewerber bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch von jedem Benannten Nachunternehmer und Verbundenen Unternehmen einzeln abzugeben sind:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen, insbesondere Beteiligungen/sonstige Interessenverflechtungen.
— Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von SektVO § 21 Absatz 1 und 2 vorliegen.
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer bzw. das Register einer vergleichbaren Institution seines Sitzes oder Wohnsitzes.
— Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft/ vergleichbaren Institution seines Sitzes oder Wohnsitzes. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
— Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft/ vergleichbaren Institution seines Sitzes oder Wohnsitzes. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
— Erklärung über Verbundenheit mit vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne von § 18 AktG/verwandtschaftlich oder wirtschaftliche Abhängigkeit).
— Erklärung Verhaltenskodex/- richtlinie für Geschäftspartner.
— Erklärungen zu gesetzlichen Verpflichtungen.
— Erklärung zu Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner).
— Eigenerklärungen:
(a) von der DB wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen,
(b) schwere Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO),
(c) Eintragungen im Gewerbezentralregister bzw. anhängige Verfahren die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen können,
(d) ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes des Unternehmens und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen,
(e) Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen (a bis e) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen (a bis e) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
— Erklärungen zur Integritätsklausel der DB AG: 1.1) Vermeidung von Korruption, Vermeidung schwerer Verfehlungen, 1.2) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Abrede, 1.3) Vertragsstrafen bei schwerer Verfehlung, 1.4) Folgen schwerer Verfehlung, 1.5) Kooperation des Bewerbers mit dem AG bei der Abwehr von schweren Verfehlungen und der Aufklärung von Verdachtsfällen, 1.6) Zustimmung zur regelmäßigen Überprüfung von Daten nach den jeweils aktuellen Sanktionslisten auf Basis der Anti-Terror-Verordnungen und sonstigen nationalen und internationalen Embargo- und Handelskontrollvorschrift en, 1.7) Ausschluss von Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren auf Grund Beteiligung an unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung)
— Erklärungen zur Integritätsklausel der DB AG: 1.1) Vermeidung von Korruption, Vermeidung schwerer Verfehlungen, 1.2) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Abrede, 1.3) Vertragsstrafen bei schwerer Verfehlung, 1.4) Folgen schwerer Verfehlung, 1.5) Kooperation des Bewerbers mit dem AG bei der Abwehr von schweren Verfehlungen und der Aufklärung von Verdachtsfällen, 1.6) Zustimmung zur regelmäßigen Überprüfung von Daten nach den jeweils aktuellen Sanktionslisten auf Basis der Anti-Terror-Verordnungen und sonstigen nationalen und internationalen Embargo- und Handelskontrollvorschrift en, 1.7) Ausschluss von Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren auf Grund Beteiligung an unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung)
Allgemeine Unternehmensdarstellung:
I. Eine formlose allgemeine Unternehmensdarstellung (Darstellung des Unternehmens insgesamt und in einzelnen Tätigkeitsbereichen. Die Darstellung gibt die Beteiligungsverhältnisse an diesem Unternehmen und die Beteiligungen des Unternehmens vollständig wieder. Dabei sind jeweils die Beteiligungsverhältnisse in Prozent anzugeben).
I. Eine formlose allgemeine Unternehmensdarstellung (Darstellung des Unternehmens insgesamt und in einzelnen Tätigkeitsbereichen. Die Darstellung gibt die Beteiligungsverhältnisse an diesem Unternehmen und die Beteiligungen des Unternehmens vollständig wieder. Dabei sind jeweils die Beteiligungsverhältnisse in Prozent anzugeben).
II. Eine vollständige Liste aller verbundenen Unternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen die von jedem vom Bewerber bzw. jeder Bewerbergemeinschaft gesamthaft abzugeben sind:
— Erklärung über Gesamtumsatz:
Erklärung über den jährlichen durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei Jahre von mindestens 100 000 000 EUR Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz. Bewerbergemeinschaften werden gesamthaft bewertet.
— Erklärung über Umsatz der erbrachten vergleichbaren Leistungen in den einzelnen Gewerken:
Erklärung über den jährlichen durchschnittlichen Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen in den einzelnen Gewerken. Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz. Es wird je Gewerk jeweils nur das oder die für die Leistungserbringung des Gewerkes vorgesehene Unternehmen gewertet (es werden auch als Nachunternehmer verpflichtete Unternehmen gewertet):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den jährlichen durchschnittlichen Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen in den einzelnen Gewerken. Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz. Es wird je Gewerk jeweils nur das oder die für die Leistungserbringung des Gewerkes vorgesehene Unternehmen gewertet (es werden auch als Nachunternehmer verpflichtete Unternehmen gewertet):
a) Gewerk Spezialtiefbau (Schlitzwände): mehr als 25 000 000 EUR;
b) Gewerk Bergmännischer Tunnelbau: mehr als 20 000 000 EUR;
c) Gewerk Primärstützen, Bohrpfähle, Primärpfähle: mehr als 18 000 000 EUR;
— Erklärung über die vorgesehene Struktur der Baustellenorganisation inklusive der Benennung des für die Leitung und Aufsicht der Gesamtmaßnahme und der wesentlichen Fachgewerke (gemäß T7.1 bis T7.5) vorgesehene technische Personal mit Angabe der beruflichen Qualifikation und Erfahrung inkl. Lebenslauf und Sprachkenntnis;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über die vorgesehene Struktur der Baustellenorganisation inklusive der Benennung des für die Leitung und Aufsicht der Gesamtmaßnahme und der wesentlichen Fachgewerke (gemäß T7.1 bis T7.5) vorgesehene technische Personal mit Angabe der beruflichen Qualifikation und Erfahrung inkl. Lebenslauf und Sprachkenntnis;
Erklärungen, die von jedem Bewerber bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch von jedem Benannten Nachunternehmer und Verbundenen Unternehmen einzeln abzugeben sind:
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Erklärung über Umsatz gewerkespezifisch in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
a) Gewerk Spezialtiefbau (Schlitzwände);
b) Gewerk Bergmännischer Tunnelbau;
c) Gewerk Primärstützen, Bohrpfähle, Primärpfähle.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Konzern-( Jahresabschlüsse) der letzten 3 Jahre nachzufordern.
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Die Angaben dienen zur Information. Es gibt keine formale Mindestanforderung.
— Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausstattung. Anzahl der eigenen Baugeräte einschließlich Bedienpersonal. Die Angaben dienen zur Information. Es gibt keine formale Mindestanforderung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausstattung. Anzahl der eigenen Baugeräte einschließlich Bedienpersonal. Die Angaben dienen zur Information. Es gibt keine formale Mindestanforderung.
Sobald sich Änderungen ergeben oder drohen, die die gemachten Angaben, vorgelegten Unterlagen oder abgegebenen Erklärungen gemäß Kapitel III.2.2) dieser Bekanntmachung betreffen, sind der Vergabestelle des Auftraggebers unverzüglich, erforderlichenfalls vorab per Telefon oder Telefax, Mitteilung zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sobald sich Änderungen ergeben oder drohen, die die gemachten Angaben, vorgelegten Unterlagen oder abgegebenen Erklärungen gemäß Kapitel III.2.2) dieser Bekanntmachung betreffen, sind der Vergabestelle des Auftraggebers unverzüglich, erforderlichenfalls vorab per Telefon oder Telefax, Mitteilung zu machen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärungen zu Referenz zu den nachfolgenden Gewerken für Maßnahmen, die in den letzten zehn Jahren ausgeführt wurden und die folgende Anstriche (a), b), c), etc.) enthalten, sind von dem Unternehmen, das die Referenz in das Verfahren einbringt unter Verwendung der Formblätter T7.1 und T7.2 sowie T7.4 und T7.5 abzugeben (Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als auch Benannte Nachunternehmer, Verbundene Unternehmen):
Erklärungen zu Referenz zu den nachfolgenden Gewerken für Maßnahmen, die in den letzten zehn Jahren ausgeführt wurden und die folgende Anstriche (a), b), c), etc.) enthalten, sind von dem Unternehmen, das die Referenz in das Verfahren einbringt unter Verwendung der Formblätter T7.1 und T7.2 sowie T7.4 und T7.5 abzugeben (Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als auch Benannte Nachunternehmer, Verbundene Unternehmen):
— T7.1 Tiefe Baugruben, Schlitzwände:
a) Baugrubentiefe größer/gleich 30 m (gemessen von Oberkante Bodenplatte bis Oberkante anstehendes Gelände nach Voraushub) mittels eines erschütterungsarmen Verfahrens,
b) Umfang der Baugrube größer 150 m (gemessen in Schlitzwandachse),
c) Schlitzwandstärke größer/gleich 1,50 m (im Mittel),
d) Hydrogeologische Verhältnisse: gespanntes Grundwasser in tieferliegenden Schichten,
e) Geologische Verhältnisse: halbfeste bis feste oder verfestigte Böden/Fels,
f) Verankerung der Baugrubensohle gegen Auftrieb.
— T7.2 Wasserhaltung:
a) Herstellung von Brunnen mit einer Tiefe von größer/gleich 80 m mit nachfolgender Aufweitung,
b) Mindestens eine Stockwerksabdichtung,
c) Betreiben einer Wasserhaltung (Raster ca. 15 m) in vergleichbarer Größenordnung in tertiären Sanden bzw. vergleichbaren Böden inklusive Überwachung des Absenkerfolgs
— T7.4 Injektionsarbeiten:
a) Geologische Verhältnisse: halbfeste bis feste oder verfestigte Böden/Fels,
b) Hebungsinjektionen zum Setzungsausgleich unter Gebäuden,
c) Düsenstrahlverfahren mit Lanzenlängen von größer/gleich 20 m
— T7.5 Primärstützen, Bohrpfähle, Primärpfähle:
a) Durchmesser: größer/gleich 1,50 m,
b) bei einer Baugrubentief größer/gleich 30 m (gemessen von Oberkante Bodenplatte bis Oberkante anstehendes Gelände nach Voraushub) im Grundwasser.
Erklärungen zu Referenz zu dem nachfolgenden Gewerk für Maßnahmen, die in den letzten 10 Jahren oder älter ausgeführt wurden und die folgenden Anstriche (a), b), c), etc.) enthalten, sind von dem Unternehmen, das die Referenz in das Verfahren einbringt unter Verwendung des Formblattes T7.3 abzugeben (Bewerber/Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als auch Benannte Nachunternehmer, Verbundene Unternehmen):
Erklärungen zu Referenz zu dem nachfolgenden Gewerk für Maßnahmen, die in den letzten 10 Jahren oder älter ausgeführt wurden und die folgenden Anstriche (a), b), c), etc.) enthalten, sind von dem Unternehmen, das die Referenz in das Verfahren einbringt unter Verwendung des Formblattes T7.3 abzugeben (Bewerber/Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als auch Benannte Nachunternehmer, Verbundene Unternehmen):
— T7.3 Bergmännische Tunnel, Ausbruch im Bereich der Bahnsteige (Spritzbetonbauweise):
a) Ausbruchquerschnitt größer/gleich 100 m
b) Geologische Verhältnisse: halbfeste bis feste oder verfestigte Böden/Fels,
c) Ausbruchkubatur größer/gleich 10 000 m
d) Konventioneller, bergmännischer Tunnelvortrieb unter Druckluft im innerstädtischen Bereich in Kombination mit Grundwasserabsenkungsmaßnahmen.
Erklärungen, die von jedem Bewerber bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch von jedem Benannten Nachunternehmer und Verbundenen Unternehmen einzeln abzugeben sind unter Verwendung von Formblatt T7.6:
— T7.6: Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystem s nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme;
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Kapitel III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekannmachung.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Finanzen/Controlling, Beschaffung Infrastruktur, Region Süd, TEI-S-B, Richelstraße 3, 80634 München
Geisse, Daniel
Name: Deutsche Bahn AG
Postanschrift: Richelstraße 3
Postort: München
Postleitzahl: 80634
Kontaktperson: Vorstandsressort Finanzen/Controlling, Beschaffung Infrastruktur, Region Süd, TEI-S-B
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-07-02 📅
Datum des Endes: 2025-12-12 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2015/S 174-317251 (2015-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015/S 174-317251
Kurze Beschreibung: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof.
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Eisenbahntunnels📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2019/S 076-181842 (2019-04-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-03 📅
Datum des Beginns: 2019-01-02 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 126-309383
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 076-181842
ABl. S-Ausgabe: 126
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof.
Kurze Beschreibung:
VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Übersicht: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, FS.EI-S-B, Marc Kessler, Richelstraße 3, 80634 München
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2019/S 126-309383 (2019-06-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen📦
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 2. S-Bahn-Stammstrecke München — VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Losnummer: 1
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-27 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Trept, Peter
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2020/S 093-221500 (2020-05-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kessler, Marc
Quelle: OJS 2020/S 093-221510 (2020-05-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 2. S-Bahn-Stammstrecke München - VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Kurze Beschreibung:
Übersicht: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage(Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen.
Quelle: OJS 2020/S 094-223775 (2020-05-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Quelle: OJS 2020/S 233-574415 (2020-11-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof:
Quelle: OJS 2020/S 250-623426 (2020-12-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Übersicht: Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen
Quelle: OJS 2021/S 149-395816 (2021-07-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Frankfurt Main
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, FS.EI-S-B, Karin Bringmann, Richelstraße 3, 80634 München
Quelle: OJS 2022/S 179-503376 (2022-09-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394668456.79 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Referenznummer: 14TEI09888
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Eisenbahntunnels📦 Beschreibung
Interne Kennung: 14TEI09888
Beschreibung der Beschaffung:
Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Stadt: München
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 14TEI09888 Arge Marienhof c/o. Implenia Construction GmbH vertreten durch Tiefbau Tun DE
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-21 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 14TEI09888 Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Arge Marienhof c/o. Implenia Construction GmbH vertreten durch Tiefbau Tun DE
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: XX
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2S.2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2S.2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-17+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ28
Aufgrund Änderung des Umschlagortes und der Transportlogistik sind Anpassungen im Förder-/Transportprozess erforderlich.
Wegen der engen Verzahnung von Umschlag-, Förder- und Transportlogistik und den Löse- und Ladevorgängen beim
Aushubmaterial ist eine Trennung dieser Leistungen nicht möglich. Die Risiken von Störungen im Verantwortungsbereich
unterschiedlicher ANs können Behinderungen und dadurch hohe Kosten, einhergehend mit terminlichen Schwierigkeiten und
Bauablaufstörungen auslösen. Schadenersatzansprüche können nicht bzw. nur erschwert geltend gemacht werden.
LÄ28
Aufgrund Änderung des Umschlagortes und der Transportlogistik sind Anpassungen im Förder-/Transportprozess erforderlich.
Wegen der engen Verzahnung von Umschlag-, Förder- und Transportlogistik und den Löse- und Ladevorgängen beim
Aushubmaterial ist eine Trennung dieser Leistungen nicht möglich. Die Risiken von Störungen im Verantwortungsbereich
unterschiedlicher ANs können Behinderungen und dadurch hohe Kosten, einhergehend mit terminlichen Schwierigkeiten und
Bauablaufstörungen auslösen. Schadenersatzansprüche können nicht bzw. nur erschwert geltend gemacht werden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ28
Änderung Transportweg Aushub bzw. Änderung in der Transport-/Förderlogistik
Quelle: OJS 2024/S 096-291258 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beinträchtigen.
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beinträchtigen.
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beinträchtigen.
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beinträchtigen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ23
Am Hp Marienhof werden im Rahmen des Projektes der 2. SBSS Hebungsinjektionen unter der bestehenden Bebauung durchgeführt, um Setzungen des Geländes durch die anschließenden Tunnelbaumaßnahmen zu verhindern.
Da die Beschaffenheit des Bodens und die Dichtigkeit der umliegenden Keller trotz hinreichender Voruntersuchungen und Messungen niemals genau vorhersehbar sind, ist ein Eindringen der Suspensionsflüssigkeit durch undichte Hausanschlüsse o.Ä. nicht auszuschließen.
Mittels vor Ort eingesetzter Kellerwache, welche sich zum Zeitpunkt der Bohrung in den zu unterbohrenden Kellern aufhält, kann ein rechtzeitiger Stop der Bohrungen eingeleitet und somit ein Schaden an den Gebäuden verhindert werden.
LÄ23
Am Hp Marienhof werden im Rahmen des Projektes der 2. SBSS Hebungsinjektionen unter der bestehenden Bebauung durchgeführt, um Setzungen des Geländes durch die anschließenden Tunnelbaumaßnahmen zu verhindern.
Da die Beschaffenheit des Bodens und die Dichtigkeit der umliegenden Keller trotz hinreichender Voruntersuchungen und Messungen niemals genau vorhersehbar sind, ist ein Eindringen der Suspensionsflüssigkeit durch undichte Hausanschlüsse o.Ä. nicht auszuschließen.
Mittels vor Ort eingesetzter Kellerwache, welche sich zum Zeitpunkt der Bohrung in den zu unterbohrenden Kellern aufhält, kann ein rechtzeitiger Stop der Bohrungen eingeleitet und somit ein Schaden an den Gebäuden verhindert werden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ23
Rufbereitschaft und Wachschutz für umliegende Gebäude bzw. Keller bei der Durchführung der Hebungsinjektionsbohrungen
Quelle: OJS 2024/S 096-291286 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beinträchtigen
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beinträchtigen
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beinträchtigen
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beinträchtigen
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ41.132
Für den gegenständlichen Betonierabschnitt ist aufgrund der erhöhten Bewehrungsdichte eine neue Betongüte erforderlich.
Die Prüfung der durch den Tragwerksplaner ermittelten Betongüte ist dabei zwingend durch den gebundenen AN durchzuführen, da dieser AN die erforderliche Qualität für die Prüfung und den weiteren Einsatz dieser Betongüte gewährleisten muss. Bei dem Hp Marienhof handelt es sich in statischer Hinsicht um ein hochkomplexes Stahlbetonbauwerk, bei dem Schnittstellen in diesem sensiblen Bereich unbedingt zu vermeiden sind, um die Gewährleistung der erforderlichen Standsicherheit nicht zu gefährden.
Die Gesamtfunktionalität kann in dem hier erforderlichen Maße nur sichergestellt werden, wenn Herstellung und die spätere Durchführung durch den selben AN erbracht werden.
Bei der Durchführung dieser Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen sowie die Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen ggf. massiv erschwert.
LÄ41.132
Für den gegenständlichen Betonierabschnitt ist aufgrund der erhöhten Bewehrungsdichte eine neue Betongüte erforderlich.
Die Prüfung der durch den Tragwerksplaner ermittelten Betongüte ist dabei zwingend durch den gebundenen AN durchzuführen, da dieser AN die erforderliche Qualität für die Prüfung und den weiteren Einsatz dieser Betongüte gewährleisten muss. Bei dem Hp Marienhof handelt es sich in statischer Hinsicht um ein hochkomplexes Stahlbetonbauwerk, bei dem Schnittstellen in diesem sensiblen Bereich unbedingt zu vermeiden sind, um die Gewährleistung der erforderlichen Standsicherheit nicht zu gefährden.
Die Gesamtfunktionalität kann in dem hier erforderlichen Maße nur sichergestellt werden, wenn Herstellung und die spätere Durchführung durch den selben AN erbracht werden.
Bei der Durchführung dieser Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen sowie die Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen ggf. massiv erschwert.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ41.132
Aufgrund verstärkter Bewehrungslagen musste die Betongüte eines Bauabschnittes angepasst werden. Hierfür werden Betonprüfungen veranlasst um die Qualität und Funktionalität des Betons zu gewährleisten. Da neben dem Bauabschnitt 3 in der Ebene -3 auch weitere Bereiche mit erhöhten Bewehrungsgehalten erwartet werden, sollen auch für die Betongüten C30/37 & C40/50 & C50/60 Betone mit der Konsistenzklasse F5 konzipiert werden. Dafür müssen im Vorfeld Erstprüfungen durchgeführt werden um die Eigung der neuen Sorten betontechnologisch zu verifizieren
LÄ41.132
Aufgrund verstärkter Bewehrungslagen musste die Betongüte eines Bauabschnittes angepasst werden. Hierfür werden Betonprüfungen veranlasst um die Qualität und Funktionalität des Betons zu gewährleisten. Da neben dem Bauabschnitt 3 in der Ebene -3 auch weitere Bereiche mit erhöhten Bewehrungsgehalten erwartet werden, sollen auch für die Betongüten C30/37 & C40/50 & C50/60 Betone mit der Konsistenzklasse F5 konzipiert werden. Dafür müssen im Vorfeld Erstprüfungen durchgeführt werden um die Eigung der neuen Sorten betontechnologisch zu verifizieren
Quelle: OJS 2024/S 096-291502 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ41.117
Durch die gegenständliche Zwischenbeweissicherung (ZBS) wird sichergestellt, dass der jeweilige Bauwerkszustand vor den Injektionen, welche zeitlich und örtlich versetzt gezielte Anhebungen des Bestandsbauwerks bedingen, neben dem bestehdenden Bauwerksmonitoring vollumfänglich bestimmt werden kann.
Der gebundene AN ist bereits mit der Durchführung der Beweissicherung beauftragt. Dabei werden zwischen Start- und Schlussbeweissicherung mehrere ZBS durchgeführt. Bei Bindung eines weiteren AN wird die Dokumentation der Gebäudeschäden nicht konsistent fortgeschrieben. Ggf. ist aufgrund dieser Inkonsistenzen keine klare Beurteilung möglich, ob Schäden durch die HI verursacht wurden oder nicht. Dadurch entsteht für den AG ein erhöhtes Risiko, für Schäden, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, haftbar gemacht zu werden.
LÄ41.117
Durch die gegenständliche Zwischenbeweissicherung (ZBS) wird sichergestellt, dass der jeweilige Bauwerkszustand vor den Injektionen, welche zeitlich und örtlich versetzt gezielte Anhebungen des Bestandsbauwerks bedingen, neben dem bestehdenden Bauwerksmonitoring vollumfänglich bestimmt werden kann.
Der gebundene AN ist bereits mit der Durchführung der Beweissicherung beauftragt. Dabei werden zwischen Start- und Schlussbeweissicherung mehrere ZBS durchgeführt. Bei Bindung eines weiteren AN wird die Dokumentation der Gebäudeschäden nicht konsistent fortgeschrieben. Ggf. ist aufgrund dieser Inkonsistenzen keine klare Beurteilung möglich, ob Schäden durch die HI verursacht wurden oder nicht. Dadurch entsteht für den AG ein erhöhtes Risiko, für Schäden, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, haftbar gemacht zu werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ41.117
Zwischenbeweissicherung (ZBS) im Bereich des Probefeldes (PF) für die Hebungsinjektionen (HI): Vor Ausführung der Injektionen im PF zu den HI wird die Bestandsaufnahme der Gebäude, welche sich im Einflussbereich sowohl der vorher durchgeführten Herstellung der Manschettenrohre als auch der Probeinjektionen selbst befinden, in Form einer ZBS erforderlich
LÄ41.117
Zwischenbeweissicherung (ZBS) im Bereich des Probefeldes (PF) für die Hebungsinjektionen (HI): Vor Ausführung der Injektionen im PF zu den HI wird die Bestandsaufnahme der Gebäude, welche sich im Einflussbereich sowohl der vorher durchgeführten Herstellung der Manschettenrohre als auch der Probeinjektionen selbst befinden, in Form einer ZBS erforderlich
Quelle: OJS 2024/S 096-291832 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ73
Gemäß Ausführungsplanung war der Einbau zusätzlicher Varianten der Durchstanzbewehrung erforderlich.
Notwendig wurden diese Maßnahmen durch eine zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht absehbare gestiegene
Komplexität der Bewehrung der Ebene -3.
Es handelt sich um Leistungsänderungen, die aus statischen Gründen im Prozess des Übergangs von Entwurfs- zu
Ausführungsplanung notwendig wurden. Die fortgeschriebenen, aktuellen und detaillierten Planungsfaktoren mussten bei der
Überführung in die Ausführungsplanung berücksichtigt werden, um den statischen Anforderungen an die Ebene -3 zu
entsprechen.
Eine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrages (Errichtung Haltepunkt Marienhof) liegt nicht vor, da lediglich die
Durchstanzbewehrung innerhalb der Ebene-3 angepasst wurden. Die Geometrie der Station bleibt unveränert.
LÄ73
Gemäß Ausführungsplanung war der Einbau zusätzlicher Varianten der Durchstanzbewehrung erforderlich.
Notwendig wurden diese Maßnahmen durch eine zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht absehbare gestiegene
Komplexität der Bewehrung der Ebene -3.
Es handelt sich um Leistungsänderungen, die aus statischen Gründen im Prozess des Übergangs von Entwurfs- zu
Ausführungsplanung notwendig wurden. Die fortgeschriebenen, aktuellen und detaillierten Planungsfaktoren mussten bei der
Überführung in die Ausführungsplanung berücksichtigt werden, um den statischen Anforderungen an die Ebene -3 zu
entsprechen.
Eine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrages (Errichtung Haltepunkt Marienhof) liegt nicht vor, da lediglich die
Durchstanzbewehrung innerhalb der Ebene-3 angepasst wurden. Die Geometrie der Station bleibt unveränert.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ73
Änderung der Durchstanzbewehrung innerhalb der Bewehrung der Ebene -3 .
Quelle: OJS 2024/S 096-292081 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ41.120
Nach Starkregenereignissen kann bei einem Teil der BS das eindringende Regenwasser nicht kurzfristig abfließen. Damit die in der BS verbaute Elektronik durch das Wasser nicht beschädigt wird, müssen diese BS ausgepumpt werden. Der AN hat die BS dabei selbst hergestellt oder von weiteren AN übernommen. Er kennt daher die Standorte u. technischen Spezifikationen der jeweiligen Brunnen.Das Herauslösen einzelner Teilleistungen aus dem Gesamtsystem ist dabei nicht sinnvoll, da dessen Funktionalität gesamthaft gewährleistet werden muß und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuscheidbar sein müssen. Der Haupt AN hat zudem eine BE-Fläche zur Verfügung, auf der die zusätzl. vorzuhaltenden Gerätschaften auf dem Baufeld gelagert werden. Durch einen weiteren AN, der die Entwässerung der BS im Falle eines Starkregenereignisses inkl. der Vorhaltung der notwendigen Geräte übernimmt, wären gegenseitige Behinderungen mit dem gebundenen AN nicht zu vermeiden
LÄ41.120
Nach Starkregenereignissen kann bei einem Teil der BS das eindringende Regenwasser nicht kurzfristig abfließen. Damit die in der BS verbaute Elektronik durch das Wasser nicht beschädigt wird, müssen diese BS ausgepumpt werden. Der AN hat die BS dabei selbst hergestellt oder von weiteren AN übernommen. Er kennt daher die Standorte u. technischen Spezifikationen der jeweiligen Brunnen.Das Herauslösen einzelner Teilleistungen aus dem Gesamtsystem ist dabei nicht sinnvoll, da dessen Funktionalität gesamthaft gewährleistet werden muß und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuscheidbar sein müssen. Der Haupt AN hat zudem eine BE-Fläche zur Verfügung, auf der die zusätzl. vorzuhaltenden Gerätschaften auf dem Baufeld gelagert werden. Durch einen weiteren AN, der die Entwässerung der BS im Falle eines Starkregenereignisses inkl. der Vorhaltung der notwendigen Geräte übernimmt, wären gegenseitige Behinderungen mit dem gebundenen AN nicht zu vermeiden
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ41.120
Zur Entwässerung von starkregenbedingt wasserführenden Brunnenstuben (BS) sind folgende Leistungen erforderlich:
Vorhalten eines Stromaggregats (ca. 7,5 kW)
• Vorhalten einer elektrischen Schmutzwasserpumpe für Teufen bis ca. 3 m
• Vorhalten eines Industriestaubsaugers (Nasssauger) für Teufen bis ca. 3 m
• Vorhalten eines Gaswarnmessgerätes zum Freimessen der Brunnenstuben
• Vorhalten eines kleinen Atemluftkompressors (ölfrei)
LÄ41.120
Zur Entwässerung von starkregenbedingt wasserführenden Brunnenstuben (BS) sind folgende Leistungen erforderlich:
Vorhalten eines Stromaggregats (ca. 7,5 kW)
• Vorhalten einer elektrischen Schmutzwasserpumpe für Teufen bis ca. 3 m
• Vorhalten eines Industriestaubsaugers (Nasssauger) für Teufen bis ca. 3 m
• Vorhalten eines Gaswarnmessgerätes zum Freimessen der Brunnenstuben
• Vorhalten eines kleinen Atemluftkompressors (ölfrei)
Quelle: OJS 2024/S 096-292087 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ41.137
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge des Monitoring auch Installation und Messbetrieb einer Vielzahl von Messtellen, wie auch das Vermessen und Überwachen der Baugrube. Da die Überwachung der Schlitzwand als auch der Baugrube mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden ist, die im Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle, die beim hoch sensiblen Gewerk Monitoring sowohl vertraglich (Verantwortung, Gewährleistung) als auch technische Komplikationen, wie z.B. im Rahmen von Ausfällen von Messinstrumenten oder Eintreten von Gefahrensituation und gleichzeitiger Plausibilisierung mit vergleichbaren/redundanden Messergebnissen (Messung und Auswertung durch bereits beauftragten AN), eintreten können, aber unbedingt zu vermeiden sind
LÄ41.137
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge des Monitoring auch Installation und Messbetrieb einer Vielzahl von Messtellen, wie auch das Vermessen und Überwachen der Baugrube. Da die Überwachung der Schlitzwand als auch der Baugrube mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden ist, die im Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle, die beim hoch sensiblen Gewerk Monitoring sowohl vertraglich (Verantwortung, Gewährleistung) als auch technische Komplikationen, wie z.B. im Rahmen von Ausfällen von Messinstrumenten oder Eintreten von Gefahrensituation und gleichzeitiger Plausibilisierung mit vergleichbaren/redundanden Messergebnissen (Messung und Auswertung durch bereits beauftragten AN), eintreten können, aber unbedingt zu vermeiden sind
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ41.137
Vermessung der Deckenplatte E-3 in Ihrer Nordsüd- und Westostausrichtung. Wiederholungsmessungen in regelmäßigem Turnus.
Quelle: OJS 2024/S 096-292185 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ41.130
Die Brunnen im Aquifer TIV unterliegen diversen unvorhersehbaren Alterungsprozessen. Daraus resultiert an einigen Brunnen die Notwendigkeit zusätzlicher chemischer Ertüchtigungsmaßnahmen.
Der Auftrag des gebundenen AN beinhaltet im Zuge der Erstellung des Rohbaus Hp Marienhof auch die Bauwasserhaltung. Da die Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Verantwortungsbereich des AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind bei dem hoch sensiblen Gewerk der Bauwasserhaltung unbedingt zu vermeiden, da ein Ausfall von Pumpen ggf. mit kritischen Auswirkungen auf die zulässigen Wasserstände einhergehen kann.
Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die erforderliche scharfe Trennung der Aufgaben massiv erschwert. Für den AG ist dann nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.
LÄ41.130
Die Brunnen im Aquifer TIV unterliegen diversen unvorhersehbaren Alterungsprozessen. Daraus resultiert an einigen Brunnen die Notwendigkeit zusätzlicher chemischer Ertüchtigungsmaßnahmen.
Der Auftrag des gebundenen AN beinhaltet im Zuge der Erstellung des Rohbaus Hp Marienhof auch die Bauwasserhaltung. Da die Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Verantwortungsbereich des AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind bei dem hoch sensiblen Gewerk der Bauwasserhaltung unbedingt zu vermeiden, da ein Ausfall von Pumpen ggf. mit kritischen Auswirkungen auf die zulässigen Wasserstände einhergehen kann.
Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die erforderliche scharfe Trennung der Aufgaben massiv erschwert. Für den AG ist dann nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ41.130
Chemische Ertüchtigung verschiedener Brunnen der Bauwasserhaltung Hp Marienhof
Quelle: OJS 2024/S 096-292244 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ57
Bei Begehung der Räumlichkeiten vor Ort im Zuge der Detailabstimmungen zwischen AN, AG, BÜW und Hauseigentümern
wurden im Vergleich zu den Planunterlagen geänderte Ist-Situationen vorgefunden. Der gebundene AN ist mit der Herstellung des
Rohbaus des Hp Marienhof inklusive des Geomonitorings einschließlich der Installation der SW beauftragt .
Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche eng verzahnte Zusammenarbeit zwischen mehreren AN innerhalb der
Kellerräume Dritter, ist ohne erhebliche Risiken von Störungen und damit einhergehenden terminlichen Schwierigkeiten nicht
möglich. Durch einen weiteren AN, der die zusätzlichen Leistungen zur Installation der SW durchführt, können gegenseitige
Behinderungen mit dem gebundenen AN nicht vermeiden werden.
Sich daraus ergebende Verzögerungen haben aufgrund der Relevanz der SW für das Monitoring der Bohrungen für die
Hebungsinjektionen deutliche Auswirkungen auf den Bauablauf.
LÄ57
Bei Begehung der Räumlichkeiten vor Ort im Zuge der Detailabstimmungen zwischen AN, AG, BÜW und Hauseigentümern
wurden im Vergleich zu den Planunterlagen geänderte Ist-Situationen vorgefunden. Der gebundene AN ist mit der Herstellung des
Rohbaus des Hp Marienhof inklusive des Geomonitorings einschließlich der Installation der SW beauftragt .
Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche eng verzahnte Zusammenarbeit zwischen mehreren AN innerhalb der
Kellerräume Dritter, ist ohne erhebliche Risiken von Störungen und damit einhergehenden terminlichen Schwierigkeiten nicht
möglich. Durch einen weiteren AN, der die zusätzlichen Leistungen zur Installation der SW durchführt, können gegenseitige
Behinderungen mit dem gebundenen AN nicht vermeiden werden.
Sich daraus ergebende Verzögerungen haben aufgrund der Relevanz der SW für das Monitoring der Bohrungen für die
Hebungsinjektionen deutliche Auswirkungen auf den Bauablauf.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ57
Zusätzliche und geänderte Leistungen, die zur Installation der Schlauchwaagen (SW)-Messsysteme erforderlich wurden:
- Herstellen von Zugänglichkeiten zu den Installationsorten (Revisionsöffnungen)
- Zusatzaufwendungen Brandschutz aufgrund den Leitungsführungen durch Brandschutzwände
- Verkleidungsarbeiten in öffentlichen Bereichen
- erweiterte Fotodokumentation
- Vor- und Unterhaltskosten
LÄ57
Zusätzliche und geänderte Leistungen, die zur Installation der Schlauchwaagen (SW)-Messsysteme erforderlich wurden:
- Herstellen von Zugänglichkeiten zu den Installationsorten (Revisionsöffnungen)
- Zusatzaufwendungen Brandschutz aufgrund den Leitungsführungen durch Brandschutzwände
- Verkleidungsarbeiten in öffentlichen Bereichen
- erweiterte Fotodokumentation
- Vor- und Unterhaltskosten
Quelle: OJS 2024/S 096-292279 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-21 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ41.118.1
Die Messung der Grundwasserabsenkung direkt an der Schlitzwand wird mittels SP erfolgen, gleichzeitig werden so die Ergebnisse des hydraulischen Grundwassermodells verifiziert. Die Durchführung führt zu einer Risikominimierung späterer Unterbrechungen im Bauablauf.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp MHF und dabei mit der Bauwasserhaltung (BWH) (u.a. Herstellung von Brunnen und Pegeln) und deren Monitoring beauftragt.
Bei der Beauftragung eines weiteren AN, der die Herstellung der SP durch die Schlitzwand durchführt, wird durch diesen AN sowohl in die BWH als auch in den von dem Hauptauftragnehmer hergestellten Spezialtiefbau eingegriffen.
Dies führt zu Schnittstellen und Problemen bei der Bau-Logistik und bei der Gewährleistung. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche (in der BWH und / oder beim Spezialtiefbau) geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.
LÄ41.118.1
Die Messung der Grundwasserabsenkung direkt an der Schlitzwand wird mittels SP erfolgen, gleichzeitig werden so die Ergebnisse des hydraulischen Grundwassermodells verifiziert. Die Durchführung führt zu einer Risikominimierung späterer Unterbrechungen im Bauablauf.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp MHF und dabei mit der Bauwasserhaltung (BWH) (u.a. Herstellung von Brunnen und Pegeln) und deren Monitoring beauftragt.
Bei der Beauftragung eines weiteren AN, der die Herstellung der SP durch die Schlitzwand durchführt, wird durch diesen AN sowohl in die BWH als auch in den von dem Hauptauftragnehmer hergestellten Spezialtiefbau eingegriffen.
Dies führt zu Schnittstellen und Problemen bei der Bau-Logistik und bei der Gewährleistung. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche (in der BWH und / oder beim Spezialtiefbau) geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ41.118.1
Herstellung von Schlauchpegeln (SP) durch die Schlitzwandfugen nach dem Aushub in der Ebene -3 des Haltepunktes Marienhof (Hp MHF)
Quelle: OJS 2024/S 096-292427 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ41.111
Auf Grund unbekannter geologischer Störstellen reißen bei der Aushführung der Bohrungen für die Hebungsinjektionen wiederholt Bohrkronen ab. Diese müssen anschließend aufgefangen, neu verankert und zurückgezogen werden. Das benötigte Fangwerkzeug wird bei diesem komplexen und technisch anspruchsvollem Vorgang unbrachbar. Um Stillstände zu vermeiden, die den gesamten Bauablauf behindern, sind immer mindestens 5 Fangvorrichtungen vorzuhalten.
Die erforderliche enge logistische Kooperation zwischen mehreren Auftragnehmern innerhalb eines hochfrequentierten innerstädtischen Bereiches und eines stark eingeschänkten Baufeldes ist ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten nicht möglich. Durch einen weiteren AN, der das Vorhalten, die Prüfung, die Instandhaltungsmaßnahmen und die Bereitstellung von Verbrauchsmaterial, sowie die Reinigung der Fangvorrichtungen auf dem Baufeld übernimmt, wären gegenseitige Behinderungen mit dem gebundenen AN nicht zu vermeiden.
LÄ41.111
Auf Grund unbekannter geologischer Störstellen reißen bei der Aushführung der Bohrungen für die Hebungsinjektionen wiederholt Bohrkronen ab. Diese müssen anschließend aufgefangen, neu verankert und zurückgezogen werden. Das benötigte Fangwerkzeug wird bei diesem komplexen und technisch anspruchsvollem Vorgang unbrachbar. Um Stillstände zu vermeiden, die den gesamten Bauablauf behindern, sind immer mindestens 5 Fangvorrichtungen vorzuhalten.
Die erforderliche enge logistische Kooperation zwischen mehreren Auftragnehmern innerhalb eines hochfrequentierten innerstädtischen Bereiches und eines stark eingeschänkten Baufeldes ist ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten nicht möglich. Durch einen weiteren AN, der das Vorhalten, die Prüfung, die Instandhaltungsmaßnahmen und die Bereitstellung von Verbrauchsmaterial, sowie die Reinigung der Fangvorrichtungen auf dem Baufeld übernimmt, wären gegenseitige Behinderungen mit dem gebundenen AN nicht zu vermeiden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text: LÄ41.111
Quelle: OJS 2024/S 096-292624 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ72
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet die Herstellung des Dachdeckels sowie aller Ebenen (E-1 bis E-4 und Bodenplatte) inklusive aller erforderlichen Leerrohre für die spätere Installation der technischen Gebäudeausrüstung. Die Beschaffung und den Einbau der Leerrohre an einen weiteren AN zu vergeben, ist technisch nicht möglich. Das Herauslösen einzelner Systeme aus der zu erstellenden Anlage ist nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muß und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuscheidbar sein müssen.
Durch einen weiteren AN, der vor der Betonnage Teile der Einbauten in die Bewehrung verlegt, wären zudem gegenseitige Behinderungen mit dem gebundenen AN nicht zu vermeiden. Die daraus entstehenden Verzögerungen haben ggf. große Auswirkungen auf den Bauablauf der Hauptbaumaßnahmen und den engen Gesamtterminplan des Großprojektes 2.SBSS München.
LÄ72
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet die Herstellung des Dachdeckels sowie aller Ebenen (E-1 bis E-4 und Bodenplatte) inklusive aller erforderlichen Leerrohre für die spätere Installation der technischen Gebäudeausrüstung. Die Beschaffung und den Einbau der Leerrohre an einen weiteren AN zu vergeben, ist technisch nicht möglich. Das Herauslösen einzelner Systeme aus der zu erstellenden Anlage ist nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muß und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuscheidbar sein müssen.
Durch einen weiteren AN, der vor der Betonnage Teile der Einbauten in die Bewehrung verlegt, wären zudem gegenseitige Behinderungen mit dem gebundenen AN nicht zu vermeiden. Die daraus entstehenden Verzögerungen haben ggf. große Auswirkungen auf den Bauablauf der Hauptbaumaßnahmen und den engen Gesamtterminplan des Großprojektes 2.SBSS München.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ72
Geänderte Ausführung der Leerrohre (Durchmesser) für die Ebenen 0, -1, -2, -3, -4 und die Bodenplatte sowie die im Dachdeckel eingebauten Zugkästen. Statt aus PVC sind die Rohre aus halogenfreiem Kunststoff herzustellen
Quelle: OJS 2024/S 096-292687 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ41.148
Diese Leistung ist aufgrund unvorhersehbarer Wegigkeiten im Boden sowie (teilweise) undichter Keller / Bodenplatten der
umliegenden Gebäude im Zuge der Probeinjektionen erforderlich. Bei Eindringen von Suspensionsflüssigkeit in Kombination mit
Elektroanlagen in den Kellern besteht neben potentiellen Schäden an den Bauwerken zudem ein Risiko für Leib und Leben.
Der gebundene AN ist im Rahmen der Herstellung des Rohbaus mit der Durchführung der Probeinjektionen beauftragt.
Bei Bindung eines weiteren AN entsteht eine kritische Schnittstelle bei der Datenübertragung. Der neue AN müsste die
Kellerräume im Bereich des Probefeldes überwachen und dabei im engen Austausch mit dem gebundenen AN stehen, um
Informationen über die exakte Lage weiterer Injektionen und deren mögliche Auswirkungen auf die je Bohrung definierten
Kellerräume zu erhalten. Eine fehlerhafte Kommunikation über die betroffenen Gebäubde (-teile) führt ggf. zu nicht oder zuspät
erkannten Flüssigkeitseinträgen.
LÄ41.148
Diese Leistung ist aufgrund unvorhersehbarer Wegigkeiten im Boden sowie (teilweise) undichter Keller / Bodenplatten der
umliegenden Gebäude im Zuge der Probeinjektionen erforderlich. Bei Eindringen von Suspensionsflüssigkeit in Kombination mit
Elektroanlagen in den Kellern besteht neben potentiellen Schäden an den Bauwerken zudem ein Risiko für Leib und Leben.
Der gebundene AN ist im Rahmen der Herstellung des Rohbaus mit der Durchführung der Probeinjektionen beauftragt.
Bei Bindung eines weiteren AN entsteht eine kritische Schnittstelle bei der Datenübertragung. Der neue AN müsste die
Kellerräume im Bereich des Probefeldes überwachen und dabei im engen Austausch mit dem gebundenen AN stehen, um
Informationen über die exakte Lage weiterer Injektionen und deren mögliche Auswirkungen auf die je Bohrung definierten
Kellerräume zu erhalten. Eine fehlerhafte Kommunikation über die betroffenen Gebäubde (-teile) führt ggf. zu nicht oder zuspät
erkannten Flüssigkeitseinträgen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ41.148
Bereitstellung von Kellerwachen während der Probeinjektionen im Bereich des Probefeldes der Hebungsinjektionen.
Quelle: OJS 2024/S 096-292768 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Eisenbahntunnels📦
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ41.114
Die sehr dichte Spartenlage und der geringe Platz für das Setzen der Brunnenstube verhindern das geplante Vorgehen beim Bau eines Brunnenanschlusses. In mehreren Fällen liegen deshalb die Ableitungen in der Brunnenstube und das Brunnenrohr in höchst ungünstiger Lage zueinander. Um den Brunnen trotzdem anschließen und somit auch in Betrieb nehmen zu können, wurden Sonderkonstruktionen (Geweihe) durch den gebundenen AN angefertigt und eingebaut.
Der AN ist im Zuge der Bauwasserhaltung auch mit der Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Anschluss an die Wasserhaltung beauftragt. Aufgrund der vor- und nachgelagerten Arbeitsschritte beim Einbau des Brunnenanschlusses ist es technisch nicht möglich, einzelne Arbeitsschritte herauszulösen, da die Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuscheidbar sein müssen.
LÄ41.114
Die sehr dichte Spartenlage und der geringe Platz für das Setzen der Brunnenstube verhindern das geplante Vorgehen beim Bau eines Brunnenanschlusses. In mehreren Fällen liegen deshalb die Ableitungen in der Brunnenstube und das Brunnenrohr in höchst ungünstiger Lage zueinander. Um den Brunnen trotzdem anschließen und somit auch in Betrieb nehmen zu können, wurden Sonderkonstruktionen (Geweihe) durch den gebundenen AN angefertigt und eingebaut.
Der AN ist im Zuge der Bauwasserhaltung auch mit der Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Anschluss an die Wasserhaltung beauftragt. Aufgrund der vor- und nachgelagerten Arbeitsschritte beim Einbau des Brunnenanschlusses ist es technisch nicht möglich, einzelne Arbeitsschritte herauszulösen, da die Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuscheidbar sein müssen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ41.114
Installation einer Sonderkonstruktion für Brunnenanschlüsse
Quelle: OJS 2024/S 096-292896 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ41.136
Der Pumpeneinbau an mehreren Brunnen wurde frühzeitig ohne Vakuumkopf durchgeführt, um die Absenkziele erreichen zu können und Stillstände zu vermeiden.Da zukünftig Vakuum aufgebracht wird, muss die Pumpe aus- und nach dem Installieren des Vakuumkopfes erneut eingebaut werden.Die ABVM mehrerer Pegel muss durchgeführt werden, um im Bereich der Hebungsinjektionen Kollisionen zu vermeiden.
Da sowohl das Betreiben der Bauwasserhaltung als auch die Korrektheit der Ausbauverlaufsmessungen gesamthaft gewährleistet werden müssen, schafft ein Wechsel des AN an diesen Stellen kritische Schnittstellen.
Bei der Beauftragung eines weiteren AN für die o.g. Leistungen sind Schwierigkeiten hinsichtlich des Leistungsablaufs zu erwarten.Die erforderliche enge logistische Kooperation zwischen mehreren AN innerhalb des hochfrequentierten innerstädtischen Bereiches und eines stark eingeschänkten Baufeldes ist ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten nicht möglich.
LÄ41.136
Der Pumpeneinbau an mehreren Brunnen wurde frühzeitig ohne Vakuumkopf durchgeführt, um die Absenkziele erreichen zu können und Stillstände zu vermeiden.Da zukünftig Vakuum aufgebracht wird, muss die Pumpe aus- und nach dem Installieren des Vakuumkopfes erneut eingebaut werden.Die ABVM mehrerer Pegel muss durchgeführt werden, um im Bereich der Hebungsinjektionen Kollisionen zu vermeiden.
Da sowohl das Betreiben der Bauwasserhaltung als auch die Korrektheit der Ausbauverlaufsmessungen gesamthaft gewährleistet werden müssen, schafft ein Wechsel des AN an diesen Stellen kritische Schnittstellen.
Bei der Beauftragung eines weiteren AN für die o.g. Leistungen sind Schwierigkeiten hinsichtlich des Leistungsablaufs zu erwarten.Die erforderliche enge logistische Kooperation zwischen mehreren AN innerhalb des hochfrequentierten innerstädtischen Bereiches und eines stark eingeschänkten Baufeldes ist ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten nicht möglich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ41.136
- Aus- und Einbau von Pumpen aus der Bauwasserhaltung, um eine Vakuumbeaufschlagung durchzuführen;
- Neuvermessung (Ausbauverlaufsmessung, ABVM) mehrerer Pegel und Übertragung der Ergebnisse in das 3D-Modell
Quelle: OJS 2024/S 096-292899 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ75
Ursprünglich war für das Rathaus ein Monitoring mittels Schlauchwaagen vorgesehen. Die aktuelle Situation in den Kellergeschossen des
Rathauses lässt einen Betrieb der sensiblen Messinstrumente nicht zu. Ferner würde die Installation selbst zu erheblichen
Mehraufwendungen (Sonderkonstruktionen, Entschädigungen) führen. Zudem zeigen die Ergebnisse der Ausführungsplanung, dass ein
Tachymetrisches Monitoring für das Rathaus ausreichend ist. Der tunnelbautechnischen Sachverständige hat das Vorgehen bestätitgt.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge des Monitoring auch die
Herstellung einer Vielzahl von Messtellen sowie deren Ausstattung mit den dafür erforderlichen Prismen etc. Da diese Maßnahmen mit
einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegen, entsteht hier
bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle.
LÄ75
Ursprünglich war für das Rathaus ein Monitoring mittels Schlauchwaagen vorgesehen. Die aktuelle Situation in den Kellergeschossen des
Rathauses lässt einen Betrieb der sensiblen Messinstrumente nicht zu. Ferner würde die Installation selbst zu erheblichen
Mehraufwendungen (Sonderkonstruktionen, Entschädigungen) führen. Zudem zeigen die Ergebnisse der Ausführungsplanung, dass ein
Tachymetrisches Monitoring für das Rathaus ausreichend ist. Der tunnelbautechnischen Sachverständige hat das Vorgehen bestätitgt.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge des Monitoring auch die
Herstellung einer Vielzahl von Messtellen sowie deren Ausstattung mit den dafür erforderlichen Prismen etc. Da diese Maßnahmen mit
einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegen, entsteht hier
bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ75
Tachymetrische Fassadenüberwachung des Rathauses
Quelle: OJS 2024/S 096-293034 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ55
Die Einmessung ist notwendig, um die genauen Standorte aller Brunnen und Pegel in das 3D-Modell aufzunehmen. Für die Bohrungen der Hebungsinjektionen aus der Baugrube ist eine exakte Position und der Ausbauverlauf zur Vermeidung von Kollisionen zu ermitteln. Der gebundene AN ist mit der Herstellung von Brunnen und Pegel sowie deren Einmessung beauftragt.
Die Vermessung aller weiteren Brunnen und Pegel durch diesen AN ist erforderlich, um eine einheitliche Datenbasis zu generieren, auf deren Grundlage ein korrektes 3-D-Modell erstellt wird, welches für die weitere Ausführungsplanung benötigt wird.
Die bisher eingemessenen Brunnen und Pegel wurden von unterschiedlichen Bauunternehmen erstellt, den jeweiligen Vermessern erfasst und in unterschiedliche Koordinatensysteme eingetragen. Die erforderliche Vereinheitlichung (z.B. Umrechnung Lagesystem LHM in das der DB, Differenzen Rohraußenmaß vs. Rohrmittelpunkt) ist dabei eine Fehlerquelle, die dringend vermieden werden muss.
LÄ55
Die Einmessung ist notwendig, um die genauen Standorte aller Brunnen und Pegel in das 3D-Modell aufzunehmen. Für die Bohrungen der Hebungsinjektionen aus der Baugrube ist eine exakte Position und der Ausbauverlauf zur Vermeidung von Kollisionen zu ermitteln. Der gebundene AN ist mit der Herstellung von Brunnen und Pegel sowie deren Einmessung beauftragt.
Die Vermessung aller weiteren Brunnen und Pegel durch diesen AN ist erforderlich, um eine einheitliche Datenbasis zu generieren, auf deren Grundlage ein korrektes 3-D-Modell erstellt wird, welches für die weitere Ausführungsplanung benötigt wird.
Die bisher eingemessenen Brunnen und Pegel wurden von unterschiedlichen Bauunternehmen erstellt, den jeweiligen Vermessern erfasst und in unterschiedliche Koordinatensysteme eingetragen. Die erforderliche Vereinheitlichung (z.B. Umrechnung Lagesystem LHM in das der DB, Differenzen Rohraußenmaß vs. Rohrmittelpunkt) ist dabei eine Fehlerquelle, die dringend vermieden werden muss.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ55
Einmessung aller bestehenden Brunnen und Pegel im Umgriff des Baufeldes Marienhof
Quelle: OJS 2024/S 096-293412 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: 14TEI09888 Arge Marienhof c/o. Implenia Construction GmbH vertreten durch Tiefbau Tun DE
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ41.133
Um die Qualität der Betonage zu steigern, wird der Einsatz eines F5-Betons angeordnet.Da noch keine Freigabe einer Betonrezeptur vorliegt, sind die Versuche durchzuführen.Die Arbeitsschritte zur Änderung und Prüfung der erforderlichen Betongüte ist zwingend durch den gebundenen AN durchzuführen, da dieser AN die erforderliche Qualität für die Prüfung und den weiteren Einsatz dieser Betongüte gewährleisten muss.Bei dem Hp Marienhof handelt es sich in statischer Hinsicht um ein hochkomplexes Stahlbetonbauwerk, bei dem Schnittstellen in diesem sensiblen Bereich unbedingt zu vermeiden sind, um die Gewährleistung der erforderlichen Standsicherheit nicht zu gefährden.Die Gesamtfunktionalität kann nur sichergestellt werden, wenn Herstellung und die spätere Durchführung durch den selben AN erbracht werden.Bei der Durchführung dieser Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen sowie die Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen ggf. massiv erschwert.
LÄ41.133
Um die Qualität der Betonage zu steigern, wird der Einsatz eines F5-Betons angeordnet.Da noch keine Freigabe einer Betonrezeptur vorliegt, sind die Versuche durchzuführen.Die Arbeitsschritte zur Änderung und Prüfung der erforderlichen Betongüte ist zwingend durch den gebundenen AN durchzuführen, da dieser AN die erforderliche Qualität für die Prüfung und den weiteren Einsatz dieser Betongüte gewährleisten muss.Bei dem Hp Marienhof handelt es sich in statischer Hinsicht um ein hochkomplexes Stahlbetonbauwerk, bei dem Schnittstellen in diesem sensiblen Bereich unbedingt zu vermeiden sind, um die Gewährleistung der erforderlichen Standsicherheit nicht zu gefährden.Die Gesamtfunktionalität kann nur sichergestellt werden, wenn Herstellung und die spätere Durchführung durch den selben AN erbracht werden.Bei der Durchführung dieser Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen sowie die Zuordnung der Verantwortlichkeiten bei Mängelansprüchen ggf. massiv erschwert.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ41.133
Änderung der Betongüte auf Grund erhöhter Bewehrungsgehalte im BA3 der E-3 sowie die Durchführung der dafür erforderlichen Versuche zur Bewertung der Eignung des ermittelten Betons.
Notwendige Versuche:
- Ausbreitmaß direkt nach der Mischanlage,
- Ausbreitmaß direkt nach dem Pumpen,
- Pumpversuche,
- kleine Proben (z.B. in den Schubkarren) mit Vedichtungsenergie beaufschlagen und auf Entmischung, Blutung etc. achten
LÄ41.133
Änderung der Betongüte auf Grund erhöhter Bewehrungsgehalte im BA3 der E-3 sowie die Durchführung der dafür erforderlichen Versuche zur Bewertung der Eignung des ermittelten Betons.
Notwendige Versuche:
- Ausbreitmaß direkt nach der Mischanlage,
- Ausbreitmaß direkt nach dem Pumpen,
- Pumpversuche,
- kleine Proben (z.B. in den Schubkarren) mit Vedichtungsenergie beaufschlagen und auf Entmischung, Blutung etc. achten
Quelle: OJS 2024/S 096-293924 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ41.123
Die Änderung dieses Ausführungsdetails wurde erforderlich, um die Verlegung und die temporäre Verwahrung der Frischbetonverbundfolie im Bereich des Wandanfängers zu optimieren. Dadurch werden Schwierigkeiten und Verzögerungen auf der Baustelle wegen des komplexen Herstellungsprozesses im Bereich der Wandanfänger vermieden.
Der Einbau der Frischbetonverbundfolie selbst ist technisch mit den restlichen Herstellvorgängen des Bauwerks zwingend verbunden, da die Arbeiten terminlich und räumlich gemeinsam / gleichzeitig auszuführen sind. Zusätzlich ist eine Trennung der Arbeitsschritte selbst nicht möglich, da die Gesamtfunktionalität nur innerhalb einer Verantwortlichkeit sichergestellt sein kann, da nur so ein AN auch für die Funktion des Systems einsteht und dafür in Anspruch genommen werden kann. Die Funktionalität muss nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden, damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche müssen eindeutig zuscheidbar sein.
LÄ41.123
Die Änderung dieses Ausführungsdetails wurde erforderlich, um die Verlegung und die temporäre Verwahrung der Frischbetonverbundfolie im Bereich des Wandanfängers zu optimieren. Dadurch werden Schwierigkeiten und Verzögerungen auf der Baustelle wegen des komplexen Herstellungsprozesses im Bereich der Wandanfänger vermieden.
Der Einbau der Frischbetonverbundfolie selbst ist technisch mit den restlichen Herstellvorgängen des Bauwerks zwingend verbunden, da die Arbeiten terminlich und räumlich gemeinsam / gleichzeitig auszuführen sind. Zusätzlich ist eine Trennung der Arbeitsschritte selbst nicht möglich, da die Gesamtfunktionalität nur innerhalb einer Verantwortlichkeit sichergestellt sein kann, da nur so ein AN auch für die Funktion des Systems einsteht und dafür in Anspruch genommen werden kann. Die Funktionalität muss nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden, damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche müssen eindeutig zuscheidbar sein.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ41.123
Änderung eines Ausführungsdetail für die Verlegung und die temporäre Verwahrung der Frischbetonverbundfolie im Bereich des Wandanfängers - Ergänzung zur nachträglich angeordneten Anbringung eines Frischbetonverbundsystems im Rohbau des Haltepunktes Marienhof (Hp MHF
LÄ41.123
Änderung eines Ausführungsdetail für die Verlegung und die temporäre Verwahrung der Frischbetonverbundfolie im Bereich des Wandanfängers - Ergänzung zur nachträglich angeordneten Anbringung eines Frischbetonverbundsystems im Rohbau des Haltepunktes Marienhof (Hp MHF
Quelle: OJS 2024/S 096-293962 (2024-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt
Marienhof
Kurze Beschreibung:
Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-BahnHaltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und
Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und
Technikzentralen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 14TEI09888
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-12 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
„Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
„Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
„Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
„Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arge Marienhof c/o. Implenia Construction GmbH vertreten
durch Tiefbau Tun DE
Nationale Registrierungsnummer: 11258326702
Postleitzahl: 80687
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@hochtief.de📧
Telefon: 08974817📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 52123
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-05+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ: A-VE041.115 - Im Zuge der Herstellung der Bohrungen für die Hebungsinjektionen ist es erforderlich, dass vier zusätzliche Brunnen bzw.
Pegel hergestellt werden. Ausgeführt werden diese Leistungen durch einen weiteren AN.
Aufgrund des sehr beengten Baufeldes und der damit einhergehenden logistischen Zwänge müssen durch den
Hauptauftragnehmer die genannten baupraktischen Tätigkeiten durchgeführt werden. Die Durchführung dieser Leistungen durch
einen weiteren, dritten AN ist logistisch nicht möglich, da innerhalb des hochfequentierten innerstädtischen Baufeldes massive
Störungen und damit erhebliche terminlichen Schwierigkeiten nicht zu vermeiden wären. Die erforderlichen Geräteschaften und
Materialien (u.a. Kräne) befinden sich durch die BE des Hauptauftragnehmers bereits am Baufeld.
Die daraus entstehenden Verzögerungen haben durch ihre Auswirkungen auf die Wasserhaltung, welche für den weiteren
Aushub erforderlich ist, ggf. große Auswirkungen auf den Bauablauf der Hauptbaumaßnahmen.
LÄ: A-VE041.115 - Im Zuge der Herstellung der Bohrungen für die Hebungsinjektionen ist es erforderlich, dass vier zusätzliche Brunnen bzw.
Pegel hergestellt werden. Ausgeführt werden diese Leistungen durch einen weiteren AN.
Aufgrund des sehr beengten Baufeldes und der damit einhergehenden logistischen Zwänge müssen durch den
Hauptauftragnehmer die genannten baupraktischen Tätigkeiten durchgeführt werden. Die Durchführung dieser Leistungen durch
einen weiteren, dritten AN ist logistisch nicht möglich, da innerhalb des hochfequentierten innerstädtischen Baufeldes massive
Störungen und damit erhebliche terminlichen Schwierigkeiten nicht zu vermeiden wären. Die erforderlichen Geräteschaften und
Materialien (u.a. Kräne) befinden sich durch die BE des Hauptauftragnehmers bereits am Baufeld.
Die daraus entstehenden Verzögerungen haben durch ihre Auswirkungen auf die Wasserhaltung, welche für den weiteren
Aushub erforderlich ist, ggf. große Auswirkungen auf den Bauablauf der Hauptbaumaßnahmen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ: A-VE041.115 - Um Ersatzbohrungen eines weiteren Auftragnehmers (AN) zu ermöglichen, ist die Beihilfe des Hauptauftragnehmers des
Rohbaus Marienhof (MHF) erforderlich:
• Bereitstellung eines Stromanschlusses,
• Herstellen der Brunnenstuben im Nachgang zu den Bohrungen,
• Freiräumen der gesamten Fläche um einen Bohrpunkt,
• Einheben und Ausheben des Bohrgerätes in die Bohrpositionen,
• Ableitung des Wassers in Wasseraufbereitungsanlage der Station beim Klarspülen eines Pegels und eines Brunnens
LÄ: A-VE041.115 - Um Ersatzbohrungen eines weiteren Auftragnehmers (AN) zu ermöglichen, ist die Beihilfe des Hauptauftragnehmers des
Rohbaus Marienhof (MHF) erforderlich:
• Bereitstellung eines Stromanschlusses,
• Herstellen der Brunnenstuben im Nachgang zu den Bohrungen,
• Freiräumen der gesamten Fläche um einen Bohrpunkt,
• Einheben und Ausheben des Bohrgerätes in die Bohrpositionen,
• Ableitung des Wassers in Wasseraufbereitungsanlage der Station beim Klarspülen eines Pegels und eines Brunnens
Quelle: OJS 2024/S 108-332909 (2024-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-06) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-06+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ041.143
Aufgrund starker und unvorhersehbarer Alterungserecheinungen müssen zwei TIII-Brunnen vor dem Probebetrieb ertüchtigt werden, um die benötigte Förderrate zur Erreichung der Absenkziele zu erzielen.
Trotz umfangreicher Baugrunderkundungen und sorgfältiger Planung war nicht vorhersehbar, dass die Brunnen in diesem Umfang diversen Alterungsprozessen unterliegen.
Es handelt sich um die mechanische Reinigung meherer Brunnen sowie eine Kamerabefahrung. Eine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrages (Erstellung Rohbau Hp Marienhof samt Wasserhaltung) liegt deshalb nicht vor
LÄ041.143
Aufgrund starker und unvorhersehbarer Alterungserecheinungen müssen zwei TIII-Brunnen vor dem Probebetrieb ertüchtigt werden, um die benötigte Förderrate zur Erreichung der Absenkziele zu erzielen.
Trotz umfangreicher Baugrunderkundungen und sorgfältiger Planung war nicht vorhersehbar, dass die Brunnen in diesem Umfang diversen Alterungsprozessen unterliegen.
Es handelt sich um die mechanische Reinigung meherer Brunnen sowie eine Kamerabefahrung. Eine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrages (Erstellung Rohbau Hp Marienhof samt Wasserhaltung) liegt deshalb nicht vor
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ041.143
Ertüchtigung von zwei TIII-Brunnen vor dem Probebetrieb:
Die Brunnen werden mit geeigneter Bürste vorgereinigt . Durch geeignete mechanische Verfahren werden die Brunnen Sumpf-gereinigt und anschließend klargespült. Ist die Anordnung einer Kamerabefahrung eines Brunnens vor Durchführung weiterer Maßnahmen zur Brunnenertüchtigung erforderlich
LÄ041.143
Ertüchtigung von zwei TIII-Brunnen vor dem Probebetrieb:
Die Brunnen werden mit geeigneter Bürste vorgereinigt . Durch geeignete mechanische Verfahren werden die Brunnen Sumpf-gereinigt und anschließend klargespült. Ist die Anordnung einer Kamerabefahrung eines Brunnens vor Durchführung weiterer Maßnahmen zur Brunnenertüchtigung erforderlich
Quelle: OJS 2024/S 110-338625 (2024-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-10+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ041.142
Die Innenpegel sind für die Fertigstellung des Haltepunktes Marienhof zurückzubauen, da sich diese in Bereichen zukünftiger
Arbeiten befinden.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof und dabei mit der Bauwasserhaltung (Herstellung von
Brunnen und Pegeln sowie deren Rückbau) beauftragt. Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation
zwischen mehreren Auftragnehmern innerhalb des stark beengten Baufeldes ist ohne Störungen und damit erheblichen
terminlichen Schwierigkeiten nicht möglich, insbesondere da die Leistungen parallel zum Aushub und / oder zu Bewehrungs- und
Betonagearbeiten untertage durchzuführen sind und eine Andienung über die Logistik der gebundenen AN erfolgen muss. Bei der
Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind somit große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der
Arbeitsschritte, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs zu erwarten.
LÄ041.142
Die Innenpegel sind für die Fertigstellung des Haltepunktes Marienhof zurückzubauen, da sich diese in Bereichen zukünftiger
Arbeiten befinden.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof und dabei mit der Bauwasserhaltung (Herstellung von
Brunnen und Pegeln sowie deren Rückbau) beauftragt. Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation
zwischen mehreren Auftragnehmern innerhalb des stark beengten Baufeldes ist ohne Störungen und damit erheblichen
terminlichen Schwierigkeiten nicht möglich, insbesondere da die Leistungen parallel zum Aushub und / oder zu Bewehrungs- und
Betonagearbeiten untertage durchzuführen sind und eine Andienung über die Logistik der gebundenen AN erfolgen muss. Bei der
Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind somit große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der
Arbeitsschritte, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs zu erwarten.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ041.142
Mehrere Grundwassermessstellen (GWM) sind bis unterhalb der Unterkante der Sauberkeitsschicht in der Ebene -4 zu kürzen
und temporär zu sichern. Die Wiederinbetriebnahme schließt die Verlegung der Datenkabel mit ein und erfolgt kurzfristig im Zuge
des folgenden Aushubs.
LÄ041.142
Mehrere Grundwassermessstellen (GWM) sind bis unterhalb der Unterkante der Sauberkeitsschicht in der Ebene -4 zu kürzen
und temporär zu sichern. Die Wiederinbetriebnahme schließt die Verlegung der Datenkabel mit ein und erfolgt kurzfristig im Zuge
des folgenden Aushubs.
Quelle: OJS 2024/S 111-342144 (2024-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-28+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE041.127 - Auf Grund statischer Randbedingungen wurde eine Änderung des Bauablaufes (Aushubkonzeptes) erforderlich.
Bei der Beauftragung weiteren AN für die Durchführung des Erdaushubs sind große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der
Arbeitsschritte, insbesondere des Leistungsablaufs zu erwarten. Die logistische Kooperation zwischen mehreren Auftragnehmern
innerhalb eines hochfrequentierten innerstädtischen Bereiches und eines stark eingeschänkten Baufeldes ist ohne massive
Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten nicht möglich.
Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die erforderliche scharfe Trennung der Aufgaben zudem
massiv erschwert. Für den AG ist dann nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche oder
Mehrkosten bei Verzögerungen geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert. // LÄ A-VE041.099 - Bei Herstellung der Bohrungen zur Installation der IL kann aus geometrischen Gründen eine Kollision von Bohrungen mit den
vorhandenen Verpressankern des Vorverbaus (Trägerbohlverbau) nicht ausgeschlossen werden. Im Falle einer Kollision mit den
Bohrungen für die HI kann eine schlagartige Entspannung der (nach wie vor gespannten) Verpressanker nicht ausgeschlossen
werden.
Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen mehreren AN innerhalb des hochfequentierten
innerstädtischen Bereiches ist ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten nicht möglich. Zudem
besteht ein Sicherheitsrisiko durch eine zusätzl. Schnittstelle.
Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem massiv
erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen
muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.
A VE041.127 - Auf Grund statischer Randbedingungen wurde eine Änderung des Bauablaufes (Aushubkonzeptes) erforderlich.
Bei der Beauftragung weiteren AN für die Durchführung des Erdaushubs sind große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der
Arbeitsschritte, insbesondere des Leistungsablaufs zu erwarten. Die logistische Kooperation zwischen mehreren Auftragnehmern
innerhalb eines hochfrequentierten innerstädtischen Bereiches und eines stark eingeschänkten Baufeldes ist ohne massive
Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten nicht möglich.
Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die erforderliche scharfe Trennung der Aufgaben zudem
massiv erschwert. Für den AG ist dann nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche oder
Mehrkosten bei Verzögerungen geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert. // LÄ A-VE041.099 - Bei Herstellung der Bohrungen zur Installation der IL kann aus geometrischen Gründen eine Kollision von Bohrungen mit den
vorhandenen Verpressankern des Vorverbaus (Trägerbohlverbau) nicht ausgeschlossen werden. Im Falle einer Kollision mit den
Bohrungen für die HI kann eine schlagartige Entspannung der (nach wie vor gespannten) Verpressanker nicht ausgeschlossen
werden.
Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen mehreren AN innerhalb des hochfequentierten
innerstädtischen Bereiches ist ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten nicht möglich. Zudem
besteht ein Sicherheitsrisiko durch eine zusätzl. Schnittstelle.
Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem massiv
erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen
muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
A VE041.127 - Änderung des Aushubkonzeptes / Änderung der Reihenfolge des Aushubs unter den jeweiligen Betonierabschnitten;
einhergehend mit zusätzlich benötigten Baubehelfen (Lastbühne) für die Lagerung der Bewehrungseisen. // LÄ A-VE041.099 - Der gebundene Auftragnehmern (AN) ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet vor der
Durchführung der Hebungsinjektionen (HI) aus der Baugrube die Planung und die Herstellung der Bohrungen für die
Injektionslanzen (IL) sowie alle diesbezüglich erforderlichen vorgelagerten Leistungen.
A VE041.127 - Änderung des Aushubkonzeptes / Änderung der Reihenfolge des Aushubs unter den jeweiligen Betonierabschnitten;
einhergehend mit zusätzlich benötigten Baubehelfen (Lastbühne) für die Lagerung der Bewehrungseisen. // LÄ A-VE041.099 - Der gebundene Auftragnehmern (AN) ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet vor der
Durchführung der Hebungsinjektionen (HI) aus der Baugrube die Planung und die Herstellung der Bohrungen für die
Injektionslanzen (IL) sowie alle diesbezüglich erforderlichen vorgelagerten Leistungen.
Quelle: OJS 2024/S 125-386425 (2024-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-13+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ 041.153 Der gebundene AN ist im Rahmen der Herstellung des Rohbaus auch mit der Durchführung der Beweissicherung beauftragt. Dabei
werden planmäßig mehrere Zwischenbeweissicherungen (ZBS) durchgeführt. Die gegenständliche ZBS ist vertraglich nicht jedoch nicht
vorgesehen.
Bei Bindung eines weiteren AN wird die Dokumentation der Gebäudeschäden nicht konsistent fortgeschrieben. Ggf. ist aufgrund von
Inkonsistenzen keine klare Beurteilung möglich, ob Schäden durch die aktuellen Bautätigkeiten verursacht wurden oder nicht. Dadurch
entsteht für den AG ein erhöhtes Risiko, für Schäden, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, haftbar gemacht zu werden.
Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die erforderliche scharfe Trennung der Leistungen bzw. die Zuordnung
der Verantwortlichkeiten massiv erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf.
Mängelansprüche geltend machen muss.
///
LÄ041.150 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der Bauwasserhaltung auch
die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit den dafür erforderlichen Pumpen. Da die
Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Verantwortungsbereich des
gebundenen AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind bei dem hoch sensiblen
Gewerk der Bauwasserhaltung unbedingt zu vermeiden, da ein längerer Ausfall bestimmter Pumpen ggf. mit kritischen Auswirkungen auf die
zulässigen Wasserstände einhergeht. Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen ist zudem technisch nicht möglich, da deren
Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche
eindeutig zuscheidbar sein müssen.
///
LÄ 61 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der Bauwasserhaltung auch die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit Pumpen. Da die Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind bei dem hoch sensiblen Gewerk der Bauwasserhaltung unbedingt zu vermeiden, da Brunnenausfälle ggf. mit kritischen Auswirkungen auf die zulässigen Wasserstände einhergehen. Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen ist zudem technisch nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuscheidbar sein müssen.
LÄ 041.153 Der gebundene AN ist im Rahmen der Herstellung des Rohbaus auch mit der Durchführung der Beweissicherung beauftragt. Dabei
werden planmäßig mehrere Zwischenbeweissicherungen (ZBS) durchgeführt. Die gegenständliche ZBS ist vertraglich nicht jedoch nicht
vorgesehen.
Bei Bindung eines weiteren AN wird die Dokumentation der Gebäudeschäden nicht konsistent fortgeschrieben. Ggf. ist aufgrund von
Inkonsistenzen keine klare Beurteilung möglich, ob Schäden durch die aktuellen Bautätigkeiten verursacht wurden oder nicht. Dadurch
entsteht für den AG ein erhöhtes Risiko, für Schäden, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, haftbar gemacht zu werden.
Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die erforderliche scharfe Trennung der Leistungen bzw. die Zuordnung
der Verantwortlichkeiten massiv erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf.
Mängelansprüche geltend machen muss.
///
LÄ041.150 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der Bauwasserhaltung auch
die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit den dafür erforderlichen Pumpen. Da die
Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Verantwortungsbereich des
gebundenen AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind bei dem hoch sensiblen
Gewerk der Bauwasserhaltung unbedingt zu vermeiden, da ein längerer Ausfall bestimmter Pumpen ggf. mit kritischen Auswirkungen auf die
zulässigen Wasserstände einhergeht. Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen ist zudem technisch nicht möglich, da deren
Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche
eindeutig zuscheidbar sein müssen.
///
LÄ 61 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der Bauwasserhaltung auch die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit Pumpen. Da die Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind bei dem hoch sensiblen Gewerk der Bauwasserhaltung unbedingt zu vermeiden, da Brunnenausfälle ggf. mit kritischen Auswirkungen auf die zulässigen Wasserstände einhergehen. Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen ist zudem technisch nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuscheidbar sein müssen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ 041.153 Aufgrund der aktuell festgestellten Verformungssituation ist eine weitere Zwischenbeweissicherung der Gebäude Theatinerstraße 47,
Schrammerstraße 3 und Residenzstraße 6 zum aktuellen Bauzustand (mit Beginn Aushub Ebene-5) erforderlich. Dies beinhaltet neben der
Begehung der Gebäude auch die Dokumentation eventuell entstandener, neuer Schäden, als auch die Veränderung (Verbesserung,
Verschlechterung) bereits vorhandener Schäden am Gebäude selbst.
///
LÄ041.150 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der Bauwasserhaltung auch
die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit den dafür erforderlichen Pumpen. Da die
Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Verantwortungsbereich des
gebundenen AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind bei dem hoch sensiblen
Gewerk der Bauwasserhaltung unbedingt zu vermeiden, da ein längerer Ausfall bestimmter Pumpen ggf. mit kritischen Auswirkungen auf die
zulässigen Wasserstände einhergeht. Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen ist zudem technisch nicht möglich, da deren
Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche
eindeutig zuscheidbar sein müssen.
///
LÄ61 Eine Vielzahl an Brunnen wurde im Rahmen der Vorabmaßnahmen vor Beginn der Hauptbaumaßnahmen bereits im Jahr 2019 hergestellt, ohne diese in den folgenden Jahren zu betreiben. Um die Brunnen für die notwendigen Grundwasserabsenkungen vor Beginn der jeweiligen untertägigen Arbeiten, als auch während der laufenden Benutzung fachgerecht mit Pumpen auszustatten und anschließend für die Bauwasserhaltung (wieder) in Betrieb nehmen zu können, ist die Durchführung verschiedener Instandhaltungsmaßnahmen notwendig.
Die Ausführung dieser geänderten/zusätzlichen Leistungen ist zwingend durch den gebundenen AN umzusetzen.
LÄ 041.153 Aufgrund der aktuell festgestellten Verformungssituation ist eine weitere Zwischenbeweissicherung der Gebäude Theatinerstraße 47,
Schrammerstraße 3 und Residenzstraße 6 zum aktuellen Bauzustand (mit Beginn Aushub Ebene-5) erforderlich. Dies beinhaltet neben der
Begehung der Gebäude auch die Dokumentation eventuell entstandener, neuer Schäden, als auch die Veränderung (Verbesserung,
Verschlechterung) bereits vorhandener Schäden am Gebäude selbst.
///
LÄ041.150 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der Bauwasserhaltung auch
die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit den dafür erforderlichen Pumpen. Da die
Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Verantwortungsbereich des
gebundenen AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind bei dem hoch sensiblen
Gewerk der Bauwasserhaltung unbedingt zu vermeiden, da ein längerer Ausfall bestimmter Pumpen ggf. mit kritischen Auswirkungen auf die
zulässigen Wasserstände einhergeht. Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen ist zudem technisch nicht möglich, da deren
Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche
eindeutig zuscheidbar sein müssen.
///
LÄ61 Eine Vielzahl an Brunnen wurde im Rahmen der Vorabmaßnahmen vor Beginn der Hauptbaumaßnahmen bereits im Jahr 2019 hergestellt, ohne diese in den folgenden Jahren zu betreiben. Um die Brunnen für die notwendigen Grundwasserabsenkungen vor Beginn der jeweiligen untertägigen Arbeiten, als auch während der laufenden Benutzung fachgerecht mit Pumpen auszustatten und anschließend für die Bauwasserhaltung (wieder) in Betrieb nehmen zu können, ist die Durchführung verschiedener Instandhaltungsmaßnahmen notwendig.
Die Ausführung dieser geänderten/zusätzlichen Leistungen ist zwingend durch den gebundenen AN umzusetzen.
Quelle: OJS 2024/S 157-487992 (2024-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ 01 -79 - Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der
Bauwasserhaltung auch die Herstellung einer Vielzahl von Grundwassermessstellen und Brunnen, sowie deren Ausstattung mit
Pumpen. Zur Durchführung einer Kamerabefahrung ist es erforderlich Förder- u. Messtechnik aus- und nach der Befahrung
wieder einzubauen. Bei Beschädigungen an der Förder- u. Messtechnik oder an den Brunnenrohren können die
Mängelhaftungsansprüche nicht eindeutig an einen AN gerichtet werden. Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen
weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen bzw. die Zuordnung der Verantwortlichkeiten massiv erschwert.
Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen mehreren Auftragnehmern ist unter den
beengten Platzverhältnissen auf der Baustelle ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten nicht
möglich.
LÄ 01 -79 - Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der
Bauwasserhaltung auch die Herstellung einer Vielzahl von Grundwassermessstellen und Brunnen, sowie deren Ausstattung mit
Pumpen. Zur Durchführung einer Kamerabefahrung ist es erforderlich Förder- u. Messtechnik aus- und nach der Befahrung
wieder einzubauen. Bei Beschädigungen an der Förder- u. Messtechnik oder an den Brunnenrohren können die
Mängelhaftungsansprüche nicht eindeutig an einen AN gerichtet werden. Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen
weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen bzw. die Zuordnung der Verantwortlichkeiten massiv erschwert.
Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen mehreren Auftragnehmern ist unter den
beengten Platzverhältnissen auf der Baustelle ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten nicht
möglich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ 01 -79 - Bauablaufbedingt wurde eine Vielzahl an Brunnen im Rahmen der Vorabmaßnahmen vor Beginn der Hauptbaumaßnahmen
bereits im Jahr 2019 hergestellt, ohne diese in den folgenden Jahren zu betreiben. Um die Brunnen für die notwendigen
Grundwasserabsenkungen vor Beginn der jeweiligen untertägigen Arbeiten, als auch während der laufenden Benutzung
fachgerecht mit Pumpen auszustatten und anschließend für die Bauwasserhaltung (wieder) in Betrieb nehmen zu können, ist die
Durchführung verschiedener Instandhaltungsmaßnahmen notwendig.
Der Zustand der Brunnen und Pegel wird durch Kamerabefahrungen (mit und ohne Videoaufzeichnung) überprüft. Auf Grundlage
der Kamerabefahrung wird entschieden, welche Ertüchtigungsmaßnahme ggf. erforderlich ist. Der Sanierungserfolg nach
Abschluss der Maßnahme wird mittels Kamerabefahrung kontrolliert.
Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistungen ist zwingend durch den gebundenen AN umzusetzen.
LÄ 01 -79 - Bauablaufbedingt wurde eine Vielzahl an Brunnen im Rahmen der Vorabmaßnahmen vor Beginn der Hauptbaumaßnahmen
bereits im Jahr 2019 hergestellt, ohne diese in den folgenden Jahren zu betreiben. Um die Brunnen für die notwendigen
Grundwasserabsenkungen vor Beginn der jeweiligen untertägigen Arbeiten, als auch während der laufenden Benutzung
fachgerecht mit Pumpen auszustatten und anschließend für die Bauwasserhaltung (wieder) in Betrieb nehmen zu können, ist die
Durchführung verschiedener Instandhaltungsmaßnahmen notwendig.
Der Zustand der Brunnen und Pegel wird durch Kamerabefahrungen (mit und ohne Videoaufzeichnung) überprüft. Auf Grundlage
der Kamerabefahrung wird entschieden, welche Ertüchtigungsmaßnahme ggf. erforderlich ist. Der Sanierungserfolg nach
Abschluss der Maßnahme wird mittels Kamerabefahrung kontrolliert.
Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistungen ist zwingend durch den gebundenen AN umzusetzen.
Quelle: OJS 2024/S 178-547638 (2024-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-24+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ62 Der gebundene Auftragnehmer (AN) ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet die
Herstellung der Bauwasserhaltung inkl. der Ringleitung zur Einleitung des geförderten Grundwassers in die bereits vorab
hergestellten Grundwasserableitungen die in den Stadtgrabenbach münden. Da die Ringleitung auf der BE-Fläche des AN
herzustellen ist und massiv in die Planung und Ausführung der Wasserhaltung des AN eingreift, kann die Leistung nicht von
einem weiteren AN ausgeführt werden. Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen
mehreren AN innerhalb des beengten Baufeldes ist ohne Störungen der Dispositionsfreiheit des AN und damit erheblichen
terminlichen Schwierigkeiten nicht möglich. Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe
Trennung der Leistungen zudem massiv erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er
ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.
LÄ62 Der gebundene Auftragnehmer (AN) ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet die
Herstellung der Bauwasserhaltung inkl. der Ringleitung zur Einleitung des geförderten Grundwassers in die bereits vorab
hergestellten Grundwasserableitungen die in den Stadtgrabenbach münden. Da die Ringleitung auf der BE-Fläche des AN
herzustellen ist und massiv in die Planung und Ausführung der Wasserhaltung des AN eingreift, kann die Leistung nicht von
einem weiteren AN ausgeführt werden. Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen
mehreren AN innerhalb des beengten Baufeldes ist ohne Störungen der Dispositionsfreiheit des AN und damit erheblichen
terminlichen Schwierigkeiten nicht möglich. Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe
Trennung der Leistungen zudem massiv erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er
ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
LÄ62 Aufgrund neuer Untersuchungsdaten infolge fortschreitender geotechnischer und hydrogeologischer Erkundungen der Böden und
den darauf aufbauenden Erkenntnissen aus den numerischen 3DGrundwasserströmungsberechungen in und im Umgriff der
Baugrube musste die Brunnenplanung und damit einhergehend auch die Planung der Ableitungen der geförderten Wässer
großflächig angepasst werden. Dadurch wird eine gegenüber den Ausschreibungsunterlagen (AU) im Durchmesser vergrößerte
Sammelringleitung um die Baugrube notwendig.
Der Durchmesser der Ringleitung ist in DN400 statt in DN300 auszuführen.
LÄ62 Aufgrund neuer Untersuchungsdaten infolge fortschreitender geotechnischer und hydrogeologischer Erkundungen der Böden und
den darauf aufbauenden Erkenntnissen aus den numerischen 3DGrundwasserströmungsberechungen in und im Umgriff der
Baugrube musste die Brunnenplanung und damit einhergehend auch die Planung der Ableitungen der geförderten Wässer
großflächig angepasst werden. Dadurch wird eine gegenüber den Ausschreibungsunterlagen (AU) im Durchmesser vergrößerte
Sammelringleitung um die Baugrube notwendig.
Der Durchmesser der Ringleitung ist in DN400 statt in DN300 auszuführen.
Quelle: OJS 2024/S 186-572683 (2024-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-26) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-27+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A-VE041.116 - Die Ausführung dieser zusätzl. Leistungen ist zwingend erforderlich, um die Bauwasserhaltung aufrechtzuerhalten und die
notwendigen Förderraten zu erreichen.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt, inkl. Herstellung einer Vielzahl von Brunnen
sowie deren Ausstattung mit den erforderlichen Pumpen. Da die Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten
Arbeitsschritten verbunden sind, die im Auftrag des gebundenen AN liegen, entsteht bei Bindung eines weiteren AN eine kritische
Schnittstelle. Komplikationen sind der Bauwasserhaltung unbedingt zu vermeiden, da ein Ausfall der Förderbrunnen ggf. mit
kritischen Auswirkungen auf die zulässigen Wasserstände einhergeht.
Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen ist zudem technisch nicht möglich, da deren Funktionalität nach
Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche
eindeutig zuscheidbar sein müssen.
A-VE041.116 - Die Ausführung dieser zusätzl. Leistungen ist zwingend erforderlich, um die Bauwasserhaltung aufrechtzuerhalten und die
notwendigen Förderraten zu erreichen.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt, inkl. Herstellung einer Vielzahl von Brunnen
sowie deren Ausstattung mit den erforderlichen Pumpen. Da die Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten
Arbeitsschritten verbunden sind, die im Auftrag des gebundenen AN liegen, entsteht bei Bindung eines weiteren AN eine kritische
Schnittstelle. Komplikationen sind der Bauwasserhaltung unbedingt zu vermeiden, da ein Ausfall der Förderbrunnen ggf. mit
kritischen Auswirkungen auf die zulässigen Wasserstände einhergeht.
Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen ist zudem technisch nicht möglich, da deren Funktionalität nach
Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche
eindeutig zuscheidbar sein müssen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
A-VE041.116 - Zusätzliche Brunnenertüchtigungsmaßnahmen und weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Bauwasserhaltung aufgrund
von Alterungserscheinungen an Brunnen:
1) Durchführung einer mechanischen Reinigung nach Abschluss der chemischen Reinigung an einem Brunnen;
2) Anschluss zweier Grundwassermessstellen mit jeweils 3 Ausbauten an das Grundwassermonitoringsystem;
3) Anschluss eines weiteren Brunnens an die Bauwasserhaltung;
4) Reinigung mittels Druckwellenimpulsverfahren an einem weiteren Brunnen;
5) Sumpfreinigung an einem weiteren Brunnen mittels Schmutzwasserpumpe mit anschließender Kamerabefahrung (inkl.
Videoaufzeichnung) und Wiederinbetriebnahme nach erfolgter Reinigung;
6) Ausbauverlaufsvermessung zweier Grundwassermessstellen mittels Gyroskop;
7) Kamerabefahrung einer weiteren Grundwassermesstelle in mehreren Ausbauten
A-VE041.116 - Zusätzliche Brunnenertüchtigungsmaßnahmen und weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Bauwasserhaltung aufgrund
von Alterungserscheinungen an Brunnen:
1) Durchführung einer mechanischen Reinigung nach Abschluss der chemischen Reinigung an einem Brunnen;
2) Anschluss zweier Grundwassermessstellen mit jeweils 3 Ausbauten an das Grundwassermonitoringsystem;
3) Anschluss eines weiteren Brunnens an die Bauwasserhaltung;
4) Reinigung mittels Druckwellenimpulsverfahren an einem weiteren Brunnen;
5) Sumpfreinigung an einem weiteren Brunnen mittels Schmutzwasserpumpe mit anschließender Kamerabefahrung (inkl.
Videoaufzeichnung) und Wiederinbetriebnahme nach erfolgter Reinigung;
6) Ausbauverlaufsvermessung zweier Grundwassermessstellen mittels Gyroskop;
7) Kamerabefahrung einer weiteren Grundwassermesstelle in mehreren Ausbauten
Quelle: OJS 2024/S 189-582632 (2024-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-02+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ64 Die Herstellung der Frischbetonverbundfolie ist im NA beauftragt. Es fallen zus. Leistungen wegen angepasster Anschlußdetails, Schutz
der Folie vor Beschädigung/Verschmutzung durch andere Gewerke an. Ergänzte statische Anforderungen sind zu berücksichtigen (wirksame
Trennung der Bauteile). Bauhilfsmaßnahmen (Gerüst) zur Mitnutzung werden erforderlich. Die Leistungen sind nicht Bestandteil des
Auftrages.
LÄ64 Die Herstellung der Frischbetonverbundfolie ist im NA beauftragt. Es fallen zus. Leistungen wegen angepasster Anschlußdetails, Schutz
der Folie vor Beschädigung/Verschmutzung durch andere Gewerke an. Ergänzte statische Anforderungen sind zu berücksichtigen (wirksame
Trennung der Bauteile). Bauhilfsmaßnahmen (Gerüst) zur Mitnutzung werden erforderlich. Die Leistungen sind nicht Bestandteil des
Auftrages.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text: LÄ64 Zusatzleistungen Frischbetonverbundfolie (Ergänzung zu NT 46)
Quelle: OJS 2024/S 192-591958 (2024-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Bauleistung
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arge Marienhof c/o. Implenia Construction GmbH vertreten durch Tiefbau Tun DE
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-15+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ66 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof sowie den rohbaurelevanten Teilen der technischen
Ausrüstung des Hp Marienhof beauftragt. Darüber hinaus ist der AN mit der Bundwasserhaltung (geschlossen und offen) zur
Erreichung und Einhaltung der für die verschiedenen Bauzustände statisch erforderlichen Absenk- und Entspannungsziele
beauftragt. Im Rahmen der Überwachung der Wasserhaltung für die Baustelle Hp Marienhof sind Bestandspegel in das
Gesamtüberwachungskonzept zu integriegeren. Die Verantwortung für die Überwachung des gesamten Wasserhaltungssystems
liegt bei ARGE (Bau An). Die Pegel sind im Eigentum des WWA und in der Obhut des AN. Würde der andere AN mit der
Ablesung der Pegel beauftragt, führte dies zu nicht beherrschbaren Haftungsabgrenzungen von der manuellen Pegelablesung
über die ausschließlich vom AN zu erbringende Leistung der Übertragung der Ablesungen in das elektronsiche
Überwachungssystem bis hin zur Auswertung des Gesamtmonitorings.
LÄ66 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof sowie den rohbaurelevanten Teilen der technischen
Ausrüstung des Hp Marienhof beauftragt. Darüber hinaus ist der AN mit der Bundwasserhaltung (geschlossen und offen) zur
Erreichung und Einhaltung der für die verschiedenen Bauzustände statisch erforderlichen Absenk- und Entspannungsziele
beauftragt. Im Rahmen der Überwachung der Wasserhaltung für die Baustelle Hp Marienhof sind Bestandspegel in das
Gesamtüberwachungskonzept zu integriegeren. Die Verantwortung für die Überwachung des gesamten Wasserhaltungssystems
liegt bei ARGE (Bau An). Die Pegel sind im Eigentum des WWA und in der Obhut des AN. Würde der andere AN mit der
Ablesung der Pegel beauftragt, führte dies zu nicht beherrschbaren Haftungsabgrenzungen von der manuellen Pegelablesung
über die ausschließlich vom AN zu erbringende Leistung der Übertragung der Ablesungen in das elektronsiche
Überwachungssystem bis hin zur Auswertung des Gesamtmonitorings.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
LÄ66 Gemäß Auflagen aus dem Planfeststellungsverfahren wird ein großflächiger Isohypsenplan gefordert, der im regelmäßigen
Austausch dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) zu übergeben ist. Zur Erstellung dieser Isohypsenpläne müssen die Pegelstände
von bestehenden Grundwassermessstellen (GWM) von Bau AN (ARGE) überwacht werden. Im Rahmen der Überwachung der
Wasserhaltung für die Baustelle Hp Marienhof (Hp Mhf) sind Bestandspegel in das Gesamtüberwachungsakonzept zu integrieren,
und zwar die neuen Bestandspegel des WWA. Dazu müssen die folgenden, vertraglich nicht vorgesehenen Leistungen
ausgeführet werden:
- Regelmäßige, manuelle Messung der neun Bestandspegel mit dem Lichtlot;
- Übertragung der manuellen erlangten Messdaten in das elektronische Monitoringssystem.
Die Ausführung dieser geänderten/zusätzlichen Leistungen ist zwingend durch den gebundenen AN umzusetzen.
LÄ66 Gemäß Auflagen aus dem Planfeststellungsverfahren wird ein großflächiger Isohypsenplan gefordert, der im regelmäßigen
Austausch dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) zu übergeben ist. Zur Erstellung dieser Isohypsenpläne müssen die Pegelstände
von bestehenden Grundwassermessstellen (GWM) von Bau AN (ARGE) überwacht werden. Im Rahmen der Überwachung der
Wasserhaltung für die Baustelle Hp Marienhof (Hp Mhf) sind Bestandspegel in das Gesamtüberwachungsakonzept zu integrieren,
und zwar die neuen Bestandspegel des WWA. Dazu müssen die folgenden, vertraglich nicht vorgesehenen Leistungen
ausgeführet werden:
- Regelmäßige, manuelle Messung der neun Bestandspegel mit dem Lichtlot;
- Übertragung der manuellen erlangten Messdaten in das elektronische Monitoringssystem.
Die Ausführung dieser geänderten/zusätzlichen Leistungen ist zwingend durch den gebundenen AN umzusetzen.
Quelle: OJS 2025/S 010-026374 (2025-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 14TEI09888 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Beschreibung
2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-03+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE041.154
Die Primärstützen innerhalb der Druckluftkammer müssen im Bereich der Abstell- und Lagerplätze nachträglich verkleidet werden, damit sie die Anforderungen der Brandschutzkategorie "feuerbeständig" erfüllen.
Das ursprüngliche, bauzeitliche Brandschutz- und Rettungskonzept sieht die Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Primärstützen und Abstell- sowie Lagerplätzen vor, wodurch keine zusätzlichen Maßnahmen an den Primärstützen erforderlich sind. Diese Mindestabstände können aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Bereich der Druckluftkammer nicht eingehalten werden, wodurch diese zusätzliche Maßnahme erforderlich wird.
Die Notwendigkeit von zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen innerhalb der Druckluftkammer entstammt nachträglichen Anforderungen des Brandschutzgutachters und war trotz umfangreicher Voruntersuchungen und sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar.
A VE041.154
Die Primärstützen innerhalb der Druckluftkammer müssen im Bereich der Abstell- und Lagerplätze nachträglich verkleidet werden, damit sie die Anforderungen der Brandschutzkategorie "feuerbeständig" erfüllen.
Das ursprüngliche, bauzeitliche Brandschutz- und Rettungskonzept sieht die Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Primärstützen und Abstell- sowie Lagerplätzen vor, wodurch keine zusätzlichen Maßnahmen an den Primärstützen erforderlich sind. Diese Mindestabstände können aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Bereich der Druckluftkammer nicht eingehalten werden, wodurch diese zusätzliche Maßnahme erforderlich wird.
Die Notwendigkeit von zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen innerhalb der Druckluftkammer entstammt nachträglichen Anforderungen des Brandschutzgutachters und war trotz umfangreicher Voruntersuchungen und sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
A VE041.154
Brandschutzverkleidung der Primärstützen im Bereich der Abstell- und Lagerplätze in der Druckluftkammer E-3
Quelle: OJS 2025/S 043-136756 (2025-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 14TEI09888 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-25+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE041.168
Aus Erkenntnissen aus dem Baubetrieb wurde ersichtlich, dass für die Schlitzwand größere Erdlasten anzusetzen sind als im geotechnischen Gutachten vorgesehen. Dies hatte eine Änderung des Aussteifungskonzepts zur Folge. Im fortgeschriebenen Aussteifungskonzept wurden die Knoten des Aussteifungsrostes von den Primärstützen entkoppelt, um deren seitliches Auslenken und die dadurch verursachte Knickgefahr vorzubeugen. Ferner sind die Vorspannpressen nachjustierbar auszuführen, damit verhindert werden kann, dass die Aussteifungsknoten die Primärstützen berühren.
Für die Nachjustierbarkeit der Pressen muss deren Zugänglichkeit gegeben sein. Aus diesem Grund muss der Aussteifungsrost begehbar ausgeführt werden.
Aufgrund dieser neuen tragwerksplanerischen Anforderungen, die erst im Zuge der AP-Erstellung erkennbar wurden und insbesondere aus neuen geotechnischen Erkenntnissen resultieren, waren diese Änderungen für den AG trotz umfangreicher Voruntersuchungen nicht vorhersehbar.
A VE041.168
Aus Erkenntnissen aus dem Baubetrieb wurde ersichtlich, dass für die Schlitzwand größere Erdlasten anzusetzen sind als im geotechnischen Gutachten vorgesehen. Dies hatte eine Änderung des Aussteifungskonzepts zur Folge. Im fortgeschriebenen Aussteifungskonzept wurden die Knoten des Aussteifungsrostes von den Primärstützen entkoppelt, um deren seitliches Auslenken und die dadurch verursachte Knickgefahr vorzubeugen. Ferner sind die Vorspannpressen nachjustierbar auszuführen, damit verhindert werden kann, dass die Aussteifungsknoten die Primärstützen berühren.
Für die Nachjustierbarkeit der Pressen muss deren Zugänglichkeit gegeben sein. Aus diesem Grund muss der Aussteifungsrost begehbar ausgeführt werden.
Aufgrund dieser neuen tragwerksplanerischen Anforderungen, die erst im Zuge der AP-Erstellung erkennbar wurden und insbesondere aus neuen geotechnischen Erkenntnissen resultieren, waren diese Änderungen für den AG trotz umfangreicher Voruntersuchungen nicht vorhersehbar.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
A VE041.168
Begehbare Ausführung des Aussteifungsrosts in der Ebene -5
Quelle: OJS 2025/S 059-191671 (2025-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-09+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA 01-64
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der
Bauwasserhaltung auch die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit Pumpen. Da die
Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Verantwortungsbereich
des gebundenen AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind bei dem
hoch sensiblen Gewerk der Bauwasserhaltung unbedingt zu vermeiden, da Brunnenausfälle ggf. mit kritischen Auswirkungen auf
die zulässigen Wasserstände einhergehen. Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen ist zudem technisch nicht
möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang
stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuschneidbar sein müssen.
AVE041.149
Die detaillierten Bauabläufe des gebundenen AN erfordern ein hohes Maß an Übersichtlichkeit und Struktur. Da die Bauabläufe mit dem 3D-Modell verknüpft werden sollen und der AN die Detail-Bauabläufe bereits erstellt und somit kennt, muss Sie zwingend diesen Schritt übernehmen. Wird dies nicht getan, besteht ein hohes Risiko, dass Informationen nicht korrekt übertragen werden und es so zu schweren Verzögerungen im Bauablauf oder sogar zum Baustopp kommen kann. Bei fehlerhaften Daten im Modell und entsprechend falsch dargestellten Wechselwirkungen zw. statischen Randbedingungen u. baubetrieblichen Belangen ist die Entwicklung eines optimalen Bauablaufs gestört, was zu Ineffizienzen und Verzögerungen führt. Bei der Durchführung der Leistungen durch einen weiteren AN ist dabei die erforderliche scharfe Trennung der Leistungen bzw. die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.
AVE041.131
Kamerabefahrung inkl. Videoaufzeichnung vor der Brunnenertüchtigung
- Feinreinigung Filterschlitze und Regeneration Filterkies mittels Hochdruckreinigung im Bereich der Filterschlitze/Filterkies
- Sumpfreinigung
- Klarspülen
- ggf. Klarspülen nach erfolgter Trübungskontrolle
- Abschließende Kamerabefahrung inkl. Videoaufzeichnung zur Erfolgskontrolle
AVE041.129
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge des Monitorings auch Installation und Messbetrieb einer Vielzahl von Messtellen und Inklinometerketten sowie die Auswertung der Daten.
Da die Auswertung der zusätzlichen Messdaten in einem gesamthaften Monitoringsystem erfolgt, welches durch den AN aufgebaut und betrieben wird, ist diese zusätzliche Leistung zwingend durch den bereits gebundenen AN auszuführen. Die Verwaltung einzelner Daten durch einen weiteren AN ist nicht möglich, da diese global zu bewerten sind.
Bei Bindung eines weiteren AN entsteht eine Schnittstelle, die bei dem Gewerk Monitoring sowohl vertraglich (Gewährleistung) und insbesondere auch technisch kritische Auswirkungen haben kann.
Bei Ausfällen von Messinstrumenten oder Eintreten von Gefahrensituation und gleichzeitig erforderlicher Plausibilisierung der Messergebnisse (mit vergleichbaren/redundanden Daten) sind weitere Schnittstellen als kritisch zu bewerten.
AVE041.155
Der gebundene AN ist u.a. mit der Herstellung der Bohrungen für die Hebungsinjektionen beauftragt. Hier muss der AN die Schlitzwand durchörtern, wodurch sich als Probekörper geeignete Bohrkerne ergeben. Die Entnahme von weiteren, über die Injektionsbohrungen hinausgehenden Probekörpern würde die Tragfähigkeit der Schlitzwand insbesondere durch die Durchtrennung der Bewehrungseisen beeinträchtigen und ist aus diesem Grund ausgeschlossen.
Zusätzlich ist eine Trennung der Herstellung der Probekörper von der späteren Durchführung der Druckfestigkeitsprüfungen selbst nicht möglich, weil die Gesamtfunktionalität der Prüfung und Auswertung der Daten nur innerhalb einer Verantwortlichkeit sichergestellt sein kann, da nur so ein AN auch für die Zuverlässigkeit der Prüfung einsteht und dafür in Anspruch genommen werden kann.
NA 01-64
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der
Bauwasserhaltung auch die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit Pumpen. Da die
Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Verantwortungsbereich
des gebundenen AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind bei dem
hoch sensiblen Gewerk der Bauwasserhaltung unbedingt zu vermeiden, da Brunnenausfälle ggf. mit kritischen Auswirkungen auf
die zulässigen Wasserstände einhergehen. Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen ist zudem technisch nicht
möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang
stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuschneidbar sein müssen.
AVE041.149
Die detaillierten Bauabläufe des gebundenen AN erfordern ein hohes Maß an Übersichtlichkeit und Struktur. Da die Bauabläufe mit dem 3D-Modell verknüpft werden sollen und der AN die Detail-Bauabläufe bereits erstellt und somit kennt, muss Sie zwingend diesen Schritt übernehmen. Wird dies nicht getan, besteht ein hohes Risiko, dass Informationen nicht korrekt übertragen werden und es so zu schweren Verzögerungen im Bauablauf oder sogar zum Baustopp kommen kann. Bei fehlerhaften Daten im Modell und entsprechend falsch dargestellten Wechselwirkungen zw. statischen Randbedingungen u. baubetrieblichen Belangen ist die Entwicklung eines optimalen Bauablaufs gestört, was zu Ineffizienzen und Verzögerungen führt. Bei der Durchführung der Leistungen durch einen weiteren AN ist dabei die erforderliche scharfe Trennung der Leistungen bzw. die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.
AVE041.131
Kamerabefahrung inkl. Videoaufzeichnung vor der Brunnenertüchtigung
- Feinreinigung Filterschlitze und Regeneration Filterkies mittels Hochdruckreinigung im Bereich der Filterschlitze/Filterkies
- Sumpfreinigung
- Klarspülen
- ggf. Klarspülen nach erfolgter Trübungskontrolle
- Abschließende Kamerabefahrung inkl. Videoaufzeichnung zur Erfolgskontrolle
AVE041.129
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge des Monitorings auch Installation und Messbetrieb einer Vielzahl von Messtellen und Inklinometerketten sowie die Auswertung der Daten.
Da die Auswertung der zusätzlichen Messdaten in einem gesamthaften Monitoringsystem erfolgt, welches durch den AN aufgebaut und betrieben wird, ist diese zusätzliche Leistung zwingend durch den bereits gebundenen AN auszuführen. Die Verwaltung einzelner Daten durch einen weiteren AN ist nicht möglich, da diese global zu bewerten sind.
Bei Bindung eines weiteren AN entsteht eine Schnittstelle, die bei dem Gewerk Monitoring sowohl vertraglich (Gewährleistung) und insbesondere auch technisch kritische Auswirkungen haben kann.
Bei Ausfällen von Messinstrumenten oder Eintreten von Gefahrensituation und gleichzeitig erforderlicher Plausibilisierung der Messergebnisse (mit vergleichbaren/redundanden Daten) sind weitere Schnittstellen als kritisch zu bewerten.
AVE041.155
Der gebundene AN ist u.a. mit der Herstellung der Bohrungen für die Hebungsinjektionen beauftragt. Hier muss der AN die Schlitzwand durchörtern, wodurch sich als Probekörper geeignete Bohrkerne ergeben. Die Entnahme von weiteren, über die Injektionsbohrungen hinausgehenden Probekörpern würde die Tragfähigkeit der Schlitzwand insbesondere durch die Durchtrennung der Bewehrungseisen beeinträchtigen und ist aus diesem Grund ausgeschlossen.
Zusätzlich ist eine Trennung der Herstellung der Probekörper von der späteren Durchführung der Druckfestigkeitsprüfungen selbst nicht möglich, weil die Gesamtfunktionalität der Prüfung und Auswertung der Daten nur innerhalb einer Verantwortlichkeit sichergestellt sein kann, da nur so ein AN auch für die Zuverlässigkeit der Prüfung einsteht und dafür in Anspruch genommen werden kann.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
NA 01-64
Eine Vielzahl an Brunnen wurde im Rahmen der Vorabmaßnahmen vor Beginn der Hauptbaumaßnahmen bereits im Jahr 2019 hergestellt, ohne diese in den folgenden Jahren zu betreiben. Um die Brunnen für die notwendigen Grundwasserabsenkungen vor Beginn der jeweiligen untertägigen Arbeiten, als auch während der laufenden Benutzung fachgerecht mit Pumpen auszustatten.
und anschließend für die Bauwasserhaltung (wieder) in Betrieb nehmen zu können, ist die Durchführung verschiedener Instandhaltungsmaßnahmen notwendig.
Die Ausführung dieser geänderten/zusätzlichen Leistungen ist zwingend durch den gebundenen AN umzusetzen.
AVE041.149
Erweiterung der Attributierung im Modell, Verknüpfung von Terminplanelementen und den im Modell abgebildeten Bauteilen und Betonierabschnitten.
AVE041.131
Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistungen ist zwingend erforderlich, um die BWH aufrecht zu erhalten und benötigten Förderraten zu erreichen.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet auch die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit den erforderlichen Pumpen. Da die Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Auftrag des gebundenen AN liegen, entsteht bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind der BWH unbedingt zu vermeiden, da ein Ausfall der Brunnen ggf. mit kritischen Auswirkungen auf die zulässigen Wasserstände einhergeht.
Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen ist zudem technisch nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuschneidbar sein müssen.
AVE041.129
Auf Basis von neuen Erkenntnissen aus der Kombination von Bestandsuntersuchung der U-Bahn, Verformungsuntersuchungen (Baugrube und bergmännische Vortriebe), Nachrechnung U-Bahn und Ausführungsplanung (AP) zu den Bohrungen für die Hebungsinjektionen ergeben sich neue Randbedingungen für das Monitoring in den Tunnelröhren der U-Bahn und folglich wird eine Intensivierung des Monitorings in der U-Bahn-Röhre notwendig.
AVE041.155
Im Rahmen einer kleinen Versuchsreihe (Druckfestigkeitsprüfungen an 44 Probekörpern) soll die tatsächlich vorhandene Druckfestigkeit der Schlitzwand ermittelt werden, um Aufschluss über mögliche freie Tragreserven der Schlitzwand zu erhalten, welche in zukünftigen statischen Betrachtungen berücksichtigt werden sollen. Rechnerisch wurde gemäß Norm ein C30/37 bei der Bemessung der SW angesetzt. Es wird allerdings eine höhere tatsächliche SW-Festigkeit vermutet. Es handelt sich hierbei um eine präventive Maßnahme.
NA 01-64
Eine Vielzahl an Brunnen wurde im Rahmen der Vorabmaßnahmen vor Beginn der Hauptbaumaßnahmen bereits im Jahr 2019 hergestellt, ohne diese in den folgenden Jahren zu betreiben. Um die Brunnen für die notwendigen Grundwasserabsenkungen vor Beginn der jeweiligen untertägigen Arbeiten, als auch während der laufenden Benutzung fachgerecht mit Pumpen auszustatten.
und anschließend für die Bauwasserhaltung (wieder) in Betrieb nehmen zu können, ist die Durchführung verschiedener Instandhaltungsmaßnahmen notwendig.
Die Ausführung dieser geänderten/zusätzlichen Leistungen ist zwingend durch den gebundenen AN umzusetzen.
AVE041.149
Erweiterung der Attributierung im Modell, Verknüpfung von Terminplanelementen und den im Modell abgebildeten Bauteilen und Betonierabschnitten.
AVE041.131
Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistungen ist zwingend erforderlich, um die BWH aufrecht zu erhalten und benötigten Förderraten zu erreichen.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet auch die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit den erforderlichen Pumpen. Da die Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Auftrag des gebundenen AN liegen, entsteht bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind der BWH unbedingt zu vermeiden, da ein Ausfall der Brunnen ggf. mit kritischen Auswirkungen auf die zulässigen Wasserstände einhergeht.
Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen ist zudem technisch nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuschneidbar sein müssen.
AVE041.129
Auf Basis von neuen Erkenntnissen aus der Kombination von Bestandsuntersuchung der U-Bahn, Verformungsuntersuchungen (Baugrube und bergmännische Vortriebe), Nachrechnung U-Bahn und Ausführungsplanung (AP) zu den Bohrungen für die Hebungsinjektionen ergeben sich neue Randbedingungen für das Monitoring in den Tunnelröhren der U-Bahn und folglich wird eine Intensivierung des Monitorings in der U-Bahn-Röhre notwendig.
AVE041.155
Im Rahmen einer kleinen Versuchsreihe (Druckfestigkeitsprüfungen an 44 Probekörpern) soll die tatsächlich vorhandene Druckfestigkeit der Schlitzwand ermittelt werden, um Aufschluss über mögliche freie Tragreserven der Schlitzwand zu erhalten, welche in zukünftigen statischen Betrachtungen berücksichtigt werden sollen. Rechnerisch wurde gemäß Norm ein C30/37 bei der Bemessung der SW angesetzt. Es wird allerdings eine höhere tatsächliche SW-Festigkeit vermutet. Es handelt sich hierbei um eine präventive Maßnahme.
Quelle: OJS 2025/S 070-228717 (2025-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-22+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE41.125
Bei der baubegleitenden Baugrunderkundung wurden hinsichtlich der Lage der TII-Unterkante neue Erkenntnisse gewonnen, die mittels Erkundungsbohrungen (EKB) verifiziert werden müssen. Zur Ausweitung der Redundanz in der Bauwasserhaltung werden diese beiden EKB im Anschluss zu Brunnen aufgeweitet und ausgebaut.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet die Herstellung von EKB sowie die Herstellung der Brunnen inklusive aller dafür erforderlichen Durchführungen. Das Herauslösen einzelner Leistungen ist technisch nicht möglich, da der gebundene AN die gesamthafte Funktionsfähigkeit der Bauwasserhaltung zu gewährleisten hat.
Dabei wäre eine scharfe Trennung der Leistungen und die Zuordnung der Verantwortlichkeiten massiv erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.
A VE41.126
Eine der Grundwassermessstellen muss auf Grund der Hebungsinjektionen und den damit verbundenen Bohrungen zurückgebaut und deshalb rechtzeitig durch einen Neubau in der Schrammerstraße ersetzt werden. Diese Situation wurde erst im Zuge der Ausführungsplanung und mit der entsprechend höheren Detaillierungstiefe erkennbar. Aufgrund der gemessenen Bohrlochverläufe innerhalb des sehr beengten Hebungsfeldes und den entsprechend aufkommenden geometrischen Zwängen sowie der aktualisierten Setzungsprognose ist eine Anpassung der GWM-Positionen notwendig.
Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden AN sind große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insbesondere des Leistungsablaufs zu erwarten. Die erforderliche enge logistische Kooperation zwischen mehreren Auftragnehmern innerhalb eines hochfrequentierten innerstädtischen Bereiches und eines stark eingeschränkten Baufeldes ist ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten nicht möglich.
A VE41.174
Die Ausführung der o.g. zusätzlichen Leistungen ist zwingend erforderlich für den Aushub, die Sohlbetonage sowie für das GW-Monitoring.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des HP Marienhof beauftragt, inkl. der BWH. Die Pegel, an denen die o.g. Arbeiten auszuführen sind, wurden entweder durch den gebundenen AN hergestellt oder befinden sich in dessen Obhut und sind mit dem GW-Messsystem verbunden. Dadurch entsteht bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle.
Komplikationen sind bei der BWH unbedingt zu vermeiden, da bei einem Ausfall von GW-Messungen die auf das Bauwerk wirkenden Sohldrücke nicht richtig beurteilt und Maßnahmen gegen Sohlaufbruch / Aufschwimmen nicht rechtzeitig eingeleitet werden können.
Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Pegeln ist technisch nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuscheidbar sein müssen.
A VE41.125
Bei der baubegleitenden Baugrunderkundung wurden hinsichtlich der Lage der TII-Unterkante neue Erkenntnisse gewonnen, die mittels Erkundungsbohrungen (EKB) verifiziert werden müssen. Zur Ausweitung der Redundanz in der Bauwasserhaltung werden diese beiden EKB im Anschluss zu Brunnen aufgeweitet und ausgebaut.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet die Herstellung von EKB sowie die Herstellung der Brunnen inklusive aller dafür erforderlichen Durchführungen. Das Herauslösen einzelner Leistungen ist technisch nicht möglich, da der gebundene AN die gesamthafte Funktionsfähigkeit der Bauwasserhaltung zu gewährleisten hat.
Dabei wäre eine scharfe Trennung der Leistungen und die Zuordnung der Verantwortlichkeiten massiv erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.
A VE41.126
Eine der Grundwassermessstellen muss auf Grund der Hebungsinjektionen und den damit verbundenen Bohrungen zurückgebaut und deshalb rechtzeitig durch einen Neubau in der Schrammerstraße ersetzt werden. Diese Situation wurde erst im Zuge der Ausführungsplanung und mit der entsprechend höheren Detaillierungstiefe erkennbar. Aufgrund der gemessenen Bohrlochverläufe innerhalb des sehr beengten Hebungsfeldes und den entsprechend aufkommenden geometrischen Zwängen sowie der aktualisierten Setzungsprognose ist eine Anpassung der GWM-Positionen notwendig.
Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden AN sind große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insbesondere des Leistungsablaufs zu erwarten. Die erforderliche enge logistische Kooperation zwischen mehreren Auftragnehmern innerhalb eines hochfrequentierten innerstädtischen Bereiches und eines stark eingeschränkten Baufeldes ist ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten nicht möglich.
A VE41.174
Die Ausführung der o.g. zusätzlichen Leistungen ist zwingend erforderlich für den Aushub, die Sohlbetonage sowie für das GW-Monitoring.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des HP Marienhof beauftragt, inkl. der BWH. Die Pegel, an denen die o.g. Arbeiten auszuführen sind, wurden entweder durch den gebundenen AN hergestellt oder befinden sich in dessen Obhut und sind mit dem GW-Messsystem verbunden. Dadurch entsteht bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle.
Komplikationen sind bei der BWH unbedingt zu vermeiden, da bei einem Ausfall von GW-Messungen die auf das Bauwerk wirkenden Sohldrücke nicht richtig beurteilt und Maßnahmen gegen Sohlaufbruch / Aufschwimmen nicht rechtzeitig eingeleitet werden können.
Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Pegeln ist technisch nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuscheidbar sein müssen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
A VE41.125
Herstellung von zwei Erkundungsbohrungen (EKB) in der Schäfflerstraße mit anschließender Aufweitung und Ausbau zu Brunnen
A VE41.126
Herstellung einer Ersatzgrundwassermessstelle in der Schrammerstraße
A VE41.174
Arbeiten an den Pegeln innerhalb der Baugrube als Vorbereitung für den Endaushub und die Sohlbetonage:
- Sicherung der im Rahmen des Aushubs freigelegten Pegelrohre innerhalb der Schlitzwand gegen Knicken
- Einbau der dauerhaften Messtechnik für die Grundwasserstandmessung
- Kürzung der Innenpegel inkl. Verfüllung
A VE41.125
Herstellung von zwei Erkundungsbohrungen (EKB) in der Schäfflerstraße mit anschließender Aufweitung und Ausbau zu Brunnen
A VE41.126
Herstellung einer Ersatzgrundwassermessstelle in der Schrammerstraße
A VE41.174
Arbeiten an den Pegeln innerhalb der Baugrube als Vorbereitung für den Endaushub und die Sohlbetonage:
- Sicherung der im Rahmen des Aushubs freigelegten Pegelrohre innerhalb der Schlitzwand gegen Knicken
- Einbau der dauerhaften Messtechnik für die Grundwasserstandmessung
- Kürzung der Innenpegel inkl. Verfüllung
Quelle: OJS 2025/S 079-263066 (2025-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-05+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE041.086
Im Zuge der AP wurde das Bodengutachten überarbeitet und die Bodenparameter angepasst. Infolge der Erhöhung der rechnerisch anzusetzenden Lasten von der Entwurfsplanung (EP) bei Vergabe zur AP wurden bauliche Anpassungen gegenüber der im Bauvertrag ausgeschriebenen AK erforderlich. Gemäß Bauvertrag war vorgesehen, die AK mit Stahlprofilen auszuführen und mittels Pressen vorzuspannen und diese an den Kreuzungspunkten mit den PS kraftschlüssig zu verbinden. Durch die erhöhten Vorspannlasten musste eine Trennung zwischen den horizontalen Lasten im Aussteifungsrost und dem vertikalen Lastabtrag in den PS erfolgen.
Diese angestiegenen Kräfte bedingen wiederum einerseits größere Querschnitte der Streben und andererseits kapazitiv größere und andere Pressentypen.Aufgrund dieser neuen tragwerksplanerischen Anforderungen, waren die Änderungen für den AG trotz umfangreicher Voruntersuchungen nicht vorhersehbar.
A VE041.086
Im Zuge der AP wurde das Bodengutachten überarbeitet und die Bodenparameter angepasst. Infolge der Erhöhung der rechnerisch anzusetzenden Lasten von der Entwurfsplanung (EP) bei Vergabe zur AP wurden bauliche Anpassungen gegenüber der im Bauvertrag ausgeschriebenen AK erforderlich. Gemäß Bauvertrag war vorgesehen, die AK mit Stahlprofilen auszuführen und mittels Pressen vorzuspannen und diese an den Kreuzungspunkten mit den PS kraftschlüssig zu verbinden. Durch die erhöhten Vorspannlasten musste eine Trennung zwischen den horizontalen Lasten im Aussteifungsrost und dem vertikalen Lastabtrag in den PS erfolgen.
Diese angestiegenen Kräfte bedingen wiederum einerseits größere Querschnitte der Streben und andererseits kapazitiv größere und andere Pressentypen.Aufgrund dieser neuen tragwerksplanerischen Anforderungen, waren die Änderungen für den AG trotz umfangreicher Voruntersuchungen nicht vorhersehbar.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
A VE041. 086
Mehraufwendungen der Stahlaussteifung in der Ebene E-5 aufgrund der aktualisierten Ausführungsplanung (AP).
Hieraus ergeben sich folgende zus./geänderte Leistungen:
- Änderung der Querschnitte der Aussteifungsstreben und der Geometrie der Aussteifungsstreben.
- Anpassungen bei den Schweißnahtverbindungen.
- Stufenweises Aufbringen der Vorspannkräfte in die Aussteifungskonstruktion (AK).
- Verwendung von geänderten Pressentypen (hydraulische Zylinderpressen).
- notwendige Entkoppelung der horizontalen Kräfte in der AK und den vertikalen Kräften in den PS erforderte einen Betonkranzkonstruktion um jede Primärstützen (PS), welche die in der AK wirkenden Kräfte um die PS herumführt.
- Infolge der geänderten Pressentypen wurden Anpassungen / bauliche Vorkehrungen beim
Randbalken erforderlich.
- Zur Kontrolle der Verformungen in den verschiedenen Bau- und Aushubzuständen muss die
permanente Zugänglichkeit / Begehbarkeit aller Betonkranzkonstruktionen und PS gewährleistet sein
A VE041. 086
Mehraufwendungen der Stahlaussteifung in der Ebene E-5 aufgrund der aktualisierten Ausführungsplanung (AP).
Hieraus ergeben sich folgende zus./geänderte Leistungen:
- Änderung der Querschnitte der Aussteifungsstreben und der Geometrie der Aussteifungsstreben.
- Anpassungen bei den Schweißnahtverbindungen.
- Stufenweises Aufbringen der Vorspannkräfte in die Aussteifungskonstruktion (AK).
- Verwendung von geänderten Pressentypen (hydraulische Zylinderpressen).
- notwendige Entkoppelung der horizontalen Kräfte in der AK und den vertikalen Kräften in den PS erforderte einen Betonkranzkonstruktion um jede Primärstützen (PS), welche die in der AK wirkenden Kräfte um die PS herumführt.
- Infolge der geänderten Pressentypen wurden Anpassungen / bauliche Vorkehrungen beim
Randbalken erforderlich.
- Zur Kontrolle der Verformungen in den verschiedenen Bau- und Aushubzuständen muss die
permanente Zugänglichkeit / Begehbarkeit aller Betonkranzkonstruktionen und PS gewährleistet sein
Quelle: OJS 2025/S 087-290514 (2025-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: xxxx
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE041.160: Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof und dabei mit sämtlicher Baustelleneinrichtung inkl.
Tunnelvortriebe und Druckluftanlage (Einrichtung, Vorhaltung und Betrieb) beauftragt. Die Stromversorgung der Druckluftanlage
muss durchgehend gewährlesitet sein, um die Ortsbruststandsicherheit sicherzustellen. Bei dem Ausfall einer / Problemen mit
einer Trafoanlage entsteht selbst bei vertraglicher Vereinbarung der bestmöglichen Kommunikation und Koordination eine
kritische Schnittstelle zwischen zwei AN. Neben den daraus resultierenden Sicherheitsgefährungen (notwendiger Überdruck im
Arbeitsbereich zum Ausgleich des im Boden anstehenden hydrostatischen Drucks) wäre auch die scharfe Trennung der
Leistungen massiv erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf.
Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten, insbedondere bezüglich der Haftungsfrage im
Schadensfall wäre besonders erschwert.
A VE041.160: Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof und dabei mit sämtlicher Baustelleneinrichtung inkl.
Tunnelvortriebe und Druckluftanlage (Einrichtung, Vorhaltung und Betrieb) beauftragt. Die Stromversorgung der Druckluftanlage
muss durchgehend gewährlesitet sein, um die Ortsbruststandsicherheit sicherzustellen. Bei dem Ausfall einer / Problemen mit
einer Trafoanlage entsteht selbst bei vertraglicher Vereinbarung der bestmöglichen Kommunikation und Koordination eine
kritische Schnittstelle zwischen zwei AN. Neben den daraus resultierenden Sicherheitsgefährungen (notwendiger Überdruck im
Arbeitsbereich zum Ausgleich des im Boden anstehenden hydrostatischen Drucks) wäre auch die scharfe Trennung der
Leistungen massiv erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf.
Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten, insbedondere bezüglich der Haftungsfrage im
Schadensfall wäre besonders erschwert.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
A VE041.160: Bereitstellung von zwei Transformatorstationen (Trafoanlagen) für die Versorgung der Druckluftanlage (2000 kVA, 10kV - 400V)
und für die Stromversorgung der Maschinen untertage / Vortriebsarbeiten (630 kVA, 10kV - 400V)
Quelle: OJS 2025/S 091-301697 (2025-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4789813.96 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-22+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA 01-71
Der AN ist mit der Ausführung des geotechnischen Messprogramms sowie der bergmännischen Vortriebe am HPMarienhof
(HPM) beauftragt. Die Hebungsinjektionen (HI) dienen als Kompensation der Setzungen aus dem Tunnelbau zum Auffahren der
Bahnsteigröhren. Bei der Beauftr eines weiteren AN für die Durchf der HI sind große Abstimmgsschwierigkten bei dem hoch
sensiblen Zusammenspiel zw geotechn Messprogramm, HI u Tunnelbau zu befürchten, die sich techn nur durch einheitl Vergabe
sachgerecht lösen lassen. Bei Störung des Zusammenwirkens drohen wesentl Schäden wegen verzögerter HI. Bei der
Durchführung der Leistungen durch weiteren AN ist Aufgabentrennung massiv erschwert. Für AG ist nicht mehr hinreichend
erkennbar, welchem AN ggü er ggf. Haftung/Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantworlkten wäre
bes erschwert. Weiterer AN für HI kann daher wegen engem Ineinandergreifen der Einzelschritte in extrem engem Baufeld
Fertigstellung HPM u ges Großprojekt beeintr.
NA 01-71
Der AN ist mit der Ausführung des geotechnischen Messprogramms sowie der bergmännischen Vortriebe am HPMarienhof
(HPM) beauftragt. Die Hebungsinjektionen (HI) dienen als Kompensation der Setzungen aus dem Tunnelbau zum Auffahren der
Bahnsteigröhren. Bei der Beauftr eines weiteren AN für die Durchf der HI sind große Abstimmgsschwierigkten bei dem hoch
sensiblen Zusammenspiel zw geotechn Messprogramm, HI u Tunnelbau zu befürchten, die sich techn nur durch einheitl Vergabe
sachgerecht lösen lassen. Bei Störung des Zusammenwirkens drohen wesentl Schäden wegen verzögerter HI. Bei der
Durchführung der Leistungen durch weiteren AN ist Aufgabentrennung massiv erschwert. Für AG ist nicht mehr hinreichend
erkennbar, welchem AN ggü er ggf. Haftung/Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantworlkten wäre
bes erschwert. Weiterer AN für HI kann daher wegen engem Ineinandergreifen der Einzelschritte in extrem engem Baufeld
Fertigstellung HPM u ges Großprojekt beeintr.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
NA 01-71
Nach dem ursprüngl. Konzept zur Durchführung der Hebungsinjektionen (HI) für die angrenzende Bebauung sollten HI aus
bauzeitlichen Injektionsstollen (IS) durchgeführt werden. Der Bau der IS sowie die Herstellung der Injektionsbohrungen aus
diesen heraus fallen weg.
Als zusätzl. Leistungen werden die Bohrungen für das Setzen der Injektionslanzen aus dem Stationsbauwerk heraus hergestellt
und die HI von dort aus ausgeführt. Die neuen HI dienen wie bisher zum Ausgleich von Setzungen, die aus dem Vortrieb der
Bahnsteigtunnel resultieren. Sie bieten nun hinreichende Sicherheit zur Vermeidung von Setzungsschäden. Dadurch entstehen
bauzeitliche Auswirkungen:
- Verlängerung der Herstelldauer der Einzelbohrungen durch die verlängerte Bohrungen sowie die damit einhergehende
notwendige Erhöhung der Bohrgenauigkeit;
- die gesamte herzustellende Länge an Bohrungen steigt erheblich
- verminderte Bohrgeschwindigkeit der Kernbohrungen durch die Schlitzwand
NA 01-71
Nach dem ursprüngl. Konzept zur Durchführung der Hebungsinjektionen (HI) für die angrenzende Bebauung sollten HI aus
bauzeitlichen Injektionsstollen (IS) durchgeführt werden. Der Bau der IS sowie die Herstellung der Injektionsbohrungen aus
diesen heraus fallen weg.
Als zusätzl. Leistungen werden die Bohrungen für das Setzen der Injektionslanzen aus dem Stationsbauwerk heraus hergestellt
und die HI von dort aus ausgeführt. Die neuen HI dienen wie bisher zum Ausgleich von Setzungen, die aus dem Vortrieb der
Bahnsteigtunnel resultieren. Sie bieten nun hinreichende Sicherheit zur Vermeidung von Setzungsschäden. Dadurch entstehen
bauzeitliche Auswirkungen:
- Verlängerung der Herstelldauer der Einzelbohrungen durch die verlängerte Bohrungen sowie die damit einhergehende
notwendige Erhöhung der Bohrgenauigkeit;
- die gesamte herzustellende Länge an Bohrungen steigt erheblich
- verminderte Bohrgeschwindigkeit der Kernbohrungen durch die Schlitzwand
Quelle: OJS 2025/S 099-333891 (2025-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 400 000 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4789813.96 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-16+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof und auch mit dem Geomonitoring beauftragt.
Die Herstellung der Bohrung als Vorleistung zur Installation der geotechnischen Messsysteme durch einen weiteren AN würde eine
erhebliche Fehlerquelle erzeugen, da die verschiedenen Leistungen zur Vorbereitung der Messung, sowie die Durchführung der Bohrungen
eng miteinander verzahnt sind und alle Vorleistungen eng mit der Messtechnik abzustimmen sind.
Die Bohrungen stellen mithin einen untrennbaren Bestandteil der Leistungen dar, der angesichts vielfältiger Verschränkungen der
Leistungsanteile von den übrigen Teilen der Leistung technisch nicht trennbar ist. Die Trennung wäre auch bei umfassender Abstimmung und
Koordination nicht lösbar, da die Wechselwirkungen zwischen Vorbereitung und Durchführung sehr kurzfristig umgesetzt werden müssen
und da es erforderlich ist, dass ein Auftragnehmer die Gesamtverantwortung für das gesamte Messystem übernimmt.
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof und auch mit dem Geomonitoring beauftragt.
Die Herstellung der Bohrung als Vorleistung zur Installation der geotechnischen Messsysteme durch einen weiteren AN würde eine
erhebliche Fehlerquelle erzeugen, da die verschiedenen Leistungen zur Vorbereitung der Messung, sowie die Durchführung der Bohrungen
eng miteinander verzahnt sind und alle Vorleistungen eng mit der Messtechnik abzustimmen sind.
Die Bohrungen stellen mithin einen untrennbaren Bestandteil der Leistungen dar, der angesichts vielfältiger Verschränkungen der
Leistungsanteile von den übrigen Teilen der Leistung technisch nicht trennbar ist. Die Trennung wäre auch bei umfassender Abstimmung und
Koordination nicht lösbar, da die Wechselwirkungen zwischen Vorbereitung und Durchführung sehr kurzfristig umgesetzt werden müssen
und da es erforderlich ist, dass ein Auftragnehmer die Gesamtverantwortung für das gesamte Messystem übernimmt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
LÄA055: Die umliegende Bebauung (z.T. systemrelevant oder historisch bedeutsam) wird während der Baumaßnahmen mit hochsensibler
geomonitechnischer Messtechnik überwacht. Zur Installation der Messsysteme sind Vorleistungen in Form von Bohrungen erforderlich.
Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistungen ist zwingend durch den gebundenen AN umzusetzen
LÄA055: Die umliegende Bebauung (z.T. systemrelevant oder historisch bedeutsam) wird während der Baumaßnahmen mit hochsensibler
geomonitechnischer Messtechnik überwacht. Zur Installation der Messsysteme sind Vorleistungen in Form von Bohrungen erforderlich.
Die Ausführung dieser zusätzlichen Leistungen ist zwingend durch den gebundenen AN umzusetzen
Quelle: OJS 2025/S 135-468048 (2025-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1153445.7 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4789813.96 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-28+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Erkenntnisse aus der seit Januar 2022 laufenden Grundwasserabsenkung und -entspannung zeigen, dass sich gegenüber den Erwartungen aus der Entwurfsplanung im Bereich der Verbindungsstollen günstigere hydrogeologische Randbedingungen eingestellt haben, die eine atmosphärische Herstellung der Innenschale ermöglichen.
Daher wurde es dem AN freigestellt, die Innenschale unter atmosphärischen Bedingungen herzustellen.
Diese Änderung führt zu einer Kostenreduktion, da die entsprechenden LV-Positionen um die Druckluftanteile reduziert werden.
Für den AG war trotz umfangreicher Voruntersuchungen und sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar, dass sich die hydrogeologischen Gegebenheiten in diesem Umfang (positiv) ändern wird.
Die Erkenntnisse aus der seit Januar 2022 laufenden Grundwasserabsenkung und -entspannung zeigen, dass sich gegenüber den Erwartungen aus der Entwurfsplanung im Bereich der Verbindungsstollen günstigere hydrogeologische Randbedingungen eingestellt haben, die eine atmosphärische Herstellung der Innenschale ermöglichen.
Daher wurde es dem AN freigestellt, die Innenschale unter atmosphärischen Bedingungen herzustellen.
Diese Änderung führt zu einer Kostenreduktion, da die entsprechenden LV-Positionen um die Druckluftanteile reduziert werden.
Für den AG war trotz umfangreicher Voruntersuchungen und sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar, dass sich die hydrogeologischen Gegebenheiten in diesem Umfang (positiv) ändern wird.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
NT97: Herstellung der Innenschale des Verbindungsstollens Typ F und G (Verbindung zur U-Bahnstation Marienplatz in der Ebene -3)
unter atmosphärischen Bedingungen statt der ursprünglich vorgesehenen Herstellung unter Druckluft.
Quelle: OJS 2025/S 143-496095 (2025-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1153445.7 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 54712.66 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-28+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄA 077
Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung wurden die einzusetzenden Betone hinsichtlich der Anforderungen seitens des Ausführungsplaners präzisiert. Dies betrifft im Wesentlichen die Betonfestigkeit und die Expositionsklassen. Die Anpassungen der Betongüten sind das Ergebnis der fortgeschriebenen und aktualisierten Planungsparameter, die bei Erstellung des Bauvertrages nicht absehbar waren. Der vorliegende Nachtrag bezieht sich dabei auf den aktuellen Bearbeitungsstand der AP, Betone der Deckenplatten, Randbalken und Unterzüge der Zwischenebene Ebene -1, Verteilerebene Ebene -2 und der Ballastebene Ebene -3. Ebenfalls angeboten und vom AG bestätigt wurden die dazu notwendigen Eignungsprüfungen für weitere Betondruckfestigkeiten C30/37, C40/50 und C50/60 auf Basis der bestehenden Betonsorte, sowie Größtkornanpassung gem. Anordnungsschreiben vom 10.11.2023 (Antwort auf LÄA 030) und vom 30.11.2023 (Antwort auf LÄA Nr.077).
LÄA 077
Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung wurden die einzusetzenden Betone hinsichtlich der Anforderungen seitens des Ausführungsplaners präzisiert. Dies betrifft im Wesentlichen die Betonfestigkeit und die Expositionsklassen. Die Anpassungen der Betongüten sind das Ergebnis der fortgeschriebenen und aktualisierten Planungsparameter, die bei Erstellung des Bauvertrages nicht absehbar waren. Der vorliegende Nachtrag bezieht sich dabei auf den aktuellen Bearbeitungsstand der AP, Betone der Deckenplatten, Randbalken und Unterzüge der Zwischenebene Ebene -1, Verteilerebene Ebene -2 und der Ballastebene Ebene -3. Ebenfalls angeboten und vom AG bestätigt wurden die dazu notwendigen Eignungsprüfungen für weitere Betondruckfestigkeiten C30/37, C40/50 und C50/60 auf Basis der bestehenden Betonsorte, sowie Größtkornanpassung gem. Anordnungsschreiben vom 10.11.2023 (Antwort auf LÄA 030) und vom 30.11.2023 (Antwort auf LÄA Nr.077).
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
LÄA 077
Die detailliertere Ausführungsplanung führt bei einigen Betonbauteilen zu einer Optimierung von Festigkeits- und Expositionsklassen bei Stahlbetonbauteilen im zentralen Zugangsbauwerk. Diese Änderungen der Betongüten betrifft eine Vielzahl von Betonpositionen in der OZ 04.06 „Betonarbeiten“ und im bereits beauftragten NA01-040 geänderte Betongüte. Die Anpassungen der Betongüten sind das Ergebnis der fortgeschriebenen und aktualisierten Planungsparameter (z.B. zusätzliche Erkenntnisse aus der Geotechnik und / oder detaillierte Festlegung der Bauabläufe / Herstellungsprozesse von Einzelstrukturen), die bei Erstellung des Bauvertrages nicht absehbar waren.
LÄA 077
Die detailliertere Ausführungsplanung führt bei einigen Betonbauteilen zu einer Optimierung von Festigkeits- und Expositionsklassen bei Stahlbetonbauteilen im zentralen Zugangsbauwerk. Diese Änderungen der Betongüten betrifft eine Vielzahl von Betonpositionen in der OZ 04.06 „Betonarbeiten“ und im bereits beauftragten NA01-040 geänderte Betongüte. Die Anpassungen der Betongüten sind das Ergebnis der fortgeschriebenen und aktualisierten Planungsparameter (z.B. zusätzliche Erkenntnisse aus der Geotechnik und / oder detaillierte Festlegung der Bauabläufe / Herstellungsprozesse von Einzelstrukturen), die bei Erstellung des Bauvertrages nicht absehbar waren.
Quelle: OJS 2025/S 165-565096 (2025-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1153445.7 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 365111.66 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-29+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄA 080
Zur Sicherung der statischen Standsicherheit des Trogbauwerks (Schlitzwandkasten) während der verschiedenen Bauzustände sind die Einhaltung der Absenkziele und der Druckentspannungen in den einzelnen Aquiferen absolut notwendige Voraussetzungen. Demzufolge müssen Brunnen, Brunnenstuben und GWM jederzeit im optimalen Betriebszustand gehalten werden, womit die Durchführung der Auspumpmaßnahmen der Brunnenstuben für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserhaltung alternativlos sind. Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen und Grundwassermessstellen ist zudem technisch nicht möglich, da deren Funktionalität gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuscheidbar sein müssen.
Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen mehreren ANs ist unter den beengten Platzverhältnissen auf der Baustelle ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten zudem nicht möglich.
LÄA 080
Zur Sicherung der statischen Standsicherheit des Trogbauwerks (Schlitzwandkasten) während der verschiedenen Bauzustände sind die Einhaltung der Absenkziele und der Druckentspannungen in den einzelnen Aquiferen absolut notwendige Voraussetzungen. Demzufolge müssen Brunnen, Brunnenstuben und GWM jederzeit im optimalen Betriebszustand gehalten werden, womit die Durchführung der Auspumpmaßnahmen der Brunnenstuben für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserhaltung alternativlos sind. Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen und Grundwassermessstellen ist zudem technisch nicht möglich, da deren Funktionalität gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuscheidbar sein müssen.
Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen mehreren ANs ist unter den beengten Platzverhältnissen auf der Baustelle ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten zudem nicht möglich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
LÄA 080
Weder die einschlägigen Leistungspositionen im Bauvertrag noch die TVB oder die Baubeschreibung geben konkrete Hinweise, inwieweit der AN bei Angebotsabgabe mit erhöhten Wasserständen in den Brunnenstuben zu rechnen hatte. Mehraufwendungen für das Absaugen von überschüssigem Tagwasser, welches durch die undichten Deckel und durch die Ringfugen eindringt, die in den Brunnenstuben erforderlich wurden/werden, um Schäden infolge des Anstiegs des Wasserspiegels und einhergehend Schäden der elektronischen Bauteile zu vermeiden, ergeben sich folgende zusätzliche Leistungen:
• Monatliche Bereitstellunggebühr zur Sicherstellung zeitnaher Einsätze im Bedarfsfall
• Reinigung des Saugwagens, Saugschlauchs und der elektrischen Einbauteile
• Auspumpen der Brunnenstuben mittels Schmutzwasserpumpe inkl. Verkehrssicherung
• Öffnen Schacht, Freimessen mit Gaswarngerät, Prüfung Spannungsfreiheit der Wasserfüllung gem. VDE, Reinigung
Schachtrahmen / Deckel, Einsetzen neue Dichtung und Schließen / Verschrauben.
LÄA 080
Weder die einschlägigen Leistungspositionen im Bauvertrag noch die TVB oder die Baubeschreibung geben konkrete Hinweise, inwieweit der AN bei Angebotsabgabe mit erhöhten Wasserständen in den Brunnenstuben zu rechnen hatte. Mehraufwendungen für das Absaugen von überschüssigem Tagwasser, welches durch die undichten Deckel und durch die Ringfugen eindringt, die in den Brunnenstuben erforderlich wurden/werden, um Schäden infolge des Anstiegs des Wasserspiegels und einhergehend Schäden der elektronischen Bauteile zu vermeiden, ergeben sich folgende zusätzliche Leistungen:
• Monatliche Bereitstellunggebühr zur Sicherstellung zeitnaher Einsätze im Bedarfsfall
• Reinigung des Saugwagens, Saugschlauchs und der elektrischen Einbauteile
• Auspumpen der Brunnenstuben mittels Schmutzwasserpumpe inkl. Verkehrssicherung
• Öffnen Schacht, Freimessen mit Gaswarngerät, Prüfung Spannungsfreiheit der Wasserfüllung gem. VDE, Reinigung
Schachtrahmen / Deckel, Einsetzen neue Dichtung und Schließen / Verschrauben.
Quelle: OJS 2025/S 166-567657 (2025-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1153445.7 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 100 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-26+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE041.167
Aus Erkenntnissen aus dem Baubetrieb wurde ersichtlich, dass für die Schlitzwand größere Erdlasten anfallen als im geotechnischen Gutachten vorgesehen. Im fortgeschriebenen Aussteifungskonzept wurden die Knoten des Aussteifungsrostes von den Primärstützen entkoppelt, um deren seitliches Auslenken und die dadurch verursachte Knickgefahr vorzubeugen. Ferner sind die Vorspannpressen nachjustierbar auszuführen, damit verhindert werden kann, dass die Aussteifungsknoten die Primärstützen berühren.
Bei einer Schwellenwertüberschreitung der Verformungen müssen die Pressen innerhalb einer Woche nachjustiert werden können. Hierzu ist die Herstellung einer entsprechenden Bereitschaft des Personals und der Geräte notwendig.
Aufgrund der o.g. neuen tragwerksplanerischen Anforderungen, die erst im Zuge der AP-Erstellung erkennbar wurden und insbesondere aus neuen geotechnischen Erkenntnissen resultieren, waren diese Änderungen für den AG trotz umfangreicher Voruntersuchungen nicht vorhersehbar.
A VE041.167
Aus Erkenntnissen aus dem Baubetrieb wurde ersichtlich, dass für die Schlitzwand größere Erdlasten anfallen als im geotechnischen Gutachten vorgesehen. Im fortgeschriebenen Aussteifungskonzept wurden die Knoten des Aussteifungsrostes von den Primärstützen entkoppelt, um deren seitliches Auslenken und die dadurch verursachte Knickgefahr vorzubeugen. Ferner sind die Vorspannpressen nachjustierbar auszuführen, damit verhindert werden kann, dass die Aussteifungsknoten die Primärstützen berühren.
Bei einer Schwellenwertüberschreitung der Verformungen müssen die Pressen innerhalb einer Woche nachjustiert werden können. Hierzu ist die Herstellung einer entsprechenden Bereitschaft des Personals und der Geräte notwendig.
Aufgrund der o.g. neuen tragwerksplanerischen Anforderungen, die erst im Zuge der AP-Erstellung erkennbar wurden und insbesondere aus neuen geotechnischen Erkenntnissen resultieren, waren diese Änderungen für den AG trotz umfangreicher Voruntersuchungen nicht vorhersehbar.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
A VE041.167
Herstellung einer Bereitschaft zur Materialisierung von Hydraulikequipment und Personal zur Nachjustierung der Pressen im Aussteifungsrost der Ebene -5 im Falle einer Schwellenwertüberschreitung der Verformungen, mit einer Vorlaufzeit von einer Woche.
A VE041.167
Herstellung einer Bereitschaft zur Materialisierung von Hydraulikequipment und Personal zur Nachjustierung der Pressen im Aussteifungsrost der Ebene -5 im Falle einer Schwellenwertüberschreitung der Verformungen, mit einer Vorlaufzeit von einer Woche.
Quelle: OJS 2025/S 186-635878 (2025-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 50 000 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 100 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-06+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der gebundene AN ist bereits mit der Erstellung des Rohbaus des HP Marienhof beauftragt, inklusive des Einbaus der Frischbetonverbundfolie als Hauptabdichtungsmaßnahme. Ferner befindet sich das geplante Injektionsschlauchnetz innerhalb der Bodenplatte, deren Herstellung ebenfalls im Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegt. Der Einbau des Injektionsschlauchnetzes muss in die Betonage der Bodenplatte eingeplant werden und ist davon technisch nicht trennbar. Des Weiteren verknappen sich während der Betonage die ohnehin begrenzten, untertägigen Platzverhältnisse, welches die Bindung eines weiteren AN aus logistischer Sicht unmöglich macht.
Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem nicht möglich. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.
Der gebundene AN ist bereits mit der Erstellung des Rohbaus des HP Marienhof beauftragt, inklusive des Einbaus der Frischbetonverbundfolie als Hauptabdichtungsmaßnahme. Ferner befindet sich das geplante Injektionsschlauchnetz innerhalb der Bodenplatte, deren Herstellung ebenfalls im Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegt. Der Einbau des Injektionsschlauchnetzes muss in die Betonage der Bodenplatte eingeplant werden und ist davon technisch nicht trennbar. Des Weiteren verknappen sich während der Betonage die ohnehin begrenzten, untertägigen Platzverhältnisse, welches die Bindung eines weiteren AN aus logistischer Sicht unmöglich macht.
Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem nicht möglich. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
AVE041_175: Herstellung eines neuen Injektionsschlauchnetzes (infolge Änderung des Abdichtungskonzepts):
Aufgrund der Fortschreibung der WU-Richtlinie sowie der erst im Rahmen der Ausführungsplanung erkenntlich gewordenen, unzulässig hohen Bewehrungskonzentrationen wurde das Abdichtungskonzept neu ausgearbeitet. Als zentrales, abdichtendes Bauteil ist eine Frischbetonverbundfolie vorgesehen, deren Fugen und Aussparungen durch Zusatzmaßnahmen abgedichtet werden müssen. Dafür ist der Einbau eines neuen, in seiner Funktion und Geometrie von der ursprünglichen, vertraglich vereinbarten Planung abweichenden Injektionsschlauchnetzes nötig.
AVE041_175: Herstellung eines neuen Injektionsschlauchnetzes (infolge Änderung des Abdichtungskonzepts):
Aufgrund der Fortschreibung der WU-Richtlinie sowie der erst im Rahmen der Ausführungsplanung erkenntlich gewordenen, unzulässig hohen Bewehrungskonzentrationen wurde das Abdichtungskonzept neu ausgearbeitet. Als zentrales, abdichtendes Bauteil ist eine Frischbetonverbundfolie vorgesehen, deren Fugen und Aussparungen durch Zusatzmaßnahmen abgedichtet werden müssen. Dafür ist der Einbau eines neuen, in seiner Funktion und Geometrie von der ursprünglichen, vertraglich vereinbarten Planung abweichenden Injektionsschlauchnetzes nötig.
Quelle: OJS 2025/S 216-743679 (2025-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 50 000 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 36465919.92 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-27+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA 01-23
Der AN ist mit der Ausführung des geotechnischen Messprogramms sowie der bergmännischen Vortriebe am HPMarienhof (HPM) beauftragt. Die Hebungsinjektionen (HI) dienen als Kompensation der Setzungen aus dem Tunnelbau zum Auffahren der Bahnsteigröhren. Bei der Beauftr eines weiteren AN für die Durchf der HI sind große Abstimmgsschwierigkten bei dem hoch sensiblen Zusammenspiel zw geotechn Messprogramm, HI u Tunnelbau zu befürchten, die sich techn nur durch einheitl Vergabe sachgerecht lösen lassen. Bei Störung des Zusammenwirkens drohen wesentl Schäden wegen verzögerter HI. Bei der Durchführung der Leistungen durch weiteren AN ist Aufgabentrennung massiv erschwert. Für AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN ggü er ggf. Haftung/Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantworlkten wäre bes erschwert. Weiterer AN für HI kann daher wegen engem Ineinandergreifen der Einzelschritte in extrem engem Baufeld Fertigstellung HPM u ges Großprojekt beeintr.
NA 01-23
Der AN ist mit der Ausführung des geotechnischen Messprogramms sowie der bergmännischen Vortriebe am HPMarienhof (HPM) beauftragt. Die Hebungsinjektionen (HI) dienen als Kompensation der Setzungen aus dem Tunnelbau zum Auffahren der Bahnsteigröhren. Bei der Beauftr eines weiteren AN für die Durchf der HI sind große Abstimmgsschwierigkten bei dem hoch sensiblen Zusammenspiel zw geotechn Messprogramm, HI u Tunnelbau zu befürchten, die sich techn nur durch einheitl Vergabe sachgerecht lösen lassen. Bei Störung des Zusammenwirkens drohen wesentl Schäden wegen verzögerter HI. Bei der Durchführung der Leistungen durch weiteren AN ist Aufgabentrennung massiv erschwert. Für AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN ggü er ggf. Haftung/Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantworlkten wäre bes erschwert. Weiterer AN für HI kann daher wegen engem Ineinandergreifen der Einzelschritte in extrem engem Baufeld Fertigstellung HPM u ges Großprojekt beeintr.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
NA 01-23
Nach dem vertraglich vereinbarten Konzept zur Durchführung der Hebungsinjektionen für die angrenzenden Wohn- und Geschäftshäuser sollten Hebungsinjektionen aus bauzeitlich zu errichtenden Injektionsstollen durchgeführt werden. Der Bau der Injektionsstollen sowie die Herstellung der Injektionsbohrungen aus diesen heraus fallen nun weg.
Als zusätzliche Leistungen werden die Bohrungen für das Setzen der Injektionslanzen aus dem Stationsbauwerk des Hp Marienhof heraus hergestellt und die Hebungsinjektionen von dort aus ausgeführt. Die neuen Hebungsinjektionen dienen wie bisher zum Ausgleich von Setzungen, die aus dem Vortrieb der Bahnsteigtunnel resultieren. Sie bieten nun hinreichende Sicherheit zur Vermeidung von Setzungsschäden.
NA 01-23
Nach dem vertraglich vereinbarten Konzept zur Durchführung der Hebungsinjektionen für die angrenzenden Wohn- und Geschäftshäuser sollten Hebungsinjektionen aus bauzeitlich zu errichtenden Injektionsstollen durchgeführt werden. Der Bau der Injektionsstollen sowie die Herstellung der Injektionsbohrungen aus diesen heraus fallen nun weg.
Als zusätzliche Leistungen werden die Bohrungen für das Setzen der Injektionslanzen aus dem Stationsbauwerk des Hp Marienhof heraus hergestellt und die Hebungsinjektionen von dort aus ausgeführt. Die neuen Hebungsinjektionen dienen wie bisher zum Ausgleich von Setzungen, die aus dem Vortrieb der Bahnsteigtunnel resultieren. Sie bieten nun hinreichende Sicherheit zur Vermeidung von Setzungsschäden.
Quelle: OJS 2025/S 230-791231 (2025-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 50 000 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 350425.02 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-08+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA 01-65
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der Bauwasserhaltung auch die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit Pumpen aller Brunnen mit Pumpen und ggf. mit Vakuumanlagen, sowie die Installation, Vorhaltung, den Betrieb der Pumpen und Vakuumanlagen, sowie die Ausführung von Ausbauverlaufsmessungen an Brunnen und GWM. Da die im vorliegenden Nachtrag angebotenen Leistungen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, im Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen mehreren Auftragnehmern ist unter den beengten Platzverhältnissen auf der Baustelle ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten zudem nicht möglich.
NA 01-65
Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der Bauwasserhaltung auch die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit Pumpen aller Brunnen mit Pumpen und ggf. mit Vakuumanlagen, sowie die Installation, Vorhaltung, den Betrieb der Pumpen und Vakuumanlagen, sowie die Ausführung von Ausbauverlaufsmessungen an Brunnen und GWM. Da die im vorliegenden Nachtrag angebotenen Leistungen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, im Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen mehreren Auftragnehmern ist unter den beengten Platzverhältnissen auf der Baustelle ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten zudem nicht möglich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
NA 01-65
Im Zuge der Brunnenausbaus wurden Ausbauverlaufsmessungen von Brunnen und GWM notwendig und durchgeführt, um den tatsächlichen Verlauf und die Lage der Brunnen und GWM im Boden zu erfassen. Diese Informationen sind entscheidend für den weiteren Bauablauf, weil Bohrungen in der Praxis häufig geringfügig abweichen können, beispielsweise infolge Bohrdrift und Schiefstellung, welche für die weitere Planung und Ausführung anderer Bauteile wie Tunnel, Hebungsinjektionen und Brunnen relevant ist. An Brunnen und Pegeln, in denen zum Zeitpunkt der geplanten Durchführung der Ausbauverlaufsmessung eine Pumpe oder eine Sonde eingebaut war, musste vorab die Förderpumpe/Sonde ausgebaut und nach der Messung wieder eingebaut werden. Die zusätzlichen Leistungen sind durch den gebundenen AN umzusetzen, der bereits mit der Beauftragung VE41 Hp Marienhof die Ausführung von Ausbauverlaufsmessungen in Teilen und den Ein- und Ausbau von Pumpen und Sonden (ohne Pumpen- und Sondenwechsel)zu erbringen hat.
NA 01-65
Im Zuge der Brunnenausbaus wurden Ausbauverlaufsmessungen von Brunnen und GWM notwendig und durchgeführt, um den tatsächlichen Verlauf und die Lage der Brunnen und GWM im Boden zu erfassen. Diese Informationen sind entscheidend für den weiteren Bauablauf, weil Bohrungen in der Praxis häufig geringfügig abweichen können, beispielsweise infolge Bohrdrift und Schiefstellung, welche für die weitere Planung und Ausführung anderer Bauteile wie Tunnel, Hebungsinjektionen und Brunnen relevant ist. An Brunnen und Pegeln, in denen zum Zeitpunkt der geplanten Durchführung der Ausbauverlaufsmessung eine Pumpe oder eine Sonde eingebaut war, musste vorab die Förderpumpe/Sonde ausgebaut und nach der Messung wieder eingebaut werden. Die zusätzlichen Leistungen sind durch den gebundenen AN umzusetzen, der bereits mit der Beauftragung VE41 Hp Marienhof die Ausführung von Ausbauverlaufsmessungen in Teilen und den Ein- und Ausbau von Pumpen und Sonden (ohne Pumpen- und Sondenwechsel)zu erbringen hat.
Quelle: OJS 2025/S 237-815279 (2025-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 50 000 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 380 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-13+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE041.179 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des HP Marienhof beauftragt, inklusive der Hebungsinjektionen zur
Setzungskompensation infolge Tunnelbauarbeiten zur Herstellung des Bahnsteigs. Dies beinhaltet eine verformungsarme
Ausführung sämtlicher untertägiger Arbeiten. Die Einbindung eines weiteren AN stellt in diesem Fall einen direkten Eingriff in den
Verantwortungsbereich des gebundenen AN dar, da sich die Qualität der Ausführung der Kanalverfüllung direkt auf Verformungen
benachbarter Bauwerke sowie auf den Hebungserfolg der späteren Injektionen auswirkt. Bei der Durchführung der o.g.
Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem massiv erschwert. Für den AG ist nicht mehr
hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss; die Zuordnung der
Verantwortlichkeiten wird dadurch besonders erschwert.
A VE041.179 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des HP Marienhof beauftragt, inklusive der Hebungsinjektionen zur
Setzungskompensation infolge Tunnelbauarbeiten zur Herstellung des Bahnsteigs. Dies beinhaltet eine verformungsarme
Ausführung sämtlicher untertägiger Arbeiten. Die Einbindung eines weiteren AN stellt in diesem Fall einen direkten Eingriff in den
Verantwortungsbereich des gebundenen AN dar, da sich die Qualität der Ausführung der Kanalverfüllung direkt auf Verformungen
benachbarter Bauwerke sowie auf den Hebungserfolg der späteren Injektionen auswirkt. Bei der Durchführung der o.g.
Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem massiv erschwert. Für den AG ist nicht mehr
hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss; die Zuordnung der
Verantwortlichkeiten wird dadurch besonders erschwert.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
A VE041.179 Erkundung, Vermessung und Verfüllung eines stillgelegten Kanalabschnitts:
Westlich des Baufelds des HP Marienhof befindet sich im Bereich der späteren Hebungsinjektionen ein außer Betrieb
genommener Kanalabschnitt. Da dessen Zustand von außen nicht beurteilt werden kann, können Veränderungen des
Spannungszustandes im Boden im Rahmen der anstehenden Hebungsinjektionen die Standsicherheit des Kanals beeinträchtigen
und somit auch die Standsicherheit der Gebäude darüber. Des Weiteren kann der Kanalabschnitt als Hohlraum den
Hebungserfolg beeinträchtigen. Aus diesen Gründen muss der Kanalabschnitt erkundet, vermessen und verfüllt werden.
A VE041.179 Erkundung, Vermessung und Verfüllung eines stillgelegten Kanalabschnitts:
Westlich des Baufelds des HP Marienhof befindet sich im Bereich der späteren Hebungsinjektionen ein außer Betrieb
genommener Kanalabschnitt. Da dessen Zustand von außen nicht beurteilt werden kann, können Veränderungen des
Spannungszustandes im Boden im Rahmen der anstehenden Hebungsinjektionen die Standsicherheit des Kanals beeinträchtigen
und somit auch die Standsicherheit der Gebäude darüber. Des Weiteren kann der Kanalabschnitt als Hohlraum den
Hebungserfolg beeinträchtigen. Aus diesen Gründen muss der Kanalabschnitt erkundet, vermessen und verfüllt werden.
Quelle: OJS 2026/S 009-025441 (2026-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 50 000 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 50 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-15+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE041.178 Der gebundene AN ist bereits mit der Erstellung des Rohbaus des HP Marienhof beauftragt, inklusive sämtlicher Arbeiten im
Gewerk der Hebungsinjektionen. Bei Einbindung eines weiteren AN entsteht eine kritische Schnittstelle im Bereich der
Hochdrucktechnik. Die Verantwortung bei späterer Beeinträchtigung des Hebungserfolges und der Arbeitssicherheit ist in diesem
Fall wegen der fehlenden scharfen Trennung der Leistungen nicht eindeutig zuordenbar. Für den AG ist nicht mehr hinreichend
erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.
Die Bearbeitung der Ausführungspläne des gebundenen AN setzt Kenntnisse des bestehenden 3D-Modells voraus und ist daher
nur durch den gebundenen AN selbst möglich.
A VE041.178 Der gebundene AN ist bereits mit der Erstellung des Rohbaus des HP Marienhof beauftragt, inklusive sämtlicher Arbeiten im
Gewerk der Hebungsinjektionen. Bei Einbindung eines weiteren AN entsteht eine kritische Schnittstelle im Bereich der
Hochdrucktechnik. Die Verantwortung bei späterer Beeinträchtigung des Hebungserfolges und der Arbeitssicherheit ist in diesem
Fall wegen der fehlenden scharfen Trennung der Leistungen nicht eindeutig zuordenbar. Für den AG ist nicht mehr hinreichend
erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.
Die Bearbeitung der Ausführungspläne des gebundenen AN setzt Kenntnisse des bestehenden 3D-Modells voraus und ist daher
nur durch den gebundenen AN selbst möglich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
A VE041.178 Manschettenrohrverlängerung durch Außenwand in den Ebenen -1, -2 & -4 inklusive Modellierung im 3D Modell
Infolge einer vorausgegangenen Vertragsänderung (Entfall des Injektionsstollens) wurden die Bohrungen der Hebungsinjektionen
von der Baugrube aus durch die Schlitzwand hergestellt. Damit die Manschettenrohre für die Hebungsinjektionen während und
nach der Betonage der Innenschale des Stationsbauwerks weiterhin zugänglich bleiben, müssen diese verlängert werden. Des
Weiteren muss die Verlängerung der Manschettenrohre in die 3D-Ausführungsplanung aufgenommen werden, um Kollisionen mit
der Bewehrung der Innenschale zu vermeiden.
A VE041.178 Manschettenrohrverlängerung durch Außenwand in den Ebenen -1, -2 & -4 inklusive Modellierung im 3D Modell
Infolge einer vorausgegangenen Vertragsänderung (Entfall des Injektionsstollens) wurden die Bohrungen der Hebungsinjektionen
von der Baugrube aus durch die Schlitzwand hergestellt. Damit die Manschettenrohre für die Hebungsinjektionen während und
nach der Betonage der Innenschale des Stationsbauwerks weiterhin zugänglich bleiben, müssen diese verlängert werden. Des
Weiteren muss die Verlängerung der Manschettenrohre in die 3D-Ausführungsplanung aufgenommen werden, um Kollisionen mit
der Bewehrung der Innenschale zu vermeiden.
Quelle: OJS 2026/S 011-031592 (2026-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 50 000 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 50 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-16+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
A VE041.177 Der Rückbau des Aussteifungsrostes führt zu Lastumlagerungen in der Schlitzwand sowie in den Geschossdecken. Daher
muss der Rückbau zwingend in engster Abstimmung mit dem Verformungsmonitoring durchgeführt werden, welches im
Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegt. Hierdurch entsteht bei Einbindung eines weiteren AN eine kritische
Schnittstelle. Eine Beschädigung des bisher erstellten Rohbaus durch nicht sachgemäße Durchführung des Rückbaus oder durch
Kommunikationsfehler zwischen dem gebundenen und einem weiteren AN kann nicht ausgeschlossen werden. Eine weitere
Schnittstelle entsteht im Bereich der Arbeitssicherheit; dies ist unbedingt zu vermeiden.
Bei der Durchführung der o.g. Leistung durch einen weiteren AN ist die erforderliche scharfe Trennung der Aufgaben zudem
massiv erschwert. Für den AG ist dann nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche
geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.
A VE041.177 Der Rückbau des Aussteifungsrostes führt zu Lastumlagerungen in der Schlitzwand sowie in den Geschossdecken. Daher
muss der Rückbau zwingend in engster Abstimmung mit dem Verformungsmonitoring durchgeführt werden, welches im
Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegt. Hierdurch entsteht bei Einbindung eines weiteren AN eine kritische
Schnittstelle. Eine Beschädigung des bisher erstellten Rohbaus durch nicht sachgemäße Durchführung des Rückbaus oder durch
Kommunikationsfehler zwischen dem gebundenen und einem weiteren AN kann nicht ausgeschlossen werden. Eine weitere
Schnittstelle entsteht im Bereich der Arbeitssicherheit; dies ist unbedingt zu vermeiden.
Bei der Durchführung der o.g. Leistung durch einen weiteren AN ist die erforderliche scharfe Trennung der Aufgaben zudem
massiv erschwert. Für den AG ist dann nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche
geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
A VE041.177 Vorzeitiger Rückbau des Aussteifungsrostes in der Ebene -2
In der Fortschreibung des geotechnischen Gutachtens wurden ungünstigere Bodenkennwerte ermittelt, als den
Ausschreibungsunterlagen zugrunde liegen. Aus diesem Grund musste das Aussteifungskonzept in der Ebene -2 geändert
werden. Im ursprünglichen Konzept waren die Stahlbetonkragen vom Randbalken mit einer Abschalung getrennt, um den
Baufortschritt der Innenschale vom Rückbau des Aussteifungsrostes zu entkoppeln. Dieser Ansatz war durch die gestiegenen,
anfallenden Erdlasten aus statischer Sicht nicht mehr möglich; der Randbalken und die Kragen mussten monolithisch betoniert
werden. Aus diesem Grund kann der Aussteifungsrost nur gemeinsam mit dem Randbalken rückgebaut werden. Durch den
zwingenden Abbruch des Randbalkens kann die Innenschale nur noch mit einer Kletterschalung hergestellt werden. Dafür ist der
Rückbau des Aussteifungsrostes vor der Betonage der Innenschale erforderlich.
A VE041.177 Vorzeitiger Rückbau des Aussteifungsrostes in der Ebene -2
In der Fortschreibung des geotechnischen Gutachtens wurden ungünstigere Bodenkennwerte ermittelt, als den
Ausschreibungsunterlagen zugrunde liegen. Aus diesem Grund musste das Aussteifungskonzept in der Ebene -2 geändert
werden. Im ursprünglichen Konzept waren die Stahlbetonkragen vom Randbalken mit einer Abschalung getrennt, um den
Baufortschritt der Innenschale vom Rückbau des Aussteifungsrostes zu entkoppeln. Dieser Ansatz war durch die gestiegenen,
anfallenden Erdlasten aus statischer Sicht nicht mehr möglich; der Randbalken und die Kragen mussten monolithisch betoniert
werden. Aus diesem Grund kann der Aussteifungsrost nur gemeinsam mit dem Randbalken rückgebaut werden. Durch den
zwingenden Abbruch des Randbalkens kann die Innenschale nur noch mit einer Kletterschalung hergestellt werden. Dafür ist der
Rückbau des Aussteifungsrostes vor der Betonage der Innenschale erforderlich.
Quelle: OJS 2026/S 012-037899 (2026-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 50 000 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 446679.04 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-02+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA 01-58
Diese Änderungen wurde aufgrund der statischen Erfordernisse an den Baugrund sowie der engen Zeitschiene im Vorfeld und im Zuge
der Baufeldübergabe erforderlich. Es ist logistisch nicht möglich, die Erdarbeiten durch einen weiteren AN durchführen zu lassen.
Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen mehreren AN innerhalb des stark beengten Baufeldes inkl.
erforderl. Zwischenlagerungen u. Wiederauffüllungen ist ohne massive Störungen nicht möglich, insb., da die sonstigen Arbeitsschritte zur
Herstellung der BE zum Zeitpunkt der Ausführung durch den gebundenen AN ausgeführt werden müssen.
Für den AG ist bei Bindung eines weiteren AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend
machen muss. Dies gilt v.a., da die Erdarbeiten Bodenverbesserungen beinhalten, die statisch für Großgeräte des AN wie Greifer,
Schlitzwandfräse und Bohrgeräte ausgelegt sein müssen.
NA 01-58
Diese Änderungen wurde aufgrund der statischen Erfordernisse an den Baugrund sowie der engen Zeitschiene im Vorfeld und im Zuge
der Baufeldübergabe erforderlich. Es ist logistisch nicht möglich, die Erdarbeiten durch einen weiteren AN durchführen zu lassen.
Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen mehreren AN innerhalb des stark beengten Baufeldes inkl.
erforderl. Zwischenlagerungen u. Wiederauffüllungen ist ohne massive Störungen nicht möglich, insb., da die sonstigen Arbeitsschritte zur
Herstellung der BE zum Zeitpunkt der Ausführung durch den gebundenen AN ausgeführt werden müssen.
Für den AG ist bei Bindung eines weiteren AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend
machen muss. Dies gilt v.a., da die Erdarbeiten Bodenverbesserungen beinhalten, die statisch für Großgeräte des AN wie Greifer,
Schlitzwandfräse und Bohrgeräte ausgelegt sein müssen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TEN-0000
Neuer Wert
Text:
NA 01-58
Geänderte Erdarbeiten bis zum Aushub Deckel E0:
Zur Herstellung der notwendigen Arbeitsebenen auf dem Baufeld sind durch den AN mehrere Arbeitsschritte für den Transport sowie den Ein- und Ausbau von Material als Baugrund erforderlich (u.a. für Leitwand, Schlitzwand, Bauwerk), die nicht 1:1 den jeweiligen LV-Positionen zugeordnet werden können. Teilweise erfolgte eine Änderung des Materials im Vergleich zum LV, in Teilbereichen musste aus statischen
Gründen eine Schottertragschicht auf einem verfestigten Untergrund statt des Kies-Sand-Gemisches gem. LV verbaut werden.
Um die Brunnen auf dem Baufeld gem. Planung herstellen zu können, waren Änderungen bei den Bohrebenen erforderlich. Diese sind
(anteilig) auf die unzureichende Standfestigkeit des Vorverbaus zurückzuführen und waren zur Herstellung der Bohrungen technisch
notwendig.
Zudem wurde im Vorfeld der Baufeldübergabe ein Teil des Voraushubs durch einen weiteren Auftragnehmer ausgeführt, der gemäß des ausgeschriebenen Aushubkonzeptes ursprünglich durch die VE41 ausgeführt werden sollte. Dadurch entfallen diese Leistungen bei dem gebundenen Auftragnehmer (AN).
NA 01-58
Geänderte Erdarbeiten bis zum Aushub Deckel E0:
Zur Herstellung der notwendigen Arbeitsebenen auf dem Baufeld sind durch den AN mehrere Arbeitsschritte für den Transport sowie den Ein- und Ausbau von Material als Baugrund erforderlich (u.a. für Leitwand, Schlitzwand, Bauwerk), die nicht 1:1 den jeweiligen LV-Positionen zugeordnet werden können. Teilweise erfolgte eine Änderung des Materials im Vergleich zum LV, in Teilbereichen musste aus statischen
Gründen eine Schottertragschicht auf einem verfestigten Untergrund statt des Kies-Sand-Gemisches gem. LV verbaut werden.
Um die Brunnen auf dem Baufeld gem. Planung herstellen zu können, waren Änderungen bei den Bohrebenen erforderlich. Diese sind
(anteilig) auf die unzureichende Standfestigkeit des Vorverbaus zurückzuführen und waren zur Herstellung der Bohrungen technisch
notwendig.
Zudem wurde im Vorfeld der Baufeldübergabe ein Teil des Voraushubs durch einen weiteren Auftragnehmer ausgeführt, der gemäß des ausgeschriebenen Aushubkonzeptes ursprünglich durch die VE41 ausgeführt werden sollte. Dadurch entfallen diese Leistungen bei dem gebundenen Auftragnehmer (AN).