Kauf von 2 fabrikneuen 18 t LKW's mit unterschiedlicher Motorleistung, Kippbrücke und Winterdienstausrüstung für die Landeshauptstadt Dresden Los 1: fabrikneuer LKW 18 t – Motorleistung mind. 250 kW und Kippbrücke, WDA, Los 2: fabrikneuer LKW 18 t – Motorleistung mind. 210 kW und Kippbrücke, WDA.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge
Menge oder Umfang:
“Kauf von 2 fabrikneuen 18 t LKW's mit unterschiedlicher Motorleistung, Kippbrücke und Winterdienstausrüstung für die Landeshauptstadt Dresden Los 1:...”
Menge oder Umfang
Kauf von 2 fabrikneuen 18 t LKW's mit unterschiedlicher Motorleistung, Kippbrücke und Winterdienstausrüstung für die Landeshauptstadt Dresden Los 1: fabrikneuer LKW 18 t – Motorleistung mind. 250 kW und Kippbrücke, WDA Los 2: fabrikneuer LKW 18 t – Motorleistung mind. 210 kW und Kippbrücke, WDA.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Allgemeine Verwaltung, Haupt- und Personalamt
Postanschrift: Postfach 120020
Postleitzahl: 01001
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.dresden.de🌏
E-Mail: mhausdorf@dresden.de📧
Telefon: +49 3514882863📞
Fax: +49 3514882806 📠
“Sonstiges: Fortgeschrittene Signaturzertifikate sind nur zugelassen, wenn sie von einem Zertifizierungsdienstanbieter stammen, der bei der Bundesnetzagentur...”
Sonstiges: Fortgeschrittene Signaturzertifikate sind nur zugelassen, wenn sie von einem Zertifizierungsdienstanbieter stammen, der bei der Bundesnetzagentur gelistet ist. Die Einreichung der Angebote per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Dies ist die einzige amtliche Bekanntmachung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über das Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2015/S 152-280038 (2015-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge