Raumlufttechnische Anlagen nach DIN 18379;
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Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-13.
Auftragsbekanntmachung (2015-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installateurarbeiten
Menge oder Umfang:
“1 St. Raumlufttechnisches Zentralgerät Luftmenge: 21 000 m3/h;1 St. Raumlufttechnisches Zentralgerät als Aussengerät Luftmenge: 500 m3/h;2 St....”
Menge oder Umfang
1 St. Raumlufttechnisches Zentralgerät Luftmenge: 21 000 m3/h;1 St. Raumlufttechnisches Zentralgerät als Aussengerät Luftmenge: 500 m3/h;2 St. Raumlufttechnisches Zentralgerät als Aussengerät Luftmenge: 1 100 m3/h;1 St. Raumlufttechnisches zentralgerät als Aussengerät Luftmenge: 2 500 m3/h;166 St. Brandschutzklappen;34 St. Kulissenschalldämpfer ca. 3 500 m³ Luftleitungen rechteckig einschl. Formstücke ca. 1000 m Wickelfalzrohr DN 100-315;1 St. Kaltwassererzuegungs Gerät Kühlleistung ca. 100 kW;1 St. Rückkühler mit geschlossenem Kreislauf ca. 160 m Gewinderohr für Klimakaltwasser ca. 660 m Präzionsstahlrohr für Klimakaltwasser;43 St. aktive Kühlbalken Länge 1 800 mm;1 St. Split - Klimaanlage.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installateurarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: LBB Niederlassung Idar-Oberstein
Postanschrift: Am Rilchenberg 65
Postleitzahl: 55743
Postort: Idar-Oberstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de🌏
E-Mail: vergabe.idaroberstein@lbbnet.de📧
Telefon: +49 67814050📞
Fax: +49 6781405190 📠
“Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren u. Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, deren Höhe sich nach § 128 des...”
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren u. Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, deren Höhe sich nach § 128 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt. Die Prüfung durch die Vergabeprüfstelle ist nicht Voraussetzung für die Anrufung der Vergabekammer u. bewirkt keine automatische Aussetzung des Verfahrens.
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Quelle: OJS 2015/S 034-057321 (2015-02-13)