2015/276 Offshore Terminal Bremerhaven – Wasserseitige Kampfmittelsuche/Räumung
Freie Hansestadt Bremen (Land), handelnd durch das „Sonstige Sondervermögen Fischereihafen des Landes Bremen (-Wasserseite-)“, v
Kampfmittelräumung nach DIN 18323 durch Taucharbeiten in einem Teilbereich der Weser bei Bremerhaven (Blexer Bogen) im Land Bremen für den Neubau des Offshore-Terminals Bremerhaven.
Es handelt sich hierbei um Taucharbeiten im Tidebereich der Weser in einer Tiefe von ca. 0-15 m.
Es müssen Kampfmittel in einer Tiefenlage bis zu ca. 3,00 m unter Gewässersohle identifiziert und geborgen werden.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-02.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden › Beseitigung von Waffen und Munition
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-11-02 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-05-09 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung von Waffen und Munition
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung von Waffen und Munition 📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie Hansestadt Bremen (Land), handelnd durch das „Sonstige Sondervermögen Fischereihafen des Landes Bremen (-Wasserseite-)“, vertreten durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, dieser vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Strom 2
Postleitzahl: 27568
Postort: Bremerhaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.bremenports.de 🌏
E-Mail: otb_vergabe_kampfmittel@bremenports.de 📧
Fax: +49 47130901532 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 214-391651
ABl. S-Ausgabe: 214
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Kampfmittelräumung im Bereich der Weser ab einer Tiefe von ca. -7,0 m NN
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Kampfmittelräumung im Bereich der Weser bis zu einer Tiefe von ca. -7,0 m NN
Kurze Beschreibung: Kampfmittelräumung für den Flachwasserbereich des OTB.
Menge oder Umfang:
Menge oder Umfang:
Referenznummer: 2015/276 Offschore Terminal Bremerhaven-wasserseitige Kampfmittelberäumung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremerhaven, Weser im Bereich Blexer Bogen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v. H.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Marcus Müller
Internetadresse: www.bremenports.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-15 📅
Datum des Endes: 2016-09-30 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Telefon: +49 4213612256 📞
Internetadresse: http://www.bau.bremen.de 🌏
Fax: +49 4214962256 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 214-391651 (2015-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung von Waffen und Munition
Menge oder Umfang:
Kampfmittelräumung nach DIN 18323 durch Taucharbeiten in einem Teilbereich der Weser bei Bremerhaven (Blexer Bogen) im Land Bremen für den Neubau des Offshore-Terminals Bremerhaven.Es handelt sich hierbei um Taucharbeiten im Tidebereich der Weser in einer Tiefe von ca. 0-15 m Insgesamt müssen ca. 230 Anomalien in einer Tiefenlage bis zu ca. 3,0 m unter Gewässersohle identifiziert und geborgen werden.
Mehr anzeigen
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung von Waffen und Munition 📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie Hansestadt Bremen (Land), handelnd durch das „Sonstige Sondervermögen Fischereihafen des Landes Bremen (-Wasserseite-)“, vertreten durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, dieser vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Strom 2
Postleitzahl: 27568
Postort: Bremerhaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.bremenports.de 🌏
E-Mail: otb_vergabe_kampfmittel@bremenports.de 📧
Fax: +49 47130901532 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 214-391651
ABl. S-Ausgabe: 214
Zusätzliche Informationen
Erteilung zusätzlicher Auskünfte erfolgen gem. § 19 Abs.2 SektVO.
Das Auskunftsverlangen muss rechtzeitig gestellt werden. Auskünfte werden erteilt, soweit die Anfragen spätestens 6 Kalendertage vor dem Eröffnungstermin ausschließlich schriftlich oder auf elektronischem Weg beim Auftraggeber eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
1 Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren durchgeführt. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet.
2 Die Auswahl der Teilnehmer wird wie folgt durchgeführt:
Der Auftraggeber wird zunächst eine formelle Eignungsprüfung durchführen.
Bei den hiernach verbliebenen Bewerbungen wird im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung anhand der vorstehend genannten Mindestbedingungen zu den Kriterien unter III.2) festgestellt, ob der Bewerber nach Überzeugung des Auftraggebers für den Auftrag die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt.
Die hiernach geeigneten Bieter werden zum weiteren Verfahren zugelassen.
3 Die zum Wettbewerb zugelassenen Teilnehmer erhalten eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, in der das weitere Verfahren mit den einzuhaltenden Bedingungen beschrieben wird.
Mehr anzeigen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kampfmittelräumung nach DIN 18323 durch Taucharbeiten in einem Teilbereich der Weser bei Bremerhaven (Blexer Bogen) im Land Bremen für den Neubau des Offshore-Terminals Bremerhaven.
Es handelt sich hierbei um Taucharbeiten im Tidebereich der Weser in einer Tiefe von ca. 0-15 m.
Es müssen Kampfmittel in einer Tiefenlage bis zu ca. 3,00 m unter Gewässersohle identifiziert und geborgen werden.
Bezeichnung des Loses: Kampfmittelräumung im Bereich der Weser ab einer Tiefe von ca. -7,0 m NN
Kurze Beschreibung:
Identifizieren und Bergen von Anomalien im Tidebereich der Weser durch Taucharbeiten.
Menge oder Umfang:
Es handelt sich um ca. 40 Anomalien im Tidebereich der Weser ab einer Tiefe von ca. -7,0 m NN. Diese Anomalien müssen durch Taucharbeiten identifiziert und geborgen werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Kampfmittelräumung im Bereich der Weser bis zu einer Tiefe von ca. -7,0 m NN
Kurze Beschreibung: Kampfmittelräumung für den Flachwasserbereich des OTB.
Menge oder Umfang:
Es handelt sich um ca. 190 Anomalien im Tidebereich der Weser bis zu einer Tiefe von ca. -7,0 m NN. Diese Anomalien müssen durch Taucharbeiten identifiziert und geborgen werden.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Kampfmittelräumung nach DIN 18323 durch Taucharbeiten in einem Teilbereich der Weser bei Bremerhaven (Blexer Bogen) im Land Bremen für den Neubau des Offshore-Terminals Bremerhaven.
Es handelt sich hierbei um Taucharbeiten im Tidebereich der Weser in einer Tiefe von ca. 0-15 m Insgesamt müssen ca. 230 Anomalien in einer Tiefenlage bis zu ca. 3,0 m unter Gewässersohle identifiziert und geborgen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremerhaven, Weser im Bereich Blexer Bogen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die geforderten Angaben zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden ist. Der „Teilnahmeantrag“ ist unter der E-Mail Adresse: otb_vergabe_kampfmittel@bremenports.de schriftlich anzufordern.
Mehr anzeigen
Soweit gefordert, sind diesem Formular die erforderlichen Anlagen beizufügen.
Die nachfolgend gemachten Angaben sind von jedem Bewerber und von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft verbindlich zu machen:
2.
Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs. 2
Sektorenverordnung zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1
Sektorenverordnung genannten und nachfolgend wiedergegebenen Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
a) Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen im In- oder Ausland: §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches,
b) Vorteilsgewährung/Bestechung: §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
Mehr anzeigen
c) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr: § 299 des Strafgesetzbuches,
d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
e) Bestechung von Mandatsträgern: § 108e des Strafgesetzbuches,
f) Subventionsbetrug: § 264 des Strafgesetzbuches,
g) Geldwäsche: § 261 des Strafgesetzbuches.
Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der
Geschäfte dieses Unternehmens verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt.
3.
Eigenerklärung, dass
a) über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet,
c) das Unternehmen nicht die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beitrage zur
Sozialversicherung verletzt oder verletzt hat,
d) das Unternehmen keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt und
e) keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, nach § 21 Abs. 2 Sektorenverordnung für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
4.
Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister oder einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes.
5.
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gem. § 21 SchwarzarbG und § 6 AEntG vorliegt.
Hinweis: Gemäß § 21 SchwarzArbG gilt:
Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Bauauftrag der in § 98 Nr. 1 bis 3 und 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von 3 Jahren ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach
Mehr anzeigen
1. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11,
2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
3. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder
4. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches
• zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht.
Mehr anzeigen
• Gemäß § 21 AEntG gilt:
Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
Mehr anzeigen
• Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben auch bereits vor Zuschlagserteilung Nachweise zu verlangen.
1.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die geforderten Angaben zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden ist. Der „Teilnahmeantrag“ ist unter der E-Mail Adresse: otb_vergabe_kampfmittel@bremenports.de schriftlich anzufordern.
Mehr anzeigen
Soweit gefordert, sind diesem Formular die erforderlichen Anlagen beizufügen.
2. Von jedem Bewerber und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind verbindlich folgende Angaben zu machen:
a) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjähre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
Mehr anzeigen
b) Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
— Technisches Leitungspersonal,
— Ingenieure,
— Sonstige technischen Angestellte,
— Kaufmännisches Personal und
— Gewerbliche Mitarbeiter
c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen.
3. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen an die Eignung:
a) Der Bewerber oder die Bietergemeinschaft weisen ausreichenden Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht) nach. Für diesen Versicherungsschutz gelten die folgenden Mindestanforderungen:
Die Versicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung müssen für Personenschäden mindestens 10 000 000 EUR und 5 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden betragen.
Diese Versicherungssummen sind im Kalenderjahr mindestens zweifach, für die Umwelthaftpflicht- und die Umweltschadensversicherung einfach maximiert.
Dem Versicherungsvertrag liegen mindestens die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) Besonderen Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (BBR) Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung zugrunde.
Mehr anzeigen
Der Versicherungsschutz umfasst dabei mindestens:
— Die Deckung für sämtliche Lieferungen, Leistungen und sonstigen Rechtsverhältnisse aus dem Vertrag;
— Beauftragung von Subunternehmern;
— Ggf. die gesamtschuldnerische Haftung aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften inkl. der Mitversicherung des Insolvenzrisikos;
— Nachhaftung mind. 5 Jahre, d. h. Meldung von Schäden, die mind. bis zu 5 Jahre nach Beendigung des Vertrags eintreten;
— Schäden durch Energiemehrkosten;
— Schäden durch Medienverluste;
— Schäden durch Tätigkeits- einschl. Be- und Entlade und Leitungsschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
— Nachbesserungsbegleitschäden und Mängelbeseitigungsnebenkosten;
— Schäden aus der Tätigkeit als SiGe-Koordinator;
— Schäden durch Abhandenkommen fremder Schlüssel, Codekarten;
— Die Umwelthaftpflichtversicherung inkl. Regressrisiko;
— Die Umweltschadensversicherung;
— Kein Offshoreausschluss.
4. Bieter oder Bietergemeinschaften können sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen oder Mitglieder der Bietergemeinschaft stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaften zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.
Mehr anzeigen
Es wird darauf hingewiesen, dass für die geforderten Angaben zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular „Teilnahmeantrag OTB“ zu verwenden ist. Der „Teilnahmeantrag OTB“ ist unter der E-Mail Adresse: otb_vergabe_kampfmittel@bremenports.de schriftlich anzufordern. Soweit gefordert, sind diesem Formular die erforderlichen Anlagen beizufügen. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Mehr anzeigen
— Erlaubnis für das Unternehmen nach § 7 Sprenggesetz;
— Angaben zum bei Auftragsvergabe vorgesehenen Räumstellenleiter (Name, Befähigung § 20 SprengG, persönliche Referenzen für vergleichbare Projekte);
— Nachweis über eine externe Qualitätssicherung, ggf. des Gütezeichens „Gütesicherung Kampfmittelräumung“ (RAL-GZ 901) oder Vergleichbares;
— Darstellung des innerbetrieblichen Arbeitssicherheitsmanagements;
— Angaben zur Qualifikation für das in der Kampfmittelräumung eingesetzte Personal;
— Angaben zu Kapazitäten der Bewerber:
a. Anzahl Fachpersonal mit einer Befähigung nach §20 Sprenggesetz (SprengG)
b. Nachweis der Wartung der Tauch-, Berge und Schiffstechnik nach UVV.
Es ist im Einzelnen die für die Durchführung der Baumaßnahme zur Verfügung stehende technische Ausrüstung (Eigen- und Fremdgeräte) darzustellen und zu erläutern.
— Bieter oder Bietergemeinschaften können sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen oder Mitglieder der Bietergemeinschaft stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaften zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.
Mehr anzeigen
— Jeder Bewerber und jede Bewerbergemeinschaft muss nachweisen, dass insgesamt die technische Leistungsfähigkeit vorliegt, die zur Durchführung der Bauaufgabe erforderlich ist. Die Referenzen dürfen nicht älter sein als zehn Jahre, gerechnet ab Beginn der Ausführung bis heute.
Mehr anzeigen
— Das für die Durchführung des Auftrags erforderliche Gerät steht zur Verfügung.
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v. H.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Erlaubnis für das Unternehmen nach § 7 Sprengstoffgesetz. Das Kampfmittelgesetz der Freien Hansestadt Bremen ist zu befolgen. Die Firma hat eine Zulassung des Kampfmittelräumdienst Bremen vorzulegen. Auskunft über die benötigten Voraussetzungen für die Zulassung sind beim Kampfmittelräumdienst Bremen erhältlich.
Mehr anzeigen
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Marcus Müller
Internetadresse: www.bremenports.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-15 📅
Datum des Endes: 2016-09-30 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Telefon: +49 4213612256 📞
Internetadresse: http://www.bau.bremen.de 🌏
Fax: +49 4214962256 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 107 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten.
Mehr anzeigen
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 214-391651 (2015-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: otb_vergabe_kampfmittel@bremenports.de 📧
Fax: +49 47130901-532 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 090-162098
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 214-391651
ABl. S-Ausgabe: 90
Quelle: OJS 2016/S 090-162098 (2016-05-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: otb_vergabe_kampfmittel@bremenports.de 📧
Fax: +49 47130901-532 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 090-162098
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 214-391651
ABl. S-Ausgabe: 90
Quelle: OJS 2016/S 090-162098 (2016-05-09)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕