2015 – Industriereinigung
AVA Velsen GmbH
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für Industriereinigungsarbeiten an der Abfallverwertungsanlage Velsen (AVA Velsen).
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-03.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste › Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
- • Tank- und Behälterreinigung › Behälterreinigung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-02-03 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-06-17 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-02-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behälterreinigung
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behälterreinigung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AVA Velsen GmbH
Postanschrift: Alte Grube Velsen 16
Postleitzahl: 66127
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.ava-velsen.de 🌏
Fax: +49 6898946114 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 027-045535
ABl. S-Ausgabe: 27
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: 2015 - Industriereinigung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alte Grube Velsen 16, 66127 Saarbrücken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-03-23 📅
Öffnungsort: Saarbrücken.
Ort des Eröffnungstermins: Saarbrücken.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf, Abt. K-E
Herrn Busse
Name: TIM CONSULT GmbH
Postanschrift: L 15, 12-13
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Kontaktperson: Frau Stefanie Hütt
Telefon: +49 6211504480 📞
E-Mail: s.huett@timconsult.de 📧
Fax: +49 62115044899 📠
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015 - Industriereinigung
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes – Geschäftsstelle
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014994 📞
Internetadresse: http://www.saarland.de/3339.htm 🌏
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behälterreinigung
Menge oder Umfang:
Leistungen der Industrie- und Sprengreinigung bei Revisionen sowie unterjährig in der AVA Velsen, inkl. Baustelleneinrichtung, Materiallieferung, Anpassungsarbeiten, Nebenarbeiten, Montagearbeiten und Reststoffentsorgung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behälterreinigung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AVA Velsen GmbH
Postanschrift: Alte Grube Velsen 16
Postleitzahl: 66127
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.ava-velsen.de 🌏
Fax: +49 6898946114 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 027-045535
ABl. S-Ausgabe: 27
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für Industriereinigungsarbeiten an der Abfallverwertungsanlage Velsen (AVA Velsen).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um 6 Monate zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.3.2018 ausgeübt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 2015 - Industriereinigung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alte Grube Velsen 16, 66127 Saarbrücken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Im Falle einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen Mitgliedern zu erbringen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit),
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— dass mein/unser Unternehmen über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit),
— dass mein/unser Unternehmen Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Im Falle einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft ist diese Angabe von allen Mitgliedern zu erbringen.
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Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Im Falle einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen Mitgliedern zu erbringen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Im Falle einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen Mitgliedern zu erbringen.
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Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Nachweis über die Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit)
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— Die geplanten Entsorgungsanlagen sind zu benennen und es ist von den jeweiligen Betreibern der Entsorgungsanlagen eine schriftliche Bestätigung über die dem Auftragnehmer für die AVV-Nr. 19 01 07*, 19 01 11*, 19 01 13* und 19 01 15* jeweils zur Verfügung gestellten Kapazitäten einzuholen (Abnahmebestätigung) und dem Angebot beizufügen.
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Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
— dass alle Voraussetzungen für die Übernahme der Vertragspflichten erfüllt sind und dass ich/wir am Tage der Angebotslegung alle für die Erbringung der Leistung notwendigen Berechtigungen besitzen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf diesen im Zuschlagsfall bis Auftragsbeginn erweitert wird bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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— Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme bezogen auf die Grundlaufzeit ohne Verlängerungsoption gefordert, die spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn vorzulegen ist.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich.
Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Weitere Regelungen befinden sich in Abschnitt 7 „Vertragliche Regelungen“ der Vergabeunterlagen.
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Zahlungsbedingungen sind in Abschnitt 7 „Vertragliche Regelungen“ der Vergabeunterlagen geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A vorliegt,
… 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Einreichungsdatum des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
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Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer hat der Auftragnehmer bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrages zu vereinbaren ist. Unterauftragnehmer sind davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Bei der Weitervergabe ist die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen. Der Auftragnehmer darf den Unterauftragnehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise ungünstigeren Bedingen auferlegen, als zwischen Ihm und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.
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Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer im Rahmen der Angebotsprüfung unter Fristsetzung anzufordern, sofern diese nicht bereits mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern sowie Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer nachfordern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Verpflichtungserklärung Saarländisches Tariftreuegesetz – STTG:
Der Bieter hat in Anlage H zu den Vergabeunterlagen zu erklären, dass er die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz – STTG) vom 6.2.2013 (Amtsbl. I S. 84) zur Kenntnis genommen hat und eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
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Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Verdingungsunterlagen sind bei TIM CONSULT GmbH, L15 12-13, 68161 Mannheim, Deutschland gegen Zahlung von 33,61 EUR (netto) zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer = 40 EUR (brutto) per Verrechnungsscheck zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks.
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Datum der Angebotseröffnung: 2015-03-23 📅
Öffnungsort: Saarbrücken.
Ort des Eröffnungstermins: Saarbrücken.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf, Abt. K-E
Herrn Busse
Name: TIM CONSULT GmbH
Postanschrift: L 15, 12-13
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Kontaktperson: Frau Stefanie Hütt
Telefon: +49 6211504480 📞
E-Mail: s.huett@timconsult.de 📧
Fax: +49 62115044899 📠
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015 - Industriereinigung
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes – Geschäftsstelle
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014994 📞
Internetadresse: http://www.saarland.de/3339.htm 🌏
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen
Der Antrag ist unzulässig,
— soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 027-045535 (2015-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: j.busse@ava-velsen.de 📧
Telefon: +49 6898946108 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 117-211948
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 27-045535
ABl. S-Ausgabe: 117
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 66127 Saarbrücken.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-26 📅
Name: KIW Kessel- und Industriewartung GmbH
Postanschrift: Im Altenschemel 60
Postort: Neustadt
Postleitzahl: 67435
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2015/S 117-211948 (2015-06-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: j.busse@ava-velsen.de 📧
Telefon: +49 6898946108 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 117-211948
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 27-045535
ABl. S-Ausgabe: 117
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 66127 Saarbrücken.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-26 📅
Name: KIW Kessel- und Industriewartung GmbH
Postanschrift: Im Altenschemel 60
Postort: Neustadt
Postleitzahl: 67435
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2015/S 117-211948 (2015-06-17)
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