333 – Ersatzbeschaffung Linearbeschleuniger

Klinikum Idar-Oberstein GmbH

Das Klinikum Idar Oberstein beabsichtigt den Austausch einer bestehenden Beschleunigeranlage mit Ertüchtigung des bestehenden Strahlenschutzraumes, auf den neuen Beschleuniger abgestimmt und die Anpassung der zweiten Anlage in der Strahlentherapie im bestehenden Gebäude.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist Lieferung und Einbau eines Linearbeschleunigers (3D und IMRT-konfiguriert, 2 Photonen – 6 und 15 MV – sowie 4 Elektronenstufen – 6 bis 15 MeV), Ersatz des Lantis Onkologieinformationssystems und Anpassung und Erweiterung der vorhandenen Therapieplanung.
Die baulichen Anpassungsmaßnahmen nebst Bunkerertüchtigung erfolgen in einer separaten Ausschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Geräte
Menge oder Umfang: 1 300 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Geräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Idar-Oberstein GmbH
Postanschrift: Dr.-Ottmar-Kohler-Straße 2
Postleitzahl: 55743
Postort: Idar-Oberstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.krankenhaus-idar-oberstein.de 🌏
E-Mail: w.woellner@sb.shg-kliniken.de 📧
Telefon: +49 6818892319 📞
Fax: +49 6818892619 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 208-377253
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) an. Parallel zu dieser Ausschreibung werden die baulichen Maßnahmen für die erforderliche Umrüstung/Ertüchtigung der Bunkeranlage und die Anschlußleistungen für den Linearbeschleuniger nebst dazugehöriger Planung ausgeschrieben. Die Abgabe eines Angebotes für beide Ausschreibungen mit einem ggf. Nachlass für den Fall des Zuschlages auf beide Angebote ist zulässig.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Idar Oberstein beabsichtigt den Austausch einer bestehenden Beschleunigeranlage mit Ertüchtigung des bestehenden Strahlenschutzraumes, auf den neuen Beschleuniger abgestimmt und die Anpassung der zweiten Anlage in der Strahlentherapie im bestehenden Gebäude.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist Lieferung und Einbau eines Linearbeschleunigers (3D und IMRT-konfiguriert, 2 Photonen – 6 und 15 MV – sowie 4 Elektronenstufen – 6 bis 15 MeV), Ersatz des Lantis Onkologieinformationssystems und Anpassung und Erweiterung der vorhandenen Therapieplanung.
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Die baulichen Anpassungsmaßnahmen nebst Bunkerertüchtigung erfolgen in einer separaten Ausschreibung.
Referenznummer: 333 Linearbeschleuniger IO
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 55743 Idar-Oberstein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister über den Bieter (bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 45 der Richtlinie 2004/18/EG) oder, falls vorhanden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZRA) – ggf. auch Kopie – nicht älter als 6 Monate;
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2) Negativerklärungen gemäß § 6 EG Abs. 6 lit. a-e VOL/A: Der Bewerber erklärt, dass:
a) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren oder keine Eröffnung beantragt oder kein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) er sich nicht in Liquidation befindet,
c) er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) er im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gem. § 7 EG Abs. 2 lit. d VOL/A: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre 2012-2014.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gem. § 7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A: Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2012-2014) erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe der genauen Gerätespezifikation, des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber:
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— bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Stelle ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung;
— bei Leistungen an private Auftraggeber: Genaue Angabe von auskunftsbereiten Kontaktpersonen mit Anschrift, Tel.- und Fax-Nr. sowie E-Mail-Adresse.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: S. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: S. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigem Vertreter.

Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Ausfall des vorhandenen Beschleunigers.
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Auswertung der Angaben zu III.2.2) (Gewichtung 30 %) und III.2.3) (Gewichtung 70 %): Umsatz mit Linearbeschleunigern unter 10 000 000 EUR p. a. 5 Punkte, bis 20 000 000 EUR p. a. 7 Punkte, darüber 10 Punkte; Referenzen 3 vergleichbare Beschleuniger p. a. 3 Punkte, 5 p.a. 5 Punkte, darüber 10 Punkte.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: SHG – Saarland Heilstätten GmbH, Bauabteilung, Sonnenbergstraße 10, 66119 Saarbrücken
Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Wöllner
Internetadresse: www.krankenhaus-idar-oberstein.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 333 Linearbeschleuniger IO
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) an.
Parallel zu dieser Ausschreibung werden die baulichen Maßnahmen für die erforderliche Umrüstung/Ertüchtigung der Bunkeranlage und die Anschlußleistungen für den Linearbeschleuniger nebst dazugehöriger Planung ausgeschrieben. Die Abgabe eines Angebotes für beide Ausschreibungen mit einem ggf. Nachlass für den Fall des Zuschlages auf beide Angebote ist zulässig.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 56116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Verstöße,die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
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Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S. VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 208-377253 (2015-10-21)