4 Dacharbeitsbühnen in Aluminiumausführung und Drehschwenkkräne DAB inklusive Kranlaufbahnen auf 4 Gleisen des ICE-Werkes Köln Nippes, DB Fernverkehr AG
Zur Erhöhung der Instandhaltungskapazitäten plant die DB Fernverkehr AG den Bau eines neuen ICE-Werks in Köln-Nippes, das 2017 in Betrieb gehen soll. Das ICE-Werk wird auf dem Gelände des ehemaligen Güter- und Rangierbahnhofes Köln-Nippes errichtet. Es sollen sämtliche ICE-Baureihen gewartet werden können – vom ICE 1 bis hin zum geplanten ICx, der ab Ende 2016 ausgeliefert werden soll. Kernstück des ICE-Werkes ist die Werkhalle mit 4 Gleisen zu je 429 m Nutzlänge (einschließlich Rampen). Die Werkhalle selbst wird eine Länge von ca. 441 m, eine Breite von ca. 47 m und eine Höhe von ca. 12 m-13 m haben. Da an den Fahrzeugen in 2 Arbeitsebenen gleichzeitig gearbeitet werden soll, ist der Einbau von durchgehenden, beidseitigen Dacharbeitsbühnen auf den Gleisen 1, 2, 3 und 4 von je 425 m Länge vorgesehen. Die Breite der Laufebenen beträgt 1 000 mm. Durch den Bieter sind beidseitig vom Fahrzeug angeordnete nicht höhenverstellbare Dacharbeitsbühnen über die gesamte Fahrzeuglänge ohne Stirnarbeitsbühnen sowie Krananlagen und Sicherheitstechnik anzubieten. Mit dieser Variante können alle ICE-Fahrzeuge und Doppelstockzüge ohne wesentliche Einschränkungen bearbeitet werden. Durch die Höhe der Dacharbeitsbühnen ist ein ergonometrischer Übertritt auf die Fahrzeuge möglich. Die Wahl von beidseitigen Dacharbeitsbühnen ermöglicht eine optimale Arbeitshaltung auf beiden Fahrzeugseiten. Zur Realisierung der Spaltfreiheit zwischen den einzelnen Fahrzeugen und der Dacharbeitsbühnen sind elektrisch angetriebene Ausschübe anzubieten. Mit dieser Lösung wird ein definierter Übertritt auf alle betrachteten Fahrzeuge gewährleistet. Die Höhe der Lauffläche der Dacharbeitsbühne beträgt ca. 3 850 mm über Schienenoberkante. Die Dacharbeitsbühnen sind aus Aluminium zu fertigen. Dabei ist die vorhandene Hallenstatik zu beachten. Zur Gewichtsreduzierung ist die Lieferung von Geländern und Absturzsicherungen aus GFK möglich. Da die Fahrzeuge unterschiedliche Längen aufweisen, ist eine zusätzliche stirnseitige Begrenzung des Arbeitsbereiches durch geeignete Maßnahmen (z. B. klappbare Geländer) zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werkstattausrüstung
Menge oder Umfang: 4 Dacharbeitsbühnen und Drehschwenkkräne DAB inkl. Kranlaufbahnen auf 4 Gleisen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werkstattausrüstung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Fernverkehr AG (Bukr 13)
Postanschrift: Mannheimer Str. 81
Postleitzahl: 60326
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: ines.bartl@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 3029756887📞
Fax: +49 6926521757 📠
1. Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
2. Erklärung, dass er den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/file/2920500/data/geschaeftspartner.pdf) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (http://www.bme.de/fileadmin/pdf/Pressemeldungen/2008_11_10_BME_VerhaltensrichtlinieCoC.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
3. Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
4. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter: https://bieterportal.noncd.db.de möglich.
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
DieTeilnahmeanträge sind über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen einzureichen.
Eine elektronische Übermittlung außerhalb des Vergabeportals ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung des Vergabeportals und dem möglichen Mantelbogenverfahren, der Mantelbogen zum in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin im Original bei der unter I.1) genannten Adresse für Angebote/Teilnahmeanträge im verschlossenen Umschlag unter Angabe des Aktenzeichens – 14TEA13744 (2CL_14019)- und dem Hinweis – Teilnahmeantrag -Nicht Öffnen- vorliegen muss. Bei Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur entfällt das Mantelbogenverfahren.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.2.1) bis III.2.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
1. Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
3. Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
4. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter: https://bieterportal.noncd.db.de möglich.
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
DieTeilnahmeanträge sind über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen einzureichen.
Eine elektronische Übermittlung außerhalb des Vergabeportals ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung des Vergabeportals und dem möglichen Mantelbogenverfahren, der Mantelbogen zum in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin im Original bei der unter I.1) genannten Adresse für Angebote/Teilnahmeanträge im verschlossenen Umschlag unter Angabe des Aktenzeichens – 14TEA13744 (2CL_14019)- und dem Hinweis – Teilnahmeantrag -Nicht Öffnen- vorliegen muss. Bei Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur entfällt das Mantelbogenverfahren.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.2.1) bis III.2.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Erhöhung der Instandhaltungskapazitäten plant die DB Fernverkehr AG den Bau eines neuen ICE-Werks in Köln-Nippes, das 2017 in Betrieb gehen soll.
Das ICE-Werk wird auf dem Gelände des ehemaligen Güter- und Rangierbahnhofes Köln-Nippes errichtet. Es sollen sämtliche ICE-Baureihen gewartet werden können – vom ICE 1 bis hin zum geplanten ICx, der ab Ende 2016 ausgeliefert werden soll.
Kernstück des ICE-Werkes ist die Werkhalle mit 4 Gleisen zu je 429 m Nutzlänge (einschließlich Rampen). Die Werkhalle selbst wird eine Länge von ca. 441 m, eine Breite von ca. 47 m und eine Höhe von ca. 12 m-13 m haben.
Da an den Fahrzeugen in 2 Arbeitsebenen gleichzeitig gearbeitet werden soll, ist der Einbau von durchgehenden, beidseitigen Dacharbeitsbühnen auf den Gleisen 1, 2, 3 und 4 von je 425 m Länge vorgesehen. Die Breite der Laufebenen beträgt 1 000 mm.
Durch den Bieter sind beidseitig vom Fahrzeug angeordnete nicht höhenverstellbare Dacharbeitsbühnen über die gesamte Fahrzeuglänge ohne Stirnarbeitsbühnen sowie Krananlagen und Sicherheitstechnik anzubieten. Mit dieser Variante können alle ICE-Fahrzeuge und Doppelstockzüge ohne wesentliche Einschränkungen bearbeitet werden. Durch die Höhe der Dacharbeitsbühnen ist ein ergonometrischer Übertritt auf die Fahrzeuge möglich. Die Wahl von beidseitigen Dacharbeitsbühnen ermöglicht eine optimale Arbeitshaltung auf beiden Fahrzeugseiten.
Durch den Bieter sind beidseitig vom Fahrzeug angeordnete nicht höhenverstellbare Dacharbeitsbühnen über die gesamte Fahrzeuglänge ohne Stirnarbeitsbühnen sowie Krananlagen und Sicherheitstechnik anzubieten. Mit dieser Variante können alle ICE-Fahrzeuge und Doppelstockzüge ohne wesentliche Einschränkungen bearbeitet werden. Durch die Höhe der Dacharbeitsbühnen ist ein ergonometrischer Übertritt auf die Fahrzeuge möglich. Die Wahl von beidseitigen Dacharbeitsbühnen ermöglicht eine optimale Arbeitshaltung auf beiden Fahrzeugseiten.
Zur Realisierung der Spaltfreiheit zwischen den einzelnen Fahrzeugen und der Dacharbeitsbühnen sind elektrisch angetriebene Ausschübe anzubieten. Mit dieser Lösung wird ein definierter Übertritt auf alle betrachteten Fahrzeuge gewährleistet.
Die Höhe der Lauffläche der Dacharbeitsbühne beträgt ca. 3 850 mm über Schienenoberkante.
Die Dacharbeitsbühnen sind aus Aluminium zu fertigen. Dabei ist die vorhandene Hallenstatik zu beachten. Zur Gewichtsreduzierung ist die Lieferung von Geländern und Absturzsicherungen aus GFK möglich.
Da die Fahrzeuge unterschiedliche Längen aufweisen, ist eine zusätzliche stirnseitige Begrenzung des Arbeitsbereiches durch geeignete Maßnahmen (z. B. klappbare Geländer) zu berücksichtigen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen: Zusätzliche Leistungen wie Wartungsvertrag, Ersatzteile, etc.
Referenznummer: 14TEA13744
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA08
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln Nippes.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter (Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, davon Ingenieure.) (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
2. Auszug aus dem Handelsregisterauszug, der Handwerksrolle, dem Berufsregister bzw. Vergleichbares (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
3. Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre keine rechtskräftig festgestellten schweren Verfehlungen vorliegen (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
4. Erklärung, dass sich der Bewerber in den letzten 5 Jahren nicht an wettbewerbsbeschränkenden Abreden beteiligt hat.
5. Schriftliche Erklärung, dass sämtliche Teilhaber einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften (Wenn nicht zutreffend, dann bitte so erklären).
6. Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
6. Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
7. Erklärung, dass den Beschäftigten des Bewerbers oder den im Unternehmen des Bewerbers eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
— das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG),
— das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG),
— sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
— allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
8. Erklärung, dass der Bewerber die Verpflichtung aus der Nr. 6 auf die von diesem beauftragten Subunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Subunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Subunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
8. Erklärung, dass der Bewerber die Verpflichtung aus der Nr. 6 auf die von diesem beauftragten Subunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Subunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Subunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 5 Jahre – Angaben in EUR/ Jahr; Sollte in einem Geschäftsjahr kein Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 Euro anzugeben (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 5 Jahre – Angaben in EUR/ Jahr; Sollte in einem Geschäftsjahr kein Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 Euro anzugeben (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
2. Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate, mit einer Aussage zur generellen Finanzsituation (insbesondere Liquidität; (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
3. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquiditätsverfahren anhängig ist. Eine negative Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen:
Schriftliche Vorlage von Referenzen zu der besonderen Leistungsart: (Dacharbeitsbühnen in Aluminiumausführung und Drehschwenkkräne DAB inkl. Kranlaufbahnen), Leistungskurzbeschreibung und Jahr der Leistungserbringung. Sollten für ein Geschäftsjahr keine Referenzen vorliegen, so ist für dieses Geschäftsjahr – keine Referenz vorhanden – anzugeben.
Schriftliche Vorlage von Referenzen zu der besonderen Leistungsart: (Dacharbeitsbühnen in Aluminiumausführung und Drehschwenkkräne DAB inkl. Kranlaufbahnen), Leistungskurzbeschreibung und Jahr der Leistungserbringung. Sollten für ein Geschäftsjahr keine Referenzen vorliegen, so ist für dieses Geschäftsjahr – keine Referenz vorhanden – anzugeben.
Keine Referenzen bei der Deutschen Bahn AG sowie anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
2. Qualitätsmanagement.
Nachweise/Erklärungen zum Qualitätsmanagement. Zum Beispiel:
— DIN EN ISO 9001 ff oder gleichwertige.
3. Erklärung, dass im Auftragsfall in der Risikobeurteilung und Konformitätserklärung der Krananlagen die verwendeten Berechnungsgrundlagen angegeben werden (DIN 15018 und/oder EN13001).
4. Qualifikationen
Qualifikationen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Projektabwicklung verantwortlichen Personen (Abschlusszeugnis, Studiennachweis, Nachweis über berufliche Befähigung, etwa mit Hilfe von Lebensläufen und Arbeitszeugnissen).
Qualifikationen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Projektabwicklung verantwortlichen Personen (Abschlusszeugnis, Studiennachweis, Nachweis über berufliche Befähigung, etwa mit Hilfe von Lebensläufen und Arbeitszeugnissen).
5. Umweltmanagement
Angaben/Erklärungen über die Organisation des Unternehmens im Hinblick auf die Erfüllung von Umweltzielen. Bescheinigung unabhängiger Stellen wie zum Beispiel EMAS (Eco-Management and Audit-Scheme), DIN EN ISO 14001 oder gleichwertige (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Angaben/Erklärungen über die Organisation des Unternehmens im Hinblick auf die Erfüllung von Umweltzielen. Bescheinigung unabhängiger Stellen wie zum Beispiel EMAS (Eco-Management and Audit-Scheme), DIN EN ISO 14001 oder gleichwertige (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
6. Patentrechtliche Nachweise.
Erklärung über eigene Patente zur Leistungsart (Leistungs-/Kurzbeschreibung im Teilnahmewettbewerb) und Erklärung, ob bei den vom Teilnehmer selbst genannten Referenzen zur Leistungsart Schutzrechte Dritter berührt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wir verweisen hier auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (AEB) – Ausgabe 1.10.2013 – (https://www.deutschebahn.com/file/2777318/data/aeb.pdf) mit 3 % Skonto innerhalb von 21 Tagen bzw. 30 Tage netto. Wir verweisen hier auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (AEB) – Ausgabe 1.10.2013 – (https://www.deutschebahn.com/file/2777318/data/aeb.pdf) mit 3 % Skonto innerhalb von 21 Tagen bzw. 30 Tage netto. Wir verweisen hier auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen:
1. Sämtliche in dieser Ziffer und unter Ziffer III.2) geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht für den Antragsteller (Bieter) vorzulegen. Die zusätzlich unter dieser Ziffer und unter Ziffer III.2) geforderten Nachweise und Erklärungen von Subunternehmer/Zulieferern mit einem Leistungsanteil > 20 % sind spätestens mit dem Angebot abzugeben. Das Fehlen sowie der Verweis auf vorherige Vergabeverfahren führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1. Sämtliche in dieser Ziffer und unter Ziffer III.2) geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht für den Antragsteller (Bieter) vorzulegen. Die zusätzlich unter dieser Ziffer und unter Ziffer III.2) geforderten Nachweise und Erklärungen von Subunternehmer/Zulieferern mit einem Leistungsanteil > 20 % sind spätestens mit dem Angebot abzugeben. Das Fehlen sowie der Verweis auf vorherige Vergabeverfahren führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Die Anerkennung unter Berücksichtigung u.s. Hinweise muss im Teilnahmeantrag gesondert bestätigt werden.
3. Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Die Kommunikation während der Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
3. Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Die Kommunikation während der Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
4. Es werden maximal 6 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt über die Gesamtumsatzsumme des Unternehmens (größer 10 000 000 EUR/Jahr) in den letzten 5 Jahren. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung durch die Bewerber vorzulegen, dass sie zu der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, bereits Aufträge in dieser Größenordnung erbracht haben.
4. Es werden maximal 6 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt über die Gesamtumsatzsumme des Unternehmens (größer 10 000 000 EUR/Jahr) in den letzten 5 Jahren. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung durch die Bewerber vorzulegen, dass sie zu der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, bereits Aufträge in dieser Größenordnung erbracht haben.
5. Bedient sich der Bieter zur Erlangung der geforderten Leistungsfähigkeit (Ziffern III. 2.2 und 2.3) der Kapazitäten eines Subunternehmers, so ist mit dem Angebot eine verbindliche Bestätigung des Subunternehmers, dass er im Auftragsfall verbindlich Kapazitäten für die Auftragsabwicklung im geforderten Umfang (Menge in Zeiteinheit) zur Verfügung stellt, von dem Bieter vorzulegen, z. B. in Form einer Verpflichtungserklärung.
5. Bedient sich der Bieter zur Erlangung der geforderten Leistungsfähigkeit (Ziffern III. 2.2 und 2.3) der Kapazitäten eines Subunternehmers, so ist mit dem Angebot eine verbindliche Bestätigung des Subunternehmers, dass er im Auftragsfall verbindlich Kapazitäten für die Auftragsabwicklung im geforderten Umfang (Menge in Zeiteinheit) zur Verfügung stellt, von dem Bieter vorzulegen, z. B. in Form einer Verpflichtungserklärung.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bartl, Ines
Name: Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Technik und Umwelt, Beschaffung Werkstatt- und Behandlungsanlagen
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2016-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2015/S 017-027814 (2015-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge