Auftragsbekanntmachung (2015-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Menge oder Umfang:
“— ca. 570 m2 Prallwand, Holzwerkstoff, einschl. Unterkonstruktion;— ca. 70 m2 Gipskartonbekleidung an Wänden und Decken, einschl. Unterkonstruktion;— 2 St....”
Menge oder Umfang
— ca. 570 m2 Prallwand, Holzwerkstoff, einschl. Unterkonstruktion;— ca. 70 m2 Gipskartonbekleidung an Wänden und Decken, einschl. Unterkonstruktion;— 2 St. Geräteraum-Schwebetore;— 1 St. Sporthallentür, 2-flügl., Stahl;— 2 St. Regieraumfenster, Stahl; 4 St. Geräteraumtüren, 2-flügl.;— 7 St. Wandgerätetüren, 2-flügl.;— 3 St. Wandgerätetüren, 1-flügl.;— 9 St. Wandklappen, 1-flügl.;— 2 St. Whiteboard.Für die Prallwandunterkonstruktion, Prallwandbekleidungen und Elemente sind die entsprechenden Prüfzeugnisse dem Angebot beizufügen.Planungsleistungen: ja.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Dresden, GB Finanzen und Liegenschaften, Zentrales Vergabebüro
Postanschrift: Postfach 120020
Postleitzahl: 01001
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.dresden.de🌏
E-Mail: mmueller5@dresden.de📧
Telefon: +49 3514883775📞
Fax: +49 3514883753 📠
“Sonstiges: Abgabe der Angebote in elektronischer und Papierform: Form in der die Angebote einzureichen sind: Elektronische Angebotsabgabe mit...”
Sonstiges: Abgabe der Angebote in elektronischer und Papierform: Form in der die Angebote einzureichen sind: Elektronische Angebotsabgabe mit fortgeschrittener und qualifizierter Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ist zugelassen. Fortgeschrittene Signaturzertifikate sind nur zugelassen, wenn sie von einem Zertifizierungsdienstanbieter stammen, der bei der Bundesnetzagentur gelistet ist. Dies ist die einzige amtliche Bekanntmachung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über das Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2015/S 173-314202 (2015-08-27)
Ergänzende Angaben (2015-10-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben