400144301 u. 400144302 – Zielausbau des Bundeswehrzentralkrankenhauses Koblenz – Neubau Funktional/ OP-Gebäude (1. BA) u. Neubau Pflegestationen (2. BA) – Prüfleistungen der Standsicherheit bzw. Baustatik der tragenden Bauteile (Prüfstatik)
Bundesrepublik Deutschland, vertr. d.d. Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertr. d.d. Amt für Bundesbau -ABB-, dieses v
Das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit traumatologischer Notfallversorgung, Zentrum für interdisziplinäre Gefäßmedizin und Herzchirurgie, Kopf-Zentrum und onkologischem Zentrum. Die Liegenschaft liegt an der L52, Rübenacher-Straße 170 im Stadtteil Koblenz-Metternich.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-30.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-06-30 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-01-04 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertr. d.d. Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertr. d.d. Amt für Bundesbau -ABB-, dieses vertr. d.d. Landesbaubetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Koblenz, vertr. d.d. Niederlassungsleiterin
Postanschrift: Hofstraße 257a
Postleitzahl: 56077
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de 🌏
E-Mail: vofvergabe.koblenz@lbbnet.de 📧
Telefon: +49 26197010 📞
Fax: +49 2619701444 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 127-233440
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 113 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Koblenz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Prüfingenieure; LBauO Rheinland-Pfalz.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: LBB Nl. Koblenz, Competence Center VOF
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2278488163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Amt für Bundesbau – ABB
Postanschrift: Wallstraße 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Telefon: +49 6131140880 📞
Internetadresse: http://www.abb-rlp.de 🌏
Fax: +49 61311408810 📠
Quelle: OJS 2015/S 127-233440 (2015-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure sowie der Prüfsachverständigen für Standsicherheit bzgl. die Prüfung der Nachweise über die Standsicherheit der tragenden Bauteile der Fachrichtung Massivbau (gem. LBauO RP u. BauuntPrüfVO) sowie der Überwachung der Bauausführung hinsichtlich der vom Auftragnehmer bescheinigten Standsicherheitsnachweise in statisch-konstruktiver Hinsicht für den 1.Bauabschnitt (Funktionsgebäude) mit einer BGF von ca. 32 860 m² (Leistungsumfang siehe Ziff. II.1.5)).
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertr. d.d. Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertr. d.d. Amt für Bundesbau -ABB-, dieses vertr. d.d. Landesbaubetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Koblenz, vertr. d.d. Niederlassungsleiterin
Postanschrift: Hofstraße 257a
Postleitzahl: 56077
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de 🌏
E-Mail: vofvergabe.koblenz@lbbnet.de 📧
Telefon: +49 26197010 📞
Fax: +49 2619701444 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 127-233440
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig.
Teilnahmeanträge, für die nicht die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort, bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4)) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes. Anfragen, Nachfragen etc. sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu stellen. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit traumatologischer Notfallversorgung, Zentrum für interdisziplinäre Gefäßmedizin und Herzchirurgie, Kopf-Zentrum und onkologischem Zentrum. Die Liegenschaft liegt an der L52, Rübenacher-Straße 170 im Stadtteil Koblenz-Metternich.
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Die Liegenschaft hat eine Gesamtgröße von ca. 180 000 m
Auf Basis der vorliegenden Masterplanung über die gesamte Liegenschaft aus dem Jahr 2013/2014 soll in einem 1. Bauabschnitt ein neues Funktionsgebäude (OP-Trakt, Highcare-Bereich, Notaufnahme) mit ca. 32 860 m
Nach Fertigstellung des 1. Bauabschnitts wird das alte Funktionsgebäude (Gebäude E), als Baufeld für den 2. BA mit ca. 29 169 m
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure sowie der Prüfsachverständigen für Standsicherheit bzgl. die Prüfung der Nachweise über die Standsicherheit der tragenden Bauteile der Fachrichtung Massivbau (gem. LBauO RP u. BauuntPrüfVO) sowie der Überwachung der Bauausführung hinsichtlich der vom Auftragnehmer bescheinigten Standsicherheitsnachweise in statisch-konstruktiver Hinsicht für den 1.Bauabschnitt (Funktionsgebäude).
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Zum Aufgabenfeld gehören auch:
— die prüfstatische Begleitung von Interimsmaßnahmen,
— die prüfstatische Begleitung beim Bau des AWT-Tunnels,
— der prüfstatische Begleitung Neubaus 1.BA,
— Prüfung zusätzliche Nachweise des Baugrubenverbaus des 1.BA,
— Bauüberwachung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Bei der Planung und Bauausführung sind die Festlegungen der abgestimmten
Zielvereinbarungstabelle des Leitfadens „Nachhaltiges Bauen“ (BNB) zu beachten. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im lfd. Betrieb des Klinikums. Der Betrieb des Klinikums muss über die gesamte Bauzeit sichergestellt sein und darf durch den Baubetrieb nicht beeinträchtigt werden.
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Der Auftraggeber beabsichtigt, den Datenaustausch und die Kommunikation aller Projektbeteiligten in einem internetbasierten virtuellen Projektraum (VPR) des Auftraggebers abzuwickeln.
Vorrangiges Ziel des 1. BA ist die Inbetriebnahme des neuen Funktionsgebäudes mit OP Betrieb.
Vorgesehener Abschluss Lph. 8: Ende 2024.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Koblenz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen Vorlage des Handeslregisterauszugs (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung). Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF nicht vorliegen. Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF.
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Eigenerklärungen über:
1.) den Gesamtumsatz brutto (Prüfingenieurleistungen im Leistungsbild Prüfstatik) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2.) positives Geschäftsergebnis in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Nachweise gem. § 5 Abs. 5 VOF; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Für die Prüfingenieurin, den Prüfingenieur für Baustatik, die/den Prüfsachverständige(n) für Standsicherheit sowie deren jeweilige Vertreter gilt:
Die Prüfingenieurin, der Prüfingenieur für Baustatik, der/die Prüfsachverständige für Standsicherheit, sowie deren jeweiliger Vertreter gem. § 8 (4) PrüfSStBauVO Rheinland-Pfalz bzw. § 9 (4) PrüfIngBaustatikVO Rheinland-Pfalz sind in Anlehnung an § 4 (3) VOF 2009 namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben.
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Der Nachweis der beruflichen Qualifikation ist für die…
… Prüfingenieurin, den Prüfingenieur für Baustatik und ihr/sein Vertreter zu führen, durch Vorlage der Anerkennung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz) (vgl. § 1 PrüfIngBaustatikVO Rheinland-Pfalz), durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen.
… Prüfsachverständige für Standsicherheit und ihre Vertreter zu führen, durch Vorlage der Eintragung in die Liste, die von dem bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz gebildeten Fachausschuss für Prüfsachverständige für Standsicherheit (Fachausschuss) zu führen ist (vgl. § 1 PrüfSStBauVO Rheinland-Pfalz), durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen.
Die Anerkennung der Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure bzw. der Prüfsachverständigen und deren Vertreter ist hierbei nachzuweisen in der Fachrichtung Massivbau.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäi-schen Union besitzen oder nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften wie Angehörige der Euro-päischen Union zu behandeln sind, sowie für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne der PrüfSStBauVO RP bzw. der PrüfIngBaustatikVO RP rechtmäßig niedergelassen sind und für Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure für Baustatik sowie Prüfsachverständige für Standsicherheit, für die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland bereits eine Anzeige erfolgt ist oder eine Bescheinigung erteilt wurde, gelten die nachfolgend benannten Zulassungsbedingungen:
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§ 7a PrüfSStBauVO
Gegenseitigkeit, Gleichwertigkeit
(1) Die Eintragung in die Liste nach § 2 Abs. 1 kann Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht die Staats-angehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen oder nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften wie Angehörige der Europäischen Union zu behandeln sind, versagt werden, wenn die Gegenseitigkeit nicht gewährleistet ist.
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(2) Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung rechtmäßig niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste nach § 2 Abs. 1 berechtigt, Aufgaben nach dieser Verordnung auszuführen, wenn sie hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs eine ver-gleichbare Berechtigung besitzen, dafür hinsichtlich der Voraussetzungen für die Eintragung und des Nachweises von Kenntnissen vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
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Sie haben das erstmalige Tätigwerden in Rheinland-Pfalz vorher dem Fachausschuss anzuzeigen und dabei eine Bescheinigung darüber, dass sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat rechtmäßig zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung niedergelassen sind und ihnen die Ausführung dieser Aufgaben zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist, und einen Nachweis darüber, dass sie in dem Staat ihrer Niederlassung die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 erfüllen mussten, vorzulegen. Der Fachausschuss soll das Tätigwerden in Rheinland-Pfalz untersagen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind; er hat auf Antrag zu bestätigen, dass die Anzeige nach Satz 2 erfolgt ist. Personen nach Satz 1 können auf Antrag in die Liste nach § 2 Abs. 1 eingetragen werden. Im Übrigen gelten für Personen nach Satz 1 die Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß.
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(3) Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung rechtmäßig niedergelassen sind, ohne im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 vergleichbar zu sein, sind ohne Eintragung in die Liste nach § 2 Abs. 1 berechtigt, Aufgaben nach dieser Verordnung auszuführen, wenn ihnen der Fachausschuss bescheinigt hat, dass sie die Anforderungen hinsichtlich des Nachweises von Kenntnissen und des Tätigkeitsbereichs sowie den Voraussetzungen des § 3 vergleichbare Anforderungen erfüllen. Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt, dem die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen sind. § 4 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend. Personen nach Satz 1 können auf Antrag in die Liste nach § 2 Abs. 1 eingetragen werden. Im Übrigen gelten für Personen nach Satz 1 die Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß.
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(4) Anzeigen und Bescheinigungen nach den Absätzen 2 und 3 sind nicht erforderlich, wenn bereits in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland eine Anzeige erfolgt ist oder eine Bescheinigung erteilt wurde. Verfahren nach den Absätzen 2 und 3 können über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten abgewickelt werden.
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(5) Der Fachausschuss kann Personen nach Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 das Tätigwerden in Rheinland-Pfalz untersagen, wenn Gründe eintreten, die im Falle einer Eintragung nach § 1 Satz 1 gemäß § 7 zum Erlöschen, zum Widerruf oder zur Rücknahme der Eintragung führen würden.
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bzw.
§ 8 PrüfIngBaustatikVO
(1) Die Anerkennung kann Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen oder nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften wie Angehörige der Europäischen Union zu behandeln sind, versagt werden, wenn die Gegenseitigkeit nichtgewährleistet ist.
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(2) Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung rechtmäßig niedergelassen sind, sind berechtigt, Aufgaben nach dieser Verordnung auszuführen, wenn sie hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs eine vergleichbare Berechtigung besitzen, dafür hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anerkennung und des Nachweises von Kenntnissen vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
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Sie haben das erstmalige Tätigwerden in Rheinland-Pfalz vorher der obersten Bauaufsichtsbehörde anzu-zeigen und dabei eine Bescheinigung darüber, dass sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat rechtmäßig zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung niedergelassen sind und ihnen die Ausführung dieser Aufgaben zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist, und einen Nachweis darüber, dass sie in dem Staat ihrer Niederlassung die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 erfüllen mussten, vorzulegen. Die oberste Bauaufsichtsbehörde soll das Tätigwerden in Rheinland-Pfalz untersagen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind; sie hat auf Antrag zu bestätigen, dass die Anzeige nach Satz 2 erfolgt ist. Im Übrigen gelten für Personen nach Satz 1 die Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß.
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(3) Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung rechtmäßig niedergelassen sind, ohne im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 vergleichbar zu sein, sind berechtigt, Aufgaben nach dieser Verordnung auszuführen, wenn ihnen die oberste Bauaufsichtsbehörde bescheinigt hat, dass sie die Anforderungen hinsichtlich des Nachweises von Kenntnissen und des Tätigkeitsbereichs sowie den Voraussetzungen des § 3 vergleichbare Anforderungen erfüllen. Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt, dem die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen sind. § 4 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend. Im Übrigen gelten für Personen nach Satz 1 die Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß.
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(5) Die oberste Bauaufsichtsbehörde kann Personen nach Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 das Tätigwerden in Rheinland-Pfalz untersagen, wenn Gründe eintreten, die im Falle einer Anerkennung nach § 1 Abs. 1 gemäß § 7 zum Erlöschen, zum Widerruf oder zur Rücknahme der Anerkennung führen würden.
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Für die sonstigen Leistungserbringer gilt:
Die sonstigen Leistungserbringer im Auftragsfall sind gem. § 4 Abs. 3 VOF namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis in Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.- Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung), durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
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Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Anzahl Mitarbeiter).
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern – Bewerbungsbogen/Projektdatenblättern – zu machen):
1.) Referenzportfolio Bewerber gesamt (Hochbauten – Gebäude -; Neubau oder einem Neubau vergleichbarer Umbau) der letzten 5 Jahre (Beginn der Leistungen zwischen 1.5.2010 und 30.4.2015) mit Angaben zu:
a.) Art der Aufgabenstellung (allg. Hochbau, Schwierigkeitsgrad der Tragwerke – HZ IV, Massivbau),
b.) erbrachten Leistungen im Leistungsbild Prüfstatik.
c.) Auftraggeber,
d.) Größenordnung des Projekts:
— Quadratmeter BGF (hier: 32 860 m
e.) Projekte mit Spezialtiefgründungen (z. B. Bohrpfahlgründung, Tunnelbau für z.B. Automatische Warentransportsysteme) einschließlich Baugrubenverbau u. Wasserhaltung.
C.) Angaben zur Berufserfahrung des konkret zur Verfügung stehenden Personals:
1.) Angabe zur Berufserfahrung des Prüfstatikers.
Der Bearbeitungszeitraum der Referenzobjekte erstreckt sich auf den Zeitraum 1.5.2010-30.4.2015. Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als mit den Leistungen nach dem 1.5.2010 begonnen wurde.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorlage der Versicherungspolice oder einer Zusage der Versicherung ohne Vorbehalte, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag.
Nicht älter als 2 Monate.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von min. 3 000 000 EUR für Personenschäden und von min. 6 000 000 EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
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Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder benannt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer/die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden und über die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis) (BauABehGebV RP), sowie die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen“ – AVB – gem. RBBau.
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Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
I. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
1.) Gesamtumsatz: 10 %.
II. fachliche Eignung:
1.) Personalstärke: 10 %,
2.) Referenzen: 70 %,
3.) Berufserfahrung des am Projekt konkret Beteiligten (Prüfstatiker): 10 %.
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: LBB Nl. Koblenz, Competence Center VOF
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig.
Teilnahmeanträge, für die nicht die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort, bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4)) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes. Anfragen, Nachfragen etc. sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu stellen. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Mehr anzeigen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2278488163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Name: Amt für Bundesbau – ABB
Postanschrift: Wallstraße 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Telefon: +49 6131140880 📞
Internetadresse: http://www.abb-rlp.de 🌏
Fax: +49 61311408810 📠
Quelle: OJS 2015/S 127-233440 (2015-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertr. d. d. Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertr. d.d. Amt für Bundesbau -ABB-, dieses vertr. d.d. Landesbaubetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Koblenz, vertr. d.d. Niederlassungsleitung
Kontakt
E-Mail: vofvergabe.koblenz@lbbnet.de 📧
Telefon: +49 261-9701-0 📞
Fax: +49 261-9701-444 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 004-005984
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 127-233440
ABl. S-Ausgabe: 4
Auftragsvergabe
Name: BGI Brendebach & Güldenpfennig
Postanschrift: Frankenthal 16
Postort: Wissen
Postleitzahl: 57537
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2017/S 004-005984 (2017-01-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertr. d. d. Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertr. d.d. Amt für Bundesbau -ABB-, dieses vertr. d.d. Landesbaubetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Koblenz, vertr. d.d. Niederlassungsleitung
Kontakt
E-Mail: vofvergabe.koblenz@lbbnet.de 📧
Telefon: +49 261-9701-0 📞
Fax: +49 261-9701-444 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 004-005984
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 127-233440
ABl. S-Ausgabe: 4
Auftragsvergabe
Name: BGI Brendebach & Güldenpfennig
Postanschrift: Frankenthal 16
Postort: Wissen
Postleitzahl: 57537
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2017/S 004-005984 (2017-01-04)
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