5 Mietverträge über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb von 5 Modulwohnanlagen für Asylsuchende im Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf mit der Option über die Vergabe von 4 weiteren Standorten/Mietverträgen
Die Landeshauptstadt Düsseldorf muss aufgrund der aktuellen Asylbewerberzahlen künftig mehr Unterkünfte vorhalten. Um den aktuellen Bedarf an Unterkünften zu bedienen, beabsichtigt die Landeshauptstadt Düsseldorf, fünf Mietverträge mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb von Modulwohnanlagen für Asylsuchende an den Standorten Zur Lindung, Karlsbader Str., Moskauer Str., Oberlöricker Str. und Schimmelpfennigstr. zu schließen. Weiterhin besteht eine Option über die Vergabe von 4 weiteren Standorten/Mietverträgen zu o. g. Konditionen. Die Standorte stehen im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf. Der Auftragnehmer erhält die betroffenen Grundstücke im Wege von Nutzungsüberlassungsverträgen. Der Auftragnehmer wird die Grundstücke erschließen, auf den Grundstücken Fundamente errichten, Modulwohnanlagen für Asylsuchende installieren, die Außenanlagen erstellen sowie sämtliche Anschlüsse legen. Außerdem wird der Auftragnehmer die Modulwohnanlagen in Abstimmung mit dem Mieter möblieren/grundausrüsten. Nach der 5-jährigen Mindestlaufzeit der Mietverträge mit Verlängerungsoption sind die Wohnanlagen entweder oberirdisch zurückzubauen oder sie werden von der Landeshauptstadt gekauft. Die Modulwohnanlagen müssen jeweils ca. 200 Plätze enthalten. Die genannten Unterkünfte müssen bis zum 30.9.2015 bezugsfertig sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile, modulare Containergebäude
Menge oder Umfang:
5 Mietverträge über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb von 5 Modulwohnanlagen für Asylsuchende.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mobile, modulare Containergebäude📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagement
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de🌏
E-Mail: birgit.lilienbecker@duesseldorf.de📧
Telefon: +49 2118994534📞
Fax: +49 2118934534 📠
Die Teilnahmewettbewerbsunterlagen können der bei der Submissionsstelle der Stadtverwaltung Düsseldorf (siehe Anhang A.II) per E-Mail angefordert werden und werden ebenfalls per E-Mail verschickt.
Bewerbungen sind nur mit diesem Antrag auf Teilnahme möglich.
Der Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren können auch per Telefax oder E-Mail gestellt werden, müssen dann aber vom Bewerber bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge durch Übermittlung per Post oder direkt bestätigt werden.
Die Teilnahmewettbewerbsunterlagen können der bei der Submissionsstelle der Stadtverwaltung Düsseldorf (siehe Anhang A.II) per E-Mail angefordert werden und werden ebenfalls per E-Mail verschickt.
Bewerbungen sind nur mit diesem Antrag auf Teilnahme möglich.
Der Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren können auch per Telefax oder E-Mail gestellt werden, müssen dann aber vom Bewerber bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge durch Übermittlung per Post oder direkt bestätigt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf muss aufgrund der aktuellen Asylbewerberzahlen künftig mehr Unterkünfte vorhalten.
Um den aktuellen Bedarf an Unterkünften zu bedienen, beabsichtigt die Landeshauptstadt Düsseldorf, fünf Mietverträge mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb von Modulwohnanlagen für Asylsuchende an den Standorten Zur Lindung, Karlsbader Str., Moskauer Str., Oberlöricker Str. und Schimmelpfennigstr. zu schließen. Weiterhin besteht eine Option über die Vergabe von 4 weiteren Standorten/Mietverträgen zu o. g. Konditionen.
Um den aktuellen Bedarf an Unterkünften zu bedienen, beabsichtigt die Landeshauptstadt Düsseldorf, fünf Mietverträge mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb von Modulwohnanlagen für Asylsuchende an den Standorten Zur Lindung, Karlsbader Str., Moskauer Str., Oberlöricker Str. und Schimmelpfennigstr. zu schließen. Weiterhin besteht eine Option über die Vergabe von 4 weiteren Standorten/Mietverträgen zu o. g. Konditionen.
Die Standorte stehen im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf. Der Auftragnehmer erhält die betroffenen Grundstücke im Wege von Nutzungsüberlassungsverträgen. Der Auftragnehmer wird die Grundstücke erschließen, auf den Grundstücken Fundamente errichten, Modulwohnanlagen für Asylsuchende installieren, die Außenanlagen erstellen sowie sämtliche Anschlüsse legen. Außerdem wird der Auftragnehmer die Modulwohnanlagen in Abstimmung mit dem Mieter möblieren/grundausrüsten. Nach der 5-jährigen Mindestlaufzeit der Mietverträge mit Verlängerungsoption sind die Wohnanlagen entweder oberirdisch zurückzubauen oder sie werden von der Landeshauptstadt gekauft.
Die Standorte stehen im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf. Der Auftragnehmer erhält die betroffenen Grundstücke im Wege von Nutzungsüberlassungsverträgen. Der Auftragnehmer wird die Grundstücke erschließen, auf den Grundstücken Fundamente errichten, Modulwohnanlagen für Asylsuchende installieren, die Außenanlagen erstellen sowie sämtliche Anschlüsse legen. Außerdem wird der Auftragnehmer die Modulwohnanlagen in Abstimmung mit dem Mieter möblieren/grundausrüsten. Nach der 5-jährigen Mindestlaufzeit der Mietverträge mit Verlängerungsoption sind die Wohnanlagen entweder oberirdisch zurückzubauen oder sie werden von der Landeshauptstadt gekauft.
Die Modulwohnanlagen müssen jeweils ca. 200 Plätze enthalten. Die genannten Unterkünfte müssen bis zum 30.9.2015 bezugsfertig sein.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Zur Lindung
Kurze Beschreibung:
Mietvertrag über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb einer Modulwohnanlage für Asylsuchende; Standort: Zur Lindung.
Menge oder Umfang: Die Modulwohnanlage ist für ca. 200 Personen geplant, die in 5 eingeschossigen Wohnmodulen und 1 eingeschossigen Verwaltungsmodul hofförmig um einen zentralen Spielplatz angeordnet werden sollen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: 5-jähriger Mietvertrag mit der Option einer 2-jährigen Verlängerung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Karlsbader Straße
Kurze Beschreibung:
Mietvertrag über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb einer Modulwohnanlage für Asylsuchende; Standort: Karlsbader Straße.
Menge oder Umfang: Die Modulwohnanlage ist für ca. 200 Personen geplant, die in 3 zweigeschossigen Wohnmodulen (davon 1 Modul mit erdgeschossiger Verwaltung) an einen zentralen Spielplatz angeordnet werden sollen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Moskauer Straße
Kurze Beschreibung:
Mietvertrag über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb einer Modulwohnanlage für Asylsuchende; Standort: Moskauer Straße.
Menge oder Umfang: Die Modulwohnanlage ist für ca. 160 Personen geplant, die in 2 zweigeschossigen Wohnmodulen und 1 eingeschossigen Verwaltungsmodul hofförmig um einen zentralen Spielplatz angeordnet werden sollen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Oberlöricker Straße
Kurze Beschreibung:
Mietvertrag über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb einer Modulwohnanlage für Asylsuchende; Standort: Oberlöricker Straße.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Schimmelpfennigstraße
Kurze Beschreibung:
Mietvertrag über die schlüsselfertige Errichtung und den Betrieb einer Modulwohnanlage für Asylsuchende; Standort: Schimmelpfennigstraße.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung der 5-jährigen Mietverträge um jeweils 24 Monate und Option über die Vergabe 4 weiterer Standorte/Mietverträge zu vor genannten Konditionen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 60 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Gewerbeanmeldung;
— Eintragung in das Berufsregister;
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung;
— Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften durch den Auftragnehmer;
— Nachweis zur Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung § 7 TVgG-NRW (Berufsgenossenschaft, Krankenkassen);
— Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben.
— Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Erklärung darüber, dass kein laufendes Insolvenzverfahren besteht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen über die Erbringung von dem anstehenden Beschaffungsvorhaben vergleichbaren Leistungen mit Benennung des Auftraggebers, der Ansprechpartner und Telefonnummer. Sollen wesentliche Teile des Auftrags durch einen Subunternehmer erbracht werden, müssen auch dessen Referenzen über vergleichbare Leistungen vorgelegt werden.
Referenzen über die Erbringung von dem anstehenden Beschaffungsvorhaben vergleichbaren Leistungen mit Benennung des Auftraggebers, der Ansprechpartner und Telefonnummer. Sollen wesentliche Teile des Auftrags durch einen Subunternehmer erbracht werden, müssen auch dessen Referenzen über vergleichbare Leistungen vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: 3 % der Auftragssumme für die Ausführung und die Mängelansprüche.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung unter Angabe der kaufmännischen und technischen Federführung.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Ausführungszeit: betriebsfertige Fertigstellung der 5 Standorte incl. Außenanlagen in max. 10 Wochen ab Baugenehmigung;
— Mietpreis als Pauschalpreis pro qm Bruttogeschossfläche;
— Erstellung genehmigungsfähiger Bauantrag max. 3 Wochen nach Beauftragung.
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf muss aufgrund der aktuellen Asylbewerberzahlen künftig mehr Unterkünfte vorhalten. Um den akuten Bedarf an Unterkünften zu bedienen, beabsichtigt die Landeshauptstadt Düsseldorf, fünf Mietverträge mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren über die schlüsselfertige Errichtung von Modulwohnanlagen für Asylsuchende an den Standorten Schimmelpfennigstr., Oberlöricker Str., Zur Lindung, Karlsbader Str. und Moskauer Str. zu schließen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf muss aufgrund der aktuellen Asylbewerberzahlen künftig mehr Unterkünfte vorhalten. Um den akuten Bedarf an Unterkünften zu bedienen, beabsichtigt die Landeshauptstadt Düsseldorf, fünf Mietverträge mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren über die schlüsselfertige Errichtung von Modulwohnanlagen für Asylsuchende an den Standorten Schimmelpfennigstr., Oberlöricker Str., Zur Lindung, Karlsbader Str. und Moskauer Str. zu schließen.
Die Flüchtlingsströme sind ein unvorhersehbares Ereignis. Insbesondere ist das Ausmaß der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen weder für die damit beauftragen Ministerien noch erst recht nicht für die Landeshauptstadt Düsseldorf vorhersehbar gewesen.
Die Flüchtlingsströme sind ein unvorhersehbares Ereignis. Insbesondere ist das Ausmaß der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen weder für die damit beauftragen Ministerien noch erst recht nicht für die Landeshauptstadt Düsseldorf vorhersehbar gewesen.
Insbesondere der Zufluss aus dem Kosovo ist in jüngster Vergangenheit sprunghaft angestiegen und wird aller Voraussicht nach weiter drastisch zunehmen. Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration rechnet mit einem monatlichen Zulauf von 25 000 bis 30 000 Flüchtlingen bundesweit aus dem Westbalkan. Allein in Nordrhein-Westfalen werden voraussichtlich mehr als 6 000 Flüchtlinge zusätzlich Asyl beantragen. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen rechnet damit, dass bereits in den nächsten Tagen landesweit alle freien Kapazitäten belegt sein werden. Diese Entwicklung ist nicht der Landeshauptstadt Düsseldorf zuzuschreiben.
Insbesondere der Zufluss aus dem Kosovo ist in jüngster Vergangenheit sprunghaft angestiegen und wird aller Voraussicht nach weiter drastisch zunehmen. Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration rechnet mit einem monatlichen Zulauf von 25 000 bis 30 000 Flüchtlingen bundesweit aus dem Westbalkan. Allein in Nordrhein-Westfalen werden voraussichtlich mehr als 6 000 Flüchtlinge zusätzlich Asyl beantragen. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen rechnet damit, dass bereits in den nächsten Tagen landesweit alle freien Kapazitäten belegt sein werden. Diese Entwicklung ist nicht der Landeshauptstadt Düsseldorf zuzuschreiben.
Dieses Ereignis begründet eine äußerste Dringlichkeit. Die vorhandenen Kapazitäten der Landeshauptstadt Düsseldorf sind bereits jetzt belegt. Um weitere Asylsuchende aufnehmen zu können, werden dringend weitere Unterkünfte benötigt. Eine gravierende Beeinträchtigung der Allgemeinheit, zu der auch die Asylsuchenden zählen, sowie die staatliche Aufgabenerfüllung ist andernfalls nicht mehr ausgeschlossen.
Dieses Ereignis begründet eine äußerste Dringlichkeit. Die vorhandenen Kapazitäten der Landeshauptstadt Düsseldorf sind bereits jetzt belegt. Um weitere Asylsuchende aufnehmen zu können, werden dringend weitere Unterkünfte benötigt. Eine gravierende Beeinträchtigung der Allgemeinheit, zu der auch die Asylsuchenden zählen, sowie die staatliche Aufgabenerfüllung ist andernfalls nicht mehr ausgeschlossen.
Bereits jetzt ist die Landeshauptstadt Düsseldorf gezwungen, Asylsuchende in Hotels unterzubringen. Hierdurch entstehen der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht nur erhebliche Kosten, diese Form der Unterbringung wird den Bedürfnissen der Asylsuchenden regelmäßig nicht gerecht.
Bereits jetzt ist die Landeshauptstadt Düsseldorf gezwungen, Asylsuchende in Hotels unterzubringen. Hierdurch entstehen der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht nur erhebliche Kosten, diese Form der Unterbringung wird den Bedürfnissen der Asylsuchenden regelmäßig nicht gerecht.
Zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und der äußersten Dringlichkeit besteht auch ein Kausalzusammenhang. Erst aufgrund des aktuellen sprunghaften Anstiegs der Flüchtlingszahlen ist der Bedarf der Landeshauptstadt Düsseldorf in einem Maß gestiegen, in dem nur noch durch ein nicht offenes Verfahren abgeholfen werden kann.
Zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und der äußersten Dringlichkeit besteht auch ein Kausalzusammenhang. Erst aufgrund des aktuellen sprunghaften Anstiegs der Flüchtlingszahlen ist der Bedarf der Landeshauptstadt Düsseldorf in einem Maß gestiegen, in dem nur noch durch ein nicht offenes Verfahren abgeholfen werden kann.
Die Teilnahmewettbewerbsunterlagen können der bei der Submissionsstelle der Stadtverwaltung Düsseldorf (siehe Anhang A.II) per E-Mail angefordert werden und werden ebenfalls per E-Mail verschickt.
Bewerbungen sind nur mit diesem Antrag auf Teilnahme möglich.
Der Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren können auch per Telefax oder E-Mail gestellt werden, müssen dann aber vom Bewerber bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge durch Übermittlung per Post oder direkt bestätigt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit – der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit – der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 076-133091 (2015-04-15)
Ergänzende Angaben (2015-06-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6 018 068 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-09 📅
Name: Bolle Mobile Raumsysteme GmbH
Postanschrift: Hans-Geier-Straße 21
Postort: Telgte
Postleitzahl: 48291
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: r.bruns@bolle.net📧
Internetadresse: www.bolle.net🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 004
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Lililenbecker
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.