64 – 839 / 15 IT-Verfahren zum Gebäudemanagement

Landeshauptstadt Wiesbaden, der Magistrat, Hochbauamt

.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-11 Auftragsbekanntmachung
2016-01-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für das Facility-Management
Menge oder Umfang:
— Lieferung CAFM-Software mit den in II.1.5 aufgeführten Funktionalitäten/ Modulen inklusive erforderlicher Lizenzen für rd. 250 Nutzer des Systems— Dienstleistungen für das Projektmanagement, die Softwareeinführung, kundenspezifische Anpassungen, Datenmigration, Schnittstellenentwicklung- und Bereitstellung, Schulungen, Support und Softwarewartung über den gesamten Lebenszyklus der Software in Bereich der LHW, für mindestens 5 Jahre— Erfassung und Übernahme von ca. 5 Referenzobjekten mit ca. 35.000 m2 Bruttogrundfläche (BGF)
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket für das Facility-Management 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Hochbauamt
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 15
Postleitzahl: 65189
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.wiesbaden.de/ 🌏
E-Mail: cafmvergabe@wiesbaden.de 📧
Telefon: +49 611316448 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-11 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 052-091031
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 158-284137
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
. 1.) Im späteren Verhandlungsverfahren gem. IV.1.1 werden hinsichtlich des Produktes die folgenden Anforderungen vom CAFM-System zu erfüllen sein: 1.1) Unterstützte Datenbank: Mindestens Microsoft SQL Server 2008 oder aktueller 1.2) Unterstützte Server Betriebssysteme: Mindestens Microsoft Windows Server 2008 R2 oder aktueller 1.3) Unterstützte Web-Server: Microsoft oder Apache Tomcat in der aktuellen Version 1.4) Web-Zugriff: präferiert wird eine vollständig webbasierte Systemarchitektur mit Ausnahme der CAD-Anwendungen. Die bestehende Server- und Applikationsinfrastruktur der LHW ist bereits durchgängig virtualisiert. Die Virtualisierung der Desktopinfrastruktur der LHW erfolgt aktuell sukzessive. Die Installation von Anwendungssoftware auf lokalen Desktops wird nur in Ausnahmefällen toleriert werden, wenn eine zwingende Notwendigkeit besteht. 1.5) Client-Betriebssysteme: für Desktops und Laptops Microsoft Windows 7 sowie für mobile Endgeräte (Tablets, SmartPhones, usw.) bevorzugt Windows Mobile 8.1. Android oder iOS werden aktuell durch die IT-Dienstleister der LHW nicht supportet, können aber zugelassen werden. 1.6) Client-Office-Umgebung: MS Office 2010 und neuer 1.7) Web-Browser: Internet Explorer Version 9 oder aktueller, Mozilla Firefox in der aktuellen Extended Support Release (ESR) Version 1.8) Die Software muss mandantenfähig sein. 1.9) Die Software muss über eine Historisierungsfunktion verfügen (Zeitstempel). 1.10) Schnittstellen 1.10.1) Integration in SAP Anwendungsumgebung ERP 6.0: MM/EBP, FI, CO und IM 1.10.2) CAD Integration: AutoCAD 2014 oder höher sowie Revit 2015 (Building Design Suite 2015) 1.10.3) Anbindung an die Gebäudeleittechnik über den OPC-Standard. 1.10.4) Anbindung der AVA-Software (Futura): GAEB-2000 und höhere Dateiformate für Import / Export und Verarbeitung 1.10.5) GIS Anbindung: aktuell ist die Ablösung des noch bestehenden GIS Systems auf Basis EZSI geplant. Das CAFM-System muss mit der zukünftigen GIS-Umgebung interoperieren können und bidirektional grafische und nummerische Informationen mittels Web Feature Service (WFS) und Web Map Service (WMS) einlesen, bearbeiten und bereitstellen können. 2.) Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich per E-Mail über das o.g. E-Mail-Postfach cafmvergabe@wiesbaden.de zu führen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb können bis einschließlich 01.04.2015 gestellt werden. Am 09.04 2015 erfolgt letztmalig die Veröffentlichung von Antworten auf gestellte Fragen. 3.) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform und gleichzeitig in elektronischer Form auf einem Datenträger einzureichen. Bei etwaigen Abweichungen gilt die Papierform. Inhaltliche Änderungen an den zur Verfügung gestellten Dokumenten (wie der Anlage 01 bis einschließlich 06) sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss vom Verhandlungsverfahren. Einzutragen sind alle abgefragten Angaben hinsichtlich der Eigenerklärungen, Verpflichtungserklärungen sowie der Referenznachweise. Kostenfreier Download der Unterlagen auf: https://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=JKRU8W3AZNRBKSQL Nachr. HAD-Ref. : 2131/1969 Nachr. V-Nr/AKZ: 64-83915 IT-Verfahren.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) beabsichtigt den Erwerb einer vollintegrierten, mandantenfähigen CAFM-Standard-Software mit einheitlicher moderner Benutzeroberfläche und die entsprechende Beauftragung von Beratungs- und Dienstleistungen über den gesamten Einführungszyklus. Dienstleistungen werden erwartet für die Bereiche der Unterstützung der Projektleitung, die Softwareeinführung, kundenspezifische Anpassungen, Schnittstellenentwicklungen, die Migration vorhandener Daten aus unterschiedlichen Quellen, Administrator- und Nutzer-Schulungen, sowie anbieterseitige Softwarewartungs- und Kundensupportleistungen. Die LHW benötigt eine durchgängige CAFM-Lösung mit nachfolgenden Funktionalitäten im Umfang der GEFMA-Richtlinien 440 Ausgabe 2013-03. Diese Aufstellung definiert den benötigten und erwarteten Umfang an die von der CAFM-Standard-Software zu erfüllenden Funktionalitäten. Die in Klammern hinter einem Listeneintrag aufgeführte Quellenangabe referenzieren direkt auf die entsprechende Beschreibung aus der vorgenannten GEFMA-Richtlinien 440. Im Übrigen umschreibt der Inhalt einer Klammer die zu unterstützenden Kernaufgaben einer Funktionalität, wenn sie nicht Gegenstand der vorgenannten Richtlinie ist.
Mehr anzeigen
Zu den Funktionalitäten der Priorität A gehören:
1. Bestandsdokumentation/ Basisfunktionen (gem. Abs. 4.1, 4.2 und 5 ff.)
2. Instandhaltungsmanagement (gem. Abs. 4.3.7)
3. Energiecontrolling und –management (gem. Abs. 4.3.6)
4. Vertragsmanagement (gem. Abs. 4.3.9)
5. Controlling (gem. Abs. 4.3.12)
6. Help- und Service-Desk (Prozessgesteuerte Kommunikationsplattform zwischen Nutzer, Betreiber, Dienstleister und Bauherr in Bezug auf Meldungen, Störungen, Aufträge, Beschwerden, Feedback, Dokumentation und Berichtswesen.)
7. Bauprojektmanagement (Steuerung von Termin-, Kosten- und Qualitätszielen, Baubeteiligten, sowie vollständige Unterstützung bei allen Prozessen der Projektplanung, Umsetzung, Kontrolle und Anpassung sowie der Dokumentation)
Zu den Funktionalitäten der Priorität B gehören:
8. Flächenmanagement (gem. Abs. 4.3.1)
9. Inventarmanagement (gem. Abs. 4.3.2)
10. Raumreservierung (gem. Abs. 4.3.3)
11. Reinigungsmanagement (gem. Abs. 4.3.4)
12. Umzugsmanagement (gem. Abs. 4.3.5)
13. Schließanlagenmanagement (gem. Abs. 4.3.8)
14. Vermietungs- / Mietmanagement (gem. Abs. 4.3.10)
15. Betriebskostenmanagement (gem. Abs. 4.3.11)
16. Sicherheit und Arbeitsschutz (gem. Abs. 4.3.13)
17. Umweltschutzmanagement (gem. Abs. 4.3.14)
Die Funktionalitäten der Priorität A beschreiben dabei die Kernprozesse des Auftraggebers sowie die Funktionalitäten der Priorität B die Sekundärprozesse.
Ein weiterer Bestandteil der Beauftragung ist eine durch den Auftragnehmer modellhaft zu leistende Gebäude-Bestandsaufnahme und -überprüfung, Datenerhebung und -aktualisierung von ca. 5 Referenzobjekten/ Liegenschaften (je ein/e Bürgerhaus, Kindertagesstätte, Schule, Verwaltungsgebäude und Sporthalle). Die Erfassungstiefe und der Erfassungsumfang bestimmen sich nach allg. Dokumentationsvorgaben des AG (in Anlehnung an die GEFMA Richtlinie 198-1: 2013-11) einschl. der Übernahme und Bereitstellung der erhobenen Daten in der Datenbank des CAFM-Systems.
Mehr anzeigen
Mengengerüst für das aufzubauende CAFM-System
— Ca. 660 Liegenschaften, bestehend aus Verwaltungsgebäuden, Bürgerhäusern, Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen, kulturellen Einrichtungen und Denkmälern
— Ca. 890.000 m
— Ca. 250 Nutzer
Der Beginn der Leistungserbringung ist für das Quartal 4 / 2015 vorgesehen. Der Beginn des Regelbetriebs ist zum 01.01.2017 zu realisieren.
Menge oder Umfang:
— Lieferung CAFM-Software mit den in II.1.5 aufgeführten Funktionalitäten/ Modulen inklusive erforderlicher Lizenzen für rd. 250 Nutzer des Systems
— Dienstleistungen für das Projektmanagement, die Softwareeinführung, kundenspezifische Anpassungen, Datenmigration, Schnittstellenentwicklung- und Bereitstellung, Schulungen, Support und Softwarewartung über den gesamten Lebenszyklus der Software in Bereich der LHW, für mindestens 5 Jahre
Mehr anzeigen
— Erfassung und Übernahme von ca. 5 Referenzobjekten mit ca. 35.000 m
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: 64-83915 IT-Verfahren
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit gemäß § 6 EG Abs. 4 VOL/A, § 19 Abs. 3 MiLoG (Anlage 01 zur Bekanntmachung).
b) Nachweis der Leistungsfähigkeit unter Angabe der Kontakt- und Unternehmensdaten des Bieters sowie Bankverbindung, Handelsregistereintrag, Handwerksrolle, Handwerkskammer, Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen und Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte aufgeteilt nach Berufsgruppen (Anlage 02 zur Bekanntmachung).
Mehr anzeigen
c) Verpflichtungserklärung HVTG gemäß Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (Anlage 03 zur Bekanntmachung).
d) Eigenerklärung darüber,
d.1) dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren -gilt auch für verbundene Unternehmen- eröffnet oder die Eröffnung weder beantragt noch ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
Mehr anzeigen
d.2) das sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
d.3) dass das Unternehmen nachweislich nicht eine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt,
d.4) dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt,
d.5) das die im Vergabeverfahren in Bezug auf die Eignung abgegebenen Erklärungen nicht vorsätzlich unzutreffend sind.
e) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister in Kopie nicht älter als 01.12.2014.
Soweit ein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist, sind die vorstehenden Erklärungen und Nachweise zu den Absätzen a), b), c), d) und e) auch für alle Nachunternehmer erforderlich. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die vorstehenden Erklärungen und Nachweise zu a), b), c), d) und e) für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Ebenso ist die Anlage 06 ausgefüllt und von der Bewerbergemeinschaft unterschrieben dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Mehr anzeigen
Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s) erfolgen, in welcher sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtungserklärung kann alternativ auch mit dem Formblatt: Anlage 04 zur Bekanntmachung vorgenommen werden. Für alle anderen Nachunternehmer ist der Nachweis erst auf Verlangen des Auftraggebers zu erbringen.
Mehr anzeigen
Soweit Formulare bereitgestellt sind, sind diese zu verwenden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Ergänzend zu den Angaben in der Anlage 02 der Bewerbungsunterlagen: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsarten, die Gegenstand dieser Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Soweit dieser für 2014 noch nicht vorliegt, ist der Umsatz für 2014 zu schätzen.
Mehr anzeigen
Soweit ein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist, ist die vorstehende Erklärung zum Absatz a) für alle Nachunternehmer erforderlich. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorstehende Erklärung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Mehr anzeigen
Soweit Formulare bereitgestellt sind, sind diese zu verwenden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Es sind mindestens zwei Referenznachweise unter Angabe des Referenzgebers mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefon und Faxnummer, Projektbezeichnung, Ausführungsort, Rechnungswert, Projektdaten (Ausführung allein oder Gemeinschaft, Ausführungszeitraum bis zur Inbetriebnahme), Lieferumfang Funktionalitäten, Anzahl an lesenden und schreibenden Nutzern sowie den Gebäudetypen innerhalb des Portfolios vorzulegen. Für jeden Referenznachweis ist verpflichtend die Anlage 05 –Referenznachweis gemäß § 7 EG Abs. 3a VOL/A dieser Bekanntmachung zu verwenden.
Mehr anzeigen
Jeder Referenznachweis muss den folgenden Mindestanforderungen entsprechen:
a.1) Referenznachweise sind vollständig auszufüllen.
a.2) zu Rechnungswert und Lfd.-Nr. 4 der Anlage 05:
Jeder Referenznachweis muss einen Mindestwert größer oder gleich dem aktuellem EU-Schwellenwert für die Auftragsvergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen oberhalb von 207.000 Euro (netto) entsprechen.
a.3) zu Projektdaten und Lfd.-Nr. 5.2 der Anlage 05:
Für die Leistungsarten einer jeden Referenz hinsichtlich Lieferung, Implementierung, Anpassung, Schnittstellenentwicklung, Datenmigration und Schulungen, muss die Betriebsbereitschaft gemäß Ziffer 4.4 der EVB-IT Systemlieferungsvertrag herbeigeführt und die Leistungen abgenommen sein.
Mehr anzeigen
a.4) zu Lieferumfang und Lfd.-Nr. 6 der Anlage 05:
In der Summe über alle eingereichten Referenznachweise des Bewerbers gerechnet, müssen mind. 70 % der hier ausgeschriebenen Funktionalitäten nach Priorität A sowie mind. 50 % der hier ausgeschriebenen Funktionalitäten nach Priorität B auch als Lieferumfang an CAFM-System-Funktionalitäten Gegenstand des Referenzauftrages sein. Weitere Erläuterungen siehe Anlage 05 zur Bekanntmachung. Die Verteilung der priorisierten Funktionalitäten A und B innerhalb des einzelnen Referenzauftrages ist dabei unerheblich.
Mehr anzeigen
a.5) zu Anzahl der im Regelbetrieb durchschnittlich sachbearbeitenden CAFM-Anwender und Lfd.-Nr. 7 der Anlage 05:
Die Anzahl der im Regelbetrieb der CAFM-Software durchschnittlich sachbearbeitenden Anwender der Referenz muss mindestens 25 betragen.
a.6) zu Gebäudeportfolio und Lfd.-Nr. 8 der Anlage 05:
Jeder Referenznachweis muss im Gebäudeportfolio, das mit der CAFM-Software bewirtschaftet wird, mindestens je einen der folgend aufgezählten Gebäudetypen enthalten: Schulen/ Ausbildungsstätten, Kindertagesstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Bürgerhäuser und/oder Versammlungsstätten, Sporthallen und sonstige Freizeiteinrichtungen.
Mehr anzeigen
Hinweis: Da die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung hat bzw. haben kann, wird gemäß Art. 67 Abs. 2 b) RL 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals als Kriterium zur Bewertung des wirtschaftlich günstigsten Angebots herangezogen. Daher werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs keine Nachweise zur Qualifikation des Personals verlangt.
Mehr anzeigen
Soweit Formulare bereitgestellt sind, sind diese zu verwenden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-06-01 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Funktionalität (40)
2. Nutzerfreundlichkeit (25)
3. Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (15)
4. Preis (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Marco Dobryn
Name: Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Zentrale Verdingungsstelle
Kontaktperson: Zimmer A 520

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-20 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 64-83915 IT-Verfahren
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 158-284137
Zusätzliche Informationen
1.) Im späteren Verhandlungsverfahren gem. IV.1.1 werden hinsichtlich des Produktes die folgenden Anforderungen vom CAFM-System zu erfüllen sein:
1.1) Unterstützte Datenbank:
Mindestens Microsoft SQL Server 2008 oder aktueller
1.2) Unterstützte Server Betriebssysteme:
Mindestens Microsoft Windows Server 2008 R2 oder aktueller
1.3) Unterstützte Web-Server:
Microsoft oder Apache Tomcat in der aktuellen Version
1.4) Web-Zugriff:
präferiert wird eine vollständig webbasierte Systemarchitektur mit Ausnahme der CAD-Anwendungen. Die bestehende Server- und Applikationsinfrastruktur der LHW ist bereits durchgängig virtualisiert. Die Virtualisierung der Desktopinfrastruktur der LHW erfolgt aktuell sukzessive. Die Installation von Anwendungssoftware auf lokalen Desktops wird nur in Ausnahmefällen toleriert werden, wenn eine zwingende Notwendigkeit besteht.
Mehr anzeigen
1.5) Client-Betriebssysteme:
für Desktops und Laptops Microsoft Windows 7 sowie für mobile Endgeräte (Tablets, SmartPhones, usw.) bevorzugt Windows Mobile 8.1. Android oder iOS werden aktuell durch die IT-Dienstleister der LHW nicht supportet, können aber zugelassen werden.
1.6) Client-Office-Umgebung:
MS Office 2010 und neuer
1.7) Web-Browser:
Internet Explorer Version 9 oder aktueller, Mozilla Firefox in der aktuellen Extended Support Release (ESR) Version
1.8) Die Software muss mandantenfähig sein.
1.9) Die Software muss über eine Historisierungsfunktion verfügen (Zeitstempel).
1.10) Schnittstellen
1.10.1) Integration in SAP Anwendungsumgebung ERP 6.0: MM/EBP, FI, CO und IM
1.10.2) CAD Integration:
AutoCAD 2014 oder höher sowie Revit 2015 (Building Design Suite 2015)
1.10.3) Anbindung an die Gebäudeleittechnik über den OPC-Standard.
1.10.4) Anbindung der AVA-Software (Futura):
GAEB-2000 und höhere Dateiformate für Import / Export und Verarbeitung
1.10.5) GIS Anbindung:
aktuell ist die Ablösung des noch bestehenden GIS Systems auf Basis EZSI geplant. Das CAFM-System muss mit der zukünftigen GIS-Umgebung interoperieren können und bidirektional grafische und nummerische Informationen mittels Web Feature Service (WFS) und Web Map Service (WMS) einlesen, bearbeiten und bereitstellen können.
Mehr anzeigen
2.) Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich per E-Mail über das o.g. E-Mail-Postfach cafmvergabe@wiesbaden.de zu führen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb können bis einschließlich 01.04.2015 gestellt werden. Am 09.04 2015 erfolgt letztmalig die Veröffentlichung von Antworten auf gestellte Fragen.
Mehr anzeigen
3.) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform und gleichzeitig in elektronischer Form auf einem Datenträger einzureichen. Bei etwaigen Abweichungen gilt die Papierform. Inhaltliche Änderungen an den zur Verfügung gestellten Dokumenten (wie der Anlage 01 bis einschließlich 06) sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss vom Verhandlungsverfahren. Einzutragen sind alle abgefragten Angaben hinsichtlich der Eigenerklärungen, Verpflichtungserklärungen sowie der Referenznachweise.
Mehr anzeigen
Nachr. HAD-Ref. : 2131/1969
Nachr. V-Nr/AKZ: 64-83915 IT-Verfahren.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter den Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 052-091031 (2015-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 430 284,80 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Hochbauamt
Kontakt
E-Mail: cafmvergabe@wiesbaden.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 017-026306
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 052-091031
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
1.) Im späteren Verhandlungsverfahren gem. IV.1.1) werden hinsichtlich des Produktes die folgenden Anforderungen vom CAFM-System zu erfüllen sein: 1.1) Unterstützte Datenbank: Mindestens Microsoft SQL Server 2008 oder aktueller 1.2) Unterstützte Server Betriebssysteme: Mindestens Microsoft Windows Server 2008 R2 oder aktueller 1.3) Unterstützte Web-Server: Microsoft oder Apache Tomcat in der aktuellen Version 1.4) Web-Zugriff: präferiert wird eine vollständig webbasierte Systemarchitektur mit Ausnahme der CAD-Anwendungen. Die bestehende Server- und Applikationsinfrastruktur der LHW ist bereits durchgängig virtualisiert. Die Virtualisierung der Desktopinfrastruktur der LHW erfolgt aktuell sukzessive. Die Installation von Anwendungssoftware auf lokalen Desktops wird nur in Ausnahmefällen toleriert werden, wenn eine zwingende Notwendigkeit besteht. 1.5) Client-Betriebssysteme: für Desktops und Laptops Microsoft Windows 7 sowie für mobile Endgeräte (Tablets, SmartPhones, usw.) bevorzugt Windows Mobile 8.1. Android oder iOS werden aktuell durch die IT-Dienstleister der LHW nicht supportet, können aber zugelassen werden. 1.6) Client-Office-Umgebung: MS Office 2010 und neuer 1.7) Web-Browser: Internet Explorer Version 9 oder aktueller, Mozilla Firefox in der aktuellen Extended Support Release (ESR) Version 1.8) Die Software muss mandantenfähig sein. 1.9) Die Software muss über eine Historisierungsfunktion verfügen (Zeitstempel). 1.10) Schnittstellen 1.10.1) Integration in SAP Anwendungsumgebung ERP 6.0: MM/EBP, FI, CO und IM 1.10.2) CAD Integration: AutoCAD 2014 oder höher sowie Revit 2015 (Building Design Suite 2015) 1.10.3) Anbindung an die Gebäudeleittechnik über den OPC-Standard. 1.10.4) Anbindung der AVA-Software (Futura): GAEB-2000 und höhere Dateiformate für Import / Export und Verarbeitung 1.10.5) GIS Anbindung: aktuell ist die Ablösung des noch bestehenden GIS Systems auf Basis EZSI geplant. Das CAFM-System muss mit der zukünftigen GIS-Umgebung interoperieren können und bidirektional grafische und nummerische Informationen mittels Web Feature Service (WFS) und Web Map Service (WMS) einlesen, bearbeiten und bereitstellen können. 2.) Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich per E-Mail über das o. g. E-Mail-Postfach CAFMVergabe@wiesbaden.de zu führen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb können bis einschließlich 1.4.2015 gestellt werden. Am 9.4 2015 erfolgt letztmalig die Veröffentlichung von Antworten auf gestellte Fragen. 3.) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform und gleichzeitig in elektronischer Form auf einem Datenträger einzureichen. Bei etwaigen Abweichungen gilt die Papierform. Inhaltliche Änderungen an den zur Verfügung gestellten Dokumenten (wie der Anlage 01 bis einschließlich 06) sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss vom Verhandlungsverfahren. Einzutragen sind alle abgefragten Angaben hinsichtlich der Eigenerklärungen, Verpflichtungserklärungen sowie der Referenznachweise. Nachr. HAD-Ref. : 2131/2348. Nachr. V-Nr/AKZ: 64–83915 IT-Verfahren.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 64–83915 IT-Verfahren

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-30 📅
Name: ASC Archibus Solution Center Germany GmbH
Postanschrift: Waldtstraße 46
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2016/S 017-026306 (2016-01-21)