80-00815 Rahmenvertrag über die Lieferung von Heizöl nach DIN 51603–1 EL, vom 1.9.2015 bis 31.8.2017. Einzelbeauftragungen nach Bedarf innerhalb des Vertragszeitraumes. Ausführungsfristen und Anlieferungen innerhalb von vier Arbeitstagen nach Auftragseingang, i. d. R. per Fax. Lieferung frei Verwendungsstelle. Die Lieferungen erfolgen zu den jeweiligen Bedarfs- und Verwendungsstellen. Eine Bedarfsstellenliste mit zurzeit 39 Anlieferadressen, Ansprechpartnern, Telefonnummer und Tankgrößen liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Während der Vertragslaufzeit kann es zu Änderungen und Ergänzungen in der Bedarfsstellenliste kommen. Anlieferung: Die Liefertermine sind mit den jeweiligen Ansprechpartner vorab telefonisch zu vereinbaren. Die Lieferfahrzeuge müssen eine(n) geeichte(n), Temperatur-kompensierende(n) Messzähler, bzw. Zähluhr (Basis: 15 °c) mit Bondrucker besitzen. Die Bondrucker müssen vor jedem Tankvorgang einen Nulldruck auf der Bondruckkarte aufweisen, bevor mit der Betankung begonnen wird. Auf den Lieferscheinen ist jeweils die Drucker- Nummer anzugeben. Der Transport und die Tankbefüllung haben nach den jeweils neuesten gesetzlichen Bestimmungen, BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und GGVSEB (Gefahrgut Verordnung Straße Eisenbahn Binnenschiff) - bzw. ADR (europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter) zu erfolgen. Die Lieferkosten sind auf dem Formular „Leistungsverzeichnis, bzw. Kalkulationsgrundlage zum Rahmenvertrag …“ gemäß den vorgegebenen Unterteilungen einzutragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Heizöl
Menge oder Umfang: ca. 900 000 Liter für 2 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Heizöl📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat Amt für Wirtschaft und Liegenschaften Referenzeinkaufsorganisation
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 15
Postleitzahl: 65189
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.wiesbaden.de🌏
E-Mail: referenzeinkaufsorganisation@wiesbaden.de📧
Telefon: +49 611314753📞
Fax: +49 611313941 📠
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, - Marke, - Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe vorgeschrieben. Sie stellen einen Service und eine Vereinfachung der geforderten Unterlagen dar.
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Kostenfreier Download der Unterlagen auf: https://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=1PZ8YL0FWQEJLM19
nachr. HAD-Ref. : 2131/2005
nachr. V-Nr/AKZ: 80-00815 Heizöl.
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, - Marke, - Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe vorgeschrieben. Sie stellen einen Service und eine Vereinfachung der geforderten Unterlagen dar.
80-00815 Rahmenvertrag über die Lieferung von Heizöl nach DIN 51603–1 EL, vom 1.9.2015 bis 31.8.2017.
Einzelbeauftragungen nach Bedarf innerhalb des Vertragszeitraumes. Ausführungsfristen und Anlieferungen innerhalb von vier Arbeitstagen nach Auftragseingang, i. d. R. per Fax. Lieferung frei Verwendungsstelle. Die Lieferungen erfolgen zu den jeweiligen Bedarfs- und Verwendungsstellen. Eine Bedarfsstellenliste mit zurzeit 39 Anlieferadressen, Ansprechpartnern, Telefonnummer und Tankgrößen liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Während der Vertragslaufzeit kann es zu Änderungen und Ergänzungen in der Bedarfsstellenliste kommen.
Einzelbeauftragungen nach Bedarf innerhalb des Vertragszeitraumes. Ausführungsfristen und Anlieferungen innerhalb von vier Arbeitstagen nach Auftragseingang, i. d. R. per Fax. Lieferung frei Verwendungsstelle. Die Lieferungen erfolgen zu den jeweiligen Bedarfs- und Verwendungsstellen. Eine Bedarfsstellenliste mit zurzeit 39 Anlieferadressen, Ansprechpartnern, Telefonnummer und Tankgrößen liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Während der Vertragslaufzeit kann es zu Änderungen und Ergänzungen in der Bedarfsstellenliste kommen.
Anlieferung: Die Liefertermine sind mit den jeweiligen Ansprechpartner vorab telefonisch zu vereinbaren. Die Lieferfahrzeuge müssen eine(n) geeichte(n), Temperatur-kompensierende(n) Messzähler, bzw. Zähluhr (Basis: 15 °c) mit Bondrucker besitzen. Die Bondrucker müssen vor jedem Tankvorgang einen
Anlieferung: Die Liefertermine sind mit den jeweiligen Ansprechpartner vorab telefonisch zu vereinbaren. Die Lieferfahrzeuge müssen eine(n) geeichte(n), Temperatur-kompensierende(n) Messzähler, bzw. Zähluhr (Basis: 15 °c) mit Bondrucker besitzen. Die Bondrucker müssen vor jedem Tankvorgang einen
Nulldruck auf der Bondruckkarte aufweisen, bevor mit der Betankung begonnen wird. Auf den Lieferscheinen ist jeweils die Drucker- Nummer anzugeben.
Der Transport und die Tankbefüllung haben nach den jeweils neuesten gesetzlichen Bestimmungen, BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und GGVSEB (Gefahrgut Verordnung Straße Eisenbahn Binnenschiff) - bzw. ADR (europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter) zu erfolgen.
Der Transport und die Tankbefüllung haben nach den jeweils neuesten gesetzlichen Bestimmungen, BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und GGVSEB (Gefahrgut Verordnung Straße Eisenbahn Binnenschiff) - bzw. ADR (europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter) zu erfolgen.
Die Lieferkosten sind auf dem Formular „Leistungsverzeichnis, bzw. Kalkulationsgrundlage zum Rahmenvertrag …“ gemäß den vorgegebenen Unterteilungen einzutragen.
Referenznummer: 80-00815 Heizöl
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bis zu ca. 39 verschiedene Verwendungsstellen im Stadtgebiet von Wiesbaden, 65189 Wiesbaden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Nachweise:
-Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) Anlage 1.
-Nachweis der Leistungsfähigkeit
-Referenzliste
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen gemäß § 19 HVTG, VOL/B sowie den Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Klaus Breuer
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2017-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 80-00815 Heizöl
Zusätzliche Informationen
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen.
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, - Marke, - Produkt.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, - Marke, - Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe vorgeschrieben. Sie stellen einen Service und eine Vereinfachung der geforderten Unterlagen dar.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 081-142867 (2015-04-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 544 098,94 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, -Marke, -Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe vorgeschrieben. Sie stellen einen Service und eine Vereinfachung der geforderten Unterlagen dar.
Nachr. HAD-Ref.: 2131/2151.
Nachr. V-Nr/AKZ: 80-00815 Heizöl.
Vertragsstrafe nach § 18 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird insgesamt auf 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das o. g. E-Mail-Postfach zu führen.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, -Marke, -Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe vorgeschrieben. Sie stellen einen Service und eine Vereinfachung der geforderten Unterlagen dar.
Nachr. HAD-Ref.: 2131/2151.
Nachr. V-Nr/AKZ: 80-00815 Heizöl.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-04 📅
Name: Mobene GmbH & Co. KG
Postanschrift: Carl-von-Linde-Straße 12
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 157-288654 (2015-08-11)