Mit der Ausschreibung soll der Bedarf für die Ausstattung der Sächsischen Steuerverwaltung mit 960 Laser-Arbeitsplatzdruckern gedeckt werden. Der AN verpflichtet sich, eine Garantie von 36 Monaten mit Vor-Ort-Service für alle Hardwarekomponenten zu gewähren. Die Laserdrucker müssen innerhalb von 3 Wochen nach Zuschlagserteilung, spätestens jedoch bis zum 30.11.2015, an die Sächsischen Finanzämter und das Landesrechenzentrum Steuern geliefert werden (Teillieferungen sind möglich). Eine detaillierte Beschreibung der Leistungsinhalte sind der Vergabeunterlage zu entnehmen. Über die Leistungen wird ein EVB-IT Kaufvertrag abgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laserdrucker
Menge oder Umfang: 960 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laserdrucker📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID), FB 1.4 – Vergabestelle, Recht, Lizenzen
Postanschrift: Riesaer Straße 7
Postleitzahl: 01129
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sid.sachsen.de🌏
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Telefon: +49 351205450📞
Fax: +49 35132649909 📠
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
A.II) Die Vergabeunterlagen sind bestellbar unter www.evergabe.de
Auskünfte zur Bestellung erteilt SDV Vergabe GmbH, +49 35142031444.
Anhang B: Angaben zu den Losen; - SID 2015-16 DS.
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
A.II) Die Vergabeunterlagen sind bestellbar unter www.evergabe.de
Auskünfte zur Bestellung erteilt SDV Vergabe GmbH, +49 35142031444.
Anhang B: Angaben zu den Losen; - SID 2015-16 DS.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Ausschreibung soll der Bedarf für die Ausstattung der Sächsischen Steuerverwaltung mit 960 Laser-Arbeitsplatzdruckern gedeckt werden. Der AN verpflichtet sich, eine Garantie von 36 Monaten mit Vor-Ort-Service für alle Hardwarekomponenten zu gewähren. Die Laserdrucker müssen innerhalb von 3 Wochen nach Zuschlagserteilung, spätestens jedoch bis zum 30.11.2015, an die Sächsischen Finanzämter und das Landesrechenzentrum Steuern geliefert werden (Teillieferungen sind möglich). Eine detaillierte Beschreibung der Leistungsinhalte sind der Vergabeunterlage zu entnehmen. Über die Leistungen wird ein EVB-IT Kaufvertrag abgeschlossen.
Mit der Ausschreibung soll der Bedarf für die Ausstattung der Sächsischen Steuerverwaltung mit 960 Laser-Arbeitsplatzdruckern gedeckt werden. Der AN verpflichtet sich, eine Garantie von 36 Monaten mit Vor-Ort-Service für alle Hardwarekomponenten zu gewähren. Die Laserdrucker müssen innerhalb von 3 Wochen nach Zuschlagserteilung, spätestens jedoch bis zum 30.11.2015, an die Sächsischen Finanzämter und das Landesrechenzentrum Steuern geliefert werden (Teillieferungen sind möglich). Eine detaillierte Beschreibung der Leistungsinhalte sind der Vergabeunterlage zu entnehmen. Über die Leistungen wird ein EVB-IT Kaufvertrag abgeschlossen.
Beschreibung der Optionen: Option zur Vor-Ort-Garantie auf 60 Monate.
Referenznummer: 1.4-0451/141 Vergabenummer: SID 2015-16 DS
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 00000 Sachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bieter ist eine Eigenerklärung gemäß § 6 EG VOL/A abzugeben. Diese muss folgende Erklärungen enthalten:
— über das Vermögen des Bieters ist nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden,
— der Bieter befindet sich nicht in Liquidation,
— Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, haben nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit des Bieters/Bewerbers in Frage stellt,
— der Bieter hat die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt,
— der Bieter ist nicht wegen eines Verstoßes nach § 18 Mindestarbeitsbedingungsgesetz oder nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR verurteilt worden bin/sind und auch keine solche schwerwiegende Verfehlung begangen habe/haben, ohne dass bereits ein Bußgeldverfahren durchgeführt wird.
— der Bieter ist nicht wegen eines Verstoßes nach § 18 Mindestarbeitsbedingungsgesetz oder nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR verurteilt worden bin/sind und auch keine solche schwerwiegende Verfehlung begangen habe/haben, ohne dass bereits ein Bußgeldverfahren durchgeführt wird.
Dem Bieter ist bekannt, dass ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person einem Unternehmen zuzurechnen ist, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Angabe, in welcher Berufsgenossenschaft/Versicherungsträger der Betrieb des Bieters Mitglied ist. Der Bieter bestätigt, dass ihm bewusst ist, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Dem Bieter ist bekannt, dass ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person einem Unternehmen zuzurechnen ist, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Angabe, in welcher Berufsgenossenschaft/Versicherungsträger der Betrieb des Bieters Mitglied ist. Der Bieter bestätigt, dass ihm bewusst ist, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Eignungsprüfung muss der Bieter folgende Angaben machen:
— 3 in den letzten 3 Jahren erbrachte, vergleichbare Lieferungen mit Angabe des Auftragswertes oder -volumens, des Leistungsortes, Lieferzeitraumes sowie des Auftraggebers mit deren Ansprechpartner,
— im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Bieters mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, insbesondere Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie Anzahl weiterer Unternehmensstandorte,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Bieters mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, insbesondere Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie Anzahl weiterer Unternehmensstandorte,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Laserdrucker und mind. das 2-fache des Auftragswertes beträgt), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Laserdrucker und mind. das 2-fache des Auftragswertes beträgt), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
— Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mind. 500 000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird, auch für alle teilnehmenden Sub- oder Unterauftragnehmer,
— ggf. Erklärungen zu Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer. Bei geplanter Beauftragung von Unterauftragnehmern hat der Bieter zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, diese Unternehmen zu benennen, die Leistung, für die diese Unterauftragnehmer vorgesehen sind, zu beschreiben und diese Erklärung selbst zu unterschreiben und vom Unterauftragnehmer unterschreiben zu lassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— ggf. Erklärungen zu Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer. Bei geplanter Beauftragung von Unterauftragnehmern hat der Bieter zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, diese Unternehmen zu benennen, die Leistung, für die diese Unterauftragnehmer vorgesehen sind, zu beschreiben und diese Erklärung selbst zu unterschreiben und vom Unterauftragnehmer unterschreiben zu lassen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlage, VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten und mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Papierform der Vergabeunterlagen: 10,15 EUR zzgl. 19 % MwSt. (Bestellnummer 009139A00, Vergabe-Nr. SID 2015-16 DS). Bestellung nur im Internet unter www.evergabe.de/vu
Das Entgelt wird nicht erstattet. Die Bezahlung erfolgt durch SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkarte (VISA, MasterCard) oder auf Rechnung. Leistungsverzeichnisse ggf. auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 0 EUR; abrufbar mit kostenpflichtigem Zugang unter www.evergabe.de
Das Entgelt wird nicht erstattet. Die Bezahlung erfolgt durch SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkarte (VISA, MasterCard) oder auf Rechnung. Leistungsverzeichnisse ggf. auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 0 EUR; abrufbar mit kostenpflichtigem Zugang unter www.evergabe.de
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
A.II) Die Vergabeunterlagen sind bestellbar unter www.evergabe.de
Auskünfte zur Bestellung erteilt SDV Vergabe GmbH, +49 35142031444.
Anhang B: Angaben zu den Losen; - SID 2015-16 DS.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773202📞
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID), FB 1.4 – Vergabestelle, Recht, Lizenzen
Postanschrift: Riesaer Straße 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Telefon: +49 351205450📞
Internetadresse: www.sid.sachsen.de🌏
Fax: +49 35132649909 📠
Quelle: OJS 2015/S 151-278404 (2015-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union