9971.70.00093 Örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung grundhafte Erneuerung Vorfeld 1

Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf

a) Projektbeschreibung:
Der Flughafen Hamburg plant im Zeitraum der nächsten 4 Jahre die grundhafte Erneue-rung des Hauptvorfeldes (Vorfeld 1). Der Baubeginn ist für das 1. Quartal 2016 vorgesehen. Die Fertigstellung inkl. Inbetriebnahme des letzten Bauabschnittes soll im vierten Quartal 2019 erfolgen. Das Vorfeld 1 erstreckt sich über eine Fläche von ca. 250.000 m2. Bestandteil des Projektes ist eine komplette Neuordnung des Vorfeldlayouts mit neuen Lagen und Dimensionierungen der Rollgassen und Flugzeugpositionen sowie Neugestaltung der Höhenabwicklung der gesamten Vorfeldfläche, der Versorgungs-, Entwässerungs, Befeuerungs- und Beleuchtungsanlagen sowie Einfriedungen. Die Oberflächenausbildung erfolgt in Beton- und Asphaltbauweisen. Die Arbeiten zur grund-haften Erneuerung erfolgen in 10 aufeinander folgenden, außer- und inbetriebzunehmenden Bauabschnitten. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Referenzen für Flugbetriebsflächen im Sicherheitsbereich von Verkehrsflughäfen bei der ggf. erforderlichen Bewertung der Angaben die höchste Punktzahl erzielen.
Mehrschicht- und Nachtarbeit sind dabei in Abhängigkeit des Bauablaufs nicht auszuschließen.
b) Leistungsgegenstand:
Gegenstand des Auftrags sind die Bauüberwachung und Bauliche Oberleitung für die Tiefbauarbeiten, die Errichtung der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke inklusive der Kabeltiefbauarbeiten. Die Erstellung der Ausführungsplanung und Ausführung der genannten Bauleistung erfolgt durch einen Generalunternehmer. Die Ausführung der Leistung ist mit der Errichtung der Elektrischen Anlagen des Vorfeldes (Leistungen der Elektrotechnik sind nicht Bestandteil des GU und nicht Teil der zu überwachenden Leistungen) im Nachgang bzw. parallel zur Erstellung der hier beschriebenen Bauleistung zu koordinieren. Die Leistung wird als stufenweise Beauftragung optional für mehrere Bauphasen ausgeschrieben.
Als optionale Leistung ist ebenfalls die Prüfung der durch den Generalunternehmer zu erstellende Ausführungsplanung vorgesehen. Die Planung ist fachtechnisch zu prüfen und bzgl. der Umsetzbarkeit zu bewerten. Sofern Defizite festgestellt werden sind Ansätze zur planerischen Lösung darzustellen.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber übermittelt werden.
Unternehmen bzw. Ingenieurbüros, die auf Seiten des Generalunternehmers für die Erbringung der Tiefbauarbeiten, Errichtung der Verkehrsanlagen und der Ingenieurbauwerke inklusive der Kabeltiefbauarbeiten beteiligt sind, kommen als Auftragnehmer für die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen nicht in Betracht. Dies gilt für alle Beteiligungs-formen auf Seiten des vorgenannten Generalunternehmers, die im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines Interessenkonflikts auslösen (z.B. Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder Subunternehmer).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-03 Auftragsbekanntmachung
2015-12-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Es ist beabsichtigt ein Ingenieurbüro für die Bereiche Tiefbau, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke mit den Leistungsbildern der örtlichen Bauüberwachung und Bauoberleitung zur Vor-Ort-Unterstützung des Bauherren in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI zu beauftragen.Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit diesem Vergabeverfahren erfolgt die Beauftragung der Bauphasen 1-5 (Bauausführung: März 2016 – Juni 2018). Die Leistungen für die Bauphasen 6-10 (Bauausführung: Juli 2018 – November 2019) werden optional beauftragt.Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht. Siehe zum Gesamtumfang auch die Darstellung unter Ziffer II.1.5 der vorliegenden Bekanntmachung sowie die dort erwähnte Projektbeschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf
Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ham.airport.de 🌏
E-Mail: hjahnke@ham.airport.de 📧
Fax: +49 4050751238 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 129-238539
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
A) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eignungsvoraussetzungen, die ganz oder teilweise nur von einzelnen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft erfüllt werden (beispielsweise Referenzangaben oder die Benennung von Personen im Rahmen des Personaleinsatzkonzepts) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft nur vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. So sind Referenzangaben nur bezogen auf die Leistungen zu machen, welche das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ausführen wird. Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung wird hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so sind die unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen für die Dritten nur insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit der Dritten erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen für die Dritten vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.1 (Zuverlässigkeit / persönliche Lage) ist nicht erforderlich. Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Erklärungen sowie zu einem ggf. vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit demTeilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. . cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen. Die vorgesehenen Subunternehmer sind zu benennen. Die unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen sind für die Subunternehmer nur insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf deren Leistungsfähigkeit erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit von Subunternehmern nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen für die Subunternehmer vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.1 (Zuverlässigkeit / persönliche Lage) ist nicht erforderlich. Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Erklärungen sowie zu einem ggf. vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber mit demTeilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Subunternehmer vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der der Subunternehmer nachgewiesen wird. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform unter Verwendung des nachfolgend beschriebenen Bewerbungsbogens und zusätzlich auf Datenträger im pdf-Format bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail- Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung VF1, – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: aa) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO vollständig fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auf für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Erklärungen und Angaben führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der Eignungsfeststellung (nachfolgend bb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze (nachfolgend cc)) Abwertungen zur Folge. bb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestanforderungen sowie auf den Nachweis der grundsätzlichen Eignung. Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben nach § 19 Abs. 3 SektVO) inhaltlich darauf hin prüfen, ob die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Mindestanforderungen eingehalten werden. Die Anforderungen nach Ziffer III.2.1 der vorliegenden Bekanntmachung müssen bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Die Mindestanforderungen nach Ziffer III.2.2 der vorliegenden Bekanntmachung müssen bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweiligen Angaben werden jeweils addiert. Die Anforderungen nach Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung müssen von der jeweiligen Kooperation insgesamt erfüllt werden. Teilnahmeanträge, die die dort genannten Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. cc) Bewertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 Bewerber beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen: — 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3 c, wobei hiervon auf die Bewertung des Projektleiters (Vor Ort) 250 Punkte entfallen und 250 Punkte auf die Bewertung des stellvertretenden Projektleiters (Vor Ort) entfallen. — 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3 d, wobei hiervon auf die Bewertung der Referenzen jeweils 200 Punkte für Referenz 1, 170 Punkte für Referenz 2 und 130 Punkte für Referenz 3 entfallen. Bei der Bewertung der Referenzangaben werden folgende Angaben bewertet: — Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, auch im Hinblick auf die besonderen Umstände der Leistungserbringung — Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen — Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die Angaben der Bewerber nach Ziffer III.2.3 c) und III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung voranstehender Angaben der Bewerber benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben nach Ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null oder einen Punkt erhalten. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 700 Punkte erreichen. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die abschließende Bewertungsmatrix wurde vom Auftraggeber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Erklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. Liegt beispielsweise eine Begrenzung auf 8 Bewerber vor und ist die 8. Rangstelle nach der Bewertungsmatrix doppelt belegt, so wird der Auftraggeber 9 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 27.07.2015 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen. j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, in einem der beiden vorgenannten Fälle auf die Veröffentlichung einer erneuten EU-weiten Bekanntmachung zu verzichten. l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
a) Projektbeschreibung:
Der Flughafen Hamburg plant im Zeitraum der nächsten 4 Jahre die grundhafte Erneue-rung des Hauptvorfeldes (Vorfeld 1). Der Baubeginn ist für das 1. Quartal 2016 vorgesehen. Die Fertigstellung inkl. Inbetriebnahme des letzten Bauabschnittes soll im vierten Quartal 2019 erfolgen. Das Vorfeld 1 erstreckt sich über eine Fläche von ca. 250.000 m2. Bestandteil des Projektes ist eine komplette Neuordnung des Vorfeldlayouts mit neuen Lagen und Dimensionierungen der Rollgassen und Flugzeugpositionen sowie Neugestaltung der Höhenabwicklung der gesamten Vorfeldfläche, der Versorgungs-, Entwässerungs, Befeuerungs- und Beleuchtungsanlagen sowie Einfriedungen. Die Oberflächenausbildung erfolgt in Beton- und Asphaltbauweisen. Die Arbeiten zur grund-haften Erneuerung erfolgen in 10 aufeinander folgenden, außer- und inbetriebzunehmenden Bauabschnitten. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Referenzen für Flugbetriebsflächen im Sicherheitsbereich von Verkehrsflughäfen bei der ggf. erforderlichen Bewertung der Angaben die höchste Punktzahl erzielen.
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Mehrschicht- und Nachtarbeit sind dabei in Abhängigkeit des Bauablaufs nicht auszuschließen.
b) Leistungsgegenstand:
Gegenstand des Auftrags sind die Bauüberwachung und Bauliche Oberleitung für die Tiefbauarbeiten, die Errichtung der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke inklusive der Kabeltiefbauarbeiten. Die Erstellung der Ausführungsplanung und Ausführung der genannten Bauleistung erfolgt durch einen Generalunternehmer. Die Ausführung der Leistung ist mit der Errichtung der Elektrischen Anlagen des Vorfeldes (Leistungen der Elektrotechnik sind nicht Bestandteil des GU und nicht Teil der zu überwachenden Leistungen) im Nachgang bzw. parallel zur Erstellung der hier beschriebenen Bauleistung zu koordinieren. Die Leistung wird als stufenweise Beauftragung optional für mehrere Bauphasen ausgeschrieben.
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Als optionale Leistung ist ebenfalls die Prüfung der durch den Generalunternehmer zu erstellende Ausführungsplanung vorgesehen. Die Planung ist fachtechnisch zu prüfen und bzgl. der Umsetzbarkeit zu bewerten. Sofern Defizite festgestellt werden sind Ansätze zur planerischen Lösung darzustellen.
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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber übermittelt werden.
Unternehmen bzw. Ingenieurbüros, die auf Seiten des Generalunternehmers für die Erbringung der Tiefbauarbeiten, Errichtung der Verkehrsanlagen und der Ingenieurbauwerke inklusive der Kabeltiefbauarbeiten beteiligt sind, kommen als Auftragnehmer für die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen nicht in Betracht. Dies gilt für alle Beteiligungs-formen auf Seiten des vorgenannten Generalunternehmers, die im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines Interessenkonflikts auslösen (z.B. Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder Subunternehmer).
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Menge oder Umfang:
Es ist beabsichtigt ein Ingenieurbüro für die Bereiche Tiefbau, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke mit den Leistungsbildern der örtlichen Bauüberwachung und Bauoberleitung zur Vor-Ort-Unterstützung des Bauherren in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI zu beauftragen.
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Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit diesem Vergabeverfahren erfolgt die Beauftragung der Bauphasen 1-5 (Bauausführung: März 2016 – Juni 2018). Die Leistungen für die Bauphasen 6-10 (Bauausführung: Juli 2018 – November 2019) werden optional beauftragt.
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Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht. Siehe zum Gesamtumfang auch die Darstellung unter Ziffer II.1.5 der vorliegenden Bekanntmachung sowie die dort erwähnte Projektbeschreibung.
Beschreibung der Optionen:
Abrufoption für die Folgebeauftragung der oben beschriebenen Leistungen für die Bauphasen 6 – 10 des GU Vertrags und Abrufoption zur Beauftragung der Prüfung der Ausführungsplanung siehe oben Ziffer II.2.1 der vorliegenden Bekanntmachung.
Referenznummer: 9971.70.00093 Örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung VF1
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: IA01

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
(Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen):
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden
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dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
ff) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z.B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (möglichst nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend)
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz (ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Mindestbedingung: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf in den einzelnen Leistungsbereichen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils die nachfolgenden Grenzen (netto) nicht unterschreiten:
Als vergleichbar angesehen werden Ingenieurleistungen der Bauüberwachung und/oder Bauoberleitung für Flugbetriebsflächen und/oder Flughafeninfrastruktur oder vergleichbare Verkehrsanlagen.
Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen: 300.000 EUR/Jahr
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Darstellung der Geschäftsbereiche des
Unternehmens, z.B. durch Vorlage eines
Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens,
insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier
ausgeschriebenen Leistungen fallen;
b) Eigenerklärung mit Benennung der Anzahl der in
den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
(für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach
Berufsgruppen.
c) Personaleinsatzkonzept:
Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept
vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene
Struktur für das Leitungspersonal vor Ort (Projektbzw.
Objektleiter/in, Stellvertretung sowie ggf.
eingesetztes weiteres Leitungspersonal vor Ort)
dargestellt ist, mit dem der Bewerber im Auftragsfall
die ausgeschriebenen Vertragsleistungen mit den
einzelnen erwarteten Aufgaben erbringen wird.
Mindestbedingung:
Die vorgesehenen Mitarbeiter müssen über
Erfahrung mit der Erbringung von Leistungen
der Bauüberwachung/Bauoberleitung an
Flugbetriebsflächen und/oder Flughafeninfrastruktur
oder vergleichbaren Verkehrsanlagen in mindestens
2 Projekten verfügen, die anhand der persönlichen
Referenzen (s. u.) nachzuweisen ist.
Für die Darstellung des Leitungspersonals (die
für Projektleitung vor Ort und stellvertretende
Projektleitung vor Ort) müssen zu den namentlich
zu benennenden Personen Angaben über deren
berufliche Qualifikation, Berufserfahrung mit Darstellung
von jeweils zwei persönlichen Referenzprojekten,
beruflicher Werdegang, Berufserfahrung, Dauer der
Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie
Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten
sein. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor,
die für Schlüsselpersonen gemachten Angaben
zu personenbezogenen Referenzprojekten durch
Rücksprache mit den benannten Auftraggebern zu
überprüfen. Für die vorgesehenen Mitarbeiter sind
persönliche Projektreferenzen darzustellen, für welche
die folgenden Kriterien zu beachten sind:
Als persönliche Referenz gelten Maßnahmen der
Neuerstellung, Erneuerung, Sanierung oder der
Umbau von Verkehrsflächen, Verkehrsanlagen und
Ingenieurbauwerken – mit Erbringung von Leistungen
der Bauüberwachung oder Bauoberleitung (nach HOAI)
— mit folgenden Merkmalen:
Leistungsende der Referenz des AN < 5 Jahre vor
dieser Veröffentlichung, komplexe Randbedingungen
und schwieriger Baugrund, Projektmitwirkung mind. 12
Monate
Für persönliche Referenzen gilt für Referenz 1 und
Referenz 2: Verkehrsfläche jeweils
mind. 25.000m
Folgende Informationen sind anzugeben:
o Projektbezeichnung
o Projektbeschreibung
o Funktion des Mitarbeiters im Projekt
o Randbedingungen (betrieblich/Schnittstellen)
o Baugrundverhältnisse
o Leistungsumfang der vom Mitarbeiter begleiteten
Maßnahmen in m
o Baukosten der vom Mitarbeiter begleiteten
Maßnahme
o Leistung des AN (nach HOAI) oder vergleichbar
o Beginn und Ende der Leistungszeitraum des
Mitarbeiters
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Referenzen für Flugbetriebsflächen im Sicherheitsbereich von Verkehrsflughäfen bei der ggf. erforderlichen Bewertung der Angaben die höchste Punktzahl erzielen.
d) Angaben zu realisierten Referenzprojekten aus
den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
vergangenen 5 Jahren (es gilt der Abschlusstermin
der Leistungserbringung der Referenz), bei denen in
Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen
Leistung vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5
und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung zur
Bauüberwachung / Bauoberleitung von Arbeiten
an Flugbetriebsflächen oder vergleichbaren
Verkehrsanlagen) durchgeführt wurden.
Mindestbedingungen:
Es werden nur Referenzen gewertet, welche die
Mindestgröße der pro Referenz als Mindestwert
dargestellten Flächengrößen aufweisen und die
folgenden Flächenansätze erfüllen:
Referenz 1 (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
mit Verkehrsflächen > 50.000m
Referenz 2 (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
mit Verkehrsflächen > 30.000m
Referenz 3 (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
mit Verkehrsflächen > 10.000m
Mindestens eine der Referenzen 1 oder 2 muss sich auf Flugbetriebsflächen eines Verkehrsflughafens beziehen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Referenzen für Flugbetriebsflächen im Sicherheitsbereich von Verkehrsflughäfen bei der ggf. erforderlichen
Bewertung der Angaben die höchste Punktzahl erzielen.
Für alle Referenzen werden die folgenden
Informationen erwartet:
o Benennung des Auftraggebers (Bauherr)
o Benennung eines Ansprechpartners beim
Auftraggeber (Bauherrn) mit Tel.-Nr. und E-Mail-
Adresse
o Projektbezeichnung und Standort / Lage des
Referenzprojekts,
o Zeitraum der Projektbearbeitung
o Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten
Leistungen mit folgenden Angaben:
o Auftragswert
o Beschreibung der Art der erbrachten Leistungen
o Benennung der im Projekt erstellten Verkehrsfläche
(Umfang der Leistung)
o besondere Umstände der Leistungserbringung
o Angaben, ob die Leistungen als vollständige
Eigenleistung, mit Subunternehmern oder in
Kooperation mit anderen Partnern erbracht wurden,
ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils sowie der
vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen sowie
Benennung der Kooperationspartner
o Projektbeschreibung mit Angaben zu
objektbezogenen Aspekten zur Festlegung
der Vergleichbarkeit (Projektrealisierung im laufenden
Betrieb, Bauabschnitte, Kosten,
Baugrunderschwernissen, sowie weiteren besonderen
Umständen der Leistungserbringung)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bescheinigungen
von Auftraggebern (z. B. gemäß § 10 Abs. 2b) der
hier nicht anwendbaren VOF (siehe nachfolgend Ziffer
VI.3a) nicht die voranstehend geforderten Angaben zu
Referenzobjekten ersetzen.
Bei Bewerbern und Bewerbergemeinschaften werden
insgesamt maximal 3 Referenzen gewertet. Daher sind
vom Bewerber die Referenzen zu benennen, die für
eine ggf. erforderliche Wertung maßgeblich sein sollen.
Darüber hinaus gehende zusätzliche Referenzen
werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie
in dem vorgegebenen Formblatt, in vervielfältigten
Formblättern oder in sonstigen zusätzlichen Unterlagen
eingetragen/angegeben sind.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden
Bekanntmachung wird verwiesen. Für die
Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen
Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der
vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG- Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jahnke

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-04 📅
Datum des Endes: 2020-02-28 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg Vergabekammer
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 129-238539 (2015-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 4050751776 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 250-459656
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 129-238539
ABl. S-Ausgabe: 250

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE6.
Quelle: OJS 2015/S 250-459656 (2015-12-23)