Es sollen 147 mobile und 20 stationäre Fahrscheinautomaten (FAA) sowie 15 Kassensysteme für Agenturen beschafft und in die bestehende Vertriebs- bzw. Infrastruktur integriert werden. Die neuen Automaten sollen dem heutigen Stand der Technik entsprechen und unter Nutzung von baren und unbaren Zahlungsmitteln das gesamte HAVAG/MDV-Ticketsortiment anbieten. Ein neues Managementsystem soll ein wirtschaftliches und zuverlässiges Betreiben, Pflegen und Überwachen der Vertriebstechnik sicherstellen. Der Auftragszeitraum erstreckt sich von 2015 bis 2018. Die Serienausrüstung aller Fahrzeuge erfolgt in den Jahren 2016 bis 2017. Die Lieferung der stationären Automaten orientiert sich an den bis 2019 geplanten Baumaßnahmen der HAVAG. 2 stationäre Automaten sind sofort zu liefern. Weitere Liefermengen sind optional abrufbar bis 2020 vorgesehen.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2015-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-12.
a) Abforderung Teilnahmeunterlagen, Einreichung Teilnahmeantrag-/unterlagen:
— Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Teilnehmerantrages Teilnahmeunterlagen (mit Anlagen) erstellt. Diese sind für die Einreichung des Teilnahmeantrags zu verwenden, auszufüllen und an den jeweils vorgesehenen Stellen zu unterschreiben;
— Die Teilnahmeunterlagen sind bei der Kontaktstelle nach Abschnitt I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform (Papierform: postalisch oder per Fax, nicht per E-Mail) anzufordern; die Teilnahmeunterlagen werden nur in digitaler Form (CD) seitens des Auftraggebers übersandt.
— Der Teilnahmeantrag mit Anlagen muss in Papierform und zusätzlich in CD bzw. DVD (pdf-Format) bis zum Schlusstermin (12.6.2015, 11:00 Uhr) im verschlossenen Umschlag bei der „Hallesche Verkehrs-AG, Freiimfelder Straße 74, 06112 Halle“ eingehen.
— Der Umschlag ist unter Verwendung des in den Teilnahmeunterlagen (Anlage 17) enthaltenen Vordrucks: „Aufkleber“ zu kennzeichnen. Der Aufkleber dient der Kennzeichnung, nicht als Adressaufkleber.
b) Form des Teilnahmeantrags mit Anlagen:
aa) Mindestbedingungen fĂĽr die Zulassung zum Wettbewerbsverfahren sind:
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung mit rechtsverbindlich unterschriebenem Anschreiben (bei Bewerber-/Bietergemeinschaft durch bevollmächtigen Vertreter);
— Einreichung des vollständig ausgefüllten und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenen Bewerberbogens/Teilnehmerantrags mit den Nachweisen und Erklärungen gemäß Anlagen 3, 5, 6, 7, 16 und soweit zutreffend Anlage 1 und 14;
— Eigenerklärung(zu kennzeichnen als Anlage 12) dass der Bewerber folgende Forderung in Bezug auf die Lieferung mobiler Fahrkartenautomaten erfüllen kann:
1. maximales Gewicht (voll befĂĽllt) 140 kg.
2. maximale Abmessungen: 620 mm*1 800 mm*420 mm (B x H x T) Hinweis: Die Höhe des Automaten darf inklusive Sockel/Standfuss das Maß von 1 800 mm nicht übersteigen.
Werden diese Voraussetzungen, Nachweise, Erklärungen nicht fristgemäß zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeantrag erfüllt bzw. eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
bb) allgemeine Informationen:
— Die Teilnahmeanträge einschließlich Nachweise und Erklärungen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Auf ausdrückliches Verlangen der Vergabestelle hat der Bewerber die Übersetzung durch einen in der Bundesrepublik Deutschland für die jeweilige Sprache amtlich vereidigten Übersetzer bestätigen zu lassen.
— Die Inhaltsgleichheit der CD bzw. DVD ist mittels der Anlage 15 zu bestätigen;
— Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind;
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der eigentliche Bewerberbogen (B.Bewerberbogen/Teilnehmerantrag, Basisangaben Bewerber) für das sich bewerbende Team vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen/Teilnehmerantrag (B. Bewerberbogen, Basisangaben Bewerber) einzureichen. Der Bewerberbogen/Teilnehmerantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Die vom Auftraggeber vorgegebenen Unterlagen sind allein verbindlich. Die Bestätigung dessen und die Richtigkeit der Angaben sind unter Verwendung der Anlage 16 zu versichern.
— Der Auftraggeber ist berechtigt, zu den vom Bewerber abgegebenen Eigenerklärungen dann, wenn der Antrag zugelassen wird, die Vorlage qualifizierter Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Rahmen seiner Ermessensausübung behält sich der Auftraggeber ferner vor, bei Abgabe des Antrags fehlende Nachweise und Erklärungen gem. § 19 Abs. 3 SektVO binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
c) Prüfung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge (einschließlich Anlagen):
aa) auf Vollständigkeit prüfen;
bb) auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung;
In Bezug auf aa) und bb) sind die unter Abschnitt VI.3.b)aa) genannten Mindestbedingungen zu beachten.
cc) wie nachfolgend dargestellt bewerten:
Die benannten Eignungsvoraussetzungen werden entsprechend Bewertungsmatrix (nachfolgend dargestellt) bewertet und gewichtet. Maximal erreichbar sind 205 Punkte.
Von diesen 205 Punkten entfallen:
Kriterium 1 Bonität, Umsatz: maximal 40 Punkte, bewertet werden insoweit die Nachweise bzw. Angaben in den Anlagen 9, 10, soweit zutreffend 10.1;
Kriterium 2 Qualität, Anzahl Mitarbeiter: maximal 30 Punkte, bewertet werden insoweit die Nachweise bzw. Angaben in den Anlagen 8, 11, soweit zutreffend 11.1;
Kriterium 3 Referenzen: maximal 135 Punkte, bewertet werden insoweit die Nachweise bzw. Angaben in den Anlagen 13.1, 13.2, 13.3, 13.4, 13.5 und vorgelegten Referenzschreiben.
Die konkrete Bewertungsmatrix (Checkliste) wird mit dem Bewerbungsbogen ĂĽbersandt.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsangabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken.
Es werden in diesem Fall die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen (Kriterien) am besten (Plätze 1-5) erfüllen.
d) Der Auftraggeber weist bereits jetzt auf die Möglichkeit hin, dass im Laufe des sich an den Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens das sog. „sukzessive Abschichten“ geplant ist, das heißt, dass nach der Auswertung der Angebote ein schrittweiser Ausschluss der Verfahrensteilnehmer entsprechend den Zuschlagskriterien erfolgen kann.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots mit inhaltsgleichen Vergabeunterlagen auffordern.
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller und wirtschaftlicher Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint.
f) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurĂĽck gesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
g) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
h) Bekanntmachung nach Richtlinie 2004/17/EG.
a) Abforderung Teilnahmeunterlagen, Einreichung Teilnahmeantrag-/unterlagen:
— Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Teilnehmerantrages Teilnahmeunterlagen (mit Anlagen) erstellt. Diese sind für die Einreichung des Teilnahmeantrags zu verwenden, auszufüllen und an den jeweils vorgesehenen Stellen zu unterschreiben;
— Die Teilnahmeunterlagen sind bei der Kontaktstelle nach Abschnitt I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform (Papierform: postalisch oder per Fax, nicht per E-Mail) anzufordern; die Teilnahmeunterlagen werden nur in digitaler Form (CD) seitens des Auftraggebers übersandt.
— Der Teilnahmeantrag mit Anlagen muss in Papierform und zusätzlich in CD bzw. DVD (pdf-Format) bis zum Schlusstermin (12.6.2015, 11:00 Uhr) im verschlossenen Umschlag bei der „Hallesche Verkehrs-AG, Freiimfelder Straße 74, 06112 Halle“ eingehen.
— Der Umschlag ist unter Verwendung des in den Teilnahmeunterlagen (Anlage 17) enthaltenen Vordrucks: „Aufkleber“ zu kennzeichnen. Der Aufkleber dient der Kennzeichnung, nicht als Adressaufkleber.
b) Form des Teilnahmeantrags mit Anlagen:
aa) Mindestbedingungen fĂĽr die Zulassung zum Wettbewerbsverfahren sind:
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung mit rechtsverbindlich unterschriebenem Anschreiben (bei Bewerber-/Bietergemeinschaft durch bevollmächtigen Vertreter);
— Einreichung des vollständig ausgefüllten und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenen Bewerberbogens/Teilnehmerantrags mit den Nachweisen und Erklärungen gemäß Anlagen 3, 5, 6, 7, 16 und soweit zutreffend Anlage 1 und 14;
— Eigenerklärung(zu kennzeichnen als Anlage 12) dass der Bewerber folgende Forderung in Bezug auf die Lieferung mobiler Fahrkartenautomaten erfüllen kann:
1. maximales Gewicht (voll befĂĽllt) 140 kg.
2. maximale Abmessungen: 620 mm*1 800 mm*420 mm (B x H x T) Hinweis: Die Höhe des Automaten darf inklusive Sockel/Standfuss das Maß von 1 800 mm nicht übersteigen.
Werden diese Voraussetzungen, Nachweise, Erklärungen nicht fristgemäß zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeantrag erfüllt bzw. eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
bb) allgemeine Informationen:
— Die Teilnahmeanträge einschließlich Nachweise und Erklärungen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Auf ausdrückliches Verlangen der Vergabestelle hat der Bewerber die Übersetzung durch einen in der Bundesrepublik Deutschland für die jeweilige Sprache amtlich vereidigten Übersetzer bestätigen zu lassen.
— Die Inhaltsgleichheit der CD bzw. DVD ist mittels der Anlage 15 zu bestätigen;
— Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind;
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der eigentliche Bewerberbogen (B.Bewerberbogen/Teilnehmerantrag, Basisangaben Bewerber) für das sich bewerbende Team vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen/Teilnehmerantrag (B. Bewerberbogen, Basisangaben Bewerber) einzureichen. Der Bewerberbogen/Teilnehmerantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Die vom Auftraggeber vorgegebenen Unterlagen sind allein verbindlich. Die Bestätigung dessen und die Richtigkeit der Angaben sind unter Verwendung der Anlage 16 zu versichern.
— Der Auftraggeber ist berechtigt, zu den vom Bewerber abgegebenen Eigenerklärungen dann, wenn der Antrag zugelassen wird, die Vorlage qualifizierter Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Rahmen seiner Ermessensausübung behält sich der Auftraggeber ferner vor, bei Abgabe des Antrags fehlende Nachweise und Erklärungen gem. § 19 Abs. 3 SektVO binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
c) Prüfung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge (einschließlich Anlagen):
aa) auf Vollständigkeit prüfen;
bb) auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung;
In Bezug auf aa) und bb) sind die unter Abschnitt VI.3.b)aa) genannten Mindestbedingungen zu beachten.
cc) wie nachfolgend dargestellt bewerten:
Die benannten Eignungsvoraussetzungen werden entsprechend Bewertungsmatrix (nachfolgend dargestellt) bewertet und gewichtet. Maximal erreichbar sind 205 Punkte.
Von diesen 205 Punkten entfallen:
Kriterium 1 Bonität, Umsatz: maximal 40 Punkte, bewertet werden insoweit die Nachweise bzw. Angaben in den Anlagen 9, 10, soweit zutreffend 10.1;
Kriterium 2 Qualität, Anzahl Mitarbeiter: maximal 30 Punkte, bewertet werden insoweit die Nachweise bzw. Angaben in den Anlagen 8, 11, soweit zutreffend 11.1;
Kriterium 3 Referenzen: maximal 135 Punkte, bewertet werden insoweit die Nachweise bzw. Angaben in den Anlagen 13.1, 13.2, 13.3, 13.4, 13.5 und vorgelegten Referenzschreiben.
Die konkrete Bewertungsmatrix (Checkliste) wird mit dem Bewerbungsbogen ĂĽbersandt.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsangabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken.
Es werden in diesem Fall die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen (Kriterien) am besten (Plätze 1-5) erfüllen.
d) Der Auftraggeber weist bereits jetzt auf die Möglichkeit hin, dass im Laufe des sich an den Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens das sog. „sukzessive Abschichten“ geplant ist, das heißt, dass nach der Auswertung der Angebote ein schrittweiser Ausschluss der Verfahrensteilnehmer entsprechend den Zuschlagskriterien erfolgen kann.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots mit inhaltsgleichen Vergabeunterlagen auffordern.
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller und wirtschaftlicher Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint.
f) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurĂĽck gesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
g) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
h) Bekanntmachung nach Richtlinie 2004/17/EG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen 147 mobile und 20 stationäre Fahrscheinautomaten (FAA) sowie 15 Kassensysteme für Agenturen beschafft und in die bestehende Vertriebs- bzw. Infrastruktur integriert werden. Die neuen Automaten sollen dem heutigen Stand der Technik entsprechen und unter Nutzung von baren und unbaren Zahlungsmitteln das gesamte HAVAG/MDV-Ticketsortiment anbieten.
Es sollen 147 mobile und 20 stationäre Fahrscheinautomaten (FAA) sowie 15 Kassensysteme für Agenturen beschafft und in die bestehende Vertriebs- bzw. Infrastruktur integriert werden. Die neuen Automaten sollen dem heutigen Stand der Technik entsprechen und unter Nutzung von baren und unbaren Zahlungsmitteln das gesamte HAVAG/MDV-Ticketsortiment anbieten.
Ein neues Managementsystem soll ein wirtschaftliches und zuverlässiges Betreiben, Pflegen und Überwachen der Vertriebstechnik sicherstellen.
Der Auftragszeitraum erstreckt sich von 2015 bis 2018.
Die SerienausrĂĽstung aller Fahrzeuge erfolgt in den Jahren 2016 bis 2017.
Die Lieferung der stationären Automaten orientiert sich an den bis 2019 geplanten Baumaßnahmen der HAVAG.
2 stationäre Automaten sind sofort zu liefern.
Weitere Liefermengen sind optional abrufbar bis 2020 vorgesehen.
Menge oder Umfang:
147 mobile Fahrscheinautomaten fĂĽr Busse und Bahnen,
20 stationäre Fahrscheinautomaten zur Freiaufstellung,
15 Kassensysteme incl. Drucker fĂĽr Agenturen,
dazugehörige Managementsysteme inklusive Datenanbindung an Patris,
Inbetriebnahmeleistungen.
Weitere Liefermengen sind optional vorgesehen, siehe II.2.2).
Beschreibung der Optionen:
Option 1: 20 weitere mobile Automaten abrufbar bis 2020.
Option 2: 35 weitere stationäre Automaten abrufbar bis 2020.
Option 3: Montageleistungen in StraĂźenbahnen und Bussen.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: A 2015/7
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Halle (Saale).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignungskriterien, folgend aus Abschnitt III. dieser Bekanntmachung, muss der Bewerber einen Bewerberbogen/Teilnehmerantrag nebst Anlagen ausfĂĽllen und vorlegen.
— Einzelheiten zur Verwendung ergeben sich neben nachfolgenden Ausführungen des Weiteren aus Abschnitt VI.3) dieser Bekanntmachung.
a) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend (zu kennzeichnen als Anlage 2 des Bewerberbogens);
a) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend (zu kennzeichnen als Anlage 2 des Bewerberbogens);
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Bewerbers samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen (zu kennzeichnen als Anlage 3 des Bewerberbogens); bei Ausführung des Auftrags/Leistung durch ein Tochterunternehmen oder Niederlassung hat gesonderte Darstellung in Bezug auf das Tochterunternehmen oder die Niederlassung zu erfolgen.
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Bewerbers samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen (zu kennzeichnen als Anlage 3 des Bewerberbogens); bei Ausführung des Auftrags/Leistung durch ein Tochterunternehmen oder Niederlassung hat gesonderte Darstellung in Bezug auf das Tochterunternehmen oder die Niederlassung zu erfolgen.
c) Eigenerklärung des Bewerbers zur Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache (z. B. Korrespondenz, Verhandlungen, Beratungen, Dokumentationen etc.) (zu kennzeichnen als Anlage 4 des Bewerberbogens);
d) Schriftliche Eigenerklärungen folgenden Inhalts (Anlage 6 Bewerberbogen):
aa) Erklärung, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO und § 298 StGB genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
bb) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist;
cc) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet;
dd) Erklärung, dass den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachgekommen wird bzw. wurde;
e) Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 7 des Bewerberbogens).
f) Der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) hat zum Nachweis dafür, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt, entsprechende Bescheinigungen mit Angabe der Gültigkeitsdauer vorzulegen. Er muss gem. den europäischen Normen (DIN EN ISO 9001) zertifiziert sein. Der Auftraggeber erkennt gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Unternehmen an; vgl. § 23 Abs. 1 SektVO. Die Bescheinigungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrags gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften wird der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gefordert (zu kennzeichnen als Anlage 8 des Bewerberbogens).
f) Der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) hat zum Nachweis dafür, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt, entsprechende Bescheinigungen mit Angabe der Gültigkeitsdauer vorzulegen. Er muss gem. den europäischen Normen (DIN EN ISO 9001) zertifiziert sein. Der Auftraggeber erkennt gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Unternehmen an; vgl. § 23 Abs. 1 SektVO. Die Bescheinigungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrags gültig sein. Bei Bewerbergemeinschaften wird der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gefordert (zu kennzeichnen als Anlage 8 des Bewerberbogens).
— Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen nach a) bis f) von jedem Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) aktuelle Bankauskunft (Bonitätsnachweis) nicht älter als 2 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge (zu kennzeichnen als Anlage 9). Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) aktuelle Bankauskunft (Bonitätsnachweis) nicht älter als 2 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge (zu kennzeichnen als Anlage 9). Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen.
b) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; sowie jeweils Darstellung des Nettoumsatzes bezogen auf die ausgeschriebene Leistung (mobile und stationäre Fahrscheinautomaten, Kassensysteme) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung) (Anlage 10 Bewerberbogen). Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Die genannten Werte der einzelnen Mitglieder sind unter Verwendung der Anlage 10.1 zu addieren. Es werden die addierten Beträge der Bewerber-/Bietergemeinschaft gewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; sowie jeweils Darstellung des Nettoumsatzes bezogen auf die ausgeschriebene Leistung (mobile und stationäre Fahrscheinautomaten, Kassensysteme) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung) (Anlage 10 Bewerberbogen). Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise/Erklärungen von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Die genannten Werte der einzelnen Mitglieder sind unter Verwendung der Anlage 10.1 zu addieren. Es werden die addierten Beträge der Bewerber-/Bietergemeinschaft gewertet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 11) mit Angaben zur Anzahl der im Jahr 2014 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften (Gesamtanzahl). Des Weiteren sind die im Jahr 2014 jahresdurchschnittlich beschäftigten technischen Fachkräfte anzugeben. Unter technische Fachkräfte werden verstanden: Hardwareentwickler, Softwareentwickler und Fachpersonal zur Montage und Inbetriebnahme. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Die genannten Werte der einzelnen Mitglieder sind unter Verwendung des Punktes 11.2 in der Anlage 11 zu addieren.
a) Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage 11) mit Angaben zur Anzahl der im Jahr 2014 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften (Gesamtanzahl). Des Weiteren sind die im Jahr 2014 jahresdurchschnittlich beschäftigten technischen Fachkräfte anzugeben. Unter technische Fachkräfte werden verstanden: Hardwareentwickler, Softwareentwickler und Fachpersonal zur Montage und Inbetriebnahme. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen von jedem Mitglied gesondert vorzulegen. Die genannten Werte der einzelnen Mitglieder sind unter Verwendung des Punktes 11.2 in der Anlage 11 zu addieren.
b) Eigenerklärung (zu kennzeichnen als Anlage 12), dass der Bewerber folgende Forderung in Bezug auf die Lieferung mobiler Fahrkartenautomaten (entsprechend der Beschreibung unter Ziffer II.1.5) erfüllen kann:
1. maximales Gewicht (voll befĂĽllt) 140 kg
2. maximale Abmessungen: 620 mm*1 800 mm*420 mm (B x H x T) Hinweis: Die Höhe des Automaten darf inklusive Sockel/Standfuss das Maß von 1 800 mm nicht übersteigen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften hat aus der Erklärung hervorzugehen, welches Mitglied bzw. welche Mitglieder die Forderung erfüllen kann bzw. können.
c) Eigenerklärung über 2 vergleichbare Referenzobjekte (siehe Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Es werden nur 2 Referenzprojekte in Bezug auf die nachstehend dargestellten Angaben gewertet. Dies gilt sowohl für Bewerber als auch für Bewerber-/Bietergemeinschaften.
c) Eigenerklärung über 2 vergleichbare Referenzobjekte (siehe Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Es werden nur 2 Referenzprojekte in Bezug auf die nachstehend dargestellten Angaben gewertet. Dies gilt sowohl für Bewerber als auch für Bewerber-/Bietergemeinschaften.
Geforderte Angaben:
aa) Darstellung der MaĂźnahme/Auftrages,
bb) Auftragsdaten,
cc) Lieferumfang (aufgeschlüsselt nach Anzahl mobiler Automaten in Bussen, Bahnen; Anzahl stationärer Automaten, Anzahl Kassensysteme, Managementsysteme),
dd) Angaben zu Leistungsmerkmalen des Managementsystems.
(Angaben unter Verwendung der Anlagen 13.1 und 13.2, Angaben finden Eingang in die Bewertung).
Soweit vorhanden, sind Referenzschreiben zu den mit Anlagen 13.1 und 13.2 dargestellten Referenzen vorzulegen. Kommt mit den Referenzschreiben die Zufriedenheit der jeweiligen Auftraggeber zum Ausdruck, wird dieses entsprechend der Angabe in der Checkliste gewertet.
Soweit vorhanden, sind Referenzschreiben zu den mit Anlagen 13.1 und 13.2 dargestellten Referenzen vorzulegen. Kommt mit den Referenzschreiben die Zufriedenheit der jeweiligen Auftraggeber zum Ausdruck, wird dieses entsprechend der Angabe in der Checkliste gewertet.
d) Angaben (Eigenerklärung) zu weiteren durchgeführten Referenzen (maximale Angabe: 3) werden nur im Hinblick auf den Lieferumfang gewertet, Angaben unter Verwendung der Anlagen 13.3 bis 13.5,
e) Angaben zu Leistungen, die der Bewerber beabsichtigt von qualifizierten Nachunternehmern durchfĂĽhren zu lassen (Name und Beschreibung der Teilleistung, Anlage 14 des Bewerberbogens),
Qualifizierte Nachunternehmen sind Unternehmen, denen sich der Bewerber zum Nachweis seiner fachlichen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedient.
Angaben sind wie folgt vorzulegen:
aa) Nachweis zur Verfügbarkeit (Verpflichtungserklärung Anlage 14.1 des Bewerberbogens),
bb) Vorlage von Bankauskunft, zu kennzeichnen als Anlage 14.2 des Bewerberbogens,
cc) Nachweis Haftpflichtversicherung zu kennzeichnen als Anlage 14.3 des Bewerberbogens,
dd) Eigenerklärungen wie Anlage 6 Bewerberbogen, Inhalt dargestellt unter Abschnitt III.2.1), Nachunternehmer unter Verwendung von Anlage 14.4 des Bewerberbogens,
ee) Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung, die Gegenstand der Nachunternehmerleistung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, Anlage 14.5 des Bewerberbogens,
ff) Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der Nachunternehmerleistung vergleichbar sind (Anlage 14.6).
In der zweiten Stufe des Verfahrens (Anschluss an Teilnahmewettbewerb) wird die Angabe ĂĽber Art und Umfang der beabsichtigten einfachen Nachunternehmerleistungen gefordert.
Vorstehende Festlegungen gelten auch in Bezug auf die optional genannten Leistungen.
— weitere Ausführungen sind der Bekanntmachung unter Abschnitt VI.3) zu entnehmen.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Betriebs- und Produkt-Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall.
— Umwelthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 2 000 000 EUR, einfach maximiert bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen.
— soweit in dieser Höhe nicht vorhanden, Erklärung zur Erhöhung im Auftragsfall ausreichend.
— Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Deckungssumme jeweils von allen Mitgliedern vorzuweisen (zu kennzeichnen als Anlage 5 des Bewerberbogens), es sei denn es bestehen entsprechende Versicherung für die Bewerber-/Bietergemeinschaft bereits zum jetzigen Zeitpunkt. In diesem Fall sind diese vorzulegen.
— Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Deckungssumme jeweils von allen Mitgliedern vorzuweisen (zu kennzeichnen als Anlage 5 des Bewerberbogens), es sei denn es bestehen entsprechende Versicherung für die Bewerber-/Bietergemeinschaft bereits zum jetzigen Zeitpunkt. In diesem Fall sind diese vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: SektVO, BGB, VOL.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter,
— Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerber-/Bietergemeinschaft einreichen, unter Angabe der Rechtsform,
— zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Original mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und die jeweils zu erbringende Leistung benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft, welches die Bewerber-/Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen (Anlage 1 des Bewerberbogens).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Original mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und die jeweils zu erbringende Leistung benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft, welches die Bewerber-/Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen ihrer Mitglieder rechtsverbindlich im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen (Anlage 1 des Bewerberbogens).
— Der eigentliche Bewerberbogen (B. Bewerberbogen/Teilnahmeantrag, Basisangaben Bewerber) ist einmal auszufüllen, aber von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
— Die 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl entsprechend der Auswertung der in der Checkliste zusammengefassten Kriterien (beste Eignung) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
— Die Darstellung der Auswahlkriterien erfolgt unter Abschnitt VI.3) dieser Bekanntmachung.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Bw-ev
Name: Abforderung der Teilnahmeunterlagen (Bewerberbogen/Teilnahmeantrag mit Anlagen) ist schriftlich wie folgt möglich: postalisch oder per Fax (nicht per E-Mail) über o. g. Adresse: Hallesche Verkehrs-AG, BW-EV
Postanschrift: Freiimfelder StraĂźe
Name: Ausschließlich in Papierform und zusätzlich in CD/DVD (pdf-Format) an: Hallesche Verkehrs-AG
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: A 2015/7
Zusätzliche Informationen
a) Abforderung Teilnahmeunterlagen, Einreichung Teilnahmeantrag-/unterlagen:
— Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Teilnehmerantrages Teilnahmeunterlagen (mit Anlagen) erstellt. Diese sind für die Einreichung des Teilnahmeantrags zu verwenden, auszufüllen und an den jeweils vorgesehenen Stellen zu unterschreiben;
— Die Teilnahmeunterlagen sind bei der Kontaktstelle nach Abschnitt I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform (Papierform: postalisch oder per Fax, nicht per E-Mail) anzufordern; die Teilnahmeunterlagen werden nur in digitaler Form (CD) seitens des Auftraggebers übersandt.
— Die Teilnahmeunterlagen sind bei der Kontaktstelle nach Abschnitt I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform (Papierform: postalisch oder per Fax, nicht per E-Mail) anzufordern; die Teilnahmeunterlagen werden nur in digitaler Form (CD) seitens des Auftraggebers übersandt.
— Der Teilnahmeantrag mit Anlagen muss in Papierform und zusätzlich in CD bzw. DVD (pdf-Format) bis zum Schlusstermin (12.6.2015, 11:00 Uhr) im verschlossenen Umschlag bei der „Hallesche Verkehrs-AG, Freiimfelder Straße 74, 06112 Halle“ eingehen.
— Der Umschlag ist unter Verwendung des in den Teilnahmeunterlagen (Anlage 17) enthaltenen Vordrucks: „Aufkleber“ zu kennzeichnen. Der Aufkleber dient der Kennzeichnung, nicht als Adressaufkleber.
b) Form des Teilnahmeantrags mit Anlagen:
aa) Mindestbedingungen fĂĽr die Zulassung zum Wettbewerbsverfahren sind:
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung mit rechtsverbindlich unterschriebenem Anschreiben (bei Bewerber-/Bietergemeinschaft durch bevollmächtigen Vertreter);
— Einreichung des vollständig ausgefüllten und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenen Bewerberbogens/Teilnehmerantrags mit den Nachweisen und Erklärungen gemäß Anlagen 3, 5, 6, 7, 16 und soweit zutreffend Anlage 1 und 14;
— Eigenerklärung(zu kennzeichnen als Anlage 12) dass der Bewerber folgende Forderung in Bezug auf die Lieferung mobiler Fahrkartenautomaten erfüllen kann:
1. maximales Gewicht (voll befĂĽllt) 140 kg.
2. maximale Abmessungen: 620 mm*1 800 mm*420 mm (B x H x T) Hinweis: Die Höhe des Automaten darf inklusive Sockel/Standfuss das Maß von 1 800 mm nicht übersteigen.
Werden diese Voraussetzungen, Nachweise, Erklärungen nicht fristgemäß zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeantrag erfüllt bzw. eingereicht, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
bb) allgemeine Informationen:
— Die Teilnahmeanträge einschließlich Nachweise und Erklärungen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Auf ausdrückliches Verlangen der Vergabestelle hat der Bewerber die Übersetzung durch einen in der Bundesrepublik Deutschland für die jeweilige Sprache amtlich vereidigten Übersetzer bestätigen zu lassen.
— Die Teilnahmeanträge einschließlich Nachweise und Erklärungen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Auf ausdrückliches Verlangen der Vergabestelle hat der Bewerber die Übersetzung durch einen in der Bundesrepublik Deutschland für die jeweilige Sprache amtlich vereidigten Übersetzer bestätigen zu lassen.
— Die Inhaltsgleichheit der CD bzw. DVD ist mittels der Anlage 15 zu bestätigen;
— Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind;
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der eigentliche Bewerberbogen (B.Bewerberbogen/Teilnehmerantrag, Basisangaben Bewerber) für das sich bewerbende Team vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen/Teilnehmerantrag (B. Bewerberbogen, Basisangaben Bewerber) einzureichen. Der Bewerberbogen/Teilnehmerantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der eigentliche Bewerberbogen (B.Bewerberbogen/Teilnehmerantrag, Basisangaben Bewerber) für das sich bewerbende Team vorzulegen, es ist nur ein Bewerberbogen/Teilnehmerantrag (B. Bewerberbogen, Basisangaben Bewerber) einzureichen. Der Bewerberbogen/Teilnehmerantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Die vom Auftraggeber vorgegebenen Unterlagen sind allein verbindlich. Die Bestätigung dessen und die Richtigkeit der Angaben sind unter Verwendung der Anlage 16 zu versichern.
— Der Auftraggeber ist berechtigt, zu den vom Bewerber abgegebenen Eigenerklärungen dann, wenn der Antrag zugelassen wird, die Vorlage qualifizierter Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Rahmen seiner Ermessensausübung behält sich der Auftraggeber ferner vor, bei Abgabe des Antrags fehlende Nachweise und Erklärungen gem. § 19 Abs. 3 SektVO binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
— Der Auftraggeber ist berechtigt, zu den vom Bewerber abgegebenen Eigenerklärungen dann, wenn der Antrag zugelassen wird, die Vorlage qualifizierter Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Im Rahmen seiner Ermessensausübung behält sich der Auftraggeber ferner vor, bei Abgabe des Antrags fehlende Nachweise und Erklärungen gem. § 19 Abs. 3 SektVO binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
c) Prüfung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge (einschließlich Anlagen):
aa) auf Vollständigkeit prüfen;
bb) auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung;
In Bezug auf aa) und bb) sind die unter Abschnitt VI.3.b)aa) genannten Mindestbedingungen zu beachten.
cc) wie nachfolgend dargestellt bewerten:
Die benannten Eignungsvoraussetzungen werden entsprechend Bewertungsmatrix (nachfolgend dargestellt) bewertet und gewichtet. Maximal erreichbar sind 205 Punkte.
Von diesen 205 Punkten entfallen:
Kriterium 1 Bonität, Umsatz: maximal 40 Punkte, bewertet werden insoweit die Nachweise bzw. Angaben in den Anlagen 9, 10, soweit zutreffend 10.1;
Kriterium 2 Qualität, Anzahl Mitarbeiter: maximal 30 Punkte, bewertet werden insoweit die Nachweise bzw. Angaben in den Anlagen 8, 11, soweit zutreffend 11.1;
Kriterium 3 Referenzen: maximal 135 Punkte, bewertet werden insoweit die Nachweise bzw. Angaben in den Anlagen 13.1, 13.2, 13.3, 13.4, 13.5 und vorgelegten Referenzschreiben.
Die konkrete Bewertungsmatrix (Checkliste) wird mit dem Bewerbungsbogen ĂĽbersandt.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsangabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken.
Es werden in diesem Fall die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen (Kriterien) am besten (Plätze 1-5) erfüllen.
d) Der Auftraggeber weist bereits jetzt auf die Möglichkeit hin, dass im Laufe des sich an den Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens das sog. „sukzessive Abschichten“ geplant ist, das heißt, dass nach der Auswertung der Angebote ein schrittweiser Ausschluss der Verfahrensteilnehmer entsprechend den Zuschlagskriterien erfolgen kann.
d) Der Auftraggeber weist bereits jetzt auf die Möglichkeit hin, dass im Laufe des sich an den Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens das sog. „sukzessive Abschichten“ geplant ist, das heißt, dass nach der Auswertung der Angebote ein schrittweiser Ausschluss der Verfahrensteilnehmer entsprechend den Zuschlagskriterien erfolgen kann.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots mit inhaltsgleichen Vergabeunterlagen auffordern.
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller und wirtschaftlicher Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint.
f) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurĂĽck gesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
g) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
g) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
(1) Die Vergabekammer leitet ein NachprĂĽfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.