Grundhafte Fahrbahnerneuerung einschließlich Verkehrssicherungs-, Schutzplanken- und Markierungsarbeiten A45, GE zwischen Hanauer Kreuz und Landesgrenze Hessen/Bayern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
“Grundhafte Erneuerung der BAB 45 zwischen Hanauer Kreuz und Landesgrenze Hessen / Bayernca. 89.000 m2 Asphaltfahrbahn instandsetzen einschließlich...”
Menge oder Umfang
Grundhafte Erneuerung der BAB 45 zwischen Hanauer Kreuz und Landesgrenze Hessen / Bayernca. 89.000 m2 Asphaltfahrbahn instandsetzen einschließlich Verkehrssicherungs-, Schutzplanken- und Markierungsarbeiten.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Darmstadt
Postanschrift: Groß-Gerauer-Weg 4
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabe.hessen.de🌏
E-Mail: info.darmstadt@mobil.hessen.de📧
Telefon: +49 615133060📞
Fax: +49 615133063450 📠
“Insbesondere Nennung der Stelle an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann”
Quelle: OJS 2015/S 047-080170 (2015-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Insbesondere Nennung der Stelle an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann.”
Quelle: OJS 2015/S 106-192084 (2015-06-01)