Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des vorgegebenen Kennzettels einzureichen: Landeshauptstadt Dresden, Zentrales Vergabebüro, SG VOL/VOF, Frau Marzusch, PF 120020, 01001 Dresden bzw. persönliche Abgabe (nur nach telefonischer Rücksprache). Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 5 (3) VOF wird vorbehalten. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 5 Abs. 6 VOF der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der unter III.2.2) genannten Ziffern 1 und 2 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer wie vor beschrieben nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium). Es ist vorgesehen, dass die Teilnehmer in der zweiten Stufe des Verfahrens einen Lösungsvorschlag erarbeiten. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt gegeben. Die Aufgabenstellung wird mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung übermittelt. Nach erfolgter Zuschlagserteilung durch die Landeshauptstadt Dresden erfolgt die Vertragsausfertigung und -unterzeichnung durch den Projektbeauftragten der STESAD GmbH.