Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des vorgegebenen Kennzettels einzureichen an die Landeshauptstadt Dresden, Zentrales Vergabebüro, SG VOL/VOF, Frau Marzusch, PF 120020, 01001 Dresden, oder persönlich vor Ort abzugeben (nur nach telefonischer Vereinbarung): 01067 Dresden, An der Kreuzkirche 6, 2. Etage, Zi. 219. Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 5 (3) VOF wird vorbehalten. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 5 Abs. 6 VOF der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der unter III.2.2) genannten Ziffern 2 und 3 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer wie vor beschrieben nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung. (Ausschlusskriterium). Es ist vorgesehen, dass die Teilnehmer in der zweiten Stufe des Verfahrens eine Projektidee erarbeiten. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt gegeben. Die Aufgabenstellung, Bearbeitungszeit und das Bearbeitungshonorar werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung übermittelt. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.