Die Bundesautobahn BAB A 671 verbindet im Süden die BAB A 60 bei Mainz-Bischofsheim mit der BAB A 66 bei Wiesbaden im Norden. Sie überquert bei Hochheim den Main und stellt den Anschluss an die Industriestandorte Mainz – Gustavsburg und Rüsselsheim her. Nördlich der Strombrücke über den Main (Teilbauwerk A) (Stahlbrücke) schließen die Vorlandbrücken (Teilbauwerke B, C und D) an. Die Vorlandbrücken haben einen durchgehenden Überbauquerschnitt für beide Fahrtrichtungen. Die Teilbauwerke B, C und D werden abgebrochen und an gleicher Stelle durch einen Neubau ersetzt. Angaben zu den Bestandsbauwerken (Teilbauwerke B, C, D): Die Vorlandbrücken wurden im Jahr 1966 erstellt und sind flach gegründet. Im Querschnitt handelt es sich um längs und quer vorgespannte 4–stegige Plattenbalken. Teilbauwerk B: 12–feldriger Durchlaufträger zwischen der Flussbrücke (Teilbauwerk A) und der Brücke über die Bahnstrecke Länge 424,30 m Teilbauwerk C: 1–Feld–Träger über die Bahnstrecke Länge = 47,50 m Teilbauwerk D: 8–feldriger Durchlaufträger zw. Brücke über die Bahnstrecke und dem Autobahndamm Länge = 277,80 m Die Stützweiten der Teilbauwerke B und D betragen zwischen 30,0 m und 35,40 m. Im Jahr 2005 wurden als Verstärkungsmaßnahme in Längsrichtung bei den TBW B und D jeweils 4 externe Spannglieder (je 1 Spannglied pro Steg) eingebaut. Die gesamte Maßnahme – Abriss und Neubau – muss unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf allen 4 Fahrspuren durchgeführt werden. Die Baumaßnahme liegt teilweise im Überschwemmungsbereich bzw. Abflussgebiet des Mains und am Rand des LSG „Hessische Mainauen“. Weiterhin grenzt das Baufeld an hochwertige Weinlagen, die durch die Maßnahme nicht beschädigt werden dürfen. Angaben zum neuen Bauwerk: Für jede Fahrtrichtung ist eine separate Brücke mit 12 m Fahrbahnbreite zwischen den Borden erforderlich. Die Autobahnachse wird beim Ersatzneubau beibehalten. Die neuen Bauwerke sollen in Spannbetonbauweise hergestellt werden. Der Ersatzneubau ist in fünf Phasen geplant: Bauphase 1 Verbreiterung und Verstärkung der westlichen Brückenhälfte zur Aufnahme des bauzeitlichen 4+0-Verkehrs. Bauphase 2 Aufschneiden des Überbaus in Längsrichtung und Abbruch der östlichen Brückenquerschnittshälfte. Die Querspannglieder werden ohne Einbau neuer Ankerkörper durchtrennt. Bauphase 3 Herstellung des Ersatzneubaus für die erste Richtungsfahrbahn (östliche Brücke) Bauphase 4 Umlegung des 4+0-Verkehrs auf die neue östliche Brücke, Abbruch der verstärkten und verbreiterten westlichen Brückenhälfte Bauphase 5 Neubau westliche Brücke Die Fahrbahnverziehungsbereiche von der verbreiterten westlichen Brückenhälfte zum anschließenden Straßendamm bzw. zur stählernen Strombrücke liegen außerhalb der Vorlandbrücken. Der Straßendamm bzw. die Stahlbrücke müssen entsprechend angepasst und verbreitert werden. Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.1 näher aufgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Für die unter Pkt. II.1.5) dieser Bekanntmachung genannte Baumaßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:A1) Verbreiterung und Verstärkung der westlichen Vorlandbrückenhälfte, der stählernen Strombrücke und des AutobahndammesObjektplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 43 HOAI,Leistungsphasen 1 – 6Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 51 HOAI,Leistungsphase 1 – 6A2) Auftrennung der Vorlandbrücken in Brückenmitte und Abbruch der östlichen Brückenquerschnittshälfte (teilweiser Rückbau)Objektplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 43 HOAI,Leistungsphasen 1 – 6Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 51 HOAI,Leistungsphase 1 – 6A3) Abbruch westliche BrückenhälfteBeschreibung, Plandarstellung und Vorstatik für AbbruchB) BrückenersatzneubauObjektplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 43 HOAI,Leistungsphase 3 und 6Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 51 HOAI,Leistungsphase 3 und 6Für alle Bauphasen zu erbringen sind außerdem folgende Leistungen:„Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Koordination“ bei der Planung der AusführungBaulogistikplanung (für Neu- und Rückbau) inkl. BaustraßenErstellung eines Bauablauf- und Bauzeitenplans, einschließlich Ermittlung des SperrpausenbedarfsPlanungstermine:voraussichtlicher Planungsbeginn Lph. 1 – 3: Oktober 2015voraussichtlicher Fertigstellungstermin Lph. 1- 3: Juli 2016Weitere Termine ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.Bautermine: 2018 bis 2020Verbreiterung, Verstärkung des westlichen Vorlandbrückenquerschnittes, der beidseitigen Verstärkung der Strombrücke mit zeitlichen Anbau, der beidseitigen Autobahndammverbreiterung und Umlegen des 4 + 0 Verkehrs.Bautermine: 2021 bis 2024Auftrennen der Vorlandbrücken und Abriss der östlichen BrückenhälfteErsatzneubau östliche BrückeAbriss der verstärkten und verbreiterten westlichen BrückenhälfteErsatzneubau westliche Brücke.
Für die unter Pkt. II.1.5) dieser Bekanntmachung genannte Baumaßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:A1) Verbreiterung und Verstärkung der westlichen Vorlandbrückenhälfte, der stählernen Strombrücke und des AutobahndammesObjektplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 43 HOAI,Leistungsphasen 1 – 6Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 51 HOAI,Leistungsphase 1 – 6A2) Auftrennung der Vorlandbrücken in Brückenmitte und Abbruch der östlichen Brückenquerschnittshälfte (teilweiser Rückbau)Objektplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 43 HOAI,Leistungsphasen 1 – 6Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 51 HOAI,Leistungsphase 1 – 6A3) Abbruch westliche BrückenhälfteBeschreibung, Plandarstellung und Vorstatik für AbbruchB) BrückenersatzneubauObjektplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 43 HOAI,Leistungsphase 3 und 6Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 51 HOAI,Leistungsphase 3 und 6Für alle Bauphasen zu erbringen sind außerdem folgende Leistungen:„Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Koordination“ bei der Planung der AusführungBaulogistikplanung (für Neu- und Rückbau) inkl. BaustraßenErstellung eines Bauablauf- und Bauzeitenplans, einschließlich Ermittlung des SperrpausenbedarfsPlanungstermine:voraussichtlicher Planungsbeginn Lph. 1 – 3: Oktober 2015voraussichtlicher Fertigstellungstermin Lph. 1- 3: Juli 2016Weitere Termine ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.Bautermine: 2018 bis 2020Verbreiterung, Verstärkung des westlichen Vorlandbrückenquerschnittes, der beidseitigen Verstärkung der Strombrücke mit zeitlichen Anbau, der beidseitigen Autobahndammverbreiterung und Umlegen des 4 + 0 Verkehrs.Bautermine: 2021 bis 2024Auftrennen der Vorlandbrücken und Abriss der östlichen BrückenhälfteErsatzneubau östliche BrückeAbriss der verstärkten und verbreiterten westlichen BrückenhälfteErsatzneubau westliche Brücke.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement -Wiesbaden-
Postanschrift: Welfenstraße 3a
Postleitzahl: 65189
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.mobil.hessen.de🌏
E-Mail: vergabe.wiesbaden@mobil.hessen.de📧
Telefon: +49 6117653989📞
Fax: +49 6117653871 📠
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei den Formularvordruck „Teilnahmeantrag“ und den Vordruck „HE – Verpflichtungserklärung Tariftreue (03/15)“ zur Verfügung, welche der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf:
http://www.had.de/langfassung (mit Angabe der HAD-Referenz-Nr. und Vergabe-Nr./Aktenzeichen)
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV. 3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Teilnahmewettbewerb A 671; Hochheim am Main – Ersatzneubau der Vorlandbrücken“ zu versehen.
Bewerbungsbedingungen
Es gelten die nachstehenden Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb:
1. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor dem Einreichungstermin in Textform darauf hinzuweisen.
2. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
3. Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke (Formularvordruck „Teilnahmeantrag“ und Vordruck „HE – Verpflichtungserklärung Tariftreue (03/15)“) zu verwenden; die Unterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Anträge werden ausgeschlossen.
4. Der Teilnahmeantrag ist zu dem von der Vergabestelle angegebenen Einreichungstermin (Termin gemäß Punkt IV. 3.4) einzureichen. Ein nicht fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen.
5. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
6. Teilnahmeanträge, die die Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
7. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt,
8. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.
9. Beabsichtigt der Bewerber, wesentliche Teile der Leistung von Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben, dazu je Nachunternehmer eine entsprechende Erklärung gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag.
10.Derjenige Bewerber / Bieter, der den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen erhält, wird für die noch zu vergebenden Prüfingenieurleistungen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit diesem Bewerber / Bieter stehen
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: https://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=FR0EOSSRNSDV19BZ
nachr. HAD-Ref. : 269/11319
nachr. V-Nr/AKZ: A671_Hochheim_Vorlandbrücken.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei den Formularvordruck „Teilnahmeantrag“ und den Vordruck „HE – Verpflichtungserklärung Tariftreue (03/15)“ zur Verfügung, welche der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV. 3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Teilnahmewettbewerb A 671; Hochheim am Main – Ersatzneubau der Vorlandbrücken“ zu versehen.
Bewerbungsbedingungen
Es gelten die nachstehenden Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb:
1. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor dem Einreichungstermin in Textform darauf hinzuweisen.
2. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
3. Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke (Formularvordruck „Teilnahmeantrag“ und Vordruck „HE – Verpflichtungserklärung Tariftreue (03/15)“) zu verwenden; die Unterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Anträge werden ausgeschlossen.
4. Der Teilnahmeantrag ist zu dem von der Vergabestelle angegebenen Einreichungstermin (Termin gemäß Punkt IV. 3.4) einzureichen. Ein nicht fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen.
5. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
6. Teilnahmeanträge, die die Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
7. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt,
8. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.
9. Beabsichtigt der Bewerber, wesentliche Teile der Leistung von Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben, dazu je Nachunternehmer eine entsprechende Erklärung gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag.
10.Derjenige Bewerber / Bieter, der den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen erhält, wird für die noch zu vergebenden Prüfingenieurleistungen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit diesem Bewerber / Bieter stehen
Die Bundesautobahn BAB A 671 verbindet im Süden die BAB A 60 bei Mainz-Bischofsheim mit der BAB A 66 bei Wiesbaden im Norden. Sie überquert bei Hochheim den Main und stellt den Anschluss an die Industriestandorte Mainz – Gustavsburg und Rüsselsheim her.
Die Bundesautobahn BAB A 671 verbindet im Süden die BAB A 60 bei Mainz-Bischofsheim mit der BAB A 66 bei Wiesbaden im Norden. Sie überquert bei Hochheim den Main und stellt den Anschluss an die Industriestandorte Mainz – Gustavsburg und Rüsselsheim her.
Nördlich der Strombrücke über den Main (Teilbauwerk A) (Stahlbrücke) schließen die Vorlandbrücken (Teilbauwerke B, C und D) an. Die Vorlandbrücken haben einen durchgehenden Überbauquerschnitt für beide Fahrtrichtungen.
Die Teilbauwerke B, C und D werden abgebrochen und an gleicher Stelle durch einen Neubau ersetzt.
Angaben zu den Bestandsbauwerken (Teilbauwerke B, C, D):
Die Vorlandbrücken wurden im Jahr 1966 erstellt und sind flach gegründet.
Im Querschnitt handelt es sich um längs und quer vorgespannte 4–stegige Plattenbalken.
Teilbauwerk B:
12–feldriger Durchlaufträger zwischen der Flussbrücke (Teilbauwerk A) und der Brücke über die Bahnstrecke
Länge 424,30 m
Teilbauwerk C:
1–Feld–Träger über die Bahnstrecke
Länge = 47,50 m
Teilbauwerk D:
8–feldriger Durchlaufträger zw. Brücke über die Bahnstrecke und dem Autobahndamm
Länge = 277,80 m
Die Stützweiten der Teilbauwerke B und D betragen zwischen 30,0 m und 35,40 m.
Im Jahr 2005 wurden als Verstärkungsmaßnahme in Längsrichtung bei den TBW B und D jeweils 4 externe Spannglieder (je 1 Spannglied pro Steg) eingebaut.
Die gesamte Maßnahme – Abriss und Neubau – muss unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf allen 4 Fahrspuren durchgeführt werden.
Die Baumaßnahme liegt teilweise im Überschwemmungsbereich bzw. Abflussgebiet des Mains und am Rand des LSG „Hessische Mainauen“. Weiterhin grenzt das Baufeld an hochwertige Weinlagen, die durch die Maßnahme nicht beschädigt werden dürfen.
Angaben zum neuen Bauwerk:
Für jede Fahrtrichtung ist eine separate Brücke mit 12 m Fahrbahnbreite zwischen den Borden erforderlich. Die Autobahnachse wird beim Ersatzneubau beibehalten. Die neuen Bauwerke sollen in Spannbetonbauweise hergestellt werden.
Der Ersatzneubau ist in fünf Phasen geplant:
Bauphase 1
Verbreiterung und Verstärkung der westlichen Brückenhälfte zur Aufnahme des bauzeitlichen 4+0-Verkehrs.
Bauphase 2
Aufschneiden des Überbaus in Längsrichtung und Abbruch der östlichen Brückenquerschnittshälfte. Die Querspannglieder werden ohne Einbau neuer Ankerkörper durchtrennt.
Bauphase 3
Herstellung des Ersatzneubaus für die erste Richtungsfahrbahn (östliche Brücke)
Bauphase 4
Umlegung des 4+0-Verkehrs auf die neue östliche Brücke, Abbruch der verstärkten und verbreiterten westlichen Brückenhälfte
Bauphase 5
Neubau westliche Brücke
Die Fahrbahnverziehungsbereiche von der verbreiterten westlichen Brückenhälfte zum anschließenden Straßendamm bzw. zur stählernen Strombrücke liegen außerhalb der Vorlandbrücken. Der Straßendamm bzw. die Stahlbrücke müssen entsprechend angepasst und verbreitert werden.
Die Fahrbahnverziehungsbereiche von der verbreiterten westlichen Brückenhälfte zum anschließenden Straßendamm bzw. zur stählernen Strombrücke liegen außerhalb der Vorlandbrücken. Der Straßendamm bzw. die Stahlbrücke müssen entsprechend angepasst und verbreitert werden.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.1 näher aufgeführt.
Menge oder Umfang:
Für die unter Pkt. II.1.5) dieser Bekanntmachung genannte Baumaßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
A1) Verbreiterung und Verstärkung der westlichen Vorlandbrückenhälfte, der stählernen Strombrücke und des Autobahndammes
A2) Auftrennung der Vorlandbrücken in Brückenmitte und Abbruch der östlichen Brückenquerschnittshälfte (teilweiser Rückbau)
A3) Abbruch westliche Brückenhälfte
Beschreibung, Plandarstellung und Vorstatik für Abbruch
B) Brückenersatzneubau
Leistungsphase 3 und 6
Für alle Bauphasen zu erbringen sind außerdem folgende Leistungen:
„Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Koordination“ bei der Planung der Ausführung
Baulogistikplanung (für Neu- und Rückbau) inkl. Baustraßen
Erstellung eines Bauablauf- und Bauzeitenplans, einschließlich Ermittlung des Sperrpausenbedarfs
Planungstermine:
voraussichtlicher Planungsbeginn Lph. 1 – 3: Oktober 2015
voraussichtlicher Fertigstellungstermin Lph. 1- 3: Juli 2016
Weitere Termine ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Bautermine: 2018 bis 2020
Verbreiterung, Verstärkung des westlichen Vorlandbrückenquerschnittes, der beidseitigen Verstärkung der Strombrücke mit zeitlichen Anbau, der beidseitigen Autobahndammverbreiterung und Umlegen des 4 + 0 Verkehrs.
Bautermine: 2021 bis 2024
Auftrennen der Vorlandbrücken und Abriss der östlichen Brückenhälfte
Ersatzneubau östliche Brücke
Abriss der verstärkten und verbreiterten westlichen Brückenhälfte
Ersatzneubau westliche Brücke.
Referenznummer: A671_Hochheim_Vorlandbrücken
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Selbsterklärungen gemäß §4 (2) VOF:
— Angaben, ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder
— Angaben, ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten,
Wichtiger Hinweis:
Bewerber bzw. Bieter werden ausgeschlossen, sofern diese oder deren Unterauftragnehmer im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme Planungs-, Beratungs-, Bauüberwachungs- und sonstige Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringen oder erbracht haben. Gleiches gilt für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, wenn mindestens ein Mitglied dieser Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme eine der vorgenannten Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringt oder erbracht hat. Hierzu ist im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben.
Bewerber bzw. Bieter werden ausgeschlossen, sofern diese oder deren Unterauftragnehmer im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme Planungs-, Beratungs-, Bauüberwachungs- und sonstige Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringen oder erbracht haben. Gleiches gilt für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, wenn mindestens ein Mitglied dieser Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme eine der vorgenannten Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringt oder erbracht hat. Hierzu ist im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben.
Selbsterklärung gemäß §4 (6) a) – g) VOF, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber der Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber der Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Selbsterklärung gemäß § 4 (9) a) – d) VOF:
a) Angaben, ob sie sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,
a) Angaben, ob sie sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,
b) Angaben, ob sie aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) Angaben, ob sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
d) Angaben, ob sie ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt haben.
Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises gemäß §5 (4) a) VOF
— Erklärungen über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit entsprechenden Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, gemäß § 5 (4) c) VOF.
Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung zu verlangen (gilt auch für andere Unternehmer).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung zu verlangen (gilt auch für andere Unternehmer).
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.1) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— § 5 (5) a)+c) VOF: Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person(en), insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von diesen/r Person(en) bearbeitet wurden.
Angaben zu folgender Funktion / Aufgabenbereich wird gefordert:
— Projektleitung
— Sicherheits- und Gesundheitskoordination
— § 5 (5) b) VOF: Zusammenstellung über die Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen aus den Aufgabenbereichen „Neubau Ingenieurbauwerk“ und „Abbruch Ingenieurbauwerk“, die in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit erbracht wurden
— § 5 (5) b) VOF: Zusammenstellung über die Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen aus den Aufgabenbereichen „Neubau Ingenieurbauwerk“ und „Abbruch Ingenieurbauwerk“, die in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit erbracht wurden
— § 5 (5) d) VOF: Angaben über die derzeitige personelle Ausstattung in den letzten 3 Jahren (Anzahl fest angestellter Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung, nach Berufsgruppen gegliedert).
— § 5 (5) h) VOF: Angaben über die Auftragsteile, für die eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist.
Die Nachweise und Angaben zu den vorgenannten Punkten sind gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag zu führen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der fachlichen Eigung (§ 5 (5) a)+c) VOF und § 5 (5) b) VOF) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach §5 (5) b) VOF durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 5 (5) a)+c) VOF und § 5 (5) b) VOF von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der fachlichen Eigung (§ 5 (5) a)+c) VOF und § 5 (5) b) VOF) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach §5 (5) b) VOF durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 5 (5) a)+c) VOF und § 5 (5) b) VOF von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mindeststandards:
Mindeststandard zu § 5 (5) a)+c) VOF:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Projektleiter:
— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters > 5 Jahre
— Nachweis von einem vergleichbaren Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich „Planung Ingenieurbauwerk“. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag genügen.
Mitarbeiter für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination:
— Nachweis zur Fortbildung / Zertifizierung zum Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Mindeststandard zu § 5 (5) b) VOF:
Nachweise zu jeweils einem Referenzprojekt aus den Aufgabenbereichen „Neubau Ingenieurbauwerk“ (1 x) und „Abbruch Ingenieurbauwerk“ (1 x), die in den letzten 3 Jahre erbracht wurden. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag genügen.
Nachweise zu jeweils einem Referenzprojekt aus den Aufgabenbereichen „Neubau Ingenieurbauwerk“ (1 x) und „Abbruch Ingenieurbauwerk“ (1 x), die in den letzten 3 Jahre erbracht wurden. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag genügen.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 5 (5) a)+c) VOF und zu § 5 (5) b) VOF gleichzeitig erfüllt sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtdeckungssummen:
— 2,5 Mio. EUR für Personenschäden
und
— 2,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu erbringen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen
im Straßen- und Brückenbau(AVB F-StB, Ausgabe 2014), Abschlagszahlungen entsprechend Projektfortschritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vetreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen:
Vertragsstrafenregelung für Tariftreue
Der Bewerber sowie die anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt sind, haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären. Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung die von ihm vorgesehenen anderen Unternehmen und Verleihunternehmen ebenfalls zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu verpflichten. Die jeweiligen Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistung der anderen Unternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen.
Der Bewerber sowie die anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt sind, haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären. Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung die von ihm vorgesehenen anderen Unternehmen und Verleihunternehmen ebenfalls zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu verpflichten. Die jeweiligen Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistung der anderen Unternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Kriterium A:
Fachliche Eignung / Qualifikation, der verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a)+c) VOF, hier: Projektleitung. Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen aus dem Aufgabenbereich „Planung Ingenieurbauwerke“ herangezogen, die hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) von dem vorgesehenen Mitarbeiter bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber benannten Referenzprojekte.
Fachliche Eignung / Qualifikation, der verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a)+c) VOF, hier: Projektleitung. Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen aus dem Aufgabenbereich „Planung Ingenieurbauwerke“ herangezogen, die hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) von dem vorgesehenen Mitarbeiter bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber benannten Referenzprojekte.
Kriterium B:
Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen gemäß § 5 (5) b) VOF aus dem Aufgabenbereich „Neubau Ingenieurbauwerke“. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber benannten Referenzprojekte.
Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen gemäß § 5 (5) b) VOF aus dem Aufgabenbereich „Neubau Ingenieurbauwerke“. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber benannten Referenzprojekte.
Kriterium C:
Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen gemäß § 5 (5) b) VOF aus dem Aufgabenbereich „Abbruch Ingenieurbauwerke“. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber benannten Referenzprojekte.
Erbrachte Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen gemäß § 5 (5) b) VOF aus dem Aufgabenbereich „Abbruch Ingenieurbauwerke“. Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber benannten Referenzprojekte.
Die vorgenannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet.
— 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
— 0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
— Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen (die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Formularvordruck Teilnahmeantrag vorgebegeben).
und insbesondere auf
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der in den Vordrucken zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der in den Vordrucken zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:
Kriterium A: 20 %
Kriterium B: 50 %
Kriterium B: 30 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: (Poststelle)
Internetadresse: www.mobil.hessen.de🌏
Name: Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement – Zentrale; Dezernat BA2, Baudurchführung und Vertragsrecht
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postleitzahl: 65185
Kontaktperson: Dezernat BA 2 (Herrn Richter/Herrn Dittrich)
Telefon: +49 6113663374📞
E-Mail: christian.richter@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 6113663303 📠
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale – Dezernat Q11, Fachbereich Haushalt und Controlling
Kontaktperson: Frau Yvonne Piana
Telefon: +49 6113663421📞
E-Mail: vergabe.zentrale@mobil.hessen.de📧
Fax: +49 6113663435 📠
E-Mail: post@mobil.hessen.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: A671_Hochheim_Vorlandbrücken
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei den Formularvordruck „Teilnahmeantrag“ und den Vordruck „HE – Verpflichtungserklärung Tariftreue (03/15)“ zur Verfügung, welche der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV. 3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Teilnahmewettbewerb A 671; Hochheim am Main – Ersatzneubau der Vorlandbrücken“ zu versehen.
Bewerbungsbedingungen
Es gelten die nachstehenden Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb:
1. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor dem Einreichungstermin in Textform darauf hinzuweisen.
2. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
3. Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke (Formularvordruck „Teilnahmeantrag“ und Vordruck „HE – Verpflichtungserklärung Tariftreue (03/15)“) zu verwenden; die Unterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Anträge werden ausgeschlossen.
3. Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke (Formularvordruck „Teilnahmeantrag“ und Vordruck „HE – Verpflichtungserklärung Tariftreue (03/15)“) zu verwenden; die Unterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Anträge werden ausgeschlossen.
4. Der Teilnahmeantrag ist zu dem von der Vergabestelle angegebenen Einreichungstermin (Termin gemäß Punkt IV. 3.4) einzureichen. Ein nicht fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen.
5. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
6. Teilnahmeanträge, die die Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
7. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt,
8. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.
9. Beabsichtigt der Bewerber, wesentliche Teile der Leistung von Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben, dazu je Nachunternehmer eine entsprechende Erklärung gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag.
9. Beabsichtigt der Bewerber, wesentliche Teile der Leistung von Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben, dazu je Nachunternehmer eine entsprechende Erklärung gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag.
10.Derjenige Bewerber / Bieter, der den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen erhält, wird für die noch zu vergebenden Prüfingenieurleistungen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit diesem Bewerber / Bieter stehen
10.Derjenige Bewerber / Bieter, der den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen erhält, wird für die noch zu vergebenden Prüfingenieurleistungen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit diesem Bewerber / Bieter stehen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151125816📞
Fax: +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 6113660📞
Fax: +49 6113663435 📠
Quelle: OJS 2015/S 118-214728 (2015-06-17)
Ergänzende Angaben (2015-06-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesautobahn A 671 verbindet im Süden die BAB A 60 bei Mainz-Bischofsheim mit der BAB A 66 bei Wiesbaden im Norden. Sie überquert bei Hochheim den Main und stellt den Anschluss an die Industriestandorte Mainz – Gustavsburg und Rüsselsheim her.
Nördlich der Strombrücke über den Main (Teilbauwerk A) (Stahlbrücke) schließen die Vorlandbrücken (Teilbauwerke B, C und D) an.
Die Teilbauwerke B, C und D werden abgebrochen und an gleicher Stelle durch einen Neubau ersetzt.
Angaben zu den Bestandsbauwerken (Teilbauwerke B, C, D):
Die Vorlandbrücken wurden im Jahr 1966 erstellt und sind flach gegründet.
Angaben zum neuen Bauwerk:
Für jede Fahrtrichtung ist eine separate Brücke mit 12 m Fahrbahnbreite zwischen den Borden erforderlich. Die Autobahnachse wird beim Ersatzneubau beibehalten. Die neuen Bauwerke sollen in Spannbetonbauweise hergestellt werden.
Die Bundesautobahn A 671 verbindet im Süden die BAB A 60 bei Mainz-Bischofsheim mit der BAB A 66 bei Wiesbaden im Norden. Sie überquert bei Hochheim den Main und stellt den Anschluss an die Industriestandorte Mainz – Gustavsburg und Rüsselsheim her.
Nördlich der Strombrücke über den Main (Teilbauwerk A) (Stahlbrücke) schließen die Vorlandbrücken (Teilbauwerke B, C und D) an.
Die Teilbauwerke B, C und D werden abgebrochen und an gleicher Stelle durch einen Neubau ersetzt.
Angaben zu den Bestandsbauwerken (Teilbauwerke B, C, D):
Die Vorlandbrücken wurden im Jahr 1966 erstellt und sind flach gegründet.
Angaben zum neuen Bauwerk:
Für jede Fahrtrichtung ist eine separate Brücke mit 12 m Fahrbahnbreite zwischen den Borden erforderlich. Die Autobahnachse wird beim Ersatzneubau beibehalten. Die neuen Bauwerke sollen in Spannbetonbauweise hergestellt werden.
Gesamtwert des Auftrags: 2070155.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis
🏙️
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei den Formularvordruck „Teilnahmeantrag“ und den Vordruck „HE – Verpflichtungserklärung Tariftreue (03/15)“ zur Verfügung, welche der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf:
http://www.had.de/langfassung (mit Angabe der HAD-Referenz-Nr. und Vergabe-Nr./Aktenzeichen)
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV. 3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Teilnahmewettbewerb A 671; Hochheim am Main – Ersatzneubau der Vorlandbrücken“ zu versehen.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei den Formularvordruck „Teilnahmeantrag“ und den Vordruck „HE – Verpflichtungserklärung Tariftreue (03/15)“ zur Verfügung, welche der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV. 3.4) genannten Termin einzureichen.
Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Teilnahmewettbewerb A 671; Hochheim am Main – Ersatzneubau der Vorlandbrücken“ zu versehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesautobahn A 671 verbindet im Süden die BAB A 60 bei Mainz-Bischofsheim mit der BAB A 66 bei Wiesbaden im Norden. Sie überquert bei Hochheim den Main und stellt den Anschluss an die Industriestandorte Mainz – Gustavsburg und Rüsselsheim her.
Nördlich der Strombrücke über den Main (Teilbauwerk A) (Stahlbrücke) schließen die Vorlandbrücken (Teilbauwerke B, C und D) an.
A1) Verbreiterung und Verstärkung der westlichen Vorlandbrückenhälfte, der stählernen Strombrücke und des Autobahndammes