Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von 400 000 vorgestreckten Farmaalen (Anguilla anguilla) im Jahr 2015. Die Zahl der insgesamt zu liefernden Tiere sowie die nachfolgend genannten Losgrößen orientieren sich an einem Durchschnittsgewicht von etwa 10 g je Tier (Äquivalenzfaktor 1,0). Die Größe der Tiere wird nur als Minimal bzw. Maximalwert vorgegeben. Die zu liefernde Zahl leichterer oder schwererer Tiere ist anhand der Umrechnungstabelle entsprechend der unterschiedlichen Mortalität zu ermitteln. Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung. Es können auch mit Alizarin eingefärbte Tiere angeboten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-11.
Auftragsbekanntmachung (2015-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fische, Krebstiere und Aquakulturerzeugnisse
Menge oder Umfang:
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von 400 000 vorgestreckten Farmaalen (Anguilla anguilla) im Jahr 2015. Die Zahl der insgesamt zu liefernden Tiere sowie die nachfolgend genannten Losgrößen orientieren sich an einem Durchschnittsgewicht von etwa 10 g je Tier (Äquivalenzfaktor 1,0). Die Größe der Tiere wird nur als Minimal bzw. Maximalwert vorgegeben. Die zu liefernde Zahl leichterer oder schwererer Tiere ist anhand der Umrechnungstabelle entsprechend der unterschiedlichen Mortalität zu ermitteln. Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung.Es können auch mit Alizarin eingefärbte Tiere angeboten werden.
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von 400 000 vorgestreckten Farmaalen (Anguilla anguilla) im Jahr 2015. Die Zahl der insgesamt zu liefernden Tiere sowie die nachfolgend genannten Losgrößen orientieren sich an einem Durchschnittsgewicht von etwa 10 g je Tier (Äquivalenzfaktor 1,0). Die Größe der Tiere wird nur als Minimal bzw. Maximalwert vorgegeben. Die zu liefernde Zahl leichterer oder schwererer Tiere ist anhand der Umrechnungstabelle entsprechend der unterschiedlichen Mortalität zu ermitteln. Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung.Es können auch mit Alizarin eingefärbte Tiere angeboten werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fische, Krebstiere und Aquakulturerzeugnisse📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de📧
Telefon: +49 23613050📞
Fax: +49 23613053268 📠
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von 400 000 vorgestreckten Farmaalen (Anguilla anguilla) im Jahr 2015. Die Zahl der insgesamt zu liefernden Tiere sowie die nachfolgend genannten Losgrößen orientieren sich an einem Durchschnittsgewicht von etwa 10 g je Tier (Äquivalenzfaktor 1,0). Die Größe der Tiere wird nur als Minimal bzw. Maximalwert vorgegeben. Die zu liefernde Zahl leichterer oder schwererer Tiere ist anhand der Umrechnungstabelle entsprechend der unterschiedlichen Mortalität zu ermitteln. Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von 400 000 vorgestreckten Farmaalen (Anguilla anguilla) im Jahr 2015. Die Zahl der insgesamt zu liefernden Tiere sowie die nachfolgend genannten Losgrößen orientieren sich an einem Durchschnittsgewicht von etwa 10 g je Tier (Äquivalenzfaktor 1,0). Die Größe der Tiere wird nur als Minimal bzw. Maximalwert vorgegeben. Die zu liefernde Zahl leichterer oder schwererer Tiere ist anhand der Umrechnungstabelle entsprechend der unterschiedlichen Mortalität zu ermitteln. Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Es können auch mit Alizarin eingefärbte Tiere angeboten werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: 1
Kurze Beschreibung:
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von 400 000 vorgestreckten Farmaalen (Anguilla anguilla) im Jahr 2014. Die Größe der Tiere wird nur als Minimal bzw. Maximalwert vorgegeben. Die nachfolgend genannten Losgrößen orientieren sich an einem Durchschnittsgewicht von etwa 10 g je Tier (Äquivalenzfaktor…
… 1,0).Es können auch mit Alizarin eingefärbte Tiere angeboten werden.Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung.
… 1,0).
Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Menge oder Umfang: 50 000 Farmaale (Anguilla anguilla) mit jeweils durchschnittlich 10 g (Äquivalenzfaktor 1,0) mit oder ohne Alizarin-Einfärbung. Die Zahl leichterer oder schwererer Tiere ist anhand des Äquivalenzfaktors zu bestimmen, der sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Lieferung der Tiere muss im Zeitraum ab Zuschlags-/Auftragserteilung bis spätestens Ende September erfolgen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 2
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: 3
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: 4
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: 5
Menge oder Umfang: 50.000 Farmaale (Anguilla anguilla) mit jeweils durchschnittlich 10 g (Äquivalenzfaktor 1,0) mit oder ohne Alizarin-Einfärbung. Die Zahl leichterer oder schwererer Tiere ist anhand des Äquivalenzfaktors zu bestimmen, der sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Lieferung der Tiere muss im Zeitraum ab Zuschlags-/ Auftragserteilung bis spätestens Ende September erfolgen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: 6
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: 7
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: 8
Menge oder Umfang:
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von 400 000 vorgestreckten Farmaalen (Anguilla anguilla) im Jahr 2015. Die Zahl der insgesamt zu liefernden Tiere sowie die nachfolgend genannten Losgrößen orientieren sich an einem Durchschnittsgewicht von etwa 10 g je Tier (Äquivalenzfaktor 1,0). Die Größe der Tiere wird nur als Minimal bzw. Maximalwert vorgegeben. Die zu liefernde Zahl leichterer oder schwererer Tiere ist anhand der Umrechnungstabelle entsprechend der unterschiedlichen Mortalität zu ermitteln. Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von 400 000 vorgestreckten Farmaalen (Anguilla anguilla) im Jahr 2015. Die Zahl der insgesamt zu liefernden Tiere sowie die nachfolgend genannten Losgrößen orientieren sich an einem Durchschnittsgewicht von etwa 10 g je Tier (Äquivalenzfaktor 1,0). Die Größe der Tiere wird nur als Minimal bzw. Maximalwert vorgegeben. Die zu liefernde Zahl leichterer oder schwererer Tiere ist anhand der Umrechnungstabelle entsprechend der unterschiedlichen Mortalität zu ermitteln. Nähere Angaben finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Es können auch mit Alizarin eingefärbte Tiere angeboten werden.
Referenznummer: 12329/26/EU
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Die Beschaffung und der Besatz von Farmaalen ist Teil der Umsetzung des EU-Aal-Aktionsprogrammes (EG VO Nr. 1100/2007) zur Stützung des Laicherbestandes des Europäischen Aals (Anguilla anguilla).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Heinsberger Straße 53
57399 Kirchhundem
Die Lieferorte können nicht vorgegeben werden. Die Lieferorte hängen von der Witterung, der Größe der Besatzfische, sowie dem konkreten Ort der Besatzmaßnahme ab, und ob dorthin ein (großer) Transport möglich ist. Die Besatzorte befinden sich in jedem Falle in Nordrhein-Westfalen, wie sich aus der beigefügten Karte mit den zu besetzenden Gewässern („1a-Kulisse”) und der Übersicht der zuletzt verwendeten Besatzorte ergibt.
Die Lieferorte können nicht vorgegeben werden. Die Lieferorte hängen von der Witterung, der Größe der Besatzfische, sowie dem konkreten Ort der Besatzmaßnahme ab, und ob dorthin ein (großer) Transport möglich ist. Die Besatzorte befinden sich in jedem Falle in Nordrhein-Westfalen, wie sich aus der beigefügten Karte mit den zu besetzenden Gewässern („1a-Kulisse”) und der Übersicht der zuletzt verwendeten Besatzorte ergibt.
Unter Umständen ist eine Anlieferung zum Firmensitz des Dritten erforderlich insbesondere wenn lediglich kleinere Mengen direkt besetzt werden und der Großteil der Lieferung zwischengehältert werden muss. Kontaktdaten werden bei Bezuschlagung mitgeteilt.
Unter Umständen ist eine Anlieferung zum Firmensitz des Dritten erforderlich insbesondere wenn lediglich kleinere Mengen direkt besetzt werden und der Großteil der Lieferung zwischengehältert werden muss. Kontaktdaten werden bei Bezuschlagung mitgeteilt.
Sämtliche Lieferpflichten (Lose 1 bis 8), die sich aus dieser Ausschreibung ergeben, stellen Bringschulden des Auftragnehmers dar.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen der Angebotseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1); III.2.2 und III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotsmüssen die von der Vergabestelle auf der Vergabeplattform www.evergabe.de mit den Vergabeunterlagen elektronisch frei, direkt und vollständig verfügbar bereit gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1), III.2.2 und III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Angebot vollständig beigefügt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Im Rahmen der Angebotseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1); III.2.2 und III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotsmüssen die von der Vergabestelle auf der Vergabeplattform www.evergabe.de mit den Vergabeunterlagen elektronisch frei, direkt und vollständig verfügbar bereit gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1), III.2.2 und III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Angebot vollständig beigefügt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Die geforderten Unterlagen zu Abschnitt III.2.1) sind:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates in dem sie ansässig sind (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A). Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt;
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates in dem sie ansässig sind (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A). Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt;
b) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
c) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
Beinhaltet die Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss des Bieters von der Teilnahme am
Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. (Vordruck VOL 5b EG) – ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft;
d) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Vordruck VOL 5c EG) – ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an) sowie zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei aufeinander folgenden Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 VOL/A);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an) sowie zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei aufeinander folgenden Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 VOL/A);
b) Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GWO (Gewerbeordnung) für den/die Bieter anfordern, der/die einen Zuschlag erhalten soll(en).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs:
auch zu den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (1. Lieferung von Farmaalen und 2. Durchführung von Besatzmaßnahmen) (nach Möglichkeit ab einem Brutto-Gesamtjahresumsatz von 25 000 EUR je Auftraggeber) unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der Auftragssumme in Euro), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A);
auch zu den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (1. Lieferung von Farmaalen und 2. Durchführung von Besatzmaßnahmen) (nach Möglichkeit ab einem Brutto-Gesamtjahresumsatz von 25 000 EUR je Auftraggeber) unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der Auftragssumme in Euro), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A);
b) auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen;
c) Die Herkunft der Aale ist mit einem SEG-Zertifikat (siehe auch www.sustainableeelgroup.com) oder sonstigen geeigneten Nachweisen plausibel und nachprüfbar zu belegen, insbesondere, dass die Tiere nachhaltig und schonend gefischt, tierschutzgerecht und stressfrei transportiert wurden;
c) Die Herkunft der Aale ist mit einem SEG-Zertifikat (siehe auch www.sustainableeelgroup.com) oder sonstigen geeigneten Nachweisen plausibel und nachprüfbar zu belegen, insbesondere, dass die Tiere nachhaltig und schonend gefischt, tierschutzgerecht und stressfrei transportiert wurden;
d) Eigenerklärung, dass bei Lieferung der Tiere pro Liefercharge;
(1) ein Gesundheitszeugnis, das die Freiheit vom Schwimmblasenparasit Anguillicoloides crassus dokumentiert und
(2) ein Gesundheitszeugnis, das die Freiheit vom Herpesvirus des Aales Herpesvirus anguillae (HVA) dokumentiert (HVA-Nachweis mittels PCR, Untersuchung von mindestens 30 Tieren je Los) oder
(3) ein Impfnachweis (Erklärung des Instituts, das die HVA-Impfung vor-genommen hat, über Ort, Zeit, beimpfte Stückzahl und Gesamtgewicht der Tiere zum Zeitpunkt der Impfung) vorgelegt wird bzw. werden kann.
e) Eigenerklärung zum Nachweis einer lückenlosen Kette parasitenfreier Trans-port- und Aufzuchtbecken.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
5.5.1.1. Aale
Der abgegebene Preis gilt für den Verkauf der angebotenen Tiere (Größe, Gesundheitszustand). Bei der Preisermittlung sind auch die Kosten für die Einfärbung der Tiere (vgl. 5.5.2.3 / Leistungsbeschreibung) zu berücksichtigen.
Im Übrigen wird vorausgesetzt, dass anfallende Gebühren sowie Nebenkosten wie z. B. Personal-, Material- und Versicherungskosten, sowie Sachkostenaufwand, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien und sonstige Kosten, etc. im genannten Preis enthalten sind.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Im Übrigen wird vorausgesetzt, dass anfallende Gebühren sowie Nebenkosten wie z. B. Personal-, Material- und Versicherungskosten, sowie Sachkostenaufwand, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien und sonstige Kosten, etc. im genannten Preis enthalten sind.
Mit Ausnahme der Umsatzsteuer sind auch sonstige, etwaig anfallende Steuern im Angebotspreis zu berücksichtigen!
Die in den Vergabeunterlagen benannten Losgrößen (50 000) beziehen sich jeweils auf den Äquivalenzfaktor 1,0 (ca. 10 g/Tier).
Im Leistungsverzeichnis ist das Durchschnittsgewicht der zu liefernden Tiere anzukreuzen und der Preis je Tier sowie der Gesamtpreis je Los einzutragen.
Soweit eingefärbte Tiere angeboten werden, ist dies im Leistungsverzeichnis anzukreuzen und die Einfärbung ist im Stück-/Gesamtpreis zu berücksichtigen.
Die Lieferung pro Los kann in maximal zwei Teillieferungen erfolgen.
5.5.1.2. Fracht
Die Besatzorte stehen nicht fest. Eine Übersicht des letztjährigen Besatzplans sowie eine Übersichtskarte, die die 1a-Kulissen enthält, die vorrangig zur Durchfüh-rung der Besatzmaßnahme verwendet werden, sind zur Orientierung veröffentlicht (s. Anlage Aal-Besatzplan 2014.pdf sowie e_abb_foerderkulisse_aalbesatz_20120313_v2.pdf).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Besatzorte stehen nicht fest. Eine Übersicht des letztjährigen Besatzplans sowie eine Übersichtskarte, die die 1a-Kulissen enthält, die vorrangig zur Durchfüh-rung der Besatzmaßnahme verwendet werden, sind zur Orientierung veröffentlicht (s. Anlage Aal-Besatzplan 2014.pdf sowie e_abb_foerderkulisse_aalbesatz_20120313_v2.pdf).
Die Lieferkosten können im Stückpreis je Aal, als Pauschale oder als km-Preis angegeben werden.
Soweit die Lieferkosten als Pauschale oder ein 500-km-Transport angegeben wurden, werden sie auf den Kaufpreis der Tiere addiert, um diese Kosten in der Angebotsauswertung angemessen zu berücksichtigen.
Soweit die Lieferkosten bereits im Kaufpreis der Tiere enthalten sind, ist dies zwingend im Leistungsverzeichnis entsprechend anzukreuzen.
Die Pauschale wird je Los vergütet. Wird ein km-Preis angegeben, so wird während der Vertragsabwicklung Hin- und Rückweg des Transports vergütet.
5.5.1.3. Skonto
Der Bieter muss angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt. Falls er einen Skontoabzug ermöglicht, trägt er die Höhe des Skontoabzugs und das Zahlungsziel in das Leistungsverzeichnis ein.
Eine Skontogewährung wird bei der Angebotssumme positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzugs neu berechnet.
Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird der Skontoabzug bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird der Skontoabzug bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.
6.2. Zwischenzahlungen
Zwischenrechnungen sind zwingend und jeweils binnen einer Woche nach erfolgter Lieferung eines kompletten Loses zu stellen!
6.3. Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung, Skonto
Die Schlussrechnung ist dem Auftraggeber nach Erklärung der Abnahme (vgl. § 13 VOL-Vordruck 8a) vorzulegen.
Das LANUV hat einen Dritten mit der Durchführung der Besatzmaßnahme beauftragt. Die ordnungsgemäße Lieferung der Tiere wird von ihm im Namen des Auftraggebers erklärt, wenn die Tiere vom Auftragnehmer der Lose 1 bis 8 übergeben werden. Hat ein Auftragnehmer den Zuschlag über mehr als ein einzelnes Los erhalten oder nutzt er die Möglichkeit ein Los in zwei Teillieferungen zu liefern, erklärt der Dritte im Namen des Auftraggebers eine Teilabnahme, die sich auf die gelieferten und übergebenen Tiere bezieht.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Das LANUV hat einen Dritten mit der Durchführung der Besatzmaßnahme beauftragt. Die ordnungsgemäße Lieferung der Tiere wird von ihm im Namen des Auftraggebers erklärt, wenn die Tiere vom Auftragnehmer der Lose 1 bis 8 übergeben werden. Hat ein Auftragnehmer den Zuschlag über mehr als ein einzelnes Los erhalten oder nutzt er die Möglichkeit ein Los in zwei Teillieferungen zu liefern, erklärt der Dritte im Namen des Auftraggebers eine Teilabnahme, die sich auf die gelieferten und übergebenen Tiere bezieht.
Die Schlussrechnung darf erst nach vollständiger Lieferung gestellt werden und ist an den Auftraggeber, LANUV NRW, Fachbereich 26, Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum, zu richten. Die Rechnung des Auftragnehmers muss dem Auftraggeber spätestens am 2.10.2015 vorliegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Schlussrechnung darf erst nach vollständiger Lieferung gestellt werden und ist an den Auftraggeber, LANUV NRW, Fachbereich 26, Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum, zu richten. Die Rechnung des Auftragnehmers muss dem Auftraggeber spätestens am 2.10.2015 vorliegen.
Die Zahlungsfrist beginnt am Tage des Rechnungseingangs beim Auftraggeber und beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 VOL-Vordruck 8a verwiesen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlungsfrist beginnt am Tage des Rechnungseingangs beim Auftraggeber und beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 VOL-Vordruck 8a verwiesen.
6.4. Preiskürzung oder ergänzende Lieferung
Weicht das Gewicht der bei Lieferung genommenen Stichprobe (Der Umfang der Stichprobe hängt vom jeweils zugesicherten Gewicht ab: 25 bis 30 Tiere bei Äquivalenzfaktor 1,0 sonst entsprechend der Tabelle in der Leistungsbeschreibung) vom zugesicherten Gewicht nach unten ab, behält sich der Auftraggeber eine angemessene Kürzung der Vergütung vor.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Weicht das Gewicht der bei Lieferung genommenen Stichprobe (Der Umfang der Stichprobe hängt vom jeweils zugesicherten Gewicht ab: 25 bis 30 Tiere bei Äquivalenzfaktor 1,0 sonst entsprechend der Tabelle in der Leistungsbeschreibung) vom zugesicherten Gewicht nach unten ab, behält sich der Auftraggeber eine angemessene Kürzung der Vergütung vor.
Eine Kürzung ist ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer im konkreten Einzelfall versichert, zusätzliche Tiere gemäß Äquivalenzfaktor zu liefern. Fahrtkosten dürfen für die Lieferung der zusätzlichen Tiere nicht in Rechnung gestellt werden.
Weisen die gelieferten Tiere nicht die vereinbarten Eigenschaften auf (insb. Gesundheitszustand, vgl. Leistungsbeschreibung), behält sich der Auftraggeber eine Kürzung der Rechnungssumme vor.
Sind die Tiere schwerer als vereinbart, ist eine zusätzliche Vergütung nicht vorgesehen.
In jedem Falle sind Abweichungen vom Angebot (Änderung des Gewichts/des Gesundheitszustands der Tiere) nachvollziehbar und schriftlich zu erläutern.
Wurden eingefärbte Tiere angeboten, und können keine eingefärbten Tiere geliefert werden, so behält sich der Auftraggeber eine angemessene Kürzung oder ersatzweise die Lieferung zusätzlicher Tiere vor.
6.6. Rückzahlung
Sofern nach Leistung der Schlusszahlung durch den Auftraggeber Unstimmigkeiten in den Abrechnungsunterlagen festgestellt werden, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich etwa zuviel gezahlte Beträge einschließlich der darin enthaltenen Umsatzsteuer zu erstatten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Sofern nach Leistung der Schlusszahlung durch den Auftraggeber Unstimmigkeiten in den Abrechnungsunterlagen festgestellt werden, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich etwa zuviel gezahlte Beträge einschließlich der darin enthaltenen Umsatzsteuer zu erstatten.
Sind Beträge zurückzuzahlen, hat der Auftragnehmer vom Empfang der Zahlung an die aus dem zurückzuzahlenden Betrag – abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer? gezogenen Nutzungen herauszugeben. Das sind i. d. R. ersparte Schuldzinsen bei debitorisch geführten Geschäfts-/Kontokorrent-Konten. Diese werden zur gegenseitigen Vereinfachung mit 3 v.H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB angenommen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf den etwaigen Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Sind Beträge zurückzuzahlen, hat der Auftragnehmer vom Empfang der Zahlung an die aus dem zurückzuzahlenden Betrag – abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer? gezogenen Nutzungen herauszugeben. Das sind i. d. R. ersparte Schuldzinsen bei debitorisch geführten Geschäfts-/Kontokorrent-Konten. Diese werden zur gegenseitigen Vereinfachung mit 3 v.H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB angenommen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf den etwaigen Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen.
Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem abzuschließenden Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen rechtswirksam. Der Auftragnehmer hat die Abtretungsanzeige dem Auftraggeber vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem abzuschließenden Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen rechtswirksam. Der Auftragnehmer hat die Abtretungsanzeige dem Auftraggeber vorzulegen.
Wenn und soweit sich das Verfahren aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gegenüber dem zu Beginn der Vertragsdurchführung gemeinschaftlich festgelegten Terminplan verzögert, werden die Vertragspartner zum Ausgleich der bei dem Auftragnehmer entstehenden wirtschaftlichen Belastung angemessene Regelung treffen. Gleiches gilt im Falle von zusätzlichen oder geänderten Leistungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Wenn und soweit sich das Verfahren aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gegenüber dem zu Beginn der Vertragsdurchführung gemeinschaftlich festgelegten Terminplan verzögert, werden die Vertragspartner zum Ausgleich der bei dem Auftragnehmer entstehenden wirtschaftlichen Belastung angemessene Regelung treffen. Gleiches gilt im Falle von zusätzlichen oder geänderten Leistungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend
Bietergemeinschaften
Ergänzend zu Nr. 5 VOL-Vordruck 6 wird bestimmt, dass die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein muss (vgl. Formblatt Bietergemeinschaftserklärung).
Beschränkungen der Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Bietergemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam.
Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den im Vertrag genannten Vertreter der Bietergemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft.
Verpflichtungserklärungen: Es ist eine Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemäß der Vordrucke VOL 5i EG/8c EG abzugeben.
Weiterhin ist eine Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW – Ordnungswidrigkeit gemäß dem Vordruck VOL 5d EG abzugeben.
— Sicherungskopie
Der Bieter hat in dieser Ausschreibung seinen Angebotsunterlagen in einem gesonderten verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, eine selbstgefertigte Kopie oder einen Abdruck seines Angebots (= Sicherungskopie) beizufügen.
Der Bieter hat in dieser Ausschreibung seinen Angebotsunterlagen in einem gesonderten verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, eine selbstgefertigte Kopie oder einen Abdruck seines Angebots (= Sicherungskopie) beizufügen.
Die Sicherungskopie muss mindestens folgende Teile enthalten:
— Ausgefüllter und unterschriebener Angebotsvordruck VOL 7 EG;
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 12329/26/EU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fallen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden?
Es wird der folgende Hinweis gegeben:
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich” i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich” i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.