Das Sammlungsgebäude des Deutschen Museums auf der Museumsinsel wird ab Sommer 2016 im Rahmen der Zukunftsinitiative Deutsches Museum umfassend saniert und modernisiert. Zur Vorbereitung der baulichen Maßnahmen werden nach und nach alle Ausstellungsbereiche des Deutschen Museums beräumt. Ein Teil der Exponate wird in externe Depots verbracht. Der Auftrag betrifft das Zerlegen von 38 Großexponaten aus den Abteilungen Agrar- und Lebensmitteltechnik, Bergbau, Drucktechnik, Kraftmaschinen, Papiertechnik, Robotik, Textiltechnik, Tunnelbau, und Umwelt,unter konservatorischen Gesichtspunkten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konservierung von Exponaten und Ausstellungsobjekten
Menge oder Umfang:
Teillos 1 – Papiertechnik- und Druckmaschinen 5 Exponate;Teillos 2 – Textilmaschinen 10 Exponate;Teillos 3 – diverse Ausstellungen: 23 Exponate.Arbeitsgänge je Exponat:1. Vorbereitung: Vor Beginn der Arbeiten ist mit den zuständigen Mitarbeitern des Auftraggebers die Vorgehensweise der Zerlegung abzustimmen.2. Zerlegung der Exponate unter Beachtung der Ergebnisse aus der Abstimmungsphase.Die Exponate dürfen dabei nicht beschädigt werden, die Demontage muss absolut zerstörungsfrei erfolgen.Einzelne Arbeitsschritte sind hierbei (unter anderem):• ggf. Demontage vorhandener Verglasungen• Trockenreinigung der Exponate• Eventuell Ausbau von Exponaten oder Teilen aus dem Wandverbund• Zerlegung in größtmögliche, transportable Baugruppen: Der Verlauf und die Maße der Transportwege/Durchgangsbreiten sind ausschlaggebend für die Größe der Baugruppen, in die die Objekte zerlegt und für den Transport vorbereitet werden müssen.• Kennzeichnen der Trennungsstellen mit Papieranhängern an beiden Seiten der Trennungen.• Sichern der einzelnen Baugruppen auf Paletten. Die benötigten Paletten werden vom Deutschen Museum gestellt, Aufbauten wie Gestelle oder Sicherungskonstruktionen müssen selber angefertigt werden. Bei Befestigungen ist darauf zu achten, dass das Exponat gegen Verrutschen gesichert ist, jedoch keine Scheuerstellen, Druckstellen, Kleberrückstände entstehen oder sonstige schädigende Veränderungen am Exponat verursacht werden.• Anbringen von Barcodeetiketten an die einzelnen Baugruppen in Absprache mit den Mitarbeitern des Deutschen Museums.3. Erstellung einer DokumentationDie Dokumentation ist ein wesentlicher Vorgang, damit nach Abschluss aller Bauarbeiten und Rückführung der Exponate in den Sammlungsbau ein gesicherter und reibungsloser Wiederaufbau stattfinden kann. Daher sind alle Dokumentationen so zu erstellen, dass die Exponate nach mehrjähriger Lagerung auch von einem Dritten wieder problemlos eingebaut/aufgebaut werden können.Die Dokumentation ist kein einmaliges Ereignis, sondern beginnt bereits vor der Zerlegung. Alle wesentlichen Schritte während des Zerlegungsvorgangs sind zu dokumentieren und ggf. mit den zuständigen Mitarbeitern des Auftraggebers abzustimmen. Einzelne Arbeitsschritte sind hierbei (unter anderem):• Erfassung des Ausstellungszustandes;• Erfassen aller vorhanden elektrischen Anschlüsse, Beleuchtungen, mechanischen Funktionen u. ä.;• Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen in Wort und Bild.
Teillos 1 – Papiertechnik- und Druckmaschinen 5 Exponate;Teillos 2 – Textilmaschinen 10 Exponate;Teillos 3 – diverse Ausstellungen: 23 Exponate.Arbeitsgänge je Exponat:1. Vorbereitung: Vor Beginn der Arbeiten ist mit den zuständigen Mitarbeitern des Auftraggebers die Vorgehensweise der Zerlegung abzustimmen.2. Zerlegung der Exponate unter Beachtung der Ergebnisse aus der Abstimmungsphase.Die Exponate dürfen dabei nicht beschädigt werden, die Demontage muss absolut zerstörungsfrei erfolgen.Einzelne Arbeitsschritte sind hierbei (unter anderem):• ggf. Demontage vorhandener Verglasungen• Trockenreinigung der Exponate• Eventuell Ausbau von Exponaten oder Teilen aus dem Wandverbund• Zerlegung in größtmögliche, transportable Baugruppen: Der Verlauf und die Maße der Transportwege/Durchgangsbreiten sind ausschlaggebend für die Größe der Baugruppen, in die die Objekte zerlegt und für den Transport vorbereitet werden müssen.• Kennzeichnen der Trennungsstellen mit Papieranhängern an beiden Seiten der Trennungen.• Sichern der einzelnen Baugruppen auf Paletten. Die benötigten Paletten werden vom Deutschen Museum gestellt, Aufbauten wie Gestelle oder Sicherungskonstruktionen müssen selber angefertigt werden. Bei Befestigungen ist darauf zu achten, dass das Exponat gegen Verrutschen gesichert ist, jedoch keine Scheuerstellen, Druckstellen, Kleberrückstände entstehen oder sonstige schädigende Veränderungen am Exponat verursacht werden.• Anbringen von Barcodeetiketten an die einzelnen Baugruppen in Absprache mit den Mitarbeitern des Deutschen Museums.3. Erstellung einer DokumentationDie Dokumentation ist ein wesentlicher Vorgang, damit nach Abschluss aller Bauarbeiten und Rückführung der Exponate in den Sammlungsbau ein gesicherter und reibungsloser Wiederaufbau stattfinden kann. Daher sind alle Dokumentationen so zu erstellen, dass die Exponate nach mehrjähriger Lagerung auch von einem Dritten wieder problemlos eingebaut/aufgebaut werden können.Die Dokumentation ist kein einmaliges Ereignis, sondern beginnt bereits vor der Zerlegung. Alle wesentlichen Schritte während des Zerlegungsvorgangs sind zu dokumentieren und ggf. mit den zuständigen Mitarbeitern des Auftraggebers abzustimmen. Einzelne Arbeitsschritte sind hierbei (unter anderem):• Erfassung des Ausstellungszustandes;• Erfassen aller vorhanden elektrischen Anschlüsse, Beleuchtungen, mechanischen Funktionen u. ä.;• Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen in Wort und Bild.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Konservierung von Exponaten und Ausstellungsobjekten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR) vertreten durch Herrn Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang M. Heckl
Postanschrift: Museumsinsel 1
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutsches-museum.de🌏
E-Mail: vergabe@deutsches-museum.de📧
Telefon: +49 892179385📞
Fax: +49 895179549 📠
a) Erhalt der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch auf der Beschaffungsplattform www.evergabe-online.de erhältlich.
b) Abgabe des Angebotes: Angebote können entweder schriftlich bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle oder elektronisch unter www.evergabe-online.de eingereicht werden.
c) Besichtigung: Vor Abgabe des Angebotes ist der Ort der Ausführung vom Bewerber zwingend zu besichtigen.
Die Ortsbesichtigung muss bis spätestens 11.12.2015 durchgeführt werden. Nähere Informationen finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Zu dem Besichtigungstermin hat der Bieter die Anlage „Nachweis der Objektbesichtigung“ mit seinen Daten ausgefüllt mitzubringen. Nach dem Besichtigungstermin erfolgt die Unterzeichnung durch einen Mitarbeiter oder Beauftragten des Deutschen Museums. Das vom Deutschen Museum unterzeichnete Dokument ist als Nachweis dem Angebot beizulegen. Kosten hierfür werden nicht erstattet. Angebote ohne den Nachweis der Besichtigung können nicht gewertet werden.
d) Der Bieter hat bei Angebotsabgabe einen Projektleiter und einen Stellvertreter zu benennen. Hierzu ist die entsprechende Bietererklärung auszufüllen. Der Projektleiter muss während der gesamten Laufzeit des Auftrags als Ansprechperson auf Seiten des Auftragnehmers zur Verfügung stehen und hat bei allen Arbeiten auf dem Gelände des Deutschen Museums immer vor Ort zu sein.
a) Erhalt der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch auf der Beschaffungsplattform www.evergabe-online.de erhältlich.
b) Abgabe des Angebotes: Angebote können entweder schriftlich bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle oder elektronisch unter www.evergabe-online.de eingereicht werden.
c) Besichtigung: Vor Abgabe des Angebotes ist der Ort der Ausführung vom Bewerber zwingend zu besichtigen.
Die Ortsbesichtigung muss bis spätestens 11.12.2015 durchgeführt werden. Nähere Informationen finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Zu dem Besichtigungstermin hat der Bieter die Anlage „Nachweis der Objektbesichtigung“ mit seinen Daten ausgefüllt mitzubringen. Nach dem Besichtigungstermin erfolgt die Unterzeichnung durch einen Mitarbeiter oder Beauftragten des Deutschen Museums. Das vom Deutschen Museum unterzeichnete Dokument ist als Nachweis dem Angebot beizulegen. Kosten hierfür werden nicht erstattet. Angebote ohne den Nachweis der Besichtigung können nicht gewertet werden.
d) Der Bieter hat bei Angebotsabgabe einen Projektleiter und einen Stellvertreter zu benennen. Hierzu ist die entsprechende Bietererklärung auszufüllen. Der Projektleiter muss während der gesamten Laufzeit des Auftrags als Ansprechperson auf Seiten des Auftragnehmers zur Verfügung stehen und hat bei allen Arbeiten auf dem Gelände des Deutschen Museums immer vor Ort zu sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Sammlungsgebäude des Deutschen Museums auf der Museumsinsel wird ab Sommer 2016 im Rahmen der Zukunftsinitiative Deutsches Museum umfassend saniert und modernisiert. Zur Vorbereitung der baulichen Maßnahmen werden nach und nach alle Ausstellungsbereiche des Deutschen Museums beräumt. Ein Teil der Exponate wird in externe Depots verbracht. Der Auftrag betrifft das Zerlegen von 38 Großexponaten aus den Abteilungen Agrar- und Lebensmitteltechnik, Bergbau, Drucktechnik, Kraftmaschinen, Papiertechnik, Robotik, Textiltechnik, Tunnelbau, und Umwelt,unter konservatorischen Gesichtspunkten.
Das Sammlungsgebäude des Deutschen Museums auf der Museumsinsel wird ab Sommer 2016 im Rahmen der Zukunftsinitiative Deutsches Museum umfassend saniert und modernisiert. Zur Vorbereitung der baulichen Maßnahmen werden nach und nach alle Ausstellungsbereiche des Deutschen Museums beräumt. Ein Teil der Exponate wird in externe Depots verbracht. Der Auftrag betrifft das Zerlegen von 38 Großexponaten aus den Abteilungen Agrar- und Lebensmitteltechnik, Bergbau, Drucktechnik, Kraftmaschinen, Papiertechnik, Robotik, Textiltechnik, Tunnelbau, und Umwelt,unter konservatorischen Gesichtspunkten.
Menge oder Umfang:
Teillos 1 – Papiertechnik- und Druckmaschinen 5 Exponate;
Teillos 2 – Textilmaschinen 10 Exponate;
Teillos 3 – diverse Ausstellungen: 23 Exponate.
Arbeitsgänge je Exponat:
1. Vorbereitung: Vor Beginn der Arbeiten ist mit den zuständigen Mitarbeitern des Auftraggebers die Vorgehensweise der Zerlegung abzustimmen.
2. Zerlegung der Exponate unter Beachtung der Ergebnisse aus der Abstimmungsphase.
Die Exponate dürfen dabei nicht beschädigt werden, die Demontage muss absolut zerstörungsfrei erfolgen.
Einzelne Arbeitsschritte sind hierbei (unter anderem):
• ggf. Demontage vorhandener Verglasungen
• Trockenreinigung der Exponate
• Eventuell Ausbau von Exponaten oder Teilen aus dem Wandverbund
• Zerlegung in größtmögliche, transportable Baugruppen: Der Verlauf und die Maße der Transportwege/Durchgangsbreiten sind ausschlaggebend für die Größe der Baugruppen, in die die Objekte zerlegt und für den Transport vorbereitet werden müssen.
• Kennzeichnen der Trennungsstellen mit Papieranhängern an beiden Seiten der Trennungen.
• Sichern der einzelnen Baugruppen auf Paletten. Die benötigten Paletten werden vom Deutschen Museum gestellt, Aufbauten wie Gestelle oder Sicherungskonstruktionen müssen selber angefertigt werden. Bei Befestigungen ist darauf zu achten, dass das Exponat gegen Verrutschen gesichert ist, jedoch keine Scheuerstellen, Druckstellen, Kleberrückstände entstehen oder sonstige schädigende Veränderungen am Exponat verursacht werden.
• Sichern der einzelnen Baugruppen auf Paletten. Die benötigten Paletten werden vom Deutschen Museum gestellt, Aufbauten wie Gestelle oder Sicherungskonstruktionen müssen selber angefertigt werden. Bei Befestigungen ist darauf zu achten, dass das Exponat gegen Verrutschen gesichert ist, jedoch keine Scheuerstellen, Druckstellen, Kleberrückstände entstehen oder sonstige schädigende Veränderungen am Exponat verursacht werden.
• Anbringen von Barcodeetiketten an die einzelnen Baugruppen in Absprache mit den Mitarbeitern des Deutschen Museums.
3. Erstellung einer Dokumentation
Die Dokumentation ist ein wesentlicher Vorgang, damit nach Abschluss aller Bauarbeiten und Rückführung der Exponate in den Sammlungsbau ein gesicherter und reibungsloser Wiederaufbau stattfinden kann. Daher sind alle Dokumentationen so zu erstellen, dass die Exponate nach mehrjähriger Lagerung auch von einem Dritten wieder problemlos eingebaut/aufgebaut werden können.
Die Dokumentation ist ein wesentlicher Vorgang, damit nach Abschluss aller Bauarbeiten und Rückführung der Exponate in den Sammlungsbau ein gesicherter und reibungsloser Wiederaufbau stattfinden kann. Daher sind alle Dokumentationen so zu erstellen, dass die Exponate nach mehrjähriger Lagerung auch von einem Dritten wieder problemlos eingebaut/aufgebaut werden können.
Die Dokumentation ist kein einmaliges Ereignis, sondern beginnt bereits vor der Zerlegung. Alle wesentlichen Schritte während des Zerlegungsvorgangs sind zu dokumentieren und ggf. mit den zuständigen Mitarbeitern des Auftraggebers abzustimmen. Einzelne Arbeitsschritte sind hierbei (unter anderem):
Die Dokumentation ist kein einmaliges Ereignis, sondern beginnt bereits vor der Zerlegung. Alle wesentlichen Schritte während des Zerlegungsvorgangs sind zu dokumentieren und ggf. mit den zuständigen Mitarbeitern des Auftraggebers abzustimmen. Einzelne Arbeitsschritte sind hierbei (unter anderem):
• Erfassung des Ausstellungszustandes;
• Erfassen aller vorhanden elektrischen Anschlüsse, Beleuchtungen, mechanischen Funktionen u. ä.;
• Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen in Wort und Bild.
Referenznummer: 15.192.01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Museumsinsel 1, 80538 München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Erklärung des Bieters,
— dass über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet;
— dass über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet;
— dass der Bieter in eigener Person bzw. durch einen verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht wegen eines Verstoßes gegen § 5 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder einer diese ersetzende (Nachfolge-)Regelung mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 EUR belegt worden ist
— dass der Bieter in eigener Person bzw. durch einen verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht wegen eines Verstoßes gegen § 5 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder einer diese ersetzende (Nachfolge-)Regelung mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 EUR belegt worden ist
oder, falls dies geschehen ist, in einer Anlage zum Angebot geeignete Nachweise zur Wiederherstellung seiner
Zuverlässigkeit beifügt werden;
— dass der Bieter in eigener Person bzw. durch einen verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht wegen eines Verstoßes gegen die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Strafbestimmungen rechtkräftig verurteilt worden ist; dass gegen ihn in eigener Person bzw. einen seiner verantwortlich Handelnden keine relevante, nach § 149 Abs. 2 Gewerbeordnung einzutragende vollziehbare bzw. nicht mehr anfechtbare Entscheidung bzw. rechtskräftige Verurteilung vorliegt;
— dass der Bieter in eigener Person bzw. durch einen verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht wegen eines Verstoßes gegen die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Strafbestimmungen rechtkräftig verurteilt worden ist; dass gegen ihn in eigener Person bzw. einen seiner verantwortlich Handelnden keine relevante, nach § 149 Abs. 2 Gewerbeordnung einzutragende vollziehbare bzw. nicht mehr anfechtbare Entscheidung bzw. rechtskräftige Verurteilung vorliegt;
— dass er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten,versprochen oder gewährt hat;
— dass er keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u. a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, begangen hat;
— dass er keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u. a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, begangen hat;
— dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, und er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.
(2) Handelsregisterauszug bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt).
(2) Handelsregisterauszug bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt).
(3) Bietererklärung zur wirtschaftlichen und rechtlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen
Sofern es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für den von ihr zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
Beruft sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erbringung eines Teils der Leistung auf einen anderen Unternehmer (Nachunternehmer), so sind im Angebot Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen. Nach dem Eröffnungstermin sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen des anderen Unternehmers, dessen Erklärung in Bezug auf die die betreffende Teilleistung sowie eine Verpflichtungserklärung innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist einzureichen. Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung hat sich der andere Unternehmer dazu zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter/die Bietergemeinschaft seine Mittel und Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stellen.
Beruft sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erbringung eines Teils der Leistung auf einen anderen Unternehmer (Nachunternehmer), so sind im Angebot Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen. Nach dem Eröffnungstermin sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen des anderen Unternehmers, dessen Erklärung in Bezug auf die die betreffende Teilleistung sowie eine Verpflichtungserklärung innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist einzureichen. Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung hat sich der andere Unternehmer dazu zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter/die Bietergemeinschaft seine Mittel und Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stellen.
Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
(1) Erklärung über den Umsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre, netto, sowie Umsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre, netto;
(2) Angabe der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren und heute, aufgegliedert nach Berufsgruppen;
(3) Eintragung über Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters;
(4) Gründungsdatum des Bieterunternehmens;
(5) Name des Geschäftsführers;
(6) Nachweis (Kopie) über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall:
Sofern es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für den von ihr zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Erklärungen abzugeben und Angaben zu machen.
Beruft sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erbringung eines Teils der Leistung auf einen anderen Unternehmer (Nachunternehmer), so sind im Angebot Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen. Nach dem Eröffnungstermin sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen des anderen Unternehmers, dessen Erklärungen und Angaben in Bezug auf die betreffende Teilleistung sowie eine Verpflichtungserklärung innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist einzureichen. Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung hat sich der andere Unternehmer dazu zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter / die Bietergemeinschaft seine Mittel und Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erbringung eines Teils der Leistung auf einen anderen Unternehmer (Nachunternehmer), so sind im Angebot Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen. Nach dem Eröffnungstermin sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen des anderen Unternehmers, dessen Erklärungen und Angaben in Bezug auf die betreffende Teilleistung sowie eine Verpflichtungserklärung innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist einzureichen. Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung hat sich der andere Unternehmer dazu zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter / die Bietergemeinschaft seine Mittel und Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stellen.
Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Mindeststandards:
Der Nachweis über die Haftpflichtversicherung wie beschrieben. Alternativ genügt eine schriftliche Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe vergleichbarer Referenzen, welche die fachliche Kompetenz in der Restaurierung von technischem Kulturgut und Erfahrung in der Zerlegung von historischen und modernen Großmaschinen belegen.
Sofern es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für den von ihr zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Angaben zu machen.
Beruft sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erbringung eines Teils der Leistung auf einen anderen Unternehmer (Nachunternehmer), so sind im Angebot Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen. Nach dem Eröffnungstermin sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen des anderen Unternehmers, dessen Referenzen für die betreffende Teilleistung sowie eine Verpflichtungserklärung innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist einzureichen.
Beruft sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erbringung eines Teils der Leistung auf einen anderen Unternehmer (Nachunternehmer), so sind im Angebot Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen. Nach dem Eröffnungstermin sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen des anderen Unternehmers, dessen Referenzen für die betreffende Teilleistung sowie eine Verpflichtungserklärung innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist einzureichen.
Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung hat sich der andere Unternehmer dazu zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter / die Bietergemeinschaft seine Mittel und Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stellen.
Durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung hat sich der andere Unternehmer dazu zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter / die Bietergemeinschaft seine Mittel und Kapazitäten für die genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stellen.
Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Mindeststandards:
Es sind mindestens zwei Referenzen zu benennen, die mit der Auftragsbeschreibung vergleichbar sein müssen (Anhaltspunkte hierfür sind: Vorbereitung und Abstimmung der Demontage, Demontage, Erstellung einer Dokumentation). Der Abschluss der Maßnahme muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre sein.
Es sind mindestens zwei Referenzen zu benennen, die mit der Auftragsbeschreibung vergleichbar sein müssen (Anhaltspunkte hierfür sind: Vorbereitung und Abstimmung der Demontage, Demontage, Erstellung einer Dokumentation). Der Abschluss der Maßnahme muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre sein.
Der Auftragnehmer hat zu jeder benannten Referenz eine ergänzende Erklärung auszufüllen und entweder mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch nach Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb der hierfür gesetzten Frist einzureichen. Hierzu können auch eigene Dokumente abgegeben werden, diese müssen jedoch alle Inhalte des Vordrucks des Auftraggebers enthalten.
Der Auftragnehmer hat zu jeder benannten Referenz eine ergänzende Erklärung auszufüllen und entweder mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch nach Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb der hierfür gesetzten Frist einzureichen. Hierzu können auch eigene Dokumente abgegeben werden, diese müssen jedoch alle Inhalte des Vordrucks des Auftraggebers enthalten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaft für Vertragserfüllung und Mängelansprüche nach VOL/A, 5 % der Bruttoauftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlung nach Leistungsfortschritt, VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben.
Eine Änderung der Person der Bieter oder der Bietergemeinschaft ist nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Änderung der Person der Bieter oder der Bietergemeinschaft ist nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Verkehrssprache auf der Baustelle zwischen Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten, den Vertretern der Firmen und den Behörden ist Deutsch.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15.192.01
Zusätzliche Informationen
a) Erhalt der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch auf der Beschaffungsplattform www.evergabe-online.de erhältlich.
b) Abgabe des Angebotes: Angebote können entweder schriftlich bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle oder elektronisch unter www.evergabe-online.de eingereicht werden.
c) Besichtigung: Vor Abgabe des Angebotes ist der Ort der Ausführung vom Bewerber zwingend zu besichtigen.
Die Ortsbesichtigung muss bis spätestens 11.12.2015 durchgeführt werden. Nähere Informationen finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Zu dem Besichtigungstermin hat der Bieter die Anlage „Nachweis der Objektbesichtigung“ mit seinen Daten ausgefüllt mitzubringen. Nach dem Besichtigungstermin erfolgt die Unterzeichnung durch einen Mitarbeiter oder Beauftragten des Deutschen Museums. Das vom Deutschen Museum unterzeichnete Dokument ist als Nachweis dem Angebot beizulegen. Kosten hierfür werden nicht erstattet. Angebote ohne den Nachweis der Besichtigung können nicht gewertet werden.
Zu dem Besichtigungstermin hat der Bieter die Anlage „Nachweis der Objektbesichtigung“ mit seinen Daten ausgefüllt mitzubringen. Nach dem Besichtigungstermin erfolgt die Unterzeichnung durch einen Mitarbeiter oder Beauftragten des Deutschen Museums. Das vom Deutschen Museum unterzeichnete Dokument ist als Nachweis dem Angebot beizulegen. Kosten hierfür werden nicht erstattet. Angebote ohne den Nachweis der Besichtigung können nicht gewertet werden.
d) Der Bieter hat bei Angebotsabgabe einen Projektleiter und einen Stellvertreter zu benennen. Hierzu ist die entsprechende Bietererklärung auszufüllen. Der Projektleiter muss während der gesamten Laufzeit des Auftrags als Ansprechperson auf Seiten des Auftragnehmers zur Verfügung stehen und hat bei allen Arbeiten auf dem Gelände des Deutschen Museums immer vor Ort zu sein.
d) Der Bieter hat bei Angebotsabgabe einen Projektleiter und einen Stellvertreter zu benennen. Hierzu ist die entsprechende Bietererklärung auszufüllen. Der Projektleiter muss während der gesamten Laufzeit des Auftrags als Ansprechperson auf Seiten des Auftragnehmers zur Verfügung stehen und hat bei allen Arbeiten auf dem Gelände des Deutschen Museums immer vor Ort zu sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gemäß § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2015/S 216-394564 (2015-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 88 965,59 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
a) Erhalt der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch auf der
Beschaffungsplattform www.evergabe-online.de erhältlich.
b) Abgabe des Angebotes: Angebote können entweder schriftlich bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle
oder elektronisch unter www.evergabe-online.de eingereicht werden.
c) Besichtigung: Vor Abgabe des Angebotes ist der Ort der Ausführung vom Bewerber zwingend zu besichtigen.
Die Ortsbesichtigung muss bis spätestens 11.12.2015 durchgeführt werden. Nähere Informationen finden Sie in
den Vergabeunterlagen.
Zu dem Besichtigungstermin hat der Bieter die Anlage „Nachweis der Objektbesichtigung“ mit seinen Daten
ausgefüllt mitzubringen. Nach dem Besichtigungstermin erfolgt die Unterzeichnung durch einen Mitarbeiter
oder Beauftragten des Deutschen Museums. Das vom Deutschen Museum unterzeichnete Dokument ist als
Nachweis dem Angebot beizulegen. Kosten hierfür werden nicht erstattet. Angebote ohne den Nachweis der
Besichtigung können nicht gewertet werden.
d) Der Bieter hat bei Angebotsabgabe einen Projektleiter und einen Stellvertreter zu benennen. Hierzu ist die
entsprechende Bietererklärung auszufüllen. Der Projektleiter muss während der gesamten Laufzeit des Auftrags
als Ansprechperson auf Seiten des Auftragnehmers zur Verfügung stehen und hat bei allen Arbeiten auf dem
Gelände des Deutschen Museums immer vor Ort zu sein.