Abbruch- und Stahlbetonarbeiten - Trinkwasseraufbereitungsanlage für die Bahnhofsquelle in Würzburg

Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH

Die TWV plant die Errichtung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage für die Bahnhofsquelle in Würzburg in

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-06 Auftragsbekanntmachung
2015-09-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-10-07 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen
Menge oder Umfang: Siehe unter II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH
Postanschrift: Haugerring 5
Postleitzahl: 97070
Postort: Würzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wvv.de 🌏
E-Mail: alfred.lanfervoss@wvv.de 📧
Telefon: +49 931361210 📞
Fax: +49 931361890 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-06 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 049-086085
ABl. S-Ausgabe: 49
Zusätzliche Informationen
1. Durchgeführt wird ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbwerb ein. Im Teilnahmenwettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme an dem sich anschließenden Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. 2. Für den Teilnahmeantrag sind Formblätter zu verwenden, die unter ausschreibung.wasseraufbereitung@wvv.de angefordert werden können. Die Formblätter sind Bestandteil der dort zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen, die weitere Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs und insbesondere zur Form der Teilnahmeanträge enthalten. Der Versand der Bewerbungsunterlagen erfolgt automatisch unmittelbar nach Anforderung. Die persönliche Übergabe der Teilnahmeanträge hat an folgende Lieferanschrift zu erfolgen: Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH c/o TWV Abteilung KD-E Herrn Peter Reuther Wallgasse 8 97070 Würzburg Soll der Teilnahmeantrag in einen Briefkasten eingeworfen werden, ist die Postanschrift zu verwenden (siehe Anhang A). 3. Die Auswahl der Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren erfolgt zunächst über eine Ausschlussprüfung. Dabei werden die Teilnahmeanträge zunächst formal geprüft. Ferner wird geprüft, ob die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die nachfolgend genannten Mindestbedingungen erfüllen. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Eigenerklärungen und Unterlagen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern. Zum Verhandlungsverfahren werden maximal sechs Bewerber / Bewerbergemeinschaften zugelassen. Haben nur sechs oder weniger Bewerber / Bewerbergemeinschaften einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Sollten mehr als sechs Bewerber / Bewerbergemeinschaften einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden die sechs Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand folgender Auswahlkriterien ausgewählt: Anzahl der Referenzen über die Ausführung von Abbruch- und Stahlbetonarbeiten im Bestand, die seit 01.01.2005 fertiggestellt wurden oder Baubeginn hatten. Dabei werden Referenzen, die beide Bereiche (Abbrucharbeiten und Stahlbetonarbeiten) umfassen, mit zwei Punkten bewertet. Referenzen, die nur einen der aufgezählten Bereiche umfassen, werden mit einem Punkt bewertet. Es werden die sechs Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl erreichen. Dabei werden die Referenzen / Punkte aller Unternehmen, die im Teilnahmeantrag namentlich angegeben werden, zusammengerechnet. Sollte es nicht möglich sein, die sechs Bewerber mit den meisten Punkten zu ermitteln, wird ergänzend bewertet, wie hoch der addierte Gesamtauftragswert der angegebenen Referenzen über die Ausführung von Abbruch- und Stahlbetonarbeiten im Bestand seit dem 01.01.2010 ist. Nach der Entscheidung der Vergabestelle über die Auswahl der Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaften erhalten die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber / Bewerbergemeinschaften ein Absageschreiben. Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber / Bewerbergemeinschaften erhalten die Vergabeunterlagen einschließlich des Leistungsverzeichnisses, verbunden mit der Aufforderung, ein erstes, noch unverbindliches Angebot abzugeben. Mit jedem Bieter, der ein ordnungsgemäßes indikatives Angebot abgegeben hat, wird ein Verhandlungsgespräch geführt (Verhandlungsrunde). Im Anschluss an die Verhandlungsrunde werden alle Bieter aufgefordert, ein endgültiges Angebot abzugeben. Sofern die Vergabestelle auf der Grundlage der Verhandlungsgespräche zu dem Ergebnis kommt, dass das Leistungsverzeichnis modifiziert werden sollte, wird dies allen Bietern zeitgleich mitgeteilt, damit sie dies bei der Erstellung ihres endgültigen Angebotes berücksichtigen können. Aufgrund des ambitionierten Zeitplans beabsichtigt die Vergabestelle, die Vergabeentscheidung auf der Grundlage der endgültigen Angebote zu treffen und keine weiteren Verhandlungsrunden durchzuführen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, noch weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, den Kreis der Bieter / Bietergemeinschaften, die an den weiteren Verhandlungsrunden teilnehmen dürfen, schrittweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die TWV plant die Errichtung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage für die Bahnhofsquelle in Würzburg in
einem bestehenden Gebäude in der Bahnhofstraße in Würzburg.
Hierzu muss das Gebäude entkernt werden.
Da die Inbetriebnahme der Trinkwasseraufbereitungsanlage Voraussetzung dafür ist,
dass mit dem Umbau des Würzburger Hauptbahnhofes begonnen werden kann,
muss die Trinkwasseraufbereitungsanlage bis Ende Juli 2016 in Betrieb genommen werden.
Art und Umfang der Leistung:
Bautechnik: Abbrucharbeiten und Stahlbetonarbeiten
Abbrucharbeiten:
ca. 1260 m
ca. 500 m
Stahlbetonarbeiten:
ca. 340 m
ca. 700 m
ca. 2100 m
ca. 140 t Baustahl
ca. 4500 m
ca. 70 m Entwässerungsleitungen DN 100 bis 250
ca. 220 m
Die bestehende Lagerhalle mit Abmessungen von ca. 35 x 13 x i.M. 15,5 m wird vollständig entkernt.
Sämtliche Innenwände und die Betondecke des Kellergeschosses werden abgebrochen.
Unmittelbar im Anschluss an die Abbrucharbeiten werden bauseits für ca. 2 Wochen Spezialtiefbauarbeiten
(Bohrpfähle) im Gebäude zur Bauwerkssicherung ausgeführt. Die Leistungen der Bautechnik müssen während
dieser Zeit in Teilbereichen parallel ausgeführt werden.
Das Kellergeschoss erhält eine neue Bodenplatte mit ca. 50 cm Dicke aus Stahlbeton, auf die ein
Fußbodenaufbau in einer Stärke von bis zu 30 cm aufgebracht wird.
Entlang der Innenseite der Außenwände wird eine statisch tragende Innenschale aus Stahlbeton in einer
Wandstärke von 25 cm errichtet. Die Stahlbetonwände liegen an den tragenden Elementen der Außenwände
an, der zwischen Stahlbeton und den bestehenden Außenwänden des Kellergeschosses verbleibende
Zwischenraum wird mit Füllbeton geschlossen.
Die Fensteröffnungen im Kellergeschoss auf der Ostseite der Lagerhalle werden außenseitig mit Mauerwerk
verschlossen, von innen läuft die Stahlbetonwand durch.
Insgesamt 14 Stahlbetonstützen (40 cm x 40 cm) mit querlaufenden Unterzügen nehmen die Last des
neuen Stahlbetonfußbodens des Erdgeschosses auf. In diesem werden Öffnungen zur Aufnahme des CEBTankes,
des Puffertankes des UF sowie der beiden Reinwassertanks ausgespart. Diese stehen somit auf dem
Kellerboden auf.
Am südlichen Ende der Aufbereitungshalle entsteht vom Keller bis in das Obergeschoss ein
brandschutztechnisch abgetrenntes Treppenhaus mit angrenzenden Räumen zur Aufnahme des Dosierraumes
im Erdgeschoss, sowie des Elektroraumes und der Schaltwarte im Obergeschoss. Sämtliche tragenden Wände
in diesem Bereich sowie die Decken werden aus Stahlbeton errichtet, nicht tragende Trennwände werden aus
Mauerwerk errichtet. Bestehende Fensteröffnungen im Erdgeschoss der südlichen Giebelwand der Lagerhalle
werden nicht mehr benötigt und deshalb mit Mauerwerk verschlossen.
An der südlichen Giebelseite der Aufbereitungshalle wird ein Pufferbecken zum Auffangen und der
vergleichmäßigten Ableitung der Spülwässer der Aktivkohlefiltration errichtet. Es hat ein Nutzvolumen
von ca. 200 m3 und ist damit so groß gewählt, dass es einen kompletten Spülstoß zum Klarspülen nach
Filtermaterialwechsel aufnehmen kann. Die Decke wird befahrbar als Betankungsfläche ausgebildet, dessen
Umfeld zu den bestehenden Hofflächen gestaltet.
Aufgrund des engen Zeitplans muss unmittelbar nach Auftragserteilung am 08.07.2015 die Baueinweisung erfolgen
und am 20.07.2015 mit der Ausführung der Bauleistungen begonnen werden.
Näheres ist in den Bewerbungsunterlagen geregelt, die unter ausschreibung.wasseraufbereitung@wvv.de
angefordert werden können.
Referenznummer: Wb-bau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Teilnahmeantrag sind die für die Bereiche Abbrucharbeiten und Stahlbetonarbeiten zuständigen Unternehmen namentlich zu benennen. Nachunternehmer für Teilleistungen dieser Bereiche müssen nicht zwingend im Teilnahmeantrag angegeben werden, sie können auch später benannt werden.
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Von jedem im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung; jedes im Teilnahmeantrag namentlich angegebene Unternehmen muss über eine
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen. Im Falle der Auftragserteilung muss jedes im Teilnahmeantrag namentlich angegebene Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachweisen.
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2. Eigenerklärung, dass für jedes im Teilnahmeantrag namentlich angegebene Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt wurde; dass sich jedes im Teilnahmeantrag namentlich angegebene Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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3. Eigenerklärung, dass für jedes im Teilnahmeantrag namentlich angegebene Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 21 Sektorenverordnung, nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz vorliegen;
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4. Eigenerklärung jedes im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmens zum Berufs-/Handelsregister und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
5. Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung von jedem im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen ordnungsgemäß erfüllt werden.
6. Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Teilnahmeantrag sind die für die Bereiche Abbrucharbeiten und Stahlbetonarbeiten zuständigen Unternehmen namentlich zu benennen. Nachunternehmer für Teilleistungen dieser Bereiche müssen nicht zwingend im Teilnahmeantrag angegeben werden, sie können auch später benannt werden.
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Von jedem im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2012 bis 2014) in den Bereichen Abbrucharbeiten und Stahlbetonarbeiten;
Der durchschnittliche Gesamtumsatz in den Bereichen Abbrucharbeiten und Stahlbetonarbeiten aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen muss in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012 bis 2014) mindestens 5 Mio. EUR netto betragen. D.h. der Gesamtumsatz aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen wird zusammengerechnet.
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2. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Leitungs-/Führungskräften und Facharbeitern in den Bereichen Abbrucharbeiten und Stahlbetonarbeiten aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen;
Insgesamt müssen in den Jahren 2012 bis 2014 durchschnittlich mindestens 2 Leitungs- / Führungskräfte und mindestens 5 Facharbeiter im Bereich Abbrucharbeiten,
mindestens 3 Leitungs-/Führungskräfte und mindestens 20 Facharbeiter im Bereich Stahlbetonarbeiten, beschäftigt worden sein/werden.
Die Leitungs-/Führungskräfte und Facharbeiter aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen werden zusammengerechnet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärungen zu Referenzen;
Es müssen mindestens fünf Referenzen für den Bereich Abbrucharbeiten oder Stahlbetonarbeiten angegeben werden, die seit 01.01.2010 fertiggestellt wurden oder zumindest Baubeginn hatten. Davon muss sich mindestens eine Referenz auf einen Umbau im Bestand beziehen. Von den fünf Referenzen muss mindestens eine Referenz den Bereich Abbrucharbeiten mit einem Mindestauftragswert von 50.000,- EUR netto umfassen und es müssen mindestens 3 Referenzen den Bereich Stahlbetonarbeiten mit einem Mindestauftragswert von 200.000,- EUR netto umfassen. Die Referenzen aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen werden zusammengerechnet.
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2. Eigenerklärung zur Verfügbarkeit;
Alle im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen müssen im Falle der Zuschlagserteilung in der Lage sein, am 08.07.2015 an der Baueinweisung teilzunehmen und ab dem 20.07.2015 mit der Ausführung der Bauleistungen zu beginnen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Jedes im Teilnahmeantrag namentlich angegebene Unternehmen muss über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen. Im Falle der Auftragserteilung muss jedes namentlich angegebene Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachweisen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Lanfervoß
Name: Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH
E-Mail: ausschreibung.wasseraufbereitung@wvv.de 📧
Name: Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH, c/o TWV
Kontaktperson: Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH, c/o TWV
Abteilung KD-E Herrn Peter Reuther

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-08 📅
Datum des Endes: 2016-06-03 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. die Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 101 a und 101 b GWB).
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 049-086085 (2015-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 178-324192
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 49-086085
ABl. S-Ausgabe: 178

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Quelle: OJS 2015/S 178-324192 (2015-09-10)
Ergänzende Angaben (2015-10-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 197-358104
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 178-324192
ABl. S-Ausgabe: 197
Quelle: OJS 2015/S 197-358104 (2015-10-07)