Der Auftraggeber beabsichtigt die losweise Vergabe von Abbrucharbeiten (Los 1) sowie von Leistungen der zentralen Baustelleneinrichtung (ZBE) für den Zeitraum der Abbrucharbeiten als auch der Neubaumaßnahme (Los 2). Der Auftraggeber strebt eine Erweiterung seines Angebots am Standort Klinikum Fürth in der Jakob-Henle-Straße 1 an. Hierfür soll das bestehende Gebäude der ehemaligen Kinderklinik auf dem Gelände des Klinikums Fürth abgebrochen und das Grundstück daran anschließend mit einer psychiatrischen Fachklinik neu bebaut werden. Das bestehende Gebäude der ehemaligen Kinderklinik am Standort Fürth wurde um das Jahr 1960 errichtet. Seit ca. Ende der 1990iger Jahre sind die Gebäude der ehemaligen Kinderklinik größtenteils ungenutzt, ausgenommen sind Nutzungen des Untergeschosses sowie das Erdgeschosses. Im Rahmen einer im Vorfeld vorgenommenen orientierenden Bausubstanzuntersuchung wurden von einem Fachgutachter die Schadstoffe im Gebäude der ehemaligen Kinderklinik ermittelt. Dabei wurden hohe PCB-Konzentrationen sowie hohe Mengen an schwach- und festgebundenem Asbest im gesamten Gebäude der ehemaligen Kinderklinik des Klinikums Fürth vorgefunden. Das bestehende Gebäude befindet sich am östlichen Rand des Geländes des Klinikums Fürth am Ende der Jakob-Henle-Straße. Direkt neben dem bestehenden Gebäude der ehemaligen Kinderklinik befinden sich weitere Gebäude des Klinikums Fürth. Diese weiteren Gebäude des Klinikums Fürth sind während der gesamten Bauzeit in Nutzung. Daher sind bei den ausgeschriebenen Leistungen entsprechende Schutzmaßnahmen wie unter anderem die Vorgaben zu den Arbeitszeiten und zum Immissionsschutz zwingend einzuhalten. Für die Teilmaßnahme „Abbruch der ehemaligen Kinderklinik und vorbereitende Maßnahmen“ liegt mittlerweile eine Bewilligung des Zuwendungsgebers vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten
Menge oder Umfang:
Los 1: AbbrucharbeitenAbbrucharbeiten eines siebengeschossigen Gebäudes, von Freiflächen, Versorgungskanälen und Nebenanlagen, Umfang ca. 44 000 m3, Verbauarbeiten, abzuschließen bis August 2016 (Rückbau) bzw. Dezember 2016 (Verbau).Los 2: Zentralen Baustelleneinrichtung (ZBE)Aufbau, Vorhalten, Betreiben, Abbau der zentralen Baustelleneinrichtung für Abbruch und Neubau sowie Elektroinstallation, abzuschließen voraussichtlich bis September 2019.
Los 1: AbbrucharbeitenAbbrucharbeiten eines siebengeschossigen Gebäudes, von Freiflächen, Versorgungskanälen und Nebenanlagen, Umfang ca. 44 000 m3, Verbauarbeiten, abzuschließen bis August 2016 (Rückbau) bzw. Dezember 2016 (Verbau).Los 2: Zentralen Baustelleneinrichtung (ZBE)Aufbau, Vorhalten, Betreiben, Abbau der zentralen Baustelleneinrichtung für Abbruch und Neubau sowie Elektroinstallation, abzuschließen voraussichtlich bis September 2019.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirkskliniken Mittelfranken
Postanschrift: Feuchtwanger Str. 38
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bezirkskliniken-mfr.de🌏
E-Mail: dirk.loleit@bezirkskliniken-mfr.de📧
Fax: +49 98146533012 📠
Zusätzlich zu den Angaben nach Ziff. III.2.1), Ziff. III.2.2) und Ziff. III.2.3) im Zusammenhang mit der Eignung des Bieters sind für das Los 1 (Abbrucharbeiten) dazu ergänzend die weiteren nachfolgend genannten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen, die wertungsrelevant sind:
— Vorlage eines auftragsspezifischen Entsorgungs- und Rückbaukonzepts, das leistungsspezifische Darstellungen in einem darin enthaltenen (1) Entsorgungskonzept, (2) einem Rückbaukonzept mit Terminplan und Arbeitskräfteeinsatz und (3) einem Baustelleneinrichtungsplan enthalten muss.
— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden, die bei der Vergabestelle anzufordern sind.
— Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
Zusätzlich zu den Angaben nach Ziff. III.2.1), Ziff. III.2.2) und Ziff. III.2.3) im Zusammenhang mit der Eignung des Bieters sind für das Los 1 (Abbrucharbeiten) dazu ergänzend die weiteren nachfolgend genannten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen, die wertungsrelevant sind:
— Vorlage eines auftragsspezifischen Entsorgungs- und Rückbaukonzepts, das leistungsspezifische Darstellungen in einem darin enthaltenen (1) Entsorgungskonzept, (2) einem Rückbaukonzept mit Terminplan und Arbeitskräfteeinsatz und (3) einem Baustelleneinrichtungsplan enthalten muss.
— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden, die bei der Vergabestelle anzufordern sind.
— Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die losweise Vergabe von Abbrucharbeiten (Los 1) sowie von Leistungen der zentralen Baustelleneinrichtung (ZBE) für den Zeitraum der Abbrucharbeiten als auch der Neubaumaßnahme (Los 2). Der Auftraggeber strebt eine Erweiterung seines Angebots am Standort Klinikum Fürth in der Jakob-Henle-Straße 1 an. Hierfür soll das bestehende Gebäude der ehemaligen Kinderklinik auf dem Gelände des Klinikums Fürth abgebrochen und das Grundstück daran anschließend mit einer psychiatrischen Fachklinik neu bebaut werden. Das bestehende Gebäude der ehemaligen Kinderklinik am Standort Fürth wurde um das Jahr 1960 errichtet. Seit ca. Ende der 1990iger Jahre sind die Gebäude der ehemaligen Kinderklinik größtenteils ungenutzt, ausgenommen sind Nutzungen des Untergeschosses sowie das Erdgeschosses. Im Rahmen einer im Vorfeld vorgenommenen orientierenden Bausubstanzuntersuchung wurden von einem Fachgutachter die Schadstoffe im Gebäude der ehemaligen Kinderklinik ermittelt. Dabei wurden hohe PCB-Konzentrationen sowie hohe Mengen an schwach- und festgebundenem Asbest im gesamten Gebäude der ehemaligen Kinderklinik des Klinikums Fürth vorgefunden. Das bestehende Gebäude befindet sich am östlichen Rand des Geländes des Klinikums Fürth am Ende der Jakob-Henle-Straße. Direkt neben dem bestehenden Gebäude der ehemaligen Kinderklinik befinden sich weitere Gebäude des Klinikums Fürth. Diese weiteren Gebäude des Klinikums Fürth sind während der gesamten Bauzeit in Nutzung. Daher sind bei den ausgeschriebenen Leistungen entsprechende Schutzmaßnahmen wie unter anderem die Vorgaben zu den Arbeitszeiten und zum Immissionsschutz zwingend einzuhalten. Für die Teilmaßnahme „Abbruch der ehemaligen Kinderklinik und vorbereitende Maßnahmen“ liegt mittlerweile eine Bewilligung des Zuwendungsgebers vor.
Der Auftraggeber beabsichtigt die losweise Vergabe von Abbrucharbeiten (Los 1) sowie von Leistungen der zentralen Baustelleneinrichtung (ZBE) für den Zeitraum der Abbrucharbeiten als auch der Neubaumaßnahme (Los 2). Der Auftraggeber strebt eine Erweiterung seines Angebots am Standort Klinikum Fürth in der Jakob-Henle-Straße 1 an. Hierfür soll das bestehende Gebäude der ehemaligen Kinderklinik auf dem Gelände des Klinikums Fürth abgebrochen und das Grundstück daran anschließend mit einer psychiatrischen Fachklinik neu bebaut werden. Das bestehende Gebäude der ehemaligen Kinderklinik am Standort Fürth wurde um das Jahr 1960 errichtet. Seit ca. Ende der 1990iger Jahre sind die Gebäude der ehemaligen Kinderklinik größtenteils ungenutzt, ausgenommen sind Nutzungen des Untergeschosses sowie das Erdgeschosses. Im Rahmen einer im Vorfeld vorgenommenen orientierenden Bausubstanzuntersuchung wurden von einem Fachgutachter die Schadstoffe im Gebäude der ehemaligen Kinderklinik ermittelt. Dabei wurden hohe PCB-Konzentrationen sowie hohe Mengen an schwach- und festgebundenem Asbest im gesamten Gebäude der ehemaligen Kinderklinik des Klinikums Fürth vorgefunden. Das bestehende Gebäude befindet sich am östlichen Rand des Geländes des Klinikums Fürth am Ende der Jakob-Henle-Straße. Direkt neben dem bestehenden Gebäude der ehemaligen Kinderklinik befinden sich weitere Gebäude des Klinikums Fürth. Diese weiteren Gebäude des Klinikums Fürth sind während der gesamten Bauzeit in Nutzung. Daher sind bei den ausgeschriebenen Leistungen entsprechende Schutzmaßnahmen wie unter anderem die Vorgaben zu den Arbeitszeiten und zum Immissionsschutz zwingend einzuhalten. Für die Teilmaßnahme „Abbruch der ehemaligen Kinderklinik und vorbereitende Maßnahmen“ liegt mittlerweile eine Bewilligung des Zuwendungsgebers vor.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: PKF-Abbrucharbeiten
Kurze Beschreibung:
Abbrucharbeiten eines siebengeschossigen Gebäudes, von Freiflächen, Versorgungskanälen und Nebenanlagen, Umfang ca. 44 000 m3, Verbauarbeiten.
Menge oder Umfang: Abbrucharbeiten eines siebengeschossigen Gebäudes, von Freiflächen, Versorgungskanälen und Nebenanlagen, Umfang ca. 44 000 m3, Verbauarbeiten.
Dauer: 10 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Zentrale Baustelleneinrichtung
Kurze Beschreibung:
Aufbau, Vorhalten, Betreiben, Abbau der zentralen Baustelleneinrichtung für Abbruch und Neubau sowie Elektroinstallation voraussichtlich bis September 2019.
Menge oder Umfang: Aufbau, Vorhalten, Betreiben, Abbau der zentralen Baustelleneinrichtung für Abbruch und Neubau sowie Elektroinstallation voraussichtlich bis September 2018.
Dauer: 37 Monate
Menge oder Umfang:
Los 1: Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten eines siebengeschossigen Gebäudes, von Freiflächen, Versorgungskanälen und Nebenanlagen, Umfang ca. 44 000 m3, Verbauarbeiten, abzuschließen bis August 2016 (Rückbau) bzw. Dezember 2016 (Verbau).
Los 2: Zentralen Baustelleneinrichtung (ZBE)
Aufbau, Vorhalten, Betreiben, Abbau der zentralen Baustelleneinrichtung für Abbruch und Neubau sowie Elektroinstallation, abzuschließen voraussichtlich bis September 2019.
Referenznummer: PKF-Abbrucharbeiten Kinderklinik Fürth und Zentrale Baustelleneinrichtung (ZBE)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fürth.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sowohl für Los 1 (Abbrucharbeiten) als auch Los 2 (Zentrale Baustelleneinrichtung) sind nachfolgend genannte Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
— Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (ggf. mit den in der Erklärung genannten Ergänzungen/ Beiblättern):
„Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt, dass
a) über sein Vermögen nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei,
a) über sein Vermögen nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei,
b) er sich nicht in Liquidation befindet,
c) er in eigener Person bzw. durch einen seiner verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde oder, falls dies geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/ Nachweise zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit beigefügt sind,
c) er in eigener Person bzw. durch einen seiner verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde oder, falls dies geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/ Nachweise zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit beigefügt sind,
d) er in eigener Person bzw. durch einen seiner verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, was insbesondere beinhaltet, dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen einschlägiger Strafbestimmungen vorliegt und kein Berufsverbot ausgesprochen wurde, ODER, falls davon etwas geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/ Nachweise zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit beifüge(n),
d) er in eigener Person bzw. durch einen seiner verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, was insbesondere beinhaltet, dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen einschlägiger Strafbestimmungen vorliegt und kein Berufsverbot ausgesprochen wurde, ODER, falls davon etwas geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/ Nachweise zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit beifüge(n),
e) er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
f) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
g) er keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit anderen Bietern getroffen hat, Kenntnis der Inhalte anderer Angebote hat oder anderen Bietern Kenntnis über Inhalte seines Angebots gegeben hat,
h) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
i) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung),
i) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung),
j) er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind oder er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt,
j) er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind oder er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt,
k) er nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist bzw. in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Eintragung des Bieters] bei folgendem Register (Bezeichnung, Ort): [Eintragung des Bieters] und
l) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.“
l) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.“
— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden, die bei der Vergabestelle anzufordern sind.
— Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
— Vgl. auch nach Ziff. III.2.2) und Ziff. III.2.3) zu machende Angaben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sowohl für Los 1 (Abbrucharbeiten) als auch Los 2 (Zentrale Baustelleneinrichtung) sind nachfolgend genannte Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
— Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2012–2014 (netto) des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2012),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2012–2014 (netto) des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2012),
— Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren 2012–2014 (netto) vom Bieter/Mitglieds der Bietergemeinschaft jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2012),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren 2012–2014 (netto) vom Bieter/Mitglieds der Bietergemeinschaft jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2012),
— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden, die bei der Vergabestelle anzufordern sind.
— Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
— Vgl. auch nach Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.3) zu machende Angaben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sowohl für Los 1 (Abbrucharbeiten) als auch Los 2 (Zentrale Baustelleneinrichtung) sind nachfolgend genannte Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
— Angabe von einer oder mehreren Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung vergleichbar sind (Angabe von Referenzauftraggeber, Jahresumsatz mit dem Auftrag, Zeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten Anfang und Ende), Auftragnehmer des Referenzauftrages, Beschreibung von Art und Umfang der eigenen Leistungen sowie weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefon/ Fax/ E-Mail). Vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand sind Referenzen, sofern es sich um Arbeiten im Klinikbereich oder bei laufendem Betrieb in sensiblen Arbeitsbereichen handelt, die Abbruchhöhe größer 20 m ist, der Bruttorauminhalt (BRI) größer 40.000 m3 ist und komplexe Asbest und PCB-Sanierungen Gegenstand sind. Sofern sich die Vergleichbarkeit nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers und des Auftrages ergibt, muss dies unter „Angaben zur Vergleichbarkeit“ erläutert werden. Für weitere Referenzen kann die Vorlage elektronisch kopiert und als ergänzende Seiten in das WORD-Dokument eingefügt werden (bitte Nummerierung entsprechend fortführen). Die Referenzen müssen aktuell sein (aus den letzten 3 Jahren). Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzensind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er unter „Bemerkungen“ erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden,
— Angabe von einer oder mehreren Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung vergleichbar sind (Angabe von Referenzauftraggeber, Jahresumsatz mit dem Auftrag, Zeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten Anfang und Ende), Auftragnehmer des Referenzauftrages, Beschreibung von Art und Umfang der eigenen Leistungen sowie weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefon/ Fax/ E-Mail). Vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand sind Referenzen, sofern es sich um Arbeiten im Klinikbereich oder bei laufendem Betrieb in sensiblen Arbeitsbereichen handelt, die Abbruchhöhe größer 20 m ist, der Bruttorauminhalt (BRI) größer 40.000 m3 ist und komplexe Asbest und PCB-Sanierungen Gegenstand sind. Sofern sich die Vergleichbarkeit nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers und des Auftrages ergibt, muss dies unter „Angaben zur Vergleichbarkeit“ erläutert werden. Für weitere Referenzen kann die Vorlage elektronisch kopiert und als ergänzende Seiten in das WORD-Dokument eingefügt werden (bitte Nummerierung entsprechend fortführen). Die Referenzen müssen aktuell sein (aus den letzten 3 Jahren). Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzensind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er unter „Bemerkungen“ erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden,
— Falls sich der Bieter/die Bietergemeinschaft hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Nachunternehmer) und Bestätigung, dass der der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorlegt, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in den Vergabeunterlagen gefordert sind,
— Falls sich der Bieter/die Bietergemeinschaft hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Nachunternehmer) und Bestätigung, dass der der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorlegt, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in den Vergabeunterlagen gefordert sind,
— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden, die bei der Vergabestelle anzufordern sind.
— Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
— Vgl. auch nach Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) zu machende Angaben.
Für das Los 1 (Abbrucharbeiten) sind dazu ergänzend die weiteren nachfolgend genannten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
— Benennung eines für die Leistungserbringung vorgesehenen Abfallbeauftragten und Vorlage eines Sachkundenachweises. Sofern die Vorlage eines Sachkundenachweises nicht möglich ist, muss die Fachkunde bei der Entsorgung von Abfällen unter Angabe von einer oder mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
— Benennung eines für die Leistungserbringung vorgesehenen Abfallbeauftragten und Vorlage eines Sachkundenachweises. Sofern die Vorlage eines Sachkundenachweises nicht möglich ist, muss die Fachkunde bei der Entsorgung von Abfällen unter Angabe von einer oder mehreren Referenzen nachgewiesen werden.
— Benennung einer für die Leistungserbringung vorgesehenen fachkundigen und gegenüber den sonstigen vom Auftragnehmer eingesetzten Personen weisungsbefugten Person im Sinne der Technischen Regeln für Gefahrstoffe Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten im Stand Januar 2014 (TRGS 519) und Vorlage eines Sachkundenachweises gemäß Ziffer 2.7 der TRGS 519 (Befähigungsnachweis für Asbestarbeiten, fest und schwach gebundener Asbest). Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten nur noch bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung abzugeben, dass er die auf der Baustelle eingesetzten Aufsichtspersonen entsprechend nachqualifiziert.
— Benennung einer für die Leistungserbringung vorgesehenen fachkundigen und gegenüber den sonstigen vom Auftragnehmer eingesetzten Personen weisungsbefugten Person im Sinne der Technischen Regeln für Gefahrstoffe Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten im Stand Januar 2014 (TRGS 519) und Vorlage eines Sachkundenachweises gemäß Ziffer 2.7 der TRGS 519 (Befähigungsnachweis für Asbestarbeiten, fest und schwach gebundener Asbest). Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten nur noch bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung abzugeben, dass er die auf der Baustelle eingesetzten Aufsichtspersonen entsprechend nachqualifiziert.
— Vorlage eines Befähigungsnachweises für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524 / BGR 128).
— Vorlage eines Entsorgungsfachbetriebszertifikats gemäß Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV). Sofern die Vorlage eines Entsorgungsfachbetriebszertifikats nicht möglich ist, muss unter Angabe der für die Leistungserbringung im Falle einer Beauftragung vorgesehenen Entsorgungswege über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle nachgewiesen werden.
— Vorlage eines Entsorgungsfachbetriebszertifikats gemäß Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV). Sofern die Vorlage eines Entsorgungsfachbetriebszertifikats nicht möglich ist, muss unter Angabe der für die Leistungserbringung im Falle einer Beauftragung vorgesehenen Entsorgungswege über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle nachgewiesen werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung 30 Tage nach Eingang einer vollständigen prüffahigen Rechnung, im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter: Bieter- /Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und nach der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot der Bietergemeinschaft ausgeschlossen. Mehrfachangebote sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter: Bieter- /Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und nach der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot der Bietergemeinschaft ausgeschlossen. Mehrfachangebote sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss.
— Mehrfachangebote sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Bieter- und Arbeitsgemeinschaften.
— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden, die bei der Vergabestelle anzufordern sind.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-09 📅
Öffnungsort:
Bezirkskliniken Mittelfranken, Feuchtwanger Straße 38, 91522 Ansbach, Deutschland.
Ort des Eröffnungstermins: Bezirkskliniken Mittelfranken, Feuchtwanger Straße 38, 91522 Ansbach, Deutschland.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Justiziar
Herrn Dirk Loleit
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de📧
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-02 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: PKF-Abbrucharbeiten Kinderklinik Fürth und Zentrale Baustelleneinrichtung (ZBE)
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 125-228656
Zusätzliche Informationen
Zusätzlich zu den Angaben nach Ziff. III.2.1), Ziff. III.2.2) und Ziff. III.2.3) im Zusammenhang mit der Eignung des Bieters sind für das Los 1 (Abbrucharbeiten) dazu ergänzend die weiteren nachfolgend genannten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen, die wertungsrelevant sind:
Zusätzlich zu den Angaben nach Ziff. III.2.1), Ziff. III.2.2) und Ziff. III.2.3) im Zusammenhang mit der Eignung des Bieters sind für das Los 1 (Abbrucharbeiten) dazu ergänzend die weiteren nachfolgend genannten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen, die wertungsrelevant sind:
— Vorlage eines auftragsspezifischen Entsorgungs- und Rückbaukonzepts, das leistungsspezifische Darstellungen in einem darin enthaltenen (1) Entsorgungskonzept, (2) einem Rückbaukonzept mit Terminplan und Arbeitskräfteeinsatz und (3) einem Baustelleneinrichtungsplan enthalten muss.
— Vorlage eines auftragsspezifischen Entsorgungs- und Rückbaukonzepts, das leistungsspezifische Darstellungen in einem darin enthaltenen (1) Entsorgungskonzept, (2) einem Rückbaukonzept mit Terminplan und Arbeitskräfteeinsatz und (3) einem Baustelleneinrichtungsplan enthalten muss.
— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden, die bei der Vergabestelle anzufordern sind.
— Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristablauf für einen Nachprüfungsantrag ist 15 Tage nach Zurückweisung einer Rüge. Für Rügen von Verstößen gegenvergaberechtliche Bestimmungen gilt während des gesamten Vergabeverfahrens zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Unverzüglichkeitserfordernis gemäß § 107 Abs. 3 GWB, grundsätzlich ist danach eine Rüge je nach Umständen binnen einem bis spätestens drei Tagen einzureichen) eine Höchstfrist von 14Tagen ab Kenntnis des Verstoßes durch den Interessenten/Bewerber/Bieter. Der Auftrag wird 15 Tage (bei Versendung per Brief) bzw. 10 Tage bei (elektronischer Versendung) nach Vorabinformation gemäß § 101a GWB erteilt. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren binnen 30 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes oder Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, bei Unkenntnis und ohne eine solche Bekanntmachung binnen 6 Monaten nach Vertragsschluss, geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristablauf für einen Nachprüfungsantrag ist 15 Tage nach Zurückweisung einer Rüge. Für Rügen von Verstößen gegenvergaberechtliche Bestimmungen gilt während des gesamten Vergabeverfahrens zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Unverzüglichkeitserfordernis gemäß § 107 Abs. 3 GWB, grundsätzlich ist danach eine Rüge je nach Umständen binnen einem bis spätestens drei Tagen einzureichen) eine Höchstfrist von 14Tagen ab Kenntnis des Verstoßes durch den Interessenten/Bewerber/Bieter. Der Auftrag wird 15 Tage (bei Versendung per Brief) bzw. 10 Tage bei (elektronischer Versendung) nach Vorabinformation gemäß § 101a GWB erteilt. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren binnen 30 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes oder Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, bei Unkenntnis und ohne eine solche Bekanntmachung binnen 6 Monaten nach Vertragsschluss, geltend gemacht werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 221-402129 (2015-11-09)
Ergänzende Angaben (2015-12-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirkskliniken Mittelfranken, Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen)
Postanschrift: Feuchtwanger Straße 38
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-15 📅
Name: Abbruch Michael Reithelshöfer GmbH
2️⃣
Name: (kein Zuschlag erteilt)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristablauf für einen Nachprüfungsantrag ist 15 Tage nach Zurückweisung einer Rüge. Für Rügen von Verstößen gegen vergaberechtliche Bestimmungen gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Unverzüglichkeitserfordernis, grundsätzlich ist danach eine Rüge je nach Umständen binnen einem bis spätestens 3 Tagen einzureichen) eine Höchstfrist von 14 Tagen ab Kenntnis des Verstoßes durch den Interessenten/Bewerber/Bieter. Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren binnen 30 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes oder Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, höchstens aber binnen sechs Monaten nach Vertragsschluss, geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristablauf für einen Nachprüfungsantrag ist 15 Tage nach Zurückweisung einer Rüge. Für Rügen von Verstößen gegen vergaberechtliche Bestimmungen gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Unverzüglichkeitserfordernis, grundsätzlich ist danach eine Rüge je nach Umständen binnen einem bis spätestens 3 Tagen einzureichen) eine Höchstfrist von 14 Tagen ab Kenntnis des Verstoßes durch den Interessenten/Bewerber/Bieter. Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren binnen 30 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes oder Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, höchstens aber binnen sechs Monaten nach Vertragsschluss, geltend gemacht werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 084-148213 (2016-04-27)