Abfallentsorgung/Sammlung auf Park- und Rastanlagen an BAB im Geschäftsbereich Hannover

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover

Abfallsammlung auf BAB Parkplätzen, Entleerung von Abfallbehältern 0,7 m und Stellung und Entleerung von Container 20 m auf BAB Parkplätzen, sowie die Entsorgung dieser Abfälle im Bereich der Autobahnmeisterei Braunschweig.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-21.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
“Abfallsammlung/ Entsorgung auf BAB Parkplätzen im Bereich der AM BraunschweigCa. 4 St Container 36 m3, 264 St. Müllbehälter 0,70 m3, 2 300 to Abfallentsorgung.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover
Postanschrift: Dorfstraße 17-19
Postleitzahl: 30519
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: steffen.myrach@nlstbv.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 511399360 📞
Fax: +49 51139936299 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 187-339121
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen

“Die Verschickung der Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt erst nach Eingang der Einzahlungsbestätigung.”
Quelle: OJS 2015/S 187-339121 (2015-09-21)