Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall, Sperrmüll, Bioabfall, Grünschnitt und Astwerk sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten in der Stadt Bad Berleburg und Transport zu den vom Kreis Siegen-Wittgenstein zugewiesenen Entsorgungsanlagen gemäß Leistungsbeschreibung. Los 2: Gestellung Behälter, Einsammlung und Transport von Altpapier und Verwertung des Altpapiers gemäß Leistungsbeschreibung. Los 3: Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen, Transport zu einer vom Kreis Siegen-Wittgenstein zugewiesenen Übergabestelle gemäß Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
Menge oder Umfang:
Los 1: Restabfall ca. 2 900 t/a; Sperrmüll ca. 630 t/a, Elektro- u. Elektronikaltgeräte ca. 60 t/a, Grünabfälle ca. 10 t/a, Bioabfall ca. 1 500 t/a;Los 2: Altpapier ca. 900 t/a;Los 3: Sammlung schadstoffhaltige Abfälle, 4 Termine jährlich,Einwohner: 19 149.
Los 1: Restabfall ca. 2 900 t/a; Sperrmüll ca. 630 t/a, Elektro- u. Elektronikaltgeräte ca. 60 t/a, Grünabfälle ca. 10 t/a, Bioabfall ca. 1 500 t/a;Los 2: Altpapier ca. 900 t/a;Los 3: Sammlung schadstoffhaltige Abfälle, 4 Termine jährlich,Einwohner: 19 149.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammeln von kommunalem Müll📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Bürgermeister, Stadt Bad Berleburg
Postanschrift: Poststraße 42
Postleitzahl: 57319
Postort: Bad Berleburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bad-berleburg.de🌏
Telefon: +49 2751923282📞
Fax: +49 275192317282 📠
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform subreport ELVIS http://www.subreport.de – unter Nummer E 56925816 darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 7.8.2015, 11:00 Uhr bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform subreport ELVIS http://www.subreport.de – unter Nummer E 56925816 darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 7.8.2015, 11:00 Uhr bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall, Sperrmüll, Bioabfall, Grünschnitt und Astwerk sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten in der Stadt Bad Berleburg und Transport zu den vom Kreis Siegen-Wittgenstein zugewiesenen Entsorgungsanlagen gemäß Leistungsbeschreibung.
Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall, Sperrmüll, Bioabfall, Grünschnitt und Astwerk sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten in der Stadt Bad Berleburg und Transport zu den vom Kreis Siegen-Wittgenstein zugewiesenen Entsorgungsanlagen gemäß Leistungsbeschreibung.
Los 2: Gestellung Behälter, Einsammlung und Transport von Altpapier und Verwertung des Altpapiers gemäß Leistungsbeschreibung.
Los 3: Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen, Transport zu einer vom Kreis Siegen-Wittgenstein zugewiesenen Übergabestelle gemäß Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Restabfall und andere Abfälle außer Altpapier und schadstoffhaltige Abfälle
Kurze Beschreibung:
Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall, Sperrmüll, Bioabfall, Grünabfälle sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten in der Stadt Bad Berleburg und Transport zu den vom Kreis Siegen-Wittgenstein zugewiesenen Entsorgungsanlagen gemäß Leistungsbeschreibung.
Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall, Sperrmüll, Bioabfall, Grünabfälle sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten in der Stadt Bad Berleburg und Transport zu den vom Kreis Siegen-Wittgenstein zugewiesenen Entsorgungsanlagen gemäß Leistungsbeschreibung.
Menge oder Umfang: Los 1: Restabfall ca. 2 900 t/a; Sperrmüll ca. 630 t/a, Elektro- u. Elektronikaltgeräte ca. 60 t/a, Grünabfälle ca. 10 t/a, Bioabfall ca. 1 500 t/a; Einwohner: 19 149.
Los 1: Restabfall ca. 2 900 t/a; Sperrmüll ca. 630 t/a, Elektro- u. Elektronikaltgeräte ca. 60 t/a, Grünabfälle ca. 10 t/a, Bioabfall ca. 1 500 t/a;
Einwohner: 19 149.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Altpapier
Menge oder Umfang: Los 2: Altpapier ca. 900 t/a;Einwohner: 19 149.
Los 2: Altpapier ca. 900 t/a;
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Schadstoffhaltigen Abfälle
Menge oder Umfang: Los 3: Sammlung schadstoffhaltige Abfälle, 4 Termine jährlich.Einwohner: 19 149.
Los 3: Sammlung schadstoffhaltige Abfälle, 4 Termine jährlich.
Los 3: Sammlung schadstoffhaltige Abfälle, 4 Termine jährlich,
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bad Berleburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen/Nachweise:
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote bis max. 12 Monate alt, Auszugsdatum muss erkennbar sein). Kleinunternehmen, die nicht verpflichtet sind, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, haben die Gewerbeanmeldung (inkl. eventueller späteren Änderungen) vorzulegen.
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote bis max. 12 Monate alt, Auszugsdatum muss erkennbar sein). Kleinunternehmen, die nicht verpflichtet sind, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, haben die Gewerbeanmeldung (inkl. eventueller späteren Änderungen) vorzulegen.
— Nachweis ist vorzulegen von:
Jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem anderen Unternehmen, auf das verwiesen wurde.
— Erläuterung:
Ausdruck/Kopie.
— Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Siehe auch Vergabeunterlagen.
Alle in Ziffer III.2.1) in den geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Referenz.
Siehe geforderte Referenz unter Ziffer III.2.3).
Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Art und Umfang der Mittel müssen in der Verpflichtungserklärung dargestellt werden. In diesem Fall sind andere Unternehmen, auf deren Nachweise verwiesen wurde, bei Beauftragung des Bieters so einzubeziehen, dass die von den anderen Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel die Eignung des Bieters zur Durchführung des zu vergebenden Auftrages begründen oder sichern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Art und Umfang der Mittel müssen in der Verpflichtungserklärung dargestellt werden. In diesem Fall sind andere Unternehmen, auf deren Nachweise verwiesen wurde, bei Beauftragung des Bieters so einzubeziehen, dass die von den anderen Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel die Eignung des Bieters zur Durchführung des zu vergebenden Auftrages begründen oder sichern.
Bei Beauftragung ist der Bieter verpflichtet, die zugesicherten Mittel des anderen Unternehmens auch zu nutzen.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR-Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Siehe auch Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Alle in Ziffer III.2.2) in den geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärungen/Nachweise:
— Personalqualifikation.
Lose 1 bis 2:
Zahl der beschäftigten Fahrer für die letzten 3 Kalenderjahre, die kommunale Abfälle im Behälterholsystem (2-rädige Behälter) mindestens 2 Jahre lang einsammelt haben.
Los 3:
Nachweis, dass mindestens 1 beschäftigte und für die Leistungserbringung vorgesehene Person die Sachkunde der TRGS 520 – Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle – Punkt „4 Personal“ (Anforderungen an eine Fachkraft, belegt durch Zeugnisse zu einer nach TRGS 520 in Punkt 4.2 geforderten Ausbildung und die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am „Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit gefährlichen Abfällen“ (Anlage 3 zu TRGS 520)) hat und gemäß der TRGS 520 eingesetzt werden kann sowie Eigenerklärung zur Berufserfahrung der Person.
Nachweis, dass mindestens 1 beschäftigte und für die Leistungserbringung vorgesehene Person die Sachkunde der TRGS 520 – Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle – Punkt „4 Personal“ (Anforderungen an eine Fachkraft, belegt durch Zeugnisse zu einer nach TRGS 520 in Punkt 4.2 geforderten Ausbildung und die Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme am „Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit gefährlichen Abfällen“ (Anlage 3 zu TRGS 520)) hat und gemäß der TRGS 520 eingesetzt werden kann sowie Eigenerklärung zur Berufserfahrung der Person.
Nachweis ist vorzulegen von:
In Summe müssen die Anforderungen von einer Person, die beim Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitgliedern oder anderen Unternehmen, auf die verwiesen wurde, beschäftigt ist, erfüllt werden.
Erläuterung:
— Zeugnisse und Sachkundenachweis(e), durch berechtigte Dritte ausgestellt in Form von Kopien;
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung der Person mit Sachkunde.
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb.
Lose 1 bis 3:
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb,
Tätigkeit muss beinhalten.
Los 1 und 2:
„Einsammeln und Befördern“ mindestens mit Abfallschlüsselnummern:
Mindestens für Abfallschlüsselnummern für alle bei der Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen einzusammelnden Abfälle gemäß der Leistungsbeschreibung.
Los 1 bis 3:
Das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb ist von allen Bietern, Bietergemeinschaftsmitgliedern und anderen Unternehmen, auf die verwiesen wurde, vorzulegen. Dies gilt nicht für Papierfabriken und Altpapierhändler denen das Altpapier vom Bieter zur Verwertung übergeben wird.
Das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb ist von allen Bietern, Bietergemeinschaftsmitgliedern und anderen Unternehmen, auf die verwiesen wurde, vorzulegen. Dies gilt nicht für Papierfabriken und Altpapierhändler denen das Altpapier vom Bieter zur Verwertung übergeben wird.
Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglieder und andere Unternehmen, auf die verwiesen wurde, können sich bei dem Nachweis der Tätigkeiten und den Abfallschlüsselnummern ergänzen. In Summe müssen alle genannten Abfallschlüsselnummern sowohl für die Tätigkeit „Einsammeln“ und auch „Befördern“ pro Los vorgelegt werden.
Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglieder und andere Unternehmen, auf die verwiesen wurde, können sich bei dem Nachweis der Tätigkeiten und den Abfallschlüsselnummern ergänzen. In Summe müssen alle genannten Abfallschlüsselnummern sowohl für die Tätigkeit „Einsammeln“ und auch „Befördern“ pro Los vorgelegt werden.
Erläuterung (soweit notwendig):
Zertifikat mit allen Anhängen als amtlich beglaubigte Kopie.
Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote noch gültig sein.
Zusätzlich werden weitere Abfallarten anerkannt, wenn dazu ein Hinweis im Zertifikat enthalten ist und für die betreffenden Abfallarten gültige Sammel-entsorgungsnachweise (mit Datum nach Ausstellung des Zertifikates) beigefügt werden. Alle Dokumente sind als amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen.
Zusätzlich werden weitere Abfallarten anerkannt, wenn dazu ein Hinweis im Zertifikat enthalten ist und für die betreffenden Abfallarten gültige Sammel-entsorgungsnachweise (mit Datum nach Ausstellung des Zertifikates) beigefügt werden. Alle Dokumente sind als amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen.
Eigenerklärungen/Nachweise (soweit zutreffend):
Los 1 bis 3.
Formular Bietergemeinschaften,
Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und zu unterschreiben.
Eigenerklärung Formular der Vergabeunterlagen ist zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Referenz:
Los 1 und 2 Referenz:
Eigenerklärung des Bieters, in der steht, dass er im Auftrag mindestens eines anzugebenden kommunalen oder privaten Auftraggebers die Einsammlung im 2-rädrigen Behälterholsystem bei privaten Haushaltungen (nicht Unternehmen) von Restabfall, Bioabfall, Altpapier oder Verpackungen.
Eigenerklärung des Bieters, in der steht, dass er im Auftrag mindestens eines anzugebenden kommunalen oder privaten Auftraggebers die Einsammlung im 2-rädrigen Behälterholsystem bei privaten Haushaltungen (nicht Unternehmen) von Restabfall, Bioabfall, Altpapier oder Verpackungen.
Los 3 Referenz:
Eigenerklärung des Bieters, dass er für mindestens einen öffentlichen Auftraggeber (Kreis, Gemeinde, Stadt, Zweckverband, 100 % kommunalen Unternehmen) – nicht für private Unternehmen – die mobile oder stationäre Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen.
Eigenerklärung des Bieters, dass er für mindestens einen öffentlichen Auftraggeber (Kreis, Gemeinde, Stadt, Zweckverband, 100 % kommunalen Unternehmen) – nicht für private Unternehmen – die mobile oder stationäre Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen.
(Lose 1 bis 3)
bisher vertragsgemäß durchgeführt hat und mindestens zwei Jahre lang (730 Tage) diese Leistungen für vorgenannte Auftraggeber in den letzten 4 Jahren erbracht hat.
Hinweis:
Die Auftraggeberin behält sich vor, sich die Richtigkeit der Angaben von dem vom Bieter für die Referenz genannten Auftraggeber bestätigen zu lassen.
Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglieder und andere Unternehmen, auf die verwiesen wurde, können sich bei dem Nachweis ergänzen. In Summe müssen die gestellten Anforderungen je Los erfüllt werden.
Eigenerklärung;
beigefügtes Formular ist zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Art und Umfang der Mittel müssen in der Verpflichtungserklärung dargestellt werden.
Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Art und Umfang der Mittel müssen in der Verpflichtungserklärung dargestellt werden.
In diesem Fall sind andere Unternehmen, auf deren Nachweise verwiesen wurde, bei Beauftragung des Bieters so einzubeziehen, dass die von den anderen Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel die Eignung des Bieters zur Durchführung des zu vergebenden Auftrages begründen oder sichern.
In diesem Fall sind andere Unternehmen, auf deren Nachweise verwiesen wurde, bei Beauftragung des Bieters so einzubeziehen, dass die von den anderen Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel die Eignung des Bieters zur Durchführung des zu vergebenden Auftrages begründen oder sichern.
Bei Beauftragung ist der Bieter verpflichtet, die zugesicherten Mittel des anderen Unternehmens auch zu nutzen.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR-Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Siehe auch Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Alle in Ziffer III.2.3) in den geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung für die regelmäßige Abfuhr von Restabfall, Bioabfall und Altpapierbehältern erfolgt monatlich für den Vormonat mit nachfolgend beschriebener Berechnungsweise. Zusätzlich ist eine Jahresabrechnung (Zusammenfassung der Monatsabrechnungen) spätestens zum 15.02. des dem Leistungsjahr folgenden Jahres vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Vergütung für die regelmäßige Abfuhr von Restabfall, Bioabfall und Altpapierbehältern erfolgt monatlich für den Vormonat mit nachfolgend beschriebener Berechnungsweise. Zusätzlich ist eine Jahresabrechnung (Zusammenfassung der Monatsabrechnungen) spätestens zum 15.02. des dem Leistungsjahr folgenden Jahres vorzulegen.
Grundlage für die erste Abrechnung ist der Behälterbestand zum 1.1.2016, danach der Behälterbestand des ersten Tages des Vormonats. Es gilt danach die Zahl der Behälter gemäß den Behälterbestandslisten, die die Auftraggeberin dem Auftragnehmer monatlich bis zum 20. eines jeden Monats für den Stichtag des ersten Tages im Monat übermittelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Grundlage für die erste Abrechnung ist der Behälterbestand zum 1.1.2016, danach der Behälterbestand des ersten Tages des Vormonats. Es gilt danach die Zahl der Behälter gemäß den Behälterbestandslisten, die die Auftraggeberin dem Auftragnehmer monatlich bis zum 20. eines jeden Monats für den Stichtag des ersten Tages im Monat übermittelt.
Die Zahlung des Entgeltes für die Abfuhr von Sperrmüll, Elektro- und Elektronik(-altgeräte) erfolgt monatlich für den Vormonat auf Anforderung des Auftragnehmers 14 Tage nach Eingang der prüfbaren Rechnung bei der Auftraggeberin. Bei der Schadstoffeinsammlung und Grünschnittabfuhr „Sperrige Grünabfälle“ erfolgt ebenfalls nach Eingang der prüfbaren Rechnung die Zahlung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlung des Entgeltes für die Abfuhr von Sperrmüll, Elektro- und Elektronik(-altgeräte) erfolgt monatlich für den Vormonat auf Anforderung des Auftragnehmers 14 Tage nach Eingang der prüfbaren Rechnung bei der Auftraggeberin. Bei der Schadstoffeinsammlung und Grünschnittabfuhr „Sperrige Grünabfälle“ erfolgt ebenfalls nach Eingang der prüfbaren Rechnung die Zahlung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine.
Sonstige besondere Bedingungen:
Folgende Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot abzugeben und werden nicht nachgefordert:
— Das Angebotsformular (ausgefüllt und unterschrieben);
— Die Entgeltdatei mit Preisangaben vollständig (ausgefüllt, ausgedruckt und auf CD oder DVD).
Die Preise müssen an entsprechender Stelle alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Auftrag enthalten.
Soweit zutreffend, sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
— Erklärung der Bietergemeinschaft (Formular),
— Angaben bei bevorzugten Bewerbern,
— Angaben zu anderen Unternehmen, wenn auf deren Eignungsnachweise verwiesen wird.
Die weiteren in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A).
Die Nachforderung gilt nicht für das Angebotsformular, Preisangaben in den Preisblättern (es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen).
Die Nachforderung gilt nicht für das Angebotsformular, Preisangaben in den Preisblättern (es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen).
Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter vorzulegen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (per Fax oder E-Mail) durch die Auftraggeberin und endet mit der Ankunft der Unterlagen des Bieters bei der Auftraggeberin. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. Dies gilt auch hinsichtlich fehlender Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. Dies gilt auch hinsichtlich fehlender Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im Formular „Erklärungen zu Zahlung von Steuern, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Mindestlohn, Insolvenzverfahren, Tariftreue, sozialen Kriterien, Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu Korruptionsverhütung“ genannten Erklärungen zu Mindestlohn, Tariftreue, sozialen Kriterien, Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Korruption abgeben und an vorgesehene/r/n Stelle(n) unterschreiben sowie einen Handelsregisterauszug (siehe auch Regelung zu Kleinunternehmen) vorlegen. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Dies gilt auch für Papierfabriken und Altpapierhändler), denen das Altpapier vom Bieter übergeben wird und die Leistungen im Rahmen des ausgeschriebenen Auftrages in Deutschland erbringen.
Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im Formular „Erklärungen zu Zahlung von Steuern, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Mindestlohn, Insolvenzverfahren, Tariftreue, sozialen Kriterien, Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu Korruptionsverhütung“ genannten Erklärungen zu Mindestlohn, Tariftreue, sozialen Kriterien, Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Korruption abgeben und an vorgesehene/r/n Stelle(n) unterschreiben sowie einen Handelsregisterauszug (siehe auch Regelung zu Kleinunternehmen) vorlegen. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Dies gilt auch für Papierfabriken und Altpapierhändler), denen das Altpapier vom Bieter übergeben wird und die Leistungen im Rahmen des ausgeschriebenen Auftrages in Deutschland erbringen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pqverein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben.
Folgende Nachweise werden von der Auftraggeberin bei Präqualifikation anerkannt:
— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Gewerbeanmeldung, Gewerbeerlaubnis,
— Insolvenzverfahren,
— maximal 12 Monate alten Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis,
— Gewerbezentralregisterauszug.
Die vorgenannten Erklärungen sind im Formular „Erklärungen zu Zahlung von Steuern, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Mindestlohn, Insolvenzverfahren, Tariftreue, Mindestlohn, Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu Korruptionsverhütung“ in den Vergabeunterlagen enthalten und an vorgesehene/r/n Stelle(n) auszufüllen und zu unterschreiben.
Die vorgenannten Erklärungen sind im Formular „Erklärungen zu Zahlung von Steuern, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Mindestlohn, Insolvenzverfahren, Tariftreue, Mindestlohn, Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zu Korruptionsverhütung“ in den Vergabeunterlagen enthalten und an vorgesehene/r/n Stelle(n) auszufüllen und zu unterschreiben.
Eigenerklärungen/Nachweise:
— Angaben zu Schadstoffklassen der Transportfahrzeuge nach Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG);
— Anlage zu § 14 (Mautsätze) ergänzt um die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO);
— Anlage XIV hinsichtlich EEV Klasse 1, S6.
Nachweis ist vorzulegen von:
— Von jedem Bieter oder einer Bietergemeinschaft anzugeben.
Erläuterungen:
— Eigenerklärung; Formular der Vergabeunterlagen ist zu verwenden und auszufüllen.
Siehe auch Vergabeunterlagen.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWRAbkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de – unter Nummer E 56925816 im PDF-, bzw- Excel-Format kostenlos herunterladbar. Zuvor muss sich der Bewerber kostenfrei bei der Firma subreport https://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung/ registrieren lassen. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden.
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de – unter Nummer E 56925816 im PDF-, bzw- Excel-Format kostenlos herunterladbar. Zuvor muss sich der Bewerber kostenfrei bei der Firma subreport https://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung/ registrieren lassen. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden.
Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen und durchzulesen.
Bewerber, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann.
Bewerber, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann.
Die Angebote sind in Papierform per Post an die Adresse der Auftraggeberin zu senden oder dort abzugeben (Adresse siehe Seite 1 Angebotsformular).
Die ausschreibende Stelle vergütet den Aufwand der Angebotserstellung und Angebotsversendung den Bietern nicht.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sicherheit und Ordnung
Herrn Roland Breuer, Zimmer 3
Name: Subreport, Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Postfach
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: Vergabeplattform Elvis, E 56925816
Fragen sind über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport zu stellen.
URL für weitere Informationen: http://www.subreport.de🌏
Kontaktperson: Herrn Stefan Ehl
Telefon: +49 2219857858📞
E-Mail: stefan.ehl@subreport.de📧
Fax: +49 2219857866 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de🌏
Name: Stadt Bad Berleburg, Der Bürgermeister
Kontaktperson: Submissionsstelle
Herrn Christoph Koch, Zimmer-Nr. 12
Telefon: +49 2751923240📞
Fax: +49 275192317240 📠
URL der Teilnahme: http://www.bad-berleburg.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 124-227697 (2015-06-26)
Ergänzende Angaben (2015-08-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Es liegen nur wenige Angebote vor.
Die Preise für das bezugschlagte Angebot wurden nicht angegeben, da die Nennung der Preise dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft und ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigt würde.
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-05 📅
Name: Arbeitsgemeinschaft Abfallentsorgung Treude-Stratmann
Postanschrift: Wiemecker Feld 7
Postort: Bestwig
Postleitzahl: 59909
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 150-277286
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.