Der Auftraggeber soll kuvertierte und ggf. frankierte Briefpostsendungen von der zentralen Abholstelle des Auftraggebers in Ludwigsburg abholen, danach für die Beförderung vorbereiten und anschließend an die Empfänger befördern. Dazu zählen Einschreiben, förmliche Postzustellungsaufträge und internationale Briefe, nicht jedoch Expressbriefe und Wahlbriefe. Die Ausschreibung ist funktional angelegt. Dem Bieter ist es daher freigestellt, die aus seiner Sicht beste Lösung in einer Konzeption als Teil des Angebots abzugeben, soweit dabei der vom Auftraggeber formulierte Rahmen beachtet wurde. Weiteres ergibt sich aus den beim Auftraggeber unter sandra.grueninger@landkreis-ludwigsburg.de abzufordernden Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-15.
Auftragsbekanntmachung (2015-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
Menge oder Umfang:
“Aktuell beträgt die Anzahl der nachgefragten Briefpostsendungen des Auftraggebers ca. 1 500 000 Stück/Jahr.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ludwigsburg
Postanschrift: Hindenburgstraße 40
Postleitzahl: 71638
Postort: Ludwigsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-ludwigsburg.de🌏
E-Mail: sandra.grueninger@landkreis-ludwigsburg.de📧
“1. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung (z. B. Handelsregisterauszug) nicht älter...”
Zusätzliche Informationen
1. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung (z. B. Handelsregisterauszug) nicht älter als 3 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU sein darf.
2. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen (auch Zertifizierungen) entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird, eine Registrierung nicht erforderlich bzw. zumutbar ist. Dies hat der Bieter nachzuweisen und zu erläutern.
3. Im Sinne der vorherigen Ziffer 2. sind ausländische Bieter gehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichgewicht ist mit einer erschöpfenden Darstellung nachzuweisen. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf Ziffer III.3.5) der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass auch die vorzulegenden Nachweise auf Deutsch oder zumindest mit einer gleichwertigen Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorzulegen sind.
4. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat grundsätzlich alle Nachweise nach den Ziffern III.2) zu erbringen, mit Ausnahme der Nachweise in Ziffern III.2.2) und III.2.3), soweit die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und dementsprechend wirtschaftlich/fachlich unterschiedlich aufgestellt ist. Dies hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot zu erläutern.
5. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen. Dann muss das andere Unternehmen die Nachweise der Ziffer III.2.1), Unterziffern 1 und 2, sowie aus Ziffer III.2.3), Unterziffern 9 und 11 vorlegen. Der Bieter hat im gegebenen Fall zu erläutern und nachzuweisen, warum ein anderes Unternehmen nicht die geforderten Nachweise vorlegt. In jedem Fall hat der Bieter eine Darstellung vorzulegen, aus der sich ergibt, welche Leistung von welchem anderen Unternehmen erbracht werden soll. Die Nachweis- und Erklärungspflicht entfällt, soweit als anderes Unternehmen ein Postunternehmen tätig wird, das selbst für die Beförderung von Briefpostsendungen bundesweit flächendeckend als Universaldienstleister i. S. v. § 11 PostG tätig ist. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen einzuholen.
6. Es wird erwartet, dass die Bieter und anderen Unternehmen insbesondere alle Referenzen vorlegen. Der Auftraggeber behält sich eine Prüfung vor, ob die Referenzen erschöpfend angegeben wurden und die Prüfung anderer, nicht auf der Referenzliste angegebener Referenzen des Bieters.
7. Fragen sind per E-Mail an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
8. Die Vergabestelle behält sich den Ausschluss von Angeboten wegen unvollständiger/fehlender Erklärungen und Nachweise sowie die Nachforderung unvollständiger/fehlender Erklärungen und Nachweise und die Durchführung von Aufklärungsmaßnahmen vor. Ein Anspruch darauf, Erklärungen und Nachweise nachreichen zu dürfen bzw. auf Aufklärungsmaßnahmen besteht nicht. Werden Aufklärungsgespräche geführt, wird das Protokoll des Aufklärungsgesprächs Teil des abgegebenen Angebots. Ebenfalls vorbehalten wird die Abfrage von Drittbescheinigungen, sofern Zweifel oder Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen bestehen.
9. Die Vergabe des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Wirtschaftlichkeit sowie der Zustimmung der zu beteiligenden Gremien.
Die Verfahrensbedingungen im Übrigen sind den beim Auftraggeber abzurufenden Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber soll kuvertierte und ggf. frankierte Briefpostsendungen von der zentralen Abholstelle des Auftraggebers in Ludwigsburg abholen, danach für...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber soll kuvertierte und ggf. frankierte Briefpostsendungen von der zentralen Abholstelle des Auftraggebers in Ludwigsburg abholen, danach für die Beförderung vorbereiten und anschließend an die Empfänger befördern. Dazu zählen Einschreiben, förmliche Postzustellungsaufträge und internationale Briefe, nicht jedoch Expressbriefe und Wahlbriefe. Die Ausschreibung ist funktional angelegt. Dem Bieter ist es daher freigestellt, die aus seiner Sicht beste Lösung in einer Konzeption als Teil des Angebots abzugeben, soweit dabei der vom Auftraggeber formulierte Rahmen beachtet wurde. Weiteres ergibt sich aus den beim Auftraggeber unter sandra.grueninger@landkreis-ludwigsburg.de abzufordernden Vergabeunterlagen.
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Beschreibung der Optionen:
“Nach Ablauf der Vertragslaufzeit besteht die Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Eine derartige Verlängerung kann höchstens zweimal erfolgen.”
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ludwigsburg.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Siehe nähere Erläuterungen unter Ziffer VI.3) und in den Vergabeunterlagen:”
“1. Anschreiben unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts;” Mehr anzeigen (4) “2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts;”
“3. Eigenerklärung zur Tariftreue unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts;”
“4. Aktueller Handelsregisterauszug;”
“5. Beglaubigte Ablichtung der für die Erbringung der nachgefragten Leistung erforderlichen Lizenz nach dem Postgesetz.”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Siehe nähere Erläuterungen unter Ziffer VI.3) und in den Vergabeunterlagen:”
“6. Angaben des Umsatzes insgesamt und bezüglich der nachgefragten Leistung, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, unter Verwendung des den...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Angaben des Umsatzes insgesamt und bezüglich der nachgefragten Leistung, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts;
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (2) “7. Aktuelle Auskünfte einer Geschäftsbank des Bieters über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z....”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
7. Aktuelle Auskünfte einer Geschäftsbank des Bieters über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z. B. Angabe von Krediten);
“8. Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme 3 000 000 EUR pauschal für Sach- und Personenschäden, 500 000 EUR pauschal für...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8. Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme 3 000 000 EUR pauschal für Sach- und Personenschäden, 500 000 EUR pauschal für Vermögensschäden durch Kopie des Versicherungsscheins, ersatzweise durch Erklärung des Versicherers, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall auf die nachgefragte Höhe geändert wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Siehe nähere Erläuterungen unter Ziffer VI.3) und in den Vergabeunterlagen:”
“9. Nachweis zum Qualitätsmanagement (firmenexterne Zertifizierung): Kopie eines von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
9. Nachweis zum Qualitätsmanagement (firmenexterne Zertifizierung): Kopie eines von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig);
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (2) “10. Nachweis zum Umweltmanagement (firmenexterne Zertifizierung): Kopie eines von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
10. Nachweis zum Umweltmanagement (firmenexterne Zertifizierung): Kopie eines von unabhängiger Stelle ausgestellten, gültigen Zertifikats über ein Umweltmanagementsystem (z. B. basierend auf EMAS, DIN EN ISO 14001:2009 oder gleichwertig);
“11. Referenzangaben vergleichbarer Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift; zugleich Name und Position...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
11. Referenzangaben vergleichbarer Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift; zugleich Name und Position eines konkret befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Leistungsumfang, Transportvolumen, Leistungs- und Vertragslaufzeit unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts.
Mehr anzeigen Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
Sonstige besondere Bedingungen:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsstelle Kreistag – Zentrale Dienste
Frau Grüninger
Name: Landkreis Ludwigsburg
Postanschrift: Hindenburgstraße 40
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland 🇩🇪
URL der Dokumente: http://www.landkreis-ludwigsburg.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.landkreis-ludwigsburg.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
“1. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung (z. B. Handelsregisterauszug) nicht älter...”
Zusätzliche Informationen
1. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung (z. B. Handelsregisterauszug) nicht älter als 3 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU sein darf.
“2. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen (auch Zertifizierungen) entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird,...”
Zusätzliche Informationen
2. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen (auch Zertifizierungen) entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird, eine Registrierung nicht erforderlich bzw. zumutbar ist. Dies hat der Bieter nachzuweisen und zu erläutern.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (8) “3. Im Sinne der vorherigen Ziffer 2. sind ausländische Bieter gehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichgewicht ist mit einer...”
Zusätzliche Informationen
3. Im Sinne der vorherigen Ziffer 2. sind ausländische Bieter gehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichgewicht ist mit einer erschöpfenden Darstellung nachzuweisen. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf Ziffer III.3.5) der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass auch die vorzulegenden Nachweise auf Deutsch oder zumindest mit einer gleichwertigen Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorzulegen sind.
“4. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat grundsätzlich alle Nachweise nach den Ziffern III.2) zu erbringen, mit Ausnahme der Nachweise in Ziffern...”
Zusätzliche Informationen
4. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat grundsätzlich alle Nachweise nach den Ziffern III.2) zu erbringen, mit Ausnahme der Nachweise in Ziffern III.2.2) und III.2.3), soweit die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und dementsprechend wirtschaftlich/fachlich unterschiedlich aufgestellt ist. Dies hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot zu erläutern.
“5. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen. Dann...”
Zusätzliche Informationen
5. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen. Dann muss das andere Unternehmen die Nachweise der Ziffer III.2.1), Unterziffern 1 und 2, sowie aus Ziffer III.2.3), Unterziffern 9 und 11 vorlegen. Der Bieter hat im gegebenen Fall zu erläutern und nachzuweisen, warum ein anderes Unternehmen nicht die geforderten Nachweise vorlegt. In jedem Fall hat der Bieter eine Darstellung vorzulegen, aus der sich ergibt, welche Leistung von welchem anderen Unternehmen erbracht werden soll. Die Nachweis- und Erklärungspflicht entfällt, soweit als anderes Unternehmen ein Postunternehmen tätig wird, das selbst für die Beförderung von Briefpostsendungen bundesweit flächendeckend als Universaldienstleister i. S. v. § 11 PostG tätig ist. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen einzuholen.
“6. Es wird erwartet, dass die Bieter und anderen Unternehmen insbesondere alle Referenzen vorlegen. Der Auftraggeber behält sich eine Prüfung vor, ob die...”
Zusätzliche Informationen
6. Es wird erwartet, dass die Bieter und anderen Unternehmen insbesondere alle Referenzen vorlegen. Der Auftraggeber behält sich eine Prüfung vor, ob die Referenzen erschöpfend angegeben wurden und die Prüfung anderer, nicht auf der Referenzliste angegebener Referenzen des Bieters.
“7. Fragen sind per E-Mail an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Danach eingehende...”
Zusätzliche Informationen
7. Fragen sind per E-Mail an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
“8. Die Vergabestelle behält sich den Ausschluss von Angeboten wegen unvollständiger/fehlender Erklärungen und Nachweise sowie die Nachforderung...”
Zusätzliche Informationen
8. Die Vergabestelle behält sich den Ausschluss von Angeboten wegen unvollständiger/fehlender Erklärungen und Nachweise sowie die Nachforderung unvollständiger/fehlender Erklärungen und Nachweise und die Durchführung von Aufklärungsmaßnahmen vor. Ein Anspruch darauf, Erklärungen und Nachweise nachreichen zu dürfen bzw. auf Aufklärungsmaßnahmen besteht nicht. Werden Aufklärungsgespräche geführt, wird das Protokoll des Aufklärungsgesprächs Teil des abgegebenen Angebots. Ebenfalls vorbehalten wird die Abfrage von Drittbescheinigungen, sofern Zweifel oder Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen bestehen.
“9. Die Vergabe des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Wirtschaftlichkeit sowie der Zustimmung der zu beteiligenden Gremien.”
“Die Verfahrensbedingungen im Übrigen sind den beim Auftraggeber abzurufenden Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:”
“1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,” Mehr anzeigen (4) “2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3. Verstöße geben Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße geben Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.”
Quelle: OJS 2015/S 117-211811 (2015-06-15)
Ergänzende Angaben (2015-07-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben