Abriss und Neubau „Talbau“ am St. Vincenz Krankenhaus Limburg

Krankenhausgesellschaft St. Vincenz mbH

Das St. Vincenz-Krankenhaus in Limburg ist ein allgemein gemeinnütziges Krankenhaus der Schwerpunktversorgung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Justus-Liebig-Universität Gießen mit derzeit 514 Betten. Im Jahresdurchschnitt werden hier rund 22.000 Patienten stationär sowie 33.000 Patienten ambulant behandelt. Die medizintechnische Ausstattung ist auf modernstem Niveau: Linearbeschleuniger, SPECT, Herzkatheter-Messplatz, Digitale Subtraktionsangiographie, Laser und modernste Ultraschallgeräte, CT und MRT der neuesten Generation, RIS PACS.
Der Baubestand des St. Vincenz-Krankenhauses in Limburg besteht aus vielen Einzelbauteilen, die ab den 1950-iger Jahren auf dem Schafsberg entstanden sind. Dabei wurde im Laufe der Zeit die Bebaubarkeit des Grundstückes ausgereizt. Zur Umsetzung der notwendigen baulichen Veränderung, besonders im Bereich der zentralen Notaufnahme (ZNA) wird ein Abbruch des Talbaus forciert.
Aufgrund der hohen Ausnutzung des Grundstückes, muss der zu planende Neubau an selber Stelle errichtet werden. Die erforderliche Schaffung einer Interimslösung wird durch den Bauherren selbst geplant und organisiert.
Der zu planende Neubau erstreckt sich über 2. Untergeschosse, das Erdgeschoss und 3. Obergeschosse, wobei das 3. Obergeschoss nur als erweiterter Rohbau ausgebildet werden soll. Die Anbindung über den Bestand ist über eine Magistrale vorgesehen. Für das Projekt wurden Fördermittel beantragt. Im Rahmen der Fördermittelbeantragung wurden die Lph. 1-3 für die Bereiche Objektplanung und Technische Gebäudeausrüstung, sowie die Lph. 1-3 für den Bereich Tragwerksplanung bereits generalplanerisch erbracht. Die zu vergebende Generalplanerleistung erfolgt demnach jeweils ab der folgenden Leistungsphase. Die Ergebnisse aus dem bereits beauftragen Leistungsumfang werden dem im Anschluss an dieses Verfahren beauftragten Generalplaner selbstverständlich zur Verfügung gestellt und dienen als Arbeitsgrundlage.
Anstoß für die bauliche Maßnahme sind vordergründig die Missstände in der Notaufnahme.
Seit der Eröffnung der Zentralen Notaufnahme und nach Beginn der Planungsarbeiten im Jahr 2002, den Umbauarbeiten im Erdgeschoss und schließlich dem Bezug der neuen Räume im Jahr 2006 haben sich aus baulichen Gründen keine wesentlichen Veränderungen der ursprünglichen Raumkonzeption realisieren lassen. Die „Umfassung“ der ZNA durch andere wichtige Funktionsbereiche (Patientenempfang, Pforte, Zentraler Aufzugsbereich/Treppenhaus, Radiologie, OP-Bereich) lassen eine Erweiterung der zur Verfügung stehenden Grundfläche von ca. 300 m² nicht zu. In den ursprünglichen Betrachtungen zur Bedarfsplanung war seinerzeit von einem zu erwartenden Patientenaufkommen von ca. 16 000 Patientenkontakten pro Jahr ausgegangen worden. Bei der Berechnung des Raumbedarfs wurde dort mit einem Behandlungsplatz pro 2000 Patienten/Jahr gerechnet. Zusätzlich zu den so zu erstellenden acht Einzel-Behandlungsräumen (inkl. Wundversorgung und Gipsraum) wurde ein Gruppenraum mit vier Behandlungsplätzen eingeplant, der ursprünglich als Chest-Pain-Unit dienen sollte. Bereits in der ersten vollständigen Jahresauswertung im Jahr 2007 war jedoch eine Anzahl von rund 21 000 Patientenkontakten festzustellen, so dass das ursprüngliche Raumkonzept abgeändert werden musste. Die für die Chest-Pain-Unit vorgesehenen 4 Behandlungsplätze, auf denen sich bereits aufgenommene und anbehandelte Patienten aufhalten sollten, mussten in den Bereich der Akutbehandlungsplätze eingebunden werden, um dem Raumbedarf gerecht zu werden. Trotz kontinuierlich steigenden Patientenzahlen findet die Notfallversorgung weiterhin in den gleichen Räumlichkeiten statt, die ursprünglich für weniger als die Hälfte der Patientenkontakte geplant wurden. Die Betrachtung der Anzahl der Patientenkontakte pro Jahr zeigt eine kontinuierliche Steigerung. Seit der ersten vollständigen Erfassung im Jahr 2007 war im Vergleich zu 2013 eine Steigerung um 33 % zu verzeichnen. Bei der Betrachtung der aktuellen Monatszahlen musste alleine im April 2014 eine Steigerung um 8,6 % im Vergleich zum April 2013 festgestellt werden. In einer Leistungs- und Kapazitätsprognose, die im Juli 2013 vorgestellt wurde, wird unter Berücksichtigung von regionalen und demografischen Faktoren von einer weiteren Steigerung der Patientenzahlen um 3 % bis 2017 und danach um jährlich 0,5 % ausgegangen, so dass für das Jahr 2023 eine Patientenzahl von 35.500 Patienten prognostiziert wird.
Bei der Berechnung des zukünftigen Raumbedarfs spielen neben der aktuellen und prognostizierten Zahl der Patientenkontakte auch Überlegungen zum Prozessmanagement in der ZNA eine wichtige Rolle. Durch eine besondere personelle, räumliche und materielle Ausstattung sowie durch die besondere Lage soll die ZNA für Notfallpatienten als erste Anlaufstelle eines Krankenhauses eine schnellstmögliche, effiziente und reibungslose Untersuchung, Behandlung und Weiterleitung garantieren. Die Anordnung der Behandlungsräume wird dabei auch den unterschiedlichen Behandlungsdringlichkeiten der Patienten und der Versorgungsart (stationär, kurzstationär, vorstationär, nach Behandlung entlassbar) Rechnung tragen. In der Zentralen Notaufnahme des St. Vincenz-Krankenhauses erfolgt grundsätzlich eine Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit nach dem Manchester-Triage-System.
Eine besondere Einrichtung ist die Zentrale Aufnahmestation, die sich derzeit außerhalb des Kernbereichs der ZNA befindet. Die baulichen Gegebenheiten sind unbefriedigend, da es sich um einen ausgewiesenen Teilbereich einer Station handelt. Eine weitere Herausforderung ist die Versorgung von Patienten mit isolierpflichtigen Erkrankungen in der Zentralen Notaufnahme. Hierzu zählen nicht nur Patienten mit akut aufgetretenen Infektionen sondern vor allem auch solche mit bekannten oder vermuteten multiresistenten Erregern. Diese Patienten müssen in der Zentralen Notaufnahme mit erhöhtem organisatorischem und personellem Aufwand versorgt werden. Die Notwendigkeit der Raumsperrung für Desinfektionsmaßnahmen nach Abschluss der Behandlung muss in die Planungen für den Raumbedarf Eingang finden. Ebenso sollte in der ZNA auf Gemeinschafträume mit mehreren Behandlungsplätzen verzichtet werden. Die Aufnahme einer Isoliereinheit oder eines Isolierbereiches in die Zentrale Notaufnahme ist nach heutigem Standard unerlässlich.
Neben der baulichen Umsetzung der Notaufnahme im EG des Neubaus, ist für den Neubau folgendes Raumkonzept vorgesehen:
2. UG:
— Liegendanfahrt für die NEF-Fahrzeuge mit insgesamt 7 Stellplätzen;
— separater Aufzug mit direkter Anbindung an das EG;
— technische Abteilung mit Büros, Umkleiden, Schlosserei und Lager;
— Nebengebäude mit Teilen des Zentrallabors mit Mikrobiologie, Spülraum, Umkleiden, Büros und Aufenthaltsraum;
1. UG:
— Pathologisches Institut;
— Nebengebäude mit operativem Bereich des Labors mit Hämatologie, Klinische Chemie und Annahme;
EG:
— ZNA mit Aufnahmeplätzen, Ersteinschätzungsplätzen, Wartebereich und Untersuchungsräumen;
— Notfall-Radiologie mit CT, Schockraum mit Buggy-Arbeitsplatz;
— 2 internistische Schockräume mit angeschlossenem Sonographieraum;
— Betteneinheit mit insgesamt 9 Betten mit Schleusenausbildung zum u. a. Infeketionsscreening;
1. OG:
— Pflegestation mit 30 Betten, aufgeteilt in 2- und 1-Bettzimmer;
— 1-Bettzimmer mit einer Schleusenbildung für infektiöse Patienten;
— die Station soll der Unterbringung von Stroke-Unit-Patienten sowie Phase-B-Patienten dienen;
— Umkleide- und Sanitärräume für die Mitarbeiter;
— Lagerbereiche;
— Administration;
— sowie weitere erforderliche Nebenräume;
2. OG:
— Pflegestation mit 32 Bette, überwiegend zur Unterbringung neurologischer Patienten;
— Umkleide- und Sanitärräume für die Mitarbeiter;
— Lagerbereiche;
— Administration;
— sowie weitere erforderliche Nebenräume;
3. OG
— erweiterter Rohbau.
Die Grobkostenschätzung (KGR 200-600 gem. DIN 276) beläuft sich auf ca. 18 650 000 EUR netto (ohne Indexsteigerung).
Gegenstand des Auftrags sind Generalplanerleistungen in Form von:
— Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff HOAI 2013 i. V. m. Anlage 10); Leistungsphasen 4-9;
— Freianlagenplanung (§§ 38 ff HOAI 2013 i. V. m. Anlage 11); Leistungsphasen 1-9;
— Tragwerksplanung (§§ 49 ff HOAI 2013 i. V. m. Anlage 14); Leistungsphasen 4-6 (+ Leistungsphasen 7-8: Besondere Leistungen);
— Planung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff HOAI 2013 i. V. m. Anlage 15) Anlagengruppen 1-6 + 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ausschließlich Medizintechnik); Leistungsphasen 4-9;
— Beratungsleistungen, Anlage 1 HOAI 2013: Wärmeschutz, ENEV-Nachweis, Bauakustik (Schallschutz), Raumakustik, soweit erforderlich;
— Beratungsleistungen, Leistungen nach der Energieeinsparverordnung (AHO Nr. 23 Stand: Dez. 2008).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-22.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-22 Auftragsbekanntmachung
2015-01-30 Ergänzende Angaben
2015-07-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge