Absaugen und Transportieren von Fäkalwasser und Fäkalschlamm aus den privaten Kleinkläranlagen und Sammelgruben im Einzugsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes „Havelland“ für das Jahr 2016

Wasser- und Abwasserverband „Havelland“

Entleerung durch Absaugen von Fäkalwasser und Fäkalschlamm aus den bestehenden und neu hinzukommenden Kleinkläranlagen und Sammelgruben. Transport der eingesammelten Stoffe zu den zentralen Annahmestellen des Wasserund Abwasserzweckverbandes „Havelland“. Das Einzugsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes „Havelland“ umfasst ca. 46 400 Einwohner, deren Abwasser zu über 90 % über eine zentrale Kanalisation entsorgt werden. Die Bereiche, welche nicht über einen zentralen Anschluss verfügen, sind von der dezentralen Abfuhr aus den bestehenden und neu hinzukommenden Kleinkläranlagen und Sammelgruben zu erfassen. Der Leistungszeitraum betrifft das Jahr 2016.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Menge oder Umfang:
Sammlung und Transport von Fäkalwasser und Fäkalschlamm aller Kleinkläranlagen und Sammelgruben im Verbandsgebiet. Dabei handelt es sich um rund 2 800 bis 3 000 Kunden. Die derzeitige Menge von dezentral entsorgtem Fäkalwasser und Fäkalschlamm beträgt rund 80 000 m³ pro Jahr. Dabei treten in den einzelnen Monaten Schwankungen zwischen 5 000 m³ und 7 000 m³ pro Monat auf. Weitere Steigerungen oder Schwankungen sind möglich.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasser- und Abwasserverband „Havelland“
Postanschrift: Sankt-Georgen-Straße 7
Postleitzahl: 14641
Postort: Nauen
Kontakt
E-Mail: service@wah-nauen.de 📧
Telefon: +49 332144850 📞
Fax: +49 3321448522 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-10 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 139-256872
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5EY9ZG.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Entleerung durch Absaugen von Fäkalwasser und Fäkalschlamm aus den bestehenden und neu hinzukommenden Kleinkläranlagen und Sammelgruben. Transport der eingesammelten Stoffe zu den zentralen Annahmestellen des Wasserund Abwasserzweckverbandes „Havelland“. Das Einzugsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes „Havelland“ umfasst ca. 46 400 Einwohner, deren Abwasser zu über 90 % über eine zentrale Kanalisation entsorgt werden. Die Bereiche, welche nicht über einen zentralen Anschluss verfügen, sind von der dezentralen Abfuhr aus den bestehenden und neu hinzukommenden Kleinkläranlagen und Sammelgruben zu erfassen. Der Leistungszeitraum betrifft das Jahr 2016.
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Referenznummer: V-9267a
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes „Havelland“, 14641.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Firmenprofil einschließlich Anzahl der Beschäftigten;
— Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern;
— Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen mit Angabe von Ansprechpartnern beim Auftraggeber;
— Nachweis der Gewerbeerlaubnis;
— Versicherungsnachweise mit Angabe der Deckungssummen, insbesondere für Haftpflicht- und Unfallversicherung und der Kfz-Haftpflicht;
— Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
— Aktuelle Bescheinigungen über Zahlungen der Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften;
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister;
— Erlaubnis Entsorgungsfachbetrieb sowie Befähigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Transport der Fäkalien und des Klärschlamms.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Die vom Bieter erbrachten Leistungen vergleichbarer Art in den letzten 3 Jahren mit Angaben zum Rechnungswert oder den transportierten Mengen oder der Zahl der entsorgten Gruben sowie Anschriften und Ansprechpartner beim Auftraggeber;
— Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Jahren;
— Umsatz des Bieters für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren;
— Angaben der Leistungen, die an andere Unternehmen vergeben werden sollen, sowie Benennung und Darstellung der Unternehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Aussagen zum Bestand der Entsorgungsfahrzeuge und zur Art der Ausrüstung der Entsorgungsfahrzeuge (Darstellung des Fuhrparks, der Fuhrparkstärke, Kapazitätsnachweis über vorhandene Technik). Hierzu zählt auch die Darstellung der Fahrzeugtypen, die in der Lage sind, in beengten Wochenendhausgebieten eine Entsorgung vorzunehmen (z. B. Multicar);
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— Nachweise über Messeinrichtungen (geforderte Messgenauigkeit: 0,5 m³) und zu den Schlauchlängen auf den Entsorgungsfahrzeugen;
— Erklärung des Bieters, dass der vor beschriebene Fuhrpark der hiesigen Auftragserledigung zur Verfügung steht;
— Nachweis des vorhandenen Personals mit branchentypischen Qualifikationsmerkmalen, Personalstärke;
— Beschreibung der geplanten Organisation der Aufgabenerledigung;
— Darstellung Kundenlogistik, Service-Telefon und Absicherung der örtlichen Präsenz.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß § 11 Nummer 4 EG VOL/A und § 18 VOL/B.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Turnusmäßige Abschlagszahlungen anhand der transportierten Menge.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für eine kartellrechtlich zulässige Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-09 📅
Öffnungsort: Wasser- und Abwasserverband „Havelland“.
Ort des Eröffnungstermins: Wasser- und Abwasserverband „Havelland“.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Gemäß § 17 Nummer 2 EG VOL/A.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: BKC Kommunal-Consult GmbH
Postanschrift: Gartenweg 9
Postort: Saarmund
Postleitzahl: 14558
Telefon: +49 3320052900 📞
E-Mail: mail@bkc-net.de 📧
Fax: +49 33200529010 📠
URL für weitere Informationen: http://www.bkc-net.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.bkc-net.de 🌏
: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V-9267a

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB sind Nachprüfungsanträge unzulässig, wenn bestimmte Fristen nicht eingehalten werden. Auf die Einhaltung dieser Fristen wird ausdrücklich hingewiesen und der Wortlaut der Vorschrift nachfolgend wiedergegeben.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 139-256872 (2015-07-10)