Abschluss einer Bohrrisiko- (Montageversicherung) und einer Lost-in-hole Versicherung

ÜWGeo GmbH

Abschluss einer Bohrrisiko- (Montageversicherung) und einer Lost-in-hole Versicherung. Der Auftraggeber plant die Errichtung einer hydrothermalen geothermischen Anlage zur Strom- und Wärmeproduktion. Der Projektstandort der Anlage liegt im nördlichen Oberrheingraben im Kreis Groß-Gerau auf der Gemarkung Trebur. Es ist geplant den Zielhorizont mittels einer Dublette zu erschließen. Die Bohrungen sollen Thermalwasser in einer Verwerfungszone im Rotliegend in einer Zieltiefe von ca. 3 500 m erschließen. Der Abstand der Bohrlandepunkte beträgt ca. 1 500 m. Die erste Bohrung soll annähernd vertikal niedergebracht werden, die zweite Bohrung wird vom gleichen Bohrplatz aus nach Süden abgelenkt abgeteuft. Bohrbeginn ist voraussichtlich im 1. Quartal 2016. Es ist geplant für beide Bohrungen eine Bohrrisiko- (Montageversicherung) und eine Lost-in-hole Versicherung abzuschließen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-03 Auftragsbekanntmachung
2015-03-18 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-02-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schaden- oder Verlustversicherungen
Menge oder Umfang:
Bohrrisikoversicherung: Die vorlaufenden Arbeiten für das Einrichten der Infrastruktur und Erstellen des Bohrplatzes einschließlich Aufstellen der Bohranlage sind Gegenstand des Versicherungsschutzes.Versichert gelten das Niederbringen der Bohrung inklusive hydraulischem Test – im nachfolgenden Bohrung genannt – sowie Schäden und Verluste von im Bohrloch befindlichem Equipment.Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene Schäden an und Verluste von versicherten Sachen.Der Versicherer leistet auch Entschädigung für innere Unruhen, Streik oder Aussperrung.Die Versicherung gilt für die Interessen der Versicherungsnehmerin, sowie für die Interessen aller beteiligten Firmen, soweit deren Lieferungen und Leistungen in der Versicherungssumme enthalten sind.Für Schäden an der Montageausrüstung leistet der Versicherer Entschädigung soweit sie durch Unfall entstanden sind im Rahmen einer separaten Erstrisikoposition.Veränderungen der Bohrung – auch geminderte Gebrauchsfähigkeit der Bohrung - gelten als Sachschäden im Sinne der Bohrversicherung des Vertrages.Lost-in-hole Versicherung: Soweit nicht ohnehin im Rahmen der Bedingungen Versicherungsschutz besteht, sind bis zur vereinbarten Summe auf Erstes Risiko sämtliche Schäden an und Verluste von im Bohrloch befindlichem Equipment (z. B. Bottom Hole Assembly, Bohrstrang, angemietete Messgeräte) mitversichert.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schaden- oder Verlustversicherungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: ÜWGeo GmbH
Postanschrift: Friedrichstr. 45
Postleitzahl: 64521
Postort: Groß-Gerau
Kontakt
Internetadresse: http://www.uewg.de 🌏
E-Mail: christian.herzog@stadtwerke-mainz.de 📧
Telefon: +49 6131126926 📞
Fax: +49 6131126023 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 027-046124
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
Bewerber, die am Verfahren teilnehmen möchten, fordern bei der Kontaktstelle die Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb an. Die Anerkennung der Bewerbungsbedingungen ist zwingend erforderlich für die Teilnahme am Verfahren. Eine Bewerbung ist nur mit anerkannten Bewerbungsbedingungen vollständig und der Form entsprechend. Vorläufige Verfahrensfristen: a. Frist für Rückfragen im Teilnahmewettbewerb 26.2.2015. b. Frist für die Anforderung Bewerbungsbedingungen 26.2.2015. c. Abgabeschluss Teilnahmewettbewerb 5.3.2015 14:00 Uhr. d. Versendung der Angebotsunterlagen ab ca. KW 12 2015. e. Abgabeschluss Angebote ca. 17.4.2015 14:00 Uhr. f. Verhandlungen ab ca. 4.5.2015. g. Zuschlags- u. Bindefrist 30.6.2015. Die Laufzeit der Versicherung ist voraussichtlich vom 1.6.2015 bis zum Ende der 2. Bohrung inklusive der Testarbeiten und des Langzeitpumpversuches.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 6
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Bohrrisiko- (Montageversicherung) und einer Lost-in-hole Versicherung. Der Auftraggeber plant die Errichtung einer hydrothermalen geothermischen Anlage zur Strom- und Wärmeproduktion. Der Projektstandort der Anlage liegt im nördlichen Oberrheingraben im Kreis Groß-Gerau auf der Gemarkung Trebur. Es ist geplant den Zielhorizont mittels einer Dublette zu erschließen. Die Bohrungen sollen Thermalwasser in einer Verwerfungszone im Rotliegend in einer Zieltiefe von ca. 3 500 m erschließen. Der Abstand der Bohrlandepunkte beträgt ca. 1 500 m. Die erste Bohrung soll annähernd vertikal niedergebracht werden, die zweite Bohrung wird vom gleichen Bohrplatz aus nach Süden abgelenkt abgeteuft. Bohrbeginn ist voraussichtlich im 1. Quartal 2016. Es ist geplant für beide Bohrungen eine Bohrrisiko- (Montageversicherung) und eine Lost-in-hole Versicherung abzuschließen.
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Menge oder Umfang:
Bohrrisikoversicherung: Die vorlaufenden Arbeiten für das Einrichten der Infrastruktur und Erstellen des Bohrplatzes einschließlich Aufstellen der Bohranlage sind Gegenstand des Versicherungsschutzes.
Versichert gelten das Niederbringen der Bohrung inklusive hydraulischem Test – im nachfolgenden Bohrung genannt – sowie Schäden und Verluste von im Bohrloch befindlichem Equipment.
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene Schäden an und Verluste von versicherten Sachen.
Der Versicherer leistet auch Entschädigung für innere Unruhen, Streik oder Aussperrung.
Die Versicherung gilt für die Interessen der Versicherungsnehmerin, sowie für die Interessen aller beteiligten Firmen, soweit deren Lieferungen und Leistungen in der Versicherungssumme enthalten sind.
Für Schäden an der Montageausrüstung leistet der Versicherer Entschädigung soweit sie durch Unfall entstanden sind im Rahmen einer separaten Erstrisikoposition.
Veränderungen der Bohrung – auch geminderte Gebrauchsfähigkeit der Bohrung - gelten als Sachschäden im Sinne der Bohrversicherung des Vertrages.
Lost-in-hole Versicherung: Soweit nicht ohnehin im Rahmen der Bedingungen Versicherungsschutz besteht, sind bis zur vereinbarten Summe auf Erstes Risiko sämtliche Schäden an und Verluste von im Bohrloch befindlichem Equipment (z. B. Bottom Hole Assembly, Bohrstrang, angemietete Messgeräte) mitversichert.
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Referenznummer: 30000793_Versicherung Geothermie

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 3 Jahre keine rechtskräftig festgestellte Verfehlung nach StGB §§ 129, 261, 263, 264, 334 gegen den Bieter vertretende Personen vorliegt.
— Eigenerklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
— Eigenerklärung, dass der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG auszuschließen ist.
— Von den Bewerbern ist dem Teilnahmeantrag ein Nachweis ihrer Zulassung als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte beizufügen. Die Bewerbung durch einen Makler ist nur zulässig, wenn dieser in Exklusivvollmacht einer den Eignungskriterien entsprechenden Versicherungsgesellschaft handelt, welche mit dem Teilnahmeantrag im Original vorzulegen ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Die Deckungssumme einer versicherten Bohrung für die
Bohrrisikoversicherung muss einen Wert von 10 000 000 EUR betragen haben.
Lost-in-hole Versicherung muss einen Wert von 2 000 000 EUR betragen haben.
— Projektbezogene Rückstellung für die zu versichernden Deckungssummen sind nachzuweisen, alternativ die Vorhaltung einer Rückversicherung.
— Verzicht auf Einwand der Unterversicherung.
— Mindestrating des Bewerbers von mindestens BBB + (z. B. nach Standard & Poor's) oder gleichwertig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
O Nachweis, dass vom Bieter für mindestens 2 Tiefbohrungen aus der Geothermie- oder Erdöl-&Erdgas-Branche Bohrrisiko- als auch Lost-in-hole Versicherungen abgeschlossen worden sind. Die versicherten Bohrungen müssen Teufen (MD) von > 2 000 m aufgewiesen haben. Die versicherten Bohrungen müssen in den letzten 3 Jahren abgeteuft worden sein. Idealerweise lagen die versicherten Bohrungen im Oberrheingraben.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. in Folge der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, müssen folgende Kriterien gemäß der Rechtsform im Sinne von § 705 BGB erfüllt werden:
Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Bewerbungsbedingungen.
Vertragssprache des Versicherungsvertrages ist zwingend deutsch.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtwerke Mainz AG, Ressort Beschaffung
Christian Herzog

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603 📞
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=67d994a92f94eb2b7d8ef0b9e455a1c9 🌏
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 107 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Formvorschrift gem. § 108 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2015/S 027-046124 (2015-02-03)
Ergänzende Angaben (2015-03-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 056-098185
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 27-046124
ABl. S-Ausgabe: 56
Quelle: OJS 2015/S 056-098185 (2015-03-18)