Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen für die Zeit vom 16.3.2015 bis spätestens zum 15.3.2017
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennenden Blutzuckerteststreifen unter Angabe der jeweiligen PZN beabsichtigt die DAK-G mit möglichst allen, zumindest allen interessierten Unternehmen Rabattverträge abzuschließen. Dabei geht die DAK-Gesundheit davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt.
Ein Rabattvertrag im Rahmen des Zulassungsmodells tritt erstmals am 16.3.2015 in Kraft und endet spätestens am 15.3.2017. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem Unternehmen auch während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen können über folgende E-Mailadresse abgefordert werden:
vergabestelle@dak.de
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmalig zum 16.3.2015 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen (erhältlich auf Anforderung bei vorstehender Kontaktstelle:
vergabestelle@dak.de) an die nachstehend aufgeführte Kontaktperson bei der DAK-Gesundheit:
1. Angebotsschreiben.
2. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate bei Versendung) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, z. B. aktueller Handelsregisterauszug; Kopie ist ausreichend.
3. Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG vorliegt. Dazu ist die Anlage A1 zu unterschreiben und im Original einzureichen.
4. Eigenerklärung über die Einhaltung der Qualitätsstandards der zu den Blutzuckerteststreifen zugehörigen Blutzuckermessgeräten.
5. Unterzeichneter und ausgefüllter Vertrag (3-fach im Original) sowie die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag (jeweils 3-fach im Original). Der Interessent hat hier die Blutzuckerteststreifen einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen.
Die o. g. Unterlagen sind auf postalischem Weg einzureichen bei:
DAK-Gesundheit,
Abteilung 0032, Stichwort BZT,
Nagelsweg 27-31,
20097 Hamburg.
Verträge im Rahmen dieses Modells und zu o. g. Blutzuckerteststreifen werden erstmalig mit Wirkung zum 16.3.2015 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o. g. einzureichenden Unterlagen bis zum 1.3.2015 bei o. g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an.
Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages beitreten zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen postalisch übermittelt werden. Die DAK-Gesundheit wird die Verordner über die jeweils bevorzugt abzugebenden Vertragspartner mittels einer Liste der Vertragspartner innerhalb von 5 Arbeitstagen nach den jeweiligen Beitritten informieren. Tritt im Laufe eines Monats kein Unternehmen bei, gibt es keine eigenständige Information. Eine solche Information wird erstmalig zum 1.4.2015 erfolgen. Anschließend wird die Information jeweils innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Beitritt erfolgen.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht – die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-02-13
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Auftragsbekanntmachung
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2015-03-20
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2015-07-03
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2015-07-03
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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