Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen
Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Blutentnahmesets (Alkohol-Blutentnahmekomplett und Drogen/BTM-Blutentnahmekomplettset) für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-10.
Auftragsbekanntmachung (2015-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Punktions- und Blutentnahmeausrüstung
Menge oder Umfang:
“Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Laufzeit derRahmenvereinbarung einmalig um ein...”
Menge oder Umfang
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Laufzeit derRahmenvereinbarung einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeitvon vier Jahren.Die Polizei NRW beabsichtigt aus der Rahmenvereinbarung pro Vertragsjahr ca. 30 .000 Blutentnahmesets „Alkohol“ und pro Vertragsjahr ca. 30 000 Blutentnahmesets „Drogen/BTM“ abzurufen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Punktions- und Blutentnahmeausrüstung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzpd.de🌏
E-Mail: za5.2.lzpd@polizei.nrw.de📧
Telefon: +49 20341750📞
Fax: +49 20341756998 📠
“Die unter Ziffer III.2) geforderten Nachweise und Erklärungen sind bis spätestens zum 21.12.2015, 23:59 Uhr zusammen mit dem jeweiligen Angebot vorzulegen,...”
Die unter Ziffer III.2) geforderten Nachweise und Erklärungen sind bis spätestens zum 21.12.2015, 23:59 Uhr zusammen mit dem jeweiligen Angebot vorzulegen, soweit nicht in Ziffer III.2) ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.
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Quelle: OJS 2015/S 221-402516 (2015-11-10)
Ergänzende Angaben (2015-12-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben