Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu rekombinanten Blutgerinnungsfaktor-VIII-Konzentraten, welche gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2a AMG vom pharmazeutischen Unternehmer direkt an Krankenhäuser oder Ärzte abgegeben werden, mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der maximalen Laufzeit bis zum 31.12.2016 („open-house-Modell“)
Zu rekombinanten Blutgerinnungsfaktor-VIII-Konzentraten welche gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2a AMG vom pharmazeutischen Unternehmer direkt an Krankenhäuser oder Ärzte abgegeben werden und vom hämostaseologisch qualifizierten Arzt im Rahmen der ärztlich kontrollierten Selbstbehandlung von Blutern an seine Patienten abgegeben werden, bietet die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, ohne Auswahlentscheidung, Rabattverträge an. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Niedersachsen gewünscht. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich – individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeit endet unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses am 31.12.2016. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann bis zum 31.12.2016 erfolgen. Die AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d. h. die open-house Verträge enden automatisch. Den Erfahrungen der AOK Niedersachsen nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel sechs bis acht Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner im open-house-Modell werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten Kontaktadresse anfordern.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie(2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. Die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-02.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-03-02
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Auftragsbekanntmachung
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2015-07-06
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Ergänzende Angaben
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