Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die ein einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) aufgeführte Postanschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen: