Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen sog. „Open-House-Verträge“ für Aripiprazol und Tramadol/Paracetamol

AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für die Wirtstoffe Aripiprazol und Tramadol/Paracetamol im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V für die im genannten Wirkstoffe angeboten.
Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit weitere Open-House-Verträge angeboten, die der Wirkstoffliste auf der Internetseite http://www.aok-gesundheitspartner.de/rh/arzneimittel/rabatt/index_13018.html zu entnehmen sind.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu die Teilnahmeunterlagen auf der Internetseite https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen />nach einer Registrierung anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.5.2015. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 21 Monate. Sollte die AOK Rheinland/Hamburg während der Vertragslaufzeit eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-02 Auftragsbekanntmachung
2015-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-07-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-11-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-12-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-02-25 Ergänzende Angaben
2016-02-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-07-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstr. 61
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/rh 🌏
E-Mail: open-house@rh.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 047-080778
ABl. S-Ausgabe: 47

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für die Wirtstoffe Aripiprazol und Tramadol/Paracetamol im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V für die im genannten Wirkstoffe angeboten.
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Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit weitere Open-House-Verträge angeboten, die der Wirkstoffliste auf der Internetseite http://www.aok-gesundheitspartner.de/rh/arzneimittel/rabatt/index_13018.html zu entnehmen sind.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu die Teilnahmeunterlagen auf der Internetseite https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen
nach einer Registrierung anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
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Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.5.2015. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 21 Monate. Sollte die AOK Rheinland/Hamburg während der Vertragslaufzeit eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
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Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
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Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
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Dauer: 21 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform gesamtschuldnerischer Haftung - zur Bietergemeinschaft siehe unter III.2 und VI.3.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsbereich Arzneimittel/Apotheken
Adresse des Käuferprofils: http://www.aok-gesundheitspartner.de/rh/arzneimittel/rabatt/index_13018.html 🌏
URL der Dokumente: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach Auffassung der AOK Rheinland/Hamburg stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 104 ff GWB) nicht anwendbar sind.
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Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): „§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht“ hingewiesen:
(I) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(II) „§ 101b GWB - Unwirksamkeit: -
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
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(III) § 107 GWB -Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2, § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
(IV) § 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. (...)
(3) (...)“.
Weiterer Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 047-080778 (2015-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 088-158574
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 47-080778
ABl. S-Ausgabe: 88
Zusätzliche Informationen
Aripiprazol – Vertragsstart jeweils am 1.5.2015; TAD Pharma GmbH; Aliud Pharma GmbH; Betapharm Arzneimittel GmbH; Glenmark Arzneimittel GmbH; Hexal AG; 1A Pharma; Ratiopharm GmbH; AbZ-Pharma GmbH; Tramadol/Paracetamol - Vertragsstart jeweils am 01.05.2015; TAD Pharma GmbH; STADA Arzneimittel STADApharm GmbH.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-20 📅
Name: S. Ziffer VI.2)
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(II) „§ 101b GWB - Unwirksamkeit:
(III) § 107 GWB -Einleitung, Antrag:
(IV) § 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
Quelle: OJS 2015/S 088-158574 (2015-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-27)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 145-267566
ABl. S-Ausgabe: 145

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-16 📅
Name: Zentiva Pharma GmbH

2️⃣
Name: Biomo Pharma GmbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(II) „§ 101b GWB – Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat, oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
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(III) § 107 GWB – Einleitung, Antrag:
Quelle: OJS 2015/S 145-267566 (2015-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-10)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 221-402641
ABl. S-Ausgabe: 221
Zusätzliche Informationen
Aripiprazol – Zentiva Pharma GmbH – Vertrag beendet zum 31.8.2015. Aripiprazol – neuraxpharm Arzneimittel GmbH – Vertragsbeginn 1.8.2015.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Auffassung der AOK Rheinland/Hamburg stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 104 ff GWB) nicht anwendbar sind.
Mehr anzeigen
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
Quelle: OJS 2015/S 221-402641 (2015-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-01)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 235-426229
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 047-080778
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
Aripiprazol Medicopharm AG Vertragsbeginn: 1.12.2015.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(II) „§ 101b GWB – Unwirksamkeit: —
(III) § 107 GWB-Einleitung, Antrag
Quelle: OJS 2015/S 235-426229 (2015-12-01)
Ergänzende Angaben (2016-02-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 041-066700
ABl. S-Ausgabe: 41
Quelle: OJS 2016/S 041-066700 (2016-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-25)
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 042-069210
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Wirkstoff – Unternehmen – Vertragsbeginn. Tramadol/Paracetamol Aristo Pharma GmbH 1.3.2016.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach Auffassung der AOK Rheinland/Hamburg stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 104 ff GWB) nicht anwendbar sind.
Mehr anzeigen
(II) „§ 101b GWB – Unwirksamkeit: -
Quelle: OJS 2016/S 042-069210 (2016-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-15)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 137-248505
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Wirkstoff – Unternehmen – Vertragsbeginn: Aripiprazol (ausgenommen Darreichungsform Tabletten) – Hexal AG – 1.8.2016. Aripiprazol (ausgenommen Darreichungsform Tabletten) – betapharm Arzneimittel GmbH – 1.4.2016.
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 041-066700

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach Auffassung der AOK Rheinland/Hamburg stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie „Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“ dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 104 ff GWB) nicht anwendbar sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 137-248505 (2016-07-15)