Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen sog. „Open-House-Verträge“ für Blutzuckerteststreifen

AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Blutzuckerteststreifen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V für Blutzuckerteststreifen angeboten.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu die Teilnahmeunterlagen auf der Internetseite:
https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen
nach einer Registrierung anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.3.2015. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Rheinland/Hamburg während der Vertragslaufzeit eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-04 Auftragsbekanntmachung
2015-02-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-03-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-03-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-08-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-11-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstr. 61
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/rh 🌏
E-Mail: vergabestelle@rh.aok.de 📧
Telefon: +49 21187911572 📞
Fax: +49 21187911280 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 027-044721
ABl. S-Ausgabe: 27

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Blutzuckerteststreifen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V für Blutzuckerteststreifen angeboten.
Mehr anzeigen
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu die Teilnahmeunterlagen auf der Internetseite:
nach einer Registrierung anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Mehr anzeigen
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.3.2015. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Rheinland/Hamburg während der Vertragslaufzeit eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Mehr anzeigen
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
Mehr anzeigen
Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
Mehr anzeigen
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 2015 - Blutzuckerteststreifen "Open-House"

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform gesamtschuldnerischer Haftung - zur Bietergemeinschaft siehe unter III.2) und VI.3)

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsbereich Recht
Friedhelm Voß
URL der Dokumente: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015 - Blutzuckerteststreifen "Open-House"

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach Auffassung der AOK Rheinland/Hamburg stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 104 ff GWB) nicht anwendbar sind.
Mehr anzeigen
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB): „§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht“ hingewiesen:
(I) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(II) „§ 101b GWB – Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
Mehr anzeigen
(III) § 107 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2, § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
(IV) § 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. (...)
(3) (...)“.
Weiterer Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 027-044721 (2015-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: open-house@rh.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 043-074064
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 27-044721
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Der Open-House-Vertrag bezieht sich auf „STADA Gluco Result Teststreifen“ und beginnt am 1.4.2015.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-19 📅
Name: STADApharm GmbH
Postanschrift: Stadastr. 2-18
Postort: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Auffassung der AOK Rheinland/Hamburg stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 104 ff GWB) nicht anwendbar sind.
Mehr anzeigen
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2015/S 043-074064 (2015-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-16)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 057-099429
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn am 1.4.2015 für „One Touch Vita“ und „One Touch Select Plus“.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-13 📅
Name: LifeScan
Postort: Neckargemünd
Postleitzahl: 69151

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(II) „§ 101b GWB - Unwirksamkeit: -
(III) § 107 GWB -Einleitung, Antrag
(IV) § 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer
Quelle: OJS 2015/S 057-099429 (2015-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-27)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 064-112521
ABl. S-Ausgabe: 64
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn am 1.4.2015: Rabattierte PZN der Firma Ypsomed: 05515654 (mylife Pura Blutzucker Teststreifen); 09884897 (mylife Unio Blutzucker Teststreifen). Vertragsbeginn am 1.3.2015: Rabattierte PZN der Firma MED TRUST GmbH: 01228969 (Wellion CALLA Teststreifen); 00865697 (Wellion LUNA Teststreifen); 03835231 (Wellion TT Smart Teststreifen).
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-19 📅
Name: Ypsomed GmbH
Postanschrift: Höchster Str. 70
Postort: Liefderbach
Postleitzahl: 65835

2️⃣
Name: MED TRUST GmbH
Postanschrift: Zur Wetterwarte 50/Haus 337L
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01109
Quelle: OJS 2015/S 064-112521 (2015-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-26)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 167-304598
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Vertragsbeginn: 1.8.2015 PZN: 11001103; Blutzuckerteststreifen: UniStrip1®.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-20 📅
Name: Weatherfield Management s.r.o.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(III) § 107 GWB -Einleitung, Antrag:
(IV) § 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
Quelle: OJS 2015/S 167-304598 (2015-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-10)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 221-402668
ABl. S-Ausgabe: 221
Zusätzliche Informationen
Rabattierte PZN zum Vertragsbeginn 1.11.2015: PZN: 10382178; Bezeichnung Glucomen areo Sensor®.

Auftragsvergabe
Name: A. Menarini Diagnostics Deutschland/Berlin Chemie
Postanschrift: Glienicker Weg 125
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12489

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)
Quelle: OJS 2015/S 221-402668 (2015-11-10)