Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Somatropin, die an Versicherte der AOK Baden-Württemberg abgegeben werden, für den Zeitraum vom 1.7.2015 bis 30.6.2017

AOK Baden-Württemberg

Die AOK Baden-Württemberg verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht-exklusive Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Somatropin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmern oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer der Abschluss eines Rabattvertrags nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Somatropin angeboten.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Teilnahmeunterlagen sowie den Rabattvertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags ist, dass das pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen sowie die unter Ziff. III.2.1) aufgeführten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bei der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle einreicht. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag geschlossen. Die Vertragsbedingungen sind nicht verhandelbar.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend mit dem 1.7.2015. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2017, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Der Vertrag wird darüber hinaus ordentliche und außerordentliche Kündigungsrechte enthalten. Die AOK Baden-Württemberg behält sich insbesondere vor, die Verträge zu beenden, wenn während der Vertragslaufzeit ein Selektivvertrag gem. § 73 c SGB V oder ähnliches geschlossen und im Wege eines förmlichen Vergabeverfahrens nach Maßgabe des Kartellvergaberechts ein oder mehrere exklusive Rabattvertragspartner zur Teilnahme an dem Selektivvertrag ausgewählt werden.
Ein Vertragsabschluss ist bis zum 31.5.2017 unter Einhaltung der u. g. Frist jederzeit möglich. Interessenten, die bereits zum 1.7.2015 Vertragspartner werden möchten, haben die o. g. Unterlagen bis spätestens 27.5.2015, bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Um nach dem 1.7.2015 zum Ersten eines Monats Vertragspartner werden zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle 7 Wochen vor Vertragsbeginn vorliegen.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmen erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen dieser Bekanntmachung verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren" (Ziff. IV.1.1)) sowie weitere Formulierungen sind allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-30.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-30 Auftragsbekanntmachung
2015-08-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-01-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-07-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-03-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge