Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Somatropin, die an Versicherte der AOK Baden-Württemberg abgegeben werden, für den Zeitraum vom 1.7.2015 bis 30.6.2017

AOK Baden-Württemberg

Die AOK Baden-Württemberg verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht-exklusive Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Somatropin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmern oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer der Abschluss eines Rabattvertrags nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Somatropin angeboten.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Teilnahmeunterlagen sowie den Rabattvertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags ist, dass das pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen sowie die unter Ziff. III.2.1) aufgeführten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bei der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle einreicht. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag geschlossen. Die Vertragsbedingungen sind nicht verhandelbar.
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend mit dem 1.7.2015. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2017, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Der Vertrag wird darüber hinaus ordentliche und außerordentliche Kündigungsrechte enthalten. Die AOK Baden-Württemberg behält sich insbesondere vor, die Verträge zu beenden, wenn während der Vertragslaufzeit ein Selektivvertrag gem. § 73 c SGB V oder ähnliches geschlossen und im Wege eines förmlichen Vergabeverfahrens nach Maßgabe des Kartellvergaberechts ein oder mehrere exklusive Rabattvertragspartner zur Teilnahme an dem Selektivvertrag ausgewählt werden.
Ein Vertragsabschluss ist bis zum 31.5.2017 unter Einhaltung der u. g. Frist jederzeit möglich. Interessenten, die bereits zum 1.7.2015 Vertragspartner werden möchten, haben die o. g. Unterlagen bis spätestens 27.5.2015, bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Um nach dem 1.7.2015 zum Ersten eines Monats Vertragspartner werden zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle 7 Wochen vor Vertragsbeginn vorliegen.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmen erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen dieser Bekanntmachung verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren" (Ziff. IV.1.1)) sowie weitere Formulierungen sind allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-30 Auftragsbekanntmachung
2015-08-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-01-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-07-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-03-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg 🌏
E-Mail: am-versorgungsqualitaet@bw.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 086-154967
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziff. VI.4) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Anwendung rechtlich nicht verpflichtend vorgegeben ist. Um eine geordnete Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmer aufgefordert, bei Anforderung der Teilnahmebedingungen das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOK wird diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n): — Nach Eingang der Interessenbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von der AOK eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n); — Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde; — Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen. Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK die Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht-exklusive Rabattverträge gem. § 130 a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Somatropin abzuschließen. Gegenstand dieser Veröffentlichung ist die Bekanntmachung eines sog. Open-House-Verfahrens zum Abschluss dieser Verträge. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen und eines einheitlichen Zulassungsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmern oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer der Abschluss eines Rabattvertrags nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Somatropin angeboten.
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Interessierte pharmazeutische Unternehmen können bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle die Teilnahmeunterlagen sowie den Rabattvertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags ist, dass das pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen sowie die unter Ziff. III.2.1) aufgeführten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bei der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle einreicht. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag geschlossen. Die Vertragsbedingungen sind nicht verhandelbar.
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Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend mit dem 1.7.2015. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2017, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Der Vertrag wird darüber hinaus ordentliche und außerordentliche Kündigungsrechte enthalten. Die AOK Baden-Württemberg behält sich insbesondere vor, die Verträge zu beenden, wenn während der Vertragslaufzeit ein Selektivvertrag gem. § 73 c SGB V oder ähnliches geschlossen und im Wege eines förmlichen Vergabeverfahrens nach Maßgabe des Kartellvergaberechts ein oder mehrere exklusive Rabattvertragspartner zur Teilnahme an dem Selektivvertrag ausgewählt werden.
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Ein Vertragsabschluss ist bis zum 31.5.2017 unter Einhaltung der u. g. Frist jederzeit möglich. Interessenten, die bereits zum 1.7.2015 Vertragspartner werden möchten, haben die o. g. Unterlagen bis spätestens 27.5.2015, bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Um nach dem 1.7.2015 zum Ersten eines Monats Vertragspartner werden zu können, müssen die oben bezeichneten Unterlagen der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle 7 Wochen vor Vertragsbeginn vorliegen.
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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmen erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen dieser Bekanntmachung verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren" (Ziff. IV.1.1)) sowie weitere Formulierungen sind allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE1.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach näherer Maßgabe der Teilnahmeunterlagen,
B) Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate bei Versendung) vorzulegen; ausländische Interessenten haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen,
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C) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) für die Arzneimittel, für die der pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet. Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller künftigen Rabattarzneimittel ergeben:
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a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss,
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c. Darreichungsform,
d. Wirkstoff,
e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
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Die vorgelegten Zulassungsnachweise müssen, insbesondere hinsichtlich der Bezeichnung der angebotenen Arzneimittel und der aktuellen zulassungsrechtlichen Situation, exakt zu den (zu Vertragsbeginn) angebotenen Rabattarzneimitteln passen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel in Betracht.
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2. Mit dem Angebot ist eine Liste einzureichen, der sämtliche Pharmazentralnummern (PZN) der vertragsgegenständlichen Rabattarzneimittel zu entnehmen sind. Diese Liste ist während der Vertragslaufzeit zu aktualisieren, falls sich Änderungen ergeben sollten.
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Näheres zu den erforderlichen Nachweisen ergibt sich aus den Teilnahmeunterlagen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Pfaff und Herrn Frank Wienands

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziff. VI.4) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Anwendung rechtlich nicht verpflichtend vorgegeben ist.
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Um eine geordnete Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmer aufgefordert, bei Anforderung der Teilnahmebedingungen das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOK wird diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
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— Nach Eingang der Interessenbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von der AOK eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n);
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer der AOK gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde;
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— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK die Teilnahmebedingungen per E-Mail übersandt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten bei Vergabeverfahren, die dem Kartellvergaberecht unterliegen (um ein solches handelt es sich im vorliegenden Fall nach Überzeugung des Auftraggebers nicht; s. dazu auch die Hinweise in Abschnitt VI.3) u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
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„§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101 a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 086-154967 (2015-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 156-286799
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 86-154967
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Wie bereits oben II.1.4) dargelegt, betrifft die vorliegende Bekanntmachung nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie bzw. des Kartellvergaberechts. Durch den Abschluss eines Rabattvertrags mit Abacus Medicine A/S wurde das Open-House-Verfahren daher nicht beendet. Dass unter Abschnitt V. von „Zuschlag“ die Rede ist, ist lediglich den Formulierungen dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Eine Beteiligung am Open-House-Verfahren steht jedoch interessierten pharmazeutischen Unternehmern weiterhin offen.
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Auftragsvergabe
Name: Abacus Medicine A/S
Postanschrift: Vesterbrogade 149
Postort: Kopenhagen V
Postleitzahl: 1620
Land: Dänemark 🇩🇰
Quelle: OJS 2015/S 156-286799 (2015-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-27)
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Presselstr. 19

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 020-031354
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 086-154967
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Wie bereits oben (Ziffer II.1.4)) dargelegt, betrifft die vorliegende Bekanntmachung nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie bzw. des Kartellvergaberechts. Durch den Abschluss bisheriger Rahmenvereinbarungen wurde das Open-House-Verfahren daher nicht beendet. Dass unter Abschnitt V. von „Zuschlag“ die Rede ist, ist lediglich den Formulierungen dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Eine Beteiligung am Open-House-Verfahren steht jedoch interessierten pharmazeutischen Unternehmen weiterhin offen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-25 📅
Name: INOPHA GmbH
Postanschrift: Genshagener Straße 37a
Postort: Ludwigsfelde
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Andreas Pfaff und Frank Wienands
Quelle: OJS 2016/S 020-031354 (2016-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-07)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 132-238178
ABl. S-Ausgabe: 132

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-05 📅
Name: axicorp Pharma BV
Postanschrift: Nassauplein 30
Postort: Den Haag
Postleitzahl: 2585 EC
Land: Niederlande 🇳🇱
Quelle: OJS 2016/S 132-238178 (2016-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-22)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 059-110806
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Wie bereits oben (Ziffer II.1.4) dargelegt, betrifft die vorliegende Bekanntmachung nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie bzw. des Kartellvergaberechts. Durch den Abschluss bisheriger Rahmenvereinbarungen wurde das Open-House-Verfahren daher nicht beendet. Dass unter Abschnitt V. von „Zuschlag“ die Rede ist, ist lediglich den Formulierungen dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Eine Beteiligung am Open-House-Verfahren steht jedoch interessierten pharmazeutischen Unternehmen weiterhin offen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-09 📅
Name: Hexal AG
Postanschrift: Industriestr. 25
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Quelle: OJS 2017/S 059-110806 (2017-03-22)