Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Duloxetin (ATC-Code N06AX21) innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2015 bis zum 31.05.2017 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell)

Vergabestelle der AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Zu dem Wirkstoff Duloxetin bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse für
den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens
nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne
Auswahlentscheidung Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „openhouse-Modells“. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich, individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2015. Alle Verträge enden spätestens am 31.05.2017, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum Monatsende.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der
Vertragslaufzeit die nicht exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen.
Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die open-house-Verträge
entsprechend der vertraglichen Regelung beendet. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu
bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen anfordern.
Verträge zu dem Wirkstoff Duloxetin (ATC-Code: N06AX21) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2015
abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die
einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 27.04.2015 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse
einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland an. Spätere Vertragsschlüsse
sind während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Die
genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im
Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie(2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung
im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-07.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-07 Auftragsbekanntmachung
2015-05-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-06-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-07-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-10-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-11-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-01-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-04-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-06-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge