Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Eplerenon (ATC-Code C03DA04) innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2015 bis zum 31.05.2017 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell)

Vergabestelle der AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Zu dem Wirkstoff Eplerenon bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse für
den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens
nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne
Auswahlentscheidung Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „openhouse-Modells“. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich, individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2015. Alle Verträge enden spätestens am 31.05.2017, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum Monatsende.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der
Vertragslaufzeit die nicht exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen.
Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die open-house-Verträge
entsprechend der vertraglichen Regelung beendet. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu
bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen anfordern.
Verträge zu dem Wirkstoff Eplerenon (ATC-Code: C03DA04) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2015
abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die
einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 27.04.2015 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse
einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland an. Spätere Vertragsschlüsse
sind während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Die
genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im
Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie(2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung
im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-07 Auftragsbekanntmachung
2015-05-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-07-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-08-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-02-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabestelle der AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Postfach 2960
Postleitzahl: 67617
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de 📧
Telefon: +49 6313637346 📞
Fax: +49 635140393833 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 071-125909
ABl. S-Ausgabe: 71

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu dem Wirkstoff Eplerenon bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse für
den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens
nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne
Auswahlentscheidung Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „openhouse-Modells“. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich, individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2015. Alle Verträge enden spätestens am 31.05.2017, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum Monatsende.
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Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der
Vertragslaufzeit die nicht exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen.
Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die open-house-Verträge
entsprechend der vertraglichen Regelung beendet. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu
bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen anfordern.
Verträge zu dem Wirkstoff Eplerenon (ATC-Code: C03DA04) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2015
abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die
einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 27.04.2015 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse
einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland an. Spätere Vertragsschlüsse
sind während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Die
genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im
Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie(2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung
im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Referenznummer: AOK001010-991

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Thomas Hüttenberger
Internetadresse: www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AOK001010-991

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie(2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher
rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen
Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
Bestimmungen des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101 b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101 a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union“.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu
verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit
des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2015/S 071-125909 (2015-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabestelle der AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland – die Gesundheitskasse

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 094-169642
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 71-125909
ABl. S-Ausgabe: 94

Auftragsvergabe

1️⃣
Name: STADApharm GmbH
Postanschrift: Stadastr. 2-18
Postort: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Hexal ag
Postanschrift: Industriestr. 25
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607

3️⃣
Name: betapharm Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Kobelweg 95
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86156

4️⃣
Name: Pfizer Deutschland GmbH
Postanschrift: Linkstr. 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785

5️⃣
Name: ratiopharm GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 3
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079

6️⃣
Name: AbZ-Pharma GmbH

7️⃣
Name: ALIUD Pharma GmbH
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 19
Postort: Laichingen
Postleitzahl: 89150

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie(2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
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2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
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(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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Quelle: OJS 2015/S 094-169642 (2015-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-09)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 133-245338
ABl. S-Ausgabe: 133

Auftragsvergabe
Name: Zentiva Pharma GmbH
Postanschrift: Potsdamer Straße 8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
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Quelle: OJS 2015/S 133-245338 (2015-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-13)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 158-290746
ABl. S-Ausgabe: 158

Auftragsvergabe
Name: Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG
Postanschrift: Südwestpark 50
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90449
Quelle: OJS 2015/S 158-290746 (2015-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-15)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 034-054765
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 071-125909
ABl. S-Ausgabe: 34

Auftragsvergabe
Name: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 2
Postort: München
Postleitzahl: 81829

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 034-054765 (2016-02-15)